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Durchführungsverordnung (EU) 2023/1538 der Kommission vom 25. Juli 2023 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2022/2379 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Statistiken über die pflanzliche Erzeugung

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 187 vom 26.07.2023 S. 40, ber. L 226 S. 205)



Ergänzende Informationen
Beschl. (EU) 2024/2386

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2379 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates 1, insbesondere auf, Artikel 4 Absatz 6, Artikel 5 Absatz 10, Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EU) 2022/2379 wird ein integrierter Rahmen dafür geschaffen, europäische Statistiken betreffend landwirtschaftliche Betriebsmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse zu entwickeln, zu erstellen und zu verbreiten.

(2) Für die Erstellung von Statistiken über landwirtschaftliche Betriebsmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse in Bezug auf die pflanzliche Erzeugung müssen die Datenanforderungen festgelegt werden, damit zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbare Daten erstellt werden können und Harmonisierung erreicht wird.

(3) Gemäß Artikel 5 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2022/2379 werden in der vorliegenden Verordnung technische Elemente der bereitzustellenden Daten angegeben. Bei diesen Elementen handelt es sich um die Liste der Variablen, die Beschreibungen der Variablen, die Beobachtungseinheiten, die anzuwendenden Genauigkeitsanforderungen, die anzuwendenden methodischen Regeln und die Fristen für die Übermittlung der Daten.

(4) Es müssen die Variablen festgelegt werden, für die die regionale Dimension und die ökologische/biologische Dimension vorgeschrieben ist, da diese nur für einige Variablen benötigt werden.

(5) Der Erhebungsumfang der Datensätze sollte gegebenenfalls so festgelegt werden, dass er über die Anforderungen des Artikels 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2379 hinausgeht, damit Inkohärenzen zwischen den Mitgliedstaaten vermieden werden.

(6) Die in Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/2379 erwähnten Bezugszeiträume sollten näher bestimmt werden.

(7) Die Ernteerträge sind wichtige Indikatoren für die landwirtschaftliche Erzeugung und sollten daher Teil der Daten sein. Die Kommission (Eurostat) sollte diesen Indikator jedoch auf der Grundlage der übermittelten Daten berechnen.

(8) Der Feuchtigkeitsgehalt der erzeugten Kulturpflanzen und der Zuckergehalt von Zuckerrüben unterscheiden sich von Jahr zu Jahr erheblich, was den Vergleich von Erzeugungsmengen im Zeitverlauf und zwischen den Ländern behindert. Zur Erstellung vergleichbarer Statistiken sind daher Informationen über die nationale Standardfeuchtigkeit und den Zuckergehalt erforderlich.

(9) Gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/2379 können die Mitgliedstaaten für vorab festgelegte Variablen von der Übermittlung von Daten zu bestimmten Fristen ausgenommen werden, falls die Auswirkungen ihrer Erzeugung auf den Gesamtwert dieser Variablen auf Unionsebene begrenzt sind. Dies ist der Fall, wenn ihre Erzeugung unterhalb bestimmter Schwellenwerte liegt. Es ist notwendig, diese Schwellenwerte, die zu ihrer Festlegung verwendete Methodik, die bei der Anwendung dieser Methodik herangezogenen Datenquellen sowie die Daten, für die diese Ausnahme gilt, zu spezifizieren.

(10) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Datenanforderungen

Die Mitgliedstaaten stellen Daten zum Bereich der Statistiken über die pflanzliche Erzeugung gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2022/2379 in Form aggregierter Datensätze bereit. Die Daten über die Erzeugung insgesamt und im ökologischen/biologischen Landbau werden der Kommission (Eurostat) auf der vorgeschriebenen geografischen Ebene übermittelt.

Artikel 2 Datensätze

(1) Der Dateninhalt der Datensätze ist festgelegt in:

  1. Anhang I für Themenbereich i) Anbaufläche und pflanzliche Erzeugung:
    1. Ackerkulturen und Dauergrünland;
    2. Gartenbau ohne Dauerkulturen;
    3. Dauerkulturen.
  2. Anhang II für Themenbereich ii) Bilanzen für pflanzliche Erzeugnisse für die Einzelthemen:
    1. Getreidebilanzen;
    2. Ölsaatbilanzen.
  3. Anhang III für Themenbereich iii) Grünland für das Einzelthema:
    1. Bewirtschaftung von Grünland.

(2) Für jeden Datensatz enthält Abschnitt I Folgendes:

  1. eine Beschreibung des Dateninhalts;
  2. die auf nationaler und gegebenenfalls auf regionaler Ebene bereitzustellenden Variablen;
  3. die für den ökologischen/biologischen Landbau bereitzustellenden Variablen;
  4. die Fristen für die Übermittlung der Daten an die Kommission (Eurostat);
  5. die Bezugszeiträume.

(3) Für jeden Datensatz enthält Abschnitt II gegebenenfalls Folgendes:

  1. eine Beschreibung der Maßeinheiten;
  2. technische Anforderungen in Bezug auf die Variablen;
  3. Schwellenwerte für Ausnahmen von den Datenübermittlungsfristen.

Artikel 3 Genauigkeitsanforderungen

Wenn Datensammlungen auf der Grundlage statistischer Stichproben durchgeführt werden, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die gewichteten Ergebnisse für die statistische Grundgesamtheit innerhalb der relevanten geografischen Einheit repräsentativ sind, und dass sie so konzipiert sind, dass sie die Genauigkeitsanforderungen gemäß Anhang IV erfüllen. Sind Genauigkeitsanforderungen - beispielsweise aufgrund anderer Quellen als statistischer Erhebungen - nicht anwendbar, so ist die Qualität der Statistiken so zu gewährleisten, dass sie für den von ihnen beschriebenen Anwendungsbereich repräsentativ sind und die in Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 festgelegten Qualitätskriterien erfüllen.

Artikel 4 Beschreibungen

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Beschreibungen der Begriffe gemäß Anhang V.

Artikel 5 Methodik für Ausnahmen

(1) Mitgliedstaaten können von bestimmten Fristen für die regelmäßige Datenübermittlung ausgenommen werden, wenn die Auswirkungen des Mitgliedstaats auf den Gesamtwert dieser Variablen auf Unionsebene begrenzt sind.

(2) Ausnahmen von der Datenübermittlung werden für Variablen in Datensätzen des Themenbereichs "Anbaufläche und pflanzliche Erzeugung" gewährt, sofern ihre Anwendung den Umfang der Informationen über den erwarteten Gesamtwert der jeweiligen Variablen auf Unionsebene nicht um mehr als 5 % verringert. Die Kommission (Eurostat) berechnet Referenzschwellenwerte für die Erzeugung jeder Kultur, für die Ausnahmen gelten. Diese Referenzschwellenwerte werden auf der Grundlage eines Dreijahresdurchschnitts aus statistischen Daten über Erzeugungsmengen berechnet.

(3) Ein Mitgliedstaat, in dem die Erzeugung einer Kultur in drei aufeinanderfolgenden Jahren geringer oder gleich hoch wie der Referenzschwellenwert ist, wird von der Übermittlung von Daten für alle (Unter-)Variablen ausgenommen, die zu dieser Kultur für bestimmte Fristen gehören, wie jeweils in Abschnitt II bezüglich der Datensätze in Anhang I ausgeführt wird. Diese Ausnahme wird automatisch widerrufen, wenn der einschlägige Erzeugungswert des Mitgliedstaats den Referenzschwellenwert in drei aufeinanderfolgenden Jahren übersteigt. Die Datenübermittlung beginnt für das Bezugsjahr, das auf das dritte aufeinanderfolgende Jahr folgt, in dem der Referenzschwellenwert überschritten wird. Die Ausnahme wird automatisch wieder in Kraft gesetzt, wenn in dem Mitgliedstaat die Erzeugung der relevanten Kultur in drei aufeinanderfolgenden Jahren geringer als oder gleich hoch wie der Referenzschwellenwert ausfällt.

(4) Die Referenzschwellenwerte sind in Anhang I jeweils in Abschnitt II festgelegt. Die Kommission kann die Werte abändern, falls der durchschnittliche Gesamtwert auf Unionsebene unter 90 % oder über 110 % des Gesamtwerts auf Unionsebene bleibt, der für die Berechnung des Referenzschwellenwerts in drei aufeinanderfolgende Jahre herangezogen wird.

Artikel 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2025.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 25. Juli 2023

1) ABl. L 315 vom 07.12.2022 S. 1.

2) Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.03.2009 S. 164).

.

Anbaufläche und pflanzliche Erzeugung Anhang I

Datensatz i.1

Ackerkulturen und Dauergrünland

Bereich: b. Statistik über die pflanzliche Erzeugung
Themenbereich: i. Anbaufläche und pflanzliche Erzeugung
Einzelthema: i.1 Ackerkulturen und Dauergrünland

Abschnitt I
Dateninhalt

Die Daten umfassen die frühen Schätzungen und die endgültigen Statistiken über die Flächen, die Erzeugung und die Erträge der landwirtschaftlichen Feldkulturen und des Dauergrünlands, die zur Ernte vorwiegend im Bezugszeitraum in den landwirtschaftlichen Betrieben der Mitgliedstaaten angebaut werden, einschließlich der nach ökologischen/biologischen Grundsätzen angebauten Kulturen.

