Delegierte Verordnung (EU) 2024/2508 der Kommission vom 17. Juli 2024 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 hinsichtlich der Mitteilungen der Mitgliedstaaten über die im Binnenmarkt notierten Erzeugerpreise für Obst und Gemüse

(ABl. L 2024/2508 vom 24.09.2024)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/mit Durchführungsbestimmungen der VO (EU) 1308/2013 in Bezug auf die/hinsichtlich ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 223 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 der Kommission 2 müssen die Mitgliedstaaten der Kommission die im Binnenmarkt notierten Erzeugerpreise für Obst und Gemüse für die in deren Anhang VI aufgeführten Erzeugnistypen und -sorten, Größen und Aufmachungen mitteilen. Um die Mitteilungen der Mitgliedstaaten anzugleichen und die Vergleichbarkeit und Transparenz der Preise für das in diesem Anhang aufgeführte Obst und Gemüse zu verbessern, müssen gewisse Bestimmungen in Artikel 55 der genannten Delegierten Verordnung aufgenommen werden.

(2) Um den Entwicklungen der repräsentativen Größen und der Aufmachung von Obst und Gemüse auf dem Markt sowie den Produktionskapazitäten der Mitgliedstaaten für bestimmtes Obst und Gemüse Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, den Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 auf der Grundlage der neuesten verfügbaren Informationen zu aktualisieren. Angesichts ihrer großen wirtschaftlichen Bedeutung sollten einige Erzeugnisse neu in die Liste dieses Anhangs aufgenommen werden. Bestimmte Früchte sollten aus dieser Liste gestrichen werden, weil sie nicht als repräsentativ für den gesamten Unionsmarkt gelten. Eine Neubewertung der Produktionskapazitäten der Mitgliedstaaten machte ebenfalls eine Überarbeitung der Liste der repräsentativen Märkte notwendig.

(3) Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/891 sollte daher entsprechend geändert werden.

(4) Da in Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 neue repräsentative Märkte und neue Erzeugnisse aufgenommen werden, sollte den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit zur Anpassung ihrer Kommunikationssysteme eingeräumt werden. Daher sollte die Anwendung dieser delegierten Verordnung auf den 1. Januar 2025 verschoben werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/891 wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 55 Absatz 1 wird nach Unterabsatz 2 folgender Unterabsatz eingefügt:

"Die Mitgliedstaaten teilen nur die Preise für in ihrem Hoheitsgebiet erzeugtes Obst und Gemüse mit. Die Preise betreffen konventionelles, nichtökologisches/nichtbiologisches Obst und Gemüse für den Frischverzehr."

2. Anhang VI erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2025.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. Juli 2024

1) Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013 S. 671, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/1308/oj).

2) Delegierte Verordnung (EU) 2017/891 der Kommission vom 13. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die in diesen Sektoren anzuwendenden Sanktionen und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission (ABl. L 138 vom 25.05.2017 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2017/891/oj).

.

