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Durchführungsverordnung (EU) 2024/2205 der Kommission vom 4. September 2024 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "SICO Biocidal Product Family" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/2205 vom 05.09.2024;
VO (EU) 2026/835 - ABl. L 2026/835 vom 16.04.2026 aufgehoben )



aufgehoben gem. Art. 2 der VO (EU) 2026/835 - Verwendung

Ergänzende Informationen
Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012)

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 30. April 2019 beantragte SICO bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission 2 eine Unionszulassung für eine nach der Beschreibung in Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 gleiche Biozidproduktfamilie mit der Bezeichnung "SICO Biocidal Product Family" der Produktarten 2 und 4 entsprechend der Beschreibung in Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-TA051413-55 in das Register für Biozidprodukte (im Folgenden "Register") eingetragen. Der Antrag enthielt auch die Antragsnummer der betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie "SALVECO SALVESAFE PRODUCTS", die später mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1758 der Kommission 3 zugelassen und im Register mit der Nummer BC-HC051278-51 eingetragen wurde.

(2) Die gleiche Biozidproduktfamilie "SICO Biocidal Product Family" enthält als Wirkstoff L(+)-Milchsäure, die in der in Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Unionsliste genehmigter Wirkstoffe für die Produktarten 2 und 4 enthalten ist.

(3) Am 19. September 2022 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 ihre Stellungnahme 4 und den Entwurf einer Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "SICO Biocidal Product Family".

(4) In ihrer Stellungnahme gelangt die Agentur zu dem Schluss, dass sich die angegebenen Unterschiede zwischen "SICO Biocidal Product Family" und der Biozidproduktfamilie "SALVECO SALVESAFE PRODUCTS" auf Informationen beschränken, die Gegenstand einer verwaltungstechnischen Änderung gemäß Artikel 11 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission 5 sein können, und dass "SICO Biocidal Product Family" auf Grundlage der Bewertung der betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie "SALVECO SALVESAFE PRODUCTS" sowie bei Übereinstimmung mit dem Entwurf einer Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absätze 1 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfüllt.

(5) Am 20. November 2023 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 die überarbeitete Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "SICO Biocidal Product Family" in allen Amtssprachen der Union.

(6) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für die gleiche Biozidproduktfamilie "SICO Biocidal Product Family" erteilt werden sollte.

(7) Das Ablaufdatum dieser Zulassung wird an das Ablaufdatum der Zulassung für die betreffende Referenz-Biozidproduktfamilie "SALVECO SALVESAFE PRODUCTS" angeglichen.

(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

SICO erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029486-0000 für die Bereitstellung der gleichen Biozidproduktfamilie "SICO Biocidal Product Family" auf dem Markt und für deren Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang.

Die Unionszulassung gilt vom 25. September 2024 bis zum 30. September 2033.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 4. September 2024

1) ABl. L 167 vom 27.06.2012 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/528/oj.

2) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission vom 6. Mai 2013 zur Festlegung eines Verfahrens für die Zulassung gleicher Biozidprodukte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 125 vom 07.05.2013 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/414/oj).

3) Durchführungsverordnung (EU) 2023/1758 der Kommission vom 11. September 2023 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "SALVECO SALVESAFE PRODUCTS" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 224 vom 12.09.2023 S. 34, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/1758/oj).

4) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vom 19. September 2022 zur Unionszulassung für die gleiche Biozidproduktfamilie "SICO Biocidal Product Family", https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.

5) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.04.2013 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).


.

Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie Anhang

SICO Biocidal Product Family

Produktart(en)

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

PT04: Lebens- und Futtermittelbereich

Zulassungsnummer: EU-0029486-0000

R4BP-Assetnummer : EU-0029486-0000

Teil I
Erste Informationsebene

Kapitel 1
Administrative Informationen

1.1. Familienname

Name SICO Biocidal Product Family

1.2. Produktart(en)

Produktart(en) PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
PT04: Lebens- und Futtermittelbereich

1.3. Zulassungsinhaber

Name und Anschrift des Zulassungsinhabers Name SICO
Anschrift 577 RUE DU POMMARIN BP16 VOREPPE 38340 MOIRANS CEDEX FR
Zulassungsnummer EU-0029486-0000
R4BP-Assetnummer EU-0029486-0000
Datum der Zulassung 25. September 2024
Ablauf der Zulassung 30. September 2033

1.4. Hersteller des Produkts

Name des Herstellers SALVECO S.A.S
Anschrift des Herstellers Avenue Pierre Mendès-France F-88100 SAINT DIE DES VOSGES Frankreich
Standort der Produktionsstätten SALVECO S.A.S site 1 Avenue Pierre Mendès-France F-88100 SAINT DIE DES VOSGES Frankreich


Name des Herstellers S.I.C.O
Anschrift des Herstellers 577 Rue du Pommarin F-38340 VOREPPE Frankreich
Standort der Produktionsstätten S.I.C.O site 1.577 Rue du Pommarin F-38340 VOREPPE Frankreich
S.I.C.O site 2 53 Avenue de l'Europe F-38522 SAINT-EGREVE Frankreich
S.I.C.O site 3.436 Rue Emile Romanet F-38340 VOREPPE Frankreich

1.5. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

Wirkstoff L-(+)-Milchsäure
Name des Herstellers PURAC BIOCHEM BV
Anschrift des Herstellers Gran Vial 19-25 08160 Montmelo Spanien
Standort der Produktionsstätten PURAC BIOCHEM BV site 1 Gran Vial 19-25 08160 Montmelo Spanien


Wirkstoff L-(+)-Milchsäure
Name des Herstellers JUNGBUNGZLAUER S.A
Anschrift des Herstellers Z.I Portuaire BP 32 67390 Marckolsheim Frankreich
Standort der Produktionsstätten JUNGBUNGZLAUER S.A site 1 Z.I Portuaire BP 32 67390 Marckolsheim Frankreich

Kapitel 2
Zusammensetzung und Formulierung der Produktfamilie

2.1. Informationen zur qualitativen und quantitativen Zusammensetzung der Produktfamilie

Trivialname IUPAC-Name Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
L-(+)-Milchsäure Wirkstoff 79-33-4 201-196-2 0,627 - 31,33 % (w/w)
Natriumoctylethercarboxylat Nicht wirksamer Stoff 53563-70-5 0 - 28,8 % (w/w)
D-Glucopyranose, oligomer, C10-16(geradzahlige)-Alkylglycoside Nicht wirksamer Stoff 110615-47-9 0 - 8,23 % (w/w)

2.2. Art(en) der Formulierung

Formulierungsart(en) SL - Lösliches Konzentrat

Teil II
Zweite Informationsebene META-SPC(S)

Kapitel 1
META-SPC 1 Administrative Informationen

1.1. META-SPC 1 Identifikator

Identifikator Meta SPC: meta-SPC2

1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer 1-1

1.3. Produktart(en)

Produktart(en) PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
PT04: Lebens- und Futtermittelbereich

Kapitel 2
META-SPC-Zusammensetzung 1

2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1

Trivialname IUPAC-Name Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
L-(+)-Milchsäure Wirkstoff 79-33-4 201-196-2 15,66 - 31,33 % (w/w)
Natriumoctylethercarboxylat Nicht wirksamer Stoff 53563-70-5 13,5 - 27 % (w/w)
D-Glucopyranose, oligomer, C10-16(geradzahlige)-Alkylglycoside Nicht wirksamer Stoff 110615-47-9 3,52 - 8,23 % (w/w)

