Frame öffnen

Beschluss (EU) 2023/2518 des Rates vom 9. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 14, 16, 17, 24, 43, 48, 53, 74, 86, 90, 94, 95, 100, 122, 129, 134, 135, 137, 145, 149, 153, 154, 157, 160, 161 und 162, zu Vorschlägen für eine neue UN-Regelung über Ereignisdatenspeicher für schwere Nutzfahrzeuge und für eine neue UN-Regelung über Kinderrückhaltesysteme für die sicherere Beförderung von Kindern in Bussen und zu einem Vorschlag zur Änderung der Gemeinsamen Entschließung Nr. 1 der UN zu vertretenden Standpunkt

(ABl. L 2023/2518 vom 13.11.2023)



Ergänzende Informationen
Liste der UN-Regelungen und ergänzenden Dateien

Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit dem Beschluss 97/836/EG des Rates 1 ist die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden (im Folgenden "Geändertes Übereinkommen von 1958"), beigetreten. Das Geänderte Übereinkommen von 1958 trat am 24. März 1998 in Kraft.

(2) Mit dem Beschluss 2000/125/EG des Rates 2 ist die Union dem Übereinkommen über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können (im Folgenden "Parallelübereinkommen") beigetreten. Das Parallelübereinkommen trat am 15. Februar 2000 in Kraft.

(3) In der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und Rates 3 sind die Verwaltungsvorschriften und technischen Anforderungen für die Typgenehmigung und das Inverkehrbringen aller neuen Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten festgelegt. Mit dieser Verordnung wurden nach dem Geänderten Übereinkommen von 1958 erlassene Regelungen (im Folgenden "UN-Regelungen") in das EU-Typgenehmigungssystem integriert, entweder als Anforderungen für die Typgenehmigung oder als Alternative zu Rechtsvorschriften der Union.

(4) Nach Artikel 1 des Geänderten Übereinkommens von 1958 und Artikel 6 des Parallelübereinkommens kann das Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der UNECE (WP.29) Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen, globalen technischen Regelungen der Vereinten Nationen (UN-GTR) und UN-Resolutionen sowie Vorschläge für neue UN-Regelungen, UN-GTR und UN-Resolutionen über die Genehmigung von Fahrzeugen annehmen. Darüber hinaus kann die UNECE-WP.29 gemäß diesen Bestimmungen Vorschläge für Genehmigungen zur Ausarbeitung von Änderungen an UN-GTR oder für die Ausarbeitung von neuen UN-GTR sowie Vorschläge für die Erweiterung von Mandaten für UN-GTR annehmen.

(5) Auf seiner 191. Tagung vom 14. bis zum 16. November 2023 kann die WP.29 Folgendes annehmen: Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 14, 16, 17, 24, 43, 48, 53, 74, 86, 90, 94, 95, 100, 122, 129, 134, 135, 137, 145, 149, 153, 154, 157, 160, 161 und 162; Vorschläge für eine neue UN-Regelung über Ereignisdatenspeicher für schwere Nutzfahrzeuge und für eine neue UN-Regelung über Kinderrückhaltesysteme für die sicherere Beförderung von Kindern in Bussen; einen Vorschlag zur Änderung der Gemeinsamen Entschließung Nr. 1 der UN.

(6) Die UN-Regelungen werden für die Union verbindlich sein. Zusammen mit der Gemeinsamen Entschließung der UN werden sie den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Typgenehmigung von Fahrzeugen maßgeblich beeinflussen. Es ist daher zweckmäßig, den in der WP.29 im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme dieser Vorschläge festzulegen.

(7) Um die bisherigen Erfahrungen und den technischen Fortschritt zu berücksichtigen, müssen die Anforderungen an bestimmte Aspekte oder Merkmale der UN-Regelungen Nr. 0, 14, 16, 17, 24, 43, 48, 53, 74, 86, 90, 94, 95, 100, 122, 129, 134, 135, 137, 145, 149, 153, 154, 157, 160, 161 und 162 sowie die Gemeinsame Entschließung Nr. 1 der UN geändert oder ergänzt werden.

(8) Um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und die Sicherheit zu verbessern, müssen eine neue UN-Regelung über Ereignisdatenspeicher für schwere Nutzfahrzeuge und eine neue UN-Regelung über Kinderrückhaltesysteme für die sicherere Beförderung von Kindern in Bussen angenommen werden.

(9) Diese Vorschläge stehen im Einklang mit der EU-Binnenmarktpolitik für die Automobilindustrie in Bezug auf Sicherheit, Automatisierung und Emissionen sowie mit ihrer Verkehrs-, Klima- und Energiepolitik, und sie wirken sich sehr positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie der EU und den internationalen Handel aus.

