Frame öffnen

Beschluss (GASP) 2022/2320 des Rates vom 25. November 2022 zur Unterstützung der Union bei der Durchführung eines Projekts zur "Freisetzung von Innovationen im Bereich Grundlagentechnologien und internationale Sicherheit"

(ABl. L 307 vom 28.11.2022 S. 142)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union von 2016 wird betont, dass die Union ihren Beitrag zur kollektiven Sicherheit erhöhen wird.

(2) In der Strategie der Union von 2018 gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden "SALW") und dazugehörige Munition mit dem Titel "Waffen sicherstellen, Bürgerinnen und Bürger schützen" wurde festgestellt, dass die Union die einschlägigen Instrumente einsetzen wird, um die Erforschung und Entwicklung zuverlässiger und kostenwirksamer Technologien zur Sicherung von SALW und dazugehöriger Munition und zur Verringerung des Umlenkungsrisikos zu unterstützen. Zudem hat der Rat in seinen Schlussfolgerungen über die Annahme dieser Strategie darauf hingewiesen, dass sich das Sicherheitsumfeld, einschließlich der terroristischen Bedrohung innerhalb der Union verändert hat und dass sich bei der Bauweise von SALW und der SALW-Technologie Entwicklungen vollziehen, die sich auf die Fähigkeit von Regierungen auswirken, der davon ausgehenden Bedrohung entgegenzuwirken.

(3) Gemäß der Mitteilung der Kommission von 2018 mit dem Titel "Künstliche Intelligenz für Europa" wird die gesamte Unterstützung für Künstliche Intelligenz (KI) bezogene Forschung unter Berücksichtigung des übergeordneten Ziels der Entwicklung von "verantwortungsvoller KI" erfolgen. Ferner heißt es darin, dass aufgrund der Tatsache, dass KI problemlos über Grenzen hinweg gehandelt werden kann, in diesem Bereich nur globale Lösungen von Dauer sein können, und dass Union den Einsatz von KI und von Technologien generell fördern wird, um dazu beizutragen, globale Herausforderungen zu bewältigen, das Pariser Übereinkommen umzusetzen und die Ziele der Vereinten Nationen (VN) für nachhaltige Entwicklung zu erreichen.

(4) Der VN-Generalsekretär wies im Bericht von 2021 mit dem Titel "Aktuelle Entwicklungen in Wissenschaft und Technologie und ihre potenziellen Auswirkungen auf die internationalen Sicherheits- und Abrüstungsbemühungen" (Current developments in science and technology and their potential impact on international security and disarmament efforts) auf die wachsenden Bedenken hin, dass die Entwicklungen in Wissenschaft und Technologie, die für Sicherheit und Abrüstung von Bedeutung sind, schneller voranschreiten als die damit verbundenen Risiken verstanden und mit Hilfe von normativen und ordnungspolitischen Rahmen angegangen werden können.

(5) Die Union möchte zur kollektiven Sicherheit und dem Potenzial neuer Technologien beitragen sowie deren Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf das multilaterale Abrüstungs- und Rüstungskontrollsystem, angehen.

(6) Die Union sollte die Durchführung eines Projekts "Freisetzung von Innovationen im Bereich Grundlagentechnologien und internationale Sicherheit" unterstützen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

(1) Zur Umsetzung der "Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union" und unter Berücksichtigung der Strategie der Union gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition mit dem Titel "Waffen sicherstellen, Bürgerinnen und Bürger schützen" sowie unter Berücksichtigung der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Künstliche Intelligenz für Europa" unterstützt die Union die Umsetzung eines Projektes "Freisetzung von Innovationen im Bereich Grundlagentechnologien und internationale Sicherheit".

(2) Mit den von der Union zu unterstützenden Projektmaßnahmen wird das spezifische Ziel verfolgt, die Arbeiten, die das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (United Nations Institute for Disarmament Research - UNIDIR) im Rahmen seines "Sicherheits- und Technologieprogramms" (Security and Technology Programme - SECTEC) ausführt, um die Kenntnisse und das Verständnis neuer und neu entstehender Technologien, die für die internationale Sicherheit von Bedeutung sind, zu unterstützen.

