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Beschluss (EU) 2024/784 des Rates vom 26. Februar 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu Vorschlägen für Änderungen der UN-Regelungen Nr. 10, 13, 37, 45, 46, 48, 53, 54, 55, 79, 106, 107, 128, 130, 140, 148, 149, 150, 158 und 167 sowie zu dem Vorschlag für eine neue UN-Regelung über Fahrerassistenzsysteme ("driver control assistance system" - DCAS) zu vertretenden Standpunkt

(ABl. L 2024/784 vom 29.02.2024)



Ergänzende Informationen
Liste der UN-Regelungen und ergänzenden Dateien

Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit dem Beschluss 97/836/EG des Rates 1 ist die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden (im Folgenden "Geändertes Übereinkommen von 1958"), beigetreten. Das Geänderte Übereinkommen von 1958 trat am 24. März 1998 in Kraft.

(2) Mit dem Beschluss 2000/125/EG des Rates 2 ist die Union dem Übereinkommen über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können (im Folgenden "Parallelübereinkommen") beigetreten. Das Parallelübereinkommen trat am 15. Februar 2000 in Kraft.

(3) In der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und Rates 3 sind die Verwaltungsvorschriften und technischen Anforderungen für die Typgenehmigung und das Inverkehrbringen aller neuen Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten festgelegt. Mit dieser Verordnung wurden nach dem Geänderten Übereinkommen von 1958 erlassene Regelungen (im Folgenden "UN-Regelungen") in das EU-Typgenehmigungssystem integriert, entweder als Anforderungen für die Typgenehmigung oder als Alternative zu Rechtsvorschriften der Union.

(4) Nach Artikel 1 des Geänderten Übereinkommens von 1958 und Artikel 6 des Parallelübereinkommens kann das Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der UNECE (WP.29) Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen, der globalen technischen Regelungen der Vereinten Nationen ("UN-GTR") und der UN-Resolutionen sowie Vorschläge für neue UN-Regelungen, UN-GTR und UN-Resolutionen über die Genehmigung von Fahrzeugen annehmen. Darüber hinaus kann die WP.29 gemäß diesen Bestimmungen Vorschläge für Genehmigungen zur Ausarbeitung von Änderungen an UN-GTR oder für die Ausarbeitung von neuen UN-GTR sowie Vorschläge für die Erweiterung von Mandaten für UN-GTR annehmen.

(5) Auf seiner 192. Tagung vom 5. bis zum 8. März 2024 kann die WP.29 Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 10, 13, 37, 45, 46, 48, 53, 54, 55, 79, 106, 107, 128, 130, 140, 148, 149, 150, 158 und 167 sowie einen Vorschlag für eine neue UN-Regelung über Fahrerassistenzsyssteme ("driver control assistance system" - DCAS) annehmen.

(6) Die UN-Regelungen werden für die Union verbindlich sein und den Inhalt des Unionsrechts im Bereich der Typgenehmigung von Fahrzeugen entscheidend beeinflussen. Es ist daher zweckmäßig, den in der WP.29 im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme dieser Vorschläge festzulegen.

(7) Die Anforderungen der UN-Regelungen Nr. 10, 13, 37, 45, 46, 48, 53, 54, 55, 79, 106, 107, 128, 130, 140, 148, 149, 150, 158 und 167 an bestimmte Aspekte oder Merkmale müssen zwecks Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen und des technischen Fortschritts geändert oder ergänzt werden.

(8) Um technischen Fortschritt zu ermöglichen und die Sicherheit zu verbessern, muss eine neue UN-Regelung über Fahrerassistenzsyssteme ("driver control assistance system" - DCAS) angenommen werden.

(9) Diese Vorschläge stehen im Einklang mit der EU-Binnenmarktpolitik für die Automobilindustrie in Bezug auf Sicherheit, Automatisierung und Emissionen sowie mit ihrer Verkehrs-, Klima- und Energiepolitik, und sie wirken sich sehr positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie der EU und den internationalen Handel aus.

(10) Angesichts der genannten Vorteile wird vorgeschlagen, für diese Vorschläge zu stimmen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der für den 5. bis zum 8. März 2024 anberaumten 192. Tagung des Weltforums für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der UNECE zu vertreten ist, besteht darin, für die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Vorschläge zu stimmen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 26. Februar 2024.

1) Beschluss 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden ("Geändertes Übereinkommen von 1958") (ABl. L 346 vom 17.12.1997 S. 78).

2) Beschluss 2000/125/EG des Rates vom 31. Januar 2000 betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die Festlegung Globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können ("Parallelübereinkommen") (ABl. L 35 vom 10.02.2000 S. 12).

3) Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG (ABl. L 151 vom 14.06.2018 S. 1).

