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Durchführungsverordnung (EU) 2024/1883 der Kommission vom 9. Juli 2024 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen und der Fristen für die Vorlage der Metadaten und der Qualitätsberichte für das Thema "Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien und E-Commerce" für das Bezugsjahr 2025 gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/1883 vom 10.07.2024)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 17 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Das Thema "Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und E-Commerce" liefert die Daten, die im Rahmen des Politikprogramms für die digitale Dekade zur Überwachung der Digitalziele der Union für 2030 erforderlich sind, etwa den Indikator der digitalen Intensität für den digitalen Wandel von Unternehmen oder die Akzeptanz von Cloud-Computing-Dienstleistungen, Big Data (Datenanalyse) oder künstlicher Intelligenz. Damit können auch Informationen bereitgestellt werden, die für verschiedene andere Politikbereiche der Union im Zusammenhang mit der digitalen Leistungsfähigkeit und dem Politikbereich "Ein Europa für das digitale Zeitalter" relevant sind.
(2) Damit die Qualität der Daten bewertet werden kann und sichergestellt ist, dass die Daten über IKT-Nutzung und E-Commerce vergleichbar und harmonisiert sind, müssen vor der Veröffentlichung der Daten Metadaten und Qualitätsberichte vorgelegt werden.
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System
- hat folgende Verordnung erlassen:
Für das in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/2152 genannte Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) die Daten für das Bezugsjahr 2025 gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung.
(1) Der jährliche Metadatenbericht für das Bezugsjahr 2025 zum Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" wird der Kommission (Eurostat) bis zum 31. Mai 2025 übermittelt.
(2) Der jährliche Qualitätsbericht für das Bezugsjahr 2025 zum Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" wird der Kommission (Eurostat) bis zum 5. November 2025 übermittelt.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 9. Juli 2024
| Technische Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema "Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien und E-Commerce" | Anhang |
| Obligatorisch/fakultativ | Anwendungsbereich (Filter) | Variable |
| Obligatorische Variablen | i) für alle Unternehmen: | (1) Hauptwirtschaftszweig des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr
(2) durchschnittliche Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen im vorausgegangenen Kalenderjahr (3) Gesamtwert des Umsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr (in Geldbeträgen ohne MwSt). (4) Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen, die Internetzugang für Arbeitszwecke haben (5) Nutzung von IKT-Systemen und -Lösungen, um den Energieverbrauch des Unternehmens zu verringern (6) Nutzung von IKT-Systemen und -Lösungen, um den Materialeinsatz (Betriebsmittel eingeschlossen) zu verringern oder die Verwendung von recyceltem Material zu erhöhen |
| ii) für Unternehmen mit Lohn- und Gehaltsempfängern und Selbstständigen, die Internetzugang für Arbeitszwecke haben: | (7) Nutzung einer beliebigen Art eines festen Internetanschlusses
(8) Vorhandensein einer eigenen Website (9) Nutzung sozialer Medien (d. h. Nutzerprofil oder Konto vorhanden) (10) Web-Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen über die unternehmenseigenen Websites oder Apps (auch Extranets) im vorausgegangenen Kalenderjahr (11) Web-Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps elektronischer Marktplätze, die von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden, im vorausgegangenen Kalenderjahr (12) Verkäufe über elektronischen Datenaustausch (Electronic Data Interchange - EDI) von Waren oder Dienstleistungen (13) Nutzung von ERP-Software (Enterprise Resource Planning - Unternehmensressourcenplanung) zur Ressourcenverwaltung durch Informationsaustausch zwischen verschiedenen Funktionsbereichen wie Buchführung, Planung, Produktion, Marketing (14) Nutzung von CRM-Software (Customer Relationship Management - Kundenpflege) zur Verwaltung von Kundeninformationen wie Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen (15) Nutzung von BI-Software (Business Intelligence - Geschäftsanalytik) für den Zugang zu und die Analyse von Daten sowie zur Präsentation analytischer Ergebnisse, um detaillierte Erkenntnisse für die Entscheidungsfindung und strategische Planung zu gewinnen (16) Durchführung von Datenanalysen (aus internen und externen Datenquellen) durch eigene Lohn- und Gehaltsempfänger (17) Durchführung von Datenanalysen durch ein externes Unternehmen