2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1

Formulierungsart(en) SL - Lösliches Konzentrat

Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 1

Gefahrenhinweise H315: Verursacht Hautreizungen.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
EUH208: Enthält Eukalyptol, Carvon und Limonen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH208: Enthält Methylsalicylat und Eugenol (reiner Duftstoff). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH208: Enthält Eukalyptol (Eukalyptusblätter-Duftstoff). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103: Sorgfältig lesen und alle Anweisungen befolgen.
P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen.
P280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz tragen.
P302 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser Wasser.
P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P321: Spezifische Behandlung (siehe ergänzende Erste-Hilfe-Anweisung auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P332 + P313: Bei Hautreizung: Ärztliche(n) Ärztlichen Rat einholen hinzuziehen.
P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC

4.1. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1: Desinfektionsmittel, das nicht zur direkten Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt ist (Desinfektionsmittel für alle abwaschbaren harten Oberflächen in häuslichen, institutionellen und industriellen Bereichen)

Produktart PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Wissenschaftlicher Name: Bakterien
Trivialname: Bakterien
Entwicklungsstadium: keine Daten
Wissenschaftlicher Name: Hefen
Trivialname: Hefen
Entwicklungsstadium: keine Daten
Wissenschaftlicher Name: Viren
Trivialname: behüllte Viren
Entwicklungsstadium: keine Daten
Anwendungsbereich(e) Innenverwendung
Außenverwendung
in häuslichen, institutionellen und industriellen Bereichen.
Anwendungsmethode(n) Methode: Sprühen, Verteilen, Wischen, Schaumanwendung, Schrubben, Tauchbehandlung, Eintauchen, Wischen (mit einem Mopp)
Detaillierte Beschreibung: - ohne mechanische Einwirkung
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit Aufwandmenge: -
Verdünnung (%): 0,299 % bis 1,496 %
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
Pflichtzielorganismen:
  • Bakterien: 0,299 % bis 1,496 % w/w L-(+)-Milchsäure, 5 Minuten, 20 °C

Weitere Zielorganismen:

  • Behüllte Viren und Hefen: 0,299 % bis 1,496 % w/w L-(+)-Milchsäure, 5 Minuten, 20 °C

Die minimale Verwendungskonzentration von oberflächenaktiven Stoffen soll für alle künftigen in diesem Meta-SPC erfassten Produkte 0,29% betragen.

Anwenderkategorie(n) Berufsmäßige Verwender; Breite Öffentlichkeit (nicht-berufsmäßige Verwender)
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial Die Verpackungsgröße für Verbraucher (nicht-berufsmäßige Verwender) ist auf maximal 3 Liter beschränkt und Verpackungsgrößen oberhalb von 1 Liter sind mit einem Griff auszustatten.
Nachfüllkappen: 20 - 100 ml HDPE
Flaschen: 0,5 - 5 Liter HDPE oder PET
Kanister: 1 - 80 Liter HDPE (ausschließlich für berufsmäßige Verwender)
Fass: 10 - 210 Liter HDPE (ausschließlich für berufsmäßige Verwender)
IBC: 1.000 Liter HDPE (ausschließlich für berufsmäßige Verwender)

4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

4.2. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 2: Desinfektionsmittel für Lebensmittel- und Futtermittelbereiche (Desinfektionsmittel für alle abwaschbaren harten Oberflächen in häuslichen, institutionellen und Lebensmittelindustriebereichen)

Produktart PT04: Lebens- und Futtermittelbereich
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Wissenschaftlicher Name: Bakterien
Trivialname: Bakterien
Entwicklungsstadium: keine Daten
Wissenschaftlicher Name: Hefen
Trivialname: Hefen
Entwicklungsstadium: keine Daten
Anwendungsbereich(e) Innenverwendung
Außenverwendung
  • In häuslichen, institutionellen und Lebensmittelindustriebereichen (allgemeine Desinfektion)
Anwendungsmethode(n) Methode: Sprühen, Verteilen, Wischen, Schaumanwendung, Schrubben, Tauchbehandlung, Eintauchen, Wischen (mit einem Mopp)
Detaillierte Beschreibung: - ohne mechanische Einwirkung
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit Aufwandmenge: -
Verdünnung (%): 0,299 % bis 1,496 %
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
Pflichtzielorganismen:
  • Bakterien und Hefe: 0,299 % bis 1,496 % w/w L-(+)-Milchsäure, 5 Minuten, 20 °C

Die minimale Verwendungskonzentration von oberflächenaktiven Stoffen soll für alle künftigen in diesem Meta-SPC erfassten Produkte 0,29 % betragen.