Daten auf nationaler Ebene Daten auf regionaler Ebene Daten zum ökologischen/biologischen Landbau
Kulturen Datenübermittlungsfristen 31. Januar Jahr N 1 30. Juni Jahr N 1 31. August Jahr N 1 30. September Jahr N 30. November Jahr N 31. März Jahr N+1 30. September Jahr N+1 30. September Jahr N+1 30. September Jahr N+1
Landwirtschaftlich genutzte Fläche ohne Haus- und Nutzgärten 2 MA MA OMU, OMC, OMA
Ackerland 3 MA MA OMU, OMC, OMA
Getreide zur Körnergewinnung (einschl. Saatguterzeugung) MA, SA, PR SA, PR
Weizen und Spelz SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR
Weichweizen und Spelz SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR OF, OP
Winterweichweizen und Spelz SA SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR
Sommerweichweizen und Spelz SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR
Hartweizen SA SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR OF, OP
Roggen SA SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR OF, OP
Gerste SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR OF, OP
Wintergerste SA SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR
Sommergerste SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR
Hafer SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR OF, OP
Körnermais und Corn-Cob-Mix SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR OF, OP
Triticale SA SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR OF, OP
Sorghum SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR OF, OP
Reis SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR OF, OP
Indica-Reis SA, PR
Japonica-Reis SA, PR
Wintermenggetreide SA, PR
Sommermenggetreide SA, PR OF, OP
Sonstiges Getreide zur Körnergewinnung a. n. g. (Rispenhirse, Kanariensaat usw.) SA, PR
Pseudogetreide SA, PR
Buchweizen SA, PR
Quinoa SA, PR
Sonstiges Pseudogetreide a. n. g. SA, PR
Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten) MA, SA, PR SA, PR
Futtererbsen SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR OF, OP
Puff- und Ackerbohnen SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR OF, OP
Süßlupinen SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR OF, OP
Linsen SA SA SA, PR SA, PR OF, OP
Wicken SA SA SA, PR SA, PR OF, OP
Kichererbsen SA SA SA, PR SA, PR OF, OP
Sonstige trocken geerntete Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen a. n. g. SA, PR
Hackfrüchte MA, SA, PR
Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/-erdäpfel) SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR OF, OP
Zuckerrüben (ohne Saatgut) SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR OF, OP
Sonstige Hackfrüchte a. n. g. SA, PR
Handelsgewächse MA, SA
Ölsaaten SA, PR
Raps und Rübsen zur Körnergewinnung SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR OF, OP
Winterraps und -rübsen zur Körnergewinnung SA SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR
Sommerraps und -rübsen zur Körnergewinnung SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR
Sonnenblumenkerne SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR OF, OP
Soja SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR OF, OP
Leinsamen (Öllein) SA, PR
Baumwollsamen PR
Sonstige Ölfrüchte zur Körnergewinnung a. n. g. SA, PR
Faserpflanzen SA, PR
Flachs SA SA SA, PR SA, PR
Hanf SA SA SA, PR SA, PR
Baumwolle SA, PR
Sonstige Faserpflanzen a. n. g. SA, PR
Tabak SA, PR
Hopfen SA, PR
Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen SA OF
Energiepflanzen a. n. g. MA, PR
Sonstige Handelsgewächse a. n. g. SA
Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland MA, PR MA
Ackerwiesen und -weiden MA, PR MA OMA
Leguminosen zur Ganzpflanzenernte SA, PR OF, OP
Luzerne SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR
Gemenge aus Leguminosen und Gras SA, PR
Sonstige Leguminosen zur Ganzpflanzenernte a. n. g. SA, PR
Grünmais/Silomais SA SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR SA, PR OF, OP
Sonstiges Getreide zur Ganzpflanzenernte (ohne Grünmais/Silomais) SA, PR
Sonstige Pflanzen zur Grünernte a. n. g. SA, PR
Saat- und Pflanzgut MA OMA
Brachflächen MA MA
Sonstige Kulturen auf dem Ackerland a. n. g. MA
Dauergrünland MA, PR MA OMU, OMC, OMA
Dauerwiesen und -weiden (ohne ertragsarmes Dauergrünland) MA, PR
Ertragsarmes Dauergrünland MA, PR
Dauergrünland, das nicht mehr zu Produktionszwecken genutzt wird und beihilfefähig ist MA
1) Ausnahmeregelungen bezüglich der Datenübermittlung siehe Abschnitt II.

2) Die Flächen in den Datensätzen i.2 und i.3 sind - mit Ausnahme der Fläche für Zuchtpilze (Speisepilze) in Datensatz i.2 - in der landwirtschaftlich genutzten Fläche enthalten.

3) Die Flächen in Datensatz i.2 sind in der Fläche des Ackerlands enthalten.

N ist das Jahr, auf das sich die Daten beziehen.

MA = Hauptfläche insgesamt (1.000 ha), einschließlich ökologischer/biologischer Flächen
SA = Aussaatfläche insgesamt (1.000 ha), einschließlich ökologischer/biologischer Flächen
OF = Zertifizierte ökologische/biologische Aussaatfläche (1.000 ha)
OMC = Zertifizierte ökologische/biologische Hauptfläche
OMU = In Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau befindliche Hauptfläche (1.000 ha)
OMA = In Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau befindliche zertifizierte Hauptfläche (1.000 ha)
PR = Geerntete Erzeugung insgesamt (1.000 Tonnen), einschließlich ökologischen/biologischen Landbaus
OP = Zertifizierte ökologische/biologische geerntete Erzeugung (1.000 Tonnen)

Bezugszeitraum: Erntejahr

Abschnitt II
Beschreibung der Maßeinheiten

Aussaatfläche: Bezieht sich auf die Gesamtfläche, auf der eine Kultur ausgesät oder gepflanzt wurde, deren Ernte im Bezugskalenderjahr beginnt, unabhängig davon, wann die Pflanzung erfolgt ist. Wird die Kultur im Laufe eines Jahres mehr als einmal auf derselben Parzelle ausgesät oder gepflanzt, so wird die Fläche mit der Anzahl der Pflanzungen multipliziert.

Hauptfläche: Bezieht sich auf die physisch vorhandene Fläche der Parzelle(n), unabhängig davon, ob sie während des Erntejahrs nur eine einzige Kultur oder mehrere Kulturen trug. Bei einjährigen Kulturen entspricht die Hauptfläche der Aussaatfläche; bei vergesellschafteten Kulturen entspricht sie der Fläche, auf der diese gleichzeitig angebaut werden; bei aufeinanderfolgenden Aussaaten oder Kulturen wird die Fläche nur einmal berücksichtigt; bei Dauerkulturen werden zusätzlich zur Erzeugungsfläche auch nichtproduktive junge Pflanzungen und vorübergehend aufgegebene Flächen einbezogen. Auf diese Art und Weise wird die Fläche nur einmal aufgeführt.

Geerntete Erzeugung: Bezieht sich auf die geerntete Erzeugung insgesamt, aus der Ernteverluste eliminiert wurden.

Die Erzeugung von Getreide, Hülsenfrüchten und Ölsaaten ist als Trockengewicht der gereinigten Körner mit dem konstanten, markt- und landesüblichen Standardfeuchtigkeitsniveau zu melden. Reis wird als Rohreis gemeldet.

Die Daten über die Erzeugung von Hackfrüchten sollten als Gewicht in gereinigtem Zustand, d. h. ohne Laub und Blätter, Erde und Schlamm, gemeldet werden.

Die Erzeugung von Pflanzen zur Grünernte auf Ackerland und Dauergrünland schließt das durch Schnitt und Beweidung geerntete Volumen ein. Die Daten sind als Trockenmasse zu melden.

Die Erzeugung anderer Kulturen ist mit dem konstanten Standardfeuchtigkeitsniveau zu melden, das in dem Land, in dem sich Feuchtigkeit auf die Vermarktung auswirkt, marktüblich ist, wobei die für den Handel hauptsächlich verwendete Form anzugeben ist.

Die Länder übermitteln der Kommission (Eurostat) Informationen über das konstante, markt- und landesübliche Standardfeuchtigkeitsniveau, wie oben ausgeführt, aus denen Eurostat die Erzeugung in der EU-Standardfeuchtigkeit zwecks Vereinheitlichung neu berechnet.

Im Fall der Zuckerrübe übermitteln die Länder der Kommission (Eurostat) Daten über den Zuckergehalt der geernteten Erzeugung des Erntejahres zusammen mit den endgültigen Erzeugungsdaten, aus denen Eurostat die Erzeugung mit dem EU-Standardzuckergehalt (16 %) zwecks Vereinheitlichung neu berechnet.

Zertifizierte ökologische/biologische Fläche: Bezieht sich auf Flächen, ausgenommen Flächen während des Umstellungszeitraums gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2018/848, die unter Einhaltung der Anforderungen an die ökologische/biologische Produktion nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 oder gegebenenfalls der neuesten Rechtsvorschriften bewirtschaftet werden.

In Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau befindliche Fläche: Bezieht sich auf Flächen während des Umstellungszeitraums gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2018/848 oder gegebenenfalls den aktuellsten Rechtsvorschriften, die unter Einhaltung der Anforderungen an die ökologische/biologische Produktion bewirtschaftet werden.

Zertifizierte oder in Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau befindliche Fläche: Bezieht sich auf Flächen, bei denen es sich entweder um zertifizierte ökologische/biologische Flächen oder um sich in der Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau befindliche Flächen handelt.

