Frame öffnen

Beschluss (EU) 2022/2494 der Kommission vom 9. Dezember 2022 über die Genehmigung des Antrags Litauens, seine Leistungsziele für den dritten Bezugszeitraum zu überarbeiten

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8985)
(Nur der litauische Text ist verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 323 vom 19.12.2022 S. 99)



Ergänzende Informationen
Liste ... zur Ergänzung der VO (EG) 549/2004

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums ("Rahmenverordnung") 1, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe c,

gestützt auf die Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 der Kommission vom 11. Februar 2019 zur Festlegung eines Leistungssystems und einer Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr. 391/2013 2, insbesondere auf Artikel 18 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Allgemeine Erwägungen

( 1) Nach Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 muss für Flugsicherungsdienste (ANS) ein Leistungssystem eingerichtet werden, das die nationalen Leistungspläne umfasst, in denen die Leistungsziele, die die Kohärenz mit den von der Kommission für den betreffenden Bezugszeitraum erlassenen unionsweit geltenden Zielen gewährleisten, verbindlich festgelegt werden. Die detaillierten Vorschriften für diese Leistungspläne sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 festgelegt. Nach Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 bewertet die Kommission die von den Mitgliedstaaten festgelegten Leistungsziele im Hinblick auf ihre Kohärenz mit den entsprechenden unionsweit geltenden Leistungszielen.

( 2) Am 13. April 2022 verabschiedete die Kommission den Beschluss (EU) 2022/769 3, in der sie zu dem Schluss gelangt war, dass die in dem von der Republik Litauen (im Folgenden "Litauen") vorgelegten Leistungsplanentwurf enthaltenen Leistungsziele für den dritten Bezugszeitraum ("RP3") mit den unionsweit geltenden Leistungszielen kohärent waren. Auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2022/769 verabschiedete Litauen förmlich seinen Leistungsplan für den RP3 nach Artikel 16 Buchstabe a der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317.

( 3) Am 26. August 2022 stellte Litauen bei der Kommission nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 den Antrag, seine Leistungsziele für die Kapazität und Kosteneffizienz im Streckenflug für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024 überarbeiten zu dürfen.

( 4) Nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 prüfte die Kommission den von Litauen eingereichten Antrag daraufhin, inwieweit die Überarbeitung angesichts der vorgelegten Gründe notwendig und verhältnismäßig ist, und hat die Kohärenz der geplanten Überarbeitung der Leistungsziele mit den unionsweit geltenden Leistungszielen anhand der in Anhang IV jener Verordnung festgelegten Kriterien bewertet.

( 5) Das Leistungsüberprüfungsgremium, das die Kommission nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 bei der Umsetzung des Leistungssystems unterstützt, hat der Kommission einen Bericht mit seiner Stellungnahme zur Bewertung des Antrags Litauens vorgelegt.

Gründe für die Überarbeitung der Leistungsziele

( 6) Litauen rechtfertigt seinen Antrag auf Überarbeitung seiner RP3-Leistungsziele mit dem Auftreten unvorhersehbarer Umstände infolge des russischen Kriegs gegen die Ukraine, der am 24. Februar 2022 begann.

( 7) Litauen ist der Auffassung, dass die ursprünglichen Annahmen, auf deren Grundlage seine Leistungsziele festgelegt worden waren, infolge des deutlichen Rückgangs der Anzahl der Überflüge im Luftraum Litauens, der auf den Krieg Russlands gegen die Ukraine, die daraus folgenden Sanktionen der Union und die Gegenmaßnahmen Russlands zurückzuführen ist, nicht mehr gültig sind. Litauen geht davon aus, dass die Flugbewegungen in seinem Luftraum im Instrumentenflug (IFR) und die Anzahl der für diese Flüge verzeichneten Streckendiensteinheiten im Vergleich zu den im Leistungsplan getroffenen Annahmen über das Verkehrsaufkommen deutlich niedriger ausfallen dürften.

( 8) Die im Antrag Litauens für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024 prognostizierten IFR-Bewegungen für seine Streckengebührenzone und die im Leistungsplan enthaltenen Zahlen sind in der nachstehenden Tabelle gegenübergestellt.

Litauen
IFR-Bewegungen pro Jahr
2022 2023 2024
Verkehrsprognose im Leistungsplan, ausgedrückt in Tausend IFR-Bewegungen 220 255 291
Aktualisierte Verkehrsprognose, ausgedrückt in Tausend IFR-Bewegungen 186 213 217
Differenz -15,5 % -16,5 % -25,4 %

( 9) Die von Litauen für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024 prognostizierten Diensteinheiten für seine Streckengebührenzone und die im Leistungsplanentwurf enthaltenen Zahlen sind in der nachstehenden Tabelle gegenübergestellt.

