Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

(ABl. LI 159 vom 23.06.2023 S. 1, ber. L 204 S. 65, ber. L 239 S. 45, ber. L 2023/90198, ber. L 2024/90005, ber. L 2024/90100, ber. L 2024/90638;
VO (EU) 2023/2081 - ABl. L 241 vom 29.09.2023 S. 16)


Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2023/1217 des Rates vom 23. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren 1,

auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 31. Juli 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 2 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, angenommen.

(2) Mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden bestimmte im Beschluss 2014/512/GASP 3 des Rates vorgesehene Maßnahmen umgesetzt.

(3) Am 23. Juni 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1217 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen.

(4) Tätigkeiten, mit denen die Umgehung der Verbote nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 bezweckt oder bewirkt wird, untergraben den Zweck und die Wirksamkeit der restriktiven Maßnahmen der Union.

(5) Um das Risiko einer Umgehung der restriktiven Maßnahmen zu minimieren, verbietet der Beschluss (GASP) 2023/1217 im Zusammenhang mit der Ausfuhr aus der Union die Durchfuhr von Gütern und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, von Gütern und Technologien, die für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie geeignet sind, sowie von Flugturbinenkraftstoffen und Kraftstoffadditiven.

(6) Die Union und Drittländer als Mitglieder der internationalen Gemeinschaft verteidigen die in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätze des Völkerrechts und unterstützen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.

(7) Die Union erkennt die Bemühungen der nationalen Behörden in vielen Drittländern an, die Ströme der Güter, Technologien und Dienstleistungen aufzuhalten, die unter die restriktiven Maßnahmen fallen, welche die Union als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erlassen hat. Die Union sollte die Drittländer bei diesen Bemühungen mit allen verfügbaren Mitteln weiter unterstützen.

(8) Um gegen die Umgehung der restriktiven Maßnahmen der Union durch Drittländer vorzugehen, sollte die Union rasch die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit durch diplomatisches Engagement mit den betreffenden Drittländern und die Bereitstellung verstärkter technischer Hilfe für diese Drittländer verstärken. Zur Entwicklung eines voll koordinierten diesbezüglichen Ansatzes gemeinsam mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission den Rat regelmäßig unterrichten.

(9) Weitere Maßnahmen sollten rasch in Fällen ergriffen werden, in denen die Bemühungen der Union im Rahmen der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit nicht zu den beabsichtigten Ergebnissen führen, die Umgehung der restriktiven Maßnahmen, die die Union als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erlassen hat, durch Personen oder Organisationen in Drittländern zu verhindern. Solche Maßnahmen sollten gezielt und verhältnismäßig sein und ausschließlich darauf abzielen, Russland die Ressourcen zu entziehen, die es ihm ermöglichen, seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine fortzusetzen.

(10) Die Union sollte die geeigneten individuellen Maßnahmen ergreifen, um darauf zu reagieren, wenn sich Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern an der Erleichterung einer Umgehung beteiligen. Diese Maßnahmen können einzelne Benennungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates 4 oder andere Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates beinhalten, wie beispielsweise die Aufnahme von Organisationen in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, unter anderem auf der Grundlage von Informationen und Vorschlägen der Mitgliedstaaten.

(11) Nach der Annahme solcher individuellen Maßnahmen, wird die Union erneut einen konstruktiven Dialog mit dem betreffenden Drittland aufnehmen, um dafür zu sorgen, dass Abhilfemaßnahmen getroffen werden, die andere Wirtschaftsteilnehmer von ähnlichen Verhaltensweisen abhalten. Der Rat wird über diese Beziehungen und ihr Ergebnis unterrichtet werden.

(12) Wenn nach der Annahme der individuellen Maßnahmen und weiteren Gesprächen mit dem Drittland angesichts des Umfangs, der Art oder des systematischen Charakters der fortgesetzten Umgehung offensichtlich ist, dass diese Schritte nicht ausreichen oder nicht dazu geeignet sind, zu verhindern, dass eine solche Umgehung in dem betreffenden Drittland oder über das betreffende Drittland erfolgt, sollte die Union in der Lage sein, weitere Maßnahmen zu treffen.

(13) Zu diesem Zweck wurde mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 die Möglichkeit eingeführt, in Bezug auf sensible Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck oder Güter und Technologien, die zur Stärkung der militärischen, technologischen oder industriellen Kapazitäten Russlands bzw. zur Entwicklung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors in einer Weise beitragen könnten, die seine Fähigkeit zur Kriegsführung stärkt, und deren Ausfuhr nach Russland gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verboten ist, außerordentliche Maßnahmen als letztes Mittel zu ergreifen, die den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr solcher Güter und Technologien in Drittländer beschränken, in deren Rechtsraum nachweislich ein anhaltendes und besonders hohes Risiko der Umgehung der restriktiven Maßnahmen besteht.

(14) Bevor dem Rat ein Vorschlag über das Vorgehen nach diesen Maßnahmen als letztes Mittel vorgelegt wird, werden der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Kommission den Rat über die technischen Einzelheiten, die unternommenen Outreach-Maßnahmen und über Durchsetzungsmaßnahmen unterrichten.

(15) Entscheidungen über die Aufnahme eines Drittlands und bestimmter Güter oder Technologien in den Anwendungsbereich dieser Maßnahme sollten auf der einstimmigen Aufnahme des betreffenden Drittlands und der betreffenden Güter oder Technologien durch den Rat in Anhang XIV des Beschlusses 2014/512/GASP beruhen.

(16) Bei der Entscheidung darüber, ob bestimmte Güter und Technologien sowie die von der Maßnahme als letztes Mittel betroffenen Drittländer auf der Grundlage dieses Vorschlags aufgenommen werden, sollte der Rat eine gründliche technische Analyse der betreffenden Umgehungsproblematik durch die Kommission berücksichtigen; diese technische Analyse sollte verfügbare Handelsdaten enthalten, die aufzeigen, dass die ergriffenen alternative Maßnahmen unwirksam waren, sowie Informationen über die Bemühungen der Union zur Lösung der Angelegenheit mit dem betreffenden Drittland und den eindeutigen Hinweis darauf enthalten, dass diese Bemühungen nicht erfolgreich waren.

(17) Bevor ein Drittland in die Liste der von dieser Maßnahme betroffenen Länder aufgenommen wird, sollte die Union die Regierung dieses Drittlandes auf der Grundlage der in der technischen Analyse der Kommission dargelegten vorläufigen Ergebnisse und der beabsichtigten Abhilfemaßnahmen der Union unterrichten und aktiv ihre Stellungnahme einholen. Der Rat wird über alle Vorgänge im Rahmen der Beziehungen und über das Ergebnis unterrichtet werden. Der Rat wird einen solchen Beschluss erst annehmen, wenn die abschließende Kontaktaufnahme mit diesem Drittland beendet ist.

(18) Der Rat sollte den Inhalt des Anhangs XXXIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 regelmäßig auf der Grundlage gründlicher technischer Informationen der Kommission überprüfen. Bei dieser Überprüfung müssen die Ziele der Maßnahme und das Ergebnis der fortgesetzten Beziehungen zu den betreffenden Drittländern, einschließlich Vorschläge der Drittländer zum Umgang mit den Umgehungen, berücksichtigt werden.

(19) Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 werden 87 zusätzliche Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses 2014/512/GASP aufgenommen, d.h. die Liste der Organisationen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands bei dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar unterstützen und denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, auferlegt werden. Insbesondere unter Berücksichtigung der direkten Verbindung zwischen iranischen Herstellern militärischer unbemannter Luftfahrzeuge und dem militärisch-industriellen Komplex Russlands sollten vier weitere Organisationen in Drittländern, die an der Herstellung unbemannter Luftfahrzeuge und deren Bereitstellung für Russland beteiligt sind, in die Liste aufgenommen werden. Angesichts der entscheidenden Rolle, die elektronische Bauteile für die Unterstützung des Angriffskriegs gegen die Ukraine durch den militärisch-industriellen Komplex Russlands spielen, ist es darüber hinaus angezeigt, auch bestimmte andere Organisationen in Drittländern, die an der Umgehung von Handelsbeschränkungen beteiligt sind, sowie bestimmte russische Organisationen, die an der Entwicklung, Herstellung und Lieferung elektronischer Bauteile für den militärisch-industriellen Komplex Russlands beteiligt sind, in diese Liste aufzunehmen.

(20) Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 wird die Liste der Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen, um Güter erweitert, die von Russland für seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine verwendet werden, sowie um Güter, die zur Entwicklung oder Herstellung seiner militärischen Systeme beitragen, darunter elektronische Bestandteile, Halbleitermaterialien, Ausrüstung für die Herstellung und das Testen von elektronischen integrierten Schaltungen und gedruckten Schaltungen, Ausgangsstoffe für energetische Materialien und Ausgangsstoffe für chemische Waffen, optische Bestandteile, Navigationsinstrumente, im Verteidigungssektor verwendete Metalle und Schiffsausrüstung. Durch den Beschluss (GASP) 2023/1217 wird auch die Liste der Beschränkungen unterliegenden Feuerwaffen, ihrer Teile, wesentlichen Komponenten und Munition erweitert und um weitere Waffenarten ergänzt.

(21) Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 werden weitere Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern verhängt, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten.

(22) Der Beschluss (GASP) 2023/1217 verbietet den Verkauf von Rechten des geistigen Eigentums oder von Geschäftsgeheimnissen, die Erteilung von Lizenzen dafür oder jede anderweitige Weitergabe sowie die Gewährung von Rechten auf Zugang zu oder Weiterverwendung von Materialien oder Informationen, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen, im Zusammenhang mit Gütern und Technologien, deren Verkauf, Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland verboten ist.

(23) Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 werden die Aussetzung der Rundfunklizenzen in der Union für fünf russische Medien, die unter der ständigen Kontrolle der russischen Führung stehen, und das Verbot der Ausstrahlung ihrer Sendungen verlängert.

(24) Russland führt eine systematische internationale Kampagne der Medienmanipulation und Verfälschung von Fakten, um ihre Strategie der Destabilisierung ihrer Nachbarländer sowie der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu intensivieren. Insbesondere richtete sich die Propaganda wiederholt und nachdrücklich gegen europäische politische Parteien, vor allem in Wahlkampfzeiten, sowie gegen die Zivilgesellschaft, Asylsuchende, russische ethnische Minderheiten, geschlechtliche Minderheiten und das Funktionieren demokratischer Institutionen in der Union und ihren Mitgliedstaaten.

(25) Um den Angriffskrieg gegen die Ukraine zu rechtfertigen und zu unterstützen, betreibt Russland kontinuierliche und konzertierte Propagandaaktionen, die sich gegen die Zivilgesellschaft der Union und ihrer Nachbarländer richten und die Fakten drastisch verzerren und manipulieren.

(26) Diese Propagandaaktionen werden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung Russlands verbreitet. Diese Aktionen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar. Die betreffenden Medien spielen eine maßgebliche Rolle dabei, den Angriffskrieg gegen die Ukraine mit Nachdruck voranzutreiben und zu unterstützen sowie die Nachbarländer der Ukraine zu destabilisieren.

(27) Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es notwendig, im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nach Artikel 11 der Charta, weitere restriktive Maßnahmen zur Einstellung der Sendetätigkeiten dieser Medien in der Union oder dieser gegen die Union gerichteter Tätigkeiten zu verhängen. Die Maßnahmen sollten beibehalten werden, bis der Angriffskrieg gegen die Ukraine beendet wird und bis Russland und die mit ihr verbundenen Medien die Durchführung von Propagandaaktionen gegen die Union und deren Mitgliedstaaten einstellen.

(28) Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, der unternehmerischen Freiheit und dem Eigentumsrecht nach den Artikeln 11, 16 und 17 der Charta, hindern jene Maßnahmen die Medien und ihr Personal nicht daran, andere Tätigkeiten als Sendetätigkeiten in der Union auszuführen, wie etwa Recherche und Interviews. Insbesondere ändern diese Maßnahmen nichts an der Pflicht zur Achtung der Rechte, Freiheiten und Grundsätze, die in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie in den Verfassungen der Mitgliedstaaten genannt werden, in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich.

(29) Um die Kohärenz mit dem im Beschluss 2014/512/GASP festgelegten Verfahren zur Aussetzung von Rundfunklizenzen sicherzustellen, sollte der Rat Durchführungsbefugnisse ausüben, um nach einer Prüfung der entsprechenden Fälle darüber zu beschließen, ob die restriktiven Maßnahmen zu dem in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Zeitpunkt in Bezug auf mehrere in Anhang XV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführte Organisationen anwendbar werden sollen.

(30) Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 wird das Verbot der Beförderung von Gütern mit in Russland zugelassenen Anhängern und Sattelanhängern auf der Straße in der Union ausgeweitet, auch wenn diese von außerhalb Russlands zugelassenen Lastkraftwagen gezogen werden.

(31) Versuche, restriktive Maßnahmen der Union zu umgehen, haben zu einer starken Zunahme betrügerischer Praktiken von Schiffen geführt, die russisches Rohöl und russische Erdölerzeugnisse befördern. Folglich verbietet der Beschluss (GASP) 2023/1217 Schiffen, die an Umladungen zwischen Schiffen beteiligt sind, den Zugang zu Häfen und Schleusen im Hoheitsgebiet der Union, wenn die zuständigen Behörden vernünftigen Grund zur Annahme haben, dass ein Schiff gegen das Verbot der Einfuhr russischen Rohöls und russischer Erdölerzeugnisse auf dem Seeweg in die Union verstößt oder russisches Rohöl oder russische Erdölerzeugnisse befördert, das bzw. die zu einem Preis oberhalb der von der Price Cap Coalition vereinbarten Preisobergrenze erworben wurden. Dieses Verbot gilt für alle Schiffe, unabhängig von der Flagge, unter der sie registriert sind, sowie für alle Umladungen zwischen Schiffen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Fahrt zu Häfen oder Schleusen eines Mitgliedstaats erfolgen. Schiffen, die es versäumen, der zuständigen Behörde eine Umladung zwischen Schiffen innerhalb bestimmter geografischer Gebiete spätestens 48 Stunden im Voraus zu melden, wird unter keinen Umständen Zugang zu Häfen und Schleusen im Hoheitsgebiet der Union gewährt. Darüber hinaus wird dieses Verbot die von Mitgliedstaaten erlassenen Maßnahmen zum Schutz ihrer Küsten vor möglichen Umweltunfällen, die durch Umladungen zwischen Schiffen verursacht werden, weiter verstärken.

(32) Der Beschluss (GASP) 2023/1217 verbietet ferner Schiffen den Zugang zu Häfen und Schleusen im Hoheitsgebiet der Union, bei denen die zuständigen Behörden vernünftigen Grund zur Annahme haben, dass sie ihr automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS) unter Verstoß gegen die SOLAS-Regel V/19 Absatz 2.4 illegal stören, abschalten oder auf andere Weise deaktivieren, wenn sie russisches Rohöl und russische Erdölerzeugnisse befördern. Dieses Verbot gilt nicht, wenn das automatische Schiffsidentifizierungssystem im Einklang mit internationalen Übereinkünften, Vorschriften oder Standards, die den Schutz von Navigationsdaten vorsehen, wie z.B. bei Fahrten durch Gewässer mit hohem Sicherheitsrisiko, rechtmäßig ausgeschaltet werden darf. Dieses Verbot gilt auch für alle Schiffe, unabhängig von der Flagge, unter der sie registriert sind, sowie für jede illegale Störung des Navigationssystems, die zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Fahrt zu Häfen oder Schleusen eines Mitgliedstaats erfolgt.

(33) Die von den zuständigen Behörden im Zusammenhang mit diesen Hafenzugangsverboten durchgeführte Bewertung sollte auf der Grundlage einer Risikoanalyse erfolgen, anhand derer die zuständige Behörde beurteilen kann, ob ausreichende faktische Umstände vorliegen, um einen Verstoß zu vermuten. Bei dieser Risikoanalyse sollte beispielsweise berücksichtigt werden, ob Schiffe die Voranmeldungsanforderungen in Bezug auf Umladungen zwischen Schiffen und andere einschlägige rechtliche Verpflichtungen erfüllt haben oder die Beförderung gefährlicher oder umweltschädlicher Güter, d.h. Rohöl und Erdölerzeugnisse, gemeldet haben 5. Die Kommission sollte zudem in Fällen, in denen im Zusammenhang mit Seeverkehrssanktionen ein Risikoverhalten festgestellt wird, eine Bekanntmachung veröffentlichen, um die zuständigen Behörden bei der Risikoanalyse zu unterstützen, unter anderem durch den Einsatz geeigneter IT-Tools.

(34) Die Kommission sollte mit Unterstützung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) die zuständigen Behörden unterstützen, indem sie unter anderem verdächtige Umladungen zwischen Schiffen sowie Fälle überwacht und meldet, in denen das automatische Schiffsidentifizierungssystem illegal gestört, abgeschaltet oder auf andere Weise deaktiviert wird, und indem sie den Informationsaustausch auf der Grundlage des Systems der Union für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden "SafeSeaNet") erleichtert; das SafeSeaNet-System ermöglicht die Annahme, die Speicherung, den Abruf und den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Sicherheit des Seeverkehrs, der Sicherheit der Häfen und der Meere, der Meeresumwelt und der Effizienz des Seeverkehrs und der Beförderung auf See. Die zuständigen nationalen Behörden im Sinne der Richtlinie 2014/100/EU der Kommission 6 sollten ihren Hafenbehörden, sofern noch nicht erfolgt, unverzüglich den Zugang zu diesem System ermöglichen. Unter Verwendung des SafeSeaNet sollte die Kommission mit Unterstützung der EMSA die zuständigen nationalen Behörden bei der Überwachung aller verdächtigen Schiffe, insbesondere innerhalb der 200-Seemeilen-Zone vor der Küste von Mitgliedstaaten, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen.

(35) Um "Forum-Shopping" einzudämmen, sollten die zuständigen Behörden in einem Mitgliedstaat, die einem Schiff den Zugang verweigern, mit den anderen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über die ihnen zur Verfügung stehenden Plattformen umgehend Informationen über die betreffende Verweigerung austauschen. Die Kommission sollte eng mit der EMSA zusammenarbeiten, um etwaige technische Anpassungen des SafeSeaNet auf der Grundlage der Mitteilungen der zuständigen Behörden sofort zu ermöglichen.

(36) Die Verbote des Hafenzugangs gelten für alle Schiffe, unabhängig davon, ob sie in einem Hafen oder an einem Ankerplatz innerhalb der Zuständigkeit eines Hafens eines Mitgliedsstaats liegen. Im Falle des Finnischen Meerbusens gelten diese Verbote für jedes Schiff, unabhängig davon, ob es einem Hafen oder an einem Ankerplatz in den Hoheitsgewässern oder Binnengewässern eines Mitgliedstaats liegt.

(37) Es werden geeignete Ausnahmen vorgesehen, die solchen Schiffen den Zugang zu Häfen und Schleusen im Hoheitsgebiet der Union aus Gründen der maritimen Sicherheit, einschließlich Umweltbedenken, zur Rettung von Menschenleben auf See und für humanitäre Zwecke gestatten.

(38) Der Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates 7 und die Verordnung (EU) 2022/879 des Rates 8 sehen vor, dass die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um Lieferungen zu erhalten, die Alternativen zur Einfuhr von Rohöl aus Russland über Pipelines darstellen, so dass diese Einfuhren möglichst bald den Verboten unterliegen. Im Einklang mit diesem Ziel sollte die vorübergehende Ausnahmeregelung für Deutschland und Polen, wonach die Lieferung von Rohöl aus Russland über den nördlichen Abschnitt der Druschba-Pipeline erlaubt ist, auslaufen. Die Einfuhr von Öl mit Ursprung in Kasachstan oder in einem anderen Drittland, das über die Druschba-Pipeline durch Russland geleitet wird, ist nicht verboten.

(39) Der Preisobergrenzenmechanismus sieht vor, dass einzelne Projekte, die für die Energieversorgungssicherheit bestimmter Drittländer von wesentlicher Bedeutung sind, von der Preisobergrenze ausgenommen werden können. Die Ausnahmeregelung für das Projekt Sachalin-2 (Сахалин-2), das seinen Standort in Russland hat, sollte bis zum 31. März 2024 verlängert werden, um die Energieversorgung in Japan entsprechend den Bedürfnissen des Landes zu sichern.

(40) Um kritische Energielieferungen, deren Einfuhr aus Drittländern in die Union nicht verboten ist, nicht zu untergraben, ist es angezeigt, eine angemessene Wartung und einen angemessenen Betrieb der Infrastrukturen des Kaspischen Pipeline-Konsortiums (CPC) zu gewährleisten, die den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von Gütern des KN-Codes 2709 00 mit Ursprung in Kasachstan, die nur in Russland verladen werden, aus Russland abgehen oder durch Russland durchgeführt werden, ermöglichen. Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 wurden Ausnahmen von dem Verbot, bestimmte Güter oder Technologien an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland unmittelbar oder mittelbar zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen oder damit verbundene Finanzmittel oder Finanzhilfe, technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen oder Wirtschaftsprüfungsdienste, Ingenieurdienstleistungen, Rechtsberatungsdienste, technische physikalische oder chemische Untersuchungsdienste, die für diesen Zweck unbedingt erforderlich sind, zu erbringen, eingeführt, die strengen Auflagen unterliegen, um das Risiko einer Umgehung zu vermeiden.

(41) Um die Umgehung des Verbots der Bereitstellung übertragbarer Wertpapiere für Personen in Russland zu verhindern, wurde dieses Verbot durch den Beschluss (GASP) 2023/1217 auf in alle Währungen lautende Finanzinstrumente ausgeweitet.

(42) Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 wurde auch eine Ausnahme vom Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen für russische Organisationen eingeführt, die für die Einrichtung, Zertifizierung oder Bewertung einer Firewall erforderlich sind, durch die einer in der Liste aufgeführten Person die Kontrolle über die Vermögenwerte einer nicht in der Liste aufgeführten Organisation der Union, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle der in der Liste aufgeführten Person befindet, entzogen wird und sicherzustellen, dass letzterer kein Vorteil entsteht, sodass dieser Organisation die Fortsetzung ihrer Geschäftstätigkeiten erlaubt wird.

(43) Im Beschluss (GASP) 2023/1217 wird präzisiert, welche Nachweise für die Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen, die in einem Drittland unter Verwendung von Eisen- und Stahlerzeugnissen mit Ursprung in Russland verarbeitet wurden, erforderlich sind.

(44) Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 wurde eine Ausnahme vom Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung bestimmter Gegenstände eingeführt, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen und die für den Betrieb, die Wartung oder die Reparatur von U-Bahn-Wagen der Budapester Linie 3 erforderlich sind.

(45) Der Beschluss (GASP) 2023/1217 enthält Klarstellungen bezüglich der zuständigen Behörden, denen Meldungen von Nichtlinienflügen zwischen Russland und der Union zugehen.

(46) Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 wurde die Frist für die Anwendung einer vorübergehenden Ausnahme vom Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen verlängert, um den Rückzug von Wirtschaftsbeteiligten der Union vom russischen Markt weiter zu erleichtern. Um den Rückzug russischer Wirtschaftsbeteiligter vom Unionsmarkt zu beschleunigen, wird mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 eine vorübergehende Ausnahme vom Verbot der Erbringung von Rechtsberatungsdienstleistungen für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen eingeführt. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten können bis zum 31. März 2024 die Bereitstellung juristischer Dienstleistungen, die nach den nationalen Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats für einen solchen Rückzug obligatorisch sind, genehmigen.

(47) Um die vollständige und einheitliche Umsetzung der restriktiven Maßnahmen sicherzustellen, ist es angezeigt, dass die Mitgliedstaaten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 abgelehnte Genehmigung unterrichten und Informationen über Anträge auf Genehmigung austauschen, die sie zu erteilen beabsichtigen, wenn ein anderer Mitgliedstaat bereits eine Ablehnung mitgeteilt hat, sodass "Forum Shopping" vermieden wird.

(48) Ferner sollte der Informationsaustausch über die Anwendung und Durchsetzung von Ausfuhrbeschränkungen für sensible Güter, die zur Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine verwendet werden können, wie etwa Güter mit doppeltem Verwendungszweck und in Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführte Güter, verbessert werden, um dem Risiko einer Umgehung durch Personen oder Organisationen entgegenzuwirken, die unter Verstoß gegen die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 an der Beschaffung verbotener Unionsgüter zur Verwendung in Russland oder an der Erbringung verbotener Dienstleistungen beteiligt sind.

(49) Es ist angezeigt, die Bestimmungen über den Informationsaustausch zwischen den Behörden eines Mitgliedstaats sowie mit den Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission weiter zu präzisieren.

(50) Die Liste der Partnerländer, die eine Reihe von Ausfuhrkontrollmaßnahmen anwenden, die im Wesentlichen den in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgelegten Ausfuhrkontrollmaßnahmen entsprechen, wird durch den Beschluss (GASP) 2023/1217 erweitert.

(51) Schließlich werden mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 bestimmte technische Korrekturen des verfügenden Teils und der Anhänge vorgenommen, unter anderem durch Streichung von Bezugnahmen auf abgelaufene Übergangsfristen, sowie durch Umstrukturierung bestimmter Anhänge der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Infolgedessen fällt das Verbot der Einfuhr von Kohle nun unter Artikel 3i und Anhang XXI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014; daher sind Artikel 3j und Anhang XXII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gegenstandslos geworden und werden aufgehoben. Mit der Streichung von Bezugnahmen auf bereits abgelaufene Übergangszeiträume wird keine Rechtswirkung auf frühere oder laufende Verträge oder auf die Anwendbarkeit dieser Übergangszeiträume angestrebt.

