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Durchführungsverordnung (EU) 2022/2312 der Kommission vom 25. November 2022 über achtjährliche Variablen im Bereich Arbeitskräfte zu "Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt", "Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung" und "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 307 vom 28.11.2022 S. 34)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und d,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Damit eine genaue und vergleichbare Datenerhebung im Bereich Arbeitskräfte gewährleistet ist, sollte die Kommission die technischen Angaben der Datensätze für die achtjährlichen Variablen festlegen, die in den Jahren 2024 und 2025 erstmals zu erfassen sind.

(2) Die Kommission sollte die Beschreibung der Datensätze für die achtjährlichen Variablen im Bereich Arbeitskräfte zu "Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt", "Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung" und "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" festlegen.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Beschreibung der Datensätze für die achtjährlichen Variablen im Bereich Arbeitskräfte zu "Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt", "Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung" (erste Umsetzung 2024) und "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" (erste Umsetzung 2025) sind im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 25. November 2022

1) ABl. L 261 I vom 14.10.2019 S. 1.

2) Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.03.2009 S. 164).

.

Beschreibung und technisches Format der achtjährlichen Variablen im Bereich Arbeitskräfte, die zu "Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt", "Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung" (erste Umsetzung 2024) und "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" (erste Umsetzung 2025) zu erfassen sind, sowie zu verwendende Codierung Anhang


