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Durchführungsverordnung (EU) 2023/2649 der Kommission vom 28. November 2023 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt "Hokoex" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2023/2649 vom 29.11.2023)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 12. Dezember 2017 stellte die Hokochemie GmbH bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden die "Agentur") einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf Erteilung einer Unionszulassung für ein Biozidprodukt der Produktart 18 gemäß der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung mit der Bezeichnung "Hokoex" und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass sich die zuständige Behörde der Schweiz bereit erklärt hatte, den Antrag zu bewerten. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-TH035808-24 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.
(2) "Hokoex" enthält den Wirkstoff Cyromazin, der in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Produktart 18 aufgeführt ist.
(3) Am 25. März 2021 übermittelte die bewertende zuständige Behörde der Agentur gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 einen Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen ihrer Bewertung.
(4) Am 4. November 2021 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ihre Stellungnahme 2 mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts "Hokoex" und dem endgültigen Bewertungsbericht für das Biozidprodukt.
(5) In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass "Hokoex" als "einziges Biozidprodukt" im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe r der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass das Biozidprodukt bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der genannten Verordnung erfüllt.
(6) Am 2. Dezember 2021 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts in allen Amtssprachen der Union.
(7) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für "Hokoex" erteilt werden sollte.
(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Hokochemie GmbH erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0027471-0000 für das Inverkehrbringen bzw. die Verwendung des Biozidprodukts "Hokoex" gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.
Die Unionszulassung gilt vom 19. Dezember 2023 bis zum 30. November 2033.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 28. November 2023
2) Stellungnahme der ECHA vom 14. Oktober 2021 zur Unionszulassung für das Biozidprodukt "Hokoex" (ECHA/BPC/297/2021), https://echa.europa.eu/it/opinions-on-union-authorisation.
| Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts | Anhang |
Hokoex
Produktart 18 - Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden
Zulassungsnummer: EU-0027471-0000
R4BP-Assetnummer: EU-0027471-0000
1. Administrative Angaben
1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts
| Handelsbezeichnung(en) | HOKOEX Zero Catch Elmadex Cyracid 2.0 HO.K.O. Meijerin Toukkatuho Cyracid 2.0 Diptosol But-ex Fly tomb 2.0 Neo-Larventox C BEG Madenstop Ultra Larvo-Mix BEG Larva C2 Ultra |
1.2. Zulassungsinhaber
| Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | Hokochemie GmbH |
| Anschrift | Pannerhofstrasse 7, 6353 Weggis Switzerland | |
| Zulassungsnummer | EU-0027471-0000 | |
| R4BP-Assetnummer | EU-0027471-0000 | |
| Datum der Zulassung | 19. Dezember 2023 | |
| Ablauf der Zulassung | 30. November 2033 | |
1.3. Hersteller des Produkts
| Name des Herstellers | Schirm GmbH |
| Anschrift des Herstellers | Geschwister-Scholl-Straße 127, 39218 Schönebeck Deutschland |
| Standort der Produktionsstätten | Dieselstraße 8, 85107 Baar-Ebenhausen Deutschland |
1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
| Wirkstoff | N-Cyclopropyl-1,3,5-triazin-2,4,6-triamin (Cyromazin) |
| Name des Herstellers | Jiangsu Flag Chemical Industry Co., Ltd |
