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Durchführungsverordnung (EU) 2022/2094 der Kommission vom 28. Oktober 2022 zur Festlegung der technischen Angaben von Datensätzen, zur Festlegung der technischen Formate für die Übermittlung von Informationen und zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte über die Durchführung einer Stichprobenerhebung im Bereich Verbrauch gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 281 vom 31.10.2022 S. 23)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1, Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 13 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Um die korrekte Durchführung der Stichprobenerhebung in dem als Erhebung über die Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (HBS) bezeichneten Bereich Verbrauch zu gewährleisten, sollte die Kommission die technischen Angaben des Datensatzes, die technischen Formate für die Übermittlung von Informationen sowie die Modalitäten und den Inhalt der Qualitätsberichte festlegen.
(2) Die HBS ist ein Schlüsselinstrument für die Erstellung von Gewichtungen für wichtige makroökonomische Indikatoren wie Verbraucherpreisindizes und harmonisierte Verbraucherpreisindizes als Inflationsmessgrößen sowie für Zwecke der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Diese Erhebungen enthalten detaillierte Beschreibungen der gesamten Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte, für die Haushaltsmerkmale wie Einkommen, Wohnsituation und viele andere demografische und sozioökonomische Merkmale herangezogen werden. Daher liefern sie Informationen über die wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen von Haushalten und Einzelpersonen in den Mitgliedstaaten. Die aus der HBS stammenden Informationen werden auch auf EU-Ebene im Kontext der Verbraucherschutzpolitik genutzt.
(3) Im europäischen Grünen Deal wird eine nachhaltige Verbraucherpolitik gefordert, die dazu beitragen wird, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, bewusste Entscheidungen zu treffen und aktiv am ökologischen Wandel mitzuwirken. 2 Darüber hinaus zielt der Grüne Deal darauf ab, faire und inklusive Übergänge zu gewährleisten, bei denen soziale Belange und die Verteilung der Auswirkungen gebührend berücksichtigt werden. Die Strategie "Vom Hof auf den Tisch" dient ebenfalls dem Ziel, einen nachhaltigen Lebensmittelverzehr zu fördern und die Umstellung auf eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu erleichtern. 3 Darüber hinaus wird in Europas Plan gegen den Krebs für gesunde Lebensmittel zur Senkung bestimmter Krebsrisiken geworben. 4
(4) Im Interesse der internationalen Vergleichbarkeit nationaler Statistiken über Verbrauchsausgaben müssen statistische Klassifikationen für die Gebietseinheiten, die Bildung, die Beschäftigung und den jeweiligen Wirtschaftszweig verwendet werden, die mit den Klassifikationen NUTS 5, ISCED 6, ISCO 7 und NACE 8 kompatibel sind. Darüber hinaus ist für die Klassifizierung und Analyse der individuellen Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte nach ihrem Verwendungszweck die Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach Verwendungszwecken (COICOP) 9 heranzuziehen.
(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 10 eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System
- hat folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1 Gegenstand
In dieser Verordnung werden die technischen Angaben der Datensätze, die technischen Formate für die Übermittlung von Informationen aus den Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat), die Modalitäten für die Übermittlung und der Inhalt der Qualitätsberichte im Bereich Verbrauch festgelegt.
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
Artikel 3 Statistische Konzepte und Beschreibung der Variablen
Die Mitgliedstaaten verwenden die in Anhang I festgelegten statistischen Konzepte.
Die technischen Merkmale der Variablen sind in Anhang II festgelegt und umfassen:
Artikel 4 Merkmale der statistischen Grundgesamtheiten und Beobachtungseinheiten und Vorschriften über Auskunftspersonen
(1) Die Zielgrundgesamtheit im Bereich Verbrauch sind private Haushalte und alle Personen, aus denen sich diese Haushalte im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zusammensetzen.
(2) Informationen auf der Ebene des Haushalts und der Einzelperson werden für alle Haushaltsmitglieder gemäß Anhang II erfasst und erstellt.
(3) Proxy-Befragungen sind zulässig.
Artikel 5 Bezugszeiträume
(1) Der Bezugszeitraum ist ein Kalenderjahr.
(2) Der Bezugszeitraum für die Verbrauchsausgaben ist das laufende Kalenderjahr. Werden Verbrauchsgaben nachträglich, d. h. teilweise für das Vorjahr, erhoben, so werden sie als gute Ersatzgröße für das laufende Jahr betrachtet.
(3) Der Einkommensbezugszeitraum ist das laufende Kalenderjahr, außer für das derzeitige Nettomonatseinkommen des Haushalts, bei dem der Bezugszeitraum der laufende Monat ist.
(4) Die Bezugszeiträume für sich nicht auf die Verbrauchsausgaben und das Einkommen beziehende Variablen sind in Anhang II aufgeführt.
Artikel 6 Ausführliche Stichprobenmerkmale
(1) Der Aufzeichnungszeitraum beträgt mindestens 7 Tage. Er beträgt bis zu einem Monat, falls keine innovativen Datenerhebungsmethoden verwendet wurden. In hinreichend begründeten Fällen und nur soweit dies notwendig ist, ist ein Aufzeichnungszeitraum von mehr als einem Monat zulässig.
(2) Die Aufzeichnungszeiträume von Stichprobenhaushalten oder Stichprobenpersonen werden über den Bezugszeitraum gestaffelt, um die Auswirkungen saisonaler und sonstiger zeitlicher Schwankungen für die Stichprobe insgesamt auszugleichen. Dafür wird die Stichprobe in eine Reihe von Teilstichproben aufgeteilt, und diese Teilstichproben werden in Bezug auf den Aufzeichnungszeitraum gleichmäßig über den Bezugszeitraum verteilt.
(3) Es werden mindestens drei Versuche unternommen, einen Stichprobenhaushalt beziehungsweise eine Stichprobenperson zu kontaktieren, bevor dieser beziehungsweise diese nicht mehr in der Erhebung berücksichtigt wird, es sei denn, es treten folgende Situationen ein:
(4) Kontrollierte Ersetzungen von Stichprobenhaushalten beziehungsweise Stichprobenpersonen sind zulässig, wenn eine der in Absatz 3 Buchstaben a bis f aufgeführten Situationen eintritt oder wenn der Stichprobenhaushalt beziehungsweise die Stichprobenperson bei drei Versuchen der Kontaktaufnahme nicht erreicht wurde.
