VO (EU) 2023/361
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| Teil I Allgemeine Bestimmungen |
| Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich |
| Artikel 2 Begriffsbestimmungen |
| Artikel 3 Verbote und Beschränkungen für die Verwendung von Impfstoffen bei Tieren zur Prävention und Bekämpfung von Seuchen der Kategorie A und bestimmter Seuchen der Kategorie B |
| Artikel 4 Verbote und Beschränkungen der Verwendung bestimmter Tierarzneimittel, die keine Impfstoffe sind, bei Tieren zur Prävention und Bekämpfung von Seuchen der Kategorien A und B |
| Teil II Vorschriften für die Verwendung von Impfstoffen zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen der Kategorie A |
| Kapitel 1 Voraussetzungen |
| Artikel 5 Voraussetzungen für die Verwendung von Impfstoffen zur Prävention und Bekämpfung von Seuchen der Kategorie A bei Land- und Wassertieren |
| Artikel 6 Amtlicher Impfplan zur Prävention und Bekämpfung von Seuchen der Kategorie A bei Land- und Wassertieren und Informationspflichten der Mitgliedstaaten |
| Kapitel 2 Vorschriften für die Durchführung der Impfung von Landtieren und Inkrafttreten |
| Abschnitt 1 Impfstrategien und damit verbundene Seuchenüberwachung |
| Artikel 7 Impfstrategien zur Prävention und Bekämpfung von Seuchen der Kategorie A bei Landtieren |
| Artikel 8 Vorschriften für die Durchführung von Notsuppressivimpfungen |
| Artikel 9 Vorschriften für die Durchführung von Notschutzimpfungen und Notimpfungen bei wild lebenden Tieren |
| Artikel 10 Vorschriften für die Durchführung von Präventivimpfungen |
| Artikel 11 Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Not- und Präventivimpfungen |
| Abschnitt 2 Risikominderungsmaßnahmen, Bescheinigungsanforderungen und Wartezeiträume |
| Artikel 12 Vorschriften bezüglich biologischer Sicherheit für Not- und Präventivimpfungen |
| Artikel 13 Risikomindernde Maßnahmen in der Impfzone bei der Durchführung von Notschutzimpfungen und Notimpfungen bei wild lebenden Tieren |
| Artikel 14 Risikomindernde Maßnahmen bei der Durchführung von Präventivimpfungen |
| Artikel 15 Bescheinigungsanforderungen für die Verbringung von gehaltenen Tieren und von ihnen gewonnenen Erzeugnissen aus Impfzonen |
| Artikel 16 Wartezeiträume nach der Notschutzimpfung |
| Abschnitt 3 Schlussbestimmungen |
| Artikel 17 Inkrafttreten |
| Liste der Anhänge |
| Anhang I |
| Teil 1 Seuchen der Kategorie A, bei denen die Mitgliedstaaten die Verwendung von Impfstoffen verbieten müssen |
| Teil 2 Seuchen der Kategorie B, bei denen die Mitgliedstaaten die Verwendung von Impfstoffen verbieten müssen |
| Teil 3 Verwendung bestimmter Tierarzneimittel, die keine Impfstoffe sind, zur Prävention und Bekämpfung von Seuchen der Kategorien A und B |
| Anhang II Kriterien für die Verwendung eines Impfstoffs zur Prävention und Bekämpfung einer Tierseuche der Kategorie A |
| Teil 1 |
| 1. Impfung gehaltener Tiere |
| 2. Impfung wild lebender Tiere |
| Teil 2 Vereinfachte Bewertung der Impfstrategie |
| Anhang III In den amtlichen Impfplan aufzunehmende Angaben |
| Teil 1 |
| 1. Gehaltene Tiere |
| 2. Wild lebende Tiere |
| Teil 2 In den amtlichen Impfplan aufzunehmende vereinfachte Angaben |
| Anhang IV Den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission vor Impfbeginn zu übermittelnde Vorabinformationen |
| Anhang V Mindestaufzeichnungen über Impfungen |
| 1. Gehaltene Tiere |
| 2. Wild lebende Tiere |
| Anhang VI Von der zuständigen Behörde den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Durchführung der Impfung zu übermittelnde Mindestinformationen |
| 1. Mindestangaben in den Berichten |
| 2. Zeitpunkte und Mindesthäufigkeit der Vorlage der Berichte |
| Anhang VII Maul- und Klauenseuche (MKS) |
| Teil 1 Besondere Bedingungen für die Durchführung der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung der MKS |
| Teil 2 Besondere Bedingungen für die verstärkte klinische und labortechnische Überwachung in den Impfzonen und Impfzonen-Peripherien während der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung der MKS |
