Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1811 der Kommission vom 20. September 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1550 durch die Festlegung des Programms für das Jahr 2024 für Kontrollen, welche die Kommission in den Mitgliedstaaten durchführt, um die Anwendung der Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette zu überprüfen
(ABl. L 234 vom 22.09.2023 S. 196)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EWG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) 1, insbesondere auf Artikel 118 Absatz 1 Buchstabe b,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Durchsetzung der Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette obliegt den Mitgliedstaaten, deren zuständige Behörden mithilfe amtlicher Kontrollen überprüfen, ob einschlägige Anforderungen der Union tatsächlich eingehalten und wirksam durchgesetzt werden. Parallel hierzu sieht Artikel 116 der Verordnung (EU) 2017/625 vor, dass Experten der Kommission in den Mitgliedstaaten Kontrollen durchführen, um die Anwendung der Unionsvorschriften zu überprüfen. Durchgeführt werden sollten diese Kontrollen der Kommission in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel sowie mit Blick auf das Funktionieren der nationalen Kontrollsysteme und die Arbeit der zuständigen Behörden, die diese Systeme betreiben; hierbei sollten Synergien mit Kontrollregelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik berücksichtigt werden.
(2) In den Kapiteln 1 bis 10 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1550 der Kommission 2 ist ein mehrjähriges Programm 2021-2025 für Kontrollen, die Experten der Kommission in den Mitgliedstaaten durchführen, um die Anwendung der Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette zu überprüfen, festgelegt, das sich nach der Amtszeit der aktuellen Kommission ausrichtet und deren Prioritäten Rechnung trägt.
(3) Im Einklang mit Artikel 118 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 ist das in Kapitel 11 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1550 festgelegte Programm für die im folgenden Jahr vorgesehenen Kommissionskontrollen den Mitgliedstaaten jeweils bis zum Jahresende mitzuteilen. Kapitel 11 sollte aktualisiert werden, um dem Programm für die im Jahr 2024 geplanten Kommissionskontrollen Rechnung zu tragen.
(4) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1550 sollte daher entsprechend geändert werden.
(5) Da diese Änderung das Jahreskontrollprogramm 2024 betrifft, das ab dem 1. Januar 2024 gilt, sollte das Datum des Geltungsbeginns des vorliegenden Beschlusses dem genannten Datum entsprechen
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1550 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Er gilt ab dem 1. Januar 2024.
Brüssel, den 20. September 2023
2) Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1550 der Kommission vom 23. Oktober 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Programms 2021-2025 für Kontrollen, die Experten der Kommission in den Mitgliedstaaten durchführen, um die Anwendung der Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette zu überprüfen (ABl. L 354 vom 26.10.2020 S. 9).
| Anhang |
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1550 wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 6 erhält der zweite Satz folgende Fassung:
"In Abschnitt 11 ist das Kontrollprogramm 2024 festgelegt."
2. Abschnitt 11 erhält folgende Fassung:
"11. Kontrollprogramm 2024
| Bereich | Schwerpunkt | Berücksichtigung 2024 |
| Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit | Lebensmittel tierischen Ursprungs | Sicherheit von Säugetier- und Geflügelfleisch und daraus gewonnenen Erzeugnissen Sicherheit von Milch und daraus gewonnenen Erzeugnissen Sicherheit von Fischereierzeugnissen |
| Lebensmittel nichttierischen Ursprungs | Mikrobiologische Sicherheit | |
| Rückstände in lebenden Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs | Chemikaliensicherheit - Rückstände | |
| Futtermittel und Futtermittelsicherheit | Futtermittelsicherheit | Allgemeine Futtermittelhygiene (einschließlich Arzneifuttermittel) |
| Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte | ||
| Tiergesundheit | Seuchen der Kategorie A gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 | Afrikanische Schweinepest Hochpathogene Aviäre Influenza Pockenseuche der Schafe und Ziegen |
| Seuchen der Kategorien B und C gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 | Fischseuchen Überwachungssystem für Seuchen der Kategorien B und C | |
| Handlungsbereitschaft und Prävention | Notfallplanung im Rahmen der Audits in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest und die hochpathogene Aviäre Influenza | |
| Tierschutz | Landwirtschaftliche Betriebe | Truthühner Fische (einschließlich bei Schlachtung und Transport) |
| Pflanzengesundheit | Auftreten von Pflanzenschädlingen | Auftreten von Pflanzenschädlingen, die eine erhebliche Bedrohung darstellen |
| Verbringung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen innerhalb der Union | Pflanzenpässe | |
| Handlungsbereitschaft und Prävention | Programme zur Überwachung der Pflanzengesundheit | |
| PSM und NVP | Pflanzenschutzmittel (PSM) | Chemikaliensicherheit (Zulassung, Inverkehrbringen und Verwendung von Pestiziden, illegale Pestizide, Pestizidrückstände) |
| Lebensmittelqualität | Ökologischer/biologischer Landbau | Ökologischer/biologischer Landbau |
| Eingang von Tieren und Waren aus Drittländern in die Union | Amtliche Kontrollen von Tieren und Waren | Tiere und Waren |
| AMR | Überwachung antimikrobieller Resistenzen (AMR) bei zoonotischen und kommensalen Bakterien | Antimikrobielle Resistenzen (AMR) bei zoonotischen und kommensalen Bakterien |
| Allgemeine Aspekte innerhalb der Lebensmittelkette | Weiterverfolgung von Auditempfehlungen | Sektorbezogene und allgemeine Folgemaßnahmen aufgrund von Auditempfehlungen |
| Genetisch veränderte Organismen (GVO) | Genetisch veränderte Organismen (GVO) | |
| Notfälle, neu auftretende Probleme und neue Entwicklungen | Notfälle, neu auftretende Probleme und neue Entwicklungen" |
| ENDE |