| Anschrift des Herstellers | Suyan Road, 210042 Nanjing China |
| Standort der Produktionsstätten | Huangyu Industrial Zone, - Shangtang, Zhejiang China |
2. Zusammensetzung und Formulierung des Produkts
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts
| Gebräuchliche Bezeichnung | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| N-Cyclopropyl-1,3,5-triazin-2,4,6-triamin (Cyromazin) | Wirkstoff | 66215-27-8 | 266-257-8 | 2,0 |
2.2. Art der Formulierung
SG - Wasserlösliches Granulat
3. Gefahren- und Sicherheitshinweise
| Gefahrenhinweise | Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
| Sicherheitshinweise | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Inhalt gemäß den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. |
4. Zugelassene Verwendung(en)
4.1. Beschreibung der Verwendung
Tabelle 1: Verwendung # 1 - Bekämpfung von lästigen und stechenden Fliegen in der professionellen Tierhaltung - berufsmäßiger Verwender
| Produktart | PT18 - Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden (Schädlingsbekämpfung) |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Larvizid zur Bekämpfung von lästigen und stechenden Fliegen in der professionellen Tierhaltung: Zur Anwendung im Innenbereich von Ställen folgender Nutztiere, wo Mist oder andere Exkremente nicht komprimiert sind: Milchkühe, Rinder, Kälber, Schweine in Einzelboxen, Schweine in Gruppenhaltung, Mastschweine, Legehennen in Bodenhaltung, Legehennen in Großkäfigen, Masthähnchen, Puten, Enten, Gänse, Kaninchen, Pferde, Ziegen, Schafe und Nerze. |
| Zielorganismus bzw. -organismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Muscidae: Gebräuchliche Bezeichnung: Fliegen Entwicklungsstadium: Alle Larvenstadien |
| Anwendungsbereich(e) | In Innenräumen Im Innenbereich von Tierstallungen |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Sprühen Detaillierte Beschreibung: Niederdrucksprühen - Dem Produkt circa die Hälfte der Gesamtwassermenge zugeben, gut umrühren, sodann restliche Wassermenge zugeben. Vor Gebrauch kurz umrühren. Am selben Tag aufbrauchen. Im Falle organischer Trockensubstanz nur durch Sprühen oder Gießen anwenden. Gießen mit Gießkanne - Dem Produkt circa die Hälfte der Gesamtwassermenge zugeben, gut umrühren, sodann restliche Wassermenge zugeben. Vor Gebrauch kurz umrühren. Am selben Tag aufbrauchen. Methode:
Streuen Trockenstreuen von Hand - Direkt auf Stellen ausbringen, an denen sich Fliegenlarven entwickeln. Nicht auf getrocknetem Mist oder Mist mit angetrockneter Oberfläche verstreuen. Im Falle organischer Trockensubstanz nur durch Sprühen oder Gießen anwenden. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Anwendungsrate:
Niederdrucksprühen: 25 g/m2 (unverdünntes Produkt (Granulat))
Verdünnung (%): Zur Behandlung von 10 m2 250 g Produkt in Wasser geben und auf ein Gesamtvolumen von 1 bis 4 l je nach Feuchtigkeitsgrad des zu behandelnden Substrates auffüllen. Anzahl und Zeitpunkte der Anwendungen: Erste Anwendung: Erneute Anwendung: Anzahl und Zeitpunkte der Anwendungen: Erste Anwendung: Erneute Anwendung: Erste Anwendung: Erneute Anwendung: |
| Verwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Verpackungsgrößen:
1, 5, 7, 10, 12,5, 20, 25, 50 kg. Verpackungsmaterial: PP- oder PE-Behälter (starr) mit Schraubdeckel (max. 1 kg) PP- oder PE-Eimer mit Henkel (starr) (max. 10 kg) Kraftpapiersack mit PP- oder PE-Innenbeschichtung (flexibel) (max. 50 kg) PP- oder PE-Beutel (max. 25 kg), Umverpackung aus Kartonage PP- oder PE-Säcke in Umverpackung aus Kartonage (max. 25 kg) Aluminiumbeutel mit PP- oder PE-Innenbeschichtung in Umverpackung aus Kartonage (max. 5 kg) |
4.1.1. Anwendungsspezifische Verwendungsanweisungen
Sprühanwendung nur nach unten gerichtet und mit Niederdruck unter Verwendung eines Rückenspritzgeräts
Während Anwendung robustes Schuhwerk/Stiefel tragen.