(52) Diese Änderungen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, so dass für ihre Umsetzung eine Regelung auf Unionsebene erforderlich ist, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.

(53) Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 2 Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:

"c) an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen."

2. Artikel 2a erhält folgende Fassung:

a) Folgender Absatz wird eingefügt:

"(1a) Die Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet Russlands von in Anhang VII aufgeführten Gütern und Technologien, ausgeführt aus der Union, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, ist verboten."

b) In Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:

"c) an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen."

c) Der folgende Absatz wird eingefügt:

"(3a) Das Verbot gemäß Absatz 1a gilt nicht für die Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet Russlands von in Anhang VII aufgeführten Gütern und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, und die für die Zwecke von Absatz 3 Buchstaben a, bis e bestimmt sind.";

d) In Absatz 4 wird folgender Buchstabe angefügt:

"i) für die ausschließliche Nutzung durch den genehmigenden Mitgliedstaat bestimmt sind und dessen vollständiger Kontrolle unterliegen, damit dieser seine Unterhaltungsverpflichtungen in Bereichen erfüllen kann, die einem langfristigen Mietvertrag zwischen diesem Mitgliedstaat und der Russischen Föderation unterliegen";

e) Der folgende Absatz wird eingefügt:

"(4a) Abweichend von Absatz 1a können die zuständigen Behörden die Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet Russlands von in Anhang VII aufgeführten Gütern und Technologien genehmigen, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Güter oder Technologien für die Zwecke von Absatz 4 Buchstaben b, c, d und h bestimmt sind."

3. Artikel 2aa wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:

"(1) Es ist verboten, in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates * aufgeführte Feuerwaffen, deren Teile, wesentlichen Komponenten und Munition sowie in Anhang XXXV der vorliegenden Verordnung aufgeführte Feuerwaffen und sonstige Waffen mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.

____
*) Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr (ABl. L 94 vom 30.03.2012 S. 1)."

b) In Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:

"c) an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen."

4. Artikel 2d Absatz 1 erhält folgende Fassung:

"(1) Die zuständigen Behörden tauschen mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission Informationen über die Anwendung der Artikel 2, 2a und 2b aus, einschließlich über jede erteilte oder abgelehnte Genehmigung und, im Fall des Verdachts von "Forum-Shopping" oder gegebenenfalls in anderen Fällen, über eingegangene Genehmigungsanträge.

Die zuständigen Behörden tauschen mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission Informationen über die Durchsetzung der Artikel 2, 2a und 2b, einschließlich diesbezüglicher Verstöße und Sanktionen, sowie über bewährte Verfahren der nationalen Durchsetzungsbehörden und über die Aufdeckung und Verfolgung nicht genehmigter Ausfuhren aus. Für den Informationsaustausch wird das nach Artikel 23 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/821 bereitgestellte elektronische System genutzt."

5. In Artikel 3 Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:

"c) an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen."

6. In Artikel 3b Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:

"c) an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen."

7. Artikel 3c wird wie folgt geändert:

a) Folgender Absatz wird eingefügt;

"(1a) Die Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet Russlands von in Anhang XI aufgeführten, für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie geeigneten Gütern und Technologien und von in Anhang XX aufgeführten Flugturbinenkraftstoffen und Kraftstoffadditiven, die aus der Union ausgeführt werden, ist verboten."

b) In Absatz 4 wird folgender Buchstabe angefügt:

"c) an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen."

c) Die folgenden Absätze werden eingefügt:

"(6d) Abweichend von Absatz 1a können die zuständigen Behörden die Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet Russlands von in Anhang XI aufgeführten Gütern und Technologien, die für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie geeignet sind, sowie von in Anhang XX aufgeführten Flugturbinenkraftstoffen und Kraftstoffzusätzen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Güter oder Technologien für die in den Absätzen 6a, 6b und 6c des vorliegenden Artikels genannten Zwecke bestimmt sind.

(6e) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr der Güter in Teil B von Anhang XI genehmigen, wenn diese für die ausschließliche Nutzung durch den genehmigenden Mitgliedstaat bestimmt sind und dessen vollständiger Kontrolle unterliegen, damit dieser seine Unterhaltungsverpflichtungen in Bereichen erfüllen kann, die einem langfristigen Mietvertrag zwischen diesem Mitgliedstaat und der Russischen Föderation unterliegen."

8. Artikel 3d Absatz 5 erhält folgende Fassung:

"(5) Luftfahrzeugbetreiber, die zwischen Russland und der Union - direkt oder über ein Drittland - Nichtlinienflüge durchführen, übermitteln den zuständigen Behörden des Abflug- oder Bestimmungsmitgliedstaats mindestens 48 Stunden vor dem Flug alle diesbezüglich relevanten Informationen."

9. In Artikel 3ea Absatz 5 wird Buchstabe e gestrichen;

10. die folgenden Artikel werden eingefügt:

"Artikel 3eb

(1) Ab dem 24. Juli 2023 ist es verboten, einem Schiff, das zu einem beliebigen Zeitpunkt der Fahrt zu Häfen und Schleusen eines Mitgliedsstaats Umladungen zwischen Schiffen vornimmt, Zugang zu Häfen und Schleusen im Hoheitsgebiet der Union zu gewähren, wenn die zuständige Behörde vernünftigen Grund zu der Annahme hat, dass dieses Schiff gegen die Verbote nach Artikel 3m Absätze 1 und 2 und Artikel 3n Absätze 1 und 4 verstößt.

(2) Eine zuständige Behörde gewährt einem Schiff, das es versäumt, der zuständigen Behörde eine Umladung zwischen Schiffen innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone eines Mitgliedstaats oder innerhalb von 12 Seemeilen von der Basislinie der Küste des betreffenden Mitgliedstaats spätestens 48 Stunden im Voraus zu melden, keinen Zugang.

(3) Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn ein Schiff, das Hilfe benötigt, einen Notliegeplatz sucht, bei einem Nothafenanlauf aus Gründen der maritimen Sicherheit oder zur Rettung von Menschenleben auf See.

(4) Abweichend von Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden einem Schiff unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Zugang zu einem Hafen oder einer Schleuse im Hoheitsgebiet der Union genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass der Zugang zu humanitären Zwecken erforderlich ist.

(5) Bei Ablehnung eines Ersuchens um Hafenzugang nach Absätzen 1 und 2 unterrichten die zuständigen Behörden sofort die anderen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet unverzüglich die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission.

(6) Für die Zwecke von Absätzen 1 und 2 greifen die zuständigen Behörden zusätzlich zu eventuellen nationalen Systemen und Informationen auf die integrierten Seeverkehrsdaten zurück, die über das gemäß der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates * errichtete System der Union für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs (SafeSeaNet) zur Verfügung stehen.

Artikel 3ec

(1) Ab dem 24. Juli 2023 ist es verboten, einem Schiff Zugang zu Häfen und Schleusen im Hoheitsgebiet der Union zu gewähren, bei dem die zuständige Behörde vernünftigen Grund zur Annahme hat, dass es zu einem beliebigen Zeitpunkt der Fahrt zu Häfen oder Schleusen eines Mitgliedsstaats unter Verstoß gegen die SOLAS-Regel V/19 Absatz 2.4 ihr automatisches Schiffsidentifizierungssystem illegal stört, abschaltet oder auf andere Weise deaktiviert, wenn es russisches Rohöl und russische Erdölerzeugnisse befördert, die den Verboten nach Artikel 3m Absätze 1 und 2 und Artikel 3n Absätze 1 und 4 unterliegen.

(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn ein Schiff, das Hilfe benötigt, einen Notliegeplatz sucht, bei einem Nothafenanlauf aus Gründen der maritimen Sicherheit oder zur Rettung von Menschenleben auf See.

(3) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden einem Schiff unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Zugang zu einem Hafen oder einer Schleuse im Hoheitsgebiet der Union genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass der Zugang zu humanitären Zwecken erforderlich ist.

(4) Bei Ablehnung eines Ersuchens um Hafenzugang nach Absatz 1 unterrichten die zuständigen Behörden sofort die anderen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet unverzüglich die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission.

(5) Für die Zwecke von Absatz 1 greifen die zuständigen Behörden zusätzlich zu eventuellen nationalen Systemen und Informationen auf die integrierten Seeverkehrsdaten zurück, die über das gemäß der Richtlinie 2002/59/EG errichtete System der Union für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs (SafeSeaNet) zur Verfügung stehen.

_____
*) Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 93/75/EWG des Rates (ABl. L 208 vom 05.08.2002 S. 10)."

11. In Artikel 3f Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:

"c) an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen."

12. Artikel 3g wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Buchstabe d erhält folgende Fassung:

"d) in Anhang XVII aufgeführte Eisen- und Stahlerzeugnisse ab dem 30. September 2023 unmittelbar oder mittelbar einzuführen oder zu kaufen, wenn sie in einem Drittland unter Verwendung von in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnissen mit Ursprung in Russland verarbeitet wurden; für in Anhang XVII aufgeführte Erzeugnisse, die in einem Drittland unter Verwendung von Stahlerzeugnissen des KN-Codes 7207 11 oder 7207 12 10 oder 7224 90 mit Ursprung in Russland verarbeitet wurden, gilt dieses Verbot ab dem 1. April 2024 für den KN-Code 7207 11 und ab dem 1. Oktober 2024 für die KN-Codes 7207 12 10 und 7224 90;
für die Zwecke der Anwendung dieses Buchstabens müssen die Einführer zum Zeitpunkt der Einfuhr einen Nachweis über das Ursprungsland der Eisen- und Stahlvorprodukte, die für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendet wurden, vorlegen;"

b) Die Absätze 2 und 3 werden gestrichen.

13. Artikel 3h wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"(2) Es ist verboten,

  1. für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit den Gütern nach Absatz 1 und mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter zu erbringen,
  2. für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit Gütern nach Absatz 1 für jeglichen Verkauf, jegliche Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr dieser Güter oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen.
  3. an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen."

b) Folgender Absatz wird eingefügt:

"(2a) Sofern im Anhang XVIII nichts anderes bestimmt ist, gelten die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 für in jenem Anhang aufgeführte Luxusgüter, deren Wert 300 EUR je Stück übersteigt."

c) Folgender Absatz wird eingefügt:

"(4a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden den Verkauf oder die Lieferung eines Schiffs des KN-Codes 8901 10 00 oder 8901 90 00 oder die Bereitstellung damit verbundener technischer oder finanzieller Hilfe bis zum 31. Dezember 2023 an eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Russland oder zur Verwendung in Russland unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass

  1. das Schiff sich am 24. Juni 2023 physisch in Russland befindet und für die Verwendung in Russland bestimmt ist;
  2. die Flagge der Russischen Föderation im Rahmen einer Bareboat-Charter-Registrierung geführt hat, die ursprünglich vor dem 24. Februar 2022 erfolgte;
  3. die juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Russland kein militärischer Endnutzer ist und das Schiff nicht für militärische Zwecke nutzen wird;
  4. der Verkauf oder die Lieferung nicht zugunsten einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung erfolgt oder den in dieser Verordnung vorgesehenen restriktiven Maßnahmen unterliegt."

d) Absatz 5 erhält folgende Fassung:

"(5) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Absätzen 4 und 4a erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung."

14. Artikel 3i wird wie folgt geändert:

(a) Die Absätze 3, 3b. 3ba und 3d werden gestrichen;

(b) Folgender Absatz wird eingefügt:

"(3e) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels können die zuständigen Behörden den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von in Anhang XXI aufgeführten Gütern der KN-Codes 7007, 8479, 8481, 8487, 8504, 8517, 8525, 8531, 8536, 8537, 8538, 8542, 8543, 8603 oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe und Finanzhilfe unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies - in Erfüllung einer von Metrowagonmash vor dem 24. Juni 2023 gewährten Garantie - für den Betrieb, die Wartung oder die Reparatur von in 2018 gelieferten U-Bahn-Wagen der Budapester Linie 3 erforderlich ist."

15. Artikel 3j wird aufgehoben.

16. Artikel 3k wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:

"c) an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen."

b) Absatz 3 erhält folgende Fassung:

"(3) In Bezug auf Güter der KN-Codes 8703 23, 8703 24, 8703 32, 8703 33, 8703 40, 8703 50, 8703 60, 8703 70, 8703 80, 8703 90 oder 8903 mit einem Wert von bis zu 50.000 EUR je Einheit gelten die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht für die Erfüllung - bis zum 25. September 2023 - von Verträgen, die vor dem 24. Juni 2023 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen."

c) Absatz 3a erhält folgende Fassung:

"(3a) In Bezug auf Güter der KN-Codes 2710 12, 2909 60, 3905 99, 4002 19, 4002 70, 4010 11, 4010 12, 4011 20, 4012 90, 4805 93, 4810 29, 4823 90, 7216 61, 8402 11, 8454 30, 8477 10, 8477 20, 8477 59, 8477 80, 8477 90, 8514 32, 8514 40, 8525 89, 8704 21, 9024 90, 9031 10, 9031 41, 9031 49, 9031 80, 9031 90 oder 9406 20 gelten die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht für die Erfüllung - bis zum 25. September 2023 - von Verträgen, die vor dem 24. Juni 2023 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen."

d) Absatz 3b erhält folgende Fassung:

"(3b) In Bezug auf Güter der KN-Codes, die am 24. Juni 2023 erstmals in Anhang XXIII dieser Verordnung aufgenommen wurden und nicht in den Absätzen 3 und 3a dieses Artikels genannt sind, mit Ausnahme von Gütern der KN-Codes, die bereits in Anhang XVIII der genannten Verordnung aufgenommen wurden, gelten die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht für die Erfüllung - bis zum 25. September 2023 - von Verträgen, die vor dem 24. Juni 2023 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen."

e) Absatz 3c wird gestrichen.

f) Absatz 5b erhält folgende Fassung:

"(5b) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr der in Anhang XXIII aufgeführten Güter der KN-Kapitel 72, 84, 85 und 90 oder damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies für die Herstellung von Titangütern erforderlich ist, die in der Luftfahrtindustrie unbedingt benötigt werden und für die keine alternative Bezugsquelle zur Verfügung steht."

g) Absatz 7 erhält folgende Fassung:

"(7) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Absätzen 5, 5a und 5b erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung."

17. Artikel 3l wird wie folgt geändert:

a) Folgender Absatz wird eingefügt:

"(1a) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt für die Beförderung von Gütern im Gebiet der Union durch Kraftverkehrsunternehmen mit in Russland zugelassenen Anhängern oder Sattelanhängern, auch wenn diese Anhänger oder Sattelanhänger von in anderen Ländern zugelassenen Lastkraftwagen gezogen werden."

b) Folgender Absatz wird eingefügt:

"(3a) Das Verbot gemäß Absatz 1a gilt bis zum 30. Juni 2023 nicht für die Beförderung von Gütern, die vor dem 24. Juni 2023 begonnen hat, sofern der Anhänger oder Sattelanhänger

  1. sich am 24. Juni 2023 bereits im Gebiet der Union befunden hat oder
  2. die Union durchqueren muss, um nach Russland zurückzukehren."

c) in Absatz 4 erhält der einleitende Wortlaut folgende Fassung:

"(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 1a können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Beförderung von Gütern durch ein in Russland niedergelassenes Kraftverkehrsunternehmen oder ein anderes Kraftverkehrsunternehmen genehmigen, wenn die Güter mit in Russland zugelassenen Anhängern oder Sattelanhängern befördert werden, auch wenn diese Anhänger oder Sattelanhänger von in anderen Ländern zugelassenen Lastkraftwagen gezogen werden, sofern die zuständigen Behörden festgestellt haben, dass eine solche Beförderung erforderlich ist für:"

18. In Artikel 3m wird folgender Absatz eingefügt:

"(3a) Die Gültigkeit der Ausnahme gemäß Absatz 3 Buchstabe d endet für Deutschland und Polen am 23. Juni 2023."

19. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

"a) für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit den in der Gemeinsamen Militärgüterliste * aufgeführten Gütern und Technologien oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung der in dieser Liste aufgeführten Güter zu erbringen;"

____
*) Letzte Fassung veröffentlicht in ABl. C 85 13.3.2020, S. 147"

20. In Artikel 5aa Absatz 3 wird Buchstabe c gestrichen.

21. Artikel 5f Absatz 1 erhält folgende Fassung:

"(1) Es ist verboten, auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautende übertragbare Wertpapiere, die nach dem 12. April 2022 begeben wurden, oder in einer anderen Währung lautende übertragbare Wertpapiere, die nach dem 6. August 2023 begeben wurden, oder mit einem Engagement hinsichtlich solcher Wertpapiere verbundene Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren an russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige natürliche Personen oder an in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu verkaufen."

22. Artikel 5k wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 erhält der einleitende Wortlaut folgende Fassung:

"(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:"

b) In Absatz 2 wird Buchstabe f gestrichen.

23. Artikel 5n wird wie folgt geändert:

a) Folgender Absatz wird eingefügt:

"(9a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden die Erbringung der dort genannten Dienstleistungen unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Dienstleistungen unbedingt erforderlich sind für die Errichtung, Zertifizierung oder Bewertung einer Firewall, durch die

  1. einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung die Kontrolle über die Vermögenswerte einer nicht in der Liste aufgeführten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats eingetragen oder gegründet wurde und sich im Eigentum der genannten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung oder unter dessen Kontrolle befindet, entzogen wird und
  2. sichergestellt wird, dass der in der Liste aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung keine weiteren Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen zugutekommen."

b) Absatz 11 erhält folgende Fassung:

"(11) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Absätzen 9a und 10 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung."

24. Folgender Artikel wird eingefügt:

"Artikel 5q

(1) Abweichend von den Artikeln 2, 2a, 3f und 3k können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung, die Ausfuhr oder die Durchfuhr durch Russland der in diesen Artikeln genannten Güter und Technologien oder die Bereitstellung von damit verbundener bzw. verbundenen technischer Hilfe Vermittlungsdiensten, oder anderen Dienstleistungen oder Finanzhilfe für den Betrieb und die Wartung der Pipelines des Kaspischen Pipeline-Konsortiums (CPC) und der zugehörigen Infrastrukturen, die für die Beförderung von Gütern des KN-Codes 2709 00 mit Ursprung in Kasachstan, die nur in Russland verladen werden, aus Russland abgehen oder durch Russland durchgeführt werden, erforderlich sind, genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass

  1. der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung, die Ausfuhr oder die Durchfuhr durch Russland und die Bereitstellung von damit verbundener bzw. verbundenen technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, oder anderen Dienstleistungen oder Finanzhilfe für den Betrieb, die grundlegende Wartung, die Reparatur oder den Austausch von Komponenten der CPC-Pipeline und der zugehörigen Infrastrukturen erforderlich sind,
  2. die Art der fraglichen Güter, Technologien und Hilfen nicht über die zuvor aus der Union, einem dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Land, der Schweiz oder einem in Anhang VIII aufgeführten Partnerland nach Russland ausgeführte Art von Gütern und Technologien bzw. an Russland bereitgestellte Art von Hilfen für den Betrieb, die grundlegende Wartung, die Reparatur oder den Austausch von Komponenten der CPC-Pipeline und der zugehörigen Infrastrukturen und die damit zusammenhängende Hilfe hinausgeht,
  3. die beantragten Mengen denen entsprechen, die für den Betrieb, die grundlegende Wartung, die Reparatur oder den Austausch von Komponenten der CPC-Pipeline und der zugehörigen Infrastrukturen verwendet werden, und
  4. diese Güter und Technologien von einer natürlichen oder juristischen Person, die Artikel 13 unterliegt, ausschließlich zur Endnutzung beim Betrieb, bei der grundlegenden Wartung, bei der Reparatur oder beim Austausch von Komponenten der CPC-Pipeline und der zugehörigen Infrastrukturen bereitgestellt werden.

(2) Abweichend von Artikel 5n können die zuständigen Behörden die Bereitstellung von Wirtschaftsprüfungsdiensten, Ingenieurdienstleistungen, Rechtsberatungsdiensten, technischen physikalischen und chemischen Untersuchungsdiensten für den Betrieb und die Wartung der CPC-Pipelines und der zugehörigen Infrastrukturen, die für die Beförderung von Gütern des KN-Codes 2709 00 mit Ursprung in Kasachstan, die nur in Russland verladen werden, aus Russland abgehen oder durch Russland durchgeführt werden, erforderlich sind, genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass

  1. die Bereitstellung dieser Dienstleistungen für den Betrieb, die grundlegende Wartung, die Reparatur oder den Austausch von Komponenten der CPC-Pipeline und der zugehörigen Infrastrukturen erforderlich ist und
  2. diese Dienstleistungen von einer natürlichen oder juristischen Person, die Artikel 13 unterliegt, erbracht werden.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4) Bei Erteilung einer Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2 verlangt die zuständige Behörde, dass eine Endverbleibsbescheinigung und regelmäßige detaillierte Berichte vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, dass solche Güter, Technologien oder Dienste zu keinen anderen als den im Rahmen der betreffenden Arbeiten vorgesehenen Zwecken verwendet wurden. Die zuständige Behörde kann gemäß Absatz 1 zusätzliche Auflagen erteilen."

25. Artikel 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Buchstabe a erhält folgende Fassung:

"a) gemäß dieser Verordnung erteilte oder abgelehnte Genehmigungen,"

b) Buchstabe d erhält folgende Fassung:

"d) festgestellte Verletzungen, Umgehungen und Versuche der Verletzung oder Umgehung der in dieser Verordnung festgelegten Verbote, einschließlich durch die Verwendung von Kryptowerten."

26. Die folgenden Artikel werden eingefügt:

"Artikel 6a

(1) Der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten unterrichtet bzw. unterrichten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Artikeln 3, 3a, 3b, 3c, 3d, 3ea, 3f, 3g, 3h, 3i, 3k, 3m, 3n, 5a, 5c, 5d, 5k, 5m, 5n, 5p oder 12b abgelehnte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Ablehnung.

(2) Bevor ein Mitgliedstaat eine Genehmigung nach den Artikeln 3, 3a, 3b, 3c, 3d, 3ea, 3f, 3g, 3h, 3i, 3k, 3m, 3n, 5a, 5c, 5d, 5k, 5m, 5n, 5p oder 12b für eine Transaktion erteilt, die im Wesentlichen die gleiche ist wie eine Transaktion, die einer noch gültigen Ablehnung unterliegt, die von einem anderen Mitgliedstaat oder von anderen Mitgliedstaaten erteilt wurde, konsultiert er zunächst den Mitgliedstaat bzw. die Mitgliedstaaten, der bzw. die die Ablehnung erteilt hat bzw. haben. Beschließt der betreffende Mitgliedstaat nach diesen Konsultationen, die Genehmigung zu erteilen, so unterrichtet er die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission hiervon und übermittelt ihnen alle zur Erläuterung dieses Beschlusses sachdienlichen Informationen.

Artikel 6b

(1) Entsprechend der in Artikel 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Achtung der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten sowie gegebenenfalls unbeschadet der Regeln zur Vertraulichkeit von Informationen im Besitz von Justizbehörden, sind natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen verpflichtet,

  1. Informationen, die die Umsetzung dieser Verordnung erleichtern, der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz haben, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieser Informationen zu übermitteln und
  2. mit der zuständigen Behörde bei der Überprüfung solcher Informationen zusammenzuarbeiten.

(2) Der betreffende Mitgliedstaat übermittelt der Kommission jegliche einschlägige, gemäß Absatz 1 erhaltenen Informationen innerhalb eines Monats nach deren Eingang. Der betreffende Mitgliedstaat kann diese Informationen in anonymisierter Form übermitteln, wenn eine Ermittlungs- oder Justizbehörde die Informationen im Rahmen laufender strafrechtlicher Ermittlungen oder eines anhängigen Strafverfahrens als vertraulich erklärt hat.

(3) Zusätzliche Informationen, die direkt bei der Kommission eingehen, werden den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.

(4) Informationen, die den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten nach diesem Artikel übermittelt oder von ihnen entgegengenommen werden, dürfen von ihnen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie übermittelt oder entgegengenommen wurden."

27. Artikel 12a Absätze 2 und 3 erhalten folgende Fassung:

"(2) Für die Zwecke dieser Verordnung wird die Kommission zum "Verantwortlichen" im Sinne von Artikel 3 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2018/1725 in Bezug auf die Verarbeitungstätigkeiten bestimmt, die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlich sind.

(3) Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich der Durchsetzungsbehörden, der Zollbehörden im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates *, der zuständigen Behörden im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates ** und der Richtlinie 2014/65/EU sowie der Verwalter amtlicher Register, in denen natürliche Personen, juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen sowie unbewegliche oder bewegliche Vermögensgegenstände eingetragen sind, verarbeiten Informationen, einschließlich personenbezogener Daten und erforderlichenfalls Informationen nach Artikel 6b Absatz 1, und tauschen sie unverzüglich mit anderen zuständigen Behörden ihres Mitgliedstaats und anderer Mitgliedstaaten sowie mit der Kommission aus, wenn eine solche Verarbeitung und ein solcher Austausch für die Wahrnehmung der Aufgaben der verarbeitenden oder der empfangenden Behörde gemäß der vorliegenden Verordnung erforderlich ist, insbesondere wenn sie Verletzungen, Umgehungen und Versuche der Verletzung oder Umgehung der in der vorliegenden Verordnung festgelegten Verbote feststellen. Regeln zur Vertraulichkeit von Informationen im Besitz von Justizbehörden werden von dieser Bestimmung nicht berührt.