Zertifizierte ökologische/biologische geerntete Erzeugung: Bezieht sich auf die auf zertifizierten ökologischen/biologischen Flächen gemäß der vorstehenden Definition geerntete Erzeugung.

Ökologische/biologische Flächen und ökologischer/biologischer Landbau sind in den Gesamtwerten für Flächen und Erzeugung enthalten.

Technische Anforderungen in Bezug auf die Variablen

Der Ernteertrag wird berechnet, indem die geerntete Erzeugung insgesamt durch die Aussaatfläche insgesamt dividiert wird. Eurostat wird die Ernteerträge auf der Grundlage der übermittelten Daten berechnen. Wetterereignisse, die erhebliche Auswirkungen auf die geerntete Erzeugung haben, sind der Kommission (Eurostat) zu melden.

Referenzschwellenwerte für Ausnahmen von der Datenübermittlung

Die in Artikel 5 Absatz 2 festgelegten Referenzschwellenwerte sind nachstehend aufgeführt:

Referenzvariable: Erzeugung von Referenzschwellenwert (1.000 Tonnen) Ausnahme von der Übermittlung
Weichweizen und Spelz 1.700

31. Januar Jahr N
30. Juni Jahr N
31. August Jahr N

Hartweizen 170
Roggen 80
Gerste 500
Hafer 70
Körnermais und Corn-Cob-Mix 1.100
Triticale 120
Sorghum 15
Reis 65
Futtererbsen 25
Puff- und Ackerbohnen 15
Kartoffeln/Erdäpfel 350
Zuckerrüben 1.500
Raps und Rübsen zur Körnergewinnung 300
Sonnenblumenkerne 150
Soja 60
Grünmais/Silomais 2.000

Datensatz i.2

Gartenbau ohne Dauerkulturen

Bereich: b. Statistik über die pflanzliche Erzeugung
Themenbereich: i. Anbaufläche und pflanzliche Erzeugung
Einzelthema: i.2 Gartenbau ohne Dauerkulturen

Abschnitt I
Dateninhalt

Die Daten umfassen die frühen Schätzungen und die endgültigen Statistiken über die Flächen, die Erzeugung und die Erträge der Gartenbaukulturen, die zur Ernte im Bezugszeitraum in den landwirtschaftlichen Betrieben der Mitgliedstaaten angebaut werden, einschließlich der nach ökologischen/biologischen Grundsätzen angebauten Kulturen.

Daten auf nationaler Ebene Daten zum ökologischen/biologischen Landbau
Kulturen Datenübermittlungsfristen 30. Juni Jahr N 1 30. September Jahr N 1 31. Mai Jahr N+1 30. September Jahr N+1 30. September Jahr N+1
Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren HA, PR MA OH, OP
Frischgemüse (einschließlich Melonen) HA, PR OH, OP
Kohlarten HA, PR OH, OP
Blumenkohl/Karfiol und Brokkoli HA, PR
Rosenkohl/Kohlsprossen HA, PR
Kohl HA, PR
Sonstige Kohlarten a. n. g. HA, PR
Blatt- und Stängelgemüse (ohne Kohlarten) HA, PR OH, OP
Porree HA, PR
Sellerie HA, PR
Salate HA, PR, PRG
Endivien HA, PR
Spinat HA, PR
Spargel HA, PR
Zichorie HA, PR
Artischocken HA, PR
Sonstiges Blatt- und Stängelgemüse a. n. g. HA, PR
Fruchtgemüse (einschließlich Melonen) HA, PR OH, OP
Tomaten/Paradeiser HA HA, PR HA, PR, PRG OH, OP
Gurken und Cornichons HA, PR, PRG
Auberginen/Melanzani HA, PR
Gartenkürbisse (Zucchini) HA, PR
Moschus- und Riesenkürbisse HA, PR
Zuckermelonen HA, PR
Wassermelonen HA, PR
Gemüse- und Pfefferpaprika/Peperoni HA, PR, PRG
Sonstiges Fruchtgemüse a. n. g. HA, PR
Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse HA, PR OH, OP
Möhren/Karotten HA, PR OH, OP
Speisezwiebeln und Schalotten HA, PR OH, OP
Rote Rüben HA, PR
Knollensellerie HA, PR
Garten-Rettiche HA, PR
Knoblauch HA, PR
Sonstiges Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse a. n. g. HA, PR
Frische Hülsenfrüchte HA, PR OH, OP
Frische Speiseerbsen HA, PR
Frische Speisebohnen HA, PR
Sonstige frische Hülsenfrüchte a. n. g. HA, PR
Sonstiges Frischgemüse a. n. g. HA, PR
Erdbeeren HA, PR, PRG OH, OP
Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen) MA
Zuchtpilze (Speisepilze) PR OP
Champignons PR
Sonstig+e Zuchtpilze (Speisepilze) a. n. g. PR
1) Ausnahmeregelungen bezüglich der Datenübermittlung siehe Abschnitt II.

N ist das Jahr, auf das sich die Daten beziehen.

MA = Hauptfläche insgesamt (1.000 ha)
HA = Erntefläche insgesamt (1.000 ha)
OH = Zertifizierte ökologische/biologische Erntefläche (1.000 ha)
PR = Geerntete Erzeugung insgesamt (1.000 Tonnen)
PRG = Erntemenge insgesamt aus Kulturen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung (1.000 Tonnen)
OP = Zertifizierte ökologische/biologische geerntete Erzeugung (1.000 Tonnen)

Bezugszeitraum: Erntejahr

Abschnitt II
Beschreibung der Maßeinheiten

Erntefläche: Bezieht sich auf die Anbaufläche einer bestimmten Kultur, die im Bezugserntejahr geerntet wird. Wird auf derselben Fläche im Bezugszeitraum mehrmals ausgesät oder gepflanzt, so wird die Fläche mit der Anzahl der jährlichen Ernten multipliziert.

Hauptfläche: Siehe Datensatz i.1, Abschnitt II.

Geerntete Erzeugung: Siehe Datensatz i.1, Abschnitt II.

Zertifizierte ökologische/biologische Fläche: Siehe Datensatz i.1, Abschnitt II.

Zertifizierte ökologische/biologische geerntete Erzeugung: Siehe Datensatz i.1, Abschnitt II.

Technische Anforderungen in Bezug auf die Variablen

Der Ernteertrag wird berechnet, indem die geerntete Erzeugung insgesamt durch die Erntefläche insgesamt dividiert wird. Eurostat wird die Ernteerträge auf der Grundlage der übermittelten Daten berechnen. Wetterereignisse, die erhebliche Auswirkungen auf die geerntete Erzeugung haben, sind der Kommission (Eurostat) zu melden.

Referenzschwellenwerte für Ausnahmen von der Datenübermittlung

Die in Artikel 5 Absatz 2 festgelegten Referenzschwellenwerte sind nachstehend aufgeführt:

Referenzvariable Referenzschwellenwert (1.000 Tonnen) Ausnahme von der Übermittlung
Erzeugung von Tomaten/Paradeisern 250 30. Juni Jahr N
30. September Jahr N

Datensatz i.3

Dauerkulturen

Bereich: b. Statistik über die pflanzliche Erzeugung
Themenbereich: i. Anbaufläche und pflanzliche Erzeugung
Einzelthema: i.3 Dauerkulturen

Abschnitt I
Dateninhalt

Die Daten umfassen die frühen Schätzungen und die endgültigen Statistiken über die Flächen, die Erzeugung und die Erträge der landwirtschaftlichen Dauerkulturen, die zur Ernte vorwiegend im Bezugszeitraum in den landwirtschaftlichen Betrieben der Mitgliedstaaten angebaut werden, einschließlich der nach ökologischen/biologischen Grundsätzen angebauten Kulturen.

