Beschluss (GASP) 2024/1784 des Rates vom 24. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben

(ABl. L 2024/1784 vom 24.06.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 9. Oktober 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/2135 1 erlassen.

(2) Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") hat am 27. November 2023 eine Erklärung im Namen der Union zu den jüngsten Entwicklungen in Sudan abgegeben, in der die Union und ihre Mitgliedstaaten die anhaltenden Kämpfe zwischen den sudanesischen Streitkräften (Sudanese Armed Forces - SAF) und den Rapid Support Forces (RSF) sowie den jeweils angeschlossenen Milizen erneut aufs Schärfste verurteilt haben. In der Erklärung werden ferner die dramatische Eskalation der Gewalt und die nicht wiedergutzumachenden Verluste an Menschenleben in Darfur und im ganzen Land sowie die Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht beklagt.

(3) Der Rat hat am 22. Januar 2024 den Beschluss (GASP) 2024/383 2 angenommen, mit dem ein erstes Paket restriktiver Maßnahmen gegen sechs Organisationen der SAF und der RSF, die für die Unterstützung von Handlungen verantwortlich sind, welche die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben, angenommen wurde.

(4) Am 1. März 2024 hat der Hohe Vertreter zusammen mit dem für Krisenmanagement zuständigen Kommissionsmitglied das kürzlich von der De-facto-Regierung Sudans verhängte Verbot der Lieferung grenzüberschreitender humanitärer Hilfe aus dem Tschad nach Sudan an die Zivilbevölkerung, die unter den SAF und den RSF gleichermaßen leidet, als einen eklatanten Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht auf das Schärfste verurteilt.

(5) Angesichts der sehr ernsten Lage sollten sechs Personen in den Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 aufgenommen werden.

(6) Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 24. Juni 2024.

1) Beschluss (GASP) 2023/2135 des Rates vom 9. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben (ABl. L, 2023/2135, 11.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2135/oj).

2) Beschluss (GASP) 2024/383 des Rates vom 22. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben (ABl. L, 2024/383, 22.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/383/oj).


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Anhang

Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 werden unter der Überschrift A."Liste der natürlichen Personen nach Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1" folgende Tabelle und folgende Einträge angefügt:

