VO (EU) 2022/1255
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Artikel 1 Antimikrobielle Wirkstoffe oder Gruppen von antimikrobiellen Wirkstoffen, die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen reserviert sind
Artikel 2 Inkrafttreten und Geltungsbereich
Anhang Antimikrobielle Wirkstoffe und Gruppen von antimikrobiellen Wirkstoffen, die der Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben müssen