Kulturen Daten auf nationaler Ebene Daten auf regionaler Ebene Daten zum ökologischen/biologischen Landbau
Datenübermittlungsfristen 30. November Jahr N 1 31. März Jahr N+1 30. September Jahr N+1 30. September Jahr N+1 30. September Jahr N+1
Dauerkulturen MA MA OMC, OMU, OMA
Dauerkulturen für den menschlichen Verzehr PA, PR MA, PA, PR
Baum- und Beerenobst, Nüsse (ohne Zitrusfrüchte, Trauben und Erdbeeren) PA, PR MA MA OPA, OP
Obst der gemäßigten Klimazonen PA, PR OPA
Kernobst PA, PR OPA
Äpfel PA, PR PA, PR OPA, OP
Birnen PA, PR PA, PR OPA, OP
Sonstiges Kernobst a. n. g. PA, PR
Steinobst PA, PR OPA
Pfirsiche PA, PR PA, PR OPA, OP
Nektarinen PA, PR PA, PR OPA, OP
Aprikosen/Marillen PA, PR OPA, OP
Kirschen PA, PR OPA, OP
Süßkirschen PA, PR
Sauerkirschen/Weichseln PA, PR
Pflaumen PA, PR OPA, OP
Sonstiges Steinobst a. n. g. PA, PR
Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen PA, PR OPA
Feigen PA, PR
Kiwis PA, PR OPA, OP
Avocados PA, PR
Bananen PA, PR
Sonstige Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen a. n. g. PA, PR
Beerenobst (ohne Erdbeeren) PA, PR OPA, OP
Schwarze Johannisbeeren/Ribiseln PA, PR
Rote Johannisbeeren/Ribiseln PA, PR
Himbeeren PA, PR
Heidelbeeren PA, PR
Sonstiges Beerenobst a. n. g. PA, PR
Nüsse PA, PR OPA, OP
Walnüsse PA, PR
Haselnüsse PA, PR
Mandeln PA, PR
Esskastanien PA, PR
Sonstige Nüsse a. n. g. PA, PR
Zitrusfrüchte PA, PR MA, PA, PR MA OPA, OP
Orangen PA, PR PA, PR PA, PR OPA, OP
Kleine Zitrusfrüchte PA, PR PA, PR
Satsumas PA, PR PA, PR PA, PR
Clementinen PA, PR PA, PR PA, PR
Sonstige kleine Zitrusfrüchte und Mandarinenhybriden a. n. g. PA, PR PA, PR
Zitronen und Limetten PA, PR PA, PR
Pampelmusen und Grapefruits PA, PR PA, PR
Sonstige Zitrusfrüchte a. n. g. PA, PR PA, PR
Trauben PA, PR MA, PA, PR MA OPA, OP
Keltertrauben PA, PR PA, PR OPA, OP
Keltertrauben für Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.) PA, PR PA, PR
Keltertrauben für Weine mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.) PA, PR PA, PR
Keltertrauben für andere Weine a. n. g. (ohne g. U./g. g. A.) PA, PR PA, PR
Tafeltrauben PA, PR PA, PR
Trauben für Rosinen PA, PR PA, PR
Trauben für sonstige Zwecke a. n. g. PA, PR PA, PR
Oliven PA, PR PA, PR MA, PA, PR MA OPA, OP
Tafeloliven PA PA, PR PA, PR
Oliven zur Ölherstellung PA PA, PR PA, PR
Sonstige Dauerkulturen für den menschlichen Verzehr a. n. g. PA, PR MA
Baumschulen MA
Sonstige Dauerkulturen MA
1) Ausnahmeregelungen bezüglich der Datenübermittlung siehe Abschnitt II.

N ist das Jahr, auf das sich die Daten beziehen.

MA = Hauptfläche insgesamt (1.000 ha)
PA = Erzeugungsfläche insgesamt (1.000 ha)
OPA = Zertifizierte ökologische/biologische Erzeugungsfläche (1.000 ha)
OMC = Zertifizierte ökologische/biologische Hauptfläche
OMU = In Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau befindliche Hauptfläche (1.000 ha)
OMA = In Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau befindliche zertifizierte Hauptfläche (1.000 ha)
PR = Geerntete Erzeugung insgesamt (1.000 Tonnen)
OP = Zertifizierte ökologische/biologische geerntete Erzeugung (1.000 Tonnen)

Bezugszeitraum: Erntejahr

Abschnitt II
Beschreibung der Maßeinheiten

Erzeugungsfläche: Bezieht sich auf die Fläche, die hauptsächlich im Bezugserntejahr potenziell abgeerntet werden kann.

Hauptfläche: Siehe Datensatz i.1, Abschnitt II.

Geerntete Erzeugung: Siehe Datensatz i.1, Abschnitt II.

Zertifizierte ökologische/biologische Fläche: Siehe Datensatz i.1, Abschnitt II.

Zertifizierte oder in Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau befindliche Hauptfläche: Siehe Datensatz i.1, Abschnitt II.

Zertifizierte ökologische/biologische geerntete Erzeugung: Siehe Datensatz i.1, Abschnitt II.

Technische Anforderungen in Bezug auf die Variablen

Der Ernteertrag wird berechnet, indem die geerntete Erzeugung insgesamt durch die Erzeugungsfläche insgesamt dividiert wird. Eurostat wird die Ernteerträge auf der Grundlage der übermittelten Daten berechnen. Wetterereignisse, die erhebliche Auswirkungen auf die geerntete Erzeugung haben, sind der Kommission (Eurostat) zu melden.

Referenzschwellenwerte für Ausnahmen von der Datenübermittlung

Die in Artikel 5 Absatz 2 festgelegten Referenzschwellenwerte sind nachstehend aufgeführt:

Referenzvariable: Erzeugung von Referenzschwellenwert (1.000 Tonnen) Ausnahme von der Übermittlung
Äpfel 150 30. November Jahr N
Birnen 40
Pfirsiche 90
Nektarinen 80
Orangen 300
Clementinen 140
Satsumas 120
Oliven 700
1) Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (ABl. L 150 vom 14.06.2018 S. 1).


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Bilanzen für pflanzliche Erzeugnisse Anhang II

Datensatz ii.1

Getreidebilanzen

Bereich: b. Statistik über die pflanzliche Erzeugung
Themenbereich: ii. Bilanzen für pflanzliche Erzeugnisse
Einzelthema: ii.1 Getreidebilanzen

Abschnitt I
Dateninhalt

Die Daten umfassen das Angebot an den, die Verwendung der und die Lagerbestände der wichtigsten Getreidearten und der sich daraus ergebenden Erzeugnisse der ersten Verarbeitungsstufe in den Mitgliedstaaten während des Bezugszeitraums.

Kulturen Weichweizen und Spelz Hartweizen Roggen Gerste Hafer Triticale Körnermais und Corn-Cob-Mix
Datenübermittlungsfrist Ende des Wirtschaftsjahres + 11 Monate
Merkmale der Bilanzen
Angebot Q Q Q Q Q Q Q
Geerntete Erzeugung Q Q Q Q Q Q Q
Verluste und Schwund in landwirtschaftlichen Betrieben Q Q Q Q Q Q Q
Einfuhren Q Q Q Q Q Q Q
Intra-EU-Einfuhren Q Q Q Q Q Q Q
Extra-EU-Einfuhren Q Q Q Q Q Q Q
Anfangsbestände zu Beginn des Wirtschaftsjahres Q Q Q Q Q Q Q
Verwendung Q Q Q Q Q Q Q
Verwendungen im Inland Q Q Q Q Q Q Q
Verwendungen im Inland - menschlicher Verzehr Q Q Q Q Q Q Q
Verwendungen im Inland - industrielle Verwendung Q Q Q Q Q Q Q
Verwendungen im Inland - Verwendung als industrielles Bioethanol, sonstiger Biokraftstoff oder Biogas Q Q Q Q Q Q Q
Verwendungen im Inland - im Ganzen für Futtermittel verwendet Q Q Q Q Q Q Q
Verwendungen im Inland - Saatgut Q Q Q Q Q Q Q
Verwendungen im Inland - Verluste Q Q Q Q Q Q Q
Ausfuhren Q Q Q Q Q Q Q
Intra-EU-Ausfuhren Q Q Q Q Q Q Q
Extra-EU-Ausfuhren Q Q Q Q Q Q Q
Endbestände am Ende des Wirtschaftsjahres Q Q Q Q Q Q Q


Q = Menge (1.000 Tonnen) auf nationaler Ebene

Bezugszeitraum: Wirtschaftsjahr N (1. Juli Jahr N - 30. Juni Jahr N+ 1)

Abschnitt II
Beschreibung der Maßeinheiten

Menge: Bezieht sich auf die Menge der Kultur oder das Äquivalent in Körnern, die bzw. das für die Bilanzposition im konstanten, landesüblichen Standardfeuchtigkeitsniveau verwendet wird.

Datensatz ii.2

Ölsaatenbilanzen

Bereich: b. Statistik über die pflanzliche Erzeugung
Themenbereich: ii. Bilanzen für pflanzliche Erzeugnisse
Einzelthema: ii.2 Ölsaatenbilanzen

Abschnitt I
Dateninhalt

Die Daten umfassen das Angebot an den, die Verwendung der und die Lagerbestände der wichtigsten Ölsaaten während des Bezugszeitraums in den Mitgliedstaaten.

Kulturen Raps und Rübsen zur Körnergewinnung Sonnenblumenkerne Soja
Datenübermittlungsfrist Ende des Wirtschaftsjahres + 11 Monate
Merkmale der Bilanzen
Angebot Q Q Q
Geerntete Erzeugung Q Q Q
Verluste und Schwund in landwirtschaftlichen Betrieben Q Q Q
Einfuhren Q Q Q
Intra-EU-Einfuhren Q Q Q
Extra-EU-Einfuhren Q Q Q
Anfangsbestände zu Beginn des Wirtschaftsjahres Q Q Q
Verwendung Q Q Q
Verwendungen im Inland Q Q Q
Verwendungen im Inland - menschlicher Verzehr Q Q Q
Verwendungen im Inland - im Ganzen für Futtermittel verwendet Q Q Q
Verwendungen im Inland - Zerkleinerung Q Q Q
Zerkleinerung für Öle - menschlicher Verzehr Q Q Q
Zerkleinerung für Öle - Biokraftstoffe Q Q Q
Zerkleinerung für Öle - andere industrielle Verwendungen Q Q Q
Verwendungen im Inland - Saatgut Q Q Q
Verwendungen im Inland - Verluste Q Q Q
Ausfuhren Q Q Q
Intra-EU-Ausfuhren Q Q Q
Extra-EU-Ausfuhren Q Q Q
Endbestände am Ende des Wirtschaftsjahres Q Q Q


Q = Menge (1.000 Tonnen) auf nationaler Ebene

Bezugszeitraum: Wirtschaftsjahr N (1. Juli Jahr N - 30. Juni Jahr N+ 1)

Abschnitt II
Beschreibung der Maßeinheiten

Menge: Bezieht sich auf die Menge der Kultur oder das Äquivalent in Saatgut, die bzw. das für die Bilanzposition im konstanten, landesüblichen Standardfeuchtigkeitsniveau verwendet wird.

