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Durchführungsverordnung (EU) 2024/574 der Kommission vom 15. Februar 2024 zur Festlegung der technischen Formate für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 der Kommission
(ABl. L 2024/574 vom 16.02.2024)
Neufassung - Ersetzt VO (EU) 2017/1454
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten 1, insbesondere auf Artikel 24 Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Kommission hat die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 2 zur Festlegung der technischen Formate für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 erlassen.
(2) Die technischen Formate, die im Einklang mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 in der ersten Runde der Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten verwendet wurden, haben sich jedoch als unzureichend erwiesen, um qualitativ hochwertige Berichte zu erstellen, was zu Mehrdeutigkeit und unzureichender Berichterstattung geführt hat.
(3) Deshalb ist es erforderlich, diese Mängel zu beheben, indem die Datenerhebung zur Ableitung von Schlüsselindikatoren vereinfacht und die Bezugnahme auf bereits auf nationaler Ebene veröffentlichte Informationen begünstigt wird, und dies bei gleichzeitiger Nutzung der Vorzüge der Anwendung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 in Bezug auf Geodaten und die Sicherstellung der Kohärenz mit verwandten Politikbereichen wie den Richtlinien 2000/60/EG 4, 2008/56/EG 5 und 2009/147/EG 6 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 92/43/EWG des Rates 7.
(4) Des Weiteren müssen die öffentlichen Behörden in den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2007/2/EG Geodatensätze im Einklang mit den Durchführungsbestimmungen für Metadaten, Netzdienste und die Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission 8, einschließlich der Daten gemäß Anhang IV Abschnitt 18 (Verteilung der Arten) der genannten Verordnung, zur Verfügung stellen.
(5) Da der wesentliche Teil der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454, nämlich die im Anhang befindlichen technischen Formate für die Berichterstattung, umfassend geändert wird, sollte diese Durchführungsverordnung aufgehoben und ersetzt werden.
(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für invasive gebietsfremde Arten
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die technischen Formate für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind im Anhang der vorliegenden Verordnung festgesetzt.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 15. Februar 2024
2) Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 der Kommission vom 10. August 2017 zur Festlegung der technischen Formate für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 208 vom 11.08.2017 S. 15, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2017/1454/oj).
3) Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108 vom 25.04.2007 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2007/2/oj).
4) Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2000/60/oj).
5) Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (ABl. L 164 vom 25.06.2008 S. 19, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2008/56/oj).
6) Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.01.2010 S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/147/oj).
7) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992 S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1992/43/oj).
8) Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (ABl. L 323 vom 08.12.2010 S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/1089/oj).
| Technische Formate für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 | Anhang |
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Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 übermittelte Informationen | |
| Mitgliedstaat | |
| Berichtszeitraum | |
| Abschnitt A Zu jeder invasiven gebietsfremden Art von unionsweiter Bedeutung und zu jeder invasiven gebietsfremden Art von regionaler Bedeutung, die Gegenstand von Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind, zu übermittelnde Angaben |
| Angaben zu Art, Verteilung, Zustand, Einbringung, Ausbreitung und Reproduktionsmustern | ||||
| 1 | Wissenschaftliche Bezeichnung der Art | |||
| 2 | Gebräuchliche oder volkstümliche Bezeichnung der Art (fakultativ) | |||