_____
*) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269 vom 10.10.2013 S. 1)."

**) Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (ABl. L 141 vom 05.06.2015 S. 73)."

28. Artikel 12b wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 erhält der einleitende Teil folgende Fassung:

"(1) Abweichend von den Artikeln 2, 2a, 3, 3b, 3c, 3f, 3h und 3k können die zuständigen Behörden den Verkauf, die Lieferung oder die Verbringung der in den Anhängen II, VII, X, XI, XVI, XVII, XX und XXIII der vorliegenden Verordnung und in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführten Güter und Technologien sowie den Verkauf, die Lizenzierung oder anderweitige Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnissen sowie die Gewährung von Rechten auf Zugang zu oder Weiterverwendung von Materialien oder Informationen im Zusammenhang mit den oben genannten Gütern und Technologien, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen, bis zum 31. Dezember 2023 genehmigen, sofern ein solcher Verkauf, eine solche Lieferung, Verbringung, Lizenzierung oder Gewährung von Rechten auf Zugang oder Weiterverwendung für den Abzug von Investitionen aus Russland oder die Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Russland unbedingt erforderlich sind, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:"

b) Folgender Absatz wird eingefügt:

"(1a) Abweichend von Artikel 3 können die zuständigen Behörden den Verkauf, die Lieferung oder die Verbringung von in Anhang II aufgeführten Gütern und Technologien bis zum 31. März 2024 genehmigen, sofern der Verkauf, die Lieferung oder die Verbringung für den Abzug von Investitionen aus einem Gemeinschaftsunternehmen, das vor dem 24. Februar 2022 nach dem Recht eines Mitgliedstaats eingetragen oder gegründet wurde, eine russische juristische Person, Organisation oder Einrichtung umfasst und eine Gasinfrastruktur zwischen Russland und Drittländern betreibt, unbedingt erforderlich ist."

c) In Absatz 2a erhält der einleitende Teil folgende Fassung:

"(2a) Abweichend von Artikel 5n können die zuständigen Behörden die weitere Erbringung der darin genannten Dienstleistungen bis zum 31. März 2024 genehmigen, wenn diese Dienstleistungen für den Abzug von Investitionen aus Russland oder die Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Russland unbedingt erforderlich sind, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind."

d) Folgender Absatz wird eingefügt:

"(2b) Abweichend von Artikel 5n Absatz 2 können die zuständigen Behörden die Erbringung von Rechtsberatungsdienstleistungen bis zum 31. März 2024 genehmigen, die rechtlich erforderlich sind, um den Verkauf oder die Übertragung von Anteilen an einer in der Union niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die von einer in Russland niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung unmittelbar oder mittelbar gehalten werden, abzuschließen."

e) Absatz 3 erhält folgende Fassung:

"(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Absätzen 1, 1a, 2, 2a oder 2b erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung."

29. Folgender Artikel wird eingefügt:

"Artikel 12f

(1) Es ist verboten, die in Anhang XXXIII aufgeführten Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in dem in jenem Anhang aufgeführten Drittland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.

(2) Es ist verboten,

  1. für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in dem aufgeführten Drittland unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 oder mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter oder Technologien zu erbringen,
  2. für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in dem aufgeführten Drittland unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr dieser Güter und Technologien oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen.
  3. an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in dem aufgeführten Drittland im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung solcher Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen."

(3) Anhang XXXIII enthält nur sensible Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck oder Güter und Technologien, die zur Stärkung der militärischen, technologischen oder industriellen Kapazitäten Russlands bzw. zur Entwicklung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors in einer Weise beitragen könnten, die seine Fähigkeit zur Kriegsführung stärkt, und deren Ausfuhr nach Russland im Rahmen dieser Verordnung verboten ist, und bei denen ein hohes und kontinuierliches Risiko besteht, dass sie nach dem Verkauf, der Lieferung, der Verbringung oder der Ausfuhr aus der Union aus Drittländern nach Russland verkauft, geliefert, verbracht oder ausgeführt werden. In Anhang XXXIII werden für jedes bzw. jede in der Liste aufgeführte Gut und Technologie diejenigen Drittländer aufgeführt, in die der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr verboten ist. Anhang XXXIII enthält nur Drittländer, bei denen der Rat festgestellt hat, dass sie es systematisch und kontinuierlich versäumt haben, den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr nach Russland der in jenem Anhang aufgeführten Güter und Technologien, die die trotz der vorherigen Kontakte der Union zu dem betreffenden Land und ihrer Unterstützung für dieses Land aus der Union ausgeführt wurden, zu verhindern.

(4) Ist der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von in Anhang XXXIII aufgeführten Gütern oder Technologien an eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Russland oder zur Verwendung in Russland aufgrund bestimmter in dieser Verordnung vorgesehener Ausnahmen nicht verboten, so ist ihr Verkauf, ihre Lieferung, ihre Verbringung oder ihre Ausfuhr an eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in dem aufgeführten Drittland ebenfalls nicht verboten, sofern dieselben Bedingungen, die nach dieser Verordnung für die Ausfuhr nach Russland oder die Verwendung in Russland gelten, erfüllt sind.

(5) Können die zuständigen Behörden den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr einzelner in Anhang XXXIII aufgeführter Güter oder Technologien an eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Russland oder zur Verwendung in Russland im Einklang mit dieser Verordnung genehmigen, so können die zuständigen Behörden auch den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr dieser Güter oder Technologien an eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in dem aufgeführten Drittland unter denselben Bedingungen genehmigen, die für Ausnahmen für die Ausfuhr nach Russland oder die Verwendung in Russland gelten.

30. Anhang IV wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.

31. Anhang VII wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.

32. Anhang VIII wird gemäß Anhang III der vorliegenden Verordnung geändert.

33. Anhang XV wird gemäß Anhang IV der vorliegenden Verordnung geändert.

Diese Nummer gilt in Bezug auf eine oder mehrere der in Anhang IV der vorliegenden Verordnung aufgeführten Organisationen ab dem 1. Oktober 2023, sofern der Rat nach Prüfung der betreffenden Fälle dies im Wege eines Durchführungsrechtsakts beschließt.

34. Anhang XVII wird gemäß Anhang V der vorliegenden Verordnung geändert.

35. Anhang XVIII wird gemäß Anhang VI der vorliegenden Verordnung geändert.

36. Anhang XXI wird gemäß Anhang VII der vorliegenden Verordnung geändert.

37. Anhang XXII wird aufgehoben.

38. Anhang XXIII wird gemäß Anhang VIII der vorliegenden Verordnung geändert.

39. Anhang XXIX wird gemäß Anhang IX der vorliegenden Verordnung geändert.

40. Anhang XXXIII wird gemäß Anhang X der vorliegenden Verordnung geändert.

41. Annex XXXV wird gemäß Anhang XI der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 23. Juni 2023.

1) Siehe Seite 451 dieses Amtsblatts.

2) Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229, 31.7.2014, S. 1).

3) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229, 31.7.2014, S. 13).

4) Verordnung (EU) Nr. 269/2014 vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.03.2014 S. 6)

5) Anhang I des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe ( MARPOL), Regel 42; Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 93/75/EWG des Rates (ABl. L 208 vom 05.08.2002 S. 10).

6) Richtlinie 2014/100/EU der Kommission vom 28. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr (ABl. L 308 vom 29.10.2014 S. 82)

7) Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 153 vom 03.06.2022 S. 128).

8) Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 153 vom 03.06.2022 S. 53).

.

Anhang I

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:

"Anhang IV

In diesem Anhang sind die natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt, die militärische Endnutzer sind, zum militärisch-industriellen Komplex Russlands gehören oder kommerzielle oder sonstige Verbindungen mit dem russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektor unterhalten oder diesen anderweitig unterstützen. Diese natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen tragen zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors bei. Dazu gehören natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in anderen Drittländern als Russland. Ihre Aufnahme in diesen Anhang bedeutet nicht, dass die Verantwortlichkeit für ihre Handlungen dem Rechtsraum zugeschrieben wird, in dem sie tätig sind.

Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Artikel 2 Absatz 7, Artikel 2a Absatz 7 und Artikel 2b Absatz 1

1. JSC Sirius (Russland)

2. OJSC Stankoinstrument (Russland)

3. OAO JSC Chemcomposite (Russland)

4. JSC Kalashnikov (Russland)

5. JSC Tula Arms Plant (Russland)

6. NPK Technologii Maschinostrojenija (Russland)

7. OAO Wysokototschnye Kompleksi (Russland)

8. OAO Almaz Antey (Russland)

9. OAO NPO Bazalt (Russland)

10. Admiralty Shipyard JSC (Russland)

11. Aleksandrov Scientific Research Technological Institute NITI (Russland)

12. Argut OOO (Russland)

13. Communication center of the Ministry of Defense (Russland)

14. Federal Research center Boreskov Institute of Catalysis (Russland)

15. Federal State Budgetary Enterprise of the Administration of the President of Russia (Russland)

16. Federal State Budgetary Enterprise Special Flight Unit Rossiya of the Administration of the President of Russia (Russland)

17. Federal State Unitary Enterprise Dukhov Automatics Research Institute (VNIIA) (Russland)

18. Foreign Intelligence Service (SVR) (Russland)

19. Forensic center of Nizhniy Novgorod Region Main Directorate of the Ministry of Interior Affairs (Russland)

20. International center for Quantum Optics and Quantum Technologies (the Russian Quantum center) (Russland)

21. Irkut Corporation (Russland)

22. Irkut Research and Production Corporation Public Joint Stock Company (Russland)

23. Joint Stock Company Scientific Research Institute of Computing Machinery (Russland)

24. JSC Central Research Institute of Machine Building (JSC TsNIIMash) (Russland)

25. JSC Kazan Helicopter Plant Repair Service (Russland)

26. JSC Shipyard Zaliv (Saliv-Schiffbauwerft) (Autonome Republik Krim, rechtswidrig annektiert von Russland)

27. JSC Rocket and Space Centre - Progress (Russland)

28. Kamensk-Uralsky Metallurgical Works J.S. Co. (Russland)

29. Kazan Helicopter Plant PJSC (Russland)

30. Komsomolsk-na-Amur Aviation Production Organization (KNAAPO) (Russland)

31. Ministry of Defence RF (Russland)

32. Moscow Institute of Physics and Technology (Russland)

33. NPO High Precision Systems JSC (Russland)

34. NPO Splav JSC (Russland)

35. OPK Oboronprom (Russland)

36. PJSC Beriev Aircraft Company (Russland)

37. PJSC Irkut Corporation (Russland)

38. PJSC Kazan Helicopters (Russland)

39. POLYUS Research Institute of M.F. Stelmakh Joint Stock Company (Russland)

40. Promtech-Dubna, JSC (Russland)

41. Public Joint Stock Company United Aircraft Corporation (Russland)

42. Radiotechnical and Information Systems (RTI) Concern (Russland)

43. Rapart Services LLC (Russland)

44. Rosoboronexport OJSC (ROE) (Russland)

45. Rostec (Russian Technologies State Corporation) (Russland)

46. Rostekh - Azimuth (Russland)

47. Russian Aircraft Corporation MiG (Russland)

48. Russian Helicopters JSC (Russland)

49. SP KVANT (Sovmestnoe Predpriyatie Kvantovye Tekhnologii) (Russland)

50. Sukhoi Aviation JSC (Russland)

51. Sukhoi Civil Aircraft (Russland)

52. Tactical Missiles Corporation JSC (Russland)

53. Tupolev JSC (Russland)

54. UEC-Saturn (Russland)

55. United Aircraft Corporation (Russland)

56. JSC AeroKompozit (Russland)

57. United Engine Corporation (Russland)

58. UEC-Aviadvigatel JSC (Russland)

59. United Instrument Manufacturing Corporation (Russland)

60. United Shipbuilding Corporation (Russland)

61. JSC PO Sevmash (Russland)

62. Krasnoye Sormovo Shipyard (Russland)

63. Severnaya Shipyard (Russland)

64. Shipyard Yantar (Russland)

65. UralVagonZavod (Russland)

66. Baikal Electronics (Russland)

67. center for Technological Competencies in Radiophtonics (Russland)

68. Central Research and Development Institute Tsiklon (Russland)

69. Crocus Nano Electronics (Russland)

70. Dalzavod Ship-Repair center (Russland)

71. Elara (Russland)

72. Electronic Computing and Information Systems (Russland)

73. ELPROM (Russland)

74. Engineering center Ltd. (Russland)

75. Forss Technology Ltd. (Russland)

76. Integral SPB (Russland)

77. JSC Element (Russland)

78. JSC Pella-Mash (Russland)

79. JSC Shipyard Vympel (Russland)

80. Kranark LLC (Russland)

81. Lev Anatolyevich Yershov (Ershov) (Russland)

82. LLC center (Russland)

83. MCST Lebedev (Russland)

84. Miass Machine-Building Factory (Russland)

85. Microelectronic Research and Development center Novosibirsk (Russland)

86. MPI VOLNA (Russland)

87. N.A. Dollezhal Order of Lenin Research and Design Institute of Power Engineering (Russland)

88. Nerpa Shipyard (Russland)

89. NM-Tekh (Russland)

90. Novorossiysk Shipyard JSC (Russland)

91. NPO Electronic Systems (Russland)

92. NPP Istok (Russland)

93. NTC Metrotek (Russland)

94. OAO GosNIIkhimanalit (Russland)

95. OAO Svetlovskoye Predpriyatiye Era (Russland)

96. OJSC TSRY (Russland)

97. OOO Elkomtekh (Elkomtex) (Russland)

98. OOO Planar (Russland)

99. OOO Sertal (Russland)

100. Photon Pro LLC (Russland)

101. PJSC Zvezda (Russland)

102. Amur Shipbuilding Factory PJSC (Russland)

103. AO center of Shipbuilding and Ship Repairing JSC (Russland)

104. AO Kronshtadt (Russland)

105. Avant Space LLC (Russland)

106. Production Association Strela (Russland)

107. Radioavtomatika (Russland)

108. Research center Module (Russland)

109. Robin Trade Limited (Russland)

110. R.Ye. Alekseyev Central Design Bureau for Hydrofoil Ships (Russland)

111. Rubin Sever Design Bureau (Russland)

112. Russian Space Systems (Russland)

113. Rybinsk Shipyard Engineering (Russland)

114. Scientific Research Institute of Applied Chemistry (Russland)

115. Scientific-Research Institute of Electronics (Russland)

116. Scientific Research Institute of Hypersonic Systems (Russland)

117. Scientific Research Institute NII Submikron (Russland)

118. Sergey IONOV (Russland)

119. Serniya Engineering (Russland)

120. Severnaya Verf Shipbuilding Factory (Russland)

121. Ship Maintenance center Zvezdochka (Russland)

122. State Governmental Scientific Testing Area of Aircraft Systems (GkNIPAS) (Russland)

123. State Machine Building Design Bureau Raduga Bereznya (Russland)

124. State Scientific center AO GNTs RF-FEI A.I. Leypunskiy Physico-Energy Institute (Russland)

125. State Scientific Research Institute of Machine Building Bakhirev (GosNIImash) (Russland)

126. Tomsk Microwave and Photonic Integrated Circuits and Modules Collective Design center (Russland)

127. UAB Pella-Fjord (Russland)

128. United Shipbuilding Corporation JSC "35th Shipyard" (Russland)

129. United Shipbuilding Corporation JSC "Astrakhan Shipyard" (Russland)

130. United Shipbuilding Corporation JSC "Aysberg Central Design Bureau" (Russland)

131. United Shipbuilding Corporation JSC "Baltic Shipbuilding Factory" (Russland)

132. United Shipbuilding Corporation JSC "Krasnoye Sormovo Plant OJSC" (Russland)

133. United Shipbuilding Corporation JSC SC "'Zvyozdochka" (Russland)

134. United Shipbuilding Corporation "Pribaltic Shipbuilding Factory Yantar" (Russland)

135. United Shipbuilding Corporation "Scientific Research Design Technological Bureau Onega" (Russland)

136. United Shipbuilding Corporation "Sredne-Nevsky Shipyard" (Russland)

137. Ural Scientific Research Institute for Composite Materials (Russland)

138. Urals Project Design Bureau Detal (Russland)

139. Vega Pilot Plant (Russland)

140. Vertikal LLC (Russland)

141. Vladislav Vladimirovich Fedorenko (Russland)

142. VTK Ltd (Russland)

143. Yaroslavl Shipbuilding Factory (Russland)

144. ZAO Elmiks-VS (Russland)

145. ZAO Sparta (Russland)

146. ZAO Svyaz Inzhiniring (Russland)

147. 46th TSNII Central Scientific Research Institute (Russland)

148. Alagir Resistor Factory (Russland)

149. All-Russian Research Institute of Optical and Physical Measurements (Russland)

150. All-Russian Scientific-Research Institute Etalon JSC (Russland)

151. Almaz JSC (Russland)

152. Arzam Scientific Production Enterprise Temp Avia (Russland)

153. Automated Procurement System for State Defense Orders, LLC (Russland)

154. Dolgoprudniy Design Bureau of Automatics (DDBA JSC) (Russland)

155. Electronic Computing Technology Scientific-Research center JSC (Russland)

156. Electrosignal JSC (Russland)

157. Energiya JSC (Russland)

158. Engineering center Moselectronproekt (Russland)

159. Etalon Scientific and Production Association (Russland)

160. Evgeny Krayushin (Russland)

161. Foreign Trade Association Mashpriborintorg (Russland)

162. Ineko LLC (Russland)

163. Informakustika JSC (Russland)

164. Institute of High Energy Physics (Russland)

165. Institute of Theoretical and Experimental Physics (Russland)

166. Inteltech PJSC (Russland)

167. ISE SO RAN Institute of High-Current Electronics (Russland)

168. Kaluga Scientific-Research Institute of Telemechanical Devices JSC (Russland)

169. Kulon Scientific-Research Institute JSC (Russland)

170. Lutch Design Office JSC (Russland)

171. Meteor Plant JSC (Russland)

172. Moscow Communications Research Institute JSC (Russland)

173. Moscow Order of the Red Banner of Labor Research Radio Engineering Institute JSC (Russland)

174. NPO Elektromechaniki JSC (Russland)

175. Omsk Production Union Irtysh JSC (Russland)

176. Omsk Scientific-Research Institute of Instrument Engineering JSC (Russland)

177. Optron, JSC (Russland)

178. Pella Shipyard OJSC (Russland)

179. Polyot Chelyabinsk Radio Plant JSC (Russland)

180. Pskov Distance Communications Equipment Plant (Russland)

181. Radiozavod JSC (Russland)

182. Razryad JSC (Russland)

183. Research Production Association Mars (Russland)

184. Ryazan Radio-Plant (Russland)

185. Scientific Production center Vigstar JSC (Russland)

186. Scientific Production Enterprise "Radiosviaz" (Russland)

187. Scientific Research Institute Ferrite-Domen (Russland)

188. Scientific Research Institute of Communication Management Systems (Russland)

189. Scientific-Production Association and Scientific-Research Institute of Radio-Components (Russland)

190. Scientific-Production Enterprise "Kant" (Russland)

191. Scientific-Production Enterprise "Svyaz" (Russland)

192. Scientific-Production Enterprise Almaz JSC (Russland)

193. Scientific-Production Enterprise Salyut JSC (Russland)

194. Scientific-Production Enterprise Volna (Russland)

195. Scientific-Production Enterprise Vostok JSC (Russland)

196. Scientific-Research Institute "Argon" (Russland)

197. Scientific-Research Institute and Factory Platan (Russland)

198. Scientific-Research Institute of Automated Systems and Communications Complexes Neptune JSC (Russland)

199. Special Design and Technical Bureau for Relay Technology (Russland)

200. Special Design Bureau Salute JSC (Russland)

201. Tactical Missile Company, Joint Stock Company "Salute" (Russland)

202. Tactical Missile Company, Joint Stock Company "State Machine Building Design Bureau 'Vympel' By Name I.I.Toropov" (Russland)

203. Tactical Missile Company, Joint Stock Company "URALELEMENT" (Russland)

204. Tactical Missile Company, Joint Stock Company "Plant Dagdiesel" (Russland)

205. Tactical Missile Company, Joint Stock Company "Scientific Research Institute of Marine Heat Engineering" (Russland)

206. Tactical Missile Company, Joint Stock Company PA Strela (Russland)

207. Tactical Missile Company, Joint Stock Company Plant Kulakov (Russland)

208. Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo (Russland)

209. Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo-service (Russland)

210. Tactical Missile Company, Joint Stock Company Saratov Radio Instrument Plant (Russland)

211. Tactical Missile Company, Joint Stock Company Severny Press (Russland)

212. Tactical Missile Company, Joint-Stock Company "Research center for Automated Design" (Russland)

213. Tactical Missile Company, KB Mashinostroeniya (Russland)

214. Tactical Missile Company, NPO Electromechanics (Russland)

215. Tactical Missile Company, NPO Lightning (Russland)

216. Tactical Missile Company, Petrovsky Electromechanical Plant "Molot" (Russland)

217. Tactical Missile Company, PJSC "MBDB ISKRA" (Russland)

218. Tactical Missile Company, PJSC ANPP Temp Avia (Russland)

219. Tactical Missile Company, Raduga Design Bureau (Russland)

220. Tactical Missile Corporation, "Central Design Bureau of Automation" (Russland)

221. Tactical Missile Corporation, 711 Aircraft Repair Plant (Russland)

222. Tactical Missile Corporation, AO GNPP "Region" (Russland)

223. Tactical Missile Corporation, AO TMKB "Soyuz" (Russland)

224. Tactical Missile Corporation, Azov Optical and Mechanical Plant (Russland)

225. Tactical Missile Corporation, Concern "MPO - Gidropribor" (Russland)

226. Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company "KRASNY GIDROPRESS" (Russland)

227. Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Avangard (Russland)

228. Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Concern Granit-Electron (Russland)

229. Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Elektrotyaga (Russland)

230. Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company GosNIIMash (Russland)

231. Tactical Missile Corporation, RKB Globus (Russland)

232. Tactical Missile Corporation, Smolensk Aviation Plant (Russland)

233. Tactical Missile Corporation, TRV Engineering (Russland)

234. Tactical Missile Corporation, Ural Design Bureau "Detal" (Russland)

235. Tactical Missile Corporation, Zvezda-Strela Limited Liability Company (Russland)

236. Tambov Plant (TZ) "October" (Russland)

237. United Shipbuilding Corporation "Production Association Northern Machine Building Enterprise" (Russland)

238. United Shipbuilding Corporation "5th Shipyard" (Russland)

239. Federal center for Dual-Use Technology (FTsDT) Soyuz (Russland)

240. Turayev Machine Building Design Bureau Soyuz (Russland)

241. Zhukovskiy Central Aerohydrodynamics Institute (TsAGI) (Russland)

242. Rosatomflot (Russland)

243. Lyulki Experimental-Design Bureau (Russland)

244. Lyulki Science and Technology center (Russland)

245. AO Aviaagregat (Russland)

246. Central Aerohydrodynamic Institute (TsAGI) (Russland)

247. Closed Joint Stock Company Turborus (Turborus) (Russland)

248. Federal Autonomous Institution Central Institute of Engine-Building N.A. P.I. Baranov; Central Institute of Aviation Motors (CIAM) (Russland)

249. Federal State Budgetary Institution National Research center Institute N.A. N.E. Zhukovsky (Zhukovsky National Research Institute) (Russland)

250. Federal State Unitary Enterprise "State Scientific-Research Institute for Aviation Systems" (GosNIIAS) (Russland)

251. Joint Stock Company 123 Aviation Repair Plant (123 ARZ) (Russland)

252. Joint Stock Company 218 Aviation Repair Plant (218 ARZ) (Russland)

253. Joint Stock Company 360 Aviation Repair Plant (360 ARZ) (Russland)

254. Joint Stock Company 514 Aviation Repair Plant (514 ARZ) (Russland)

255. Joint Stock Company 766 UPTK (Russland)

256. Joint Stock Company Aramil Aviation Repair Plant (AARZ) (Russland)

257. Joint Stock Company Aviaremont (Aviaremont) (Russland)

258. Joint Stock Company Flight Research Institute N.A. M.M. Gromov (FRI Gromov) (Russland)

259. Joint Stock Company Metallist Samara (Metallist Samara) (Russland)

260. Joint Stock Company Moscow Machine-Building Enterprise named after V. V. Chernyshev (MMP V.V. Chernyshev) (Russland)