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Grünland Anhang III

DatensatZ iii.1

Bewirtschaftung beweideter Flächen

Bereich: b. Statistik über die pflanzliche Erzeugung
Themenbereich: iii. Grünland
Einzelthema: iii.1 Bewirtschaftung von Grünland

Abschnitt I
Dateninhalt

Die Daten umfassen die Flächen an Dauergrünland und Wechselgrünland, unterteilt nach Alter, Bedeckung und Bewirtschaftung, in den Mitgliedstaaten während des Bezugszeitraums.

Gesamtfläche Davon bewirtschaftet Bewirtschaftet, davon gedüngt
Datenübermittlungsfrist 30. September Jahr N+1
Kultur
Dauergrünland (20 Jahre und mehr) MA, MAR MA MA
Dauergrünland (11 bis 19 Jahre) MA, MAR MA MA
Dauergrünland (6 bis 10 Jahre) MA, MAR MA MA
Ackerwiesen und -weiden MA, MAR
Alter 1-3 Jahre MA, MAR
Alter 4-5 Jahre MA, MAR
Anteil des Dauergrünlands insgesamt mit
Baum-/Strauchbestand MA, MAR
Bewirtschaftete Agrarforstwirtschaftsflächen MA, MAR

Maßeinheiten

MA = Hauptfläche insgesamt (1.000 ha)
MAR = Hauptfläche auf regionaler Ebene
Häufigkeit: Jahre, die mit 0, 3 oder 6 enden
Bezugszeitraum: Kalenderjahr

Abschnitt II
Beschreibung der Maßeinheiten

Hauptfläche: Siehe Datensatz i.1.

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Genauigkeitsanforderungen Anhang IV

Die für eine Stichprobe erfassten und auf die gesamte statistische Grundgesamtheit eines Datensatzes extrapolierten Daten erfüllen die Genauigkeitsanforderungen in Tabelle 1.

Die Genauigkeitsanforderungen gelten für die endgültige Übermittlung der nationalen Schätzungen für spezifische, zu den in Tabelle 1 aufgeführten Datensätzen gehörende Variablen.

Die Variablen beziehen sich auf die Hauptflächen auf nationaler Ebene.

Die betreffenden Grundgesamtheiten sind in der ersten Spalte von Tabelle 1 definiert.

Tabelle 1: Genauigkeitsanforderungen

Betreffende Grundgesamtheit Variable, für die Genauigkeitsanforderungen gelten Relative Standardabweichung
Datensatz: Ackerkulturen und Dauergrünland
Die landwirtschaftlichen Betriebe mit der betreffenden Variable
  • Hauptflächen mit Getreide zur Körnergewinnung
3 %
  • Hauptflächen mit Hülsenfrüchten und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung
  • Hauptflächen mit Hackfrüchten
  • Hauptflächen mit Handelsgewächsen
  • Hauptflächen mit Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland
  • Hauptflächen mit Dauergrünland
Datensatz: Gartenbau ohne Dauerkulturen
Die landwirtschaftlichen Betriebe mit Gartenbauerzeugnissen ohne Dauerkulturen
  • Hauptflächen mit Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren
3 %
Datensatz: Dauerkulturen
Die landwirtschaftlichen Betriebe mit Dauerkulturen
  • Hauptflächen mit Dauerkulturen
3 %

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Beschreibungen Anhang V


Erntejahr Kalenderjahr, in dem die Ernte beginnt, einschließlich des Zeitraums, in dem alle Vorbereitungsmaßnahmen (z.B. Bodenbearbeitung, Anpflanzung und Ausbringen von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln) zur Sicherung dieser Ernte - auch während des vorangegangenen Kalenderjahres - ergriffen wurden