(10) Angesichts dieser Vorteile wird vorgeschlagen, für diese Vorschläge zu stimmen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der für den 14. bis zum 16. November 2023 anberaumten 191. Tagung des Weltforums für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der UNECE zu vertreten ist, besteht darin, für die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Vorschläge zu stimmen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 9. November 2023.

1) Beschluss 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden ("Geändertes Übereinkommen von 1958") (ABl. L 346 vom 17.12.1997 S. 78).

2) Beschluss 2000/125/EG des Rates vom 31. Januar 2000 betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können ("Parallelübereinkommen") (ABl. L 35 vom 10.02.2000 S. 12).

3) Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG (ABl. L 151 vom 14.06.2018 S. 1).

.

Anhang


Regelung Nr. Tagesordnungspunkt - Titel Dokumentennummer 1
0 Vorschlag für die Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 0 (internationale Typgenehmigung für das Gesamtfahrzeug) (ECE/TRANS/WP.29/1173, Absatz 85, auf Grundlage von WP.29-190-16) ECE/TRANS/WP.29/2023/90
14 Vorschlag für die Ergänzung 3 der Änderungsserie 09 zu UN-Regelung Nr. 14 (Sicherheitsgurtverankerungen) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absatz 11, auf Grundlage von GRSP-73-09-Rev.1 wie in Anhang II des Berichts wiedergegeben) ECE/TRANS/WP.29/2023/113
16 Vorschlag für die Änderungsserie 09 zu UN-Regelung Nr. 16 (Sicherheitsgurte) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absätze 16-19, auf Grundlage von: ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/9 geändert durch Anhang III des Berichts, ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/3 geändert durch Absatz 17 des Berichts, ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/15 geändert durch Absatz 18 des Berichts und ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/17 geändert durch Anhang III des Berichts) ECE/TRANS/WP.29/2023/105
16 Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 08 zu UN-Regelung Nr. 16 (Sicherheitsgurte) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absätze 17 und 18, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/3 geändert durch Absatz 17 des Berichts und von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/15 geändert durch Absatz 18 des Berichts) ECE/TRANS/WP.29/2023/114
17 Vorschlag für die Änderungsserie 11 zu UN-Regelung Nr. 17 (Widerstandsfähigkeit der Sitze) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absatz 21, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/5 geändert durch Anhang IV des Berichts) ECE/TRANS/WP.29/2023/106
24 Vorschlag für die Ergänzung 11 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 24 (sichtbare luftverunreinigende Stoffe, Messung der Leistung von Selbstzündungsmotoren (Dieselrauch)) (ECE/TRANS/WP.29/GRPE/89, Absatz 46, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRPE/2023/18, GRPE-89-18 geändert durch Anhang IV) ECE/TRANS/WP.29/2023/126
43 Vorschlag für die Ergänzung 11 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 43 (Sicherheitsverglasung) (ECE/TRANS/WP.29/GRSG/104, Absatz 8, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSG/2023/7 geändert durch Anhang II des Berichts) ECE/TRANS/WP.29/2023/99
48 Vorschlag für die Ergänzung 19 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen) (ECE/TRANS/WP.29/GRE/88, Absätze 18 und 25, auf Grundlage von GRE-88-17 und GRE-88-25-Rev.1) ECE/TRANS/WP.29/2023/94
48 Vorschlag für die Ergänzung 6 der Änderungsserie 07 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen) (ECE/TRANS/WP.29/GRE/88, Absätze 18 und 25, auf Grundlage von GRE-88-17 und GRE-88-25-Rev.1) ECE/TRANS/WP.29/2023/95
48 Vorschlag für die Ergänzung 4 der Änderungsserie 08 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen) (ECE/TRANS/WP.29/GRE/88, Absätze 18 und 25, auf Grundlage von GRE-88-17 und GRE-88-25-Rev.1) ECE/TRANS/WP.29/2023/96
53 Vorschlag für die Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 53 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L3) (ECE/TRANS/WP.29/GRE/88, Absatz 10, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/4) ECE/TRANS/WP.29/2023/91
74 Vorschlag für die Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 74 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kleinkrafträder) (ECE/TRANS/WP.29/GRE/88, Absatz 10, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/5) ECE/TRANS/WP.29/2023/92
86 Vorschlag für die Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 86 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge) (ECE/TRANS/WP.29/GRE/88, Absatz 10, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/6) ECE/TRANS/WP.29/2023/93
90 Vorschlag für die Ergänzung 12 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 90 (Ersatzteile für Bremsen) (ECE/TRANS/WP.29/GRVA/16, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRVA/2023/11) ECE/TRANS/WP.29/2023/129
90 Vorschlag für die Ergänzung 11 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 90 (Ersatzteile für Bremsen) (ECE/TRANS/WP.29/GRVA/16, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRVA/2023/12 geändert durch GRVA-16-14) ECE/TRANS/WP.29/2023/130
94 Vorschlag für die Änderungsserie 05 zu UN-Regelung Nr. 94 (Frontalaufprall) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absatz 23, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/22 geändert durch Anhang V des Berichts) ECE/TRANS/WP.29/2023/107
95 Vorschlag für die Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 95 (Seitenaufprall) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absatz 25, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/18 geändert durch Anhang VI des Berichts) ECE/TRANS/WP.29/2023/108
95 Vorschlag für die Ergänzung 3 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 95 (Seitenaufprall) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absatz 24, auf Grundlage von GRSP-73-44 wie in Anhang VI des Berichts wiedergegeben) ECE/TRANS/WP.29/2023/116
95 Vorschlag für die Ergänzung 4 der Änderungsserie 05 zu UN-Regelung Nr. 95 (Seitenaufprall) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absatz 24, auf Grundlage von GRSP-73-45 wie in Anhang VI des Berichts wiedergegeben) ECE/TRANS/WP.29/2023/117
100 Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 100 (Fahrzeuge mit Elektroantrieb) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absatz 28, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/23 geändert durch Anhang VII des Berichts) ECE/TRANS/WP.29/2023/118
100 Vorschlag für die Ergänzung 3 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 100 (Fahrzeuge mit Elektroantrieb) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absatz 28, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/16 geändert durch Anhang VII des Berichts) ECE/TRANS/WP.29/2023/119
100 Vorschlag für die Berichtigung 1 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 100 (Fahrzeuge mit Elektroantrieb) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absatz 31, auf Grundlage von GRSP-73-55, wie in Anhang VII des Berichts wiedergegeben) ECE/TRANS/WP.29/2023/133