oder eine externe Organisation für das Unternehmen (auch Datenanalyse auf der Grundlage von Daten aus internen und externen Quellen) (18) Nutzung kostenpflichtiger Cloud-Computing-Dienstleistungen (19) Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz zur Analyse geschriebener Sprache (beispielsweise Textauswertung) (20) Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz zur Umwandlung gesprochener Sprache in ein maschinenlesbares Format (Spracherkennung) (21) Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz zur Erzeugung geschriebener bzw. gesprochener Sprache oder Programmierungscodes (Erzeugung natürlicher Sprache, Sprachsynthese) (22) Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz zur Erzeugung von Bildern, Videos, Ton-/Audiomaterialien (23) Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz zur Identifizierung von Objekten oder Personen auf der Grundlage von Bildern oder Videos (Bilderkennung, Bildverarbeitung) (24) Nutzung von maschinellem Lernen (z.B. Deep Learning) zur Datenanalyse (25) Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz zur Automatisierung unterschiedlicher Arbeitsabläufe oder Unterstützung bei der Entscheidungsfindung (beispielsweise Prozessautomatisierung durch Roboter auf der Grundlage von KI-basierter Software) (26) Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz, die den physischen Verkehr von Maschinen durch autonome Entscheidungen auf der Grundlage der Beobachtung der Umgebung ermöglichen (autonome Roboter, selbstfahrende Fahrzeuge, autonome Drohnen) | |
| iii) für Unternehmen, die eine beliebige Art einer festen Internetverbindung nutzen: | (27) maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung in den Spannen: [0 Mbit/s, < 30 Mbit/s], [30 Mbit/s, < 100 Mbit/s], [100 Mbit/s, < 500 Mbit/s], [500 Mbit/s, < 1 Gbit/s], [> 1 Gbit/s] | |
| iv) für Unternehmen mit eigener Website: | (28) Website des Unternehmens bietet Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen oder Preisangaben
(29) Website des Unternehmens bietet Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung (z.B. Warenkorb) (30) Website des Unternehmens bietet Möglichkeit für Nutzer, Waren oder Dienstleistungen online zu gestalten oder an ihren Bedarf anzupassen (31) Website des Unternehmens bietet Angaben zur Verfolgung oder zum Status der erteilten Aufträge (32) Website des Unternehmens bietet personalisierte Inhalte auf der Website für regelmäßige/wiederkehrende Nutzer (33) Website des Unternehmens verfügt über einen Chat-Dienst zur Kundenbetreuung (Chatbot, virtueller Berater oder eine Person, die den Kunden in Echtzeit antwortet) (34) auf der Website des Unternehmens werden Stellenangebote veröffentlicht oder ist die Einreichung von Online-Bewerbungen möglich (35) Website des Unternehmens umfasst Inhalte in mindestens zwei Sprachen | |
| v) für Unternehmen mit Web-Verkäufen von Waren und Dienstleistungen im vorausgegangenen Kalenderjahr über firmeneigene Websites oder Apps und/oder über Websites oder Apps elektronischer Marktplätze, die von mehreren Unternehmen für den Waren- oder Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden: | (36) Wert von Web-Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen oder Prozentsatz des durch Web-Verkäufe von Waren und Dienstleistungen generierten Gesamtumsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr
(37) prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe an private Verbraucher (Handel zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C)) generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr (38) prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe an andere Unternehmen (Handel zwischen Unternehmen (B2B)) und an den öffentlichen Sektor (Handel mit Behörden (B2G)) generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr | |
| vi) für Unternehmen mit Web-Verkäufen von Waren und Dienstleistungen im vorausgegangenen Kalenderjahr über firmeneigene Websites oder Apps und über Websites oder Apps elektronischer Marktplätze, die von mehreren Unternehmen für den Waren- oder Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden: | (39) prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen, der durch Verkäufe über die firmeneigenen Websites oder Apps (auch Extranets) generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr
(40) prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen, der über von mehreren Unternehmen für den Waren- oder Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzten Websites oder Apps elektronischer Marktplätze generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr | |
| vii) für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr EDI-Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen getätigt haben: | (41) Wert der EDI-Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen oder Prozentsatz des Gesamtumsatzes durch EDI-Verkäufe von Waren und Dienstleistungen im vorausgegangenen Kalenderjahr | |