| 3 | Kommt oder kam die Art während des Berichtszeitraums im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats vor? | Ja, kommt derzeit in der Umwelt vor | [ ] | |
| Ja, kam im Berichtszeitraum in der Umwelt vor, wird aber nun als nicht vorhanden bestätigt | [ ] | |||
| Ja, kommt bei Haltung unter Verschluss vor | [ ] | |||
| Nicht vorhanden | [ ] | |||
| Ungewiss oder nicht bekannt | [ ] | |||
| 4 | Verteilung der Art, einschließlich Angaben zu ihrem Zustand und ihren Reproduktions-, Einbringungs- und Ausbreitungsmustern (nur auszufüllen, wenn Frage 3 mit "Ja, kommt derzeit in der Umwelt vor" beantwortet wurde) | |||
| 4a. Verteilung der Art (Karten) | ||||
| 4b. Reproduktionszustand der Art | Selbsttragende Population(en) vorhanden | [ ] | ||
| Reproduktion erfolgt, aber nur in begrenztem Umfang oder gelegentlich | [ ] | |||
| Es erfolgt keine Reproduktion | [ ] | |||
| Es erfolgt keine Reproduktion, diese ist aber in naher Zukunft wahrscheinlich | [ ] | |||
| Reproduktionszustand ist nicht bekannt | [ ] | |||
| 4c. Reproduktionsmuster | Geschlechtlich | [ ] | ||
| Ungeschlechtlich | [ ] | |||
| Beides (geschlechtlich und ungeschlechtlich) | [ ] | |||
| Nicht bekannt (geschlechtlich oder ungeschlechtlich) | [ ] | |||
| 4d. Einbringungsmuster | Die Art wurde bereits vor Beginn des Berichtszeitraums in den Mitgliedstaat eingebracht | [ ] | ||
| Während des Berichtszeitraums wurde die Art überwiegend durch natürliche Verbreitung aus einem Nachbarland/nahen Land in den Mitgliedstaat eingebracht | [ ] | |||
| Während des Berichtszeitraums wurde die Art überwiegend durch nicht vorsätzliches menschliches Einwirken in den Mitgliedstaat eingebracht | [ ] | |||
| Während des Berichtszeitraums wurde die Art überwiegend durch vorsätzliches menschliches Einwirken in den Mitgliedstaat eingebracht | [ ] | |||
| Es ist nicht bekannt, wie die Art im Berichtszeitraum in den Mitgliedstaat eingebracht wurde | [ ] | |||
| Es gibt keine Belege für neue Einbringungen in den Mitgliedstaat während des Berichtszeitraums | [ ] | |||
| 4e. Ausbreitungsmuster | Während des Berichtszeitraums breitete sich die Art überwiegend durch natürliche Verbreitung im Mitgliedstaat aus | [ ] | ||
| Während des Berichtszeitraums breitete sich die Art überwiegend durch nicht vorsätzliches menschliches Einwirken im Mitgliedstaat aus | [ ] | |||
| Während des Berichtszeitraums breitete sich die Art überwiegend durch vorsätzliches menschliches Einwirken im Mitgliedstaat aus | [ ] | |||
| Es ist nicht bekannt, wie sich die Art im Berichtszeitraum im Mitgliedstaat ausbreitete | [ ] | |||
| Es gibt keine Belege für die Ausbreitung im Mitgliedstaat während des Berichtszeitraums | [ ] | |||
| 5 | Zusätzliche Angaben (fakultativ) | |||
| Angaben zu den für diese Art erteilten Genehmigungen (nur für invasive gebietsfremde Arten auf der Unionsliste) | |||||
| 6 | Wurden im Berichtszeitraum für diese Art Genehmigungen erteilt? | Ja | [ ] | ||
| Nein | [ ] | ||||
| 7 | Gibt es zusätzliche Genehmigungen für diese Art, die in einem früheren Berichtszeitraum erteilt wurden und im laufenden Berichtszeitraum gültig sind? | Ja | [ ] | ||
| Nein | [ ] | ||||
| 8 | Auszufüllen, wenn Frage 6 oder 7 mit "Ja" beantwortet wurde | ||||
| Kalenderjahr | |||||
| Zweck der Genehmigung | Zahl der im betreffenden Kalenderjahr erteilten Genehmigungen | Zahl der zusätzlichen gültigen Genehmigungen im betreffenden Kalenderjahr | Gesamtzahl oder Volumen der von den erteilten/gültigen Genehmigungen betroffenen Individuen/Exemplare | ||
| Genehmigungen für Forschungszwecke | |||||
| Genehmigungen für die Ex-situ-Erhaltung | |||||
| Genehmigungen für die wissenschaftliche Herstellung und die anschließende medizinische Verwendung zur Erzielung von Fortschritten für die menschliche Gesundheit | |||||
| Genehmigungen für andere Tätigkeiten nach Zulassung durch die Kommission ( Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) | |||||
| 9 | Wurde eine Genehmigung im Berichtszeitraum entzogen? | Zahl der auf Dauer entzogenen Genehmigungen | |||
| Zahl der vorübergehend entzogenen Genehmigungen | |||||
| Zahl oder Volumen der davon betroffenen Individuen/Exemplare | |||||
| Zweck, zu dem die Genehmigungen erteilt wurden | |||||
| 10 | Angaben, die im Internet für alle bis zum Erteilungsdatum erteilten Genehmigungen öffentlich bekannt gemacht wurden | Wissenschaftliche Bezeichnung | |||
