Verordnung (EU) 2024/1851 des Rates vom 25. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 des Rates zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren

(ABl. L 2024/1851 vom 04.07.2024, ber. L 2025/91011)



Der Rat der Europäischen Union

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 31,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Um eine ausreichende Versorgung mit bestimmten landwirtschaftlichen und gewerblichen Waren, die in der Union nicht hergestellt werden, zu gewährleisten und dadurch Marktstörungen bei diesen Waren zu vermeiden, wurden mit der Verordnung (EU) 2021/2278 des Rates 1 die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs von der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 genannten Art (im Folgenden "Zollsätze des GZT") für diese Waren ausgesetzt. Die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführten Waren können daher ohne Mengenbeschränkungen zu ermäßigten Zollsätzen oder zum Nullsatz in die Union eingeführt werden.

(2) Bestimmte Waren, die nicht im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, werden in der Union nicht in ausreichender Menge hergestellt, um den spezifischen Bedarf der Abnehmerindustrien in der Union zu decken. Da es im Interesse der Union liegt, eine angemessene Versorgung mit bestimmten Waren zu gewährleisten, und in Anbetracht der Tatsache, dass gleiche oder gleichartige Waren oder Ersatzwaren in der Union nicht in ausreichenden Mengen hergestellt werden, ist es notwendig, für die Zollsätze des GZT auch für diese Waren eine vollständige Aussetzung zu gewähren.

(3) Zur Förderung der integrierten Herstellung von Batterien in der Union sollte eine teilweise Aussetzung der Zollsätze des GZT für bestimmte, mit der Batterieherstellung zusammenhängende Waren, die derzeit nicht im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, und die entsprechende Unionsproduktion, die nicht geeignet ist, den spezifischen Bedarf der Abnehmerindustrien in der Union zu decken, gewährt werden. Der Tag für die verbindliche Überprüfung dieser Aussetzungen sollte auf den 31. Dezember 2024 festgelegt werden, damit diese Überprüfung die kurzfristige Entwicklung des Batteriesektors in der Union berücksichtigt.

(4) Die Warenbezeichnung, die Einreihung, die besondere Maßeinheit und die Anforderungen an die Endverwendung für bestimmte Aussetzungen der autonomen Zollsätze des GZT, die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, müssen geändert werden, um den technischen Entwicklungen der Waren und den wirtschaftlichen Markttendenzen Rechnung zu tragen.

(5) Es liegt nicht länger im Interesse der Union, die Aussetzung von Zollsätzen des GZT für bestimmte Waren, die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, beizubehalten. Die Aussetzungen für diese Waren sollten daher mit Wirkung vom 1. Juli 2024 gestrichen werden.

(6) Die Verordnung (EU) 2021/2278 sollte daher entsprechend geändert werden.

(7) Um eine Unterbrechung der Anwendung der autonomen Zollaussetzungen zu vermeiden und die in der Mitteilung der Kommission vom 13. Dezember 2011 zu den autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten dargelegten Leitlinien zu befolgen, sollten die in dieser Verordnung vorgesehenen Änderungen der Zollaussetzungen für die betroffenen Waren ab dem 1. Juli 2024 gelten. Diese Verordnung sollte daher umgehend in Kraft treten

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Der Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Juli 2024.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 25. Juni 2024.


1) Verordnung (EU) 2021/2278 des Rates vom 20. Dezember 2021 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 (ABl. L 466 vom 29.12.2021 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2278/oj).

2) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269 vom 10.10.2013 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/952/oj).

.

Anhang

Der Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 wird wie folgt geändert:

1. Die Einträge mit den folgenden Seriennummern werden gestrichen: 0.2543, 0.2930, 0.2932, 0.2990, 0.3534, 0.3559, 0.3564, 0.3577, 0.3580, 0.3611, 0.3618, 0.4644, 0.4645, 0.4757, 0.5263, 0.5818, 0.5920, 0.6109, 0.6241, 0.6242, 0.6244, 0.6259, 0.6263, 0.6347, 0.6370, 0.6476, 0.6563, 0.6564, 0.6634, 0.6769, 0.6774, 0.6857, 0.6874, 0.6893, 0.6934, 0.7121, 0.7259, 0.7456, 0.7598, 0.7649, 0.7704, 0.7788, 0.7975, 0.7994, 0.8176, 0.8178 und 0.8462.

2. Die folgenden Einträge ersetzen die Einträge mit denselben Seriennummern:


Seriennummer KN-Code TARIC Warenbezeichnung Autonomer Zollsatz Besondere Maßeinheit Vorgesehenes Datum für eine verbindliche Überprüfung
"0.4080 ex 1517 90 99 10 Pflanzenöl und/oder mikrobielles Öl, raffiniert, mit einem Gehalt an:
  • Arachidonsäure von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT, oder
  • Docosahexaensäure von 12 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT,

auch:

  • mit Sonnenblumenöl mit hohem Ölsäuregehalt (HOSO) standardisiert,
  • mit einem Gehalt an Antioxidantien von 0,005 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,1 GHT
0 % - 31.12.2026
0.5110 ex 2818 10 91 20 Sinterkorund mit mikrokristalliner Struktur, bestehend aus Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1), Magnesiumaluminat (CAS RN 12068-51-8) und den Seltenerd-Aluminaten Yttrium, Lanthan und Neodym, mit einem Gehalt (berechnet als Oxid) an:
  • Aluminiumoxid von 92 % GHT oder mehr, jedoch weniger als 98,5 % GHT,
  • Magnesiumoxid von 2 GHT(±1,5 GHT),
  • Yttriumoxid von 1 GHT (±0,6 GHT) und
  • entweder Lanthanoxid von 3 GHT (±2,2 GHT) oder
  • Lanthanoxid und Neodymoxid von 2 GHT (±1,2 GHT),