"Name Angaben zur Identifizierung Gründe Datum der Aufnahme in die Liste
1. Mirghani Idriss SULEIMAN Staatsangehörigkeit: sudanesisch
Geschlecht: männlich
Funktion: Generalleutnant der sudanesischen Streitkräfte;
Generaldirektor von Defence Industries System;
Leiter der Produktionsbehörde der sudanesischen Armee
Verbundene Personen: General Abdelfattah Al-Burhan, Oberbefehlshaber der sudanesischen Streitkräfte (im Folgenden "SAF" (Sudanese Armed Forces))
Verbundene Organisationen: Defense Industries System, SMT Engineering; SAF
Generalleutnant Mirghani Idriss Suleiman ist Offizier der SAF und Generaldirektor von Defence Industries System (DIS), eines Unternehmens, gegen das die Europäische Union Sanktionen verhängt hat, da es Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Sudans bedrohen.
DIS wird als das größte Rüstungsunternehmen Sudans beschrieben, das durch Hunderte von Tochterunternehmen in verschiedenen Branchen der sudanesischen Wirtschaft Einnahmen von geschätzt 2 Mrd. USD erwirtschaftet. DIS stellt ein breites Spektrum von Kleinwaffen, konventionellen Waffen, Munition und Militärfahrzeugen für die SAF her.
Als Generaldirektor von DIS hat Mirghani Idriss Suleiman seit Beginn des Krieges zahlreiche Reisen mit General Abdelfattah Al-Burhan, dem Oberbefehlshaber der SAF, unternommen, angeblich, um die SAF besser zu befähigen, die RSF an mehreren Fronten in Khartum, Darfur und Kurdufan zu bekämpfen.
Somit unterstützt Mirghani Idriss Suleiman Handlungen bzw. politische Maßnahmen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen.
24.6.2024
2. EL TAHIR Mohamed EL AWAD EL AMIN
alias
EL TAHIR Mohamed
EL AWAD EL AMIN
AL-TAHER;
Mohammed AL-AWAD AL-AMIN
Staatsangehörigkeit: sudanesisch
Geschlecht: männlich
Funktion: Generalleutnant, seit 1. September 2022 Befehlshaber der sudanesischen Luftwaffe.
Ehemaliger Dekan des Kollegs der sudanesischen Luftwaffe (Sudanese Air Force College). Ehemaliger Kommandant des Luftwaffenstützpunkts Khartum.
Verbundene Personen: General Abdelfattah Al-Burhan, Oberster Befehlshaber der SAF;
Generalleutnant Yasir al-Atta, stellvertretender Oberbefehlshaber der SAF;
General Mohamed Osman al-Hussein, Stabschef der Landstreitkräfte der SAF
Verbundene Organisationen: SAF
El Tahir Mohamed El Awad El Amin ist Generalleutnant der SAF und seit 1. September 2022 Befehlshaber der sudanesischen Luftwaffe. Daher ist er für die seit Ausbruch des Konflikts zwischen SAF, RSF und den mit ihnen verbündeten Milizen am 15. April 2023 von der SAF-Luftwaffe durchgeführten Operationen zuständig; dies wird dadurch unterstrichen, dass er an öffentlich bekanntgegebenen Treffen auf hoher Ebene teilgenommen hat, bei denen im Mai und Juli 2023 hochrangige Befehlshaber der SAF unter der Leitung von Oberbefehlshaber Abdelfattah Al-Burhan im Generalkommando der SAF in Khartum zusammenkamen.
El Tahir Mohamed El Awad El Amin trägt damit die unmittelbare Befehlsverantwortung für die willkürliche Bombardierung dicht besiedelter Wohngebiete insbesondere in Khartum, Omdurman, Nyala (Süd-Darfur) und Nord-Kurdufan durch die SAF-Luftwaffe, die von der Integrierten Hilfsmission der Vereinten Nationen für den Übergang in Sudan (UNITAMS) in ihren Berichten vom 31. August 2023 und vom 13. November 2023 an den Generalsekretär, im Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 22. Februar 2024 und im Bericht der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen für Sudan vom 15. Januar 2024 dokumentiert wurde.
El Tahir Mohamed El Awad El Amin ist somit unmittelbar an der Fortsetzung des Konflikts in Sudan beteiligt, der den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Sudans bedroht, und war an der Planung, Leitung und Durchführung von Luftangriffen beteiligt, die zu schweren Menschenrechtsverletzungen und schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht geführt haben, da sie eine hohe Zahl an Todesopfern bei der Zivilbevölkerung verursacht haben, zur Vertreibung der Zivilbevölkerung und zur Zerstörung kritischer Infrastruktur, einschließlich medizinischer Einrichtungen wie beispielsweise des East Nile Hospital in Khartum im Mai 2023 und des Babiker Nahar Paediatric Hospital in El-Fasher im Mai 2024, geführt haben.