(5) Um eine maximale Steuerung des Ersetzungsprozesses zu ermöglichen, werden spezifische Verfahren angewendet. Im Rahmen solcher Verfahren wird ein Design verwendet, mit dem sichergestellt wird, dass die ausgewählten Ersatzeinheiten den durch sie ersetzten Haushalten oder Personen weitgehend entsprechen.
(6) Die Auswahl der für eine Ersetzung vorgesehenen Stichprobenhaushalte beziehungsweise Stichprobenpersonen wird vor der Datenerhebung festgelegt. Es findet keine Ersetzung mit Haushalten oder Personen statt, die nicht dieser Auswahl angehören.
(7) Kleine Teile eines nationalen Hoheitsgebiets, auf die nicht mehr als zwei Prozent der nationalen Grundgesamtheit entfallen, dürfen von der HBS ausgeschlossen werden.
Artikel 7 Datenerhebungszeiträume und -methoden
(1) Die wichtigsten Instrumente für die direkte Erhebung von Daten bei den Auskunftspersonen sind eine oder mehrere Befragungen (Haushalts- und/oder Einzelbefragungen) und ein Tagebuch (Tagebücher) über die Verbrauchsausgaben, das/die von Haushalten und/oder Einzelpersonen täglich geführt wird/werden. Bei nicht regelmäßigen Verbrauchsausgaben können Daten auch rückwirkend für bis zu 12 Monate vor der Befragung erhoben werden. Für die Datenerhebung können intelligente Instrumente und Quellen sowie Register oder sonstige Methoden verwendet werden.
(2) Die direkt von den Auskunftspersonen bereitgestellten Daten werden nach der Methode der papiergestützten Befragung erhoben, ferner nach computergestützten Methoden, einschließlich computergestützter persönlicher Befragungen, computergestützter telefonischer Befragungen, eigenständig abgeschlossener computergestützter Befragungen, computergestützter Internetbefragungen, auch auf Tablets und Smartphones, und durch native Smartphone-Anwendungen.
(3) Der Zeitpunkt der Befragung liegt möglichst nahe am Aufzeichnungszeitraum des Tagebuchs.
Artikel 8 Gemeinsame Normen in den Bereichen Bearbeitung, Imputation, Gewichtung und Schätzung von Daten
(1) Imputation, Modellierung oder Gewichtung werden erforderlichenfalls auf die Daten angewendet.
(2) Falls Non-Response dazu führt, dass Daten zum jährlichen Gesamtnettoeinkommen aus allen Quellen, einschließlich nichtmonetärer Komponenten auf Haushalts- oder Personenebene fehlen, werden geeignete Verfahren der statistischen Gewichtung oder Imputation angewendet.
(3) Falls Non-Response dazu führt, dass Daten zu den Variablen der Einkommenskomponenten, einschließlich des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen auf Haushalts- oder Personenebene fehlen, werden geeignete Verfahren der statistischen Imputation angewendet.
(4) Je nach Größe und Struktur des nationalen Markts für Mietimmobilien werden für die Schätzung der unterstellten Miete zwei Methoden - entweder die Schichtungsmethode oder die Selbstbewertungsmethode - angewandt. Bevorzugt wird die Schichtungsmethode auf der Grundlage von tatsächlichen Mieten (entweder in direkter Form oder mittels ökonometrischer Regression). Gibt es keinen ausreichend großen Mietmarkt, kommt die Selbstbewertungsmethode zur Anwendung.
(5) Variation und Korrelation der Variablen werden durch das Verfahren nicht beeinträchtigt. Verfahren, bei denen "Fehlerkomponenten" in die imputierten Werte eingebaut sind, sind gegenüber denjenigen vorzuziehen, bei denen lediglich ein erwarteter Wert imputiert wird.
(6) Verfahren, bei denen die Korrelationsstruktur (oder andere Merkmale der gemeinsamen Verteilung der Variablen) berücksichtigt wird, sind gegenüber dem marginalen oder univariaten Ansatz vorzuziehen.
Artikel 9 Formate für die Übermittlung von Informationen
(1) Die Mitgliedstaaten übermitteln die Mikrodaten, die den Merkmalen der Variablen gemäß Anhang II entsprechen, im Einklang mit Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/1700 und deren Anhang V in elektronischer Form an die Kommission (Eurostat). Verbrauchsausgaben werden auf der 5-stelligen COICOP-Ebene, Ausgaben für Eigenverbrauch und für den grenzüberschreitenden Verbrauch auf der 2-stelligen COICOP-Ebene übermittelt.
(2) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) vorgeprüfte Daten in Form von Dossiers mit Mikrodaten (einschließlich angemessener Gewichte) und verwenden dafür die von der Kommission (Eurostat) und der zentralen Eingangsstelle festgelegten Normen für den Austausch statistischer Daten und Metadaten.
Artikel 10 Qualitätsberichterstattung
(1) Zusätzlich zu den Anforderungen, die in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2019/1700 und in der Verordnung (EU) 2019/2180 zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte 11 dargelegt sind, erfüllen die Qualitätsberichte der Mitgliedstaaten die in Anhang III der vorliegenden Verordnung aufgeführten Anforderungen.
(2) Die Mitgliedstaaten übermitteln die durch diese Verordnung vorgeschriebenen qualitätsbezogenen Referenz-Metadaten anhand der Normen für den Austausch statistischer Daten und Metadaten an die Kommission (Eurostat). Sie übermitteln die Daten über das zentrale Dateneingangsportal, sodass die Kommission (Eurostat) in der Lage ist, die Daten elektronisch abzurufen.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 28. Oktober 2022
2) COM(2019) 640.
3) COM(2020) 381.
4) COM(2021) 44.
5) Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.06.2003 S. 1).
6) Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 2011), http://uis.unesco.org/sites/default/files/documents/international-standard-classification-of-education-isced-2011-en.pdf (auf Englisch, Französisch und Spanisch verfügbar).
7) Empfehlung 2009/824/EG der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) (ABl. L 292 vom 10.11.2009 S. 31).
8) Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006 S. 1).
