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Durchführungsverordnung (EU) 2024/2409 der Kommission vom 13. September 2024 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt "Hydroflex IPA 70 Biocide" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/2409 vom 16.09.2024)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 20. September 2023 reichte die Hydroflex Group GmbH bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission 2 auf Unionszulassung des gleichen Biozidprodukts gemäß Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 mit der Bezeichnung "Hydroflex IPA 70 Biocide" der Produktarten 2 und 4 gemäß der Beschreibung in Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ein und nahm Bezug auf das Biozidprodukt "Isopropanol 70 Biocide" (Zulassungsnummer EU-0027707-0022), das zu der betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie "Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family" gehört. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-BX088801-11 in das Register für Biozidprodukte eingetragen. Der Antrag enthielt auch die Zulassungsnummer der betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie "Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family", die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2252 der Kommission 3 zugelassen wurde (Zulassungsnummer EU-0027707-0000).
(2) Die Biozidproduktfamilie "Hydroflex IPA 70 Biocide" enthält den Wirkstoff Propan-2-ol, der in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Produktarten 2 und 4 geführt wird.
(3) Am 12. Januar 2024 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 ihre Stellungnahme 4 mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "Hydroflex IPA 70 Biocide".
(4) In ihrer Stellungnahme zieht die Agentur den Schluss, dass sich die vorgeschlagenen Unterschiede zwischen dem Biozidprodukt "Hydroflex IPA 70 Biocide" und dem betreffenden Biozidprodukt "Isopropanol 70 Biocide", das zu der betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie "Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family" gehört, auf Informationen beschränken, die Gegenstand einer verwaltungstechnischen Änderung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission 5 sein können, und dass das gleiche Biozidprodukt "Hydroflex IPA 70 Biocide" gestützt auf die Bewertung der betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie "Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family" bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfüllt.
(5) Am 4. April 2024 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 die überarbeitete Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "Hydroflex IPA 70 Biocide" in allen Amtssprachen der Union.
(6) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für das gleiche Biozidprodukt "Hydroflex IPA 70 Biocide" erteilt werden sollte.
(7) Das Ablaufdatum der Zulassung sollte an das Ablaufdatum der Zulassung für die betreffende Referenz-Biozidproduktfamilie "Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family" angeglichen werden.
(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Hydroflex Group GmbH erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0032170-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des gleichen Biozidprodukts "Hydroflex IPA 70 Biocide" gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften.
Die Unionszulassung gilt vom 6. Oktober 2024 bis zum 30. November 2032.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 13. September 2024
2) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission vom 6. Mai 2013 zur Festlegung eines Verfahrens für die Zulassung gleicher Biozidprodukte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 125 vom 07.05.2013 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/414/oj).
3) Durchführungsverordnung (EU) 2022/2252 der Kommission vom 11. November 2022 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family" (ABl. L 297 vom 17.11.2022 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/2252/oj).
4) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 12. Januar 2024 zur Unionszulassung für das gleiche Biozidprodukt "Hydroflex IPA 70 Biocide", https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.
5) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.04.2013 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).
| Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts | Anhang |
Hydroflex IPA 70 Biocide
Produktart(en)
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
PT04: Lebens- und Futtermittelbereich
Zulassungsnummer: EU-0032170-0000
R4BP-Assetnummer: EU-0032170-0000
Kapitel 1
Administrative Informationen
1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts
| Handelsname(n) | Hydroflex IPA 70 Biocide |
1.2. Zulassungsinhaber
| Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | Hydroflex Group GmbH |
| Anschrift | Kiesacker 19 35418 Buseck DE | |
| Zulassungsnummer | EU-0032170-0000 | |
| R4BP-Assetnummer | EU-0032170-0000 | |
| Datum der Zulassung | 6. Oktober 2024 | |
| Ablauf der Zulassung | 30. November 2032 |
1.3. Hersteller des Produkts
1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
| Wirkstoff | Propan-2-ol |
| Name des Herstellers | ExxonMobil |
| Anschrift des Herstellers | 4999 Scenic Highway LA 70897 Baton Rouge, Louisiana Vereinigte Staaten (die) |
| Standort der Produktionsstätten | ExxonMobil site 1 4999 Scenic Highway LA 70897 Baton Rouge, Louisiana Vereinigte Staaten (die) |
| Wirkstoff | Propan-2-ol |
| Name des Herstellers | Shell Nederland Raffinaderij B.V. |
| Anschrift des Herstellers | Vondelingenweg 601, Vodelingenenplaat 3196 KK Rotterdam Niederlande (die) |
| Standort der Produktionsstätten | Shell Nederland Raffinaderij B.V. site 1 Vondelingenweg 601, Vodelingenenplaat 3196 KK Rotterdam Niederlande (die) |
| Wirkstoff | Propan-2-ol | ||
| Name des Herstellers | INEOS Solvents Germany GmbH | ||
| Anschrift des Herstellers | Römerstrasse 733 47443 Moers Deutschland | ||
| Standort der Produktionsstätten |
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Kapitel 2
Produktzusammensetzung und -formulierung
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Propan-2-ol | Wirkstoff |
67-63-0 |
200-661-7 |
70 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung
Meta-SPC 2: Gebrauchsfertiges Spray in Sprühflasche
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise
| Gefahrenhinweise | H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. |
| Sicherheitshinweise | P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P210: Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P233: Behälter dicht verschlossen halten. P261: Einatmen von Dampf vermeiden. P261: Einatmen von Aerosol vermeiden. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280: Augenschutz tragen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztliche(n) Ärztlichen Rat einholen hinzuziehen. P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztliche(n) ärztliche Hilfe hinzuziehen hinzuziehen. P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt in gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen. P501: Behälter in gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en)
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Verwendung 1 - Flüssiges Spray - Desinfektion kleiner Oberflächen - Berufsmäßige Verwender
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschl.