(3) Die Projektmaßnahmen werden insbesondere Folgendes bezwecken:

  1. Überwachung, Ermittlung und Verbesserung des Verständnisses neuer und neu entstehender Technologien sowie neuartiger Anwendungen bereits etablierter Technologien, um Politikgestaltern und Entscheidungsträgern auf der Grundlage technisch und wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse zugängliches Wissen über die zu prüfenden Technologiebereiche zur Verfügung zu stellen.
  2. Bemühung um ein besseres Verständnis dafür, wie neue Grundlagentechnologien im Sicherheitskontext eingesetzt werden könnten und welche Auswirkungen sie erzielen könnten. Die Arbeiten im Rahmen dieser Säule konzentrieren sich auch auf die zunehmende Konvergenz verschiedener Technologien und deren bereichsübergreifenden Anwendungen sowie insbesondere darauf, wie Fortschritte bei Grundlagentechnologien die Zukunft von Konflikten und Kampfgebieten prägen werden;
  3. Untersuchung, ob neuartige Grundlagentechnologien neue Herausforderungen im Bereich der Regierungsführung mit sich bringen, und wenn ja, wie das traditionelle Instrumentarium für die Rüstungskontrolle modernisiert werden kann, um derartige Herausforderungen anzugehen. Darüber hinaus wird im Rahmen des Projekts auch untersucht, ob traditionelle Rüstungskontrollmaßnahmen durch umfassendere Maßnahmen zur Steuerung von Technologien, die dazu beitragen können, dieselben Ziele in den Bereichen Sicherheit, Stabilität, Gefahrenabwehr, Risikominderung und Nichtverbreitung zu erreichen, ergänzt werden können.

(4) Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

(1) Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") ist für die Durchführung dieses Beschlusses zuständig.

(2) Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts erfolgt durch das UNIDIR.

(3) Das UNIDIR nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem UNIDIR.

Artikel 3

(1) Der als finanzielle Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des in Artikel 1 genannten von der Union finanzierten Projekts beläuft sich auf 1.234.011 EUR.

(2) Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der finanzierten Ausgabe des in Absatz 1 genannten Bezugsrahmens. Hierfür schließt sie eine Beitragsvereinbarung mit UNIDIR. In dieser Beitragsvereinbarung wird festgelegt, dass das UNIDIR zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.

(4) Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Beitragsvereinbarung so bald wie möglich nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem diese Vereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1) Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage gemeinsam mit dem UNIDIR verfasster Quartalsberichte über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.

(2) Die Kommission stellt Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts zur Verfügung.

Artikel 5

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 24 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Beitragsvereinbarung. Dieser Beschluss tritt jedoch sechs Monate nach seinem Inkrafttreten außer Kraft, falls innerhalb dieses Zeitraums keine solche Vereinbarung geschlossen worden ist.

Geschehen zu Brüssel am 25. November 2022.

.

Projektdokument Anhang

"Innovation freisetzen: Grundlagentechnologien und internationale Sicherheit"

Einleitung

Fortschritte in Wissenschaft und Technologie sind Schlüsselfaktoren für wirtschaftliche und soziale Entwicklung und Wohlstand. Wie der Generalsekretär der Vereinten Nationen in seinem Bericht von 2021 mit dem Titel "Current developments in science and technology and their potential impact on international security and disarmament efforts” (Aktuelle Entwicklungen in Wissenschaft und Technologie und ihre potenziellen Auswirkungen auf die internationalen Sicherheits- und Abrüstungsbemühungen) angedeutet hat, gibt es wachsende Bedenken, dass sich die sicherheits- und abrüstungsrelevante Wissenschaft und Technologie so schnell entwickelt, dass wir in Bezug auf Rechtsetzung und Governance nicht mehr mithalten können, was das Verständnis und die Bewältigung der Risiken betrifft.

Das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) ist eine autonome Einrichtung innerhalb der Vereinten Nationen, die unabhängige Forschungsarbeiten über Abrüstung und damit zusammenhängende Probleme, insbesondere Fragen der internationalen Sicherheit, durchführt. In der Vergangenheit hat das UNIDIR eine führende Rolle bei der Unterstützung der Bemühungen gespielt, die sicherheitsrelevanten Auswirkungen rascher und transformativer technologischer Fortschritte zu verstehen und darauf zu reagieren. Heute wird diese Arbeit durch ein spezielles mehrjähriges Programm für Sicherheit und Technologie (SECTEC) angeführt, das eine wichtige Rolle dabei spielt, der internationalen diplomatischen Gemeinschaft, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft Wissen zur Verfügung zu stellen und Brücken zwischen diesen Akteuren zu schlagen (über 13.000 Downloads von Veröffentlichungen und mehr als 6.500 Teilnehmende an Veranstaltungen alleine in den letzten zwei Jahren). Die Arbeit von SECTEC hat auch bedeutende politische Auswirkungen erzielt - unter anderem wurde sie namentlich in zwei Konsensberichten über die internationale Cybersicherheit, die von der VN-Generalversammlung angenommen wurden, erwähnt.