Landwirtschaftlich genutzte Fläche ohne Haus- und Nutzgärten Die Gesamtheit der Flächen an Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen
Ackerland Land, das regelmäßig bearbeitet (gepflügt oder bestellt) und/oder bepflanzt wird und im Allgemeinen einer Fruchtfolge unterliegt
Winterkulturen Vor dem oder im Winter ausgesäte Kulturen
Sommerkulturen Im Frühjahr ausgesäte Kulturen
Getreide zur Körnergewinnung (einschl. Saatguterzeugung) Sämtliche Getreidearten, trocken zur Körnergewinnung geerntet, unabhängig von der Verwendung
Weizen und Spelz Triticum aestivum L. emend. Fiori et Paol., Triticum spelta L., Triticum monococcum L. und Triticum durum Desf.
Weichweizen und Spelz Triticum aestivum L. emend. Fiori et Paol., Triticum spelta L. und Triticum monococcum L. und andere wegen ähnlicher Eigenschaften angebaute Arten der Familie Triticum
Hartweizen Triticum durum Desf.
Roggen Secale cereale L.
Wintermenggetreide Gemenge von Roggen und anderen Getreidearten und anderen Gemengen von vor oder im Winter ausgesäten Getreidearten (Wintermenggetreide)
Gerste Hordeum vulgare L.
Hafer Avena sativa L.
Sommermenggetreide Getreidearten, die im Frühjahr eingesät und in einem Gemenge angebaut werden
Körnermais und Corn-Cob-Mix Zea mays L., der zur Körnergewinnung geerntet wird, als Saatgut oder Corn-Cob-Mix
Triticale x Triticosecale Wittmack
Sorghum Sorghum bicolor (L.) Conrad Moench oder Sorghum x sudanense (Piper) Stapf
Reis Oryza sativa L.
Indica-Reis Oryza sativa ssp. indica
Japonica-Reis Oryza sativa ssp. japonica
Sonstiges Getreide a. n. g. Getreide, trocken zur Körnergewinnung geerntet, das unter den vorherigen Positionen nicht erfasst wurde, wie Rispenhirse (Panicum miliaceum L.), Kanariensaat (Phalaris canariensis L.) und sonstiges Getreide
Pseudogetreide Pflanzen zur Erzeugung von Früchten oder Saatgut, die als Körner verwendet und verbraucht werden, obwohl diese botanisch weder Gräser noch echte Getreidekörner sind
Buchweizen Fagopyrum esculentum Mill.
Quinoa Chenopodium quinoa Willd.
Sonstiges Pseudogetreide a. n. g. Sonstiges Pseudogetreide
Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung Alle getrockneten Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen, trocken zur Körnergewinnung geerntet, unabhängig von der Verwendung
Futtererbsen Alle Sorten von Futtererbsen (Pisum sativum L. convar. sativum oder Pisum sativum L. convar. arvense L. oder convar. speciosum), trocken geerntet
Puff- und Ackerbohnen Alle Sorten von Puff- oder Ackerbohnen (Vicia faba L. (partim)), trocken geerntet
Süßlupinen Alle Süßlupinen (Lupinus sp.), trocken zur Körnergewinnung geerntet
Linsen Lens culinaris Medikus
Kichererbsen Cicer arietinum L.
Wicken Vicia sativa subsp. sativa L., trocken zur Körnergewinnung geerntet
Sonstige trocken geerntete Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen a. n. g. Trocken zur Körnergewinnung geerntete Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen, die unter den vorherigen Positionen nicht erfasst wurden
Hackfrüchte Wegen ihrer Wurzeln, Knollen oder ihrem veränderten Stiel angebaute Feldfrüchte. Ausgenommen ist Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse, wie Karotten, Rote Rüben oder Kohlrüben
Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/-erdäpfel) Solanum tuberosum L.
Zuckerrüben (ohne Saatgut) Beta vulgaris L. subsp. vulgaris var. altissima Döll, hauptsächlich für die Zuckerindustrie und zur Alkoholerzeugung
Sonstige Hackfrüchte a. n. g. Futterrüben (Beta vulgaris L.) und Pflanzen der Familie Brassicae, die hauptsächlich zur Verwendung als Futtermittel geerntet werden, unabhängig davon, ob Wurzel oder Stiel verfüttert werden sollen, sowie sonstige hauptsächlich wegen ihrer Wurzeln als Futtermittel angebaute Pflanzen, anderweitig nicht genannt
Handelsgewächse Kulturpflanzen, die normalerweise nicht zum Direktverbrauch verkauft werden, da sie vor der letzten Verwendung industriell verarbeitet werden müssen
Ölsaaten Hauptsächlich wegen ihres Ölgehalts angebaute Kulturen
Raps und Rübsen zur Körnergewinnung Raps (Brassica napus L.) und Rübsen (Brassica rapa L. var. oleifera (Lam.)), zur Ölerzeugung angebaut und als Trockenkörner geerntet
Sonnenblumenkerne Helianthus annuus L., als Trockenkörner geerntet
Soja Glycine max L. Merril, als Trockenkörner geerntet, unabhängig von der Verwendung
Leinsamen (Öllein) Leinsamen- bzw. Ölleinsorten (Linum usitatissimum L.), hauptsächlich zur Ölerzeugung angebaut und als Trockenkörner geerntet
Sonstige Ölfrüchte zur Körnergewinnung a. n. g. Sonstige hauptsächlich wegen ihres Ölgehalts angebaute und als Trockenkörner geerntete Kulturen, anderweitig nicht genannt
Faserpflanzen Hauptsächlich wegen ihres Fasergehalts angebaute Kulturen
Flachs Leinsamen- bzw. Ölleinsorten (Linum usitatissimum L.), hauptsächlich zur Faserherstellung angebaut
Hanf Cannabis sativa L. für die Erzeugung von Stroh und andere industrielle Verwendungen
Baumwolle Gossypium spp., wegen der Faser und/oder wegen der Ölsaaten geerntet
Sonstige Faserpflanzen a. n. g. Sonstige hauptsächlich wegen ihres Fasergehalts angebaute Pflanzen, anderweitig nicht genannt, wie Jute (Corchorus capsularis L.), Abaca oder Manilahanf (Musa textilis Née), Sisal (Agave sisalana Perrine) und Kenaf (Hibiscus cannabinus L.)
Tabak Nicotiana tabacum L., angebaut wegen der Blätter
Hopfen Humulus lupulus L., angebaut wegen der Fruchtstände (Dolden)
Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen, angebaut für pharmazeutische Zwecke, zur Parfümherstellung oder für den menschlichen Verzehr
Energiepflanzen a. n. g. Energiepflanzen, die ausschließlich zur Erzeugung von erneuerbarer Energie verwendet, anderweitig nicht genannt und auf Ackerland angebaut werden
Sonstige Handelsgewächse a. n. g. Sonstige Handelsgewächse, anderweitig nicht genannt
Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland Sämtliche grün geerntete Kulturen auf dem Ackerland, die hauptsächlich zur Verwendung als Futtermittel oder zur Erzeugung erneuerbarer Energie bestimmt sind, nämlich Getreide, Gräser, Leguminosen oder Handelsgewächse und sonstige Kulturen auf dem Ackerland, die grün geerntet und/oder verwendet werden
Ackerwiesen und -weiden In einer normalen Fruchtfolge stehende Futtergräser zur Beweidung, Heu- oder Silageherstellung, die den Boden mindestens ein Jahr und normalerweise weniger als fünf Jahre beanspruchen und als Gras oder Grasgemisch ausgesät werden
Leguminosen zur Ganzpflanzenernte Hauptsächlich für Futterzwecke oder zur Energieerzeugung angebaute und als ganze Pflanze grün geerntete Leguminosen. Gemenge aus einem überwiegenden Anteil von Leguminosen (in der Regel > 80 % Hülsenfrüchte) und Gräsern, die grün oder getrocknet als Heu geerntet werden, sind eingeschlossen
Luzerne Medicago spp. Alleine oder mit hohem Prozentsatz in einem Gemenge angebaut
Gemenge aus Leguminosen und Gras Wechselgrünland, mit einem Gemenge aus einem Anteil an Gras und Futterleguminosen (in der Regel < 80 % Hülsenfrüchte) eingesät, grün oder getrocknet als Heu geerntet
Sonstige Leguminosen zur Ganzpflanzenernte a. n. g. Sonstige Leguminosen zur Ganzpflanzenernte für Futterzwecke oder zur Energieerzeugung
Grünmais/Silomais Zea mays L., hauptsächlich zur Silage angebaut (ganzer Kolben, Teile der Pflanze oder ganze Pflanze) und nicht zur Körnergewinnung geerntet
Sonstiges Getreide zur Ganzpflanzenernte (ohne Grünmais/Silomais) Sämtliche Getreidesorten (ausgenommen Mais), für Futterzwecke oder zur Erzeugung erneuerbarer Energie (Erzeugung von Biomasse) angebaut und als ganze Pflanze grün geerntet
Sonstige Pflanzen zur Grünernte a. n. g. Sonstige ein- und mehrjährige (weniger als fünf Jahre) hauptsächlich für Futterzwecke angebaute und grün geerntete Pflanzen. Auch Reste von anderweitig nicht genannten Gewächsen bei Vernichtung der Haupternte und Verwertung der Reststoffe (als Futtermittel oder erneuerbare Energie)
Saat- und Pflanzgut Flächen zur Erzeugung von Saatgut für Hackfrüchte (ausgenommen Kartoffeln/Erdäpfel und sonstige Gewächse, bei denen die Wurzeln auch als Saatgut verwendet werden), Futterpflanzen, Gräser, Handelsgewächse (ausgenommen Ölsaaten) sowie Saat- und Pflanzgut für Gemüse und Blumen
Brachflächen Ackerland, das entweder der Fruchtfolge unterliegt oder in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) erhalten wird, bewirtschaftet oder nicht, auf dem jedoch für die Dauer eines Erntejahres keine Ernte erzeugt wird. Das wesentliche Merkmal von Schwarzbrache (einschließlich Grünbrache) ist, dass der Boden zur Regeneration normalerweise für eine gesamte Vegetationsperiode ruht. Schwarzbrache kann in folgenden Formen vorkommen:
  1. Flächen ohne jegliche Vegetation oder
  2. Flächen mit zufälliger Vegetation, die als Futter oder zum Unterpflügen verwendet werden kann, oder
  3. eingesäte Flächen, die ausschließlich Gründüngungszwecken dienen (Grünbrache)
Sonstige Kulturen auf dem Ackerland a. n. g. Ackerlandkulturen, anderweitig nicht genannt
Dauergrünland Flächen, die fortdauernd (mehrere aufeinanderfolgende Jahre, normalerweise mindestens fünf Jahre oder länger) dem Anbau von Grünfutterpflanzen, Futterpflanzen oder Energiepflanzen dienen, sei es durch künstliche Anlage (Einsaat) oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat), und die außerhalb der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs stehen. Das Grünland kann beweidet, zwecks Heu- oder Silageherstellung abgemäht oder zur Erzeugung von erneuerbarer Energie genutzt werden
Dauerwiesen und -weiden (ohne ertragsarmes Dauergrünland) Dauerwiesen und -weiden auf Böden guter oder mittlerer Qualität, die normalerweise intensiv beweidet werden können
Ertragsarmes Dauergrünland Ertragsarmes Dauergrünland, in der Regel auf Böden geringer Qualität, beispielsweise in Hanglagen und Höhenlagen, normalerweise nicht durch Düngung, Pflege, Einsaat oder Trockenlegung verbessert. Diese Flächen können normalerweise nur extensiv beweidet werden und werden in der Regel nicht oder nur extensiv gemäht, da sie sich nicht für eine hohe Tierbesatzdichte eignen
Dauergrünland, das nicht mehr zu Produktionszwecken genutzt wird und beihilfefähig ist Dauergrünland, das nicht mehr zu Produktionszwecken genutzt und gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 oder gegebenenfalls neuerer Rechtsvorschriften in einem Zustand erhalten wird, der die Beweidung oder den Anbau ohne Vorbereitungsmaßnahmen, die über den Einsatz von in der Landwirtschaft üblichen Methoden und Maschinen hinausgehen, ermöglicht, und das ferner beihilfefähig ist


Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren Alle Kohlarten, Blatt- und Stängelgemüse, Fruchtgemüse, Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse, frische Hülsenfrüchte, anderes Gemüse, frisch geerntet (nicht trocken) und Erdbeeren. Bezieht sich sowohl auf Gemüse als auch auf Erdbeeren, die auf Ackerflächen im Freiland in der Fruchtfolge mit anderen landwirtschaftlichen oder Gartenbaukulturen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung angebaut werden
Frischgemüse (einschließlich Melonen) Alle Kohlarten, Blatt- und Stängelgemüse, Fruchtgemüse, Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse, frische Hülsenfrüchte, anderes Gemüse, frisch geerntet (nicht trocken)
Kohlarten Alle Kohlarten, die wegen der Blätter, Stiele, Blüten und Knospen angebaut werden, sowie Wurzel- und Knollengemüse, frisch geerntet (nicht trocken)
Blumenkohl/Karfiol und Brokkoli Darunter fallen Blumenkohl/Karfiol (Brassica oleracea L. convar. Botrytis (L.)), Brokkoli (Brassica oleracea L. var. botrytis subvar. cymos), Grüner Blumenkohl (grüne Variante von Blumenkohl), Brokkolini, Chinesischer Brokkoli oder Kai-lan (Brokkoli-Kai-lan-Hybrid) (Brassica oleracea L. var. alboglabra)), Romanesco (Brassica oleracea convar. botrytis var. botrytis)
Rosenkohl/Kohlsprossen Brassica oleracea L. var. gemmifera DC.
Kohl Darunter fallen Weißkohl (Brassica oleracea L. var. oleracea), Spitzkohl (Brassica oleracea L. convar. capitata Alef. var. alba DC), Rotkohl (Brassica oleracea L. convar. capitata Alef. var. capitata L. f. rubra), Wirsingkohl (Brassica oleracea L. convar. capitata Alef. var. sabauda L.)
Sonstige Kohlarten a. n. g. Sonstige Kohlarten, anderweitig nicht genannt
Blatt- und Stängelgemüse (ohne Kohlarten) Sämtliche Blattgemüse und Stängelgemüse (ohne Kohlarten): Porree, Sellerie, Salate, Endivien, Spinat, Spargel, Zichorie, Artischocken und anderes Blatt- oder Stängelgemüse
Porree Allium porrum L. und andere wegen ähnlicher Eigenschaften angebaute Arten der Familie Allium
Sellerie Apium graveolens var. dulce (Mill.) Pers.
Salate Lactuca spp.
Endivien Krausblättrige Endivie (Cichorium endivia L. var. crispum Lam.) und Eskariol (Cichorium endivia L. var. latifolium Lam.)
Spinat Spinacia oleracea L.
Spargel Asparagus officinalis L.
Zichorie Sorten der Zichorie (Cichorium intybus L.) als Salate, für die Inulingewinnung oder als Kaffeegetränk
Artischocken Cynara scolymus L.
Sonstiges Blatt- und Stängelgemüse a. n. g. Sonstiges Blattgemüse und Stielgemüse, anderweit nicht genannt
Fruchtgemüse (einschließlich Melonen) Alle Fruchtgemüse: Tomaten/Paradeiser, Gurken, Cornichons, Auberginen/Melanzani, Gartenkürbisse (Zucchini), Moschus- und Riesenkürbisse, Zucker- und Wassermelonen, Gemüse- und Pfefferpaprika/Peperoni (Capsicum spp.) und sonstiges Fruchtgemüse
Tomaten/Paradeiser Alle Tomaten/Paradeiser (Solanum lycopersicon L. syn. Lycopersicon lycopersicum (L.) H. Karst. syn. Lycopersicon esculentum Mill.)
Gurken und Cornichons Gurken (Cucumis sativus L.), einschließlich der allgemein für Gewürzgurken (Cornichons) verwendeten besonderen Kultursorten. Antillengurken (Cucumis anguria L.) sind eingeschlossen
Auberginen/Melanzani Solanum melongena L.
Gartenkürbisse (Zucchini) Sorten von Gartenkürbissen (Zucchini) (Cucurbita pepo L. ssp. pepo)
Moschus- und Riesenkürbisse Sorten von Moschuskürbissen (Cucurbita moschata Duchesne) und Riesenkürbissen (Curcubita maxima spp.), für den menschlichen Verzehr bestimmt
Zuckermelonen Cucumis melo L.
Wassermelonen Citrullus lanatus (Thunb.) Matsum. et Nakai
Gemüse- und Pfefferpaprika/Peperoni Alle (Gemüse-)Paprika (Capsicum annuum L.) und Chilischoten (Capsicum frutescens L.)
Sonstiges Fruchtgemüse a. n. g. Sonstiges, für den menschlichen Verzehr angebautes Gemüse, anderweitig nicht genannt
Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse Alle Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse: Möhren/Karotten, Speisezwiebeln, Schalotten, Rote Rüben, Knollensellerie, Garten-Rettiche, Knoblauch und sonstiges Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse
Möhren/Karotten Daucus carota L. ssp. sativus (Hoffm.) Hayek
Speisezwiebeln und Schalotten Zwiebel (Allium cepa L.), Ackerlauch (Allium ampeloprasum L.), Winterzwiebel (Allium fistulosum L.) und Schalotte (Allium ascalonicum L.) sowie andere wegen ähnlicher Eigenschaften angebaute Arten der Familie Allium
Rote Rüben Beta vulgaris L. var. conditiva Alef.
Knollensellerie Apium graveolens L. var. rapaceum
Garten-Rettiche Alle Garten-Rettiche (Raphanus sativus L.), die geerntet und als Gemüse verwendet werden
Knoblauch Allium sativum L.
Sonstiges Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse a. n. g. Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse für den menschlichen Verzehr, anderweitig nicht genannt
Frische Hülsenfrüchte Alle frischen Hülsenfrüchte wie Erbsen, Bohnen und sonstige frische Hülsenfrüchte für den menschlichen Verzehr
Frische Speiseerbsen Alle Erbsen (Pisum sativum L. (partim)), für den menschlichen Verzehr, frisch geerntet
Frische Speisebohnen Gartenbohnen/Fisolen und Feuerbohnen (Phaseolus spp.) sowie Mungbohnen, Kuhbohnen und Urdbohnen (Vigna spp.), für den menschlichen Verzehr frisch geerntet
Sonstige frische Hülsenfrüchte a. n. g. Frische Hülsenfrüchte für den menschlichen Verzehr, anderweitig nicht genannt
Sonstiges Frischgemüse a. n. g. Alle sonstigen Frischgemüse für den menschlichen Verzehr, anderweitig nicht genannt
Erdbeeren Fragaria spp.
Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen) Alle Blumen und Zierpflanzen für den Verkauf als Schnittblumen, als Topf-, Beet- und Balkonpflanzen sowie als Zwiebel oder Knollenblumen und sonstige Zierpflanzen
Zuchtpilze (Speisepilze) Zuchtpilze (Speisepilze), die sowohl in eigens für diesen Zweck erbauten oder eingerichteten Gebäuden als auch in Kellern, Grotten und Gewölben gezogen werden
Champignons Zucht-Champignons (Agaricus bisporus L.)
Sonstige Zuchtpilze (Speisepilze) a. n. g. Sonstige Zuchtpilze (Speisepilze), anderweitig nicht genannt


Dauerkulturen Alle Obstbäume, alle Zitrusbäume, alle Nussbäume, alle Beerenobstanlagen, alle Rebanlagen, alle Olivenbäume und alle sonstigen Dauerkulturen, die für den menschlichen Verzehr (z.B. Tee, Kaffee, Johannisbrot) und für andere Zwecke (z.B. Baumschulen, Weihnachtsbäume oder Pflanzen für Korb- oder Flechtwaren wie Rattan oder Bambus) verwendet werden
Dauerkulturen für den menschlichen Verzehr Alle Obstbäume, alle Zitrusfrüchte, alle Nussbäume, alle Beerenobstanlagen, alle Rebanlagen, alle Olivenbäume und alle sonstigen Dauerkulturen, die für den menschlichen Verzehr (z.B. Tee, Kaffee, Johannisbrot) verwendet werden
Baum- und Beerenobst, Nüsse (ohne Zitrusfrüchte, Trauben und Erdbeeren) Obstanlagen mit Kernobst, Steinobst, Strauchbeerenobst, Nüssen und Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen
Obst der gemäßigten Klimazonen Obstanlagen mit Kernobst, Steinobst, Strauchbeerenobst und Nüssen ohne Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen
Kernobst Sämtliches Kernobst wie Äpfel (Malus spp.), Birnen (Pyrus spp.), Quitten (Cydonia oblonga Mill.) oder Mispeln (Mespilus germanica, L.)
Äpfel Malus pumila Miller syn. Malus domestica (Borkh.) Borkh.
Birnen Pyrus communis L.
Sonstiges Kernobst a. n. g. Sonstiges Kernobst, anderweitig nicht genannt
Steinobst Steinobst, wie Pfirsiche und Nektarinen (Prunus persica (L.) Batch), Aprikosen/Marillen (Prunus armeniaca L. und andere), Süßkirschen und Sauerkirschen/Weichseln (Prunus avium L., P. cerasus), Pflaumen (Prunus domestica L. und andere), sowie anderes Steinobst, anderweitig nicht genannt, wie Schlehdorn (Prunus spinosa L.) oder Japanische Wollmispeln (Eriobotrya japonica (Thunb.) Lindl.)
Pfirsiche Prunus persica (L.) Batch.
Nektarinen Prunus persica (L.) Batsch. var. nucipersica
Aprikosen/Marillen Prunus armeniaca L.
Kirschen Süßkirschen (Prunus avium L.) und Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus L.)
Süßkirschen Prunus avium L.
Sauerkirschen/Weichseln Prunus cerasus L.
Pflaumen Prunus domestica L.
Sonstiges Steinobst a. n. g. Sonstiges Steinobst, anderweitig nicht genannt
Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen Alle Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen, wie Feigen (Ficus carica L.), Kiwis (Actinidia chinensis Planch.), Avocados (Persea americana Mill.) und Bananen (Musa spp.)
Feigen Ficus carica L.
Kiwis Actinidia chinensis Planch.
Avocados Persea americana Mill.
Bananen Musa spp.
Sonstige Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen a. n. g. Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen, anderweitig nicht genannt
Beerenobst (ohne Erdbeeren) Alle angebauten Strauchbeeren, wie schwarze Johannisbeeren/Ribiseln (Ribes nigrum L.), rote Johannisbeeren/Ribiseln (Ribes rubrum L.), Himbeeren (Rubus idaeus L.) und Heidelbeeren (Vaccinium corymbosum L.)
Schwarze Johannisbeeren/Ribiseln Ribes nigrum L.
Rote Johannisbeeren/Ribiseln Ribes rubrum L., einschließlich der weißen Sorte
Himbeeren Rubus idaeus L.
Heidelbeeren Vaccinium corymbosum L.
Sonstiges Beerenobst a. n. g. Sonstiges Beerenobst, anderweitig nicht genannt
Nüsse Alle Nussbäume: Walnüsse, Haselnüsse, Mandeln, Esskastanien und andere Nüsse
Walnüsse Juglans regia L.
Haselnüsse Corylus avellana L.
Mandeln Prunus dulcis (Mill.) D. A. Webb
Esskastanien Castanea sativa Mill.
Sonstige Nüsse a. n. g. Nüsse, anderweitig nicht genannt
Zitrusfrüchte Zitrusfrüchte (Citrus spp.): Orangen, kleine Zitrusfrüchte, Zitronen, Limetten, Pampelmusen und Grapefruits sowie andere Zitrusfrüchte
Orangen Orangen, einschließlich Navel-, Blond- und Blutorangen (Citrus sinensis (L.) Osbeck) und Bitterorangen (Citrus aurantium L.)
Kleine Zitrusfrüchte Alle kleinen Zitrusfrüchte
Clementinen Citrus x clementina
Satsumas Citrus unshiu var. owari, clausellina, planellina usw.
Sonstige kleine Zitrusfrüchte und Mandarinenhybriden a. n. g. Alle anderen kleinen Zitrusfrüchte, anderweitig nicht genannt
Zitronen und Limetten Citrus limon (L.) Burm.f., C. jambhiri Lush., C. meyeri Yu. Tanaka, C. pseudolimon Tanaka oder Hybriden mit einer davon als Elternpflanze
Pampelmusen und Grapefruits Pampelmusen (Citrus maxima (Merr., Burm. f.)) und Grapefruits (Citrus paradisi (Macfad.))
Sonstige Zitrusfrüchte a. n. g. Zitrusfrüchte, anderweitig nicht genannt
Trauben Vitis vinifera L., für alle Zwecke verwendet
Keltertrauben Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Saft, Most und/oder Wein angebaut werden
Keltertrauben für Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.) Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.) angebaut werden, die den Vorschriften i) der Verordnung (EG) Nr. 491/2009 des Rates 2 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Bestimmungen entsprechen
Keltertrauben für Weine mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.) Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Weinen mit geschützter geografischer Angabe angebaut werden, die den Vorschriften i) der Verordnung (EG) Nr. 491/2009 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Bestimmungen entsprechen
Keltertrauben für andere Weine a. n. g. (ohne g. U./g. g. A.) Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von anderen Weinen als Weinen mit g. U. und Weinen mit g. g. A. angebaut werden
Tafeltrauben Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von frischen Trauben angebaut werden
Trauben für Rosinen Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Rosinen angebaut werden
Trauben für sonstige Zwecke a. n. g. Traubensorten für andere Zwecke, anderweitig nicht genannt (nicht für Wein, Saft, Most, Tafeltrauben oder Rosinen)
Oliven Olivenbäume (Olea europea L.), die für die Erzeugung von Oliven angebaut werden
Tafeloliven Olivenbäume für die Erzeugung von Tafeloliven
Oliven zur Ölherstellung Olivenbäume für die Herstellung von Olivenöl
Sonstige Dauerkulturen für den menschlichen Verzehr a. n. g. Dauerkulturen für den menschlichen Verzehr, anderweitig nicht genannt
Baumschulen Flächen, auf denen junge verholzende Pflanzen (Holzpflanzen) im Freiland angebaut werden, die zum Auspflanzen bestimmt sind
Sonstige Dauerkulturen Dauerkulturen, anderweit nicht genannt, Pflanzen für Korb- und Flechtwaren (normalerweise jährlich geerntet) und als Weihnachtsbäume auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche angepflanzte Bäume