261. JSC NII Steel (Russland)

262. Joint Stock Company Remdizel (Russland)

263. Joint Stock Company Special Industrial and Technical Base Zvezdochka (SPTB Zvezdochka) (Russland)

264. Joint Stock Company STAR (Russland)

265. Joint Stock Company Votkinsk Machine Building Plant (Russland)

266. Joint Stock Company Yaroslav Radio Factory (Russland)

267. Joint Stock Company Zlatoustovsky Machine Building Plant (JSC Zlatmash) (Russland)

268. Limited Liability Company center for Specialized Production OSK Propulsion (OSK Propulsion) (Russland)

269. Lytkarino Machine-Building Plant (Russland)

270. Moscow Aviation Institute (Russland)

271. Moscow Institute of Thermal Technology (Russland)

272. Omsk Motor-Manufacturing Design Bureau (Russland)

273. Open Joint Stock Company 170 Flight Support Equipment Repair Plant (170 RZ SOP) (Russland)

274. Open Joint Stock Company 20 Aviation Repair Plant (20 ARZ) (Russland)

275. Open Joint Stock Company 275 Aviation Repair Plant (275 ARZ) (Russland)

276. Open Joint Stock Company 308 Aviation Repair Plant (308 ARZ) (Russland)

277. Open Joint Stock Company 32 Repair Plant of Flight Support Equipment (32 RZ SOP) (Russland)

278. Open Joint Stock Company 322 Aviation Repair Plant (322 ARZ) (Russland)

279. Open Joint Stock Company 325 Aviation Repair Plant (325 ARZ) (Russland)

280. Open Joint Stock Company 680 Aircraft Repair Plant (680 ARZ) (Russland)

281. Open Joint Stock Company 720 Special Flight Support Equipment Repair Plant (720 RZ SOP) (Russland)

282. Open Joint Stock Company Volgograd Radio-Technical Equipment Plant (VZ RTO) (Russland)

283. Public Joint Stock Company Agregat (PJSC Agregat) (Russland)

284. Salute Gas Turbine Research and Production center (Russland)

285. Scientific-Production Association Vint of Zvezdochka Shipyard (SPU Vint) (Russland)

286. Scientific Research Institute of Applied Acoustics (NIIPA) (Russland)

287. Siberian Scientific-Research Institute of Aviation N.A. S.A. Chaplygin (SibNIA) (Russland)

288. Software Research Institute (Russland)

289. Subsidiary Sevastopol Naval Plant of Zvezdochka Shipyard (Sevastopol Naval Plant) (Stadt Sewastopol, illegal von Russland annektiert)

290. Tula Arms Plant (Russland)

291. Russian Institute of Radio Navigation and Time (Russland)

292. Federal Technical Regulation and Metrology Agency (Rosstandart) (Russland)

293. Federal State Budgetary Institution of Science P.I. K.A. Valiev RAS of the Ministry of Science and Higher Education of Russia (FTIAN) (Russland)

294. Federal State Unitary Enterprise All-Russian Research Institute of Physical, Technical and Radio Engineering Measurements (VNIIFTRI) (Russland)

295. Institute of Physics Named After P.N. Lebedev of the Russian Academy of Sciences (LPI) (Russland)

296. The Institute of Solid-State Physics of the Russian Academy of Sciences (ISSP) (Russland)

297. Rzhanov Institute of Semiconductor Physics, Siberian Branch of Russian Academy of Sciences (IPP SB RAS) (Russland)

298. UEC-Perm Engines, JSC (Russland)

299. Ural Works of Civil Aviation, JSC (Russland)

300. Central Design Bureau for Marine Engineering "Rubin", JSC (Russland)

301. "Aeropribor-Voskhod", JSC (Russland)

302. Aerospace Equipment Corporation, JSC (Russland)

303. Central Research Institute of Automation and Hydraulics (CNIIAG), JSC (Russland)

304. Aerospace Systems Design Bureau, JSC (Russland)

305. Afanasyev Technomac, JSC (Russland)

306. Ak Bars Shipbuilding Corporation, CJSC (Russland)

307. AGAT, Gavrilov-Yaminskiy Machine-Building Plant, JSC (Russland)

308. Almaz Central Marine Design Bureau, JSC (Russland)

309. Joint Stock Company Eleron (Russland)

310. AO Rubin (Russland)

311. Branch of AO Company Sukhoi Yuri Gagarin Komsomolsk-on-Amur Aircraft Plant (Russland)

312. Branch of PAO II - Aviastar (Russland)

313. Branch of RSK MiG Nizhny Novgorod Aircraft-Construction Plant Sokol (Russland)

314. Chkalov Novosibirsk Aviation Plant (Russland)

315. Joint Stock Company All-Russian Scientific-Research Institute Gradient (Russland)

316. Joint Stock Company Almatyevsk Radiopribor Plant (JSC AZRP) (Russland)

317. Joint Stock Company Experimental-Design Bureau Elektroavtomatika in the name of P.A. Efimov (Russland)

318. Joint Stock Company Industrial Controls Design Bureau (Russland)

319. Joint Stock Company Kazan Instrument-Engineering and Design Bureau (Russland)

320. Joint Stok Company Microtechnology (Russland)

321. Phasotron Scientific-Research Institute of Radio-Engineering (Russland)

322. Joint Stock Company Radiopribor (Russland)

323. Joint Stock Company Ramensk Instrument-Engineering Bureau (Russland)

324. Joint Stock Company Research and Production center SAPSAN (Russland)

325. Joint Stock Company Rychag (Russland)

326. Joint Stock Company Scientific Production Enterprise Izmeritel (Russland)

327. Joint Stock Company Scientific-Production Union for Radioelectronics named after V.I. Shimko (Russland)

328. Joint Stock Company Taganrog Communications Scientific-Research Institute (Russland)

329. Joint Stock Company Urals Instrument-Engineering Plant (Russland)

330. Joint Stock Company Vzlet Engineering Testing Support (Russland)

331. Joint Stock Company Zhiguli Radio Plant (Russland)

332. Joint Stock Company Bryansk Electromechanical Plant (Russland)

333. Public Joint Stock Company Moscow Institute of Electro-Mechanics and Automation (Russland)

334. Public Joint Stock Company Stavropol Radio Plant Signal (Russland)

335. Public Joint Stock Company Techpribor (Russland)

336. Joint Stock Company Ramensky Instrument-Engineering Plant (Russland)

337. V.V. Tarasov Avia Avtomatika (Russland)

338. Design Bureau of Chemical Machine Building KBKhM (Russland)

339. Far Eastern Shipbuilding and Ship Repair center (Russland)

340. Ilyushin Aviation Complex Branch: Myasishcheva Experimental Mechanical Engineering Plant (Russland)

341. Institute of Marine Technology Problems Far East Branch Russian Academy of Sciences (Russland)

342. Irkutsk Aviation Plant (Russland)

343. Joint Stock Company Aerocomposit Ulyanovsk Plant (Russland)

344. Joint Stock Company Experimental Design Bureau named after A.S. Yakovlev (Russland)

345. Joint Stock Company Federal Research and Production center Altai (Russland)

346. Joint Stock Company "Head Special Design Bureau Prozhektor (Russland)

347. Joint Stock Company Ilyushin Aviation Complex (Russland)

348. Joint Stock Company Lazurit Central Design Bureau (Russland)

349. Joint Stock Company Research and Development Enterprise Protek (Russland)

350. Joint Stock Company SPMDB Malachite (Russland)

351. Joint Stock Company Votkinsky Zavod (Russland)

352. Kalyazinsky Machine Building Factory - Branch of RSK MiG (Russland)

353. Main Directorate of Deep-Sea Research of the Ministry of Defense of the Russian Federation (Russland)

354. NPP Start (Russland)

355. OAO Radiofizika (Russland)

356. P.A. Voronin Lukhovitsk Aviation Plant, branch of RSK MiG (Russland)

357. Public Joint Stock Company Bryansk Special Design Bureau (Russland)

358. Public Joint Stock Company Voronezh Joint Stock Aircraft Company (Russland)

359. Radio Technical Institute named after A. L. Mints (Russland)

360. Russian Federal Nuclear center - All-Russian Research Institute of Experimental Physics (Russland)

361. Shvabe JSC (Russland)

362. Special Technological center LLC (Russland)

363. St. Petersburg Marine Bureau of Machine Building Malakhit (Russland)

364. St. Petersburg Naval Design Bureau Almaz (Russland)

365. St. Petersburg Shipbuilding Institution Krylov 45 (Russland)

366. Strategic Control Posts Corporation (Russland)

367. V.A. Trapeznikov Institute of Control Sciences of Russian Academy of Sciences (Russland)

368. Vladimir Design Bureau for Radio Communications OJSC (Russland)

369. Voentelecom JSC (Russland)

370. A.A. Kharkevich Institute for Information Transmission Problems (IITP), Russian Academy of Sciences (RAS) (Russland)

371. Ak Bars Holding (Russland)

372. Special Research Bureau for Automation of Marine Researches Far East Branch Russian Academy of Sciences (Russland)

373. Systems of Biological Synthesis LLC (Russland)

374. Borisfen, JSC (Russland)

375. Barnaul cartridge plant, JSC (Russland)

376. Concern Avrora Scientific and Production Association, JSC (Russland)

377. Bryansk Automobile Plant, JSC (Russland)

378. Burevestnik Central Research Institute, JSC (Russland)

379. Research Institute of Space Instrumentation, JSC (Russland)

380. Arsenal Machine-building plant, OJSC (Russland)

381. Central Design Bureau of Automatics, JSC (Russland)

382. Zelenodolsk Design Bureau, JSC (Russland)

383. Zavod Elecon, JSC (Russland)

384. VMP "Avitec", JSC (Russland)

385. JSC V. Tikhomirov Scientific Research Institute of Instrument Design (Russland)

386. Tulatochmash, JSC (Russland)

387. PJSC "I.S. Brook" INEUM (Russland)

388. SPE "Krasnoznamenets" JSC (Russland)

389. SPA Pribor named after S. Golembiovsky, SC (Russland)

390. SPA "Impuls", JSC (Russland)

391. RusBITech (Russland)

392. ROTOR 43 (Russland)

393. Rostov optical and mechanical plant, PJSC (Russland)

394. RATEP, JSC (Russland)

395. PLAZ (Russland)

396. OKB "Technika" (Russland)

397. Ocean Chips (Russland)

398. Nudelman Precision Engineering Design Bureau (Russland)

399. Angstrem JSC (Russland)

400. NPCAP (Russland)

401. Novosibirsk Plant of Artificial Fibre (Russland)

402. Novosibirsk Cartridge Plant, JSC (SIBFIRE) (Russland)

403. Novator DB (Russland)

404. NIMI named after V.V. BAHIREV, JSC (Russland)

405. NII Stali JSC (Russland)

406. Nevskoe Design Bureau, JSC (Russland)

407. Neva Electronica JSC (Russland)

408. ENICS (Russland)

409. The JSC Makeyev Design Bureau (Russland)

410. KURGANPRIBOR, JSC (Russland)

411. Ural Optical-Mechanical Plant E.S. Yalamova, JSC (Russland)

412. Ramenskoye Engineering Design Office, JSC (Russland)

413. Vologda Optical and Mechanical Plant, JSC (Russland)

414. Videoglaz Project (Russland)

415. Innovative Underwater Technologies, LLC (Russland)

416. Ulyanovsk Mechanical Plant (Russland)

417. All-Russian Research Institute of Radio Engineering (Russland)

418. PJSC Scientific and Production Association "Almaz" named after Academician A.A. Raspletin (Russland)

419. Concern OJSC - KIZLYAR ELECTRO-MECHANICAL PLANT (Russland)

420. Concern Oceanpribor, JSC (Russland)

421. JSC Zelenogradsky Nanotechnology center (Russland)

422. JSC Elektronstandart Pribor (Russland)

423. JSC "Urals Optical-Mechanical Plant named after Mr E.S Yalamov" (Russland)

424. Ramenskoye Instrument-Making Design Bureau, JSC (Russland)

425. Special Technology Centre Limited Liability Company (Russland)

426. Vest Ost Limited Liability (Russland)

427. Trade-Component LLC (Russland)

428. Radiant Electronic Components JSC (Russland)

429. JSC ICC Milandr (Russland)

430. SMT iLogic LLC (Russland)

431. Device Consulting (Russland)

432. Concern Radio-Electronic Technologies (Russland)

433. Technodinamika, JSC (Russland)

434. OOO "UNITEK" (Russland)

435. Closed Joint Stock Company TPK LINKOS (Russland)

436. Closed Joint Stock Company TPK LINKOS, SUBDIVISION IN ASTRAKHAN (Russland)

437. Design and Manufacturing of Aircraft Engines (DAMA) (Iran)

438. Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force (Iran)

439. Islamic Revolutionary Guard Corps Research and Self-Sufficiency Jihad Organization (IRGC SSJO) (Iran)

440. Oje Parvaz Mado Nafar Company (Mado) (Iran)

441. Paravar Pars Company (Iran)

442. Qods Aviation Industries (Iran)

443. Shahed Aviation Industries (Iran)

444. Concern Morinformsystem-Agat (Russland)

445. AO Papilon (Russland)

446. IT-Papillon OOO (Russland)

447. OOO Adis (Russland)

448. Papilon Systems Limited Liability Company (Russland)

449. Advanced Research Foundation (Russland)

450. Federal Service for Military-Technical Cooperation (Russland)

451. Federal State Budgetary Scientific Institution Research and Production Complex Technology center (Russland)

452. Federal State Institution Federal Scientific center Scientific Research Institute for System Analysis of the Russian Academy of Sciences (Russland)

453. Joint Stock Company All-Russian Research Institute Signal (Russland)

454. Joint Stock Company center of Research and Technology Services Dinamika (Russland)

455. Joint Stock Company Concern Avtomatika (Russland)

456. Joint Stock Company Corporation Moscow Institute of Heat Technology (Russland)

457. Joint Stock Company Design center Soyuz (Russland)

458. Joint Stock Company Design Technology center Elektronika (Russland)

459. Joint Stock Company Institute for Scientific Research Microelectronic Equipment Progress (Russland)

460. Joint Stock Company Machine-Building Engineering Office Fakel Named After Akademika P.D. Grushina (Russland)

461. Joint Stock Company Moscow Institute of Electromechanics and Automatics (Russland)

462. Joint Stock Company North Western Regional center of Almaz Antey Concern Obukhovsky Plant (Russland)

463. Joint Stock Company Obninsk Research and Production Enterprise Technologiya Named After A.G. Romashin (Russland)

464. Joint Stock Company Penza Electrotechnical Research Institute (Russland)

465. Joint Stock Company Production Association Sever (Russland)

466. Joint Stock Company Research center ELINS (Russland)

467. Joint Stock Company Research and Production Association of Measuring Equipment (Russland)

468. Joint Stock Company Research and Production Enterprise Radar MMS (Russland)

469. Joint Stock Company Research and Production Enterprise Sapfir (Russland)

470. Joint Stock Company RT-Tekhpriemka (Russland)

471. Joint Stock Company Russian Research Institute Electronstandart (Russland)

472. Joint Stock Company Ryazan Plant of Metal Ceramic Instruments (Russland)

473. Joint Stock Company Scientific Production Enterprise Digital Solutions (Russland)

474. Joint Stock Company Scientific Production Enterprise Kontakt (Russland)

475. Joint Stock Company Scientific Production Enterprise Topaz (Russland)

476. Joint Stock Company Scientific Research Institute Giricond (Russland)

477. Joint Stock Company Scientific Research Institute of Computer Engineering NII SVT (Russland)

478. Joint Stock Company Scientific Research Institute of Electrical Carbon Products (Russland)

479. Joint Stock Company Scientific Research Institute of Electronic and Mechanical Devices (Russland)

480. Joint Stock Company Scientific Research Institute of Electronic Engineering Materials (Russland)

481. Joint Stock Company Scientific Research Institute of Gas Discharge Devices Plasma (Russland)

482. Joint Stock Company Scientific Research Institute of Industrial Television Rastr (Russland)

483. Joint Stock Company Scientific Research Institute of Precision Mechanical Engineering (Russland)

484. Joint Stock Company Special Design Bureau of Computer Engineering (Russland)

485. Joint Stock Company Special Design Bureau of Control Means (Russland)

486. Joint Stock Company Special Design Bureau Turbina (Russland)

487. Joint Stock Company State Scientific Research Institute Kristall (Russland)

488. Joint Stock Company Svetlana Semiconductors (Russland)

489. Joint Stock Company Tekhnodinamika (Russland)

490. Joint Stock Company Voronezh Semiconductor Devices Factory Assembly (Russland)

491. KAMAZ Publicly Traded Company (Russland)

492. Keldysh Institute of Applied Mathematics of the Russian Academy of Sciences (Russland)

493. Limited Liability Company Research and Production Association Radiovolna (Russland)

494. Limited Liability Company RSBGroup (Russland)

495. Mitishinskiy Scientific Research Institute of Radio Measuring Instruments (Russland)

496. Open Joint Stock Company Khabarovsk Radio Engineering Plant (Russland)

497. Open Joint Stock Company Mariyskiy Machine-Building Plant (Russland)

498. Open Joint Stock Company Scientific and Production Enterprise Pulsar (Russland)

499. Public Joint Stock Company Megafon (Russland)

500. Public Joint Stock Company Tutaev Motor Plant (Russland)

501. Public Joint Stock Company Vympel Interstate Corporation (Russland)

502. RT-Inform Limited Liability Company (Russland)

503. Skolkovo Foundation (Russland)

504. Skolkovo Institute of Science and Technology (Russland)

505. State Flight Testing center Named After V.P. Chkalov (Russland)

506. Joint Stock Company Research and Production Association Named After S.A. Lavochkina (Russland)

507. VMK Limited Liability Company (Russland)

508. TESTKOMPLEKT LLC (Russland)

509. Radiopriborsnab LLC (Russland)

510. CJSC Radiotekhkomplekt (Russland)

511. Asia Pacific Links Ltd. (Hong Kong, China)

512. Tordan Industry Limited (Hong Kong, China)

513. Alpha Trading Investments Limited (Hong Kong, China)

514. JSC NICEVT (Russland)

515. A-CONTRAKT (Russland)

516. JCS Izhevsk Motozavod Axion-holding (Russland)

517. Gorky Plant of Communication Equipment (GZAS) (Russland)

518. Nizhny Novgorod Research Institute of Radio Engineering (NNIIRT) (Russland)

519. Nizhegorodskiy televizionnyy zavod (NITEL JSC) (Russland)

520. LLC Rezonit (Russland)

521. ZAO Promelektronika (Russland)

522. TD Promelektronika LLC (Russland)

523. Tako LLC (Armenia)

524. Art Logistics LLC (Russland)

525. GFK Logistics LLC (Russland)

526. Novastream Limited (Russland)

527. SKS Elektron Broker (Russland)

528. Trust Logistics (Russland)

529. Trust Logistics LLC (Russland)

530. Alfa Beta Creative LLC (Usbekistan)

531. GFK Logistics Asia LLC (Usbekistan)

532. I Jet Global DMCC (Syrien)

533. I Jet Global DMCC (Vereinigte Arabische Emirate)

534. Success Aviation Services FZC (Vereinigte Arabische Emirate)

535. LLC CST (Zala Aero Group) (Russland)

536. Iran Aircraft Manufacturing Industries Corporation (HESA) (Iran)

537. Closed Joint Stock Company Special Design Bureau (Russland)

538. Federal State Enterprise Kazan State Gunpowder Plant (Russland)

539. Federal State Unitary Enterprise Central Scientific Research Institute of Chemistry and Mechanics (Russland)

540. Federal State Unitary Enterprise Rostov-On-Don Research Institute of Radio Communications (Russland)

541. Informtest Firm Limited Liability Company (Russland)

542. Joint Stock Company 150 Aircraft Repair Plant (Russland)

543. Joint Stock Company 810 Aircraft Repair Plant (Russland)

544. Joint Stock Company Arzamas Instrument-Making Plant named after P.I. Plandin (Russland)

545. Joint Stock Company Concern Central Institute for Scientific Research Elektropribor (Russland)

546. Joint Stock Company Dux (Russland)

547. Joint Stock Company Eastern Shipyard (Russland)

548. Joint Stock Company Information Satellite Systems Named After Academician M.F. Reshetnev (Russland)

549. Joint Stock Company Izhevsk Electromechanical Plant Kupol (Russland)

550. Joint Stock Company Kazan Optical-Mechanical Plant (Russland)

551. Joint Stock Company Khabarovsk Shipbuilding Yard (Russland)

552. Joint Stock Company Machine Building Company Vityaz (Russland)

553. Joint Stock Company Management Company Radiostandard (Russland)

554. Joint Stock Company Marine Instrument Engineering Corporation (Russland)

555. Joint Stock Company NII Gidrosvyazi Shtil (Russland)

556. Joint Stock Company Nizhny Novgorod Plant of the 70th Anniversary of Victory (Russland)

557. Joint Stock Company Northern Production Association Arktika (Russland)

558. Joint Stock Company Perm Machine Building Plant (Russland)

559. Joint Stock Company Production Complex Akhtuba (Russland)

560. Joint Stock Company Project Design Bureau RIO (Russland)

561. Joint Stock Company Scientific Production Association Orion (Russland)

5652. Joint Stock Company Scientific Production Association Volna Plant (Russland)

563. Joint Stock Company Scientific Production center of Automatics and Instrument Building Named After Academician N.A. Pilyugin (Russland)

564. Joint Stock Company Scientific Production Concern Tekhmash (Russland)

565. Joint Stock Company Scientific Research Engineering Institute (Russland)

566. Joint Stock Company Scientific Research Institute of Computing Complexes Named After M.A. Kartsev (Russland)

567. Joint Stock Company Scientific Technical Institute Radiosvyaz (Russland)

568. Joint Stock Company Taganrog Plant Priboy (Russland)

569. Joint Stock Company Tula Cartridge Works (Russland)

570. Joint Stock Company Tula Machine-Building Plant (Russland)

571. Joint Stock Company Ulan-Ude Aviation Plant (Russland)

572. Joint Stock Company Ulyanovsk Cartridge Works (Russland)

573. Joint Stock Company Ural Automotive Plant (Russland)

574. Joint Stock Company Vodtranspribor (Russland)

575. Joint Stock Company Zavolzhskiy Plant of Caterpillar Tractors (Russland)

576. Joint Stock Company Zelenodolsk Plant Named After A.M. Gorky (Russland)

577. Machine Building Group Limited Liability Company (Russland)

578. Military Industrial Company Limited Liability Company (Russland)

579. Open Joint Stock Company Degtyaryov Plant (Russland)

580. Promtekhnologiya Limited Liability Company (Russland)

581. Public Joint Stock Company Kurganmashzavod (Russland)

582. Public Joint Stock Company Motovilikha Plants (Russland)

583. Public Joint Stock Company Proletarsky Plant (Russland)

584. Public Joint Stock Company Rostvertol (Russland)

585. Scientific Production Association Izhevsk Unmanned Systems Limited Liability Company (Russland)

586. Scientific Production Enterprise Prima Limited Liability Company (Russland)

587. United Machine Building Group Limited Liability Company (Russland)

588. Volgograd Machine Building Company Limited Liability Company (Russland)

589. VXI-Systems Limited Liability Company (Russland)

590. LLC Yadro (Russland)

591. Perm Powder Plant (Russland)

592. RPA Kazan Machine Building Plant (Russland)

593. Proton JSC (Russland)".

.

Anhang II

Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:

"Anhang VII
Liste der Güter und Technologien nach Artikel 2a Absatz 1 und Artikel 2b Absatz 1

Teil A

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Teil B

1. Halbleiterbauelemente

KN-Code Warenbezeichnung
8541 10 Dioden, andere als Fotodioden und Leuchtdioden (LED)
8541 21 Transistoren, andere als Fototransistoren, mit einer Verlustleistung von weniger als 1 W
8541 29 Andere Transistoren, andere als Fototransistoren
8541 30 Thyristoren, Diacs und Triacs (ausg. lichtempfindliche Halbleiterbauelemente)
8541 49 Lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (ausg. fotovoltaische Generatoren und Fotoelemente)
8541 51 Andere Halbleiterbauelemente: halbleiterbasierte Wandler
8541 59 Andere Halbleiterbauelemente
8541 60 Gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle
8541 90 Halbleiterbauelemente: Teile

2. Elektronische integrierte Schaltungen, Fertigungs- und Prüfgeräte

KN-Code Warenbezeichnung
3818 00 Chemische Elemente, zur Verwendung in der Elektronik dotiert, in Scheiben, Plättchen oder ähnlichen Formen; chemische Verbindungen, zur Verwendung in der Elektronik dotiert
8486 10 Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules) oder Halbleiterscheiben (wafers)
8486 20 Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen
8486 40 Maschinen, Apparate und Geräte im Sinne der Anmerkung 11 C zu diesem Kapitel
8534 00 Gedruckte Schaltungen
8537 10 Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 8517, für eine Spannung von 1.000 V oder weniger.
8542 31 Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen, auch in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen Schaltungen
8542 32 Speicher
8542 33 Verstärker
8542 39 Andere elektronische integrierte Schaltungen
8542 90 Elektronische integrierte Schaltungen: Teile
8543 20 Signalgeneratoren
9027 50 Andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden
9030 20 Oszilloskope und Oszillografen
9030 32 Multimeter mit Registriervorrichtung
9030 39 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Stromleistung, mit Registriervorrichtung
9030 82 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben "wafers" oder Halbleiterbauelementen

3. Fotokameras und optische Bestandteile

KN-Code Warenbezeichnung
8525 89 Andere Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte
8529 90 Andere Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8524 bis 8528 bestimmt
9006 30 Fotoapparate, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Unterwasser- oder Luftbildaufnahmen, für die medizinische Untersuchung innerer Organe oder für gerichtsmedizinische oder kriminalistische Laboratorien bestimmt
9013 10 Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente dieses Kapitels oder des Abschnitts XVI
9013 80 Andere optische Instrumente, Apparate und Geräte
9025 19 Andere Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert

4. Sonstige elektrische/magnetische Bauteile

KN-Code Warenbezeichnung
8505 11 Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; aus Metall
8529 10 Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden
8532 21 Andere Festkondensatoren: Tantalkondensatoren
8532 24 Mehrschichtige Keramikkondensatoren
8536 41 Relais für eine Spannung von 60 V oder weniger
8536 50 Andere Schalter
8536 69 Stecker und Steckdosen
8536 90 Andere Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel;
8548 00 Elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, anderweit in Kapitel 85 weder genannt noch inbegriffen

5. Maschinen für die additive Fertigung

KN-Code Warenbezeichnung
8485 20 Maschinen für die additive Fertigung durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung
8485 30 Maschinen für die additive Fertigung durch Gips-, Zement-, Keramik- oder Glasablagerung
8485 90 Teile von Maschinen für die additive Fertigung

6. Energetische Materialien und Ausgangsstoffe

KN-Code Warenbezeichnung
4706 10 Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen: aus Baumwoll-Linters

7. Elektronische Geräte, Module und Baugruppen

KN-Code Warenbezeichnung
8471 50 Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterpositionen 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten (Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten) in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten
8471 80 Einheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (ausg. Verarbeitungseinheiten, Eingabe- oder Ausgabeeinheiten sowie Speichereinheiten)
8471 70 98 Andere Speichereinheiten
8517 62 Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing)
8517 69 Andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk
8526 91 Funknavigationsgeräte
9014 20 Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte für die Luft- oder Raumfahrt (andere als Kompasse)
9014 80 Andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte

"

.