122 Vorschlag für die Ergänzung 7 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 122 (Heizungssysteme) (ECE/TRANS/WP.29/GRSG/104, Absatz 24, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSG/2023/8 geändert durch Anhang IV des Berichts) ECE/TRANS/WP.29/2023/100
129 Vorschlag für die Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 129 (verbesserte Kinderrückhaltesysteme) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absätze 33-35 auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/13, geändert durch Anhang VIII des Berichts, ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/11, geändert durch Anhang VIII des Berichts und ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/14, geändert durch Absatz 35 des Berichts) ECE/TRANS/WP.29/2023/109
129 Vorschlag für die Ergänzung 10 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 129 (verbesserte Kinderrückhaltesysteme) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absätze 34 und 35, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/11 geändert durch Anhang VIII des Berichts und von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/14 geändert durch Absatz 35 des Berichts) ECE/TRANS/WP.29/2023/120
134 Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 134 (Wasserstoff- und Brennstoffzellenfahrzeuge) ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absatz 37, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/8 geändert durch GRSP-73-54) ECE/TRANS/WP.29/2023/110
135 Vorschlag für die Ergänzung 3 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 135 (Pfahl-Seitenaufprall) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absatz 38, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/24 geändert durch Anhang IX des Berichts) ECE/TRANS/WP.29/2023/121
135 Vorschlag für die Ergänzung 4 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 135 (Pfahl-Seitenaufprall) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absatz 38, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/24 geändert durch Anhang IX des Berichts) ECE/TRANS/WP.29/2023/122
135 Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 135 (Pfahl-Seitenaufprall) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absatz 38, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/19 geändert durch Anhang IX des Berichts) ECE/TRANS/WP.29/2023/123
137 Vorschlag für die Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 137 (Frontalaufprall unter besonderer Berücksichtigung der Rückhaltesysteme) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absatz 40, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/20, geändert durch Anhang X) ECE/TRANS/WP.29/2023/111
145 Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 145 (ISOFIX-Verankerungssysteme, Verankerungen für den oberen ISOFIX-Haltegurt und i-Size) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absatz 43, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/12 geändert durch Anhang XI des Berichts) ECE/TRANS/WP.29/2023/112
145 Vorschlag für die Ergänzung 3 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 145 (ISOFIX-Verankerungssysteme, Verankerungen für den oberen ISOFIX-Haltegurt und i-Size) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absatz 42, auf Grundlage von GRSP-73-25-Rev.1 wie in Anhang XI des Berichts wiedergegeben) ECE/TRANS/WP.29/2023/124
149 Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 149 (Fahrbahnbeleuchtungseinrichtungen) (ECE/TRANS/WP.29/GRE/88, Absätze 25 und 31, auf Grundlage von GRE-88-25-Rev.1 und GRE-88-09) ECE/TRANS/WP.29/2023/97
153 Vorschlag für die Ergänzung 4 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 153 (Integrität des Kraftstoffsystems und Sicherheit des Elektroantriebs bei einem Heckaufprall) (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absatz 44, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/21 geändert durch Anhang XII des Berichts) ECE/TRANS/WP.29/2023/125
154 Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 154 (WLTP) (ECE/TRANS/WP.29/GRPE/89, Absatz 25, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRPE/2023/16 und GRPE-89-16-Rev.1 geändert durch Beiblatt) ECE/TRANS/WP.29/2023/127
154 Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 154 (WLTP) (ECE/TRANS/WP.29/GRPE/89, Absatz 26, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRPE/2023/17, GRPE-89-17-Rev.1 und während der Sitzung geändert durch Beiblatt 2) ECE/TRANS/WP.29/2023/128
157 Vorschlag für die Ergänzung 4 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 157 (automatisches Spurhalteassistenzsystem) (ECE/TRANS/WP.29/GRVA/16, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRVA/2023/8 geändert durch GRVA-16-42) ECE/TRANS/WP.29/2023/131
157 Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 157 (automatisches Spurhalteassistenzsystem) (ECE/TRANS/WP.29/GRVA/16, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRVA/2023/8 geändert durch GRVA-16-42) ECE/TRANS/WP.29/2023/132
160 Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 160 (Ereignisdatenspeicher) (ECE/TRANS/WP.29/GRSG/104, Absatz 30, auf Grundlage von GRSG-125-02-Rev.2, wie in Anhang V des Berichts wiedergegeben) ECE/TRANS/WP.29/2023/98/Rev.1
160 Vorschlag für die Ergänzung 2 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 160 (Ereignisdatenspeicher) (ECE/TRANS/WP.29/GRSG/104, Absatz 30, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSG/2023/11 geändert durch Anhang V des Berichts) ECE/TRANS/WP.29/2023/101
160 Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 160 (Ereignisdatenspeicher) (ECE/TRANS/WP.29/GRSG/104, Absatz 30, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSG/2023/15 geändert durch Anhang V des Berichts) ECE/TRANS/WP.29/2023/102
161 Vorschlag für die Ergänzung 4 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 161 (Vorrichtungen gegen unbefugte Benutzung) (ECE/TRANS/WP.29/GRSG/104, Absatz 20, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSG/2023/3 nicht geändert) ECE/TRANS/WP.29/2023/103
162 Vorschlag für die Ergänzung 5 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 162 (Wegfahrsperren) (ECE/TRANS/WP.29/GRSG/104, Absatz 21, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSG/2023/4 geändert durch Absatz 21 des Berichts) ECE/TRANS/WP.29/2023/104
Neue Regelung Vorschlag für eine neue UN-Regelung über die Genehmigung von Ereignisdatenspeichern für schwere Nutzfahrzeuge (ECE/TRANS/WP.29/GRSG/104, Absatz 35, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSG/2023/13 geändert durch GRSG-125-07) ECE/TRANS/WP.29/2023/134/Rev.1
Neue Regelung Vorschlag für eine neue UN-Regelung über die Genehmigung von Kinderrückhaltesystemen für die sicherere Beförderung von Kindern in Bussen (ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absatz 49, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/2 geändert durch GRSP-73-04-Rev.1) ECE/TRANS/WP.29/2023/135
1) Alle in der Tabelle genannten Dokumente sind unter folgendem Link abrufbar: (WP.29) Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge (191. Tagung) | UNECE