Litauen
Streckendiensteinheiten pro Jahr
2022 2023 2024
Verkehrsprognose im Leistungsplan, ausgedrückt in Tausend Diensteinheiten 506 611 673
Aktualisierte Verkehrsprognose, ausgedrückt in Tausend Streckendiensteinheiten 372 416 435
Differenz -26,4 % -32,0 % -35,4 %

( 10) Die Kommission stellt fest, dass Litauen in seinem Antrag von einer lokalen Verkehrsprognose für IFR-Bewegungen und Diensteinheiten ausgeht, die über der im Juni 2022 veröffentlichten Verkehrsprognose des Eurocontrol Statistics and Forecast Service ("STATFOR-Base") liegt. Litauens lokale Verkehrsprojektionen sind damit optimistischer als die STATFOR-Prognose. Nach Angaben Litauens ist der Unterschied auf die Verwendung neuerer Daten zur Verkehrsentwicklung zurückzuführen, die zeigen, dass sich die im März und April 2022 zu verzeichnenden starken Rückgänge im Verkehrsaufkommen in den darauffolgenden Monaten teilweise umgekehrt haben.

( 11) Verglichen mit dem Leistungsplan liegt der jährliche Rückgang der Anzahl der Diensteinheiten für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024 in einem Bereich von etwa - 26 % bis - 35 %. Die Anzahl der Flugbewegungen nach Instrumentenflugregeln (IFR) im litauischen Luftraum dürfte voraussichtlich nicht im selben Umfang zurückgehen wie die Streckendiensteinheiten. Diese Diskrepanz ist auf den signifikanten Rückgang der Überflüge zurückzuführen, die im Durchschnitt eine proportional größere Anzahl von Streckendiensteinheiten generieren als Flüge, die auf Flughäfen in Litauen landen oder von dort abfliegen. Die Kommission stellt daher fest, dass die durch Flugbewegungen kontrollierter Flüge verursachte Arbeitsbelastung der Anbieter von Flugsicherungsdiensten (ANSP) nicht im gleichen Maße abnehmen dürfte wie die Einnahmen infolge der geringeren Anzahl von Streckendiensteinheiten.

( 12) Litauen erläutert, dass die Ausfälle bei den Einnahmen aus den Flugsicherungsgebühren infolge des niedrigeren Verkehrsaufkommens in Kombination mit der hohen Inflation und dem Arbeitsmarktdruck auf die Gehälter die Fähigkeit der ANSP erheblich beeinträchtigt, künftigen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und die geplanten Investitionen zu tätigen. Litauen ist daher der Auffassung, dass die Leistungsziele überarbeitet werden müssen, um die finanzielle Tragfähigkeit der ANSP und angemessene Ressourcen für die nationale Aufsichtsbehörde, die sich aus den Einnahmen der Flugsicherungsgebühren finanziert, zu gewährleisten.

( 13) Die Kommission räumt ein, dass die ursprünglichen Annahmen für den Leistungsplan Litauens aufgrund des deutlichen Rückgangs des Flugverkehrs infolge des Kriegs Russlands gegen die Ukraine nicht mehr gültig sind. Zudem teilt die Kommission die Auffassung, dass eine Überarbeitung der Leistungsziele notwendig und verhältnismäßig ist, um die operative und finanzielle Tragfähigkeit des ANSP zu gewährleisten und dem Liquiditätsmangel infolge der veränderten Umstände entgegenzuwirken.

( 14) Die Kommission ist daher der Auffassung, dass der Antrag Litauens die Bedingungen für die Überarbeitung der lokalen Leistungsziele nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 erfüllt.

Bewertung der geplanten Überarbeitung der Leistungsziele

Leistungsziele im Bereich Kapazität

( 15) Litauen beantragt eine Überarbeitung seiner Streckenkapazitätsziele für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024 als Reaktion auf die in den Erwägungsgründen 6 bis 13 dargelegten veränderten Umstände, insbesondere die geringere Anzahl von IFR-Bewegungen, die für diese Kalenderjahre prognostiziert werden, und deren Folgen für die Kapazitätsbereitstellung.

( 16) In der nachstehenden Tabelle sind die Streckenkapazitätsziele für Litauen für den RP3 aus dem Leistungsplan und aus dem Antrag Litauens auf Überarbeitung der Leistungsziele gegenübergestellt. Der Tabelle sind zudem die entsprechende Referenzwerte aus dem Netzbetriebsplan zu entnehmen, der zum Zeitpunkt der Annahme der überarbeiteten unionsweit geltenden Leistungsziele für den RP3, d. h. am 2. Juni 2021, vorlag. Die Kommission hat die Kohärenz der lokalen Kapazitätsziele mit den unionsweit geltenden Leistungszielen nach Anhang IV Nummer 1.3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 anhand dieser Referenzwerte bewertet.