| Gebräuchliche Bezeichnung | |||||
| Zahl oder Volumen der davon betroffenen Individuen/Exemplare | |||||
| Zweck, zu dem die Genehmigung erteilt wurde | |||||
| Codes der Kombinierten Nomenklatur gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates 1 | |||||
| Hyperlink zu Online-Informationen über erteilte Genehmigungen gemäß Artikel 8 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 | |||||
| 11 | Zusätzliche Angaben (fakultativ) | ||||
|
Angaben zu Kontrollen | |||||
| 12 | Kalenderjahr | ||||
| Zweck der Genehmigung | Zahl der kontrollierten Einrichtungen | Zahl oder Volumen der genehmigten Individuen/Exemplare, die den Genehmigungen im Besitz der kontrollierten Einrichtungen entsprechen | Zahl der kontrollierten Einrichtungen, die als nicht konform mit den Bedingungen der Genehmigungen erachtet wurden | Zahl oder Volumen der genehmigten Individuen/Exemplare, die den Genehmigungen im Besitz der kontrollierten, als nicht konform mit den Bedingungen der Genehmigungen erachteten Einrichtungen entsprechen | |
| Genehmigungen für Forschungszwecke | |||||
| Genehmigungen für die Ex-situ-Erhaltung | |||||
| Genehmigungen für die wissenschaftliche Herstellung und die anschließende medizinische Verwendung zur Erzielung von Fortschritten für die menschliche Gesundheit | |||||
| Genehmigungen für andere Tätigkeiten nach Zulassung durch die Kommission ( Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) | |||||
| 13 | Zusätzliche Angaben (fakultativ) | ||||
| Angaben zu Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung dieser Art ( Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) | |||||
| 14 | War die Art im Berichtszeitraum Gegenstand von Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung? | Ja | [ ] | ||
| Nein | [ ] | ||||
| 15 | Nur auszufüllen, wenn Frage 14 mit "Ja" beantwortet wurde | ||||
| 15a. Erstreckten sich die Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung auf das gesamte Verbreitungsgebiet der Art im Mitgliedstaat? | Ja | [ ] | |||
| Nein | [ ] | ||||
| 15b. Wurde der Kommission und anderen Mitgliedstaaten die Früherkennung der Einbringung, des Vorkommens oder des Neuauftretens der Art im Hoheitsgebiet unverzüglich über NOTSYS gemeldet? | Ja | [ ] | |||
| Nein | [ ] | ||||
| 15c. Wurden die Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung innerhalb von drei Monaten nach Notifizierung der Früherkennung durchgeführt? | Ja | [ ] | |||
| Nein | [ ] | ||||
| 15d. Wurden die angewandten Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung der Kommission und anderen Mitgliedstaaten über NOTSYS notifiziert?
| Ja | [ ] | |||
| Nein | [ ] | ||||
| 15e. Wurde die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen und/oder die mögliche Beseitigung der Art der Kommission und anderen Mitgliedstaaten über NOTSYS notifiziert? | Ja | [ ] | |||
| Nein | [ ] | ||||
| 15f. Maßnahme(n) | Beginn | ||||
| Geschätztes Ende der Anwendung der Maßnahme(n) | Abgeschlossen. Tatsächliches Enddatum: | [ ] | |||
| Noch nicht abgeschlossen. Geschätztes Enddatum: | [ ] | ||||
| Noch nicht abgeschlossen. Enddatum noch nicht festgelegt | [ ] | ||||
| Teil des Mitgliedstaats | |||||
| Biogeografische Region(en) | |||||
| Untereinheit(en) des Einzugsgebiets | |||||
| Meeresunterregion(en) | |||||
| Zusätzliche Einzelheiten zu den Populationen, die Gegenstand der Maßnahmen waren. Max. 300 Wörter | |||||
| 15g. Verwendete(s) Verfahren (fakultativ; mehrere Antworten sind möglich) | Mechanische/physikalische Verfahren | [ ] | |||
| Chemische Verfahren | [ ] | ||||
| Biologische Verfahren | [ ] | ||||
| Andere Verfahren | [ ] | ||||
| Zusätzliche Einzelheiten zu dem/den Verfahren zur sofortigen Beseitigung der Art | |||||
| 15h. Wirksamkeit des Verfahrens/der Verfahren | Beseitigt (vollständige und dauerhafte Beseitigung aller Individuen) | [ ] | |||
| Vorübergehend beseitigt (Individuen sind nach erfolgreicher Beseitigung wieder in das Gebiet eingedrungen) | [ ] | ||||
| Teilweise beseitigt (Reduzierung der Zahl der Individuen, einige sind jedoch noch vorhanden) | [ ] | ||||
| Keine Wirkung (keine Reduzierung der Zahl der Individuen oder Zahl der Individuen wächst weiter) | [ ] | ||||
| Unbekannt | |||||