| viii) für Unternehmen, die Datenanalysen (aus internen und externen Datenquellen) durch eigene Lohn- und Gehaltsempfänger durchführen lassen: | (42) Durchführung von Datenanalysen zu Daten aus Transaktionsaufzeichnungen wie Verkaufsangaben und Zahlungsnachweisen (z.B. ERP, Webshop des Unternehmens)
(43) Durchführung von Datenanalysen mit Kundendaten wie Kaufgewohnheiten, Ort, Präferenzen, Kundenbewertungen, Suchanfragen (z.B. über das CRM-System oder die Website des Unternehmens) (44) Durchführung von Datenanalysen mit Daten aus sozialen Medien, auch aus eigenen Profilen des Unternehmens in sozialen Medien (z.B. personenbezogene Informationen, Kommentare, Video-, Audio- und Bildmaterial) (45) Durchführung von Datenanalysen mit Webdaten (z.B. Trends bei Suchmaschinen, Daten aus der Webextraktion) (46) Durchführung von Datenanalysen mit Standortdaten aus der Nutzung von tragbaren Geräten oder von Fahrzeugen (z.B. tragbare Geräte, die Mobilfunknetze, drahtlose Verbindungen oder GPS nutzen) (47) Durchführung von Datenanalysen mit Daten aus intelligenten Geräten oder Sensoren (z.B. Maschine-zu-Maschine-Kommunikation (M2M), in Maschinen installierte Sensoren, Produktionssensoren, intelligente Zähler, Funkfrequenzkennzeichnung (RFID)) (48) Durchführung von Datenanalysen mit offenen Daten staatlicher Stellen (z.B. öffentliche Unternehmensdaten, Wetterbedingungen, topografische Bedingungen, Verkehrsdaten, Wohnungsdaten, Gebäudedaten) (49) Durchführung von Datenanalysen mit Satellitendaten (z.B. Satellitenbilder, Navigationssignale, Positionssignale), einschließlich Daten, die von der eigenen Infrastruktur des Unternehmens oder von extern bereitgestellten Diensten (z.B. AWS-Bodenstation) stammen, und ausgenommen Standortdaten aus dem Einsatz von tragbaren Geräten oder Fahrzeugen, die GPS nutzen | |
| ix) für Unternehmen, die kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistungen nutzen: | (50) Nutzung von E-Mail als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung
(51) Nutzung von Bürosoftware (wie Textprozessoren oder Tabellenkalkulationen) als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung (52) Nutzung von Software-Anwendungen für Finanzen oder Buchhaltung als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung (53) Nutzung von Enterprise-Resource-Planning-Softwareanwendungen (ERP) als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung (54) Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management - CRM) als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung (55) Nutzung von Sicherheitssoftwareanwendungen (z.B. Antivirenprogramm, Netzzugangskontrolle) als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung (56) Nutzung von Hosting der Unternehmensdatenbank(en) als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung (57) Nutzung von Dateienspeicherplatz als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung (58) Nutzung von Rechenkapazität zum Betrieb der unternehmenseigenen Software als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung (59) Nutzung von Rechenplattformen, die eine gehostete Umgebung für Anwendungsentwicklung, Erprobung oder Einführung (z.B. von wiederverwendbaren Softwaremodulen, Anwendungsprogrammierschnittstellen (API)) bietet, als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung | |
| x) für Unternehmen, die Technologien der künstlichen Intelligenz einsetzen, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die obligatorischen Variablen (19) bis (26): | (60) Nutzung von Software oder Systemen der künstlichen Intelligenz für Marketing oder Verkauf (z.B. Erstellung von Kundenprofilen, Preisoptimierung, personalisierte Marketingangebote, Marktanalyse auf der Grundlage des maschinellen Lernens, Chatbots auf der Grundlage der Verarbeitung natürlicher Sprache zur Kundenunterstützung, autonome Roboter für die Auftragsbearbeitung)
(61) Nutzung von Software oder Systemen der künstlichen Intelligenz für Produktions- oder Dienstleistungsprozesse (z.B. auf maschinellem Lernen basierende vorausschauende Wartung oder Prozessoptimierung, Tools zur Klassifizierung von Produkten oder zur Feststellung von Mängeln an Produkten auf der Grundlage von maschinellem Sehen, autonome Drohnen für Produktionsüberwachungs-, Sicherheits- oder Inspektionsaufgaben, Montagearbeiten durch autonome Roboter) (62) Nutzung von Software oder Systemen der künstlichen Intelligenz für die Organisation von Unternehmensverwaltungsprozessen oder das Management (z.B. virtuelle Geschäftsassistenten, die auf maschinellem Lernen und/oder der Verarbeitung natürlicher Sprache basieren (z.B. für die Abfassung von Dokumenten), Datenanalyse