Das Produkt kann entweder durch Sprühen, Gießen oder Streuen des Granulats ausgebracht werden. Nur eine dieser spezifischen Anwendungsmethoden mit der jeweils maximalen Anwendungshäufigkeit pro Jahr ist zulässig.
Rinderhaltung in Buchten oder Aufzuchtställen (Milchkühe, Rinder, Kälber):
In einem 50 cm breiten Streifen entlang von Wänden, unter und neben technischen Installationen ausbringen. Die erste Anwendung erfolgt idealerweise 1-3 Tage nach dem Entmisten sobald sich der Mist wieder anzusammeln beginnt.
Sprühen oder Gießen:
Trockenstreuen:
Rinderhaltung auf Gitterböden (Milchkühe, Rinder, Kälber):
In einem 50 cm breiten Streifen entlang von Wänden, unter und neben technischen Installationen ausbringen. Gülle kann direkt mit dem Granulat behandelt werden. Die erste Anwendung erfolgt idealerweise 1-3 Tage nach dem Entmisten sobald sich der Mist wieder anzusammeln beginnt. In Rinderställen mit Spaltenböden die gesamte Oberfläche gleichmäßig behandeln.
Sprühen oder Gießen:
Trockenstreuen:
Schweine (Säue in Einzelboxen, Säue in Gruppenhaltung und Mastschweine)
In einem 50 cm breiten Streifen entlang von Wänden, unter und neben technischen Installationen ausbringen.
Sprühen oder Gießen: Maximal 2 Anwendungen pro Jahr.
Trockenstreuen: Maximal eine Anwendung pro Jahr.
Geflügel (Legehennen und Masthähnchen - Käfig- und Bodenhaltung)
Masthähnchen in Bodenhaltung mit Einstreu oder auf Gitterboden, Masthähnchen-Elterntiere in Bodenhaltung oder Aufzucht auf Gitterboden (Innenaufzucht), Legehennen in ausgestalteten Käfigen oder Bodenhaltung mit Einstreu: Auf der gesamten Fläche anwenden. Erste Anwendung circa eine Woche nach dem Entmisten, jedoch bevor sich wieder eine Mistschicht mit einer Dicke von 10 cm gebildet hat.
Legehennen in Bodenhaltung mit Gitterboden: Bereiche unter den Nistplätzen und Futtertrögen behandeln.
Nur Sprüh- oder Gießanwendung: Maximal eine Anwendung pro Jahr.
Geflügel (Puten, Enten, Gänse)
Auf der gesamten Fläche anwenden. Erste Anwendung circa eine Woche nach dem Entmisten, jedoch bevor sich wieder eine Mistschicht mit einer Dicke von 10 cm gebildet hat.
Sprühen, Gießen oder Trockenstreuen: Maximal 5 Anwendungen pro Jahr.
Kaninchen:
Die gesamte Fläche der Gruben unter den Käfigen ungefähr 3 Tage nach Ankunft der Tiere behandeln.
Sprühen, Gießen oder Trockenstreuen: Maximal 5 Anwendungen pro Jahr.
Pferde:
In einem 50 cm breiten Streifen entlang von Wänden, unter und neben technischen Installationen ausbringen. Ausbringung durch: Trockenstreuen, Gießen oder Sprühen.
Erste Anwendung vorzugsweise 1 bis 3 Tage nach dem Entmisten, sobald sich der Mist wieder anzusammeln beginnt. Die besten Ergebnisse werden auf nicht komprimierten Einstreubereichen erzielt.
Sprühen oder Gießen: Maximal 4 Anwendungen pro Jahr.
Trockenstreuen: Maximal 2 Anwendungen pro Jahr.
Ziegen- und Schafställe:
Alle mit Streu bedeckten Bereiche behandeln bzw. die gesamte Bodenfläche bei Spaltenböden.
Sprühen oder Gießen: Maximal 5 Anwendungen pro Jahr.
