Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2599 der Kommission vom 4. Oktober 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/941 der Kommission hinsichtlich der zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellten Normen für persönliche Absturzschutzausrüstung, Atemschutzgeräte mit Gebläsefiltern, Schuhe, elektrisch isolierende Helme sowie Augen- und Gesichtsschutz für berufliche Anwendungen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/2599 vom 08.10.2024, ber. L 2024/90712)
| Ergänzende Informationen |
| Normenübersicht |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei persönlichen Schutzausrüstungen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen des Anhangs II der genannten Verordnung vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 der Kommission 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec), harmonisierte Normen zu überarbeiten und die Arbeiten an Entwürfen für Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 abzuschließen, um sicherzustellen, dass diese weiterhin den allgemein anerkannten Stand der Technik widerspiegeln, damit die wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen des Anhangs II der genannten Verordnung erfüllt sind.
(3) Der Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 wurde durch den Durchführungsbeschluss C(2024) 2750 der Kommission 4 geändert, um den Auftrag um bestimmte Normen zu erweitern und bestimmte andere Normen zu streichen, um dem neuesten technischen und wissenschaftlichen Fortschritt sowie den jüngsten Entwicklungen bei den Normungsaktivitäten auf internationaler und europäischer Ebene gerecht zu werden, und die Frist für die Normungstätigkeiten bei bestimmten Normen und Normenentwürfen zu verlängern, da die Arbeiten an einigen von ihnen nicht innerhalb der im Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 festgelegten Fristen abgeschlossen werden konnten.
(4) Auf der Grundlage des gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 erteilten Auftrags überarbeitete das Cenelec die Norm EN 50365:2002, deren Fundstelle bislang noch nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Dies führte zur Annahme der harmonisierten Norm EN 50365:2023 über elektrisch isolierende Helme für Arbeiten an Nieder- und Mittelspannungsanlagen.
(5) Auf der Grundlage des gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 erteilten Auftrags überarbeitete das CEN die folgenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/941 der Kommission 5 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden: EN 360:2002 über Höhensicherungsgeräte, EN 564:2014 über Reepschnur für Bergsteigerausrüstung, EN 12841:2006 über Seileinstellvorrichtungen, EN 12941:1998, geändert durch EN 12941:1998/A1:2003 und EN 12941:1998/A2:2008 über Anforderungen für sowie Prüfung und Kennzeichnung von Gebläsefiltergeräten mit einem Helm oder einer Haube, EN 12942:1998, geändert durch EN 12942:1998/A1:2002 und EN 12942:1998/A2:2008, über Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung bei Gebläsefiltergeräten mit Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske, EN 14058:2017 über Kleidungsstücke zum Schutz gegen kühle Umgebungen, EN ISO 20345:2022 über Sicherheitsschuhe, EN ISO 20346:2014 über Schutzschuhe und EN ISO 20347:2012 über Berufsschuhe.
(6) Daraufhin verabschiedete das CEN die folgenden Normen: EN 360:2023, EN 564:2023, EN 12841:2024, EN 12941:2023, EN 12942:2023, EN 14058:2017+A1:2023, die Änderung EN ISO 20345:2022/A1:2024, EN ISO 20346:2022, geändert durch EN ISO 20346:2022/A1:2024, und EN ISO 20347:2022, geändert durch EN ISO 20347:2022/A1:2024.
(7) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN bewertet, ob die Normen und deren Änderungen dem im Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 formulierten Auftrag entsprechen.
(8) Die folgenden harmonisierten Normen und deren Änderungen entsprechen den in der Verordnung (EU) 2016/425 festgelegten grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen, die sie abdecken sollen: EN 360:2023, EN 564:2023, EN 12841:2024, EN 12941:2023, EN 12942:2023, EN 14058:2017+A1:2023, die Änderung EN ISO 20345:2022/A1:2024, EN ISO 20346:2022, geändert durch EN ISO 20346:2022/A1:2024, EN ISO 20347:2022, geändert durch EN ISO 20347:2022/A1:2024, und EN 50365:2023. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser Normen und der einschlägigen Änderungen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
(9) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/941 sind die Fundstellen der harmonisierten Normen aufgeführt, bei denen die Vermutung der Konformität mit der Verordnung (EU) 2016/425 gilt. Damit alle Fundstellen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 im selben Rechtsakt aufgeführt werden, sollten die Fundstellen dieser Normen und der einschlägigen Änderungen in den genannten Anhang aufgenommen werden.