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Anhang


Regelung Nr. Tagesordnungspunkt - Titel Dokumentennummer 1
10 Vorschlag für die Ergänzung 3 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 10 (Elektromagnetische Verträglichkeit)
(ECE/TRANS/WP.29/GRE/89, Absatz 37, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/26)
ECE/TRANS/WP.29/2024/16
13 Vorschlag für die Ergänzung 21 der Änderungsserie 11 zu UN-Regelung Nr. 13 (Bremsen schwerer Nutzfahrzeuge)
(ECE/TRANS/WP.29/GRVA/17, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRVA/2023/24)
ECE/TRANS/WP.29/2024/4
13 Vorschlag für die Ergänzung 3 der Änderungsserie 12 zu VN-Regelung Nr. 13 (Bremsen schwerer Nutzfahrzeuge)
(ECE/TRANS/WP.29/GRVA/17, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRVA/2023/24)
ECE/TRANS/WP.29/2024/5
13 Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 13 zu VN-Regelung Nr. 13 (Bremsen schwerer Nutzfahrzeuge)
(ECE/TRANS/WP.29/GRVA/17, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRVA/2023/24)
ECE/TRANS/WP.29/2024/6
37 Vorschlag für die Ergänzung 49 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 37 (Glühlampen)
(ECE/TRANS/WP.29/GRE/89, Absatz 14, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/24 und informelles Dokument GRE-89-20)
ECE/TRANS/WP.29/2024/17
45 Vorschlag für die Ergänzung 13 der ursprünglichen Änderungsserie zu UN-Regelung Nr. 45 (Scheinwerfer-Reinigungsanlagen)
(ECE/TRANS/WP.29/GRE/89, Absatz 38, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/22)
ECE/TRANS/WP.29/2024/18
46 Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 05 zu UN-Regelung Nr. 46 (Einrichtungen für indirekte Sicht)
(ECE/TRANS/WP.29/GRSG/105, Absatz 9, auf Grundlage von GRSG-126-25-Rev.1 wie in Anhang III des Berichts wiedergegeben)
ECE/TRANS/WP.29/2024/11
46 Vorschlag für die Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 46 (Einrichtungen für indirekte Sicht)
(ECE/TRANS/WP.29/GRSG/105, Absatz 9, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSG/2023/23, geändert durch Anhang III des Berichts)
ECE/TRANS/WP.29/2024/14
48 Vorschlag für die Ergänzung 20 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen)
(ECE/TRANS/WP.29/GRE/89, Absätze 8 und 15, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/13, ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/19)
ECE/TRANS/WP.29/2024/19
48 Vorschlag für die Ergänzung 7 der Änderungsserie 07 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen)
(ECE/TRANS/WP.29/GRE/89, Absätze 8 und 15, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/13 ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/19)
ECE/TRANS/WP.29/2024/20
48 Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 08 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen)
(ECE/TRANS/WP.29/GRE/89, Absätze 8, 15 und 16, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/13 ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/19 ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/20)
ECE/TRANS/WP.29/2024/21
48 Vorschlag für eine neue Änderungsserie 09 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen)
(ECE/TRANS/WP.29/GRE/89, Absatz 21, auf Grundlage von GRE-89-02-Rev.3, ECE/TRANS/WP.29/GRE/2020/08/Rev.3, Anhang II der ECE/TRANS/WP.29/GRE/88, ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/13, ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/19, ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/20, GRE-88-16-Rev.3, GRE-88-18, GRE-88-24, GRE-88-27, GRE-89-04 und GRE-89-18)
ECE/TRANS/WP.29/2024/28
53 Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 53 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L3)
(ECE/TRANS/WP.29/GRPE/89, Absatz 29, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/17 und GRE-89-28)
ECE/TRANS/WP.29/2024/29
53 Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 53 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L3)
(ECE/TRANS/WP.29/GRE/89, Absatz 29, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/17 und GRE-89-28)
ECE/TRANS/WP.29/2024/30
54 Vorschlag für die Ergänzung 27 zu UN-Regelung Nr. 54 (Luftreifen für Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger)
(ECE/TRANS/WP.29/GRBP/76, Absatz 18, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRBP/2023/18)
ECE/TRANS/WP.29/2024/2
55 Vorschlag für die Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 55 (Mechanische Verbindungseinrichtungen)
(ECE/TRANS/WP.29/GRSG/105, Absatz 17, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSG/2023/18, geändert durch Anhang VI des Berichts)
ECE/TRANS/WP.29/2024/15 und
ECE/TRANS/WP.29/2024/15/Corr.1