von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen

0 % - 31.12.2025
0.8073 ex 2912 19 00 20 Acrylaldehyd (CAS RN 107-02-8), mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr zur Herstellung von Riechmitteln oder pharmazeutischen Zwischenstoffen 1 0 % - 31.12.2025
0.8527 ex 2933 39 99 63 1-Methyl-4-piperidon (CAS RN 1445-73-4) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.5131 ex 2933 69 80 55 Terbutryn (ISO) (CAS RN 886-50-0) zur Verwendung als Rohstoff zur Herstellung von technischen Konservierungsmitteln in anderen Sektoren als für Pestizide 1 0 % - 31.12.2025
0.8354 ex 2933 79 00 23 ( S)-2-Amino-3-[(S)-2-oxopyrrolidin-3-yl]propanamid-hydrochlorid (CAS RN 2628280-48-6) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2027
0.8359 ex 2933 99 80 64 (1 R,2 S,5 S)-3-[(S)-3,3-Dimethyl-2-(2,2,2-trifluoracetamido)butanoyl]-6,6-dimethyl-3-azabicyclo[3.1.0]hexan-2-carbonsäure (CAS RN 2755812-45-2) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2027
0.7318 ex 3603 50 00 10 Zünder für Gasgeneratoren mit:
  • einer maximalen Gesamtlänge von 15,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 29,4 mm, und
  • einer Stiftlänge von 6,4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12,6 mm
0 % - 31.12.2028
0.5727 ex 3811 21 00 29 Additiv bestehend
  • zu 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT, aus Calcium-C16-24-Alkylbenzolsulfonaten (CAS RN 70024-69-0),
  • zu 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT aus Mineralölen

zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle 1

0 % - 31.12.2027
0.6435 ex 3811 21 00 48 Additive,
  • überbasische Magnesium-(C20-C24)-Alkylbenzolsulfonate (CAS RN 231297-75-9) enthaltend und
  • mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 25 GHT, jedoch nicht mehr als 50 GHT,
  • mit einer Gesamtbasenzahl von mehr als 350, jedoch nicht mehr als 450,

zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen oder zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle 1

0 % - 31.12.2024
0.8366 ex 3812 39 90 85 Lichtstabilisator, Reaktionsprodukt von Stearinsäuremethylester mit 1-(2-Hydroxy-2-methylpropoxy)-2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidinol (CAS RN 300711-92-6) mit einer Reinheit von weniger als 90 GHT 0 % - 31.12.2027
0.4520 ex 3920 62 19 32 Transparente Poly(ethylenterephthalat)folie,
  • beidseitig mit einer Dicke von 7 nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 nm, oder beidseitig mit einer Dicke von 7 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 μm, auch beschichtet mit organischen Stoffen auf Acrylbasis,
  • mit einer Oberflächenspannung von 36 dyn/cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 39 dyn/cm, oder 3 oder 4 durchsichtigen Schichten, einer zweiten PET-Schicht und anderen, Fluorharz enthaltenden Schichten,
  • mit einer Lichtdurchlässigkeit von mehr als 70 %,
  • mit einem Trübungswert von nicht mehr als 1,3 %,
  • mit einer Gesamtdicke von 10 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 μm,
  • mit einer Breite von 800 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.600 mm
0 % - 31.12.2028
0.8291 ex 3921 90 55 70 Membran mit einer Polyamid- und einer Polysulfonschicht auf einer Trägerschicht aus Poly(ethylenterephtalat) mit
  • einer Gesamtdicke von 0,25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,40 mm,
  • einem Gesamtgewicht von 109 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 114 g/m2
0 % m2 31.12.2026
0.8372 ex 4411 12 92 10 Faserplatten:
  • mit einer Dicke von 2,20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,80 mm,
  • mit einer Dichte von 0,95 g/cm3 oder mehr,
  • auf beiden Seiten lackiert oder mit Melaminfolie bezogen und
  • mit Abmessungen von 1.300 mm × 1.100 mm oder weniger
0 % - 31.12.2027
0.8123 ex 8479 89 97 28 Integrierte elektrische Bremseinheit für die sofortige Erzeugung des erforderlichen hydraulischen Drucks beim Bremsen, die volle elektronische Bremssteuerung und die Ermöglichung des regenerativen Bremsens bei Kraftfahrzeugen mit:
  • elektronischen Bremsassistenten,
  • durch bürstenlosen Elektromotor angetriebener Hydraulikeinheit,
  • Bremsflüssigkeitsbehälter

zur Verwendung bei der Herstellung von Hybrid-Personenkraftwagen 1

0 % - 31.12.2025
0.5577 ex 8501 31 00 50 Bürstenlose Gleichstrommotoren, mit:
  • einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,
  • einer Versorgungsspannung von 4 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,
  • einer Leistung bei 20 oC von 200 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 750 W,
  • einem Drehmoment bei 20 oC von 2,00 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,00 Nm,
  • einer Nenndrehzahl bei 20 oC von 600 rpm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3.100 rpm,
  • auch mit einer Riemenscheibe,
  • auch mit einem elektronischen Leistungssteuerungssensor/-regler
0 % - 31.12.2027
0.5978 ex 8501 31 00
ex 8501 32 00
55
40
Gleichstrommotor auch mit Kommutator, zum Antrieb elektrischer Handwerkzeuge, Rasenmäher oder Haushaltsgeräte mit:
  • einem Außendurchmesser von 24,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 mm,
  • einer Drehzahl von 3.300 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 26.200 U/min,
  • einer Nennversorgungsspannung von 3,6 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 230 V,
  • einer Ausgangsleistung von 37,5 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.400 W,
  • einer verfügbaren Stromstärke von nicht mehr als 20,1 A,
  • einem maximalen Wirkungsgrad von 50 % oder mehr
0 % - 31.12.2024
0.4731 ex 8501 31 00 58 Permanenterregter Gleichstrommotor mit
  • einem Außendurchmesser einschließlich Montageflansch von 27 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 mm,
  • einer Nenndrehzahl von nicht mehr als 25.000 U/min,
  • einer Leistung von 45 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 W und
  • einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 V,
  • auch mit Mehrphasenwicklung,
  • auch mit Kurbelscheibe,
  • auch mit Kurbelgehäuse,
  • auch mit Lüfterrad,
0 % 1 - 31.12.2024
  • auch mit Abdeckung,
  • auch mit Zentralrad/Sonnenrad,
  • auch mit Drehzahl- und Drehrichtungsgeber,
  • auch mit Drehzahl- oder Drehrichtungssensor (Typ Resolver oder Hall-Effekt),
  • auch mit Montageflansch