| 15i. Nebeneffekte des/der angewandten Verfahren(s) (mehrere Antworten sind möglich) | Negative Auswirkungen auf die Lebensräume/die Umwelt | [ ] | |||
| Negative Auswirkungen auf Nichtzielarten | [ ] | ||||
| Negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit | [ ] | ||||
| Keine negativen Auswirkungen beobachtet | [ ] | ||||
| Unbekannt | [ ] | ||||
| 15j. Mitbetroffene Nichtzielarten | Wirkung pro Art | ||||
| Nur bei Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung von Tierarten auszufüllen | |||||
| 15k. Wurden geeignete Maßnahmen ergriffen, um den Tieren Schmerzen, Stress oder Leid, die vermeidbar sind, zu ersparen? | Ja | [ ] | |||
| Nein | [ ] | ||||
| Zusätzliche Einzelheiten zu den Maßnahmen, die ergriffen wurden, um den Tieren Schmerzen, Stress oder Leid, die vermeidbar sind, zu ersparen (fakultativ) | |||||
| 15l. Beschreibung des Ansatzes zur Überwachung der Wirksamkeit der sofortigen Beseitigung (fakultativ), max. 300 Wörter | |||||
| 16 | Zusätzliche Angaben (fakultativ) | ||||
| Angaben zu den für diese Art ergriffenen Managementmaßnahmen ( Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) | ||||
| 17 | War die Art im Berichtszeitraum Gegenstand von Managementmaßnahmen? | Ja | [ ] | |
| Nein | [ ] | |||
| 18 | Nur auszufüllen, wenn Frage 17 mit "Ja" beantwortet wurde | |||
| 18a. Erstreckten sich die ergriffenen Managementmaßnahmen auf das gesamte Verbreitungsgebiet der Art im Mitgliedstaat? | Ja | [ ] | ||
| Nein | [ ] | |||
| 18b. Maßnahme(n) | Beginn | |||
| Geschätzte Dauer oder Ende der Anwendung der Maßnahme(n) | Abgeschlossen. Tatsächliches Enddatum: | [ ] | ||
| Noch nicht abgeschlossen. Geschätztes Enddatum: | [ ] | |||
| Noch nicht abgeschlossen. Enddatum noch nicht festgelegt | [ ] | |||
| Ziel der Maßnahme(n) | Beseitigung | [ ] | ||
| Kontrolle | [ ] | |||
| Eindämmung | [ ] | |||
| Teil des Mitgliedstaats | ||||
| Biogeografische Region(en) | ||||
| Untereinheit(en) des Einzugsgebiets | ||||
| Meeresunterregion(en) | ||||
| Zusätzliche Einzelheiten zu den Populationen, die Gegenstand der Maßnahmen waren, max. 300 Wörter | ||||
| 18c. Verwendete(s) Verfahren (fakultativ; mehrere Antworten sind möglich) | Mechanische/physikalische Verfahren | [ ] | ||
| Chemische Verfahren | [ ] | |||
| Biologische Verfahren | [ ] | |||
| Andere Verfahren | [ ] | |||
| Zusätzliche Einzelheiten zu dem/den Verfahren zum Management der Art | ||||
| Abschnitt B Zu jeder invasiven gebietsfremden Art von Bedeutung für Mitgliedstaaten gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 zu übermittelnde Angaben | ||||
| 1 | Hat der Mitgliedstaat eine nationale Liste invasiver gebietsfremder Arten von Bedeutung für den Mitgliedstaat erstellt? Falls ja, sind die nachstehenden Fragen 2 und 3 für jede der in dieser Liste aufgeführten Arten zu beantworten, und die Fragen 2 bis 6 sind für alle Arten zu beantworten, die nicht auch von unionsweiter Bedeutung sind. | Ja | [ ] | |
| Nein | [ ] | |||
| 2 | Wissenschaftliche Bezeichnung der Art | |||
| 3 | Gebräuchliche Bezeichnung der Art (fakultativ) | |||
| 4a | Ist die Art in einem Teil des Hoheitsgebiets der Europäischen Union heimisch? | Ja | [ ] | |
| Nein | [ ] | |||
| 4b | Kommt oder kam die Art während des Berichtszeitraums im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats vor? (Wenn eine Art in einem Teil des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats heimisch ist, antworten Sie nur im Hinblick auf das gebietsfremde Verbreitungsgebiet der Art) | Ja, kommt derzeit in der Umwelt vor | [ ] | |
| Ja, kam im Berichtszeitraum in der Umwelt vor, wird aber nun als nicht vorhanden bestätigt | [ ] | |||
| Ja, kommt bei Haltung unter Verschluss vor | [ ] | |||
| Nicht vorhanden | [ ] | |||
| Ungewiss oder nicht bekannt | [ ] | |||
| 5 | Verteilung der Art, einschließlich Angaben über ihren Reproduktionszustand (fakultativ) | |||
| 5a. Verteilungskarten | Ja, bereitgestellt | [ ] | ||
| Nein, nicht bereitgestellt | [ ] | |||
| 5b. Reproduktionszustand der Art | Selbsttragende Population(en) vorhanden | [ ] | ||
| Reproduktion erfolgt, aber nur in begrenztem Umfang oder gelegentlich | [ ] | |||
| Es erfolgt keine Reproduktion | [ ] | |||
| Es erfolgt keine Reproduktion, diese ist aber in naher Zukunft wahrscheinlich | [ ] | |||
| Reproduktionszustand ist nicht bekannt | [ ] | |||