Bilanzen für pflanzliche Erzeugnisse

Erzeugnisse der ersten Verarbeitungsstufe Erzeugnisse, die sich aus einer ersten Verarbeitung eines unverarbeiteten (rohen) pflanzlichen Erzeugnisses in dessen erstem Stadium ergeben, wie Mehl
Verluste und Schwund in landwirtschaftlichen Betrieben Verluste, zu denen es nach der Ernte kommt, d. h. während der Lagerung oder bei der Vorbereitung zum Verkauf, etwa beim Verlesen
Intra-EU-Einfuhren Das Volumen der Intra-EU-Einfuhren der pflanzlichen Erzeugnisse
Extra-EU-Einfuhren Das Volumen der Extra-EU-Einfuhren der pflanzlichen Erzeugnisse
Anfangsbestand Alle pflanzlichen Erzeugnisse (Getreide und Ölsaaten in Getreideäquivalent), die zu Beginn des Wirtschaftsjahres (1. Juli Jahr N) im Betrieb oder auf dem Markt verfügbar sind
Endbestand Alle pflanzlichen Erzeugnisse (Getreide und Ölsaaten in Getreideäquivalent), die sich am Ende des Wirtschaftsjahres (30. Juni Jahr N+1) im Bestand befinden, der mit dem Anfangsbestand des nächsten Bezugszeitraums identisch ist
Verwendungen im Inland Die Summe aller möglichen Verwendungen pflanzlicher Erzeugnisse (ohne Ausfuhren und Endbestand) im Referenzgebiet während des Bezugszeitraums
Verwendungen im Inland - menschlicher Verzehr Mengen an rohen oder verarbeiteten pflanzlichen Erzeugnissen, die für den menschlichen Verzehr im Referenzgebiet und im Bezugszeitraum verwendet werden, mit Ausnahme der Mengen an Ölsaaten, die zur Zerkleinerung für Öle für den menschlichen Verzehr verwendet werden
Verwendungen im Inland - industrielle Verwendung Die Menge pflanzlicher Erzeugnisse, die von der Industrie zur Herstellung anderer industrieller Erzeugnisse als der für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnisse verwendet werden, mit Ausnahme der Mengen an Ölsaaten, die zur Zerkleinerung für Öle für den menschlichen Verzehr verwendet werden
Verwendungen im Inland - Verwendung als industrielles Bioethanol, sonstiger Biokraftstoff oder Biogas Mengen an pflanzlichen Erzeugnissen, die von der Industrie zur Herstellung von Bioethanol bzw. sonstigen Biokraftstoffen oder Biogas verwendet werden
Verwendungen im Inland - im Ganzen für Futtermittel verwendet Mengen an pflanzlichen Erzeugnissen (roh oder verarbeitet), die zur direkten Verfütterung im Betrieb oder von der Futtermittelindustrie verwendet werden, ausgenommen Nebenprodukte anderer industrieller Verfahren (z.B. Ölkuchen)
Verwendungen im Inland - Saatgut Zur Aussaat während des nächsten Produktionszyklus verwendete Mengen an Saatgut
Verwendungen im Inland - Verluste Verluste, zu denen es bei der Verwendung pflanzlicher Erzeugnisse für den menschlichen Verzehr, die industrielle Verwendung bzw. als Futtermittel und Saatgut kommt
Verwendungen im Inland - Zerkleinerung Die Mengen an Ölsaaten, die für die Zerkleinerung (Verarbeitung) zur Herstellung von pflanzlichen Ölen und Ölkuchen verwendet werden
Zerkleinerung für Öle - menschlicher Verzehr Die Mengen an Ölsaaten, die für die Zerkleinerung (Verarbeitung) zur Herstellung pflanzlicher Öle für den menschlichen Verzehr verwendet werden, mit Ausnahme der Mengen, die für den menschlichen Verzehr ohne Zerkleinerung verwendet werden
Zerkleinerung für Öle - Biokraftstoffe Die Mengen an Ölsaaten, die für die Zerkleinerung (Verarbeitung) zur Herstellung pflanzlicher Öle für industrielle Verwendungen für Biokraftstoffe verwendet werden
Zerkleinerung für Öle - andere industrielle Verwendungen Die Mengen an Ölsaaten, die für die Zerkleinerung (Verarbeitung) zur Herstellung pflanzlicher Öle für industrielle Verwendungen außer für Biokraftstoffe verwendet werden
Intra-EU-Ausfuhren Das Volumen der Intra-EU-Ausfuhren der pflanzlichen Erzeugnisse
Extra-EU-Ausfuhren Das Volumen der Extra-EU-Ausfuhren der pflanzlichen Erzeugnisse

Grünland und Weidehaltung

Grünland Überwiegend mit Futtergräsern bedeckte landwirtschaftliche Flächen für den Anbau von Grünfutterpflanzen, Futterpflanzen oder Energiepflanzen, unabhängig vom Alter
Bewirtschaftetes Dauergrünland Dauergrünland, das regelmäßig (nicht notwendigerweise jährlich) im Rahmen der langfristigen Betriebsbewirtschaftungspläne durch Einsaat bewirtschaftet, bewässert, gedüngt oder mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wird, einschließlich nicht mehr für Produktionszwecke genutzter und beihilfefähiger Flächen
Gedüngtes Dauergrünland Bewirtschaftetes Dauergrünland, das im Rahmen der langfristigen Betriebsbewirtschaftungspläne regelmäßig (nicht notwendigerweise jährlich) mit anorganischen oder organischen Düngemitteln außer Exkrementen von Weidevieh gedüngt wird
Baum-/Strauchbestand (auf Grünland) Grünlandflächen mit einer Pflanzendecke, die aus Pflanzenarten mit holzigen Stämmen (Bäumen und Sträuchern) besteht, mit Ausnahme von Agrarforstwirtschaftsflächen sowie Flächen, auf denen gleichzeitig agrarforstwirtschaftliche Tätigkeiten stattfinden (z.B. Montados und Dehesas)
Bewirtschaftete Agrarforstwirtschaftsflächen (auf Grünland) Die Agroforstwirtschaft ist ein Landnutzungssystem und eine Landnutzungstechnologie besonderer Art, bei der holzige Pflanzen (Bäume, Sträucher usw.) absichtlich in derselben Landbewirtschaftungseinheit mit landwirtschaftlichen Kulturen und/oder Tieren genutzt werden. Nur Agrarforstwirtschaftsflächen auf Grünland werden berücksichtigt. Vorhandene Bäume und Sträucher, die nicht zu einem Agrarforstsystem gehören, sind ausgeschlossen
1) Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (ABl. L 435 vom 06.12.2021 S. 1).

2) Verordnung (EG) Nr. 491/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. L 154 vom 17.06.2009 S. 1).


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