Das vorgeschlagene zweijährige Projekt mit dem Titel "Innovation freisetzen: Grundlagentechnologien und internationale Sicherheit" wird den Schwerpunkt auf ausgewählte Schlüsseltechnologien und ihre möglichen Auswirkungen auf die internationale Sicherheit legen. Die Arbeit im Rahmen dieses Projekts wird in drei Teilprojekte wie unten beschrieben aufgeteilt.

Das Projekt wird vollständig in das umfassendere SECTEC-Arbeitsprogramm integriert, sodass bestehendes Wissen und vorhandene Netzwerke aus dem Dachprogramm genutzt werden können, während die Ergebnisse zum Erreichen der übergreifenden Ziele beitragen, die eng auf das Kernmandat des Instituts abgestimmt sind:

Das Projekt

Die Bewältigung der Herausforderungen und die Nutzung der Chancen, die der technologische Fortschritt im Kontext von Frieden und Sicherheit bietet, ist eine komplexe Aufgabe. Generell muss dazu verstanden werden, worin die Technologie besteht, wie und zu welchem Zweck sie verwendet werden könnte und welche Governance-Instrumente zur Verfügung stehen, um ihre Entwicklung und Nutzung zu steuern oder zu kontrollieren. Das vorgeschlagene Projekt mit dem Titel "Innovation freisetzen: Grundlagentechnologien und internationale Sicherheit" zielt darauf ab, im Rahmen der drei unten beschriebenen Teilprojekte die Entwicklung, Anwendung und Governance von ausgewählten Schlüsseltechnologien und ihre Relevanz für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu erforschen.

Für die Zwecke dieses Projekts gelten Grundlagentechnologien als jene Technologien, die Innovation, Fähigkeitenentwicklung sowie eine größere Wirkung in anderen Anwendungsbereichen im Rahmen der Arbeit des UNIDIR-Programms SETEC, nämlich Cyber, KI und Autonomie sowie Systemintegration, ermöglichen oder vorantreiben. Dies steht im Einklang mit der EU-Politik für Schlüsseltechnologien, die die grundlegende Rolle dieser bereichsübergreifenden Technologien als Triebkräfte für sektor- und anwendungsübergreifende Innovationen anerkennt.

Der Schwerpunkt dieses Projekts wird auf den Chancen und Herausforderungen von vier Grundlagentechnologien liegen, die unter Sicherheitsgesichtspunkten als besonders relevant angesehen werden: fortgeschrittene Werkstoffe (z.B. Halbleiter, Mikro- und Nanotechnologien), Teile und Komponenten (z.B. Mikrochips, Sensoren), Infrastruktur (z.B. Konnektivitätsinfrastruktur der nächsten Generation - 5G und 6G, Internet der Dinge, Cloud, souveränes Internet) sowie Datenverarbeitung und Rechner (z.B. Cloud-Computing, Edge-Computing und Quanteninformatik).

1. Teilprojekt 1: Beobachtung von Trends und Sensibilisierung für wissenschaftliche und technologische Entwicklungen

1.1. Zweck

Das Ziel dieses Teilprojekts ist es, neue und aufkommende Technologien sowie neuartige Anwendungen bestehender Technologien zu erkennen und zu verstehen. In diesem Teilprojekt wird hauptsächlich daran gearbeitet werden, den (politischen) Entscheidungsträgern zugängliches Wissen über die zu prüfenden Technologiebereiche zur Verfügung zu stellen, das auf technisch und wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen beruht.

1.2. Erwartete Ergebnisse:

  1. Bessere Vorbereitung der (politischen) Entscheidungsträger auf die Herausforderungen und Chancen, die sich aus neuen und aufkommenden Technologien ergeben.
  2. Besseres Verständnis der Verbindungen und Konvergenzen zwischen den verschiedenen Technologien.
  3. Stärkere Sensibilisierung für die potenziellen Risiken und Vorteile neuer Technologien und Bereitstellung von Frühwarnkapazitäten für Staaten mit begrenzten Kapazitäten für die strategische Früherkennung.