24.6.2024
3. Ali Ahmed KARTI MOHAMED Geburtsdatum: 11.3.1953
Geburtsort: Hagar Elassal - Sudan
Staatsangehörigkeit: sudanesisch
Geschlecht: männlich
Funktion: Treuer Anhänger der Nationalen Kongresspartei (National Congress Party);
Generalsekretär der islamistischen Bewegung Sudans;
ehemaliger Außenminister Sudans
Personalausweis-Nr.: 11822483949
Verbundene Organisationen:
sudanesisches Außenministerium,
Sudanesische Islamistische Bewegung
Ali Ahmed Karti Mohamed war sudanesischer Außenminister unter der Regierung von Omar al-Bashir. Nach dem Sturz des al-Bashir-Regimes wurde Ali Ahmed Karti Mohamed als einer der Anführer der Sudanesischen Islamistischen Bewegung ausgewählt und hat Bemühungen geleitet, die Fortschritte Sudans hin zu einem vollständigen demokratischen Übergang zu behindern, indem die frühere Zivil-Übergangsregierung und der Prozess des politischen Rahmenabkommens unterminiert wurden. Dies hat zu dem Konflikt zwischen den SAF und den RSF, der am 15. April 2023 ausbrach, beigetragen.
Er und andere kompromisslose sudanesische Islamisten blockieren aktiv die Bemühungen um eine Waffenruhe zur Beendigung des Konflikts, und sie widersetzen sich den zivilen Anstrengungen zur Wiederaufnahme des demokratischen Übergangs. Ali Ahmed Karti Mohamed ist treuer Anhänger der Nationalen Kongresspartei (NCP), die 1998 von Omar Al-Bashir gegründet wurde. Die NCP ist die Nachfolgeorganisation der mit der Bruderschaft verbundenen Nationalen Islamistischen Front (National Islamic Front).
Ali Ahmed Karti Mohamed ist derzeit Generalsekretär der Sudanesischen Islamistischen Bewegung, eines breiten Bündnisses islamistischer Gruppen, und gilt als die Person, die hinter dem Wiedererstarken der NCP steht. Die islamistische Bewegung hat starken Einfluss auf SAF, Polizei und Nachrichtendienste.
Ali Ahmed Karti Mohamed ist daher an Handlungen oder politischen Maßnahmen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen, unmittelbar oder mittelbar beteiligt, unterstützt diese Handlungen oder profitiert davon.
24.6.2024
4. Abdulrahman JUMA BARAKALLAH
alias
Major-General Abdulrahman GOMAA;
Abdul Rahman JUMA BARAKALLAH
Geburtsort: AlDaein- Abu Matareq, Ost-Darfur, Sudan
Staatsangehörigkeit: sudanesisch
Geschlecht: männlich
Funktion: Generalmajor der RSF und RSF-Befehlshaber in West-Darfur
Verbundene Organisationen: RSF
Abdulrahman Juma Barakallah ist ein prominenter General der RSF, der die militärischen Einsatzkräfte der RSF in West-Darfur befehligt.
Er ist verantwortlich für Gräueltaten und andere Übergriffe, einschließlich ethnisch motivierter Tötungen, gezielter Angriffe auf Menschenrechtsaktivisten und Menschenrechtsverteidiger, sexueller Gewalt in Konflikten sowie der Plünderung und des Niederbrennens von Gemeinschaften.
Zudem ist er verantwortlich für die Entführung und Ermordung des Gouverneurs von West-Darfur, Khamis Abbakar, und seines Bruders. Khamis Abbakar wurde ermordet, nachdem er wenige Stunden zuvor in einem Interview mit dem saudi-arabischen Fernsehsender Al Hadath und dem Fernsehsender der Arabischen Emirate Al Arabiya die RSF und die mit ihnen verbündeten Milizen beschuldigt hatte, lokale Gemeinschaften in Al-Dschunaina, der Hauptstadt von West-Darfur, anzugreifen.
Abdulrahman Juma Barakallah wurde auch von internationalen Nichtregierungsorganisationen beschuldigt, für den Völkermord an der Masalit-Gemeinschaft verantwortlich zu sein.
Abdulrahman Juma Barakallah ist daher verantwortlich für die Planung, das Befehlen oder das Begehen von Handlungen in West-Darfur, die schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße darstellen oder gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen, einschließlich Tötungen und Verstümmelungen, Vergewaltigungen und anderer schwerwiegender Formen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, Entführungen und Vertreibung. Als ein General der RSF in West-Darfur ist er zudem unmittelbar oder mittelbar an Handlungen oder politischen Maßnahmen beteiligt, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen.
24.6.2024
5. Mustafa Ibrahim ABDEL NABl MOHAMED Staatsangehörigkeit: sudanesisch
Geschlecht: männlich