Mykobakterien) Trivialname: - Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Hefen Trivialname: - Entwicklungsstadium: - |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Desinfektion von kleinen, nicht porösen Oberflächen, Materialien, Ausstattung und Möbeln in privaten, öffentlichen und gewerblichen Bereichen, im Gesundheitswesen sowie in Bereichen berufsmäßiger Aktivitäten. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Sprühen Detaillierte Beschreibung: - |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge:
Zur Desinfektion von Oberflächen wird eine gebrauchsfertige Sprühlösung (20 ml/m2) bei Raumtemperatur auf Oberflächen angewandt. Verdünnung (%): - Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Anwendung gemäß den Anforderungen, eine Anwendung je Verwendung, 4-mal täglich. Desinfektion kleiner Oberflächen (außerhalb des Gesundheitswesens): Bakterizid und levurozid: Kontaktzeit mindestens 1 min. Im Gesundheitswesen: Bakterizid und levurozid: Kontaktzeit mindestens 5 min. |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
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4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Die folgende persönliche Risikominderungsmaßnahme kann für Nachfüllvorgänge in Erwägung gezogen werden, sofern sie nicht durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen ersetzt werden kann:
Das Tragen eines Augenschutzes beim Auffüllen des Produkts wird empfohlen.
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2: Verwendung 2 - Flüssiges Spray - Desinfektion kleiner Oberflächen mit Lebensmittelkontakt - Berufsmäßige Verwender
| Produktart | PT04: Lebens- und Futtermittelbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: - Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Hefen Trivialname: - Entwicklungsstadium: - |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Desinfektion kleiner nicht poröser Oberflächen im Lebensmittelbereich oder in lebensmittelverarbeitenden Industrien (einschl. Brauereien, Milchindustrie und Fleischindustrie). |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Sprühen Detaillierte Beschreibung: - |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge:
Zur Desinfektion von Oberflächen wird eine gebrauchsfertige Sprühlösung (20 ml/m2) bei Raumtemperatur auf Oberflächen angewandt. Verdünnung (%): - Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Anwendung gemäß den Anforderungen, eine Anwendung je Verwendung, 4-mal täglich. Desinfektion kleiner Oberflächen: Bakterizid und levurozid: Kontaktzeit mindestens 1 min. Brauereien/Fleischindustrie: Bakterizid und levurozid: Kontaktzeit mindestens 5 min. Milchindustrie: Bakterizid und levurozid: Kontaktzeit mindestens 15 min. |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
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4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Die folgende persönliche Risikominderungsmaßnahme kann für die Desinfektion von Maschinen zur Lebensmittelverarbeitung und für Nachfüllvorgänge in Erwägung gezogen werden, sofern sie nicht durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen ersetzt werden kann: Das Tragen eines Augenschutzes bei der Handhabung des Produkts wird empfohlen.
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung 1
5.1. Gebrauchsanweisung
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Kapitel 6
Sonstige Angaben
Das Produkt enthält Propan-2-ol (CAS-Nr.: 67-63-0), für das ein europäischer Referenzwert von 129,28 mg/m3 für berufsmäßige Verwender vereinbart und für die Risikobeurteilung des Produkt verwendet wurde.
| ENDE | |