9) UN International Classification of Individual Consumption According to Purpose (Internationale UN-Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach Verwendungszwecken - COICOP) 2018, https://unstats.un.org/unsd/classifications/business-trade/desc/COICOP_english/COICOP_2018_-_pre-edited_white_cover_version_-_2018-12-26.pdf (nur auf Englisch verfügbar).
10) Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.03.2009 S. 164).
11) ABl. L 330 vom 20.12.2019 S. 8.
| Definitionen statistischer Begriffe | Anhang I |
Verbrauch nach der Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach Verwendungszwecken (COICOP)
Der Verbrauch nach der Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach Verwendungszwecken (COICOP) basiert auf dem Konzept der Konsumausgaben der privaten Haushalte im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) 1, soweit dieses auf den Bereich Verbrauch anwendbar ist. Es bezieht sich auf die von privaten Haushalten für Waren und Dienstleistungen zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse oder Wünsche getätigten Ausgaben.
Zu den Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte gehören folgende Beispiele:
In den Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte sind nicht enthalten:
Die Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte werden zu Anschaffungspreisen gebucht. Dabei handelt es sich um den Preis, den der Käufer zum Zeitpunkt der Anschaffung für die Güter tatsächlich bezahlt.
Der Anschaffungspreis umfasst Folgendes:
Der Anschaffungspreis umfasst nicht:
Unterstellte Miete
Der Kauf der Wohnung als solcher ist als Investition und nicht als Verbrauchsausgabe zu betrachten und folglich von den Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte auszuschließen. Wohnungseigentum erzeugt jedoch eine Dienstleistung (eine Unterkunft), die im Laufe der Zeit von den Haushalten verbraucht wird, und folglich wird ein geschätzter Preis der Unterkunft durch Unterstellung einer Miete in die Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte eingerechnet. Es ist Teil des nichtmonetären Teils der Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte, da es zu keiner monetären Transaktion kommt.
Die unterstellte Miete stellt gleichzeitig eine nichtmonetäre Einkommensquelle dar und wird folglich auch auf der Einnahmeseite erfasst.
Die unterstellte Miete wird für alle Haushalte geschätzt, die eigenen Angaben zufolge keine volle Miete bezahlen, weil sie Wohnungseigentümer sind, weil die Miete ihrer Wohnung unter der Marktmiete liegt oder weil sie mietfrei wohnen.
Sie ist nur für die Wohnungen (und damit verbundenen Gebäude wie Garagen) zu berechnen, die den Haushalten als Hauptwohnsitz dienen.
Die Höhe der unterstellten Miete ist die geschätzte Höhe des Mietbetrags, der für eine ähnliche Unterkunft zu zahlen wäre, wobei Faktoren wie Lage, Qualität des Wohnumfelds usw. sowie Größe und Qualität der Wohnung selbst zu berücksichtigen sind. Dieser Wert verringert sich um jede tatsächlich gezahlte Miete (sofern diese unter der Marktmiete liegt) und um etwaige Aufwendungen für die normale Instandhaltung (Gas, Strom, Wasser usw.) sowie für kleinere Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten, die normalerweise vom Vermieter ausgeführt würden.
Bei von Wohnungen getrennt gelegenen Garagen, die vom Eigentümer im Zusammenhang mit der Wohnungsnutzung für Zwecke des eigenen Konsums genutzt werden, wird eine ähnliche Unterstellung vorgenommen.
Zur Schätzung des Werts der von Eigentümerwohnungen erbrachten Dienstleistungen wird vorzugsweise die Schichtungsmethode auf der Grundlage von tatsächlichen Mieten (entweder in direkter Form oder mittels ökonometrischer Regression) herangezogen.
Wenn der Mietwohnungsmarkt nicht groß genug ist und Eigentümerwohnungen vorherrschend sind, wird die Selbstbewertungsmethode auf Eigentümerwohnungen angewandt. Bei dem nach dieser Methode ermittelten Wert der unterstellten Miete handelt es sich um einen durch Selbstbewertung gewonnenen Wert, der als direkte Schätzung des Marktwerts der Wohnung dient.
Eigenverbrauch
Beim Eigenverbrauch handelt es sich um Waren und Dienstleistungen, die von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit produziert und für den Eigenverbrauch durch Mitglieder des Haushalts entnommen bzw. verwendet werden. Beispiele für Güter für den eigenen Verbrauch sind:
Häusliche und persönliche Dienste, die vom selben privaten Haushalt erbracht und verbraucht werden, zählen im ESVG nicht zur Produktion und sind daher nicht Teil des Eigenverbrauchs. Ausgeschlossen sind beispielsweise:
Häusliche und persönliche Dienste, die durch die Beschäftigung bezahlter Hausangestellter erbracht werden, gelten jedoch als Produktion und machen einen Teil der Verbrauchsausgaben aus.
Der Eigenverbrauch wird ausgewiesen, wenn die Erzeugnisse dem Eigenverbrauch im Haushalt zugeführt werden und wird anhand des Preises für die Anschaffung gleichartiger, auf dem Markt verkaufter Produkte (Waren oder Dienstleistungen) gemessen. Häusliche und persönliche Dienste, die durch die Beschäftigung bezahlter Hausangestellter erbracht werden, werden anhand des Arbeitnehmerentgelts gemessen, das Naturaleinkommen, wie unentgeltliche Verpflegung und Unterkunft, einschließt.
Ausgaben für grenzüberschreitenden Verbrauch
Die Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte schließen die Verbrauchsausgaben privater gebietsansässiger Haushalte ein, unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland anfallen. Die Ausgaben für grenzüberschreitenden Verbrauch beziehen sich auf den Teil der im Ausland getätigten Verbrauchsausgaben des privaten Haushalts. Sie umfassen die Käufe von Waren und Dienstleistungen durch Gebietsansässige bei geschäftlichen oder privaten Auslandsreisen. Es wird hierbei zwischen zwei Kategorien unterschieden, die unterschiedlich zu behandeln sind:
Nur in monetärer Form getätigte Ausgaben für grenzüberschreitenden Verbrauch werden erfasst.