Trockenstreuen: Maximal 4 Anwendungen pro Jahr.
Nerze:
Die gesamte Fläche, direkt unter den Käfigen, wo die Ausscheidungen während des Aufzuchtzyklus anfallen, behandeln.
Maximal eine Anwendung pro Jahr.
Gerätschaften nach Gebrauch vollständig entleeren und mit Wasser ausspülen.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Wirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe Abschnitt zu allgemeinen Verwendungshinweisen.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe Abschnitt zu allgemeinen Verwendungshinweisen.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe Abschnitt zu allgemeinen Verwendungshinweisen.
4.2. Beschreibung der Verwendung
Tabelle 2: Verwendung # 2 - Bekämpfung von lästigen und stechenden Fliegen in der Tierhaltung - nicht-berufsmäßige Verwender
| Produktart | PT18 - Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden (Schädlingsbekämpfung) |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Larvizid zur Bekämpfung von lästigen und stechenden Fliegen in der Tierhaltung: Zur Anwendung in Innenräumen von Tierställen (Pferde, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Frettchen). |
| Zielorganismus bzw. -organismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Muscidae: Gebräuchliche Bezeichnung: Fliegen Entwicklungsstadium: Alle Larvenstadien |
| Anwendungsbereich(e) | In Innenräumen Im Innenbereich von Tierstallungen |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Sprühen Detaillierte Beschreibung: Niederdrucksprühen: - Dem Produkt circa die Hälfte der Gesamtwassermenge zugeben, gut umrühren, sodann restliche Wassermenge zugeben.
Vor Gebrauch kurz umrühren.
Am selben Tag aufbrauchen.Methode:
Streuen |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Anwendungsrate:
Niederdrucksprühen: 25 g/m2 (unverdünntes Produkt (Granulat)) Verdünnung (%): Zur Behandlung von 10 m2 250 g Produkt in Wasser geben und auf ein Gesamtvolumen von 1 bis 4 l je nach Feuchtigkeitsgrad des zu behandelnden Substrates auffüllen. - Verdünnung 250g in 1 l: 100 ml pro 1 m2 benötigt; 5 l pro 50 m2 benötigt - Verdünnung 250g in 2 l: 200 ml pro 1 m2 benötigt; 10 l pro 50 m2 benötigt - Verdünnung 250g in 3 l: 300 ml pro 1 m2 benötigt; 15 l pro 50 m2 benötigt - Verdünnung 250g in 4 l: 400 ml pro 1 m2 benötigt; 20 l pro 50 m2 benötigt - Anzahl und Zeitpunkte der Anwendungen: |
| Verwenderkategorie(n) | Verbraucher (nicht-berufsmäßiger Verwender) |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Verpackungsgrößen:
1, 5 kg. Verpackungsmaterial: PP- oder PE-Behälter (starr) mit Schraubdeckel (max. 1 kg) PP- oder PE-Eimer mit Henkel (starr) (max. 5 kg) PP- oder PE-Beutel (max. 5 kg), Umverpackung aus Kartonage PP- oder PE-Säcke in Umverpackung aus Kartonage (max. 5 kg) Aluminiumbeutel mit PP- oder PE-Innenbeschichtung (max. 5 kg) |
4.2.1. Anwendungsspezifische Verwendungsanweisungen
Während Anwendung robustes Schuhwerk/Stiefel tragen.
Sprühlösung durch Zufügen der berechneten Wassermenge auf das Produkt und anschließendem Umrühren herstellen.
Notwendige Produktmenge des Biozidprodukts entsprechend der Tabelle mit den Anwendungsraten und -häufigkeiten unter Verwendung der in der Verpackung enthaltenen Dosierhilfe abmessen.
Sprühen: Nur Niederdruck-Handsprühgeräte verwenden (max. 3 bar), vorzugsweise mit Schutzschild.
Streuen: Nur mit der der Produktverpackung beiliegenden Dosierhilfe verwenden.