zur Verwendung bei der Herstellung von luftgefederten Sitzen für Zugmaschinen, Erdbewegungsmaschinen und Gabelstapler oder zur Verwendung bei der Herstellung von Aktuatoren für höhenverstellbare Möbel 1

0.7029 ex 8505 11 10 20 Waren aus einer Neodym-Legierung in Form eines Rechtecks, Dreiecks, Quadrats oder Trapezes,
  • auch gewölbt,
  • auch mit abgerundeten Ecken oder schiefwinklig,
  • auch farblich gekennzeichnet,
  • auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert,
  • auch bestehend aus miteinander verbundenen und elektrisch isolierten Segmenten

mit:

  • einer Länge von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 105 mm,
  • einer Breite von 5 mm oder mehr, höchstens jedoch 105 mm,
  • einer Stärke von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 mm,

dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden

0 % - 31.12.2026
0.5584 ex 8505 11 10 23 Stangen in Form von gewölbten Rechtecken, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, mit:
  • einer Länge von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 mm,
  • einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 mm,
  • auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert,

dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden

0 % p/st 31.12.2027
0.7567 ex 8505 11 10 25 Dauermagnete, aus einer Neodym-Legierung, zylindrisch geformt:
  • mit Kerbe,
  • mit Innengewindebohrung auf einer Seite,
  • mit einer Länge von 97,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 225 mm,
  • mit einem Durchmesser von 19 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm,
  • auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert
0 % - 31.12.2024
0.5585 ex 8505 11 10 28 Waren, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, in Form von Ringen, Rohren, Hülsen oder Manschetten:
  • mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 45 mm,
  • mit einer Höhe von nicht mehr als 45 mm,
  • auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert,

dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden

0 % p/st 31.12.2027
0.3740 ex 8505 11 10 30 Dauermagnete aus einer Neodym-Legierung, entweder in Form eines Rechtecks, auch abgerundet, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit:
  • rechteckigem oder trapezförmigem Querschnitt,
  • einer Länge von nicht mehr als 140 mm,
  • einer Breite von nicht mehr als 90 mm und
  • einer Dicke von nicht mehr als 55 mm,

oder in Form eines gewölbten Rechtecks mit:

  • einer Länge von nicht mehr als 75 mm,
  • einer Breite von nicht mehr als 40 mm,
  • einer Dicke von nicht mehr als 7 mm und
  • einem Krümmungsradius von mehr als 86 mm, jedoch nicht mehr als 241 mm,
  • Nickel- und Kupferschichten

oder in Form einer Scheibe mit:

  • einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm,
  • auch in der Mitte gelocht
0 % p/st 31.12.2024
0.5948 ex 8505 11 10 35 Ware aus einer Neodym-Legierung in Form einer Scheibe, mit:
  • einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm,
  • auch in der Mitte gelocht,
  • Kupfer-, Nickel- und/oder Zinkschichten,

dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden

0 % - 31.12.2024
0.7789 ex 8505 19 10 20 Dauermagnet aus agglomeriertem Ferrit, in Form von gewölbten Rechtecken, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit:
  • einer Länge von 16,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110,2 mm,
  • einer Breite von 14,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 75,2 mm,
  • einer Dicke von 4,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 13,2 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Rotoren für Elektromotoren 1

0 % - 31.12.2024
0.5937 ex 8505 19 90 30 Waren aus agglomeriertem Ferrit, in Form einer Scheibe, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit:
  • einem Durchmesser von nicht mehr als 120 mm,
  • in der Mitte gelocht,

dazu bestimmt, nach Magnetisierung Dauermagnete mit einer Remanenz zwischen 245 mT und 470 mT zu werden

0 % - 31.12.2024
0.7299 ex 8505 19 90 45 Ware aus agglomeriertem Ferrit, in Form eines Rechtecks, auch schiefwinklig, mit:
  • einer Länge von 26,85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,15 mm,
  • einer Breite von 7,6 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9,55 mm,
  • einer Dicke von 5,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,8 mm und
  • einem Gewicht von 6,1 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,3 g,

dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu einem Dauermagneten zu werden

0 % p/st 31.12.2027
0.7511 ex 8505 19 90 60 Waren aus agglomeriertem Ferrit in Form von gewölbten Rechtecken,
  • auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert,
  • auch mit abgerundeten Ecken,

mit:

  • einer Länge von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 101 mm,
  • einer Breite von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 101 mm,
  • einer Dicke von 1,85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15,15 mm

dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden

0 % - 31.12.2024
0.7663 ex 8507 60 00 18 Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulatorpack mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit:
  • 6 Modulen mit 90 Zellen oder mehr, jedoch nicht mehr als 192 Zellen,
  • einer Nennspannung von 280 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 V,
  • einer Nennkapazität von 9,7 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 Ah,
  • einer Ladespannung von 110 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 495 V und

in einem Metallgehäuse mit:

  • einer Länge von nicht mehr als 1.723 mm,
  • einer Breite von nicht mehr als 1.162,23 mm,
  • einer Höhe von nicht mehr als 395 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8703, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden können 1