Anwenderkategorie(n) Berufsmäßige Verwender; Breite Öffentlichkeit (nicht-berufsmäßige Verwender)
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial Die Verpackungsgröße für Verbraucher (nicht-berufsmäßige Verwender) ist auf maximal 3 Liter beschränkt und Verpackungsgrößen oberhalb von 1 Liter sind mit einem Griff auszustatten.
Nachfüllkappen: 20 - 100 ml HDPE
Flaschen: 0,5 - 5 Liter HDPE oder PET
Kanister: 1 - 80 Liter HDPE (ausschließlich für berufsmäßige Verwender)
Fass: 10 - 210 Liter HDPE (ausschließlich für berufsmäßige Verwender)
IBC: 1.000 Liter HDPE (ausschließlich für berufsmäßige Verwender)

4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung der META-SPC 1

5.1. Gebrauchsanweisung

Der Zulassungsinhaber muss auf dem Etikett für jedes einzelne Produkt das entsprechende Produktvolumen angeben, das in Wasser verdünnt werden soll.

5.2. Risikominderungsmaßnahmen

Ausschließlich für berufsmäßige Verwender:

Ausschließlich für Verbraucher (nicht-berufsmäßige Verwender):

5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

112 oder einen Rettungswagen für ärztliche Hilfe rufen.

Informationen für medizinisches Personal oder einen Arzt:

Die Augen sollten auf dem Weg zum Arzt auch wiederholt ausgespült werden, wenn die Augen alkalischen Chemikalien (pH-Wert > 11), Aminen und Säuren wie Essigsäure, Ameisensäure oder Propionsäure ausgesetzt sind.

5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Kapitel 6
Sonstige Angaben

P280 ist für den Verbraucher (nicht-berufsmäßigen Verwender) nicht anzuwenden.

Die vollständigen Titel der EN-Normen, auf die in Abschnitt 5.2 "Risikominderungsmaßnahmen" verwiesen wurde, lauten:

EN 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen

EN 16321 - Augen- und Gesichtsschutz für berufliche Anwendungen

EN 14605 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien - Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzanzüge mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder spraydichten (Typ 4) Verbindungen zwischen den Teilen der Kleidung, einschließlich der Kleidungsstücke, die nur einen Schutz für Teile des Körpers gewähren (Typen PB [3] und PB [4]).

Kapitel 7
Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 1

7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n) 5 EN 1 DETERGENT DEGRAISSANT DETARTRANT DESINFECTANT DESODORISANT Absatzmarkt: EU
NETTOYANT DESINFECTANT ANTI-CALCAIRE CONCENTRE DILUTION 2% Absatzmarkt: EU
DETERGENT DEGRAISSANT DETARTRANT DESINFECTANT DESODORISANT DILUTION 2% Absatzmarkt: EU
5D CONCENTRE DILUTION 2% Absatzmarkt: EU
5 EN 1 CONCENTRE PARFUME Absatzmarkt: EU
FLASH GERM 5 EN 1 Absatzmarkt: EU
FLASH GERM CONCENTRE PARFUME DILUTION 2% Absatzmarkt: EU
FLASH GERM PARFUME Absatzmarkt: EU
Zulassungsnummer EU-0029486-0001 1-1
Trivialname IUPAC-Name Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
L-(+)-Milchsäure Wirkstoff 79-33-4 201-196-2 15,66 % (w/w)
Natriumoctylethercarboxylat Nicht wirksamer Stoff 53563-70-5 13,5 % (w/w)
D-Glucopyranose, oligomer, C10-16(geradzahlige)-Alkylglycoside Nicht wirksamer Stoff 110615-47-9 4,11 % (w/w)