| Teil 3 Besondere Bedingungen für das Verbot der Verbringung von Tieren und Erzeugnissen und für die Gewährung einer Ausnahmeregelung gemäß Artikel 13 in Impfzonen, in denen Notschutzimpfungen zur Prävention und Bekämpfung der MKS durchgeführt werden |
| Teil 4 Wartezeitraum für die MKS nach der Notschutzimpfung |
| Anhang VIII Infektion mit dem Rifttal-Fieber-Virus (RTF) |
| Teil 1 Besondere Bedingungen für die Durchführung der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung des RTF |
| Teil 2 Spezifische Bedingungen für die verstärkte klinische und labortechnische Überwachung in den Impfzonen und Impfzonen-Peripherien während der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung des RTF |
| Teil 3 Besondere Bedingungen für das Verbot der Verbringung von Tieren und Erzeugnissen und für die Gewährung einer Ausnahmeregelung gemäß Artikel 13 in einer Impfzone, in der Notschutzimpfungen zur Prävention und Bekämpfung des RTF durchgeführt werden |
| Teil 4 Wartezeiträume für das RTF |
| Anhang IX Infektion mit dem Virus der Lumpy-skin-Krankheit (LSK) |
| Teil 1 Besondere Bedingungen für die Durchführung der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung der LSK |
| Teil 2 Besondere Bedingungen für die verstärkte klinische und labortechnische Überwachung in den Impfzonen und Impfzonen-Peripherien während der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung der LSK |
| Teil 3 Tiere und Erzeugnisse, für die ein Verbringungsverbot gilt, und Bedingungen für die Gewährung einer Ausnahmeregelung gemäß Artikel 13 in einer Impfzone, in der Notschutzimpfungen zur Prävention und Bekämpfung der LSK durchgeführt werden |
| Teil 4 Wartezeiträume für die LSK nach der Notschutzimpfung |
| Anhang X Infektion mit dem Virus der Pest der kleinen Wiederkäuer (PDKW) |
| Teil 1 Besondere Bedingungen für die Durchführung der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung der PDKW |
| Teil 2 Besondere Bedingungen für die verstärkte klinische und labortechnische Überwachung in den Impfzonen und Impfzonen-Peripherien während der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung der LSK Prävention und Bekämpfung der PDKW |
| Teil 3 Besondere Bedingungen für das Verbot der Verbringung von Tieren und Erzeugnissen und für die Gewährung einer Ausnahmeregelung gemäß Artikel 13 in einer Impfzone, in der Notschutzimpfungen zur Prävention und Bekämpfung der PDKW durchgeführt werden |
| Teil 4 Wartezeiträume für die PDKW nach der Notschutzimpfung |
| Anhang XI Afrikanische Pferdepest (APP) |
| Teil 1 Besondere Bedingungen für die Durchführung der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung der APP |
| Teil 2 Besondere Bedingungen für die verstärkte klinische und labortechnische Überwachung in den Impfzonen und Impfzonen-Peripherien während der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung der LSK Prävention und Bekämpfung der APP |
| Teil 3 Besondere Bedingungen für das Verbot der Verbringung von Tieren und Erzeugnissen und für die Gewährung einer Ausnahmeregelung gemäß Artikel 13 in einer Impfzone, in der Notschutzimpfungen zur Prävention und Bekämpfung der APP durchgeführt werden |
| Teil 4 Wartezeiträume für die APP nach der Notschutzimpfung |
| Anhang XII Klassische Schweinepest (KSP) bei gehaltenen Schweinen |
| Teil 1 Besondere Bedingungen für die Durchführung der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung der KSP |
| Teil 2 Besondere Bedingungen für die verstärkte klinische und labortechnische Überwachung in den Impfzonen und Impfzonen-Peripherien während der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung der KSP |
| Teil 3 Tiere und Erzeugnisse, für die ein Verbringungsverbot gilt, und Bedingungen für die Gewährung einer Ausnahmeregelung gemäß Artikel 13 in einer Impfzone, in der Notschutzimpfungen zur Prävention und Bekämpfung der KSP durchgeführt werden |
| Teil 4 Wartezeiträume für die KSP nach der Notschutzimpfung |
| Anhang XIII Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) |
| Teil 1 Besondere Bedingungen für die Durchführung der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung der HPAI |
| Teil 2 Besondere Bedingungen für die verstärkte labortechnische Überwachung in den Impfzonen und Impfzonen-Peripherien während der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung der HPAI |