79 Vorschlag für die Ergänzung 10 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 79 (Lenkanlage)
(ECE/TRANS/WP.29/GRVA/17, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRVA/2023/27 und informelles Dokument GRVA-18-15)
ECE/TRANS/WP.29/2024/7 und
ECE/TRANS/WP.29/2024/35
79 Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 04 zu VN-Regelung Nr. 79 (Lenkanlage)
(ECE/TRANS/WP.29/GRVA/17, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRVA/2023/26 und informelles Dokument GRVA-18-15)
ECE/TRANS/WP.29/2024/8 und
ECE/TRANS/WP.29/2024/36
106 (Vorschlag für die Ergänzung 21 zu UN-Regelung Nr. 106 (Luftreifen für landwirtschaftliche Fahrzeuge und ihre Anhänger)
ECE/TRANS/WP.29/GRBP/76, Absatz 19, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRBP/2023/9)
ECE/TRANS/WP.29/2024/3
107 Vorschlag für die Berichtigung 2 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 107 (Fahrzeuge der Klassen M2 und M3)
(ECE/TRANS/WP.29/GRSG/105, Absatz 6, auf Grundlage von GRSG-126-36, wie in Anhang II des Berichts wiedergegeben)
ECE/TRANS/WP.29/2024/31
128 Vorschlag für die Ergänzung 12 der Änderungsserie 00 zu UN-Regelung Nr. 128 (LED-Lichtquellen)
(ECE/TRANS/WP.29/GRE/89, Absatz 14, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/25)
ECE/TRANS/WP.29/2024/22
130 Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 130 (Spurhaltewarnsystem)
(ECE/TRANS/WP.29/GRVA/17, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRVA/2023/25, geändert während der Tagung (wie im Bericht dargelegt))
ECE/TRANS/WP.29/2024/10
140 Vorschlag für die Ergänzung 6 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 140 (Elektronisches Fahrdynamik-Regelsystem (ESC))
(ECE/TRANS/WP.29/GRVA/17, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRVA/2023/23)
ECE/TRANS/WP.29/2024/9
148 Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 148 (Lichtsignaleinrichtungen)
(ECE/TRANS/WP.29/GRE/89, Absätze 9 und 16, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/14, ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/20)
ECE/TRANS/WP.29/2024/23
149 Vorschlag für die Ergänzung 8 der Änderungsserie 00 zu UN-Regelung Nr. 149 (Fahrbahnbeleuchtungseinrichtungen)
(ECE/TRANS/WP.29/GRE/89, Absatz 10, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/15)
ECE/TRANS/WP.29/2024/24
149 Vorschlag für die Ergänzung 3 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 149 (Fahrbahnbeleuchtungseinrichtungen)
(ECE/TRANS/WP.29/GRE/89, Absätze 10, 29, 30 und 31, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/15, ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/18, ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/23, GRE-89-28)
ECE/TRANS/WP.29/2024/25
150 Vorschlag für die Ergänzung 6 der Änderungsserie 00 zu UN-Regelung Nr. 150 (retroreflektierende Einrichtungen)
(ECE/TRANS/WP.29/GRE/89, Absatz 9, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/16)
ECE/TRANS/WP.29/2024/26
150 Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 150 (retroreflektierende Einrichtungen)
(ECE/TRANS/WP.29/GRE/89, Absätze 9 und 32, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/16 und ECE/TRANS/WP.29/GRE/2023/21)
ECE/TRANS/WP.29/2024/27
158 Vorschlag für die Ergänzung 3 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 158 (Rückwärtsfahren)
(ECE/TRANS/WP.29/GRSG/105, Absatz 10, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSG/2023/20, nicht geändert)
ECE/TRANS/WP.29/2024/12
167 Vorschlag für die Ergänzung 1 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 167 (direkte Sicht im Zusammenhang mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern)
(ECE/TRANS/WP.29/GRSG/105, Absatz 13, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSG/2023/21, geändert durch Anhang IV des Berichts)
ECE/TRANS/WP.29/2024/13
Neue Regelung Vorschlag für eine neue UN-Regelung über Fahrerassistenzsysteme ("driver control assistance system" - DCAS)
(ECE/TRANS/WP.29/GRVA/18, auf der Grundlage eines informellen Dokuments GRVA-18-07/Rev.2)
ECE/TRANS/WP.29/2024/37
1) Alle in der Tabelle genannten Dokumente sind unter folgendem Link abrufbar: (WP.29) Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge (192. Tagung) | UNECE


Verschiedenes Tagesordnungspunkt - Titel Dokumentennummer
Rahmendokument Vorschlag für Änderungen des Anhangs des Rahmendokuments über automatisierte Fahrzeuge ECE/TRANS/WP.29/2024/33
Genehmigung Vorschlag für einen Antrag auf Genehmigung von Änderungen der UN-GTR Nr. 6, 7 und 14 im Hinblick auf die Streichung des Verweises auf die dreidimensionale H-Punkt-Maschine
ECE/TRANS/WP.29/GRSP/74 auf Grundlage von GRSP-74-37
ECE/TRANS/WP.29/2024/32


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