Kapitel 1
META-SPC 2 Administrative Informationen

1.1. META-SPC 2 Identifikator

Identifikator Meta SPC: meta-SPC3

1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer 1-2

1.3. Produktart(en)

Produktart(en) PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
PT04: Lebens- und Futtermittelbereich

Kapitel 2
META-SPC-Zusammensetzung 2

2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 2

Trivialname IUPAC-Name Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
L-(+)-Milchsäure Wirkstoff 79-33-4 201-196-2 7,83 - 31,33 % (w/w)
Natriumoctylethercarboxylat Nicht wirksamer Stoff 53563-70-5 6,75 - 27 % (w/w)
D-Glucopyranose, oligomer, C10-16(geradzahlige)-Alkylglycoside Nicht wirksamer Stoff 110615-47-9 1,32 - 3,52 % (w/w)

2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 2

Formulierungsart(en) SL - Lösliches Konzentrat

Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 2

Gefahrenhinweise H315: Verursacht Hautreizungen.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen.
P280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz tragen.
P302 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser Wasser.
P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P321: Spezifische Behandlung (siehe ergänzende Erste-Hilfe-Anweisung auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P332 + P313: Bei Hautreizung: Ärztliche(n) Ärztlichen Rat einholen hinzuziehen.
P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC

4.1. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1: Desinfektionsmittel, das nicht zur direkten Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt ist (Desinfektionsmittel für alle abwaschbaren harten Oberflächen in institutionellen und industriellen Bereichen)

Produktart PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Wissenschaftlicher Name: Bakterien
Trivialname: Bakterien
Entwicklungsstadium: keine Daten
Wissenschaftlicher Name: Hefen
Trivialname: Hefen
Entwicklungsstadium: keine Daten
Wissenschaftlicher Name: Viren
Trivialname: behüllte Viren
Entwicklungsstadium: keine Daten
Anwendungsbereich(e) Innenverwendung
Außenverwendung
- in institutionellem und industriellem Bereich
Anwendungsmethode(n) Methode: Sprühen, Verteilen, Wischen, Schaumanwendung, Schrubben, Tauchbehandlung, Eintauchen, Wischen (mit einem Mopp)
Detaillierte Beschreibung: - ohne mechanische Einwirkung
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit Aufwandmenge: -
Verdünnung (%): 0,299 %
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
Pflichtzielorganismen:
  • Bakterien und Hefen: 0,299 % w/w. L-(+)-Milchsäure, 5 Minuten, 20 °C

Weitere Zielorganismen:

  • Behüllte Viren: 0,299 % w/w L-(+)-Milchsäure, 5 Minuten, 20 °C

Die minimale Verwendungskonzentration von oberflächenaktiven Stoffen soll für alle künftigen in diesem Meta-SPC erfassten Produkte 0,29 % betragen.

Anwenderkategorie(n) Berufsmäßige Verwender
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial Nachfüllkappen: 20 - 100 ml HDPE
Flaschen: 0,5 - 5 Liter HDPE oder PET
Kanister: 1 - 80 Liter HDPE
Fass: 10 - 210 Liter HDPE
IBC: 1.000 Liter HDPE

4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

4.2. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 2: Desinfektionsmittel für Lebensmittel- und Futtermittelbereiche (Desinfektionsmittel für alle abwaschbaren harten Oberflächen in institutionellen und industriellen Bereichen)

Produktart PT04: Lebens- und Futtermittelbereich
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Wissenschaftlicher Name: Bakterien
Trivialname: Bakterien
Entwicklungsstadium: keine Daten
Wissenschaftlicher Name: Hefen
Trivialname: Hefen
Entwicklungsstadium: keine Daten
Anwendungsbereich(e) Innenverwendung
Außenverwendung
  • in institutionellem und industriellem Bereich (allgemein)
Anwendungsmethode(n) Methode: Sprühen, Verteilen, Wischen, Schaumanwendung, Schrubben, Tauchbehandlung, Eintauchen, Wischen (mit einem Mopp)
Detaillierte Beschreibung: - ohne mechanische Einwirkung
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit Aufwandmenge: -
Verdünnung (%): 0,299 %
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
Pflichtzielorganismen:
  • Bakterien und Hefe: 0,299 % w/w L-(+)-Milchsäure, 5 Minuten, 20 °C