1,3 % - 31.12.2024
0.8368 ex 8507 60 00 29 Wiederaufladbarer Lithium-Ionen-Batteriepacks in einem spezifischen Gehäuse, geeignet für die Verwendung in digitalen Fotoapparaten, mit:
  • einer Länge von 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm,
  • einer Breite von 35 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 mm,
  • einer Höhe von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 mm,
  • einem Gewicht von 0,040 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,085 kg und
  • einer Kapazität von nicht mehr als 2.200 mAh
1,3 % - 31.12.2024
0.5548 ex 8507 60 00 38 Module für die Montage von Lithium-Ionen- Batteriepacks mit:
  • einer Länge von 298 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 mm,
  • einer Breite von 33,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 209 mm,
  • einer Höhe von 75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 228 mm,
  • einem Gewicht von 3,6 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 17 kg,
  • einer Leistung von 458 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 3.510 Wh und
  • einer Spannung von weniger als 45 V oder mehr als 70 V
1,3 % - 31.12.2024
0.8275 ex 8507 60 00 83 Module für die Montage von elektrischen Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit:
  • einer Länge von 570 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm,
  • einer Breite von 210 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 mm,
  • einer Höhe von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm,
  • einem Gewicht von 28 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 kg und
  • einer Kapazität von nicht mehr als 2.500 Ah und einer Nennenergie von weniger als 8,4 kWh

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Unterpositionen 8703 60, 8703 70, 8703 80 und 8704 60 1

1,3 % - 31.12.2024
0.8419 ex 8507 90 80 55 Obere Kappe oder Gehäuse aus einer Aluminium- oder Eisenlegierung oder aus nichtrostendem Stahl:
  • auch Teile aus Aluminium und Aluminiumlegierungen enthaltend,
  • auch mit Dichtungselementen oder anderen Elementen aus Polymermaterial,
  • auch mit einer 'Stromunterbrechungsvorrichtung' und einem 'Entlüftungsventil',
  • auch mit Kunststoffsteckvorrichtungen,
  • mit einem Außendurchmesser von 17 mm oder mehr, nicht jedoch mehr als 18 mm

oder rechteckig mit:

  • einer Länge von nicht mehr als 450 mm,
  • einer Breite von nicht mehr als 200 mm und
  • einer Höhe von nicht mehr als 150 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien 1

1,3 % - 31.12.2024
0.8507 ex 8714 99 90 50 Hinterer Luftstoßdämpfer in Form eines Luftfederelements mit Öldämpfer zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, einschließlich Elektrofahrrädern 1 0 % p/st 31.12.2027
1) Die Aussetzung der Zölle unterliegt der zollamtlichen Überwachung der Endverwendung gemäß dem Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013.

3. Die folgenden Einträge werden entsprechend der numerischen Reihenfolge des in der zweiten und dritten Spalte angegebenen KN- und TARIC-Codes eingefügt:


Seriennummer KN-Code TARIC Warenbezeichnung Autonomer Zollsatz Besondere Maßeinheit Vorgesehenes Datum für eine verbindliche Überprüfung
"0.8619 ex 2905 39 95 25 Pinakol (CAS RN 76-09-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8604 ex 2912 29 00 65 Terephthalaldehyd (CAS RN 623-27-8) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8623 ex 2918 99 90 58 2,4-D (ISO) (CAS RN 94-75-7) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8641 ex 2920 90 10 23 1,3,2-Dioxathiolan-2,2-dioxid (CAS RN 1072-53-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 3,2 % - 31.12.2028
0.8621 ex 2924 29 70 34 Essigsäure-tert-butyl [(1-aminocyclohexyl)methyl]carbamat (1/1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8611 ex 2929 90 00 60 (2 S)-2-[[2-[2-[2-[2-[2-[2-[2-[2-[2-[2-(2-Azidoethoxy)ethoxy]ethoxy]ethoxy]ethoxy]ethoxy]ethoxy]ethoxy]ethylamino] -2-oxoethoxy]acetyl]amino]- N-[4-(hydroxymethyl)phenyl]-6-[[(4-methoxyphenyl)-diphenylmethyl]amino]hexanamid (CAS RN 1224601-12-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8640 ex 2931 90 00 43 Trimethylindium (CAS RN 3385-78-2) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8649 ex 2931 90 00 48 4-Phenoxybenzolboronsäure (CAS RN 51067-38-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8652 ex 2931 90 00 58 Trimethylgallium (CAS RN 1445-79-0) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8615 ex 2932 19 00 15 2-Methylfuran (CAS RN 534-22-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8636 ex 2932 19 00 25 Methyltetrahydro-2-furancarboxylat (CAS RN 37443-42-8) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8605 ex 2932 19 00 35 (2 S,3 S,4 S,5 R)-3-(3,4-Difluor-2-methoxyphenyl)-4,5-dimethyl-5-(trifluormethyl)tetrahydrofuran-2-yl-4-nitrobenzoat (CAS RN 2875066-49-0) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8603 ex 2933 19 90 58 1 H-Pyrazol (CAS RN 288-13-1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8613 ex 2933 19 90 68 1-Methyl-1 H-pyrazol-4-aminhydrochlorid (CAS RN 127107-23-7) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8639 ex 2933 29 90 43 2-Octyl-4,5-dihydro-1 H-imidazol (CAS RN 10443-60-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8637 ex 2933 39 99 53 5-Methyl-2-pyridylamin (CAS RN 1603-41-4) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8618 ex 2933 39 99 56 2-[[[3-Methyl-4-(2,2,2-trifluorethoxy)pyridin-2-yl]methyl]sulfanyl]1 H-benzimidazol (CAS RN 103577-40-8) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8624 ex 2933 39 99 58 tert-Butyl N-[5-(trifluormethyl)pyridin-3-yl]carbamat (CAS RN 1187055-61-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8656 ex 2933 39 99 66 (2 S,4 S)-4-Ethoxy-2-[4-(methoxycarbonyl)phenyl]piperidin-1-ium(2Z)-3-carboxyprop-2-enoat (CAS RN 2408761-21-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8612 ex 2933 59 95 51 (1 R,5 S)-8-Benzyl-3,8-diazabicyclo[3.2.1]octan - 4-(4-Hydroxyphenyl)phenol (2:1) (CAS RN 2642049-87-2) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8602 ex 2933 59 95 54 2-Chlor-4-methylpyrimidin (CAS RN 13036-57-2) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8643 ex 2933 99 80 35 2-[6-Methyl-2-(4-methylphenyl)imidazo[1,2-a]pyridin-3-yl]essigsäure (CAS RN 189005-44-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8642 ex 2934 99 90 38 2-Chlor-9 H-thioxanthen-9-on (CAS RN 86-39-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8601 ex 2934 99 90 50 Vutrisiran (INN) (CAS RN 1867157-35-4) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8606 ex 2935 90 90 41 Lenacapavir-Natrium (INNM) (CAS RN 2283356-12-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8635 ex 2940 00 00 70 alpha-D-Mannopyranose, 6-Acetat-2,3,4-tribenzoat-1-(2,2,2-trichlorethanimidat) (CAS RN 346441-49-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8614 ex 2942 00 00 20 Dimethylaminboran (1:1) (CAS RN 74-94-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8678 ex 3204 17 00 28 Farbmittel C.I. Pigment Yellow 12 (CAS RN 6358-85-6) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Yellow 12 von 21 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2028
0.8676 ex 3207 30 00 30 Silberpaste mit einem Gehalt an:
  • Silber (CAS RN 7440-22-4) von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT und
  • einem Festanteil (einschließlich Silber) von 59 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 92 GHT