Litauen 2022 2023 2024
Streckenkapazitätsziele im Leistungsplan, ausgedrückt in Minuten ATFM-Verspätung je Flug 0,03 0,03 0,03
Geplante Überarbeitung der Streckenkapazitätsziele, ausgedrückt in Minuten ATFM-Verspätung je Flug 0,02 0,02 0,02
Referenzwerte 0,03 0,03 0,03

( 17) Die Kommission stellt fest, dass die von Litauen vorgeschlagene Überarbeitung zu niedrigeren und damit ehrgeizigeren Kapazitätszielen im Vergleich zu den entsprechenden nationalen Referenzwerten für das jeweilige Kalenderjahr führt.

( 18) Die Kommission nimmt ferner zur Kenntnis, dass Litauen die im Leistungsplan festgelegten Maßnahmen zur Erreichung der lokalen Streckenkapazitätsziele angepasst hat, um den veränderten Umständen Rechnung zu tragen.

( 19) Vor dem Hintergrund der Erwägungsgründe 16, 17 und 18 sollten die von Litauen in seinem Antrag vorgeschlagenen Streckenkapazitätsziele als mit den unionsweit geltenden Leistungszielen kohärent erachtet werden.
Leistungsziele für den Bereich Kosteneffizienz

( 20) Litauen beantragt eine Überarbeitung seiner Kosteneffizienzziele für den Streckenflug für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024 als Reaktion auf die in den Erwägungsgründen 6 bis 13 dargelegten veränderten Umstände, insbesondere die geringere Anzahl von Diensteinheiten, die für diese Kalenderjahre prognostiziert werden, und deren Folgen für die Einnahmen und Finanzkraft der ANSP.

( 21) In der nachstehenden Tabelle sind die Kosteneffizienzziele für die Gebührenzone Litauen für den RP3 aus dem Leistungsplan und aus dem Antrag Litauens auf Überarbeitung der Leistungsziele für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024 gegenübergestellt. Die Basiswerte für die Jahre 2014 und 2019 und die Leistungsziele für die Jahre 2020 und 2021 bleiben unverändert.

Streckengebührenzone Litauen 2022 2023 2024
Kosteneffizienzziele für den Streckenflug (im Leistungsplan), ausgedrückt als festgestellte streckenbezogene Kosten je Leistungseinheit (zu realen Preisen des Jahres 2017) 44,40 EUR 41,02 EUR 37,52 EUR
Geplante Überarbeitung der Kosteneffizienzziele für den Streckenflug, ausgedrückt als festgestellte streckenbezogene Kosten je Leistungseinheit (zu realen Preisen des Jahres 2017) 48,87 EUR 46,90 EUR 45,96 EUR

( 22) Die Kommission stellt fest, dass Litauens geplante Überarbeitung seiner lokalen Kosteneffizienzziele für die Jahre 2022, 2023 und 2024 dazu führt, dass in diesen drei Kalenderjahren die festgestellten Kosten je Leistungseinheit (DUC) im Vergleich zu seinem Leistungsplan insgesamt um 16,0 % und im RP3 insgesamt um 11,1 % höher angesetzt werden. Diese höheren Ansätze für die festgestellten Kosten je Leistungseinheit sind vollständig auf die in Erwägungsgrund 9 dargelegte deutliche Verschlechterung der Prognosen für die Diensteinheiten infolge des Kriegs Russlands gegen die Ukraine zurückzuführen.

( 23) Der Rückgang bei den für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024 prognostizierten Diensteinheiten wurde von Litauen jedoch zum Teil durch niedrigere Ansätze für die festgestellten Kosten ausgeglichen. Die Kommission nimmt den Vorschlag Litauens zur Kenntnis, die festgestellten Kosten (zu realen Preisen von 2017) für jedes dieser Jahre nach unten zu korrigieren (siehe nachstehende Tabelle).

Streckengebührenzone Litauen 2022 2023 2024
Ursprüngliche festgestellte Kosten zu realen Preisen von 2017 (im Leistungsplan) 22,5 Mio. EUR 25,1 Mio. EUR 25,3 Mio. EUR
Geplante Überarbeitung der festgestellten Kosten zu realen Preisen von 2017 18,2 Mio. EUR 19,5 Mio. EUR 20,0 Mio. EUR
Differenz -19,0 % -22,2 % -20,8 %

( 24) Der Antrag enthält eine aktualisierte Inflationsprognose für Litauen für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024 (siehe nachstehende Tabelle).