Jährliches Gesamtnettoeinkommen aus allen Quellen, einschließlich nichtmonetärer Komponenten
Das jährliche Gesamtnettoeinkommen der privaten Haushalte aus allen Quellen umfasst das monetäre jährliche Nettoeinkommen aus allen Quellen, das Einkommen aus unselbstständiger Arbeit in Form von Sachleistungen, das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen und die unterstellte Miete.
Das jährliche Gesamtnettoeinkommen der privaten Haushalte aus allen Quellen sollte für alle Haushaltsmitglieder der Summe des persönlichen jährlichen Gesamtnettoeinkommens aus allen Quellen zuzüglich aller Komponenten des jährlichen Nettoeinkommens auf Haushaltsebene entsprechen.
Monetäres jährliches Nettoeinkommen aus allen Quellen
Das monetäre jährliche Nettoeinkommen aus allen Quellen umfasst Folgendes:
Einkommen aus unselbstständiger Arbeit in Form von Sachleistungen
Bei dem Einkommen aus unselbstständiger Arbeit in Form von Sachleistungen handelt es sich um die nichtmonetären Einkommenskomponenten, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Rahmen des betrieblichen Leistungspakets unentgeltlich oder verbilligt gewähren können. (Werden diese Waren und Dienstleistungen sowohl für private als auch für betriebliche Zwecke genutzt, muss der Anteil der privaten Nutzung an der Gesamtnutzung geschätzt und im Verhältnis zum Gesamtwert berechnet werden).
Einbezogen sind:
Der Wert der unentgeltlich bereitgestellten Waren und Dienstleistungen wird anhand ihres Marktwerts berechnet. Der Wert der verbilligt bereitgestellten Waren und Dienstleistungen wird berechnet, indem der vom Arbeitnehmer gezahlte Betrag vom Marktwert abgezogen wird.
Nicht enthalten sind:
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen umfasst die Produktion für den Eigenverbrauch, d. h. die von privaten Haushalten produzierten Waren und Dienstleistungen, die von den Mitgliedern desselben Haushalts für den Eigenverbrauch entnommen bzw. verwendet werden.
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen umfasst nicht die unterstellte Miete.
Einkommensteuern und Sozialbeiträge
Einkommensteuern umfassen Steuern auf Einkommen, Gewinne und Kapitalerträge. Sie werden auf das tatsächliche oder angenommene Einkommen von natürlichen Personen, privaten Haushalten oder Besteuerungseinheiten erhoben. Sie schließen auch auf das Vermögen oder den Grund- und Immobilienbesitz bezogene Steuern ein, wenn die entsprechenden Vermögenswerte zur Schätzung des Einkommens ihrer Eigentümer verwendet werden. Steuern auf Renten aus privaten Systemen (nicht in ESSOSS erfasste Systeme) sollten auch berücksichtigt werden.
Zu den Einkommensteuern gehört Folgendes:
Zu den Einkommensteuern gehören nicht:
_______
1) Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union (ABl. L 174 vom 26.06.2013 S. 1).
| Technische Merkmale der Variablen | Anhang II |
| Kennung der Variable | Bezeichnung der Variable | Modalitätscode | Modalitätslabel | Erhebungseinheit | Bezugszeitraum |
| Einzelthema: ANGABEN ZUR DATENERFASSUNG | |||||
| HA02 | Jahr(e) der Erhebung | Jahr(e) | Jahr(e) der Erhebung | Haushalt | Derzeitig |
| HC04C | Datum der ersten Befragung des Haushalts | TT.MM.JJJJ | Datum der ersten Befragung des Haushalts | Haushalt | Derzeitig |
| MB03C | Datum der ersten Befragung des Haushaltsmitglieds | TT.MM.JJJJ | Datum der ersten Befragung des Haushaltsmitglieds | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder | Derzeitig |
| HA06 | Schicht | 1-9999999999998 | Kennung der Schicht | Haushalt | Nach Wahl |
| 9999999999999 | Entfällt | ||||
| HA07 | Primäre Stichprobeneinheit | 1-9999999999998 | Kennung der sekundären Stichprobeneinheit | Haushalt | Nach Wahl |
| 9999999999999 | Entfällt | ||||
| Einzelthema: KENNZEICHNUNG | |||||
| HA04 | Haushaltsidentifikationsnummer (Haushaltsdatei) | Identifikationsnummer | Haushalts-ID | Haushalt | Derzeitig |
| MA04 | Haushaltsidentifikationsnummer (Haushaltsmitgliedsdatei) | Identifikationsnummer | Haushalts-ID | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder | Derzeitig |
| MA05 | Identifikationsnummer des Haushaltsmitglieds (Haushaltsmitgliedsdatei) | Identifikationsnummer | Identifikationsnummer | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder | Derzeitig |
| HA13 | Identifikationsnummer des Haushaltsmitglieds, das den Haushaltsfragebogen ausgefüllt hat | Identifikationsnummer | Identifikationsnummer der Person, die den Haushaltsfragebogen ausgefüllt hat | Haushalt | Derzeitig |
| Einzelthema: GEWICHTE | |||||
| HA10 | Endgültiges Gewicht | Gewicht | Endgültiges Gewicht | Haushalt | Derzeitig |
| Einzelthema: MERKMALE DER BEFRAGUNG | |||||
| HA11 | Verwendeter Befragungsmodus (Haushaltsinterview) | 1 | Papiergestützte persönliche Befragung (PAPI) | Haushalt | Derzeitig |
| 2 | Computergestützte persönliche Befragung (CAPI) | ||||
| 3 | Computergestützte telefonische Befragung (CATI) | ||||
| 4 | Computergestützte Internetbefragung (CAWI) | ||||
| 5 | Intelligenter Modus | ||||
| 6 | Sonstiges | ||||
| 9 | Entfällt | ||||
| MA11 | Verwendeter Befragungsmodus (Einzelinterview) | 1 | Papiergestützte persönliche Befragung (PAPI) | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder | Derzeitig |
| 2 | Computergestützte persönliche Befragung (CAPI) | ||||
| 3 | Computergestützte telefonische Befragung (CATI) | ||||
| 4 | Computergestützte Internetbefragung (CAWI) | ||||
| 5 | Intelligenter Modus | ||||
| 6 | Sonstiges | ||||
| 9 | Entfällt | ||||
| HA12 | Verwendeter Befragungsmodus (Tagebuch-Interview) | 1 | Papiergestützte persönliche Befragung (PAPI) | Haushalt | Derzeitig |
| 2 | Computergestützte persönliche Befragung (CAPI) | ||||
| 3 | Computergestützte telefonische Befragung (CATI) | ||||
| 4 | Computergestützte Internetbefragung (CAWI) | ||||
| 5 | Intelligenter Modus | ||||
| 6 | Sonstiges | ||||
| 9 | Entfällt | ||||
| Einzelthema: ORT | |||||
| MB012 | Wohnsitzland | Ländercode SCL GEO | Wohnsitzland | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder | Derzeitig |
| HA08 | Wohnsitzregion | NUTS (2-stellig) | Region (2-stellig) | Haushalt | Derzeitig |
| HA09 | Grad der Verstädterung | 1 | Großstädte | Haushalt | Derzeitig |
| 2 | Kleinere Städte und Vororte | ||||
| 3 | Ländliche Gebiete | ||||
| Einzelthema: DEMOGRAFIE | |||||
| MB02 | Geschlecht des Haushaltsmitglieds | 1 | Männlich | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder | Derzeitig |
| 2 | Weiblich | ||||
| MB03 | Alter (in vollendeten Jahren) des Haushaltsmitglieds | Alter | Alter | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder | Derzeitig |