(10) Die Fundstellen der harmonisierten Normen EN 360:2002, EN 564:2014, EN 12841:2006, EN 12941:1998, geändert durch EN 12941:1998/A1:2003 und EN 12941:1998/A2:2008, EN 12942:1998, geändert durch EN 12942:1998/A1:2002 und EN 12942:1998/A2:2008, EN 14058:2017, EN ISO 20345:2022, EN ISO 20346:2014 und EN ISO 20347:2012 sollten aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen werden, da diese Normen überarbeitet worden sind. Diese Fundstellen sollten daher aus Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/941 gestrichen werden.
(11) Damit die Hersteller ausreichend Zeit haben, sich auf die Anwendung der überarbeiteten Normen vorzubereiten, ist es erforderlich, die Streichung der Fundstelle der harmonisierten Normen EN 360:2002, EN 564:2014, EN 12841:2006, EN 12941:1998, geändert durch EN 12941:1998/A1:2003 und EN 12941:1998/A2:2008, EN 12942:1998, EN 14058:2017, EN ISO 20345:2022, EN ISO 20346:2014 und EN ISO 20347:2012 zurückzustellen.
(12) Die harmonisierten Normen über persönlichen Augenschutz EN 166:2001, EN 169:2002, EN 170:2002, EN 172:1994, geändert durch EN 172:1994/A1:2000 und EN 172:1994/A2:2001, und EN 379:2003+A1:2009 wurden vom CEN überarbeitet und ihre Fundstellen wurden in Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/941 aufgenommen; als Datum der Streichung wurde der 11. November 2024 angegeben. Mit den neuen Normen, die eine große Bandbreite an Produkten für den Augen- und Gesichtsschutz für betriebliche Anwendungen abdecken, werden die Prüfmethoden der früheren Normen aktualisiert, durch die Einführung neuer Kopfformen die Zahl der Prüfkonfigurationen für ein jeweiliges Produkt erhöht, neue Anforderungen für die Kennzeichnung von Produkten sowie neue technische Anforderungen - z.B. in Bezug auf Widerstandsfähigkeit gegen Strahlungswärme, Aufprall einer großen Masse, Chemikalien, elektrostatische Eigenschaften usw. - eingeführt. Die Hersteller benötigen folglich mehr Zeit, um ihre Produktion so anzupassen, dass sie den neuen Normen entspricht. Darüber hinaus müssen notifizierte Stellen und Prüflabore ihre Prüfmethoden anzupassen. Es ist daher angezeigt, das Datum der Streichung der harmonisierten Normen EN 166:2001, EN 169:2002, EN 170:2002, EN 172:1994, geändert durch EN 172:1994/A1:2000 und EN 172:1994/A2:2001, und EN 379:2003+A1:2009 um ein weiteres Jahr zu verschieben. Die überarbeiteten Normen bringen zwar erhebliche Änderungen an einigen der geltenden wesentlichen Anforderungen mit sich, doch dürfte sich diese zeitliche Verschiebung nicht nachteilig auf das Sicherheitsniveau der betreffenden Produkte auswirken, da mit den überarbeiteten Normen hauptsächlich die Prüfverfahren verbessert werden. Die Tabellenzeilen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/941 Anhang II, die die harmonisierten Normen EN 166:2001, EN 169:2002, EN 170:2002, EN 172:1994, geändert durch EN 172:1994/A1:2000 und EN 172:1994/A2:2001, und EN 379:2003+A1:2009 betreffen, sollten daher eine neue Fassung erhalten.
(13) Folglich sollte der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/941 entsprechend geändert werden.