oder strategische Entscheidungsfindung auf der Grundlage des maschinellen Lernens (z.B. Risikobewertung), Planung oder Geschäftsprognosen auf der Grundlage des maschinellen Lernens, Personalmanagement auf der Grundlage des maschinellen Lernens oder der Verarbeitung natürlicher Sprachen (z.B. Vorauswahl von Bewerbern, Erstellung von Mitarbeiterprofilen oder Leistungsanalysen)) (63) Nutzung von Software oder Systemen der künstlichen Intelligenz für die Logistik (z.B. autonome Roboter für Konfektionierungs- und Verpackungslösungen in Lagerhäusern für Paketversand, Verfolgung, Verteilung oder Sortierung, auf maschinellem Lernen basierende Routenoptimierung) (64) Nutzung von Software oder Systemen der künstlichen Intelligenz für die IKT-Sicherheit (z.B. Gesichtserkennung auf der Grundlage maschinellen Sehens für die Authentifizierung von IKT-Nutzern, Erkennung und Prävention von Cyberangriffen, basierend auf maschinellem Lernen) (65) Nutzung von Software oder Systemen der künstlichen Intelligenz für die Buchführung, das Controlling oder die Finanzverwaltung (z.B. maschinelles Lernen zur Analyse von Daten, die dazu beitragen, finanzielle Entscheidungen zu treffen, Rechnungsbearbeitung auf der Grundlage von maschinellem Lernen, maschinelles Lernen oder Verarbeitung natürlicher Sprache bei der Buchführung) (66) Nutzung von Software oder Systemen der künstlichen Intelligenz für Forschung und Entwicklung (FuE) oder Innovationstätigkeiten, ausgenommen der Forschung zur künstlichen Intelligenz (etwa Analyse von Daten zur Durchführung von Forschung, Lösung von Problemen, Entwicklung eines neuen oder deutlich verbesserten Produkts/Dienstes auf der Grundlage von maschinellem Lernen) | |
| Fakultative Variablen | i) für alle Unternehmen: | (1) Entsorgung von IKT-Ausrüstung (wie Computer, Monitore, Mobiltelefone) bei Sammlung/Recycling von Elektroschrott (einschließlich der Entsorgung über Einzelhändler), wenn sie nicht mehr verwendet wird
(2) Aufbewahrung von IKT-Ausrüstung (wie Computer, Monitore, Mobiltelefone) im Unternehmen, wenn sie nicht mehr genutzt wird (z.B. für Ersatzteile, aus Angst vor Offenlegung sensibler Informationen) (3) Verkauf, Rückgabe an ein Leasingunternehmen oder Spende von IKT-Ausrüstung (wie Computer, Bildschirme, Mobiltelefone), wenn sie nicht mehr genutzt wird |
| ii) für Unternehmen mit Web-Verkäufen von Waren und Dienstleistungen im vorausgegangenen Kalenderjahr über firmeneigene Websites oder Apps und/oder über Websites oder Apps elektronischer Marktplätze, die von mehreren Unternehmen für den Waren- oder Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden; Art des Erzeugnisses: | (4) prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe materieller Waren generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr
(5) prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe digitaler Waren oder Dienstleistungen (digital bereitgestellt, z.B. Software oder andere digitale Inhalte wie Downloads oder Streaming-Dienste - etwa Softwarelizenzen, E-Books, E-Zeitungen, Apps, Online-Kurse/Webinare) generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr (6) prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe von Dienstleistungen generiert wurde, die nicht digital bereitgestellt werden, im vorausgegangenen Kalenderjahr (7) Web-Verkäufe an Kunden im Land des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr (8) Web-Verkäufe an Kunden in anderen Mitgliedstaaten im vorausgegangenen Kalenderjahr (9) Web-Verkäufe an Kunden in der übrigen Welt im vorausgegangenen Kalenderjahr | |
| iii) für Unternehmen mit Web-Verkäufen an Kunden in mindestens zwei der folgenden geografischen Gebiete: im Inland, in anderen Mitgliedstaaten, in der übrigen Welt im vorausgegangenen Kalenderjahr: | (10) prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe an Kunden im Land des Unternehmens generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr
(11) prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe an Kunden in anderen Mitgliedstaaten generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr (12) prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe an Kunden in der übrigen Welt generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr | |
| iv) für Unternehmen mit Web-Verkäufen in anderen Mitgliedstaaten im vorausgegangenen Kalenderjahr: | (13) Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten: hohe Kosten bei Lieferung oder Rücksendung von Produkten im vorausgegangenen Kalenderjahr