| Leer | Keine Angabe | ||||
| MB03A | Geburtsjahr des Haushaltsmitglieds | Jahr | Geburtsjahr | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder | Fortlaufend |
| Leer | Keine Angabe | ||||
| MB03B | Geburtstag des Haushaltsmitglieds zum Zeitpunkt der Befragung vorüber | 1 | Ja | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder | Derzeitig |
| 2 | Nein | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| MB04 | Familienstand des Haushaltsmitglieds | 1 | Nie verheiratet und nie eine eingetragene Partnerschaft eingegangen | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren | Derzeitig |
| 2 | Verheiratet oder Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft | ||||
| 3 | Verwitwet, oder eingetragene Lebenspartnerschaft durch den Tod des Partners beendet (und nicht wiederverheiratet oder keine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen) | ||||
| 4 | Geschieden, oder eingetragene Lebenspartnerschaft gesetzlich aufgelöst (und nicht wiederverheiratet oder keine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen) | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 9 | Entfällt | ||||
| Einzelthema: STAATSANGEHÖRIGKEIT UND MIGRATIONSHINTERGRUND | |||||
| MB01 | Geburtsland | Ländercode SCL GEO | Geburtsland | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder | Fortlaufend |
| 77 | Im Ausland geboren, Land aber unbekannt | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 99 | Entfällt | ||||
| MB011 | Land der primären Staatsangehörigkeit | Ländercode SCL GEO | Land der primären Staatsangehörigkeit | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder | Derzeitig |
| 66 | Staatenlos | ||||
| 77 | Ausländische Staatsangehörigkeit, Land aber unbekannt | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 99 | Entfällt | ||||
| MB01F | Geburtsland des Vaters | Ländercode SCL GEO | Geburtsland | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren | Fortlaufend |
| 77 | Vater im Ausland geboren, Geburtsland des Vaters aber unbekannt | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 99 | Entfällt | ||||
| MB01M | Geburtsland der Mutter | Ländercode SCL GEO | Geburtsland | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren | Fortlaufend |
| 77 | Mutter im Ausland geboren, Geburtsland der Mutter aber unbekannt | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 99 | Entfällt | ||||
| Einzelthema: HAUSHALTSZUSAMMENSETZUNG | |||||
| MBGRIDXX | Haushaltsraster 1 | 10 | Partner (geringe Detailtiefe) | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder | Derzeitig |
| 11 | Ehemann/Ehefrau/Lebenspartner (große Detailtiefe)/fakultativ | ||||
| 12 | Partner/Lebensgefährte (große Detailtiefe)/fakultativ | ||||
| 20 | Sohn/Tochter (geringe Detailtiefe) | ||||
| 21 | Leiblicher Sohn/Adoptivsohn/leibliche Tochter/Adoptivtochter (große Detailtiefe)/fakultativ | ||||
| 22 | Stiefsohn/Stieftochter (große Detailtiefe)/fakultativ | ||||
| 30 | Schwiegersohn/Schwiegertochter (geringe oder große Detailtiefe) | ||||
| 40 | Enkel/Enkelin (geringe oder große Detailtiefe) | ||||
| 50 | Elternteil (geringe Detailtiefe) | ||||
| 51 | Leiblicher Elternteil/Adoptivelternteil (große Detailtiefe)/fakultativ | ||||
| 52 | Stiefelternteil (große Detailtiefe)/fakultativ | ||||
| 60 | Schwiegerelternteil (geringe oder große Detailtiefe) | ||||
| 70 | Großelternteil (geringe oder große Detailtiefe) | ||||
| 80 | Bruder/Schwester (geringe Detailtiefe) | ||||
| 81 | Leiblicher Bruder/leibliche Schwester (große Detailtiefe)/fakultativ | ||||
| 82 | Stiefbruder/Stiefschwester (große Detailtiefe)/fakultativ | ||||
| 90 | Andere verwandte Person (geringe oder große Detailtiefe) | ||||
| 95 | Andere nicht verwandte Person (geringe Detailtiefe oder große Detailtiefe) | ||||
| Leer | Keine Angabe (geringe oder große Detailtiefe) | ||||
| MB042 | Partner leben im selben Haushalt | 1 | Person lebt mit einem rechtlich anerkannten oder De-facto-Partner zusammen | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren | Derzeitig |
| 2 | Person lebt nicht mit einem rechtlich anerkannten oder De-facto-Partner zusammen | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 9 | Entfällt | ||||
| Einzelthema: INVALIDITÄT UND EUROPÄISCHES MINDESTMODUL ZUR GESUNDHEIT | |||||
| MH01 | Selbstwahrnehmung des allgemeinen Gesundheitszustands | 1 | Sehr gut | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren | Derzeitig |
| 2 | Gut | ||||
| 3 | Mittelmäßig (weder gut noch schlecht) | ||||
| 4 | Schlecht | ||||
| 5 | Sehr schlecht | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 9 | Entfällt | ||||
| MH02 | Lang andauernde Gesundheitsprobleme | 1 | Ja | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren | Derzeitig |
| 2 | Nein | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 9 | Entfällt | ||||
| MH03 | Gesundheitsbedingte Einschränkungen bei Aktivitäten | 1 | Stark eingeschränkt | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren | Derzeitig |
| 2 | Mäßig eingeschränkt | ||||
| 3 | Nicht eingeschränkt | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 9 | Entfällt | ||||
| Einzelthema: HAUPTERWERBSSTATUS (NACH EIGENEN ANGABEN) | |||||
| ME01A | Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben) | 1 | Erwerbstätig | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder | Derzeitig |
| 2 | Erwerbslos | ||||
| 3 | Im Ruhestand | ||||
| 4 | Arbeitsunfähig aufgrund lang andauernder Gesundheitsprobleme | ||||
| 5 | Schüler oder Studierender | ||||
| 6 | Erfüllung häuslicher Verpflichtungen | ||||
| 7 | Im Pflichtwehr- oder -zivildienst | ||||
| 8 | Sonstiges | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 9 | Entfällt | ||||
| Einzelthema: GRUNDMERKMALE DES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES | |||||
| ME0908 | In der Haupttätigkeit ausgeübter Beruf | ISCO-08 | ISCO (2-stellige Ebene) | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren | Derzeitig |
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 99 | Entfällt | ||||
| ME04 | Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit (Haupttätigkeit) | NACE | NACE (2-stellige Ebene) | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren | Derzeitig |
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 99 | Entfällt | ||||
| ME02 | Haupttätigkeit: Voll- oder Teilzeitbeschäftigung (nach eigenen Angaben) | 1 | Vollzeittätigkeit | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren | Derzeitig |