Die minimale Verwendungskonzentration von oberflächenaktiven Stoffen soll für alle künftigen in diesem Meta-SPC erfassten Produkte 0,29 % betragen.

Anwenderkategorie(n) Berufsmäßige Verwender
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial Nachfüllkappen: 20 - 100 ml HDPE
Flaschen: 0,5 - 5 Liter HDPE oder PET
Kanister: 1 - 80 Liter HDPE
Fass: 10 - 210 Liter HDPE
IBC: 1.000 Liter HDPE

4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung

Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung der META-SPC 2

5.1. Gebrauchsanweisung

Der Zulassungsinhaber muss auf dem Etikett für jedes einzelne Produkt das entsprechende Produktvolumen angeben, das in Wasser verdünnt werden soll.

Beispiel für ein Produkt, das 7,83 % L-(+)-Milchsäure enthält
Bakterizide und levurozide Wirksamkeit
Verdünnung des Produkts
0,299 % (40 ml Produkt, mit Wasser bis auf 1 Liter auffüllen)
Kontaktzeit
5 Minuten

5.2. Risikominderungsmaßnahmen

5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

112 oder einen Rettungswagen für ärztliche Hilfe rufen.

Informationen für medizinisches Personal oder einen Arzt:

Die Augen sollten auf dem Weg zum Arzt auch wiederholt ausgespült werden, wenn die Augen alkalischen Chemikalien (pH-Wert > 11), Aminen und Säuren wie Essigsäure, Ameisensäure oder Propionsäure ausgesetzt sind.

5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Kapitel 6
Sonstige Angaben

Die vollständigen Titel der EN-Normen, auf die in Abschnitt 5.2 "Risikominderungsmaßnahmen" verwiesen wurde, lauten:

EN 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen

EN 16321 - Augen- und Gesichtsschutz für berufliche Anwendungen

EN 14605 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien - Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzanzüge mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder spraydichten (Typ 4) Verbindungen zwischen den Teilen der Kleidung, einschließlich der Kleidungsstücke, die nur einen Schutz für Teile des Körpers gewähren (Typen PB [3] und PB [4]).

Kapitel 7
Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 2

7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n) U2 DESODOR 4D+ Absatzmarkt: EU
4D+ Absatzmarkt: EU
DESODOR 4D+ Absatzmarkt: EU
Zulassungsnummer EU-0029486-0002 1-2
Trivialname IUPAC-Name Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
L-(+)-Milchsäure Wirkstoff 79-33-4 201-196-2 15,66 % (w/w)
Natriumoctylethercarboxylat Nicht wirksamer Stoff 53563-70-5 13,5 % (w/w)
D-Glucopyranose, oligomer, C10-16(geradzahlige)-Alkylglycoside Nicht wirksamer Stoff 110615-47-9 1,76 % (w/w)

7.2. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n) KING FLASH GERM Absatzmarkt: EU
KingFlash germ Absatzmarkt: EU
KING FLASH germ' Absatzmarkt: EU
FLASH GERM Absatzmarkt: EU
Zulassungsnummer EU-0029486-0003 1-2
Trivialname IUPAC-Name Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
L-(+)-Milchsäure Wirkstoff 79-33-4 201-196-2 31,33 % (w/w)
Natriumoctylethercarboxylat Nicht wirksamer Stoff 53563-70-5 27 % (w/w)
D-Glucopyranose, oligomer, C10-16(geradzahlige)-Alkylglycoside Nicht wirksamer Stoff 110615-47-9 3,52 % (w/w)


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