Anhang III

In Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird folgendes Partnerland angefügt:

"SCHWEIZ"

.

Anhang IV

In Anhang XV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird die folgende Organisation aufgenommen:

"RT Balkan

Oriental Review

Tsargrad

New Eastern Outlook

Katehon"

.

Anhang V

Anhang XVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert:

"Anhang XVII
Liste der Eisen- und Stahlerzeugnisse nach Artikel 3g

KN-Code Warenbezeichnung
7206 Eisen und nicht legierter Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen (ausg. Abfallblöcke, stranggegossene Erzeugnisse und Eisen der Position 7203)
7207 Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
7208 Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen
7209 Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen
7210 Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogen
7211 Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen
7212 Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogen
7213 Walzdraht aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, warmgewalzt, in Ringen regellos aufgehaspelt
7214 Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden (ausg. in Ringen regellos aufgehaspelt)
7215 Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, kalthergestellt oder kaltfertiggestellt, auch weitergehend bearbeitet, oder warmhergestellt und weitergehend bearbeitet, a.n.g.


KN-Code Warenbezeichnung
7216 Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, a.n.g.
7217 Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, in Rollen (ausg. Walzdraht)
7218 Nicht rostender Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus nicht rostendem Stahl
7219 Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt
7220 Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt
7221 Walzdraht aus nichtrostendem Stahl, in Ringen regellos aufgehaspelt
7222 Stabstahl und Profile, aus nicht rostendem Stahl, a.n.g.
7223 Draht aus nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen (ausg. Walzdraht)
7224 Stahl, legiert, anderer als nichtrostender Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen, Halbzeug aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl
7225 Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt
7226 Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt
7227 Walzdraht aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, in Ringen regellos aufgehaspelt
7228 Stabstahl und Profile, aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, a.n.g.; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nichtlegiertem Stahl
7229 Draht aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen (ausg. Walzdraht)


KN-Code Warenbezeichnung
7301 Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder Stahl
7302 Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen, und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material
7303 Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen
7304 Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen oder Stahl (ausg. aus Gusseisen)
7305 Rohre mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von > 406,4 mm, aus flachgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder Stahl hergestellt (z.B. geschweißt oder genietet)
7306 Rohre und Hohlprofile (z.B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinandergelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl (ausg. nahtlose Rohre sowie Rohre mit kreisförmigem inneren und äußeren Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von > 406,4 mm)
7307 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z.B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl
7308 Konstruktionen und Konstruktionsteile (z.B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Torschwellen und Türschwellen, Türläden und Fensterläden, Geländer); zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergl. sowie aus Eisen oder Stahl (ausg. vorgefertigte Gebäude der Pos. 9406)
7309 Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von > 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung (ausg. Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet)


KN-Code Warenbezeichnung
7310 Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnl. Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von <= 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, a.n.g.
7311 Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase (ausg. Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet)
7312 Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnl. Waren, aus Eisen oder Stahl, ausg. isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik sowie verwundener Zaundraht und Stacheldraht
7313 Stacheldraht aus Eisen oder Stahl; verwundene Drähte oder Bänder, auch mit Stacheln, von der für Einzäunungen verwendeten Art, aus Eisen oder Stahl
7314 Gewebe, einschl. endlose Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht (ausg. Gewebe aus Metallfäden von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnl. Zwecken verwendeten Art); Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder Stahl
7315 Ketten und Teile davon, aus Eisen oder Stahl (ausg. Uhrketten, Schmuckketten usw., Fräs- und Sägeketten, Gleisketten, Mitnehmerketten für Fördereinrichtungen, Zangenketten für Textilmaschinen usw., Sicherheitsvorrichtungen mit Ketten zum Schließen von Türen sowie Messketten)
7316 Schiffsanker, Draggen, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl
7317 Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen (ausgenommen mit Kopf aus Kupfer und Heftklammern, zusammenhängend in Streifen)
7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl (ausg. Schraubnägel, Stöpsel, Spunde und dergl., mit Schraubgewinde)
7319 Nähnadeln, Stricknadeln, Schnürnadeln, Häkelnadeln, Stichel zum Sticken und ähnliche Waren, zum Handgebrauch, aus Eisen oder Stahl; Sicherheits-, Stecknadeln und ähnliche Nadeln, aus Eisen oder Stahl, a.n.g.


KN-Code Warenbezeichnung
7320 Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl (ausg. Uhrfedern, Federn für Stöcke und Griffe von Regen- oder Sonnenschirmen, Federringe, Federscheiben sowie Stoßdämpfer und Drehstab- bzw. Torsionsfedern des Abschnitts 17)
7321 Raumheizöfen, Kesselöfen, Küchenherde, auch zusätzlich für Zentralheizung verwendbar, Grillgeräte, Kohlenbecken, Gaskocher, Tellerwärmer und ähnl. nichtelektrische Haushaltsgeräte, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl (ausg. Kessel und Heizkörper von Zentralheizungen, Durchlauferhitzer und Warmwasserspeicher sowie Großküchengeräte)
7322 Heizkörper für Zentralheizungen, nicht elektrisch beheizt, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl Heißlufterzeuger und Heißluftverteiler, einschl. Verteiler, die auch frische oder klimatisierte Luft verteilen können, nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl
7323 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnl. Waren, aus Eisen oder Stahl (ausg. Dosen, Dosen und ähnl. Behältnisse der Pos. 7310; Abfallkörbe; Schaufeln, Korkenbesatzungen und andere Waren der Art eines Werkmittels; Schneidwaren, Löffel, Schöpfkellen, Gabeln usw. der Positionen 8211 bis 8215; Ziergegenstände; Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel)
7324 Sanitärartikel, Hygieneartikel oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl (ausg. Kannen, Dosen und ähnl. Behälter der Pos. 7310, kleine Apotheken- und Toilettenhängeschränke und andere Möbel des Kapitels 94 sowie Armaturen)
7325 Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen, a.n.g.
7326 Waren aus Eisen oder Stahl, a. n. g. (ausg. gegossen)

"

.

Anhang VI

Anhang XVIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:

"Anhang XVIII
Liste der Luxusgüter nach Artikel 3h

Erläuterung

Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, wie in deren Anhang I festgelegt, übernommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung und in den durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassungen jeweils sinngemäß gilt.

1. Pferde

ex 0101 21 00 reinrassige Zuchttiere
ex 0101 29 90 Andere

2. Kaviar und Kaviarersatz

ex 1604 31 00 Kaviar
ex 1604 32 00 Kaviarersatz

"

3. Trüffel und Zubereitungen daraus

ex 0709 56 00 Trüffel
ex 0710 80 69 Andere
ex 0711 59 00 Andere
ex 0712 39 00 Andere
ex 2001 90 97 Andere
ex 2003 90 10 Trüffel
ex 2103 90 90 Andere
ex 2104 10 00 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen
ex 2104 20 00 Lebensmittelzubereitungen, zusammengesetzt, homogenisiert
ex 2106 00 00 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

4. Weine (einschließlich Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke

ex 220 00 00 Bier aus Malz
ex 2204 10 11 Champagner
ex 2204 10 91 Asti spumante
ex 2204 10 93 Andere
ex 2204 10 94 Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
ex 2204 10 96 Andere Rebsortenweine
ex 2204 10 98 Andere
ex 2204 21 00 Wein aus frischen Weintrauben, einschl. mit Alkohol angereicherter Wein, und Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
ex 2204 29 00 Andere
ex 2205 00 00 Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert
ex 2206 00 00 Andere gegorene Getränke (z.B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nichtalkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen
ex 2207 10 00 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt
ex 2208 00 00 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke

5. Zigarren und Zigarillos

ex 2402 10 00 Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend
ex 2402 90 00 Andere

6. Parfüms, Toilettewässer und Kosmetikartikel, einschließlich Schönheits- und Schminkprodukten

ex 3303 Duftstoffe (Parfüms) und Duftwässer (Toilettewässer)
ex 3304 00 00 Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre
ex 3305 00 00 Zubereitete Haarbehandlungsmittel
ex 3307 00 00 Zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Haarentfernungsmittel und andere zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch nicht parfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften
ex 6704 00 00 Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen

7. Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel

ex 4201 00 00 Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art
ex 4202 00 00 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
ex 4205 00 90 Andere
ex 9605 00 00 Reisezusammenstellungen zur Körperpflege, zum Nähen, zum Reinigen von Schuhen oder Bekleidung

8. Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig von dem verwendeten Material)

ex 4203 00 00 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder
ex 4303 00 00 Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen
ex 6101 00 00 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103
ex 6102 00 00 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104
ex 6103 00 00 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben
ex 6104 00 00 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
ex 6105 00 00 Hemden aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben
ex 6106 00 00 Blusen und Hemdblusen, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
ex 6107 00 00 Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben
ex 6108 00 00 Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
ex 6109 00 00 T-Shirts und Unterhemden, aus Gewirken oder Gestricken
ex 6110 00 00 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
ex 6111 00 00 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder
ex 6112 11 00 Trainingsanzüge aus Gewirken oder Gestricken aus Baumwolle
ex 6112 12 00 Trainingsanzüge aus Gewirken oder Gestricken aus synthetischen Chemiefasern
ex 6112 19 00 Trainingsanzüge aus Gewirken oder Gestricken aus anderen Spinnstoffen
ex 6112 20 00 Skianzüge
ex 6112 31 00 Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken aus synthetischen Chemiefasern, für Männer oder Knaben
ex 6112 39 00 Badeanzüge und Badehosen aus Gewirken oder Gestricken anderen Spinnstoffen, für Männer oder Knaben
ex 6112 41 00 Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken aus synthetischen Chemiefasern, für Frauen oder Mädchen
ex 6112 49 00 Badeanzüge und Badehosen aus Gewirken oder Gestricken aus anderen Spinnstoffen, für Frauen oder Mädchen
ex 6113 00 10 Gewebe aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906
ex 6113 00 90 Andere
ex 6114 00 00 Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken
ex 6115 00 00 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z.B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken)
ex 6116 00 00 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken
ex 6117 00 00 Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
ex 6201 00 00 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6203
ex 6202 00 00 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204
ex 6203 00 00 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben
ex 6204 00 00 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
ex 6205 00 00 Hemden für Männer oder Knaben
ex 6206 00 00 Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen
ex 6207 00 00 Unterhemden, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben
ex 6208 00 00 Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen
ex 6209 00 00 Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder
ex 6210 10 00 Kleidung aus Gewirken der Positionen 5602 oder 5603
ex 6210 20 00 Andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 6201 11 bis 6201 19 genannten Waren
ex 6210 30 00 Andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 6202 11 bis 6202 19 genannten Waren
ex 6210 40 00 Andere Kleidung für Männer oder Knaben
ex 6210 50 00 Andere Kleidung für Frauen oder Mädchen
ex 6211 11 00 Badeanzüge und Badehosen, für Männer oder Knaben
ex 6211 12 00 Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen
ex 6211 20 00 Skianzüge
ex 6211 32 00 Trainingsanzüge sowie andere Kleidung, a.n.g., aus Baumwolle, für Männer oder Knaben
ex 6211 33 00 Trainingsanzüge sowie andere Kleidung, a.n.g., aus Chemiefasern, für Männer oder Knaben
ex 6211 39 00 Trainingsanzüge aus Gewirken oder Gestricken aus anderen Spinnstoffen
ex 6211 42 00 Trainingsanzüge sowie andere Kleidung, a.n.g., aus Baumwolle, für Frauen oder Mädchen
ex 6211 43 00 Trainingsanzüge sowie andere Kleidung, a.n.g., aus Chemiefasern, für Frauen oder Mädchen
ex 6211 49 00 Trainingsanzüge sowie andere Kleidung aus anderen Spinnstoffen, für Frauen oder Mädchen
ex 6212 00 00 Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken
ex 6213 00 00 Taschentücher und Ziertaschentücher
ex 6214 00 00 Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren
ex 6215 00 00 Krawatten, Schleifen (z.B. Querbinder) und Krawattenschals
ex 6216 00 00 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe
ex 6217 00 00 Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212
ex 6401 00 00 Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist
ex 6402 20 00 Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt
ex 6402 91 00 Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, den Knöchel bedeckend
ex 6402 99 00 Andere
ex 6403 19 00 Andere
ex 6403 20 00 Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Lederriemen, die über den Spann und um die große Zehe führen
ex 6403 40 00 Andere Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe
ex 6403 51 00 Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Leder, den Knöchel bedeckend
ex 6403 59 00 Andere
ex 6403 91 00 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder, den Knöchel bedeckend
ex 6403 99 00 Andere
ex 6404 19 10 Pantoffeln und andere Hausschuhe
ex 6404 20 00 Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder
ex 6405 00 00 Andere Schuhe
ex 6504 00 00 Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, auch ausgestattet
ex 6505 00 10 Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus Spitzen, aus Haarfilz oder Woll-Haarfilz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 6501 00 00 hergestellt, auch ausgestattet
ex 6505 00 30 Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm
ex 6505 00 90 Andere
ex 6506 99 00 Aus anderen Stoffen
ex 6601 91 00 Schirme mit Teleskopauszug
ex 6601 99 00 Andere
ex 6602 00 00 Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren
ex 9619 00 81 Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder

9. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht

ex 5701 00 00 Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
ex 5702 10 00 Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
ex 5702 20 00 Fußbodenbeläge aus Kokosfasern
ex 5702 31 80 Andere
ex 5702 32 00 Aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
ex 5702 39 00 Aus anderen Spinnstoffen
ex 5702 41 90 Andere
ex 5702 42 00 Aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
ex 5702 50 00 Andere, ohne Flor, unkonfektioniert
ex 5702 91 00 Aus Wolle oder feinen Tierhaaren
ex 5702 92 00 Aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
ex 5702 99 00 Aus anderen Spinnstoffen
ex 5703 00 00 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert
ex 5704 00 00 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert
ex 5705 00 00 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
ex 5805 00 00 Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und Ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z.B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert

10. Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren

ex 7101 00 00 Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; echte Perlen oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht
ex 7102 00 00 Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst, ausgenommen für industrielle Zwecke
ex 7103 00 00 Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht
ex 7104 91 00 Diamanten, ausgenommen zu industriellen Zwecken
ex 7105 00 00 Staub und Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen
ex 7106 00 00 Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
ex 7107 00 00 Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug
ex 7108 00 00 Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
ex 7109 00 00 Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug
ex 7110 11 00 Platin, in Rohform oder als Pulver
ex 7110 19 00 Platin, anderes als in Rohform oder als Pulver
ex 7110 21 00 Palladium, in Rohform oder als Pulver
ex 7110 29 00 Palladium, anderes als in Rohform oder als Pulver
ex 7110 31 00 Rhodium, in Rohform oder als Pulver
ex 7110 39 00 Rhodium, anderes als in Rohform oder als Pulver
ex 7110 41 00 Iridium, Osmium und Ruthenium, in Rohform oder als Pulver
ex 7110 49 00 Iridium, Osmium und Ruthenium, anderes als in Rohform oder als Pulver
ex 7111 00 00 Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug
ex 7113 00 00 Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
ex 7114 00 00 Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
ex 7115 00 00 Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
ex 7116 00 00 Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)

11. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel

ex 4907 00 30 Banknoten
ex 7118 10 00 Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
ex 7118 90 00 Andere

12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke

ex 7114 00 00 Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
ex 7115 00 00 Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
ex 8214 00 00 Andere Schneidwaren (z.B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen)
ex 8215 00 00 Löffel, Gabeln, Schöpfkellen, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren
ex 9307 00 00 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen

13. Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden

ex 6911 00 00 Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan
ex 6912 00 23 Aus Steinzeug
ex 6912 00 25 Aus Steingut oder feinen Erden
ex 6912 00 83 Aus Steinzeug
ex 6912 00 85 Aus Steingut oder feinen Erden
ex 6914 10 00 Aus Porzellan
ex 6914 90 00 Andere

14. Artikel aus Bleikristall

ex 7009 91 00 Nicht gerahmt
ex 7009 92 00 Gerahmt
ex 7010 00 00 Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse aus Glas
ex 7013 22 00 aus Bleikristall
ex 7013 33 00 aus Bleikristall
ex 7013 41 00 aus Bleikristall
ex 7013 91 00 aus Bleikristall
ex 7018 10 00 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren
ex 7018 90 00 Andere
ex 7020 00 80 Andere
ex 9405 50 00 Beleuchtungskörper, nichtelektrisch
ex 9405 91 00 aus Glas

15. Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 EUR

ex 8414 51 Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger
ex 8414 59 00 Andere
ex 8414 60 00 Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger
ex 8415 10 00 zum Einbau in Wände oder Fenster, als Kompaktgeräte oder "Split-Systeme" (Anlagen aus getrennten Einzelelementen)
ex 8418 10 00 Kombinierte Kühl- und Gefrierschränke mit gesonderten Außentüren
ex 8418 21 00 Kompressorkühlschränke
ex 8418 29 00 Andere
ex 8418 30 00 Gefrier- und Tiefkühltruhen mit einem Inhalt von 800 l oder weniger
ex 8418 40 00 Gefrier- und Tiefkühlschränke mit einem Inhalt von 900 l oder weniger
ex 8419 81 00 Zum Zubereiten heißer Getränke oder zum Kochen oder Wärmen von Speisen
ex 8422 11 00 Haushaltsgeschirrspülmaschinen
ex 8423 10 00 Personenwaagen, einschließlich Säuglingswaagen; Haushaltswaagen
ex 8443 12 00 Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messen
ex 8443 31 00 Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können
ex 8443 32 00 Andere Maschinen, die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können
ex 8443 39 00 Andere
ex 8450 11 00 Waschvollautomaten
ex 8450 12 00 Andere Waschmaschinen, mit eingebautem Zentrifugaltrockner


ex 8450 19 00 Andere
ex 8451 21 00 mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder weniger
ex 8452 10 00 Haushaltsnähmaschinen
ex 8470 10 00 Elektronische Rechenmaschinen, die ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden können, und Geräte im Taschenformat, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten, mit Rechenfunktionen
ex 8470 21 00 druckend
ex 8470 29 00 Andere
ex 8470 30 00 Andere Rechenmaschinen
ex 8472 90 80 Andere
ex 8479 60 00 Verdunstungsluftkühler
ex 8508 11 00 Mit einer Leistung von 1.500 W oder weniger und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters von 20 l oder weniger
ex 8508 19 00 Andere
ex 8508 60 00 Andere Staubsauger
ex 8509 80 00 Andere Geräte
ex 8516 31 00 Haartrockner
ex 8516 50 00 Mikrowellengeräte
ex 8516 60 10 Vollherde
ex 8516 71 00 Kaffeemaschinen und Teemaschinen
ex 8516 72 00 Brotröster (Toaster)
ex 8516 79 00 Andere
ex 8517 11 00 Fernsprechapparate für die drahtgebundene Fernsprechtechnik mit schnurlosem Hörer
ex 8517 13 00 Smartphones


ex 8517 18 00 Andere
ex 8529 10 65 Innenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang, einschließlich Geräteeinbauantennen
ex 8529 10 69 Andere
ex 8531 10 00 Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder und ähnliche Geräte
ex 8543 70 10 Geräte mit Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionen
ex 8543 70 30 Antennenverstärker
ex 8543 70 50 Sonnenbänke, Sonnenlampen und ähnliche Bräunungsgeräte
ex 8543 70 90 Andere
ex 9504 50 00 Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30
ex 9504 90 80 Andere

16. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1000 EUR

ex 8519 00 00 Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte
ex 8521 00 00 Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner
ex 8527 00 00 Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert
ex 8528 71 00 Der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet
ex 8528 72 00 Andere, für mehrfarbiges Bild
ex 9006 00 00 Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539)

17. Fahrzeuge für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg mit im Wert von mehr als 50.000 EUR/Stück, einschließlich Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte, Zugmechanismen für Standseilbahnen oder Motorräder im Wert von mehr als 5000 EUR/Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür

ex 4011 10 00 Von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art
ex 4011 40 00 Von der für Motorräder und Motorroller verwendeten Art
ex 4011 90 00 Andere
ex 7009 10 00 Rückspiegel für Fahrzeuge
ex 8407 00 00 Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung
ex 8409 00 00 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt
ex 8428 60 00 Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte; Zugmechanismen für Standseilbahnen
ex 8512 30 10 Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art
ex 8512 30 90 Andere
ex 8512 40 00 Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben
ex 8603 00 00 Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 8604
ex 8605 00 00 Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position 8604)
ex 8607 00 00 Teile von Schienenfahrzeugen
ex 8702 00 00 Kraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen, einschließlich Fahrer
ex 8706 00 00 Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor


ex 8707 00 00 Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
ex 8708 00 00 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
ex 8711 00 00 Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen
ex 8712 00 00 Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor
ex 8714 00 00 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
ex 8716 10 00 Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen
ex 8716 40 00 Andere Anhänger und Sattelanhänger
ex 8901 10 00 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe
ex 8901 90 00 Andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind

18. Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon

ex 9101 00 00 Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
ex 9102 00 00 Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position 9101
ex 9103 00 00 Uhren mit Kleinuhr-Werk, ausgenommen Uhren der Position 9104
ex 9104 00 00 Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge
ex 9105 00 00 Andere Uhren
ex 9108 00 00 Kleinuhr-Werke, vollständig und zusammengesetzt
ex 9109 00 00 Andere Uhrwerke (ausgenommen Kleinuhr-Werke), vollständig und zusammengesetzt
ex 9110 00 00 Nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen); unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke; Uhrrohwerke
ex 9111 00 00 Gehäuse für Uhren und Teile davon
ex 9112 00 00 Gehäuse für andere Uhrmacherwaren, Teile davon
ex 9113 00 00 Uhrarmbänder und Teile davon
ex 9114 00 00 Andere Uhrenteile

19. Musikinstrumente im Wert von mehr als 1500 EUR

ex 9201 00 00 Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur
ex 9202 00 00 Andere Saiteninstrumente (z.B. Gitarren, Geigen und Harfen)
ex 9205 00 00 Blasinstrumente (z.B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln
ex 9206 00 00 Schlaginstrumente (z.B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)
ex 9207 00 00 Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z.B. derartige Orgeln, Gitarren und Akkordeons):

20. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

ex 9700 Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

21. Artikel und Ausrüstung für Sport, einschließlich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport

ex 4015 19 00 Andere
ex 4015 90 00 Andere
ex 6210 40 00 Andere Kleidung für Männer oder Knaben
ex 6210 50 00 Andere Kleidung für Frauen oder Mädchen
ex 6211 11 00 Badeanzüge und Badehosen, für Männer oder Knaben
ex 6211 12 00 Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen
ex 6211 20 00 Skianzüge
ex 6216 00 00 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe


ex 6402 12 00 Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe
ex 6402 19 00 Andere
ex 6403 12 00 Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe
ex 6403 19 00 Andere
ex 6404 11 00 Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe
ex 6404 19 90 Andere
ex 9004 90 00 Andere
ex 9020 00 00 Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement
ex 9506 11 00 Ski
ex 9506 12 00 Skibindungen
ex 9506 19 00 Andere
ex 9506 21 00 Windsurfer
ex 9506 29 00 Andere
ex 9506 31 00 Golfschläger, vollständig
ex 9506 32 00 Golfbälle
ex 9506 39 00 Andere
ex 9506 40 00 Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis
ex 9506 51 00 Tennisschläger, auch ohne Bespannung
ex 9506 59 00 Andere
ex 9506 61 00 Tennisbälle
ex 9506 69 10 Kricket- und Polobälle
ex 9506 69 90 Andere
ex 9506 70 Schlittschuhe und Rollschuhe, einschließlich Stiefel mit fest angebrachten Roll- oder Schlittschuhen
ex 9506 91 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik
ex 9506 99 10 Kricket- und Poloausrüstungen, ausgenommen Bälle
ex 9506 99 90 Andere
ex 9507 00 00 Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte

22. Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z.B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele

ex 9504 20 00 Billardspiele aller Art und Zubehör
ex 9504 30 00 andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen)
ex 9504 40 00 Spielkarten
ex 9504 50 00 Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30
ex 9504 90 80 Andere

23. Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts

ex 9004 90 90 Nachtsichtgeräte oder Wärmebildgeräte
ex 9013 80 90 Rotpunktvisier

"

.