| 2 | Teilzeittätigkeit | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 9 | Entfällt | ||||
| ME12 | Beschäftigungsstatus in der Haupttätigkeit | 1 | Selbstständig mit Arbeitnehmern | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren | Derzeitig |
| 2 | Selbstständig ohne Arbeitnehmer | ||||
| 3 | Arbeitnehmer | ||||
| 4 | Unbezahlt mithelfender Familienangehöriger | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 9 | Entfällt | ||||
| ME13 | Tätigkeitsbereich des Haushaltsmitglieds | 1 | Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren | Derzeitig |
| 2 | Arbeitnehmer im privaten Sektor | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 9 | Entfällt | ||||
| Einzelthema: BILDUNGSSTAND UND -HINTERGRUND | |||||
| MC01 | Höchster Bildungsabschluss | 0 | Keine formale Bildung oder unter ISCED-Stufe 1 | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren | Derzeitig |
| 1 | ISCED-Stufe 1 - Primarbereich | ||||
| 2 | ISCED-Stufe 2 - Sekundarbereich I | ||||
| 3 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II | ||||
| 4 | ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich | ||||
| 5 | ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm | ||||
| 6 | ISCED-Stufe 6 - Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm | ||||
| 7 | ISCED-Stufe 7 - Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm | ||||
| 8 | ISCED-Stufe 8 - Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 9 | Entfällt | ||||
| Einzelthema: HAUSHALTSZUSAMMENSETZUNG - ZUSÄTZLICHE EINZELHEITEN | |||||
| HB05 | Größe des Haushalts | 1-99 | Gesamtanzahl der Haushaltsangehörigen | Haushalt | Derzeitig |
| Leer | Keine Angabe | ||||
| HB075 | Haushaltstyp | 1 | Einpersonenhaushalt | Haushalt | Derzeitig |
| 2 | Alleinerziehende(r) mit wenigstens einem Kind unter 25 Jahren | ||||
| 3 | Alleinerziehende(r) mit Kindern, die alle über 25 Jahre alt sind | ||||
| 4 | Kinderloses Paar | ||||
| 5 | Paar mit wenigstens einem Kind unter 25 Jahren | ||||
| 6 | Paar mit Kindern, die alle mindestens 25 Jahre alt sind | ||||
| 8 | Sonstige Haushaltsart | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| Einzelthema: HAUPTMERKMALE DER WOHNUNG | |||||
| HD01 | Wohnbesitzverhältnisse des Haushalts | 1 | Eigentümer ohne ausstehende Hypothek | Haushalt | Derzeitig |
| 2 | Eigentümer mit ausstehender Hypothek | ||||
| 3 | Mieter (marktübliche Miete) | ||||
| 4 | Mieter (Miete reduziert) | ||||
| 5 | Mieter (mietfrei) | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 9 | Entfällt | ||||
| HD03 | Wohnungstyp | 1 | Freistehendes Haus | Haushalt | Derzeitig |
| 2 | Doppelhaushälfte oder Reihenhaus | ||||
| 3 | Wohnung in einem Gebäude mit weniger als zehn Wohneinheiten | ||||
| 4 | Wohnung in einem Gebäude mit zehn oder mehr Wohneinheiten | ||||
| 5 | Andere Art von Unterkunft | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 9 | Entfällt | ||||
| HD06 | Zahl der Zimmer, über die der Haushalt verfügt | 1-9,9 | Zahl der Zimmer | Haushalt | Derzeitig |
| 10 | 10 oder mehr Zimmer | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 99 | Entfällt | ||||
| Einzelthema: TEILNAHME AN FORMALEN BILDUNGSMAßNAHMEN (GEGENWÄRTIG) | |||||
| MC02A | Teilnahme an formaler Bildung und Ausbildung (Studierende oder Auszubildende) | 1 | Ja | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren | Derzeitig |
| 2 | Nein | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 9 | Entfällt | ||||
| MC02B | Stufe der derzeitigen/letzten formalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme, an der teilgenommen wurde | 0 | Keine formale Bildung oder unter ISCED-Stufe 1 | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren | Derzeitig |
| 1 | ISCED-Stufe 1 - Primarbereich | ||||
| 2 | ISCED-Stufe 2 - Sekundarbereich I | ||||
| 3 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II | ||||
| 4 | ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich | ||||
| 5 | ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm | ||||
| 6 | ISCED-Stufe 6 - Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm | ||||
| 7 | ISCED-Stufe 7 - Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm | ||||
| 8 | ISCED-Stufe 8 - Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 9 | Entfällt | ||||
| Einzelthema: LAUFZEIT DES ARBEITSVERTRAGES | |||||
| ME03A | Unbefristete/befristete Tätigkeit - Haupttätigkeit | 1 | Unbefristeter Vertrag (schriftlich) | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren | Derzeitig |
| 2 | Unbefristeter Vertrag (mündlich) | ||||
| 3 | Befristeter Vertrag (schriftlich) | ||||
| 4 | Befristeter Vertrag (mündlich) | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 9 | Entfällt | ||||
| Einzelthema: GESAMTJAHRESEINKOMMEN (AUF EBENE DER PERSONEN UND HAUSHALTE) | |||||
| MF099 | Jährliches Gesamtnettoeinkommen aus allen Quellen, einschließlich nichtmonetärer Komponenten, des Haushaltsmitglieds (Haushaltsmitgliedsdatei) | 0-99999999999999 | Einkommen (in Landeswährung) | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren | Laufendes Kalenderjahr |
| Leer | Keine Angabe | ||||
| HH099 | Jährliches Gesamtnettoeinkommen aus allen Quellen, einschließlich nichtmonetärer Komponenten | 0-99999999999999 | Einkommen (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| Leer | Keine Angabe | ||||
| Einzelthema: HAUPTBESTANDTEILE DES EINKOMMENS | |||||
| HH011 | Derzeitiges Nettomonatseinkommen des Haushalts | 0-99999999999999 | Einkommen (in Landeswährung) | Haushalt | Laufender Monat |
| Leer | Keine Angabe | ||||
| HH095 | Monetäres jährliches Nettoeinkommen aus allen Quellen | 0-99999999999999 | Einkommen (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| Leer | Keine Angabe | ||||
| HH012 | Einkommen aus unselbstständiger Arbeit in Form von Sachleistungen | 0-99999999999999 | Einkommen (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| Leer | Keine Angabe | ||||
| Einzelthema: EINKOMMEN AUS SELBSTSTÄNDIGER TÄTIGKEIT IN FORM VON SACHLEISTUNGEN | |||||
| HH023 | Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen | 0-99999999999999 | Einkommen (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| Leer | Keine Angabe | ||||
| Einzelthema: UNTERSTELLTE MIETE | |||||
| HH032 | Unterstellte Miete | 0-99999999999999 | Unterstellte Miete (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| Leer | Keine Angabe | ||||
| Einzelthema: HAUPTEINKOMMENSQUELLE | |||||
| HI11 | Haupteinkommensquelle | 1 | Löhne oder Gehälter | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| 2 | Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit | ||||