| Teil 3 Tiere und Erzeugnisse, für die ein Verbringungsverbot gilt, und Bedingungen für die Gewährung einer Ausnahmeregelung gemäß Artikel 13 in einer Impfzone, in der Notschutzimpfungen zur Prävention und Bekämpfung der HPAI durchgeführt werden |
| Teil 4 Wartezeiträume für die HPAI nach der Notschutzimpfung |
| Teil 5 Besondere Bedingungen für die Präventivimpfung gegen die HPAI |
| Anhang XIV Infektion mit dem Virus der Newcastle-Krankheit (NCK) |
| Teil 1 Besondere Bedingungen für die Durchführung der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung der NCK |
| Teil 2 Besondere Bedingungen für die verstärkte klinische und labortechnische Überwachung in den Impfzonen und Impfzonen-Peripherien während der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung der LSK Prävention und Bekämpfung der NCK |
| Teil 3 Tiere und Erzeugnisse, für die ein Verbringungsverbot gilt, und Bedingungen für die Gewährung einer Ausnahmeregelung gemäß Artikel 13 in einer Impfzone, in der Notschutzimpfungen zur Prävention und Bekämpfung der NCK durchgeführt werden |
| Teil 4 Wartezeiträume für die NCK nach der Notschutzimpfung |
| Anhang XV Klassische Schweinepest (KSP) bei Wildschweinen |
| Teil 1 Besondere Bedingungen für die Durchführung der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung der KSP |
| Teil 2 Besondere Bedingungen für die verstärkte klinische und labortechnische Überwachung in der Impfzone während der Notimpfung zur Prävention und Bekämpfung der KSP bei Wildschweinen |
| Teil 3 Tiere und Erzeugnisse, für die ein Verbringungsverbot gemäß Artikel 13 gilt, in einer Impfzone, in der Notschutzimpfungen zur Prävention und Bekämpfung der KSP bei Wildschweinen durchgeführt werden |
| Teil 4 Wartezeiträume für die KSP nach der Notschutzimpfung |
| Anhang XVI Afrikanische Schweinepest (ASP) bei gehaltenen Schweinen |
| Teil 1 Besondere Bedingungen für die Durchführung der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung der ASP bei gehaltenen Schweinen |
| Teil 2 Besondere Bedingungen für die verstärkte klinische und labortechnische Überwachung in den Impfzonen und Impfzonen-Peripherien während der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung der ASP |
| Teil 3 Tiere und Erzeugnisse, für die ein Verbringungsverbot gilt, und Bedingungen für die Gewährung einer Ausnahmeregelung gemäß Artikel 13 in einer Impfzone, in der Notschutzimpfungen zur Prävention und Bekämpfung der ASP durchgeführt werden |
| Teil 4 Wartezeiträume für die ASP nach der Notschutzimpfung |
| Anhang XVII Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen |
| Teil 1 Besondere Bedingungen für die Durchführung der Notimpfung zur Prävention und Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen |
| Teil 2 Besondere Bedingungen für die verstärkte klinische und labortechnische Überwachung in der Impfzone während der Notimpfung zur Prävention und Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen |
| Teil 3 Tiere und Erzeugnisse, für die ein Verbringungsverbot gemäß Artikel 13 gilt, in einer Impfzone, in der Notschutzimpfungen zur Prävention und Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen durchgeführt werden |
| Teil 4 Wartezeiträume für die ASP nach der Notschutzimpfung |
| Anhang XVIII Pockenseuche der Schafe und Ziegen (PSSZ) |
| Teil 1 Besondere Bedingungen für die Durchführung der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung der Pockenseuche der Schafe und Ziegen |
| Teil 2 Besondere Bedingungen für die verstärkte klinische und labortechnische Überwachung in den Impfzonen und Impfzonen-Peripherien während der Notschutzimpfung zur Prävention und Bekämpfung der Pockenseuche der Schafe und Ziegen |
| Teil 3 Tiere und Erzeugnisse, für die ein Verbringungsverbot gilt, und Bedingungen für die Gewährung einer Ausnahmeregelung gemäß Artikel 13 in einer Impfzone, in der Notschutzimpfungen zur Prävention und Bekämpfung der Pockenseuche der Schafe und Ziegen durchgeführt werden |
| Teil 4 Wartezeiträume für die Pockenseuche der Schafe und Ziegen nach der Notschutzimpfung |