Verschiedenes Tagesordnungspunkt - Titel Dokumentennummer
Entschließung Vorschlag für die Änderung 1, Beiblatt 2 zur Gemeinsamen Entschließung Nr. 1 (M.R.1) ECE/TRANS/WP.29/GRSP/73, Absatz 46, auf Grundlage von GRSP-73-48 ECE/TRANS/WP.29/2023/136
Empfehlung Vorschlag für eine Aktualisierung der Empfehlungen für Cybersicherheit im Automobilbereich und Softwareaktualisierungen ECE/TRANS/WP.29/GRVA/16 auf Grundlage von GRVA-16-15 ECE/TRANS/WP.29/2023/87
Leitlinien Vorschlag für Änderungen der Leitlinien für Leistungsaspekte des Ereignisdatenspeichers, die für die Aufnahme in die Entschließungen/Resolutionen oder Regelungen der Übereinkommen von 1958 und 1998 geeignet sind (ECE/TRANS/WP.29/GRSG/104, Absatz 27, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSG/2023/12, geändert durch Absatz 28 des Berichts, ECE/TRANS/WP.29/GRSG/2021/32 und GRSG-122-35) ECE/TRANS/WP.29/2023/88
Genehmigung Überarbeitete Genehmigung zur Ausarbeitung einer UN-GTR über globale Emissionen im praktischen Fahrbetrieb ECE/TRANS/WP.29/AC.3/54/Rev.2
Genehmigung Antrag auf eine Genehmigung zur Ausarbeitung einer neuen UN-GTR zur Dauerhaltbarkeit von bordeigenen Batterien für elektrische schwere Nutzfahrzeuge ECE/TRANS/WP.29/AC.3/60


UWS Umweltmanagement GmbH ENDE Frame öffnen