1.3. Beschreibung des Teilprojekts

Dieses Teilprojekt umfasst zwei Hauptaktivitäten. Erstens wird eine Funktion für eine kontinuierliche Technologieanalyse im Bereich der strategischen Früherkennung eingerichtet, um sicherzustellen, dass die wichtigsten wissenschaftlichen und technologischen Fortschritte bereits in den frühen Entwicklungs- oder Anwendungsstufen erkannt, geprüft und analysiert werden. Die Ergebnisse dieser Aktivität werden in zwei jährlichen Kompendien der relevantesten Trends im Bereich der technologischen Innovation zu den Themen Weltfrieden und internationale Sicherheit veröffentlicht. Die Ergebnisse dieser Aktivität werden die Arbeit, die im Rahmen offizieller multilateraler Prozesse - wie dem Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen und seiner Group of Governmental Experts on emerging technologies in the area of lethal autonomous weapons systems (Gruppe der Regierungssachverständigen zu neu entstehenden Technologien im Bereich letaler autonomer Waffensysteme) oder der Open-ended Working Group on security of and in the use of information and communications technologies (offene Arbeitsgruppe zur Sicherheit von und bei der Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien) - geleistet wird, ergänzen aber nicht duplizieren und werden als Beitrag zu den umfassenderen einschlägigen multilateralen Tätigkeiten - wie der Jahresbericht des VN-Generalsekretärs zur Rolle von Wissenschaft und Technologie im Kontext des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit (role of science and technology in the context of international peace and security) und "Unsere gemeinsame Agenda", einschließlich der "Neuen Agenda für Frieden" und des Gipfeltreffens zur Zukunft im Jahr 2023 - genutzt.

Die zweite Aktivität im Rahmen dieses Teilprojekts umfasst die Organisation von acht Technologiefrühstücken, die der diplomatischen Gemeinschaft in Genf und New York vierteljährlich die Möglichkeit bieten sollen, in einem informellen Rahmen und in direktem Kontakt mit Sachverständigen spezifische Grundlagentechnologien, die für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit von Bedeutung sind, kennenzulernen und sich darüber auszutauschen. Jede Veranstaltung findet zweimal statt, einmal vor Ort in Genf und einmal virtuell für Teilnehmende aus New York.

2. Teilprojekt 2: Verständnis der Auswirkung von Wissenschaft und Technologie auf den Weltfrieden und die internationale Sicherheit

2.1. Zweck

Zweck dieses Teilprojekts ist es, zu verstehen, wie neue Grundlagentechnologien im Sicherheitskontext eingesetzt werden könnten und welche Wirkung sie erzielen könnten. Der Schwerpunkt der Arbeit im Rahmen dieses Teilprojekts wird auf der zunehmenden Konvergenz verschiedenen Technologien und ihren bereichsübergreifenden Anwendungsmöglichkeiten liegen. Insbesondere soll hervorgehoben werden, wie Fortschritte bei Grundlagentechnologien die Zukunft von Konflikten und Kriegsschauplätzen beeinflussen werden.

2.2. Erwartete Ergebnisse:

  1. Besseres Verständnis der politischen Entscheidungsträger für den Einfluss, den neue und neu entstehende Grundlagentechnologien auf Frieden und Sicherheit haben.
  2. Bessere Fähigkeit, Verbindungen zwischen Anwendungsbereichen verschiedener Technologien herzustellen, wodurch fundiertere politische Diskussionen über verschiedene Bereiche und Prozesse hinweg geführt werden können.
  3. Bessere Fähigkeit, Möglichkeiten für politische Maßnahmen zu ermitteln, die darauf abzielen, die von neuen Technologien ausgehenden Risiken zu verringern, ohne Fortschritt und Innovation zu behindern.