Funktion: Direktor der al-Khaleej Bank; Mehrheitsaktionär des Unternehmens Shield Protective Solutions Co. Ltd. (Sudan); Finanzberater des Befehlshabers der RSF
Reisepass-Nr.: B CH 4930920
Verbundene Personen: Musa Hamdan Dagalo Musa, Bruder des RSF-Anführers Mohamed Hamdan Dagalo
Verbundene Organisationen: Al-Khaleej Bank; Shield Protective Solutions Co. Ltd. (Sudan)
Mustafa Ibrahim Abdel NABl Mohamed ist ein ehemaliger hoher Beamter der sudanesischen Zentralbank, der Finanzberater der RSF wurde und diese bei der Verwaltung eines Netzes von Stellvertreterunternehmen und -organisationen unterstützt.
In einem Bericht der VN-Expertengruppe über Sanktionen in Darfur wurde kürzlich ohne Namensnennung ein ehemaliger hochrangiger Beamten der sudanesischen Zentralbank erwähnt, der in Dubai ansässig ist und Finanzberater der RSF wurde. In dem Bericht wurde ebenfalls erläutert, dass die Al-Khaleej Bank 2019 maßgeblich zur Finanzierung der RSF beigetragen hat, als das Eigentum an der Bank mehrheitlich von mit den RSF verbundenen Personen und Einrichtungen übernommen wurden.
Medienberichte und Denkfabriken haben diese Person als Mustafa Ibrahim Abdel NABl Mohamed identifiziert. Er ist Direktor der Al Khaleej Bank, einer sudanesischen Bank.
Über 60 % der Anteile der Al-Khaleej Bank werden von Unternehmen gehalten, die mit der Familie von Mohammad Hamdan Dagalo (Hemedti), dem Befehlshaber der RSF, verbunden sind.
Mustafa Ibrahim Abdel NABl Mohamed ist auch Mehrheitsaktionär des Unternehmens Shield Protective Solutions Co. Ltd. Der andere Anteilseigner dieses Unternehmens ist einer der Brüder von Hemedti, nämlich Musa Hamdan Dagalo Musa; dieses Unternehmen hält über 14 % der Anteile der Al-Khaleej Bank.
Als Finanzberater der RSF und der Dagalo-Familie ist Mustafa Ibrahim Abdel NABl Mohamed an Handlungen oder politischen Maßnahmen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen, unmittelbar oder mittelbar beteiligt, unterstützt diese Handlungen oder profitiert von diesen Handlungen.
24.6.2024
6. Masar Abdurahman ASEEL
alias
Massar Abdelrahman ASSIL
Masar Abdelrahman ESEIL
Massar ASSEL
Masar ASIL
Geschlecht: männlich
Funktion: Amir des Mahamid-Clans in West-Darfur;
Mitglied der "Native Administration" in West-Darfur
Masar Abdurahman Aseel ist ein prominenter Stammesführer des Mahamid-Clans in West-Darfur. Der Mahamid-Clan gehört der Volksgruppe der Rizeigat an, in der arabische Gemeinschaften vereint sind, die in Darfur und im Tschad leben. Er führt den Titel des "Amir" und ist Mitglied der "Native Administration" in West-Darfur.
Masar Abdurahman Aseel hat seit April 2023 die von den Rapid Support Forces (RSF) und ihren verbündeten Milizen geführten Angriffe auf in Al-Dschunaina (West-Darfur) lebende lokale Gemeinschaften, insbesondere Massalit-Gemeinschaften, begünstigt. Insbesondere hat er unmittelbar zur Rekrutierung und Bewaffnung von Milizen durch die RSF sowie zur Koordinierung dieser Kräfte beigetragen, die gemäß dem im Januar 2024 von der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen für Sudan vorgelegten 15. Abschlussbericht zwischen Ende April und Anfang November 2023 ethnisch motivierte Angriffe gegen Massalit-Gemeinschaften in West-Darfur durchgeführt haben. Die RSF haben im März und April 2024 Propaganda-Videos veröffentlicht, die Masar Abdurahman Aseel in der Hauptrolle zeigen und in denen seine kriegstreibende Unterstützung für die RSF und die Rolle herausstellt werden, die er dabei spielt, Truppen hinter den RSF zu sammeln, die sich an den seit dem 15. April 2023 laufenden Kämpfen gegen die SAF beteiligen.
Masar Abdurahman Aseel ist daher unmittelbar an der Unterstützung von Handlungen oder politischen Maßnahmen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Sudans bedrohen, beteiligt und profitiert von solchen Handlungen. Indem Masar Abdurahman Aseel die Eroberung von West-Darfur durch die RSF unterstützt hat, hat er seine Position und seinen Einfluss in der "Native Administration" von West-Darfur ausgebaut, und dies zu Lasten anderer Anführer von Gemeinschaften, die insbesondere der Massalit-Gemeinschaft angehören und gegen die die RSF und die mit ihnen verbündeten Milizen gezielt vorgegangen sind.
24.6.2024"


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