| 6 | Im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats in Bezug auf die Art getroffene Maßnahme(n) gemäß Artikel 7 (mehrere Antworten sind möglich) | |||
| Beschränkung der vorsätzlichen Verbringung in das Hoheitsgebiet | [ ] | |||
| Beschränkung der vorsätzlichen Haltung, auch unter Verschluss | [ ] | |||
| Beschränkung der vorsätzlichen Zucht, auch unter Verschluss | [ ] | |||
| Beschränkung der vorsätzlichen Beförderung, es sei denn, im Rahmen der Beseitigung | [ ] | |||
| Beschränkung des vorsätzlichen Inverkehrbringens | [ ] | |||
| Beschränkung der vorsätzlichen Verwendung oder des vorsätzlichen Tauschs | [ ] | |||
| Beschränkung der vorsätzlichen Zulassung von Fortpflanzung, Aufzucht oder Veredelung, auch bei Haltung unter Verschluss | [ ] | |||
| Beschränkung der vorsätzlichen Freisetzung in die Umwelt | [ ] | |||
| Verhinderung der nicht vorsätzlichen oder gegebenenfalls auch grob fahrlässigen Einbringung oder Ausbreitung | [ ] | |||
| Weitere im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats in Bezug auf die Art getroffene Maßnahme(n) (mehrere Antworten sind möglich) | ||||
| Ausnahmen von einem Genehmigungssystem analog zu demjenigen gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 | [ ] | |||
| Gegenstand der Aktionspläne analog zu denjenigen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 | [ ] | |||
| Einbeziehung in ein Überwachungssystem analog zu demjenigen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 | [ ] | |||
| Amtliche Kontrollen zur Verhinderung der vorsätzlichen Einbringung analog zu denjenigen gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 | [ ] | |||
| Gegenstand eines Frühwarnsystems analog zu demjenigen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 | [ ] | |||
| Gegenstand der sofortigen Beseitigung nach einer Früherkennung analog zu derjenigen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 | [ ] | |||
| Gegenstand von Managementmaßnahmen bei weiter Verbreitung analog zu denjenigen gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 | [ ] | |||
| Wiederherstellungsmaßnahmen analog zu denjenigen gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 | [ ] | |||
| 7 | Zusätzliche Angaben (fakultativ) | |||
|
Abschnitt C |
| Angaben zu dem Aktionsplan/den Aktionsplänen für die Pfade invasiver gebietsfremder Arten ( Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) | |||
| 1 | Für welche Arten von unionsweiter Bedeutung wurde eine Untersuchung und Priorisierung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung vorgenommen? | Ursprüngliche Unionsliste |
[ ] |
| Erste Aktualisierung der Unionsliste |
[ ] | ||
| Zweite Aktualisierung der Unionsliste |
[ ] | ||
| Dritte Aktualisierung der Unionsliste |
[ ] | ||
| Vierte Aktualisierung der Unionsliste |
[ ] | ||
| Weitere Aktualisierungen der Unionsliste (bitte angeben, welche) |
[ ] | ||
| 2 | Wird in der Untersuchung und Priorisierung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung die im Übereinkommen über die biologische Vielfalt ("CBD") empfohlene Terminologie zu Pfaden verwendet, wie in der Delegierten Verordnung (EU) 2018/968 der Kommission 2 vorgesehen? | Ja |
[ ] |
| Nein |
[ ] | ||
| 3 | Liste der Pfade, die aufgrund des Artenvolumens oder aufgrund des potenziellen Schadens, den die über diese Pfade in die Union gelangenden Arten verursachen, prioritäre Maßnahmen erfordern ("prioritäre Pfade") ( Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) | ||
| 4 | Unterlage, die die Untersuchung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 darlegt oder beschreibt (fakultativ; Hyperlinks angeben) | ||
| 5 | Hat der Mitgliedstaat einen einzigen Aktionsplan oder ein Paket mit Aktionsplänen erstellt? | Ein einziger Aktionsplan |
[ ] |
| Ein Paket mit Aktionsplänen |
[ ] | ||
| 6 | Geben Sie für alle erstellten Aktionspläne an, welche prioritären Pfade in welchem Aktionsplan erfasst sind | Einbezogene Arten | |
| 7 | Geben Sie für alle erstellten Aktionspläne an, welche dieser Pläne fertiggestellt sind oder welche noch ausgearbeitet werden | Fertiggestellt (entsprechende Pläne angeben) | |
| Werden ausgearbeitet (entsprechende Pläne angeben) | |||
| 8 | Geben Sie für alle fertiggestellten Aktionspläne an, welche dieser Pläne von dem Mitgliedstaat festgelegt (d. h. förmlich angenommen) wurden | Festgelegt (entsprechende Pläne angeben) | |
| Nicht festgelegt (entsprechende Pläne angeben) | |||