zur Verwendung als Leiter bei der Herstellung von Solarzellen 1

0 % 1 - 31.12.2028
0.8630 ex 3207 30 00 40 Aluminiumpaste mit einem Gehalt an:
  • Aluminium (CAS RN 7429-90-5) von 72 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 GHT
  • mit einer Viskosität von 10 Pa.s oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 Pa.s (Brookfield RVT, Spindel 14, 20 U/min, 25 oC ±0,5 oC)
  • mit einer Aluminiumpartikelgröße von nicht mehr als 25 μm

zur Verwendung bei der Herstellung von Solarzellen 1

0 % - 31.12.2028
0.8655 ex 3811 29 00 23 Additiv für Schmieröle, bestehend aus Molybdän, Bis(dibutylcarbamodithioato)di-μ-oxodioxodi-, sulfuriert (CAS RN 68412-26-0) 0 % - 31.12.2028
0.8644 ex 3824 99 92 71 Mischung mit einem Gehalt von
  • 49 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 51 GHT Ethylencarbonat (CAS RN 96-49-1) und
  • 49 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 51 GHT 1,3-Propansulton (CAS RN 1120-71-4)
3,2 % - 31.12.2028
0.8670 ex 3910 00 00 85 Zweikomponentensilicon, mit einer Viskosität der Mischung von 3.000 cPs oder mehr, jedoch nicht mehr als 6.000 cPs (gemäß der Norm GB/T 2794) zur Verwendung als elektrisches Isoliermaterial in Verbindungskästen für Solarpaneele bei der Herstellung von Solarpaneelen 1 0 % - 31.12.2028
0.8667 ex 3919 10 80
ex 3919 90 80
78
48
Polytetrafluorethylenfolie,
  • mit einer Dicke von 50 μm oder mehr,
  • mit einer Breite von 6,30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 740 mm,
  • mit einer Bruchdehnung von nicht mehr als 200 % und
  • einseitig mit einer Schicht eines druckempfindlichen Siliconklebstoffs von nicht mehr als 50 μm Dicke versehen
0 % - 31.12.2028
0.8629 ex 3919 90 80 55 Schwarze Polyvinylchlorid-Folie
  • mit einem Glanzgrad von mehr als 25 Grad (nach ASTM D 2457),
  • auch auf einer Seite mit einer Schutzfolie aus Polyethylenterephthalat und auf der anderen Seite mit einem mikrostrukturierten druckempfindlichen Acrylklebstoff und einer abziehbaren Schutzfolie versehen

zur Verwendung bei der Herstellung von ausgestanzten Folien für Innen- und Außenflächen von Kraftfahrzeugen 1

0 % - 31.12.2028
0.8664 ex 3926 90 97 22 Dichtungen aus Polyethylenschaum für Spiegel von Straßenfahrzeugen und ihre Bestandteile, im Thermoformverfahren hergestellt, mit:
  • einer Dichte von 20 kg/m3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 kg/m3,
  • einer Zugfestigkeit von mindestens 170 kPa,
  • einem Wasseraufnahmekoeffizienten von nicht mehr als 1 %,
  • einer Länge von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 mm,
  • einer Höhe von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 mm,
  • einer Tiefe von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 mm
0 % - 31.12.2028
0.8646 ex 4016 99 52 10 Aufhänger von Auspufftöpfen bestehend aus:
  • einer Stahlhalterung mit mindestens einem Befestigungsloch und
  • einem Silentblock

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % - 31.12.2028
0.8666 ex 6804 21 00 30 Stahldraht zum Zuschneiden und Quadrieren von Halbleitern
  • überzogen mit Diamantkörnern von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 μm,
  • mit einem Drahtdurchmesser von 45 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 μm
  • mit einer Bruchfestigkeit von 11 N oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 N
0 % - 31.12.2028
0.8663 ex 7009 91 00 10 Verchromter Glasspiegel mit
  • einer Länge von 155 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 158 mm,
  • einer Höhe von 115 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm,
  • einem Blind-Spot-Sensor mit einem Modul zur Bewegungserkennung des toten Winkels, mit einer Randlumineszenz von mindestens 5.000 cd/m2 und einer Zentrallumineszenz von mindestens 7.000 cd/m2,
  • einer Heizfolie mit einem Widerstand von 1,1 kOhm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,35 kOhm

bestimmt für die Montage in einem Gehäuse als Fahrzeugaußenspiegel, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugspiegeln 1