Thema Einzelthema Kennung der Variable Bezeichnung der Variable Codes Labels Filter Filterlabels Mindestsatz an Variablen Art der Variable
3e. Erwerbsbeteiligung Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt LEVMATCH Übereinstimmung zwischen Bildungsabschluss und derzeitiger oder letzter Haupttätigkeit 1 Der Bildungsabschluss entspricht dem für die Tätigkeit geforderten Niveau 15 < AGE < 34 und (EMPSTAT = 1 oder EXISTPR = 2, 3) Personen im Alter von 15 bis 34 Jahren, die erwerbstätig sind oder nicht erwerbstätig sind, aber zuvor erwerbstätig waren Nicht zutreffend Erfasst
2 Der Bildungsabschluss ist höher als das für die Tätigkeit geforderte Niveau
3 Der Bildungsabschluss ist niedriger als das für die Tätigkeit geforderte Niveau
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
3e. Erwerbsbeteiligung Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt FIELDMATCH Übereinstimmung zwischen der Fachrichtung der höchsten erfolgreich abgeschlossenen Bildungsstufe und der derzeitigen oder letzten Haupttätigkeit 1 Stimmt sehr stark überein 15 < AGE < 34 und (EMPSTAT = 1 oder EXISTPR = 2, 3) und HATFIELD = 001-109 Personen im Alter von 15 bis 34 Jahren, die erwerbstätig sind oder nicht erwerbstätig sind, aber zuvor erwerbstätig waren, mit Angaben zur Fachrichtung der höchsten erfolgreich abgeschlossenen Bildungsstufe Nicht zutreffend Erfasst
2 Stimmt in hohem Maß überein
3 Stimmt bis zu einem gewissen Maß überein
4 Stimmt in geringem Maß überein
5 Stimmt gar nicht überein
6 Keine Anforderungen an die Tätigkeit
7 Keine besondere Fachrichtung des Abschlusses bei vorheriger Erwerbstätigkeit
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
3e. Erwerbsbeteiligung Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt SKILLMATCH Übereinstimmung zwischen Qualifikationen und derzeitiger oder letzter Haupttätigkeit 1 Die Qualifikationen entsprechen dem für die Tätigkeit geforderten Niveau 15 < AGE < 34 und (EMPSTAT = 1 oder EXISTPR = 2, 3) Personen im Alter von 15 bis 34 Jahren, die erwerbstätig sind oder nicht erwerbstätig sind, aber zuvor erwerbstätig waren Nicht zutreffend Erfasst
2 Die Qualifikationen sind höher als das für die Tätigkeit geforderte Niveau
3 Die Qualifikationen sind niedriger als das für die Tätigkeit geforderte Niveau
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
4b. Bildungsstand und -hintergrund Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung DROPEDUC Formale Bildung oder Ausbildung abgebrochen 1 Ja, einmal 15 < AGE < 34 Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 34 Jahren Nicht zutreffend Erfasst
2 Ja, mehrfach
3 Nein
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
4b. Bildungsstand und -hintergrund Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung DROPEDUCLEVEL Stufe der abgebrochenen formalen Bildung oder Ausbildung 10 ISCED-Stufe 1 - Primarbereich DROPEDUC = 1, 2 Personen, die eine formale Bildung oder Ausbildung (einmal oder mehrfach) abgebrochen haben Nicht zutreffend Erfasst
20 ISCED-Stufe 2 - Sekundarbereich I
34 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend
35 ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend
39 ISCED-Stufe 3 Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt
44 ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - allgemeinbildend
45 ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - berufsbildend
49 ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - Ausrichtung unbekannt
54 ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - allgemeinbildend
55 ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - berufsbildend
59 ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - Ausrichtung unbekannt
60 ISCED-Stufe 6 - Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
70 ISCED-Stufe 7 - Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
80 ISCED-Stufe 8 - Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
Leer Keine Angabe
99 Entfällt
4b. Bildungsstand und -hintergrund Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung DROPEDUCREAS Hauptgrund dafür, dass das in DROPEDUCLEVEL genannte formale Bildungsprogramm nicht abgeschlossen wurde 1 Finanzielle Gründe DROPEDUC = 1, 2 Personen, die eine formale Bildung oder Ausbildung (einmal oder mehrfach) abgebrochen haben Nicht zutreffend Erfasst
2 Präferenz dafür, einer Arbeit nachzugehen
3 Mit dem Bildungsprogramm zusammenhängende Gründe
4 Krankheit oder Behinderung
5 Betreuungspflichten
6 Sonstige familiäre Gründe
7 Sonstige persönliche Gründe
8 Sonstige Gründe
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
4b. Bildungsstand und -hintergrund Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung MEDLEVQUAL Qualifikationen mit mittlerem Bildungsstand 1 Mindestens eine formale Qualifikation mit beruflicher Orientierung auf ISCED-Stufe 3 oder 4 15 < AGE < 34 und HATLEVEL = 540-800 Personen im Alter von 15 bis 34 Jahren mit einem Bildungsabschluss entsprechend ISCED-Stufe 5 oder höher Nicht zutreffend Erfasst
2 Formale Qualifikationen mit allgemeiner Ausrichtung nur auf ISCED-Stufe 3 oder 4
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
3f. Erwerbsbeteiligung Vereinbarkeit von Beruf und Familie CHCARRES Regelmäßige Betreuungspflichten für Kinder bis 14 Jahren 1 Keine Betreuungspflichten für die eigenen Kinder oder Enkelkinder bzw. jene der Partnerin bzw. des Partners 18 < AGE < 74 Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 18 bis 74 Jahren Nicht zutreffend Erfasst
2 Betreuung der eigenen Kinder oder jener der Partnerin bzw. des Partners, wobei alle Kinder im Haushalt leben
3 Betreuung der eigenen Kinder oder jener der Partnerin bzw. des Partners, wobei mindestens ein Kind im Haushalt und eines nicht im Haushalt lebt
4 Betreuung der eigenen Kinder oder jener der Partnerin bzw. des Partners, wobei alle Kinder nicht im Haushalt leben
5 Betreuung der (im oder nicht im Haushalt lebenden) eigenen Enkelkinder oder jener der Partnerin bzw. des Partners (ohne Betreuung der eigenen Kinder oder jener des Partners)
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