Das Produkt kann entweder durch Sprühen oder Trockenstreuen ausgebracht werden. Nur eine dieser spezifischen Anwendungsmethoden mit der jeweils maximalen Anwendungshäufigkeit pro Jahr ist zulässig.
Pferde:
In einem 50 cm breiten Streifen entlang von Wänden ausbringen.
Erste Anwendung vorzugsweise 1 bis 3 Tage nach dem Entmisten, sobald sich der Mist wieder anzusammeln beginnt. Die besten Ergebnisse werden auf nicht komprimierten Einstreubereichen erzielt.
Sprühen: Maximal 4 Anwendungen pro Jahr
Trockenstreuen: Maximal 2 Anwendungen pro Jahr
Ziegen- und Schafställe:
Alle mit Streu bedeckten Bereiche behandeln bzw. die gesamte Bodenfläche bei Spaltenböden.
Sprühen: Maximal 5 Anwendungen pro Jahr.
Trockenstreuen: Maximal 4 Anwendungen pro Jahr.
Kaninchen:
Die gesamte Fläche, direkt unter den Käfigen, wo die Ausscheidungen während des Aufzuchtzyklus anfallen, behandeln. Erste Behandlung ungefähr 3 Tage nach Ankunft der Tiere.
Sprühen oder Trockenstreuen: Maximal 5 Anwendungen pro Jahr.
Frettchen:
Streu-Box unter den Käfigen oder Bereiche mit Streu behandeln.
Sprühen oder Trockenstreuen: Maximal eine Anwendung pro Jahr.
Kein Verstreuen von Granulaten auf getrocknetem Mist oder Mist mit angetrockneter Oberfläche. In diesem Fall ausschließlich Sprühanwendung.
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Wirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe Abschnitt zu allgemeinen Verwendungshinweisen.
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe Abschnitt zu allgemeinen Verwendungshinweisen.
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe Abschnitt zu allgemeinen Verwendungshinweisen.
4.3. Beschreibung der Verwendung
Tabelle 3: Verwendung # 3 - Bekämpfung von lästigen und stechenden Fliegen in Abfallaufbereitungsanlagen - berufsmäßiger Verwender
| Produktart | PT18 - Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden (Schädlingsbekämpfung) |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Larvizid zur Bekämpfung von lästigen und stechenden Fliegen in folgenden Abfallaufbereitungsanlagen: MBA (mechanisch-biologische Abfallaufbereitungsanlagen) und Kompostierungsanlagen |
| Zielorganismus bzw. -organismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Muscidae: Gebräuchliche Bezeichnung: Fliegen Entwicklungsstadium: Alle Larvenstadien |
| Anwendungsbereich(e) | In Innenräumen Im Innenbereich von MBA (mechanisch-biologische Abfallaufbereitungsanlagen) Im Innenbereich von Kompostierungsanlagen |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Sprühen Detaillierte Beschreibung: Niederdrucksprühen - Dem Produkt circa die Hälfte der Gesamtwassermenge zugeben, gut umrühren, sodann restliche Wassermenge zugeben. Vor Gebrauch kurz umrühren. Am selben Tag aufbrauchen. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Anwendungsrate: 25 g/m2 (unverdünntes Produkt (Granulat)) Verdünnung (%): Zur Behandlung von 10 m2 250 g Produkt in Wasser geben und auf ein Gesamtvolumen von 1 bis 4 l je nach Feuchtigkeitsgrad des zu behandelnden Substrates auffüllen.Anzahl und Zeitpunkte der Anwendungen: Erste Anwendung: Erstbehandlung: Vorzugsweise zu Beginn des Frühlings vor Beginn der Fliegensaison. Aufgrund des Wirkmechanismus von Cyromazin tritt der Bekämpfungseffekt gegen Fliegenlarven zeitverzögert ein. Das Biozidprodukt bekämpft bestehende Fliegenpopulationen wirksam ab der zweiten Woche und bis zu zehn Wochen nach Anwendung. Erneute Anwendung: Erneute Anwendung in MBA: Nachbehandlungen sobald wieder Fliegenlarven auftreten oder die behandelte Fläche mehr als 10 cm von neuem Material mit organischen Bestandteilen bedeckt ist. |
| Verwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Verpackungsgrößen:
1, 5, 7, 10, 12,5, 20, 25, 50 kg. Verpackungsmaterial: PP- oder PE-Behälter (starr) mit Schraubdeckel (max. 1 kg) PP- oder PE-Eimer mit Henkel (starr) (max. 10 kg) Kraftpapiersack mit PP- oder PE-Innenbeschichtung (flexibel) (max. 50 kg) PP- oder PE-Beutel (max. 25 kg), Umverpackung aus Kartonage PP- oder PE-Säcke in Umverpackung aus Kartonage (max. 25 kg) |
4.3.1. Anwendungsspezifische Verwendungsanweisungen
Sprühanwendung nur nach unten gerichtet und mit Niederdruck unter Verwendung eines Rückenspritzgeräts
MBA:
Auf die oberste Schicht (Deckschicht) des Abfalles in Auffanggruben, die sich in Innenräumen befinden, sprühen.
Nur Abfälle behandeln, die in geschlossenen Lagerbereichen wie z.B. Lagergruben oder Containern gelagert werden.
Mülllagerplätze nicht nass reinigen.
Nur auf Abfall anwenden, der für die Verbrennung bestimmt ist.
Kompostierungsanlagen:
Komposthaufen nur im unteren Drittel durch Sprühen behandeln.
Gerätschaften nach Gebrauch vollständig entleeren und mit Wasser ausspülen.
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Wirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe Abschnitt zu allgemeinen Verwendungshinweisen.
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe Abschnitt zu allgemeinen Verwendungshinweisen.
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe Abschnitt zu allgemeinen Verwendungshinweisen.
5. Allgemeine Verwendungshinweise 1
5.1. Verwendungsanweisungen
Folgende Resistenzmanagementmaßnahmen sind zu beachten:
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Siehe Abschnitt zu anwendungsspezifischen Risikominderungsmaßnahmen
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Wirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Erste Hilfe
Antidot: Keines bekannt. Symptomatisch behandeln.
Bei EINATMEN: Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Haut mit Wasser abwaschen. Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Bei Symptomen: mit Wasser spülen, Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Maßnahmen zum Umweltschutz
Verschüttetes Granulat auffegen und in verschließbaren Behälter füllen. Granulat entweder bestimmungsgemäß entsprechend der Verwendungshinweise aufbrauchen falls nicht durch Flüssigkeiten verunreinigt oder gemäß den Hinweisen für die sichere Beseitigung entsorgen.
Verschüttete Flüssigkeiten mit absorbierendem Material aufnehmen und gemäß der nationalen Vorschriften entsorgen.
Waschwasser der Sprüh- bzw. Gießgerätschaften nicht in das Abwasser gelangen lassen.
Weder das Biozidprodukt noch verdünnte Lösungen davon in die Kanalisation oder die Umwelt gelangen lassen.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Produkt, Produktrückstände und Verpackung gemäß den nationalen Vorschriften entsorgen.
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Produkt unzugänglich für Kinder, Vögel, Haustiere und Nutztiere aufbewahren.
Nicht in der Nähe von Nahrungsmitteln, Getränken oder Futtermitteln lagern.
Im verschlossenen Originalbehälter an einem trockenen Ort bei maximal 35 °C, vor direkter Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit geschützt lagern.
Haltbarkeit: 5 Jahre
6. Weitere Angaben
Zusätzliches Kennzeichnungselement: Das Biozidprodukt enthält amorphes Siliciumdioxid (nano).
1) Verwendungsanweisungen, Risikominderungsmaßnahmen und andere Verwendungshinweise, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen.
| ENDE | |