0 % - 31.12.2028
0.8682 ex 7009 91 00 20 Asphärisches, konvex oder flach verchromte Glassiegel, bereit zum Einrahmen:
  • mit einer Länge von 140 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 215 mm,
  • mit einer Höhe von 104 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 138 mm,
  • mit einem Krümmungsradius von 0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.330 mm,
  • mit einer Reflexion von mehr als 40 %,

zur Herstellung von Kraftfahrzeug-Spiegeln 1

0 % - 31.12.2028
0.8616 ex 7019 90 00 50 Starre Dämmplatten, hergestellt durch Vakuumkompression von mit gasdichten Schutzfolien umhüllten Glasfasern, zur Verwendung bei der Herstellung von Kühl- und Gefrierschränken und deren Kombinationen 1 0 % - 31.12.2028
0.8668 ex 8402 90 00 10 Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit:
  • einem Prozessdampferzeugungssystem, das Dampf aus vorbehandeltem Quenchwasser zur Verwendung als Verdünnungsdampf in Dampfspaltöfen erzeugt,
  • einem Kondensatsystem zum Sammeln, Filtern und Entlüften von Dampfkondensaten, die anschließend als Kesselspeisewasser wiederverwendet und innerhalb der Crackanlage weiter verteilt werden, und
  • einem Fackelsystem zum Sammeln, Trennen und Verdampfen von nicht verwertbaren kohlenwasserstoffhaltigen Freisetzungen aus verschiedenen Anlagen in einem Dampfspalter und deren Übertragung an die Fackeln
0 % - 30.6.2025
0.8610 ex 8409 91 00 28 Vergaser mit:
  • 2 Montagelöchern mit einem Durchmesser von 31 mm,
  • einem Drosselbohrungsdurchmesser von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 19,05 mm

- zur Verwendung bei der Herstellung eines Zweitaktmotor-Rasentrimmers 1

0 % - 31.12.2028
0.8651 ex 8414 59 25 50 Axialventilatoren mit eingebautem Motor, zur Erzeugung eines Luftstroms für die Kühlung von Kompressoren und die Verteilung von Luft mit
  • einer Betriebsspannung von mehr als 10 V, jedoch nicht mehr als 14 V oder
  • einer Wechselspannung von mehr als 185 V, jedoch nicht mehr als 254 V,
  • einer Betriebstemperatur von -40 oC oder höher, jedoch nicht höher als 70 oC

zur Verwendung bei der Herstellung von Wärmepumpen-Wäschetrocknern sowie von Kühl- oder Gefrierschränken 1

0 % - 31.12.2028
0.8648 ex 8414 59 35 40 Elektrisches Gebläse zur Kühlung des Batteriemoduls
  • mit einer Betriebsspannung von 9 VDC (Gleichstrom) oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 VDC (Gleichstrom),
  • mit einem elektrischen Zentrifugalventilator,
  • mit einem Steckverbinder,
  • mit einem Kunststoffgehäuse,
  • auch mit einer Steuereinheit für den Elektromotor des Ventilators

zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Batterien für Hybrid- und Elektrofahrzeuge 1

0 % - 31.12.2028
0.8679 ex 8417 80 50 10 Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit einer Länge von mehr als 29 m, einer Breite von mehr als 35 m, einer Höhe von mehr als 66 m und einem Gewicht von mehr als 5.500 t, mit zwei nichtelektrischen Dampfspaltöfen zur Dehydrierung, bestehend aus einem Strahlungsteil und einem Konvektionsteil zur Herstellung von Ethylen und Propylen aus Ethan 0 % - 30.6.2025
0.8669 ex 8419 40 00 10 Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit:
  • Quenchwasserkreisläufen, einen Wärmetauscher und Umwälzpumpen zur Kühlung und Rückgewinnung von Wasser umfassend,
  • einem Wasserreinigungssystem zur Entfernung von Kohlenwasserstoffverunreinigungen aus dem Quenchwasser, das dann zur Herstellung von Verdünnungsdampf (außerhalb des Moduls) wiederverwendet wird,
  • einem Pyrolyseölreinigungssystem zur Trennung von Pyrolysebenzin, Schweröl und Koksfraktionen von den aus dem Quenchwasser entfernten Kohlenwasserstoffverunreinigungen,
  • einem Start-up-Verdampfer mit Ethan als Einsatzstoff und Überhitzer zur Verdampfung und Erhitzung des Ethan-Einsatzstoffes, bevor das Ethan zu den Spaltöfen (außerhalb des Moduls) geleitet wird,
  • einem System zur Aufbereitung des Propan-Einsatzstoffes zur Filterung, Verdampfung und Überhitzung des Propan-Einsatzstoffes, bevor das Propan zu den Spaltöfen (außerhalb des Moduls) geleitet wird, und
  • einem Aufbereitungssystem für chemisch reines Propylen zur Filterung und Trocknung von chemisch reinem Propylen, bevor es in den Deethanisierer (außerhalb des Moduls) geleitet wird
0 % - 30.6.2025
0.8680 ex 8419 50 80 20 Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit:
  • einem Ethylen-Kühlsystem mit offenem Kreislauf, das mit einem externen Ethylenkühlkompressor integriert werden soll,
  • Pumpen und einem Wärmetauscher zur Lieferung von Ethylen an eine externe Pipeline, und
  • einem Propylen-Kühlsystem mit geschlossenem Kreislauf, das mit einem externen Propylen-Kältemittelkompressor integriert werden soll
0 % - 30.6.2025
0.8675 ex 8419 89 98 10 Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit:
Ausrüstung, die mit einem externen mehrstufigen, zentrifugalen Spaltgaskompressor zur Komprimierung von Kohlenwasserstoffgasen verbunden ist, um die nachgelagerte Weiterverarbeitung in miteinander verbundener Ausrüstung zu ermöglichen, mit:
  • Kühlvorrichtungen,
  • Gas-/Flüssigkeitsabscheidern und
  • Pumpen zur Kondensierung und Entfernung von Wasser und schwereren Kohlenwasserstoffen und zur Verhinderung der unerwünschten Bildung von polymeren Nebenprodukten,