Streckengebührenzone Litauen 2022 2023 2024
Ursprünglicher Inflationsindex mit prognostizierter jährlicher Änderung der Inflation in Klammern (Daten aus dem Leistungsplane) 112,4
(2,8 %)
115,4
(2,7 %)
117,8
(2,1 %)
Überarbeiteter Inflationsindex mit jährlicher Änderung der Inflation in Klammern 130,6
(17,9 %)
141,7
(8,5 %)
146,0
(3,0 %)

( 25) Die nominalen festgestellten Kosten für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Streckengebührenzone Litauen 2022 2023 2024
Ursprüngliche festgestellte Kosten - nominal (im Leistungsplan) 24,5 Mio. EUR 27,9 Mio. EUR 28,6 Mio. EUR
Geplante Überarbeitung der festgestellten Kosten - nominal 21,9 Mio. EUR 24,9 Mio. EUR 26,1 Mio. EUR
Differenz -10,4 % -10,9 % -8,9 %

( 26) Die Kommission stellt fest, dass Litauen die festgestellten Kosten für die Jahre 2022, 2023 und 2024 trotz einer nach oben korrigierten Inflationsprognose nominal nach unten korrigiert hat. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die von Litauen ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Kosten die Auswirkungen des prognostizierten Inflationsanstiegs auf die Kostenbasis nicht nur ausgleichen, sondern auch zu einer weiteren deutlichen Senkung der den Luftraumnutzern berechneten festgestellten Kosten führen.

( 27) Die Kommission hat die Kohärenz der von Litauen geplanten Überarbeitung der Kosteneffizienzziele anhand Anhang IV Nummer 1.4 Buchstaben a, b und c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 bewertet.

( 28) In Bezug auf Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe a der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 stellt die Kommission fest, dass bei den streckenbezogenen festgestellten Kosten je Leistungseinheit auf Ebene der Gebührenzone mit + 5,1 % im RP3 ein ungünstigerer Trend zu verzeichnen ist als beim unionsweiten Trend von + 1,0 % im gleichen Zeitraum.

( 29) In Bezug auf Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 stellt die Kommission fest, dass bei den streckenbezogenen langfristigen festgestellten Kosten je Leistungseinheit auf Ebene der Gebührenzone mit + 0,2 % im RP2 und RP3 ein ungünstigerer Trend zu verzeichnen ist als beim langfristigen unionsweiten Trend von - 1,3 % im gleichen Zeitraum.

( 30) Wie in den Erwägungsgründen 8 und 9 festgestellt, verweist die Kommission nochmals darauf, dass das veränderte Verkehrsaufkommen infolge des Kriegs Russlands gegen die Ukraine zu einer erheblichen Verschlechterung der Verkehrsprognosen Litauens für den RP3 führt, was sich in der deutlich niedriger veranschlagten Anzahl der Diensteinheiten für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024 niederschlägt. Für die Zwecke der Bewertung anhand der Kriterien in den Erwägungsgründen 28 und 29 ist es daher notwendig und angemessen, zu prüfen, ob Litauen im unionsweiten Trend bei der Kosteneffizienz liegen würde, wenn das Verkehrsaufkommen in den Kalenderjahren 2022, 2023 und 2024 nicht infolge der veränderten Umstände so deutlich zurückgehen würde.

( 31) Die Kommission hat daher den DUC-Trend Litauens für das RP3 und den langfristigen DUC-Trend Litauens über den RP2 und RP3 hinweg auf der Grundlage der Eurocontrol "STATFOR-Base"-Verkehrsprognose vom Oktober 2021 neu berechnet. Diese Neuberechnung ergab für Litauen einen bereinigten DUC-Trend von - 7,9 % im RP3 und einen bereinigten langfristigen DUC-Trend für Litauen für den Streckenflug von - 5,5 % über den RP2 und RP3 hinweg. Beide bereinigten Trends liegen deutlich unter den entsprechenden unionsweiten DUC-Trends von + 1,0 % bzw. - 1,3 %. Damit erfüllt Litauen die in den Erwägungsgründen 28 und 29 untersuchten Bewertungskriterien, bereinigt um die durch Russlands Krieg gegen die Ukraine verursachten Änderungen im Verkehrsaufkommen.

( 32) Zu Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 stellt die Kommission fest, dass der Basiswert für die festgestellten Kosten je Leistungseinheit auf Ebene der Gebührenzone Litauen von 37,64 EUR um 46,4 % höher ist als der durchschnittliche Basiswert von 25,71 EUR (jeweils zu realen Preisen von 2017) der entsprechenden Vergleichsgruppe.