2.3. Beschreibung des Teilprojekts

Dieses Teilprojekt wird vier Forschungsstudien enthalten, eine für jede der oben dargelegten Unterkategorien von Grundlagentechnologien. Ziel jeder Forschungsstudie ist es, sowohl eine Einführung in die Technologie selbst als auch eine Analyse der möglichen positiven und negativen Auswirkungen dieser Technologie auf den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu liefern. Die für die Durchführung solcher Folgenabschätzungen eingesetzte Forschungsmethodik wird nicht nur militärische Fähigkeiten, sondern gegebenenfalls auch politische, wirtschaftliche, soziale, technologische, rechtliche und umweltpolitische Faktoren einbeziehen (PESTLE-Analyse). Auf der Grundlage dieser Forschungsstudien werden schriftliche Berichte mit Zusammenfassungen in allen Amtssprachen der Vereinten Nationen verfasst, um für eine größere Reichweite und Zugänglichkeit zu sorgen (die Übersetzung der vollständigen Berichte erfolgt je nach Verfügbarkeit von Zeit und Ressourcen).

Darüber hinaus wird in Anbetracht des komplexen politischen, militärischen, rechtlichen und technischen Umfelds, in dem solche Technologien entwickelt und eingesetzt werden, im Rahmen dieses Teilprojekts vier Mal ein Dialog mit verschiedenen Interessenträgern organisiert, um die Forschungstätigkeiten zu ergänzen und den Meinungsaustausch und den Wissenstransfer zwischen verschiedenen Gruppen von Interessenträgern zu fördern. Diese Treffen werden in hybridem Format veranstaltet und der Zeitpunkt wird so gewählt werden, dass sie für Teilnehmende aus der ganzen Welt zugänglich sind.

3. Teilprojekt 3: Modernisierung der Rüstungskontrolle und Konzeption von Governance-Maßnahmen für das 21. Jahrhundert

3.1. Zweck

In diesem Teilprojekt soll erforscht werden, ob neuartige Grundlagentechnologien neue Herausforderungen im Bereich der Governance mit sich bringen, und falls ja, wie die Instrumente der traditionellen Rüstungskontrolle dahingehend modernisiert werden können. Darüber hinaus wird auch die Komplementarität von traditionellen Maßnahmen zur Rüstungskontrolle und umfassenderen Maßnahmen zur Steuerung von Technologien untersucht, die dazu beitragen könnten, dieselben Ziele, nämlich Sicherheit, Stabilität, Gefahrenabwehr, Risikominderung und Nichtverbreitung, zu erreichen.

3.2. Erwartete Ergebnisse:

  1. Besseres Verständnis der möglichen Stärken und Grenzen der traditionellen Instrumente für Rüstungskontrolle im Umgang mit neuen und neu entstehenden Technologien.
  2. Besseres allgemeines Verständnis von Instrumenten zur Technologie-Governance (z.B. Industriestandards, Selbstregulierungsmechanismen) und wie diese Instrumente von der internationalen Sicherheitsgemeinschaft genutzt werden können, um eine friedlichere, stabilere und sicherere Welt zu erreichen.
  3. Sektorübergreifende gegenseitige Bereicherung durch einen informellen Austausch, der für alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, Industrie und Zivilgesellschaft offen steht.

3.3. Beschreibung des Teilprojekts

Dieses Teilprojekt wird auf den Erkenntnissen aus Teilprojekt 2 aufbauen, um die Analyse der ausgewählten Grundlagentechnologien durch vier zusätzliche Forschungsstudien zu erweitern, wobei der Schwerpunkt auf den spezifischen Herausforderungen im Bereich der Governance und der möglichen politischen Reaktionen liegt. Ähnlich wie in Teilprojekt 2 wird jede Forschungsstudie durch einen speziellen Dialog mit verschiedenen Interessensträgern ergänzt, der in hybrider Form stattfinden wird und in dessen Rahmen die in den verschiedenen Sektoren gewonnenen Erkenntnisse, die zur Verbesserung der Strategien in der internationalen Sicherheitspolitik genutzt werden können, ermittelt werden sollen.

Darüber hinaus wird dieses Teilprojekt die Konzeption und den ersten Entwurf einer interaktiven Infografik umfassen, die die Identifizierung und Kartierung der einschlägigen Instrumente zur Rüstungskontrolle und der umfassenderen Instrumente zur Technologie-Governance auf regionaler und internationaler Ebene für ausgewählte Schlüsseltechnologien ermöglicht. Diese Aktivität dient dazu, sowohl die Methodik zur Ermittlung und Priorisierung anwendbarer und relevanter Instrumente als auch verschiedene Optionen für die Datenvisualisierung zu testen. Die Infografik wird auf einer speziellen Website auf der UNIDIR-Website veröffentlicht.


UWS Umweltmanagement GmbH ENDE Frame öffnen