Ausrüstung in Verbindung mit einem externen Laugeturm mit:

  • Umwälzpumpen für Laugenwasser zur Unterstützung eines externen Laugeturms bei der Entfernung von sauren Gasen (Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff) aus dem Spaltgas,
  • einem System zur Vorbehandlung von verbrauchter Lauge, Abscheider, Pumpen und Mischer umfassend,
  • einem Wärmetauscher für die Vorkühlung von Spaltgas und
  • einem Abscheider zur Entfernung von Wasser aus Spaltgas
0 % - 30.6.2025
0.8632 ex 8467 99 00 10 Schneidelemente einer Stabheckenschere:
  • in Form eines Heckenscherenaufsatzes,
  • mit einer Messerlänge von 60 cm und einer Zahnöffnung von 30 mm,
  • mit Winkelverstellung der Klinge,
  • mit integriertem einstufigem Getriebe,
  • mit einem Gehäuse aus Magnesiumguss

zur Verwendung bei der Herstellung von Gartenmaschinen und Elektrowerkzeug 1

0 % - 31.12.2028
0.8673 ex 8479 89 97 33 Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit:
  • verschiedenen Destillationskolonnen (Depropanisierer, Debutanisierer und Degreenoiler) und den dazugehörigen Wärmetauschern, Pumpen und Abscheidern,
  • einer Kühlanlage mit Wärmetauschern und einem Abscheider zur Kondensierung von C2 in einem Gasstrom,
  • einem System zur Trennung von Wasserstoff und Methan aus Spaltgas mit Wärmetauschern, Abscheidern, Turbinen, Kompressoren und einer Wasserstoffreinigungseinheit (Druckwechseladsorptionseinheit),
  • zugehöriger Ausrüstung einer C3-Spalter-Destillationskolonne, die Wärmetauscher, Pumpen und Abscheider umfasst, und
  • einem Vinylacetylen-Hydrierungssystem, das Hydrierungsreaktoren, Filter, Mischer, Abscheider, Kondensator und Wärmetauscher umfasst
0 % - 30.6.2025
0.8681 ex 8479 89 97 43 Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit:
  • einem System zur Filterung und Kühlung von getrocknetem Spaltgas,
  • einer Deethanisierer-Destillationskolonne und der dazugehörigen Ausrüstung für die Trennung von C2-/C3+-Kohlenwasserstoffen,
  • einem Acetylen-Hydrierungssystem zur Entfernung von Acetylen aus einem C2-Gasstrom,
  • einem Brenngasbehälter zur Speicherung von Brenngas für Spaltöfen und
  • einem System zur Regeneration von Trocknern in einer Crackanlage
0 % - 30.6.2025
0.8626 ex 8483 40 23 20 Kegelrad:
  • hergestellt aus Leichtmetalllegierungen und Stahl,
  • gebaut mit einem geraden oder schrägverzahnten Kegelradgetriebe,
  • mit einem Winkel zwischen den Wellen von 30 Grad oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 Grad,
  • mit einem Verhältnis von 1:1,3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 1:1,46,

zur Verwendung bei der Herstellung von Rasentrimmern, Freischneidgeräten und anderen Arten von Gartenmaschinen 1

0 % - 31.12.2028
0.8625 ex 8483 40 23 30 Kegelrad:
  • hergestellt aus Leichtmetalllegierungen und Stahl,
  • gebaut mit einem geraden Kegelradgetriebe,
  • mit einem Winkel zwischen den Wellen von 24 Grad oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 Grad

zur Verwendung bei der Herstellung von Rasentrimmern, Freischneidgeräten und anderen Arten von Gartenmaschinen 1

0 % - 31.12.2028
0.8609 ex 8501 31 00 48 Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren:
  • mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W,
  • mit einer Spannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 V,
  • mit einem Drehmoment von 20 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 Nm,
  • mit einem Gehäuse aus Aluminium, Aluminiumlegierung oder Kunststoff,
  • auch mit eingebautem Regler,
  • mit einer Kommunikationsfunktion in der LIN- oder UART-Schnittstelle,
  • mit einem Gewicht von 1,5 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 kg,
  • angepasst für die Montage in einem Fahrradrahmen