| 9 | Geben Sie für alle festgelegten Aktionspläne an, welche dieser Pläne von dem Mitgliedstaat implementiert wurden | Vollständig implementiert (entsprechende Pläne angeben) | |
| Teilweise implementiert (entsprechende Pläne angeben) | |||
| Nicht implementiert (entsprechende Pläne angeben) | |||
| 10 | Unterlagen des Aktionsplans/der Aktionspläne gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 | ||
| 11 | Zusätzliche Angaben. Beispielsweise aufgetretene Schwierigkeiten und Verbesserungsvorschläge (fakultativ) | ||
| Angaben zum System zur Überwachung von invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung ( Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) | ||||
| 12 | Beschreibung des Überwachungssystems | Erfasst das System das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, einschließlich der Meeresgewässer, vollständig? | Vollständige Erfassung | [ ] |
| Keine/teilweise Erfassung | [ ] | |||
| Beschreibung und zusätzliche Einzelheiten der geografischen Abdeckung des Überwachungssystems | ||||
| Hyperlink zu Informationen über das Überwachungssystem (oder Unterlage beifügen) | ||||
| 13 | Wird das Überwachungssystem genutzt, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung in einer frühen Phase der Invasion zu überwachen (gemäß Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)? | Ja, für alle Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung |
[ ] | |
| Ja, für einige Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung |
[ ] | |||
| Nein |
[ ] | |||
| 14 | Zusätzliche Angaben. Beispielsweise aufgetretene Schwierigkeiten und Verbesserungsvorschläge (fakultativ) | |||
| Angaben zu den amtlichen Kontrollen, die erforderlich sind, um die vorsätzliche Einbringung invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung zu verhindern ( Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) | ||||
| 15 | Beschreibung des Systems amtlicher Kontrollen | Sind die Strukturen für die Durchführung der amtlichen Kontrollen vorhanden und operativ? | Ja |
[ ] |
| Teilweise |
[ ] | |||
| Nein |
[ ] | |||
| Allgemeine Beschreibung der vorhandenen Strukturen. Max. 300 Wörter | ||||
| Warenkategorien, die amtlichen Kontrollen unterzogen werden | ||||
| Zuständige Behörden, die risikobezogene Kontrollen durchführen | ||||
| Hyperlink zu Informationen über amtliche Kontrollen (oder Unterlage beifügen) | ||||
| 16 | Zusätzliche Angaben. Beispielsweise aufgetretene Schwierigkeiten und Verbesserungsvorschläge (fakultativ) | |||
|
Angaben zu Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit und jedweden Maßnahmen, zu denen die Bürger aufgefordert wurden | |||
| 17 | Beschreibung der Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit über das Vorhandensein einer gebietsfremden invasiven Art und der Maßnahmen, zu denen die Bürger aufgefordert wurden (gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) | ||
| 18 | Wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Aktionsplan/den Aktionsplänen sichergestellt (gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)? | Ja |
[ ] |
| Nein |
[ ] | ||
| Wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Managementmaßnahmen sichergestellt (gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)? | Ja |
[ ] | |
| Nein |
[ ] | ||
| 19 | Zusätzliche Einzelheiten hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit an Aktionsplänen und Managementmaßnahmen (max. 300 Wörter) | ||
| 20 | Zusätzliche Angaben (fakultativ) | ||
| Informationen über die Kosten für die zur Einhaltung dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen | ||||||
| 21 | Beschreibung der Kosten für die zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 getroffenen Maßnahmen (gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe i dieser Verordnung), sofern verfügbar | |||||
| Beschreibung der entstandenen Kosten oder des unterstützten Aufwands zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 - aufgeschlüsselt nach Kategorien, soweit möglich | Aufbau von Kapazitäten | |||||
| Aktionspläne für Pfade | ||||||
| Betrieb eines Überwachungssystems | ||||||
| Durchführung amtlicher Kontrollen | ||||||
| Durchführung der sofortigen Beseitigungs- oder Managementmaßnahmen | ||||||
| Durchführung von Kontrollen von Einrichtungen, die über eine Genehmigung verfügen | ||||||
| Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme | ||||||
| Sonstige Kosten | ||||||
| Beschreibung und Angabe der entstandenen Gesamtkosten oder des unterstützten Gesamtaufwands zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, wenn die Kosten nicht getrennt nach Kategorien aufgeführt werden können. Wählen Sie die relevanten Kategorien, denen diese Kosten oder dieser Aufwand zugeschrieben werden können. | ||||||
| Aufbau von Kapazitäten |
[ ] | Durchführung der sofortigen Beseitigungs- oder Managementmaßnahmen |
[ ] | |||
| Betrieb eines Überwachungssystems |
[ ] | Durchführung von Kontrollen von Einrichtungen, die über eine Genehmigung verfügen |
[ ] | |||
| Durchführung amtlicher Kontrollen |
[ ] | Sonstige Kosten |
[ ] | |||
| 22 | Wurden entsprechend dem Verursacherprinzip Systeme zur Kostenerstattung eingerichtet, um eine Erstattung der Kosten für die Maßnahmen zu erzielen, die erforderlich sind, um die nachteiligen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern, zu minimieren oder abzuschwächen (gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)? | Ja |
[ ] | |||
| Nein |
[ ] | |||||
| 23 | Zusätzliche Angaben. Beispielsweise aufgetretene Schwierigkeiten und Verbesserungsvorschläge (fakultativ) | |||||
| 24 | Zusätzliche Angaben - allgemein (fakultativ) | |||||
Anweisungen zur Zusammenstellung der zu übermittelnden Informationen
Die Mitgliedstaaten müssen zu allen Fragen, mit Ausnahme der als fakultativ gekennzeichneten, Informationen übermitteln.
Abschnitt A
Alle Fragen in Abschnitt A sind für jede invasive gebietsfremde Art zu beantworten, die in der am Ende des letzten Kalenderjahrs des Berichtszeitraums geltenden Fassung der Unionsliste gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 geführt wurde.
Für jede Art von regionaler Bedeutung, die zum selben Zeitpunkt Gegenstand eines gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 erlassenen rechtskräftigen Durchführungsrechtsakts ist, sind lediglich die Fragen 1 bis 5 sowie 14 bis 22 zu beantworten.
Fragen 4a bis 4d
Falls die Antwort auf Frage 17 "Ja" lautet, beantworten Sie diese Frage. Zur Bereitstellung der Angaben können eigenständige Populationen von Arten, die Gegenstand derselben Managementmaßnahme(n) gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind, zusammengefasst werden. Sind verschiedene Populationen Gegenstand unterschiedlicher Maßnahmen, so sind diese Angaben für jede einzelne Population zu übermitteln, d. h., Tabellen können für jedes geografische Teilgebiet doppelt vorhanden sein.
Abschnitt B
Abschnitt B ist gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 für jede invasive gebietsfremde Art von Bedeutung für den Mitgliedstaat auszufüllen.
Abschnitt C
| Pfad | Code | |
| 1. Freisetzung in die Umwelt | Biologische Bekämpfung | 1.1 |
| Erosionsschutz/Stabilisierung der Dünen (Windschutzpflanzungen, Hecken usw.) | 1.2 | |
| Fischfang in der natürlichen Umwelt (einschließlich Sportfischerei) | 1.3 | |
| Jagd | 1.4 | |
| Verbesserung der Landschaft/Flora/Fauna in der freien Natur | 1.5 | |
| Einbringung für Erhaltungszwecke oder für die Bewirtschaftung wild lebender Pflanzen und Tiere | 1.6 | |
| Freisetzung in die Natur zur Nutzung (anders als oben angeführt z.B. Pelzgewinnung, Beförderung, medizinische Verwendung) | 1.7 | |
| Sonstige vorsätzliche Freisetzung | 1.8 | |
| 2. Aus geschlossenen Einrichtungen entwichen | Landwirtschaft (einschließlich Rohstoffe für Biokraftstoffe) | 2.1 |
| Aquakultur/Marikultur | 2.2 | |
| Botanischer Garten/Zoo/Aquarien (ohne Heimaquarien) | 2.3 | |
| Haustier/Aquarium-/Terrarium-Arten (einschließlich Lebendfutter für solche Arten) | 2.4 | |
| Nutztiere (einschließlich wenig beaufsichtigter Tiere) | 2.5 | |
| Forstwirtschaft (einschließlich Aufforstung oder Wiederaufforstung) | 2.6 | |
| Pelztierfarmen | 2.7 | |
| Gartenbau | 2.8 | |
| Andere Zierzwecke als Gartenbau | 2.9 | |
| Forschung und Ex-situ-Zucht (in Einrichtungen) | 2.10 | |
| Lebendfutter und Lebendköder | 2.11 | |
| Sonstige aus geschlossenen Einrichtungen entwichene Arten | 2.12 | |
| 3. Beförderung - Kontaminant | Baumschulmaterial von Kontaminanten | 3.1 |
| Kontaminierte Köder | 3.2 | |
| Futterkontaminant (einschließlich Lebendfutter) | 3.3 | |
| Kontaminant auf Tieren (ausgenommen Parasiten oder von einem Wirt/Vektor beförderte Arten) | 3.4 | |