| 3 | Vermögenseinkommen | ||||
| 4 | Renten, Altersversorgungsleistungen | ||||
| 5 | Leistungen bei Arbeitslosigkeit | ||||
| 6 | Andere derzeitige Leistungen und sonstige Einkünfte | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| Einzelthema: VERMÖGENSASPEKTE, EINSCHLIEßLICH WOHNEIGENTUM | |||||
| HW10 | Wert der Hauptwohnung | 1-99999999999 | Wert (in Landeswährung) | Haushalt | Derzeitig |
| Leer | Keine Angabe | ||||
| HW20 | Sparen (in einem typischen Monat) | 1 | Haushalt legt Geld beiseite | Haushalt | Derzeitig |
| 2 | Haushalt muss auf Erspartes zurückgreifen | ||||
| 3 | Haushalt muss Geld leihen | ||||
| 4 | Haushalt spart nicht, noch muss er auf Erspartes zurückgreifen oder Geld leihen | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| Einzelthema: STEUERN UND BEITRÄGE | |||||
| HW30 | Einkommensteuern und Sozialbeiträge | -99999999-99999999 | Steuern (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| Leer | Keine Angabe | ||||
| Einzelthema: SCHULDEN | |||||
| HW40 | Verbleibender Betrag zur Rückzahlung der Hypothek auf Hauptwohnung | 0-99999999999 | Verbleibender Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Derzeitig |
| Leer | Keine Angabe | ||||
| HW50 | Monatliche Tilgungs- und Zinszahlungen für die Hypothek | 0-99999999,99 | Tilgungs- und Zinszahlungen (in Landeswährung) | Haushalt | Derzeitig |
| Leer | Keine Angabe | ||||
| Einzelthema: RÜCKSTÄNDE | |||||
| HW60 | Rückstände | 1 | Ja | Haushalt | Derzeitig |
| 2 | Nein | ||||
| Leer | Keine Angabe | ||||
| 9 | Entfällt | ||||
| Einzelthema: VERBRAUCH NACH KLASSIFIKATION DES INDIVIDUELLEN VERBRAUCHS NACH VERWENDUNGSZWECKEN (COICOP) 2 | |||||
| HE01A | Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE02A | Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Drogen | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE03A | Bekleidung und Schuhe | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE04A | Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE05A | Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt sowie deren Instandhaltung | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE06A | Gesundheit | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE07A | Verkehr | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE08A | Information und Kommunikation | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE09A | Freizeit, Sport und Kultur | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE10A | Dienstleistungen im Bereich Bildung | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE11A | Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE12A | Versicherungs- und Finanzdienstleistungen | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE13A | Körperpflege, Dienstleistungen sozialer Einrichtungen und andere Waren und Dienstleistungen | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| Einzelthema: EIGENVERBAUCH | |||||
| HE01B | Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE02B | Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Drogen | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE03B | Bekleidung und Schuhe | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE04B | Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE05B | Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt sowie deren Instandhaltung | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE06B | Gesundheit | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE07B | Verkehr | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE08B | Information und Kommunikation | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE09B | Freizeit, Sport und Kultur | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE10B | Dienstleistungen im Bereich Bildung | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE11B | Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE12B | Versicherungs- und Finanzdienstleistungen | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HE13B | Körperpflege, Dienstleistungen sozialer Einrichtungen und andere Waren und Dienstleistungen | 0-99999999999999 | Betrag (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| Einzelthema: AUSGABEN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDEN VERBRAUCH NACH COICOP | |||||
| HJ01 | Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke | 0-99999999999999 | Ausgaben (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HJ02 | Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Drogen | 0-99999999999999 | Ausgaben (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HJ03 | Bekleidung und Schuhe | 0-99999999999999 | Ausgaben (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HJ04 | Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe | 0-99999999999999 | Ausgaben (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HJ05 | Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt sowie deren Instandhaltung | 0-99999999999999 | Ausgaben (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HJ06 | Gesundheit | 0-99999999999999 | Ausgaben (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HJ07 | Verkehr | 0-99999999999999 | Ausgaben (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HJ08 | Information und Kommunikation | 0-99999999999999 | Ausgaben (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HJ09 | Freizeit, Sport und Kultur | 0-99999999999999 | Ausgaben (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HJ10 | Dienstleistungen im Bereich Bildung | 0-99999999999999 | Ausgaben (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HJ11 | Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen | 0-99999999999999 | Ausgaben (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HJ12 | Versicherungs- und Finanzdienstleistungen | 0-99999999999999 | Ausgaben (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HJ13 | Körperpflege, Dienstleistungen sozialer Einrichtungen und andere Waren und Dienstleistungen | 0-99999999999999 | Ausgaben (in Landeswährung) | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| Einzelthema: MENGEN 3 (fakultativ) | |||||
| HQ01 | Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke | 0-9999999999999999,9 | Betrag | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| HQ02 | Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Drogen | 0-9999999999999999,9 | Betrag | Haushalt | Laufendes Kalenderjahr |
| 1) Bei der Variable "Haushaltsraster" sind die Modalitätscodes 10, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90, 95 mit der geringsten Detailtiefe anzugeben.