Anhang VII

Anhang XXI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:

"Anhang XXI
Liste der Güter und Technologien nach Artikel 3i

KN-Code Bezeichnung der Güter
0306 Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake
1604 31 00 Kaviar
1604 32 00 Kaviarersatz
2208 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke
2303 Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets
2402 Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen
2523 Portlandzement, Tonerdeschmelzzement, Hüttenzement, Supersulfatzement und ähnliche hydraulische Zemente, auch gefärbt oder in Form von Klinkern
2701 Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe
2702 Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett)
2703 Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert


KN-Code Bezeichnung der Güter
2704 Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle
2705 Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas, Schwachgas und ähnliche Gase, ausgenommen Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe
2706 Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere Mineralteere, auch entwässert oder teilweise destilliert, einschließlich rekonstituierte Teere
2707 Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen
2708 Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren
2712 Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände ("slack wax"), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt
2713 Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien
2714 Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein
2715 Asphaltmastix, Verschnittbitumen und andere bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech
2803 Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen)
2811 Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle (ausgenommen Chlorwasserstoff "Salzsäure", Chlorschwefelsäure, Schwefelsäure, Oleum, Salpetersäure, Sulfonitersäuren, Diphosphorpentaoxid, Phosphorsäure, Polyphosphorsäuren, Boroxide und Borsäuren)
2818 Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid


KN-Code Bezeichnung der Güter
ex 2825 Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide, ausgenommen solche der KN-Codes 28252000 und 28253000
2834 Nitrite; Nitrate
ex 2835 Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch einheitlich, ausgenommen solche des KN-Codes 28352600
2836 Carbonate; Peroxocarbonate "Percarbonate"; handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend
ex 2901 Acyclische Kohlenwasserstoffe, ausgenommen solche des KN-Codes 29011000
2902 Cyclische Kohlenwasserstoffe
2903 Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe
2905 Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
2907 Phenole; Phenolalkohole
2909 Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Acetal- und Halbacetalperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
2914 Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder -Nitrosoderivate
2915 Carbonsäuren, gesättigt, acyclisch, einbasisch, und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
2917 Carbonsäuren, mehrbasisch, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
2922 Amine mit Sauerstoff-Funktionen
2923 quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich


KN-Code Bezeichnung der Güter
2931 Verbindungen, isolierter chemisch einheitlicher organisch-anorganischer Art (ausg. organische Thioverbindungen sowie solche von Quecksilber)
2933 Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e)
3104 20 Kaliumchlorid
3105 20 Mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend
3105 60 Mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend
ex 3105 90 20 Andere Düngemittel, Kaliumchlorid enthaltend
ex 3105 90 80 Andere Düngemittel, Kaliumchlorid enthaltend
3301 Öle, ätherisch, auch terpenfrei gemacht, einschl."konkrete" oder "absolute" Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nichtflüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnl. Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle
3304 Schönheitsmittel, zubereitet, oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausg. Arzneiwaren), einschl. Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre
3305 Zubereitete Haarbehandlungsmittel
3306 Zahnpflegemittel und Mundpflegemittel, zubereitet, einschl. Haftpuder und Haftpasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume "Zahnseide", in Aufmachungen für den Einzelverkauf
3307 Rasiermittel, zubereitet, einschl. Vorbehandlungsmittel und Nachbehandlungsmittel, Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Haarentfernungsmittel und andere zubereitete Riechmittel, Körperpflegemittel oder Schönheitsmittel, a.n.g.; zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch nicht parfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften


KN-Code Bezeichnung der Güter
3401 Seifen; als Seife verwendbare organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Stangen, Blöcken, geformten Stücken oder Figuren, auch Seife enthaltend; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen
3402 Stoffe, organisch, grenzflächenaktiv (ausg. Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel, einschl. zubereitete Waschhilfsmittel, und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend (ausg. solche der Pos. 3401)
3404 Wachse, künstlich, und zubereitete Wachse
3801 Grafit, künstlich; kolloider oder halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen
3811 Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten
3812 Vulkanisationsbeschleuniger, zubereitet; Weichmacher, zusammengesetzt, für Kautschuk oder Kunststoffe, a.n.g.; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe
3817 Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Mischungen, durch Alkylieren von Benzol und Naphthalin hergestellt (ausg. Isomerengemische der cyclischen Kohlenwasserstoffe)
3819 Flüssigkeiten für hydraulische Bremsen und andere zubereitete Flüssigkeiten für hydraulische Kraftübertragung, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von < 70 GHT
3823 Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole
3824 Bindemittel, zubereitet, für Gießereiformen oder Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, einschl. Mischungen von Naturprodukten, a.n.g.
3901 Polymere des Ethylens, in Primärformen


KN-Code Bezeichnung der Güter
3902 Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen
3903 Polymere des Styrols, in Primärformen
3904 Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen
3907 Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
3908 Polyamide in Primärformen
3916 Monofile mit einem größten Durchmesser von > 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch ohne weitergehende Bearbeitung, aus Kunststoffen
3917 Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke "Kniestücke, Flansche und dergl.", aus Kunststoffen
3919 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen (ausg. Bodenbeläge sowie Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918)
3920 Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918)
3921 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen, verstärkt, laminiert, unterlegt oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, oder aus Zellkunststoffen, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918)
3923 Transportmittel oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
3925 Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, a.n.g.
3926 Waren aus Kunststoffen oder aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914, a.n.g.


KN-Code Bezeichnung der Güter
4002 Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle oder ähnl. natürlichen Kautschukarten mit synthetischem Kautschuk oder Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen.
4011 Luftreifen aus Kautschuk, neu
4107 Leder "einschl. Pergament- oder Rohhautleder" von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart, auch gespalten (ausg. Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder)
4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnl. Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnl. Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
4301 Pelzfelle, roh "einschl. Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile" (ausg. rohe Häute und Felle der Pos. 4101, 4102 oder 4103)
44 Holz und Holzwaren; Holzkohle
4703 Halbstoffe, chemisch, aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff) (ausg. solche zum Auflösen)
4705 Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem und chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt
4801 Zeitungsdruckpapier gemäß Anmerkung 4 zu Kapitel 48, in Rollen mit einer Breite > 28 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 28 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen


KN-Code Bezeichnung der Güter
4802 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe sowie Büttenpapier und Büttenpappe "handgeschöpft" (ausg. Zeitungsdruckpapier der Pos. 4801 sowie Papiere der Pos. 4803)
4803 Toilettenpapier, Handtuchpapier, Serviettenpapier und ähnl. Papier zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältet, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
4804 Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Waren der Positionen 4802 oder 4803)
4805 Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen und nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, a.n.g.
4810 Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen)
4811 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. Papiere von der in Pos. 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art)
4818 Toilettenpapier und Ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, oder auf Größe oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern


KN-Code Bezeichnung der Güter
4819 Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, a.n.g.; Pappwaren in Form von starren Behältnissen von der in Büros, Geschäften und dergl. verwendeten Art
4823 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in Streifen oder Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf keiner Seite > 36 cm messen oder in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen zugeschnitten sowie Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, a.n.g.
5402 Garne aus synthetischen Filamenten, einschl. synthetische Monofile von < 67 dtex (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
5601 Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus; sowie Spinnstofffasern, Länge <= 5 mm (Scherstaub), Knoten und Noppen aus Spinnstoffen (ausg. Watte und Waren daraus, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnmedizinischen oder veterinärmedizinischen Zwecken aufgemacht sowie mit Riechmitteln, Schminken, Seifen, usw. getränkt, bestrichen oder überzogen)
5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, a.n.g.
6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschl. Kniebundhosen und ähnl. Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, für Frauen oder Mädchen (ausg. aus Gewirken oder Gestricken sowie Windjacken und ähnl. Waren, Unterkleider, Unterröcke, Unterhosen, Trainingsanzüge, Skianzüge und Badebekleidung)
6305 Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken, aus Spinnstofferzeugnissen aller Art
6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder (ausg. orthopädische Schuhe, Schuhe mit fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen sowie Schuhe, die den Charakter von Spielzeug haben)
6806 Hüttenwolle [Schlackenwolle], Steinwolle und ähnl. mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken (ausg. Waren aus Leichtbeton, Asbest, Asbestzement, Cellulosezement oder dergl.; Mischungen und andere Waren aus oder auf der Grundlage von Asbest; keramische Waren)


KN-Code Bezeichnung der Güter
6807 Waren aus Asphalt oder aus ähnl. Stoffen z.B. Erdölpech, Kohlenteerpech
6808 Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergl., aus Pflanzenfasern, Stroh oder aus Holzspänen, -schnitzeln, -fasern, Sägemehl oder anderen Holzabfällen, mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln hergestellt (ausg. Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergl.)
6810 Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt
6814 Glimmer, bearbeitet, und Glimmerwaren, einschl. agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen (ausg. elektrische Isolatoren, Isolierteile, Widerstände und Kondensatoren; Schutzbrillen aus Glimmer und Gläser dafür; Glimmer in Form von Christbaumschmuck)
6815 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschl. Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), a.n.g.
6902 Steine, feuerfest, feuerfeste Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile (ausg. Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden)
6907 keramische Fliesen, Boden und Wandplatten; keramische Steinchen, Mosaiksteine und ähnliche Waren auch auf Unterlage; fertige Formstücke (ausg. Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden, feuerfeste Waren, Fliesen, die zu Untersetzern verarbeitet sind, Ziergegenstände sowie spezielle Fliesen [Kacheln] für Öfen)
7005 Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
7007 Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas)
7010 Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse aus Glas
7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z.B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)


KN-Code Bezeichnung der Güter
7104 Edelsteine oder Schmucksteine, synthetisch oder rekonstituiert, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht
7106 Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
7112 Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (ausg. eingeschmolzener und zu Rohblöcken, Masseln oder zu ähnl. Formen gegossener Abfall und Schrott)
7115 Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, a.n.g.
7606 Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm
7801 Blei in Rohform
8207 Werkzeuge, auswechselbar, zur Verwendung in mechanischen oder nichtmechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z.B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschl. Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen und Erdbohrwerkzeuge, Gesteinsbohrwerkzeuge oder Tiefbohrwerkzeuge
8212 Rasiermesser, nichtelektrische Rasierapparate und Rasierklingen (einschl. Rasierklingenrohlinge im Band), aus unedlen Metallen
8302 Beschläge und ähnl. Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnl. Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen
8309 Stopfen (einschl. Kronenverschlüsse, Stopfen mit Schraubgewinde und Gießpfropfen), Deckel, Flaschenkapseln, Spunde mit Schraubgewinde, Spundbleche, Plomben und anderes Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen


KN-Code Bezeichnung der Güter
8407 Hubkolbenverbrennungsmotoren und Rotationskolbenverbrennungsmotoren, mit Fremdzündung
8408 Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)
8409 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt
8411 Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen, ausgenommen Teile von Turbo-Strahltriebwerken und Turbo-Propellertriebwerken des KN-Codes 8411 91 00
8412 Motoren und Kraftmaschinen (ausg. Dampfturbinen, Kolbenverbrennungsmotoren, Wasserturbinen, Wasserräder, Gasturbinen sowie Elektromotoren); Teile davon
8413 Flüssigkeitspumpen, auch mit Flüssigkeitsmesser (ausg. aus keramischen Stoffen sowie medizinische Sekret-Absaugpumpen oder am Körper zu tragende oder implantierbare medizinische Pumpen); Hebewerke für Flüssigkeiten (ausgenommen Pumpen); Teile davon
8414 Luft- oder Vakuumpumpen (ausg. Gasgemischheber [Emulsionspumpen] sowie pneumatische Elevatoren und Längsförderer); Luft oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; Teile davon
8418 Kühlschränke und Gefrierschränke, Gefriertruhen und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen; Teile davon (ausg. Klimageräte der Pos. 8415)
8419 Apparate und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt (ausg. Öfen und andere Apparate der Pos. 8514), zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z.B. Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen (ausg. Haushaltsapparate); nichtelektrische Durchlauferhitzer und Heißwasserspeicher; Teile davon
8421 Zentrifugen, einschl. Zentrifugaltrockner (ausg. für die Isotopentrennung); Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen (ausg. künstliche Nieren); Teile davon


KN-Code Bezeichnung der Güter
8422 Geschirrspülmaschinen; Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschl. Schrumpffolienverpackungsmaschinen); Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure; Teile davon
8424 Apparate, mechanisch, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver, a.n.g.; Feuerlöscher, auch mit Füllung (ausg. Feuerlöschbomben und -granaten); Spritzpistolen und ähnl. Apparate (ausg. elektrische Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Hartmetalle der Pos. 8515); Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahl- und ähnl. Strahlapparate, a.n.g.; Teile davon, a.n.g.
8426 Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane (ausg. Autokrane sowie Kranwagen für das Eisenbahnnetz); fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren
8431 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt
8450 Maschinen zum Waschen von Wäsche, auch mit Trockenvorrichtung; Teile davon
8455 Metallwalzwerke und Walzen dafür; Teile von Metallwalzwerken
8466 Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Pos. 8456 bis 8465 bestimmt, einschl. Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für die Maschinen, a.n.g.; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art
8467 Pneumatische, hydraulische oder von eingebautem Motor (elektrisch oder nicht elektrisch) betriebene Werkzeuge, von Hand zu führen Teile davon
8471 Datenverarbeitungsmaschinen, automatisch, und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, a.n.g.


KN-Code Bezeichnung der Güter
8474 Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen, auch pulver- oder breiförmigen, mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand; Teile davon
8477 Maschinen und Apparate zum Bearbeiten oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Teile davon
8479 Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen Teile davon
8480 Gießerei-Formkästen; Grundplatten für Formen; Gießereimodelle; Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoff (ausg. aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, aus keramischen Stoffen oder Glas sowie Matern, Matrizen oder Gießformen für Zeilengießmaschinen)
8481 Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschließlich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile; Teile davon
8482 Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager), ausg. Stahlkugeln der Pos. 7326); Teile davon
8483 Maschinenwellen, einschl. Nockenwellen und Kurbelwellen, und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager, Gleitlager, Lagergehäuse und Lagerschalen, für Maschinen; Gleitlager; Kugel- oder Rollenschrauben, Getriebe und andere Drehzahlumwandler, einschl. Drehmomentwandler; Schwungräder, Riemenscheiben und Seilscheiben, einschl. Seilrollenblöcke für Flaschenzüge; Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen, für Maschinen, einschl. Universalkupplungen; Teile davon
8487 Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in Kapitel 84 a.n.g. (ausg. Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren)
8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
8502 Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer


KN-Code Bezeichnung der Güter
8503 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Elektromotoren, elektrische Generatoren, Stromerzeugungsaggregate oder elektrische rotierende Umformer bestimmt a.n.g.
8504 Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z.B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen; Teile davon
8511 Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, elektrisch, für Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung oder Selbstzündung (z.B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z.B. Gleichstrommaschinen und Wechselstrommaschinen) und Ladestromschalter oder Rückstromschalter; Teile davon
8516 Warmwasserbereiter und Tauchsieder, elektrisch; elektrische Geräte zum Raumoder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege "z.B. Haartrockner, Dauerwellengeräte und Brennscherenwärmer" oder zum Händetrocknen; elektrische Bügeleisen; andere Elektrowärmegeräte für den Haushalt (ausg. Heizdecken, -kissen oder dergl.); elektrische Heizwiderstände (ausg. solche der Pos. 8545); Teile davon
8517 Fernsprechapparate, einschließlich Telefone für zellulare Netzwerke und andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk); Teile davon (ausg. Sende- oder Empfangsgeräte der Pos. 8443, 8525, 8527 oder 8528)
8523 Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37
8525 Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte
8526 Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte:


KN-Code Bezeichnung der Güter
8531 Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z.B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder); Teile davon
8535 Geräte, elektrisch, zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Sicherungen, Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von > 1000 V (ausg. Schaltschränke, Schaltpulte, Steuerungen usw. der Pos. 8537)
8536 Geräte, elektrisch, zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Relais, Sicherungen, Wanderwellenausgleicher, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und Verbindungskästen), für eine Spannung von <= 1000 V (ausg. Schaltschränke, Schaltpulte, Steuerungen usw. der Pos. 8537)
8537 Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Pos. 8535 oder 8536, einschl. solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung sowie numerische Steuerungen (ausg. Vermittlungseinrichtungen für die drahtgebundene Fernsprechtechnik oder Telegrafentechnik oder Telegrafentechnik)
8538 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Pos. 8535, 8536 oder 8537 bestimmt, a.n.g.
8539 Glühlampen und Entladungslampen, elektrisch, einschl. innenverspiegelter Scheinwerferlampen "sealed beam lamp units", Ultraviolettlampen und Infrarotlampen; Bogenlampen; Leuchtdiodenlichtquellen (LED); Teile davon
8541 Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln (ausg. fotovoltaische Generatoren); Leuchtdioden "LED", gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle; Teile davon
8542 Schaltungen, elektronisch, integriert; Teile davon
8543 Maschinen, Apparate und Geräte mit eigener Funktion, elektrisch, in Kapitel 85 a.n.g. sowie Teile davon


KN-Code Bezeichnung der Güter
8544 Drähte und Kabel "einschl. Koaxialkabel" für elektrotechnische Zwecke, isoliert "auch lackisoliert oder elektrolytisch oxidiert" und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken
8545 Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall
8603 Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 8604
8606 Güterwagen, schienengebunden (ausg. Gepäckwagen und Postwagen)
8701 Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709)
8703 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt (ausg. Omnibusse der Pos. 8702), einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen
8704 LKraftfahrzeuge für den Transport von Waren, einschl. Fahrgestelle mit Motor und Fahrerhaus
8716 Anhänger und Sattelanhänger; andere nichtselbstfahrende Fahrzeuge (ausg. schienengebunden); Teile davon, a.n.g.
8802 Luftfahrzeuge mit maschinellem Antrieb "z.B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge"; Raumfahrzeuge, einschl. Satelliten, und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
8901 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern
8903 Jachten und andere Vergnügungsboote oder Sportboote; Ruderboote und Kanus
8904 Schlepper und Schubschiffe
8905 Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen
9001 Fasern, optisch, und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern (ausg. aus einzeln umhüllten Fasern der Pos. 8544); polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschl. Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, ungefasst (ausg. solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) Fotoapparate;
9006 Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausg. Entladungslampen der Pos. 8539)
9013 Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in Kapitel 90 anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte
9014 Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, apparate und -geräte (ausg. Funknavigationsgeräte)
9026 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z.B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Positionen 9014, 9015, 9028 oder 9032
9027 Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z.B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome
9030 Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der Position 9028; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen
9031 Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 a.n.g.; Profilprojektoren
9032 Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln (ausg. Armaturen der Pos. 8481)
9401 Sitzmöbel (ausg. für die Human-, Zahn-, Tiermedizin oder Chirurgie der Pos. 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon, a.n.g.
9403 Andere Möbel und Teile davon
9404 Sprungrahmen (ausg. Federkerne für Sitze); Bettausstattungen und ähnl. Waren, z.B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen, mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen (ausg. Wassermatratzen, Luftmatratzen sowie Decken und Bezüge)
9405 Leuchten und Beleuchtungskörper, einschl. Scheinwerfer und Teile davon, a.n.g.; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergl., mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, a.n.g.
9406 Gebäude, vorgefertigt, auch unvollständig oder noch nichtmontiert

"

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Anhang VIII

Anhang XXIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:

"Anhang XXIII
Liste der Güter und Technologien nach Artikel 3k

KN-Code Warenbezeichnung
0601 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212)
0602 30 Rhododendren (Azaleen), auch veredelt
0602 40 Rosen, auch veredelt
0602 90 Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel - andere
0604 20 Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet - frisch
2508 Ton, Andalusit, Cyanit und Sillimanit, auch gebrannt; Mullit; Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen (ausg. Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm sowie geblähter Ton)
2509 Kreide
2512 Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z.B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von 1 oder weniger
2515 Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von >= 2,5, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
2518 20 Dolomit, gebrannt oder gesintert


KN-Code Warenbezeichnung
2519 10 Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit)
2520 10 Gipsstein; Anhydrit
2521 Kalkstein als Flussmittel; Kalksteine von der als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk oder Zement verwendeten Art
2522 Luftkalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk, ausgenommen reines Calciumoxid und Calciumhydroxid der Position 2825
2525 Glimmer, auch in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (Schuppen); Glimmerabfall
2526 Natürlicher Speckstein und Talk, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder quadratischen oder rechteckigen Platten; Talkum
2530 20 Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate)
2701 Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe
2702 Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett)
2703 Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert
2704 Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle
2707 30 Xylole
2708 Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren
2710 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle); Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT und mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit nicht genannt; Ölabfälle hauptsächlich Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend
2712 Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände ("slack wax"), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt


KN-Code Warenbezeichnung
2715 Asphaltmastix, Verschnittbitumen und andere bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech - andere
ex 2804 Wasserstoff und andere Nichtmetalle (ohne seltene Gase)
2806 Chlorwasserstoff "Salzsäure" Chloroschwefelsäure
281129 Andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle - andere
281310 Kohlenstoffdisulfid
2814 Ammoniak, wasserfrei oder in wässriger Lösung
2815 12 Natriumhydroxid (Ätznatron) - in wässriger Lösung (Natronlauge)
2818 30 Aluminiumhydroxid
2819 Chromoxide und -hydroxide
2820 Manganoxide
2827 31 Andere Chloride - des Magnesiums
2827 35 Andere Chloride - des Nickels
2828 Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite; Hypobromite
2829 11 Natriumchlorat
2832 20 Sulfite (ausg. Natriumsulfite)
2833 24 Nickelsulfate
2833 30 Alaune
2834 10 Nitrite
2836 30 Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat)
2836 50 Calciumcarbonat
2839 Silicate; handelsübliche Silicate der Alkalimetalle


KN-Code Warenbezeichnung
2840 30 Peroxoborate (Perborate)
2841 50 Andere Chromate und Dichromate; Peroxochromate
2841 80 Wolframate
2843 Edelmetalle in kolloidem Zustand; anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich; Edelmetallamalgame
2847 Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff verfestigt
2901 Acyclische Kohlenwasserstoffe
2902 Cyclische Kohlenwasserstoffe
2903 Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe
2904 Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert
2905 13 Butan-1-ol (n-Butylalkohol)
2905 16 Octanol (Octylalkohol) und seine Isomere
2905 19 Alkohole, einwertig, gesättigt - andere
2905 41 2-Ethyl-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol (Trimethylolpropan)
2905 59 Andere mehrwertige Alkohole - andere
2906 Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
2907 Phenole; Phenolalkohole
2909 Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate


KN-Code Warenbezeichnung
2910 Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
2911 Acetale und Halbacetale, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
2912 Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd
2914 11 Aceton
2914 61 Anthrachinon
2915 13 Ester der Ameisensäure
2915 90 Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate: - andere
2916 Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
2917 33 Dinonyl- oder Didecylorthophthalate
2920 11 Parathion (ISO) und Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion)
2921 22 Hexamethylendiamin und seine Salze
2921 41 Anilin und seine Salze
2922 11 Monoethanolamin und seine Salze
2922 43 Anthranilsäure und ihre Salze


KN-Code Warenbezeichnung
2923 20 Lecithine und andere Phosphoaminolipoide
2930 40 Methionin
2933 54 Andere Derivate von Malonylharnstoff (Barbitursäure); Salze dieser Erzeugnisse
2933 71 6-Hexanlactam (epsilon-Caprolactam)
3201 Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate
3202 Synthetische organische Gerbstoffe; anorganische Gerbstoffe; Gerbstoffzubereitungen, auch natürliche Gerbstoffe enthaltend; Enzymzubereitungen zum Vorgerben
3203 Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, einschl. Farbstoffauszüge, (ausg. Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 und 3215) - andere
3204 90 Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
3205 Farblacke (ausgenommen China- oder Japanlack sowie Lackfarben); Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf der Grundlage von Farblacken (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 und 3215)
3206 41 Ultramarin und seine Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 und 3215)


KN-Code Warenbezeichnung
3206 49 Farbmittel, anorganisch oder mineralisch, a.n.g.; Zubereitungen auf der Grundlage von anorganischen oder mineralischen Farbmitteln, von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, a.n.g. (ausg. Zubereitungen der Positionen 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 und 3215 sowie anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art) - andere
3207 Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken
3208 Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen von Erzeugnissen der Pos. 3901 bis 3913 in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit einem Gehalt an Lösungsmitteln von > 50 GHT (ausg. Lösungen von Kollodion)
3209 Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst
3210 Andere Anstrichfarben und Lacke (einschließlich Emaillen, Lacke und Dispersionen); zubereitete Wasserpigmentfarben von der für die Lederzurichtung verwendeten Art
3212 90 Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art; Prägefolien; Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf - andere
3214 Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten; nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen für Fassaden, Innenwände, Fußböden, Decken und dergleichen


KN-Code Warenbezeichnung
3215 11 Druckfarben - schwarz
3215 19 Druckfarben - andere
3403 Zubereitete Schmiermittel, einschl. Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutz- oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Formenfreisetzungszubereitungen auf der Grundlage von Schmierstoffen; zubereitete Schmiermittel und Zubereitungen von der zum Öl- oder Fettbehandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen verwendeten Art (ausg. als Grundbestandteil Öle oder Öle aus bituminösen Mineralien von >= 70 GHT enthaltend)
3505 10 Dextrine und andere modifizierte Stärken
3506 99 Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger - andere
3701 20 Sofortbild-Planfilme
3701 91 Platten und Planfilme, fotografisch, sensibilisiert, unbelichtet, für mehrfarbige Aufnahmen
3702 Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet
3703 Fotografische Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht belichtet
3705 Platten und Filme, fotografisch, belichtet und entwickelt (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoff sowie kinematografische Filme und gebrauchsfertige Druckplatten)
3706 Kinematografische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung:
3801 20 Grafit, kolloid, und halbkolloider Grafit
3806 20 Salze des Kolofoniums, der Harzsäuren oder der Derivate von Kolofonium oder von Harzsäuren (ausg. Salze von Kolofoniumaddukten)