- Anhang

"Anhang VI
Preismitteilungen gemäß Artikel 55 Absatz 1

Erzeugnis Typ/Sorte Aufmachung/Größe Repräsentative Märkte
Tomaten/Paradeiser rund Größe 47-102 mm, lose in Packstücken von 5 oder 6 kg Belgien
Griechenland
Spanien
Frankreich
Italien
Niederlande
Polen
Portugal
Rumänien
Rispentomaten/Rispenparadeiser alle Arten von Rispentomaten, aber nur, wenn die durchschnittliche Größe der einzelnen Tomaten mindestens 47 mm beträgt, in Packstücken von 3 bis 10 kg
Spezial-/Kirschtomaten bzw. Spezial-/Kirschparadeiser Lose oder Rispentomaten, Spezialtomaten, aber nur, wenn die durchschnittliche Größe der einzelnen Tomaten höchstens 47 mm (40 mm für Kirschtomaten) beträgt, in Packstücken von ca. 250 bis 500 g
Aprikosen/Marillen alle Typen und Sorten Größe 40-50 mm, Kisten oder Packstücke von etwa 5 bis 10 kg oder Packstücke von 500 g bis 1 kg Bulgarien
Griechenland
Spanien
Frankreich
Italien
Ungarn
Rumänien
Brugnolen und Nektarinen weißfleischig
gelbfleischig
Größe A/B, Kisten oder Packstücke von etwa 6 bis 10 kg Griechenland
Spanien
Frankreich
Italien
Plattnektarinen Größe A/B, Kisten oder Packstücke von etwa 5 kg
Pfirsiche weißfleischig
gelbfleischig
Größe A/B, Kisten oder Packstücke von etwa 6 bis 10 kg und Packstücke von 500 g bis 1 kg Griechenland
Spanien
Frankreich
Italien
Plattpfirsiche Größe A/B, Kisten oder Packstücke von etwa 5 kg
Tafeltrauben alle Typen und Sorten mit Kernen
alle kernlosen Typen und Sorten
Schalen von 300 bis 700 g und Packstücke von 3 bis 10 kg Griechenland
Spanien
Frankreich
Italien
Birnen Blanquilla Größe 55/60, Packstücke von etwa 5 bis 10 kg Belgien
Griechenland
Spanien
Frankreich
Italien
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Conférence Größe 60/65+, Packstücke von etwa 5 bis 10 kg
Williams
Rocha
Größe 65+/75+, Packstücke von etwa 5 bis 10 kg
Abbé Fétel
Kaiser
Größe 70/75, Packstücke von etwa 5 bis 10 kg
Doyenné du Comice Größe 75/90, Packstücke von etwa 5 bis 10 kg
Äpfel Braeburn
Cox Orange
Elstar
Gala
Golden Delicious
Jonagold (oder Jonagored)
Idared
Fuji
Shampion
Granny Smith
Red Delicious und andere rote Sorten
Ligol
Boskoop
Größe 65/80, Packstücke von etwa 4 bis 20 kg Belgien
Deutschland
Griechenland
Spanien
Frankreich
Italien
Ungarn
Niederlande
Polen
Portugal
Rumänien
Zitronen alle Sorten Größe 3-4, Packstücke von etwa 10 bis 20 kg Griechenland
Spanien
Italien
Clementinen alle Sorten Größe 1-X-3, Packstücke von etwa 8 bis 20 kg Griechenland
Spanien
Italien
Frankreich
Mandarinen alle Sorten Größe 1-X-3, Packstücke von etwa 8 bis 20 kg Griechenland
Spanien
Italien
Orangen Gewichteter nationaler Durchschnitt der Hauptsorten, die im Bezugszeitraum der Mitteilung mindestens 70 % des repräsentativen Marktes ausmachen Größe 3-6, Packstücke von etwa 8 bis 20 kg Griechenland
Spanien
Italien
Portugal
Kiwis Green Hayward Größe 85-90 und 95-125, Packstücke von etwa 3 bis 10 kg Griechenland
Spanien
Frankreich
Italien
Portugal
Blumenkohl/Karfiol alle Typen und Sorten Größe 16-20 cm Belgien
Deutschland
Griechenland
Spanien
Frankreich
Italien
Niederlande
Polen
Portugal
Rumänien
Auberginen/Melanzani alle Typen und Sorten Größe 40+/70+ Griechenland
Spanien
Frankreich
Italien
Niederlande
Rumänien
Wassermelonen Gewichteter nationaler Durchschnitt der repräsentativsten Typen und Sorten, die mindestens 70 % des repräsentativen Marktes ausmachen auf dem repräsentativen Markt übliche Normen Bulgarien
Griechenland
Spanien
Italien
Ungarn
Rumänien
Melonen Gewichteter nationaler Durchschnitt der repräsentativsten Typen und Sorten, die mindestens 70 % des repräsentativen Marktes ausmachen auf dem repräsentativen Markt übliche Normen Griechenland
Spanien
Frankreich
Italien
Portugal
Rumänien
Gurken glatte Sorten 350 bis 500 g, aufgereiht im Packstück Bulgarien
Deutschland
Griechenland
Spanien
Frankreich
Italien
Ungarn
Niederlande
Polen
Rumänien
Finnland"


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