Eine große Detailtiefe ist fakultativ.
2) Verbrauchsausgaben nach der Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach Verwendungszwecken werden auf der 5-stelligen COICOP-Ebene übermittelt. 3) Die Mengen für die Gruppen "Lebensmittel und alkoholfreie Getränke" und "alkoholische Getränke, Tabakwaren und Drogen" werden auf der 5-stelligen COICOP-Ebene übermittelt. | |||||
| Modalitäten und Inhalt der Qualitätsberichte | Anhang III |
(1) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) einen Qualitätsbericht gemäß den Vorschriften, die in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2019/1700 und in der Verordnung (EU) 2019/2180 zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte 1 festgelegt sind.
(2) Die Mitgliedstaaten machen im Qualitätsbericht die nachstehenden spezifischen Angaben über den Bereich Verbrauch.
Statistische Darstellung
Datenbeschreibung
Klassifizierungssysteme
Liste der Fassung der für die Daten herangezogene Klassifikation sowie Abweichungen von europäischen statistischen Normen oder internationalen Standards
Statistische Konzepte und Begriffsbestimmungen einschließlich des Bezugszeitraums
Statistische Verarbeitung
Quelldaten
Datenerfassung
Datenerstellung
Genauigkeit und Zuverlässigkeit
Stichprobenfehler
Systematischer Fehler
Messfehler
Es werden die verschiedenen Quellen von Messfehlern, die bei der Erhebung zu erwarten sind, beschrieben. Dies umfasst:
Non-Response-Fehler
Unit-Non-Response
Die Non-Response-Quoten für die Haushalte (NRh) werden wie folgt berechnet:
NRh = (1-(Ra * Rh)) * 100
Hierbei gilt:
Ra ist die Kontaktquote bei Haushaltsadressen und wird berechnet als die Zahl der erfolgreich kontaktierten Adressen geteilt durch die Zahl der gültigen ausgewählten Adressen;
Rh ist der Anteil der für die Datenbank akzeptierten abgeschlossenen Haushaltsbefragungen und wird berechnet als die Zahl der abgeschlossenen und für die Datenbank akzeptierten Haushaltsbefragungen geteilt durch die Zahl der infrage kommenden Haushalte an den kontaktierten Adressen.
Item-Non-Response
Für die Variablen Haushaltsraster, Alter (in vollendeten Jahren) des Haushaltsmitglieds, Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben), für alle Einkommensvariablen und Einkommenskomponentenvariablen sowie für die Variablen Haupteinkommensquelle und Wohnbesitzverhältnisse des Haushalts werden folgende Angaben gemacht:
Verarbeitungsfehler
Datenrevision - Strategie
Informationen über Maßnahmen zur Gewährleistung der Transparenz der verbreiteten Daten sind erforderlich, wobei die vorläufig erstellten Daten anschließend revidiert werden. Werden Daten revidiert, so ist dies zu melden.
Datenrevision - Praxis
Kohärenz und Vergleichbarkeit
Kohärenz - bereichsübergreifend
Kohärenz - EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
Ein Vergleich der folgenden Einkommensvariablen mit der EU-SILC wird entweder auf nationaler Ebene durchgeführt oder von den Ländern auf Basis der von Eurostat vorgenommenen Berechnungen validiert: Armutsgefährdungsschwelle (EUR), Armutsgefährdungsquote (%), relative Armutsgefährdungslücke, Einkommensquintilverhältnis S80/S20, Gini-Koeffizient.
Kohärenz - harmonisierte Verbraucherpreisindizes (HVPI)
Ein Vergleich der Struktur der Verbrauchsausgaben auf der 2-stelligen COICOP-Ebene wird entweder auf nationaler Ebene durchgeführt oder von den Ländern auf Basis der von Eurostat vorgenommenen Berechnungen mit den entsprechenden Variablen aus den HVPI validiert.
Kohärenz - Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Ein Vergleich der Struktur der Verbrauchsausgaben auf der 2-stelligen COICOP-Ebene wird entweder auf nationaler Ebene durchgeführt oder von den Ländern auf Basis der von Eurostat vorgenommenen Berechnungen mit den entsprechenden Variablen aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen validiert.
Kohärenz - intern
Über mangelnde Kohärenz des HBS-Datensatzes wird berichtet, wobei die entsprechenden Inkonsistenzen erläutert werden.
_______
1) ABl. L 330 vom 20.12.2019 S. 8.
2) PAPI - traditionelle papiergestützte Befragung; CAPI - computergestützte telefonische Befragung; CAPI - computergestützte persönliche Befragung; CASI - selbst abgeschlossene computergestützte Befragung; CAWI - computergestützte Internetbefragung.
| ENDE | |