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern 1

0 % - 31.12.2028
0.8608 ex 8501 31 00 49 Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren:
  • mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W,
  • mit einer Spannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 V,
  • mit einem Drehmoment von 30 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 Nm,
  • mit einer Kommunikationsfunktion in der UART- oder CAN-Schnittstelle,
  • mit einem inneren Planetengetriebe mit festem oder veränderlichem Übersetzungsverhältnis,
  • hergestellt aus einem mit einer CNC-Maschine bearbeiteten Guss,
  • mit Gehäuse aus Aluminium,
  • mit einem Gewicht von 2,3 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,4 kg,
  • angepasst für die Montage am vorderen oder hinteren Fahrradrad 1
0 % - 31.12.2028
0.8662 ex 8503 00 99 53 Druckgegossene Rotorabdeckung für das Kühlkanalsystem des Elektromotors:
  • aus Aluminium EN AC-47100-F,
  • mit einer Verschlusskappe aus rostfreiem Stahl,
  • kugelgestrahlt und bearbeitet,
  • dicht bis zu 1 ml pro Minute oder weniger bei einem Druck von 2,75 bar,
  • mit einer Härte von 70 HBW oder mehr (2,5 /62,5 nach ISO 6506),
  • mit einer Zugfestigkeit von 240 N/mm2 oder mehr,
  • mit einer Höhe von 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 mm,
  • mit einem Durchmesser von 109 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 112 mm,
  • mit einem Gewicht von 3,9 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,2 kg
0 % - 31.12.2028
0.8658 ex 8503 00 99 58 Druckgegossenes Innengehäuse eines Kühlkanalsystems für einen Elektromotor:
  • aus Aluminium EN AC-47100,
  • kugelgestrahlt und bearbeitet,
  • dicht bis zu 3 ml pro Minute oder weniger bei einem Druck von 2,75 bar,
  • mit einer Härte von 70 HBW oder mehr (2,5 /62,5 nach ISO 6506),
  • mit einer Zugfestigkeit von 240 N/mm2 oder mehr,
  • mit einer Höhe von 225 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 mm,
  • mit einem Durchmesser von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 310 mm,
  • mit einem Gewicht von 3,8 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,9 kg
0 % - 31.12.2028
0.8659 ex 8503 00 99 63 Druckgegossenes Außengehäuse eines Elektromotors:
  • aus Aluminium EN AC-47100,
  • mit umspritzten Lagerhülsen aus martensitischem rostfreiem Stahl und montierten Dichtungskappen aus rostfreiem Stahl,
  • kugelgestrahlt und bearbeitet,
  • mit einer Rotorkammer, dicht bis zu 3 ml pro Minute oder weniger bei einem Druck von 2,75 bar,
  • mit einer Härte von 70 HBW oder mehr (2,5 /62,5 nach ISO 6506),
  • mit einer Zugfestigkeit von 240 N/mm2 oder mehr,
  • mit einer Höhe von 245 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 360 mm,
  • mit einer Breite von 360 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 525 mm,
  • mit einer Länge von 345 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 450 mm,
  • mit einem Gewicht von 6,4 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,3 kg
0 % - 31.12.2028
0.8627 ex 8505 20 00 40 Elektromagnetische Kupplung:
  • zur Übertragung des Drehmoments von der Motorwelle auf die Riemenscheibe der Schneidevorrichtung,
  • mit Feldspule, Rotor, Nabe und Armatur,
  • mit einer Betriebsspannung von 12 V,
  • einer Stromstärke von 3,93 A oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,86 A,
  • einem Widerstand von 1,84 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,05 Ohm (Betrieb bei 20 oC),
  • einem Dauerdrehmoment von 108 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 305 Nm

zur Verwendung bei der Herstellung von selbstfahrenden Rasenmähern vom Typ Aufsitz-Rasenmäher 1

0 % - 31.12.2028
0.8660 ex 8507 60 00 26 Module für die Montage von elektrischen Akkumulatoren in Lithium-Ferrophosphat-Technologie (LFP) mit:
  • einer Länge von 820 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 882 mm,
  • einer Breite von 390 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 655 mm,
  • einer Höhe von 110 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 137 mm,
  • einem Gewicht von 60 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 165 kg und
  • einer Leistung von 11.300 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 29.360 Wh
1,3 % - 31.12.2028
0.8645 ex 8507 60 00 28 Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zelle mit:
  • einer Länge von 190 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 380 mm,
  • einer Breite von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm,
  • einer Höhe von 4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 mm,
  • einem Gewicht von 0,1 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,2 kg,
  • einer Nennspannung von 3,0 V Gleichstromspannung oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,0 V Gleichstromspannung,
  • einer Nennkapazität von nicht mehr als 90 Ah

zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Akkumulatoren für Hybrid- und Elektrofahrzeuge 1

1,3 % - 31.12.2028
0.8654 ex 8507 60 00 36 Lithium-Ionen-Akkumulator mit
  • mehreren verbundenen Lithium-Ionen-Akkumulatorzellen,
  • Lade- und Überwachungselektronik,
  • einer Leistung von 74 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 Wh,
  • in einem Kunststoffgehäuse mit elektrischem Anschlusskontakt und LCD-Anzeige

zur Verwendung bei der Herstellung von schnurlosen Staubsaugern oder wiederaufladbaren Energiequellen hierfür 1

1,3 % - 31.12.2028
0.8628 ex 8511 80 00 30 Zündmodul:
  • aus Kunststoffen und Nichteisenmetallen,
  • mit in Epoxidharz gegossenen elektrischen Komponenten,
  • zur Erzeugung der Zündenergie und zur elektronischen Steuerung des Zündzeitpunkts,
  • zum Anschließen von Zündkerze und Leistungsschalter

- zur Verwendung bei der Herstellung von Zweitaktmotoren 1

0 % - 31.12.2028
0.8633 ex 8512 20 00 25 Ein elektrisches Bauteil mit integrierter LED, in einem ABS-Gehäuse, mit:
  • einer Spannung von 11 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 V,
  • einer runden Form,
  • 2 Anschlussklemmen,
  • einem Außendurchmesser des Gehäuses von 42,3 mm,
  • einer Diodenspannung von 42 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 48 V und
  • einer Stromstärke von 55 mA oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 mA
0 % - 31.12.2028
0.8647 ex 8544 30 00 75 Kabelbaum zum Anschluss des integrierten Batteriesystems an die Steuerungssysteme des Fahrzeugs, mit:
  • einem wasserdichten Eingangsanschluss,
  • vier oder mehr Ausgangsanschlüssen,
  • zwei oder mehr Kunststoffklammern zur Befestigung

zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Batterien für Hybrid- und Elektrofahrzeuge 1

0 % - 31.12.2028
1) Die Aussetzung der Zölle unterliegt der zollamtlichen Überwachung der Endverwendung gemäß dem Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013."


UWS Umweltmanagement GmbH ENDE