( 33) Die Kommission räumt ein, dass die geplante Überarbeitung der Kosteneffizienzziele für die Gebührenzone Litauen über den ursprünglichen Zielen des 2022 verabschiedeten Leistungsplans liegt. Die Verschlechterung ist jedoch vollständig auf die deutlich niedrigeren Annahmen über das Verkehrsaufkommen zurückzuführen. Werden die negativen Folgen des veränderten Verkehrsaufkommens infolge des russischen Kriegs gegen die Ukraine herausgerechnet, wird deutlich, dass sich Litauen sowohl im unionsweit geltenden DUC-Trend als auch im unionsweiten langfristigen DUC-Trend bewegt. Unabhängig von der in Erwägungsgrund 32 dargelegten Diskrepanz zwischen dem Basiswert Litauens und dem Durchschnitt der Vergleichsgruppe ist die Kommission der Auffassung, dass es hinreichende Gründe dafür gibt, die von Litauen geplante Überarbeitung der Kosteneffizienzziele als kohärent mit den unionsweit geltenden Kosteneffizienzzielen für den RP3 zu erachten.

( 34) Ferner stellt die Kommission unter Verweis auf die Erwägungsgründe 23 bis 26 fest, dass Litauen Maßnahmen zur Eindämmung der Kosten ergriffen hat, um diese außergewöhnlichen Umständen durch einen real und nominal deutlich niedrigeren Ansatz der festgestellten Kosten für den übrigen RP3 abzufedern. Die von Litauen in seinem Antrag hierzu vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen die Verschiebung der Besetzung bestimmter freier Stellen und eine Verringerung der geplanten Stellen für einsatzfähige Fluglotsen im übrigen RP3. Die Kommission stellt fest, dass diese zur Gegensteuerung ergriffenen Maßnahmen mit der für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024 prognostizierten geringeren Anzahl von IFR-Bewegungen, wie in Erwägungsgrund 8 erläutert, insgesamt vereinbar sind.

( 35) Vor dem Hintergrund der Erwägungsgründe 20 bis 34 sollten die von Litauen in seinem Antrag vorgeschlagenen Kosteneffizienzziele für den Streckenflug als mit den unionsweit geltenden Leistungszielen kohärent erachtet werden.

Schlussfolgerungen

( 36) Vor dem Hintergrund der Erwägungsgründe 6 bis 35 sollte Litauen ermächtigt werden, seine Leistungsziele für die Bereiche Kapazität und Kosteneffizienz für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024 entsprechend dem am 26. August 2022 eingereichten Antrag zu überarbeiten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der von Litauen am 26. August 2022 eingereichte Antrag, seine Leistungsziele für den dritten Bezugszeitraum in den wesentlichen Leistungsbereichen Kapazität und Kosteneffizienz zu überarbeiten, wird genehmigt.

Litauen wird ermächtigt, einen überarbeiteten Leistungsplan mit den vorgeschlagenen und im Anhang aufgeführten Leistungszielen zu verabschieden, die mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum kohärent sind.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Republik Litauen gerichtet.

Brüssel, den 9. Dezember 2022

1) ABl. L 96 vom 31.03.2004 S. 1.

2) ABl. L 56 vom 25.02.2019 S. 1.

3) Beschluss (EU) 2022/769 der Kommission vom 13. April 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Litauen vorgelegten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (ABl. L 139 vom 18.05.2022 S. 116).

.

Im Antrag Litauens auf Überarbeitung seiner Leistungsziele enthaltene Leistungsziele für den dritten Bezugszeitraum, die als kohärent mit den unionsweit geltenden Leistungszielen erachtet werden Anhang


Wesentlicher Leistungsbereich Kapazität

ATFM-Verspätung im Streckenflug in Minuten je Flug

Litauen 2022 2023 2024
Geplante Überarbeitung der Streckenkapazitätsziele, ausgedrückt in Minuten ATFM-Verspätung je Flug 0,02 0,02 0,02

Wesentlicher Leistungsbereich Kosteneffizienz

Festgestellte Kosten je Leistungseinheit für Streckenflugsicherungsdienste

Streckengebührenzone Litauen 2022 2023 2024
Geplante Überarbeitung der Kosteneffizienzziele für den Streckenflug, ausgedrückt als festgestellte streckenbezogene Kosten je Leistungseinheit (zu realen Preisen des Jahres 2017) 48,87 EUR 46,90 EUR 45,96 EUR


UWS Umweltmanagement GmbH ENDE Frame öffnen