3f. Erwerbsbeteiligung Vereinbarkeit von Beruf und Familie CHCARAGE Alter des jüngsten betreuten Kindes oder Enkelkindes 00-14 Alter des jüngsten betreuten Kindes oder Enkelkindes CHCARRES = 3-5 Personen, die mindestens ein nicht im Haushalt lebendes Kind oder ein (im oder nicht im Haushalt lebendes) Enkelkind betreuen Nicht zutreffend Erfasst
Leer Keine Angabe
99 Entfällt
3f. Erwerbsbeteiligung Vereinbarkeit von Beruf und Familie CHCARUSE Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsdienstleistungen 1 Ja, für alle Kinder CHCARRES = 2-4 Personen, die die eigenen Kinder oder jene der Partnerin bzw. des Partners, die im oder nicht im Haushalt leben, betreuen Nicht zutreffend Erfasst
2 Ja, für einige Kinder
3 Nein
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
3f. Erwerbsbeteiligung Vereinbarkeit von Beruf und Familie CHCAROBS Hauptgrund für die Nichtinanspruchnahme von Kinderbetreuungsdienstleistungen 1 Keine Dienstleistung zugänglich oder verfügbar CHCARUSE = 2, 3 Personen, die professionelle Kinderbetreuungsdienstleistungen für kein Kind oder nur für einen Teil der Kinder in Anspruch nehmen Nicht zutreffend Erfasst
2 Kosten
3 Qualität oder andere Hinderungsgründe im Zusammenhang mit der Dienstleistung
4 Betreuung wird vorzugsweise allein/mit Partnerin bzw. Partner geregelt
5 Betreuung wird vorzugsweise durch Inanspruchnahme weiterer informeller Unterstützung geregelt
6 Die Kinder kümmern sich um sich selbst
7 Sonstige (persönliche) Gründe
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
3f. Erwerbsbeteiligung Vereinbarkeit von Beruf und Familie ELCARRES Regelmäßige Betreuungspflichten für Angehörige ab 15 Jahren, die krank, gebrechlich oder behindert sind 1 Keine Betreuungspflichten für Partnerin bzw. Partner oder andere Angehörige, die krank, gebrechlich oder behindert sind 18 < AGE < 74 Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 18 bis 74 Jahren Nicht zutreffend Erfasst
2 Betreuung nur der Partnerin bzw. des Partners, die bzw. der krank, gebrechlich oder behindert ist und im Haushalt lebt
3 Betreuung nur der Partnerin bzw. des Partners, die bzw. der krank, gebrechlich oder behindert ist und nicht im Haushalt lebt
4 Betreuung von Angehörigen, die krank, gebrechlich oder behindert sind und alle im Haushalt leben
5 Betreuung von Angehörigen, die krank, gebrechlich oder behindert sind, wobei mindestens ein Angehöriger im Haushalt und einer nicht im Haushalt lebt
6 Betreuung von Angehörigen, die krank, gebrechlich oder behindert sind und alle nicht im Haushalt leben
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
3f. Erwerbsbeteiligung Vereinbarkeit von Beruf und Familie ELCARINT Intensität der Betreuung von Angehörigen, die krank, gebrechlich oder behindert sind 1 Weniger als 5 Stunden pro Woche ELCARRES = 2-6 Personen mit Betreuungspflichten für Angehörige, die krank, gebrechlich oder behindert sind Nicht zutreffend Erfasst
2 5 Stunden bis weniger als 10 Stunden pro Woche
3 10 Stunden bis weniger als 20 Stunden pro Woche
4 20 Stunden bis weniger als 30 Stunden pro Woche
5 30 Stunden bis weniger als 40 Stunden pro Woche
6 40 Stunden pro Woche oder mehr
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
3f. Erwerbsbeteiligung Vereinbarkeit von Beruf und Familie CAREFFEM Auswirkungen der Betreuungspflichten auf die Erwerbstätigkeit 1 Wechsel des Arbeitsplatzes oder des Arbeitgebers (CHCARRES = 2-5 oder ELCARRES = 2-6) und EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen mit Betreuungspflichten für eigene Kinder (Enkelkinder) oder jene der Partnerin bzw. des Partners oder für Angehörige, die krank, gebrechlich oder behindert sind Nicht zutreffend Erfasst
2 Derzeit von der Arbeit abwesend, einschließlich Urlaub
3 Derzeit reduzierte Arbeitszeit, einschließlich Teilzeit oder kürzerer Arbeitszeiten
4 Derzeit regelmäßige Telearbeit
5 Derzeit angepasste Arbeitszeiten bei gleichbleibender Stundenzahl
6 Derzeit mit weniger anspruchsvollen beruflichen Aufgaben befasst
7 Sonstige arbeitsbezogene Anpassungen
8 Keine arbeitsbezogenen Anpassungen
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
3f. Erwerbsbeteiligung Vereinbarkeit von Beruf und Familie WORKOBS Arbeitsbedingtes Haupthindernis für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie 1 Lange Arbeitszeit (CHCARRES = 2-5 oder ELCARRES = 2-6) und EMPSTAT = 1 Erwerbstätige Personen mit Betreuungspflichten für eigene Kinder (Enkelkinder) oder jene der Partnerin bzw. des Partners oder für Angehörige, die krank, gebrechlich oder behindert sind Nicht zutreffend Erfasst
2 Arbeitszeiten sind schwer planbar oder liegen ungünstig
3 Arbeit ist anspruchsvoll oder anstrengend
4 Langer Weg zur Arbeit
5 Sonstige arbeitsbezogene Hindernisse
6 Keine arbeitsbezogenen Hindernisse
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
3f. Erwerbsbeteiligung Vereinbarkeit von Beruf und Familie CHNUMBER Zahl der aufgezogenen eigenen Kinder 0-98 Zahl der aufgezogenen eigenen Kinder 18 < AGE < 54 Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 18 bis 54 Jahren Nicht zutreffend Erfasst
Leer Keine Angabe
99 Entfällt
3f. Erwerbsbeteiligung Vereinbarkeit von Beruf und Familie PARLEAV Inanspruchnahme von Urlaub aus familiären Gründen 1 Nur Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub CHNUMBER = 01-98 und
(EMPSTAT = 1 oder EXISTPR = 2 oder 3)
Personen, die derzeit erwerbstätig sind oder früher erwerbstätig waren und im Laufe des Lebens mindestens ein eigenes Kind aufgezogen haben Nicht zutreffend Erfasst
2 Nur Elternurlaub
3 Kombination von Urlauben aus familiären Gründen
4 Keine Urlaube aus familiären Gründen
Leer Keine Angabe
9 Entfällt
3f. Erwerbsbeteiligung Vereinbarkeit von Beruf und Familie PARLENG Dauer des in Anspruch genommenen Urlaubs aus familiären Gründen 1 Bis zu 1 Monat PARLEAV = 1-3 Personen, die Urlaub aus familiären Gründen genommen haben Nicht zutreffend Erfasst
2 Länger als 1 Monat bis 2 Monate
3 Länger als 2 Monate bis 6 Monate
4 Länger als 6 Monate bis 1 Jahr
5 Länger als 1 Jahr bis 3 Jahre
6 Länger als 3 Jahre bis 5 Jahre
7 Länger als 5 Jahre
Leer Keine Angabe
9 Entfällt


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