(14) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden grundlegenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/941 wird wie folgt geändert:
1. Anhang I wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert.
2. Anhang II wird gemäß Anhang II des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Anhang I Nummer 1 dieses Beschlusses gilt jedoch ab dem 8. April 2026 und Anhang I Nummer 2 dieses Beschlusses gilt ab dem 8. Oktober 2026.
Brüssel, den 4. Oktober 2024
2) Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (ABl. L 81 vom 31.03.2016 S. 51, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/425/oj).
3) Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 der Kommission vom 19. November 2020 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung in Bezug auf persönliche Schutzausrüstungen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates.
4) Durchführungsbeschluss der Kommission vom 29.04.2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses C(2020) 7924 der Kommission über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung in Bezug auf persönliche Schutzausrüstungen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates.
5) Durchführungsbeschluss (EU) 2023/941 der Kommission vom 2. Mai 2023 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellten harmonisierten Normen für persönliche Schutzausrüstungen (ABl. L 125 vom 11.05.2023 S. 37, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2023/941/oj).
| Anhang I |
Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/941 wird wie folgt geändert:
1. Die Tabellenzeilen 35, 54, 108, 139, 182, 183 und 184 werden gestrichen;
2. die Tabellenzeilen 109 und 110 werden gestrichen; (gültig ab 08.10.2026)
3. die folgenden Tabellenzeilen werden in fortlaufender Folge eingefügt:
| "35a. | EN 360:2023 Persönliche Absturzschutzausrüstung - Höhensicherungsgeräte" |
| "54a. | EN 564:2023 Bergsteigerausrüstung - Reepschnur - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren" |
| "108a. | EN 12841:2024 Persönliche Absturzschutzausrüstung - Systeme für seilunterstützten Zugang - Seileinstellvorrichtungen" |
| "109a. | EN 12941:2023 Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit einem Atemanschluss ohne Dichtsitz (Haube) - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung" |
| "110a. | EN 12942:2023 Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung" |
| "139a. | EN 14058:2017+A1:2023 Schutzkleidung - Kleidungsstücke zum Schutz gegen kühle Umgebungen" |
| "182a. | EN ISO 20345:2022 Persönliche Schutzausrüstung - Sicherheitsschuhe (ISO 20345:2021) EN ISO 20345:2022/A1:2024" |
| "183a. | EN ISO 20346:2022 Persönliche Schutzausrüstung - Schutzschuhe (ISO 20346:2021) EN ISO 20346:2022/A1:2024" |
| "184a. | EN ISO 20347:2022 Persönliche Schutzausrüstung - Berufsschuhe (ISO 20347:2021) EN ISO 20347:2022/A1:2024" |
4. die folgende Zeile wird angefügt:
| "189.I. | EN 50365:2023 Arbeiten unter Spannung - Elektrisch isolierende Helme für Arbeiten an Nieder- und Mittelspannungsanlagen" |
| Anhang II |
Die Tabellenzeilen 2, 3, 4, 5, 15 und 16 des Anhangs II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/941 erhalten folgende Fassung:
| "2. | EN 166:2001 Persönlicher Augenschutz - Anforderungen | 11.11.2025" |
| "3. | EN 169:2002 Persönlicher Augenschutz - Filter für das Schweißen und verwandte Techniken - Transmissionsanforderungen und empfohlene Anwendung | 11.11.2025" |
| "4. | EN 170:2002 Persönlicher Augenschutz - Ultraviolettschutzfilter - Transmissionsanforderungen und empfohlene Anwendung | 11.11.2025" |
| "5. | EN 172:1994 Persönlicher Augenschutz - Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch EN 172:1994/A1:2000 EN 172:1994/A2:2001 | 11.11.2025" |
| "15 | EN 379:2003+A1:2009 Persönlicher Augenschutz - Automatische Schweißerschutzfilter | 11.11.2025" |
| "16. | EN 1731:2006 Persönlicher Augenschutz - Augen- und Gesichtsschutzgeräte aus Gewebe | 11.11.2025" |
| ENDE |