| Parasiten auf Tieren (einschließlich von einem Wirt/Vektor beförderter Arten) | 3.5 | |
| Kontaminant auf Pflanzen (ausgenommen Parasiten oder von einem Wirt/Vektor beförderte Arten) | 3.6 | |
| Parasiten auf Pflanzen (einschließlich von einem Wirt/Vektor beförderter Arten) | 3.7 | |
| Saatgutkontaminant | 3.8 | |
| Holzhandel | 3.9 | |
| Beförderung von Substrat (Boden, Pflanzen usw.) | 3.10 | |
| 4. Beförderung - Blinde Passagiere | Angel-/Fischereiausrüstung | 4.1 |
| Container/Massengut | 4.2 | |
| Trittbrettfahrer im oder am Flugzeug | 4.3 | |
| Trittbrettfahrer am Schiff/Boot (ausgenommen Ballastwasser und Ablagerungen am Schiffsrumpf) | 4.4 | |
| Maschinen/Anlagen | 4.5 | |
| Personen und ihr Gepäck/ihre Ausrüstung (namentlich Reiseverkehr) | 4.6 | |
| Organisches Verpackungsmaterial, insbesondere Verpackungsmaterial aus Holz | 4.7 | |
| Ballastwasser von Schiffen/Booten | 4.8 | |
| Ablagerungen an Schiffen/Booten | 4.9 | |
| Fahrzeuge (Pkw, Zug usw.) | 4.10 | |
| Sonstige Beförderungsmittel | 4.11 | |
| 5. Korridore | Untereinander verbundene Wasserstraßen/Becken/Meere | 5.1 |
| Tunnel und Landbrücken | 5.2 | |
| 6. Ohne Einfluss von außen | Natürliche grenzüberschreitende Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten, die über die Pfade 1 bis 5 eingeschleppt wurden | 6.1 |
Machen Sie nähere Angaben zur geografischen Abdeckung des Überwachungssystems.
Übermitteln Sie eine Unterlage (oder gegebenenfalls einen Hyperlink zu einer solchen Unterlage), in der das in Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vorgesehene Überwachungssystem beschrieben wird.
Machen Sie nähere Angaben über das eingerichtete System der amtlichen Kontrollen, einschließlich einer Beschreibung der für die Durchführung von amtlichen Kontrollen verwendeten Strukturen und der Verfahren, die den Austausch relevanter Informationen sowie die wirksame und effiziente Koordinierung zwischen allen beteiligten Behörden bei den Überprüfungen gewährleisten, wie in Artikel 15 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vorgesehen.
Führen Sie unter Verwendung der Codes der Kombinierten Nomenklatur die Warenkategorien auf, die amtlichen Kontrollen unterzogen werden, sofern dies für die Zwecke des Artikels 15 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 relevant ist.
Geben Sie an, welche zuständigen Behörden die amtlichen Kontrollen durchführen.
Übermitteln Sie eine Unterlage (oder gegebenenfalls einen Hyperlink zu einer solchen Unterlage), in der das in Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vorgesehene System der amtlichen Kontrollen beschrieben wird.
Fakultativ: Stellen Sie zusätzliche Informationen (oder einen Hyperlink zu einer Unterlage) über die Kosten von Maßnahmen bereit, die zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe i dieser Verordnung getroffen wurden, einschließlich zusätzlicher Einzelheiten zu den Fragen 21 und 22. Machen Sie insbesondere Angaben zu den eingerichteten Systemen zur Kostenerstattung.
2) Delegierte Verordnung (EU) 2018/968 der Kommission vom 30. April 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Risikobewertungen für invasive gebietsfremde Arten (ABl. L 174 vom 10.07.2018 S. 5, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2018/968/oj).
3) Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 189 vom 14.07.2016 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2016/1141/oj).
4) Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263 der Kommission vom 12. Juli 2017 zur Aktualisierung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 festgelegten Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (ABl. L 182 vom 13.07.2017 S. 37, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2017/1263/oj).
5) Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 der Kommission vom 25. Juli 2019 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zwecks Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung (ABl. L 199 vom 26.07.2019 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/1262/oj).
6) Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 der Kommission vom 12. Juli 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zwecks Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (ABl. L 186 vom 13.07.2022 S. 10, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/1203/oj).
| ENDE | |