KN-Code Warenbezeichnung
3807 Holzteere; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist; pflanzliches Pech; Brauereipech und ähnl. Zubereitungen auf der Grundlage von Kolofonium, Harzsäuren oder pflanzlichem Pech (ausg. Einbruchpech, Gelbpech, Stearinpech, Fettpech, Fettteer und Glycerinpech)
3809 Appreturmittel oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen "z.B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen", von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnl. Industrien verwendeten Art, a.n.g.
3810 Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Flussmittel und andere Hilfsmittel zum Schweißen oder Löten von Metallen; Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Pasten und Pulver zum Schweißen oder Löten, aus Metall und anderen Stoffen Zubereitungen von der als Überzugsmasse oder Füllmasse für Schweißelektroden oder Schweißstäbe verwendeten Art
3811 Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten
3812 20 Weichmacher, zusammengesetzt, für Kautschuk oder Kunststoffe, a.n.g.
3813 Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben (ausg. gefüllte oder ungefüllte Feuerlöschgeräte, auch tragbare sowie unvermischte chemisch einheitliche Erzeugnisse mit feuerlöschenden Eigenschaften, in anderer Aufmachung)
3814 Lösemittel und Verdünnungsmittel, organisch, zusammengesetzt, a.n.g.; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken (ausg. Nagellackentferner)
3815 Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, a.n.g. (ausg. Vulkanisationsbeschleuniger)
3816 00 10 Dolomitstampfmasse


KN-Code Warenbezeichnung
3817 Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Mischungen, durch Alkylieren von Benzol und Naphthalin hergestellt (ausg. Isomerengemische der cyclischen Kohlenwasserstoffe)
3819 Flüssigkeiten für hydraulische Bremsen und andere zubereitete Flüssigkeiten für hydraulische Kraftübertragung, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von < 70 GHT
3820 Gefrierschutzmittel, zubereitet, und zubereitete Flüssigkeiten zum Enteisen (ausg. zubereitete Additives für Mineralöle oder andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten)
3823 13 Tallölfettsäuren, technische
3827 90 Mischungen, die halogenierte Derivate von Methan, Ethan oder Propan enthalten (ausg. solche der Unterpos. 3824.71.00 bis 3824.78.00)
3824 81 Mischungen und Zubereitungen, die Oxiran (Ethylenoxid) enthalten
3824 84 Mischungen und Zubereitungen, Aldrin (ISO), Camphechlor (ISO) (Toxaphen), Chlordan (ISO), Chlordecon (ISO), DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor2,2-bis (p-chlorphenyl)ethan), Dieldrin (ISO, INN), Endosulfan (ISO), Endrin (ISO), Heptachlor (ISO) oder Mirex (ISO) enthaltend
3824 99 Erzeugnisse, chemisch, und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, einschl. Mischungen von Naturprodukten, a.n.g.
3825 90 Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, a.n.g. (ausg. Abfälle)
3826 Biodiesel und Biodieselmischungen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Materialien von < 70 GHT
3901 40 Ethylenalpha-Olefin-Copolymere mit einer spezifischen Dichte von < 0,94, in Primärformen
3902 20 Polyisobutylen in Primärformen
3902 30 Propylen-Copolymere in Primärformen


KN-Code Warenbezeichnung
3902 90 Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen (ausg. Polypropylen, Polyisobutylen und Propylen-Copolymere)
3903 19 Polystyrol in Primärformen (ausg. expandierbar)
3903 90 Polymere des Styrols, in Primärformen (ausg. Polystyrol, Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN) und Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS))
3904 10 Poly(vinylchlorid) in Primärformen, nicht mit anderen Stoffen gemischt
3904 50 Polymere des Vinylidenchlorids in Primärformen
3905 Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen
3906 Acrylpolymere, in Primärformen
3907 21 Polyether in Primärformen (ausg. Polyacetale und Erzeugnisse der Unterposition 3002 10)
3907 40 Polycarbonate, in Primärformen
3907 70 Poly(milchsäure), in Primärformen
3907 91 Allylpolyester und andere Polyester, ungesättigt, in Primärformen (ausg. Polycarbonate, Alkydharze, Poly(ethylenterephthalat) und Poly(milchsäure))
3908 Polyamide, in Primärformen
3909 20 Melaminharze in Primärformen
3909 39 Aminoharze in Primärformen (ausg. Harnstoffharze, Thioharnstoffharze, Melaminharze und MDI)
3909 40 Phenolharze in Primärformen
3909 50 Polyurethane in Primärformen
3912 11 Celluloseacetate, nichtweichgemacht, in Primärformen


KN-Code Warenbezeichnung
3912 90 Cellulose und ihre chemischen Derivate, a.n.g., in Primärformen (ausg. Celluloseacetate, Cellulosenitrate und Celluloseether)
3915 20 Abfälle, Schnitzel und Bruch von Polymeren des Styrols
3917 10 Kunstdärme aus gehärteten Eiweißstoffen oder aus Cellulosekunststoffen
3917 23 Nicht biegsame Rohre und Schläuche, aus Polymeren des Vinylchlorids
3917 31 Biegsame Rohre und Schläuche, aus Kunststoffen, die einem Druck von >= 27,6 MPa standhalten
3917 32 Biegsame Rohre und Schläuche, aus Kunststoffen, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke
3917 33 Biegsame Rohre und Schläuche, aus Kunststoffen, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken
3920 10 Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Polymeren des Ethylens, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918)
3920 61 Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Polycarbonaten, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. aus "Polymethylmethacrylat", selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918)
3920 69 Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Polyestern, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. Polycarbonate, Poly(ethylenterephthalat) und andere ungesättigte Polyester, selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918)


KN-Code Warenbezeichnung
3920 73 Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Celluloseacetaten, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918)
3920 91 Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumtem "Polyvinylbutyral", weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918)
3921 19 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Zellkunststoff, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. aus Polymeren des Styrols oder des Vinylchlorids, aus Polyurethanen und aus regenerierter Cellulose, selbstklebende Erzeugnisse, Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 und sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 3006.10.30)
3922 90 Bidets, Klosettschüsseln, Spülkästen und ähnl. Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen (ausg. Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Klosettsitze und -deckel)
3925 20 Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen, aus Kunststoffen
4002 Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle oder ähnl. natürlichen Kautschukarten mit synthetischem Kautschuk oder Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
4005 Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
4006 10 "Rohlaufprofile" aus nichtvulkanisiertem Kautschuk, für Reifen
4008 21 Platten, Blätter und Streifen, aus weichem Vollkautschuk


KN-Code Warenbezeichnung
4009 12 Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, weder mit anderen Stoffen verstärkt oder noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken
4009 41 Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, mit anderen Stoffen als Metall oder textilen Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit anderen Stoffen als Metall oder textilen Spinnstoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke
4010 Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem Kautschuk
4011 20 Neue Luftreifen aus Kautschuk, von der für Omnibusse und Lastkraftwagen verwendeten Art
4012 Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk
4016 93 Dichtungen aus Weichkautschuk (ausg. aus Zellkautschuk)
4407 Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm
4408 10 Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter) für Lagenholz aus Nadelholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Nadelholz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von <= 6 mm
4411 13 Faserplatten aus Holz, mitteldicht (MDF), mit einer Dicke von > 5 mm bis <= 9 mm
4411 94 Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt, mit einer Dichte von <= 0,5 g/cm3 (ausg. mitteldichte Faserplatten (MDF); Spanplatten, auch mit einer oder mehreren Faserplatten verbunden; Lagenholz mit einer Lage aus Sperrholz; Verbundplatten, bei denen die Deckplatten aus Faserplatten bestehen; Pappen; erkennbare Möbelteile)
4412 Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz


KN-Code Warenbezeichnung
4416 Fässer, Tröge, Bottiche, Eimer und andere Böttcherwaren und erkennbare Teile davon, aus Holz, einschl. Fassstäbe
4418 40 Verschalungen aus Holz, für Betonarbeiten (ausg. Sperrholzplatten)
4418 60 Pfosten und Balken, aus Holz
4418 79 Fußbodenplatten, zusammengesetzt, aus anderem Holz als Bambus (ausg. mehrlagige Platten sowie Platten für Mosaikfußböden)
4503 Waren aus Naturkork
4504 Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork:
4701 Halbstoffe, mechanisch, aus Holz, chemisch unbehandelt
4703 Halbstoffe, chemisch, aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff) (ausg. solche zum Auflösen)
4704 Halbstoffe, chemisch, aus Holz "Sulfitzellstoff" (ausg. solche zum Auflösen)
4705 Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem oder chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt
4706 Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen
4707 Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung
4802 20 Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe
4802 40 Tapetenrohpapier, weder gestrichen noch überzogen


KN-Code Warenbezeichnung
4802 58 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von > 150 g/m2, a.n.g.
4802 61 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von > 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, a.n.g.
4804 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)
4805 Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen und nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, a.n.g.
4806 Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
4807 Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen


KN-Code Warenbezeichnung
4808 Papiere und Pappen, gewellt (auch mit aufgeklebter Decke), gekreppt, gefältet, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Papiere von der in der Pos. 4803 beschriebenen Art)
4809 Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungspapier oder Umdruckpapier, einschl. gestrichenes, überzogenes oder getränktes Papier für Dauerschablonen oder Offsetplatten, auch bedruckt, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
4810 Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen)
4811 10 Papier und Pappe, geteert, bitumiert oder asphaltiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe
4811 51 Papiere und Pappen, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichen, überzogen oder getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, gebleicht und mit einem Quadratmetergewicht von > 150 g/m2 (ausg. mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen)
4811 59 Papiere und Pappen, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichen, überzogen oder getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. gebleicht und mit einem Gewicht von > 150 g/m2 sowie mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen)
4811 60 Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. Waren der Pos. 4803, 4809 oder 4818)


KN-Code Warenbezeichnung
4811 90 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstoffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. Waren der Pos. 4803, 4809, 4810 oder 4818 sowie Waren der Unterpos. 4811.10 bis 4811.60)
4814 90 Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier sowie Buntglaspapier (ausg. Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert wurde)
4819 20 Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe
4822 Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet
4823 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in Streifen oder Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf keiner Seite > 36 cm messen oder in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen zugeschnitten sowie Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, a.n.g.
4906 Baupläne und -zeichnungen, technische Zeichnungen und andere Pläne und Zeichnungen zu Gewerbe-, Handels-, topografischen oder ähnlichen Zwecken, als Originale mit der Hand hergestellt; handgeschriebene Schriftstücke; auf lichtempfindlichem Papier hergestellte fotografische Reproduktionen und mit Kohlepapier hergestellte Kopien der genannten Pläne, Zeichnungen und Schriftstücke
5105 Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschließlich gekämmte Wolle in loser Form):
5106 Streichgarne (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
5107 Kammgarne aus Wolle (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf)


KN-Code Warenbezeichnung
5112 Gewebe aus gekämmter Wolle oder aus gekämmten feinen Tierhaaren (ausg. Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911)
5205 Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
5206 42 Garne, gezwirnt, aus überwiegend, jedoch < 85 GHT gekämmten Baumwollfasern und mit einem Titer der einfachen Garne von 232,56 dtex bis < 714,29 dtex (> Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne) (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
5209 11 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von > 200 g/m2, in Leinwandbindung, roh
5211 Gewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Baumwolle, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von > 200 g
5308 Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne
5402 63 Garne aus Polypropylen-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, gezwirnt (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie texturierte Garne)
5403 Garne aus synthetischen Filamenten, einschl. synthetische Monofile von < 67 dtex (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
5404 Monofile, synthetisch, von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm Streifen und dergleichen (z.B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer sichtbaren Breite von <= 5 mm
5407 30 Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm, die aus Lagen parallel gelegter Garne bestehen und bei denen die Lagen im spitzen oder rechten Winkel übereinander liegen, an den Berührungspunkten durch ein Bindemittel verklebt oder verschweißt


KN-Code Warenbezeichnung
5501 Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus künstlichen Filamenten
5502 Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus künstlichen Filamenten
5503 Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet
5504 90 Spinnfasern, künstlich, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet (ausg. aus Viskose)
5506 Synthetische Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet
5507 Künstliche Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet
5512 21 Gewebe, mit einem Anteil an Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern von >= 85 GHT, roh oder gebleicht
5512 99 Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von >= 85 GHT, gefärbt, buntgewebt oder bedruckt (ausg. aus Polyacryl-, Modacryl- oder Polyester-Spinnfasern)
5516 Gewebe aus künstlichen Spinnfasern
5601 29 Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus (ausg. aus Baumwolle oder Chemiefasern; hygienischen Binden und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnl. hygienische Waren, Watte und Waren daraus, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnmedizinischen oder veterinärmedizinischen Zwecken aufgemacht sowie mit Riechmitteln, Schminken, Seifen, Reinigungsmitteln usw. getränkt, bestrichen oder überzogen)
5601 30 Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen
5604 Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen Spinnstoffgarne, Streifen oder dergl. der Pos. 5404 oder 5405, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt (ausg. Katgutnachahmungen, mit Angelhaken versehen oder in anderer Weise als Angelschnüre aufgemacht)


KN-Code Warenbezeichnung
5605 Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergl. der Pos. 5404 oder 5405, oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen (ausg. Garne, hergestellt aus einer Mischung von Spinnstoffen und Metallfasern, mit antistatischer Wirkung; Garne, mit Metalldraht verstärkt; Waren mit dem Charakter von eigentlichen Posamentierwaren)
5607 41 Bindegarne oder Pressengarne, aus Polyethylen oder Polypropylen
5801 27 Kettsamt und Kettplüsch, aus Baumwolle (ausg. Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, getuftete Spinnstofferzeugnisse sowie Bänder der Position 5806)
5803 Drehergewebe (ausg. Bänder der Pos. 5806)
5806 40 Bänder, schusslos, aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs), mit einer Breite von <= 30 cm
5901 Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnl. Zwecken verwendeten Art Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnl. steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art (ausg. mit Kunststoffen bestrichene Gewebe)
5905 Wandverkleidungen aus Spinnstoffen
5908 Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt (ausg. Dochte, mit Wachs überzogen, nach Art der Wachsstöcke, Zündschnüre und Sprengzündschnüre, Dochte in Gestalt von Spinnststoffgarnen sowie Dochte aus Glasfasern)
5910 Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt (ausg. mit einer Stärke von < 3 mm, sofern von unbestimmter Länge oder nur auf Länge zugeschnitten sowie mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen oder aus mit Kautschuk getränkten oder bestrichenen Garnen oder Bindfäden hergestellt)


KN-Code Warenbezeichnung
5911 10 Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen
5911 31 Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z.B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement), mit einem Gewicht von < 650 g/m2
5911 32 Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z.B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement), mit einem Gewicht von >= 650 g/m2
5911 40 Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnl. technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren
6001 99 Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt (ausg. aus Baumwolle oder Chemiefasern sowie Hochflorerzeugnisse)
6003 Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch (einschl. Hochflorerzeugnisse), Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
6005 36 Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, roh oder gebleicht (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
6005 44 Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)


KN-Code Warenbezeichnung
6006 10 Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Wolle oder feinen Tierhaaren (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
6309 Altwaren an Kleidung, Bekleidungszubehör, Decken, Haushaltswäsche und Waren zur Innenausstattung, aus Spinnstofferzeugnissen aller Art, einschl. Schuhe und Kopfbedeckungen aller Art, augenscheinlich gebraucht, lose in Massenladungen oder als nur geschnürte Packen oder in Ballen, Säcken oder ähnl. Verpackungen gestellt (ausg. Teppiche und anderer Fußbodenbelag sowie Tapisserien)
6802 92 Kalksteine, andere als Marmor, Travertin und Alabaster, von beliebiger Form (ausg. Fliesen, Würfel und dergl. der Unterpos. 6802.10; Fantasieschmuck; Uhren, Beleuchtungskörper, und Teile davon; Originalwerke der Bildhauerkunst; Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten)
6804 23 Mühlsteine, Schleifsteine und dergl., ohne Gestell, zum Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus Naturstein (ausg. aus agglomerierten natürlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt sowie parfümierte Bimssteine, Wetz- und Poliersteine für den Handgebrauch, und Schleifscheiben usw. speziell für Dentalbohrmaschinen)
6806 Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen 6811 und 6812 oder des Kapitels 69
6807 Waren aus Asphalt oder aus ähnl. Stoffen z.B. Erdölpech, Kohlenteerpech
6809 19 Platten, Tafeln, Dielen, Fliesen und ähnl. Waren, aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, nichtverziert (ausg. nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt sowie gipsgebundene Waren zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken)


KN-Code Warenbezeichnung
6810 91 Bauelemente, vorgefertigt, aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt
6811 Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen
6813 Reibungsbeläge (z.B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen und dergleichen, auf der Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen
6814 90 Glimmer, bearbeitet, und Glimmerwaren (ausg. elektrische Isolatoren, Isolierteile, Widerstände und Kondensatoren; Schutzbrillen aus Glimmer und Gläser dafür; Glimmer in Form von Christbaumschmuck; Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen)
6901 Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z.B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnl. kieselsäurehaltigen Erden
6904 10 Mauerziegel (ausg. aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden sowie feuerfeste Steine der Pos. 6902)
6905 Dachziegel, Schornsteinteile/Elemente für Rauchfänge, Rauchleitungen, Bauzierrate und andere Baukeramik
6906 00 Rohre, Rohrleitungen, Rinnen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke, keramisch (ausg. Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden, feuerfeste keramische Waren, Rauchleitungen, besonders hergerichtete Rohre für Laboratorien sowie Isolierrohre, ihre Verbindungsstücke und sonstigen Rohrteile zu elektrotechnischen Zwecken)
6907 22 Keramische Fliesen, Boden und Wandplatten mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von > 0,5 %, jedoch <= 10 % (ausg. Mosaiksteine und fertige Formstücke)
6907 40 Fertige Formstücke
6909 90 Keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnl. Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken (ausg. Standgefäße für Laboratorien mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit, Ladenkrüge sowie Haushaltsgegenstände)


KN-Code Warenbezeichnung
7002 Glas in Kugeln (ausgenommen Mikrokugeln der Position 7018), Stangen, Stäben oder Rohren, nicht bearbeitet
7003 Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
7004 Tafeln aus Glas, gezogen oder geblasen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch sonst unbearbeitet
7005 Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
7007 11 Einschichten-Sicherheitsglas, vorgespannt, in Abmessungen und Formen von der in Kraft-, Luft-, Raum-, Wasser- oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art
7007 29 Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas) (ausg. in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art sowie Mehrschichtisolierverglasungen)
7011 10 Glaskolben, offen, und offene Glasrohre, Glasteile davon, ohne Ausrüstung, erkennbar für elektrische Lampen zu Beleuchtungszwecken bestimmt
7202 92 Ferrovanadium
7207 Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
7208 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen
7209 Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen
7210 Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogen


KN-Code Warenbezeichnung
7211 Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen
7212 Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogen
7213 Walzdraht aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, warmgewalzt, in Ringen regellos aufgehaspelt
7215 50 Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt (ausg. aus Automatenstahl)
7216 Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
7218 Stahl, nichtrostend, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen (ausg. Abfallblöcke, stranggegossene Erzeugnisse) Halbzeug aus nicht rostendem Stahl
7219 Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt
7220 Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt
7222 30 Anderer Stabstahl aus nichtrostendem Stahl, kalthergestellt oder kaltfertiggestellt und weitergehend bearbeitet oder nur geschmiedet oder geschmiedet oder anders warmhergestellt und weitergehend bearbeitet
7224 Stahl, legiert, anderer als nichtrostender Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen (ausg. Abfallblöcke sowie stranggegossene Erzeugnisse); Halbzeug aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl
7225 Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt


KN-Code Warenbezeichnung
7226 Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt
7228 Stabstahl und Profile, aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, a.n.g.; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nichtlegiertem Stahl
7229 90 Draht aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen (ausg. Walzdraht sowie Draht aus Mangan-Silicium-Stahl)
7301 20 Profile aus Eisen oder Stahl, durch Schweißen hergestellt
7304 24 Futterrohre und Steigrohre, nahtlos, von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art, aus nicht rostendem Stahl
7305 39 Rohre mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von > 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl, geschweißt (ausg. längsnahtgeschweißt sowie Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen oder von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art)
7306 50 Rohre und Hohlprofile, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl (ausg. Rohre mit kreisförmigem inneren und äußeren Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von > 406,4 mm sowie Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen oder von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art)
7307 22 Bogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde
7308 Konstruktionen und Konstruktionsteile (z.B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Torschwellen und Türschwellen, Türläden und Fensterläden, Geländer); zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergl. sowie aus Eisen oder Stahl (ausg. vorgefertigte Gebäude der Pos. 9406)


KN-Code Warenbezeichnung
7309 Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
7310 Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnl. Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von <= 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, a.n.g.
7311 Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase (ausg. Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet)
7314 12 Gewebe, endlos, für Maschinen, aus nichtrostendem Stahldraht
7318 24 Splinte und Keile, aus Eisen oder Stahl
7320 20 Federn, schraubenlinienförmig, aus Eisen oder Stahl (ausg. Spiralflachfedern, Uhrfedern, Federn für Stöcke und Griffe von Regen- oder Sonnenschirmen sowie Stoßdämpfer des Abschnitts 17)
7322 90 Heißlufterzeuger und Heißluftverteiler, einschl. Verteiler, die auch frische oder klimatisierte Luft verteilen können, nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl
7324 29 Badewannen aus Stahlblech
7407 Stangen (Stäbe) und Profile, aus Kupfer
7408 Draht aus Kupfer
7409 Bleche und Bänder, aus Kupfer, mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm
7411 29 Rohre aus Kupferlegierungen (ausg. aus Kupfer-Zink-Legierungen [Messing], Kupfer-Nickel-Legierungen [Kupfernickel] oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen [Neusilber])
7415 21 Unterlegscheiben, einschl. Federringe und -scheiben, aus Kupfer


KN-Code Warenbezeichnung
7505 Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Nickel
7506 Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel
7507 Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke z.B. Bogen, Muffen, aus Nickel
7508 Andere Waren aus Nickel
7605 Draht aus Aluminium
7606 92 Bleche und Bänder, aus Aluminiumlegierungen, mit einer Dicke von > 0,2 mm, in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form
7607 20 Folien und dünne Bänder, aus Aluminium, auf Unterlage, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von <= 0,2 mm (ausg. Prägefolien der Pos. 3212 sowie als Christbaumschmuck aufgemachte Folien)
7610 Konstruktionen und Konstruktionsteile (z.B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium (ausg. vorgefertigte Gebäude der Pos. 9406); zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen (Stäbe), Profile, Rohre und dergl., aus Aluminium
7611 Behälter, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von > 300 l (ausg. mit mechanischen oder wärmetechnischen Einrichtungen sowie Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet)
7612 Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnl. Behälter, einschl. Verpackungsröhrchen und Tuben, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von <= 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, a.n.g.
7613 Behälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase
7616 10 Stifte, Nägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305), Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben und ähnliche Waren


KN-Code Warenbezeichnung
7804 Platten, Bleche, Bänder und Folien aus Blei; Pulver und Flitter, aus Blei
7905 Bleche, Bänder und Folien, aus Zink
8001 Zinn in Rohform
8003 Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zinn
8007 Waren aus Zinn
8101 10 Pulver aus Wolfram
8102 Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
8105 90 Waren aus Kobalt
8109 Zirconium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
8202 20 Bandsägeblätter aus unedlen Metallen
8207 60 Reibahlen, Ausbohr- und Räumwerkzeuge
8208 10 Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte - für die Metallbearbeitung
8208 20 Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte - für die Holzbearbeitung
8208 30 Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte - für die Nahrungsmittelindustrie
8208 90 Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte - andere
8301 20 Schlösser von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art, aus unedlen Metallen
8301 70 Schlüssel, gesondert gestellt
8302 30 Andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge


KN-Code Warenbezeichnung
8307 Schläuche aus unedlen Metallen, auch mit Verschlussstücken oder Verbindungsstücken
8309 Stopfen (einschl. Kronenverschlüsse, Stopfen mit Schraubgewinde und Gießpfropfen), Deckel, Flaschenkapseln, Spunde mit Schraubgewinde, Spundbleche, Plomben und anderes Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen
8402 Dampfkessel (Dampferzeuger), ausg. Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser Teile davon
8404 Hilfsapparate für Kessel der Pos. 8402 oder 8403 (z.B. Vorwärmer, Überhitzer, Rußbläser und Rauchgasrückführungen) Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen Teile davon
8405 Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern Teile davon (ausg. Kokereien, elektrolytische Prozessgasgeneratoren und Karbidlampen)
8406 Dampfturbinen; Teile davon
8407 21 Außenbordmotoren mit Fremdzündung, für Wasserfahrzeuge
8407 29 Hubkolbenmotoren und Rotationskolbenmotoren, für den Antrieb von Wasserfahrzeugen (ausg. Außenbordmotoren)
8408 Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)
8409 99 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) bestimmt, a.n.g.
8410 Wasserturbinen, Wasserräder und Regler dafür; Teile davon (ausg. Wasserkraftmaschinen oder Hydromotoren der Pos. 8412)
8412 10 Strahltriebwerke, andere als Turbo-Strahltriebwerke
8412 21 Motoren und Kraftmaschinen - linear arbeitend (Zylinder)


KN-Code Warenbezeichnung
8412 29 Wasserkraftmaschinen und Hydromotoren - andere
8412 39 Druckluftmotoren - andere
8413 11 Ausgabepumpen, mit Messvorrichtung ausgestattet oder zur Aufnahme einer Messvorrichtung bestimmt, für Kraftstoffe oder Schmiermittel, von der in Tankstellen oder in Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art
8413 19 Flüssigkeitspumpen, mit Messvorrichtung ausgestattet oder zur Aufnahme einer Messvorrichtung bestimmt (ausg. Ausgabepumpen für Kraftstoffe oder Schmiermittel, von der in Tankstellen oder in Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art)
8413 30 Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren
8413 50 Oszillierende Verdrängerpumpen für Flüssigkeiten, mit Motorantrieb (ausgenommen Pumpen der Unterpositionen 8413.11 und 8413.19, Kraftstoff-, Öloder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren und Betonpumpen)
8413 60 Rotierende Verdrängerpumpen für Flüssigkeiten, mit Motorantrieb (ausgenommen Pumpen der Unterpositionen 8413.11 und 8413.19, Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren)
8413 81 Flüssigkeitspumpen, kraftbetrieben (ausg. solche der Unterpos. 8413.11 oder 8413.19, Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren, Betonpumpen sowie allgemein oszillierende oder rotierende Verdrängerpumpen und Kreiselpumpen aller Art)
8414 10 Vakuumpumpen
8414 90 Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren, Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter - Teile
8415 83 andere Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Feuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird - ohne Kälteerzeugungsvorrichtung


KN-Code Warenbezeichnung
8416 Brenner für Feuerungen, die mit flüssigem Brennstoff, pulverisiertem festem Brennstoff oder Gas betrieben werden; automatische Feuerungen, einschließlich ihrer mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnlichen Vorrichtungen Teile davon
8417 20 Backöfen, nichtelektrisch, für Bäckereien, Konditoreien und Keksfabriken
8419 19 Heißwasserspeicher und Durchlauferhitzer, nichtelektrisch (ausg. Gasdurchlauferhitzer sowie Heizkessel bzw. Heizthermen für Zentralheizung)
8419 40 Destillier- und Rektifizierapparate
8419 50 Wärmeaustauscher (ausg. für Kessel)
8419 89 Apparate und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z.B. Heizen, Kochen, Rösten, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, a.n.g. (ausg. Haushaltsapparate sowie Öfen und andere Apparate der Pos. 8514)
8419 90 Teile von Apparaten und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge sowie von nichtelektrischen Durchlauferhitzern und Heißwasserspeichern, a.n.g.
8420 99 Teile von Kalandern und Walzwerken (ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen - andere
ex 8421 Zentrifugen, einschl. Zentrifugaltrockner (ausg. für die Isotopentrennung); Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen (ausg. von Wasser oder Getränken, und ausg. von künstlichen Nieren); Teile davon
8424 89 Apparate, mechanisch, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver, a.n.g.