(14) Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten: Schwierigkeiten bei Beschwerden und Streitfällen im vorausgegangenen Kalenderjahr (15) Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten: Anpassung der Produktbeschriftung für den Verkauf in anderen Mitgliedstaaten im vorausgegangenen Kalenderjahr (16) Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten: mangelnde Fremdsprachenkenntnisse bei der Kommunikation mit Kunden in anderen Mitgliedstaaten im vorausgegangenen Kalenderjahr (17) Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten: Einschränkungen von Geschäftspartnern des Unternehmens beim Verkauf in bestimmten Mitgliedstaaten im vorausgegangenen Kalenderjahr (18) Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten: Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuersystem in anderen Mitgliedstaaten (z.B. Unsicherheit in Bezug auf die umsatzsteuerliche Behandlung in verschiedenen Ländern) im vorausgegangenen Kalenderjahr | |
| v) für Unternehmen, die kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistungen nutzen: | (19) Gesamtkosten der vom Unternehmen gekauften Cloud-Computing-Dienstleistungen im vorausgegangenen Kalenderjahr | |
| vi) für Unternehmen, die Technologien der künstlichen Intelligenz einsetzen, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die obligatorischen Variablen (19) bis (26): | (20) es wurden Software oder Systeme der künstlichen Intelligenz von den eigenen Lohn- und Gehaltsempfängern (einschließlich solcher, die in Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen beschäftigt sind) entwickelt
(21) es wurden kommerzielle Software oder Systeme der künstlichen Intelligenz von den eigenen Lohn- und Gehaltsempfängern (einschließlich solcher, die in einer Muttergesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen beschäftigt sind) modifiziert (22) es wurden quelloffene Software oder Systeme der künstlichen Intelligenz von den eigenen Lohn- und Gehaltsempfängern (einschließlich solcher, die in einer Muttergesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen beschäftigt sind) modifiziert (23) es wurden kommerzielle gebrauchsfertige Software oder Systeme der künstlichen Intelligenz erworben (einschließlich Einbau in ein bereits erworbenes Objekt oder System) (24) externe Dienstleister wurden beauftragt, Software oder Systeme der künstlichen Intelligenz zu entwickeln oder zu ändern, | |
| vii) für Unternehmen, die keine Technologien der künstlichen Intelligenz genutzt haben, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die obligatorischen Variablen (19) bis (26): | (25) Überlegung, Technologien der künstlichen Intelligenz zu nutzen, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die obligatorischen Variablen (19) bis (26) | |
| viii) für Unternehmen, die Technologien der künstlichen Intelligenz nicht genutzt, ihre Nutzung jedoch in Erwägung gezogen haben, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die obligatorischen Variablen (19) bis (26): | (26) Technologien der künstlichen Intelligenz werden wegen zu hoch erscheinender Kosten nicht genutzt
(27) Technologien der künstlichen Intelligenz werden wegen fehlenden einschlägigen Fachwissens im Unternehmen nicht genutzt (28) Technologien der künstlichen Intelligenz werden wegen der Unvereinbarkeit mit dem Bestand an Geräten, Software oder Systemen nicht genutzt (29) Technologien der künstlichen Intelligenz werden wegen Schwierigkeiten mit der Verfügbarkeit oder Qualität der erforderlichen Daten nicht genutzt (30) Technologien der künstlichen Intelligenz werden wegen Bedenken hinsichtlich der Wahrung des Datenschutzes oder der Privatsphäre nicht genutzt (31) Technologien der künstlichen Intelligenz werden aufgrund mangelnder Klarheit über die rechtlichen Folgen (z.B. Haftung bei Schäden durch die Nutzung künstlicher Intelligenz) nicht genutzt (32) Technologien der künstlichen Intelligenz werden aufgrund ethischer Überlegungen nicht genutzt (33) Technologien der künstlichen Intelligenz werden nicht genutzt, weil sie für das Unternehmen nicht sinnvoll sind | |
| ix) für Unternehmen, die IKT-Systeme oder -Lösungen dafür eingesetzt haben, den Energieverbrauch zu verringern oder Materialeinsatz (Betriebsmittel eingeschlossen) zu verringern oder die Verwendung von recyceltem Material zu erhöhen: | (34) Überwachung und Quantifizierung der Auswirkungen der Nutzung von IKT-Systemen oder -Lösungen auf den Energie- und/oder Materialverbrauch |
| Maßeinheit | Absolute Zahlen, außer im Fall der Merkmale, die sich auf den Umsatz in der Landeswährung beziehen (in Tausend), oder des Prozentsatzes am (Gesamt-)Umsatz |
| Statistische Grundgesamtheit | Erfasste Wirtschaftszweige: NACE Rev. 2, Abschnitte C bis J, L bis N und Gruppe 95.1 Erfasste Größenklassen: |
| Aufschlüsselungen | Aufschlüsselung nach Tätigkeiten: für die Berechnung nationaler Aggregate:
nur für den Beitrag zu den europäischen Gesamtwerten:
Größenklasse der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen 10+, 10-49, 50-249, 250+; fakultativ: 0-9, 0-1, 2-9 |
| Datenübermittlungsfrist | 5. Oktober 2025 |
| ENDE | |