KN-Code Warenbezeichnung
8424 90 Apparaten, Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparaten und ähnl. Strahlapparaten sowie von mechanischen Apparaten zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver, a.n.g.
8425 11 Flaschenzüge und Hebezeuge, ausgenommen Absetzkipper und Hebezeuge von der Art, die zum Anheben von Fahrzeugen mit Elektromotor verwendet werden
8425 31 Zugwinden und Spille, mit Elektromotor
8426 Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren
8427 Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren (ausg. Portalhubkraftkarren sowie Krankraftkarren)
8428 20 Pneumatische Stetigförderer
8428 31 Stetigförderer für Waren, ihrer Beschaffenheit nach für Arbeiten unter Tage bestimmt (ausg. pneumatische Stetigförderer)
8428 32 Andere Stetigförderer für Waren - andere, mit Kübeln
8428 33 Andere Stetigförderer für Waren - andere, mit Bändern oder Gurten
8428 39 Stetigförderer für Waren (ausg. ihrer Beschaffenheit nach für Arbeiten unter Tage bestimmt, Stetigförderer mit Kübeln, Bändern oder Gurten sowie pneumatische Stetigförderer)
8428 70 Industrieroboter
8428 90 Andere Maschinen, Apparate und Geräte
8429 Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere Bodenverdichter


KN-Code Warenbezeichnung
8430 10 Rammen und Pfahlzieher
8430 39 Schrämmaschinen und andere Abbaumaschinen sowie Tunnelbohrmaschinen und andere Streckenvortriebsmaschinen - andere
8430 50 Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, selbstfahrend, a.n.g.
8430 69 Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, nicht selbstfahrend, a.n.g.
8431 20 Teile von Gabelstaplern und anderen mit Hebevorrichtung ausgerüsteten Karren zum Fördern und für das Hantieren, a.n.g.
8431 39 Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten der Pos. 8428, a.n.g.
8431 41 Eimer, Kübel, Schaufeln, Löffel, Greifer und Zangen, für Maschinen, Apparate und Geräte der Pos. 8426, 8429 oder 8430
8431 49 Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten der Pos. 8426, 8429 oder 8430, a.n.g.
8439 10 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen
8439 30 Maschinen und Apparate zum Fertigstellen von Papier oder Pappe
8440 90 Buchbindereimaschinen und -apparate, einschließlich Fadenheftmaschinen - Teile
8441 30 Maschinen zum Herstellen von Schachteln, Hülsen, Trommeln oder ähnlichen, nicht durch Formpressen hergestellten Behältnissen
8442 40 Teile der vorstehend genannten Maschinen, Apparate und Geräte
8443 13 Andere Offsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte
8443 15 Hochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, andere als Rollendruckmaschinen, ausgenommen Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte
8443 16 Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte
8443 17 Tiefdruckmaschinen, -apparate und -geräte


KN-Code Warenbezeichnung
8443 19 Druckmaschinen, -apparate und -geräte, zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Pos. 8442 (ausg. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen und andere druckende Büromaschinen der Pos. 8469 bis 8472, Tintenstrahldruckmaschinen sowie Offset-, Flexo-, Hoch- und Tiefdruckmaschinen)
8443 91 Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckzylindern oder anderen Druckformen der Position 8442
8444 Maschinen zum Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
8448 Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 (z.B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter und Webschützenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate dieser Position oder der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 bestimmt (z.B. Spindeln, Spindelflügel, Kratzengarnituren, Webeblätter, Nadelstäbe, Spinndüsen, Webschützen, Weblitzen, Webschäfte, Nadeln und Platinen)
8451 10 Maschinen für die chemische Reinigung
8451 29 Trockner - andere
8451 30 Bügelmaschinen und Bügelpressen, einschließlich Fixierpressen
8451 90 Maschinen und Apparate (ausgenommen Maschinen der Position 8450) zum Waschen, Reinigen, Wringen, Trocknen, Bügeln, Pressen (einschließlich Fixierpressen), Bleichen, Färben, Appretieren, Ausrüsten, Überziehen oder Imprägnieren von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren und Maschinen zum Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen, zum Herstellen von Fußbodenbelägen (z.B. Linoleum); Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen - Teile
8453 Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder oder zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen oder Leder (ausg. Trocknungsmaschinen, Spritzpistolen, Maschinen zum Enthaaren von Schweinen, Nähmaschinen sowie Allzweckpressen); Teile davon


KN-Code Warenbezeichnung
8454 Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe; Teile davon
8455 22 Metall-Kaltwalzwerke (ausg. Rohrwalzwerke)
8455 30 Walzen für Metallwalzwerke
8456 20 Ultraschallwerkzeugmaschinen (ausg. Ultraschallreinigungsmaschinen sowie Materialprüfmaschinen)
8456 40 Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art, im Plasmalichtbogenverfahren betrieben
8457 Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und Transfermaschinen, zum Bearbeiten von Metallen
8458 Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung
8459 Werkzeugmaschinen, einschl. Bearbeitungseinheiten auf Kopf, zum Bohren, Fräsen, Fräsen oder Innengewinden (ausg. Drehmaschinen und Drehzentren der Pos. 8458, Zahnschneidemaschinen der Pos. 8461 sowie handbetriebene Maschinen)
8460 Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mit Hilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln (ausg. Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Pos. 8461 sowie von Hand zu führende Maschinen)
8461 20 Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen zur Bearbeitung von Metallen oder Cermets
8461 30 Räummaschinen zur Bearbeitung von Metallen oder Cermets
8461 40 Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen
8461 90 Hobelmaschinen, Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen und andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen - andere


KN-Code Warenbezeichnung
8462 Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Schmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen (ausgenommen Walzwerke); Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen, Längsteilanlagen und Ablänganlagen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen, Ausklinken oder Nibbeln von Metallen (ausgenommen Ziehbänke); Pressen zum Bearbeiten von Metallen oder Metallcarbiden, nicht in den vorstehenden Positionen genannt
8463 Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Metallen, gesinterten Hartmetallen oder Cermets, ohne Materialabtrag (ausg. Schmiede-, Biege-, Abkant-, Richt- und Abflachungspressen, Schermaschinen, Stanz- oder Ausklinkmaschinen, Pressen und von Hand zu führenden Maschinen)
8464 Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnl. mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas (ausg. von Hand zu führende Maschinen)
8465 20 Bearbeitungszentren
8465 93 Schleifmaschinen und Poliermaschinen
8465 94 Biegemaschinen und Zusammenfügemaschinen
8465 96 Spaltmaschinen, Hackmaschinen und Schälmaschinen, für die Bearbeitung von Holz (ausg. Maschinenzentren)
8466 Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Pos. 8456 bis 8465 bestimmt, einschl. Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für die Maschinen, a.n.g.; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art
8468 Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweißen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, jedoch ausgenommen solche der Position 8515; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten Teile davon


KN-Code Warenbezeichnung
ex 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Lesegeräte, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten dieser Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen andere Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen des KN-Codes 8471 80 und Speichereinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, anderweit nicht genannt, entsprechend dem KN-Code 8471 70 98
8472 10 Vervielfältigungsmaschinen
8472 30 Briefsortiermaschinen, Brieffaltmaschinen, Briefkuvertier- und Streifbandanlegemaschinen, Brieföffnungsmaschinen, Briefschließmaschinen, Briefsiegelmaschinen, Markenfrankiermaschinen und Briefmarkenentwertungsmaschinen
8473 Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8470 bis 8472 bestimmt
8474 10 Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschen
8474 31 Betonmischmaschinen und Mörtelmischmaschinen (ausg. auf Eisenbahnwagen oder LKW-Fahrgestellen montiert)
8474 39 Maschinen und Apparate zum Mischen oder Kneten - andere
8474 80 Maschinen und Apparate zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen sowie Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand (ausg. zum Gießen oder Pressen von Glas)
8475 Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben oder Glasröhre ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen; Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren (ausg. Öfen sowie Heizgeräte zum Herstellen von vorgespanntem Glas); Teile davon


KN-Code Warenbezeichnung
8477 Maschinen und Apparate zum Bearbeiten oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Teile davon
8479 10 Maschinen, Apparate und Geräte für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeiten
8479 30 Pressen zum Herstellen von Span- oder Faserplatten aus Holz oder anderen holzartigen Stoffen und andere Maschinen und Apparate zum Behandeln von Holz oder Kork
8479 50 Industrieroboter, anderweit weder genannt noch inbegriffen
8479 81 Maschinen, Apparate und Geräte zum Behandeln von Metallen, einschl. Spulenwickelmaschinen für elektrotechnische Zwecke, a.n.g. (ausg. Industrieroboter, Öfen, Trockenapparate, Spritzpistolen und ähnl. Apparate, Hochdruckreiniger und andere mit Spritzdüsen arbeitende Reinigungsmaschinen, Walzwerke, Werkzeugmaschinen sowie Maschinen zum Herstellen von Bindfäden, Seilen, Tauen oder Kabeln)
8479 82 Maschinen, Apparate und Geräte zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren, a.n.g. (ausg. Industrieroboter)
8479 89 Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, a.n.g.
8479 90 Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen - Teile
8480 20 Grundplatten für Formen
8480 30 Gießereimodelle
8480 60 Formen für mineralische Stoffe
8481 10 Druckminderventile
8481 20 Ventile für die ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung
8481 30 Rückschlagklappen und Rückschlagventile, für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnl. Behälter


KN-Code Warenbezeichnung
8481 40 Überdruckventile und Sicherheitsventile
8482 Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager), ausg. Stahlkugeln der Pos. 7326); Teile davon
8483 Maschinenwellen, einschl. Nockenwellen und Kurbelwellen, und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager, Gleitlager, Lagergehäuse und Lagerschalen, für Maschinen; Gleitlager; Kugel- oder Rollenschrauben, Getriebe und andere Drehzahlumwandler, einschl. Drehmomentwandler; Schwungräder, Riemenscheiben und Seilscheiben, einschl. Seilrollenblöcke für Flaschenzüge; Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen, für Maschinen, einschl. Universalkupplungen; Teile davon
8484 Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschließungen; mechanische Dichtungen
8486 Maschinen, Apparate und Geräte von der ausschließlich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendeten Art; Maschinen, Apparate und Geräte in Anmerkung 9C zu Kapitel 84 genannt Teile und Zubehör, a.n.g.
8487 Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in Kapitel 84 a.n.g. (ausg. Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren)
8501 20 Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von > 37,5 W
8501 31 Gleichstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W bis 750 W und Gleichstromgeneratoren mit einer Leistung von 750 W oder weniger
8501 33 Andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen PhotovoltaikGeneratoren, mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 375 kW
8501 53 Mehrphasen-Wechselstrommotoren mit einer Leistung von > 75 kW
8501 61 Wechselstromgeneratoren mit einer Leistung von <= 75 kVA


KN-Code Warenbezeichnung
8501 62 Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren, mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA
8501 63 Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren, mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA
8501 64 Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren, mit einer Leistung von mehr als 750 kVA
8502 Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer
8503 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8501 oder 8502 bestimmt:
8504 32 Trockentransformatoren mit einer Leistung von > 1 kVA bis 16 kVA
8504 33 Transformatoren mit einer Leistung von mehr als 16 kVA bis 500 kVA
8504 34 Transformatoren mit einer Leistung von mehr als 500 kVA
8505 Elektromagnete (ausg. für medizinische Zwecke) Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnl. dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe; Teile davon
8506 60 Luft-Zink-Elemente und Luft-Zink-Batterien (ausg. ausgebrauchte)
8506 90 Elektrische Primärelemente und Primärbatterien - Teile
8507 10 Blei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art "Starterbatterien" (ausg. ausgebrauchte)
8507 20 Blei-Akkumulatoren (ausg. ausgebrauchte sowie Starterbatterien)
8507 30 Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form - Nickel-Cadmium-Akkumulatoren


KN-Code Warenbezeichnung
8511 Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, elektrisch, für Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung oder Selbstzündung (z.B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z.B. Gleichstrommaschinen und Wechselstrommaschinen) und Ladestromschalter oder Rückstromschalter; Teile davon
8512 20 Beleuchtungsgeräte und Sichtsignalgeräte, elektrisch, von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art (ausg. Lampen der Pos. 8539)
8512 90 Teile von elektrischen Beleuchtungsgeräten, Signalgeräten, Scheibenwischern, Scheibenentfrostern und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art, a.n.g.
ex 85 14 Elektrische Industrie- oder Laboratoriumsöfen, einschließlich Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung; ausg. heißisostatische Pressen, Backöfen für Brotfabriken, Bäckereien, Konditoreien und Keksfabrikender Pos. 8514 19 10; andere Industrie- oder Laboratoriumsapparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung:
8515 11 Lötkolben und Lötpistolen, elektrisch
8515 19 Maschinen, Apparate und Geräte zum elektrischen Hart- oder Weichlöten (ausg. Lötkolben und Lötpistolen)
8515 21 Maschinen, Apparate und Geräte zum Widerstandsschweißen von Metallen, vollautomatisch oder teilautomatisch
8515 29 Maschinen, Apparate und Geräte zum Widerstandsschweißen von Metallen, weder vollautomatisch noch teilautomatisch
8516 80 Heizwiderstände, elektrisch (ausg. aus agglomerierter Kohle oder Grafit)
8517 61 Basisstationen von Sende- oder Empfangsgeräten für Töne, Bilder oder andere Daten
8523 51 Halbleiterspeichervorrichtungen, nichtflüchtige, ohne Aufzeichnung (ausg. Waren des Kapitels 37)


KN-Code Warenbezeichnung
8525 Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte
8526 Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte:
8527 21 Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können, kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät
8528 49 Monitore mit Kathodenstrahlröhre "CRT" (ausg. Computermonitore sowie mit TV-Empfänger)
8530 Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen (ausg. mechanische oder elektromechanische Geräte der Pos. 8608); Teile davon
8532 10 Festkondensatoren ihrer Beschaffenheit nach für Ströme mit 50/60 Hz bestimmt und mit einer Blindleistung von >= 0,5 kVAr "Leistungskondensatoren"
8532 29 Festkondensatoren (ausg. Tantalkondensatoren, Aluminium-Elektrolytkondensatoren, Keramik-, Papier- und Kunststoffkondensatoren sowie Leistungskondensatoren)
8532 30 Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren, elektrisch
8532 90 Teile von elektrischen Festkondensatoren, Drehkondensatoren und anderen einstellbaren Kondensatoren, a.n.g.
8533 29 Andere Festwiderstände - andere
8533 90 Teile von elektrischen Widerständen, einschl. Rheostaten und Potenziometern, a.n.g.
8534 Gedruckte Schaltungen
8535 Geräte, elektrisch, zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Sicherungen, Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von > 1000 V (ausg. Schaltschränke, Schaltpulte, Steuerungen usw. der Pos. 8537)


KN-Code Warenbezeichnung
8538 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8535, 8536 oder 8537 bestimmt
8539 29 Glühlampen, elektrisch (ausg. Wolfram-Halogen-Glühlampen, Lampen mit einer Leistung von <= 200 W und für eine Spannung von > 100 V sowie Ultraviolett- und Infrarotlampen)
8539 39 Entladungslampen (ausg. Glühkathoden-Leuchtstofflampen, Quecksilber-, Natriumdampflampen, Halogen-Metalldampflampen sowie Ultraviolettlampen)
8539 41 Bogenlampen
8539 51 Leuchtdiodenmodule (LED-Module)
8539 52 Leuchtdiodenlampen (LED)
8540 Glühkathoden-, Kaltkathoden- und Fotokathoden-Elektronenröhren (z.B. Vakuumröhren, dampf- oder gasgefüllte Röhren, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren und Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras) Teile davon
8541 30 Thyristoren, Diacs und Triacs (ausg. lichtempfindliche Halbleiterbauelemente)
8541 41 Leuchtdioden (LED)
8541 42 Fotoelemente, weder zu Modulen zusammengesetzt noch in Form von Tafeln
8541 43 Fotoelemente, zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln
8543 10 Teilchenbeschleuniger
8543 20 Signalgeneratoren, elektrisch
8543 30 Maschinen, Apparate und Geräte für die Galvanotechnik, Elektrolyse oder Elektrophorese
8544 11 Wickeldrähte für elektrotechnische Zwecke, aus Kupfer, isoliert
8544 30 Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art
8544 49 Leiter, elektrisch, für eine Spannung von <= 1000 V, isoliert, nicht mit Anschlussstücken versehen, a.n.g.


KN-Code Warenbezeichnung
8544 60 Leiter, elektrisch, für eine Spannung von > 1000 V, isoliert, a.n.g.
8544 70 Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken
8545 20 Kohlebürsten für elektrotechnische Zwecke
8547 Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z.B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Position 8546; Isolierrohre für elektrotechnische Zwecke, einschl. Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung
8549 Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten
8602 Lokomotiven (ausg. mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren); Lokomotivtender
8604 Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge, auch selbstfahrend (z.B. Gerätewagen, Kranwagen, Wagen mit Gleisstopfmaschinen, Gleiskorrekturwagen, Messwagen und Draisinen)
8606 Güterwagen, schienengebunden (ausg. Gepäckwagen und Postwagen)
8701 21 Sattelzugmaschinen - nur mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)
8701 22 Sattelzugmaschinen - mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben
8701 23 Sattelzugmaschinen - mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben Sattelzugmaschinen - nur mit Elektromotor angetrieben


KN-Code Warenbezeichnung
8701 24 Gleiskettenzugmaschinen (ausg. Gleisketten-Einachsschlepper)
8701 30 Gleiskettenzugmaschinen (ausg. Einachsschlepper)
8703 10 Fahrzeuge zum Befördern von < 10 Personen auf Schnee; Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge
ex 8703 23 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 1.900 cm3, jedoch <= 3.000 cm3 (ausg. Krankenwagen)
ex 8703 24 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 3.000 cm3 (ausg. Krankenwagen)
ex 8703 32 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 1.900 cm3, jedoch <= 2.500 cm3 (ausg. Krankenwagen)
ex 8703 33 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 2.500 cm3 (ausg. Krankenwagen)
8703 40 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, sowohl mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung als auch mit Elektromotor als Antriebsmotor (ausg. Plug-inHybride)
8703 50 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, sowohl mit Dieselmotor als auch mit Elektromotor als Antriebsmotor (ausg. Plug-in-Hybride)


KN-Code Warenbezeichnung
8703 60 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, sowohl mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung als auch mit Elektromotor als Antriebsmotor, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
8703 70 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, sowohl Dieselmotor als auch mit Elektromotor als Antriebsmotor, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
8703 80 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Elektromotor als Antriebsmotor
8703 90 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit anderen Motoren als Kolbenverbrennungsmotoren oder Elektromotoren
ex 8704 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, einschl. Fahrgestelle mit Motor und Fahrerhaus, ausgenommen Fahrzeuge der KN-Codes 8704 21 91 und 8704 21 99, mit Motor mit einem Hubraum von 1 900 cm3 oder weniger
8705 Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung gebaut (z.B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)
8709 90 Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon - Teile
8716 20 Anhänger und Sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder entladevorrichtung


KN-Code Warenbezeichnung
8716 39 andere Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern - andere
8716 90 Teile von Anhängern, einschl. Sattelanhängern, und anderen nicht selbstfahrenden Fahrzeugen, a.n.g.
8903 Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus
9001 10 Fasern, optisch sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern (ausg. aus einzeln umhüllten Fasern der Pos. 8544)
9002 11 Objektive für Fotoapparate, Filmkameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungsapparate oder Verkleinerungsapparate
9002 19 Objektive (ausg. für Fotoapparate, Filmkameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate)
9005 Ferngläser, Fernrohre, astronomische Fernrohre, optische Teleskope und Montierungen dafür; andere astronomische Instrumente und Montierungen dafür (ausg. Instrumente für Radioastronomie und andere, anderweit genannte oder inbegriffene Instrumente, Apparate und Geräte)
9007 Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten (ausg. Geräte der Videotechnik)
9010 Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien, in Kapitel 90 anderweit nicht genannt; Negativbetrachter; Lichtbildwände
9013 10 Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI
9014 Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, apparate und -geräte (ausg. Funknavigationsgeräte); Teile davon
9015 Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser


KN-Code Warenbezeichnung
9024 Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (z.B. von Metallen, Holz, Spinnstoffen, Papier oder Kunststoffen): Teile davon
9025 90 Teile und Zubehör für Dichtemesser "Aräometer, Senkwaagen" und ähnl. schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, a.n.g.
9026 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z.B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Positionen 9014, 9015, 9028 oder 9032
9027 10 Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch
9027 81 Massenspektrometer
9027 89 Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen oder zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergl. oder für kalorimetrische, akustische oder photometrische Messungen, a.n.g. (ausg. Massenspektrometer)
9029 Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler (ausg. Gas-, Flüssigkeits- und Elektrizitätszähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope
9030 32 Multimeter mit Registriervorrichtung
9030 39 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Stromspannung, Stromstärke, Widerstand oder elektrischer Leistung, mit Registriervorrichtung (ausg. Multimeter sowie Oszilloskope und Oszillografen)
9030 40 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ihrer Beschaffenheit nach besonders für die Telekommunikation bestimmt "z.B. Nebensprechmesser, Verstärkungsgradmesser, Verzerrungsmesser und Geräuschspannungsmesser"


KN-Code Warenbezeichnung
9030 82 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben "wafers" oder Halbleiterbauelementen
9030 89 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ohne Registriervorrichtung, a.n.g.
9031 Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 a.n.g.; Profilprojektoren
9032 81 Andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln - hydraulische oder pneumatische - andere Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art
9401 10 Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art
9401 20 Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art
9403 30 Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art
9406 Vorgefertigte Gebäude
9503 00 75 Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff, a.n.g. unter Position 9503
9503 00 79 Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus anderen Stoffen als Kunststoff, a.n.g. unter Position 9503
9606 Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge (ohne Manschettenverbindungen)
9608 91 Schreibfedern und Schreibfederspitzen
9612 20 Aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art
ex 98 Komplette Industrieanlagen, ausg. Anlagen zur Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken, Pharmazeutika, Arzneimitteln und medizinischen Geräten

"

.

Anhang IX

Anhang XXIX der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:

"Anhang XXIX
Liste der Projekte nach Artikel 3n Absatz 6 Buchstabe c

Gegenstand der Befreiung Geltungsbeginn Ablauf der
Geltungsdauer
Beförderung von Rohöl des KN-Codes 2709 00 mit Kondensat mit Ursprung im Projekt Sachalin II (Caxaxxx-2), das seinen Standort in Russland hat, per Schiff nach Japan, sowie die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit einer solchen Beförderung. 5. Dezember 2022 31. März 2024

"

.

Anhang X

Der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird folgender Anhang XXXIII angefügt:

"Anhang XXXIII
Liste der Güter und Technologien sowie Länder nach Artikel 12f

KN-Code Warenbezeichnung Land

"

.

Anhang XI

Der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird folgender Anhang XXXV angefügt:

"Anhang XXXV
Liste der Feuerwaffen und anderen Waffen nach Artikel 2aa
"

KN Code Warenbezeichnung
9303 Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird
ex 9304 Andere Waffen (z.B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen), ausgenommen Waffen der Position 9307


UWS Umweltmanagement GmbH ENDE