|
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2662 der Kommission vom 14. Oktober 2024 zur Festlegung eines einheitlichen Antragsformulars für den EU-Rückkehrausweis und zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2452
(ABl. L 2024/2662 vom 15.10.2024)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie (EU) 2019/997 des Rates vom 18. Juni 2019 zur Festlegung eines EU-Rückkehrausweises und zur Aufhebung des Beschlusses 96/409/GASP 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 9 und Artikel 9 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Richtlinie (EU) 2019/997 werden die Bedingungen und das Verfahren für die Ausstellung eines EU-Rückkehrausweises für nicht vertretene Bürger in Drittländern sowie ein einheitliches Format für dieses Dokument festgelegt, das aus einem einheitlichen EU-Rückkehrausweisformular und einer einheitlichen EU-Rückkehrausweismarke besteht.
(2) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2452 der Kommission 2 enthält zusätzliche technische Spezifikationen für die Gestaltung, das Format und die Farben des einheitlichen EU-Rückkehrausweisformulars und der einheitlichen EU-Rückkehrausweismarke, die Anforderungen an das Material und die Drucktechniken des einheitlichen EU-Rückkehrausweisformulars sowie die Sicherheitsmerkmale und -anforderungen, einschließlich verbesserter Normen zum Schutz vor Fälschung, Nachahmung und Verfälschung.
(3) Um den Informationsaustausch über Anträge auf Ausstellung des EU-Rückkehrausweises zu erleichtern, sollte ein einheitliches Antragsformular für den EU-Rückkehrausweis erstellt werden.
(4) Gemäß Artikel 4 Absatz 8 der Richtlinie (EU) 2019/997 wird von dem Empfänger eines EU-Rückkehrausweises verlangt, den EU-Rückkehrausweis bei der Ankunft am Zielort zurückzugeben. Gemäß Artikel 4 Absatz 9 der genannten Richtlinie sind Angaben über die Verpflichtung zur Rückgabe des EU-Rückkehrausweises in das Standard-Antragsformular für den EU-Rückkehrausweis aufzunehmen.
(5) Damit Empfänger von EU-Rückkehrausweisen die Informationen erhalten, die es ihnen ermöglichen, das Dokument gemäß den Angaben im einheitlichen Antragsformular für den EU-Rückkehrausweis an die zuständige Behörde zurückzugeben, müssen zusätzliche technische Spezifikationen für die Ausstellung des EU-Rückkehrausweises festgelegt werden. Diese Spezifikationen sollten vorsehen, dass der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt, den Hilfe leistenden Mitgliedstaat darüber informieren sollte, wo der EU-Rückkehrausweis zurückzugeben ist; diese Informationen sollten dann dem Empfänger des EU-Rückkehrausweises bereitgestellt werden.
(6) Außerdem ist es notwendig, bestimmte gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2452 vorgeschriebene technische Standards zu überarbeiten und zu aktualisieren. In Teil I des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2452 sollte klargestellt werden, dass alle Vordrucke für einheitliche EU-Rückkehrausweisformulare und -marken, die während der Lieferung gestohlen wurden oder verloren gegangen sind, von dem Mitgliedstaat, der Vordrucke beschafft hat, an die Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente gemeldet werden sollten, um Meldelücken zu vermeiden.
(7) Vorschriften für das Ausfüllen und Anbringen einheitlicher EU-Rückkehrausweismarken sollten als Teil III des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2452 hinzugefügt werden, um sicherzustellen, dass die Behörden der Mitgliedstaaten beim Ausfüllen von EU-Rückkehrausweisen, einschließlich ihrer maschinenlesbaren Zone, gemeinsame Standards einhalten.
(8) Gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/997 bestimmt jeder Mitgliedstaat eine für die Herstellung der einheitlichen EU-Rückkehrausweisformulare und -marken zuständige Stelle. Dieselbe Stelle kann von mehreren oder allen Mitgliedstaaten benannt werden. Derzeit wurden von den Mitgliedstaaten drei verschiedene Stellen benannt. Um zu vermeiden, dass von verschiedenen Stellen hergestellte EU-Rückkehrausweise dieselbe Dokumentennummer erhalten, muss sichergestellt werden, dass die Nummernbereiche durch einen Verweis auf die verschiedenen von den Mitgliedstaaten benannten Stellen voneinander zu unterscheiden sind. Zusätzlich sollte ein Nummernbereich für eine mögliche künftige Nutzung vorbehalten werden. Diese Vorschriften sollten als Teil IV des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2452 angefügt werden.
(9) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2452 sollte daher entsprechend geändert werden.
(10) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates 3 eingesetzten Ausschusses
- hat folgenden Beschluss erlassen:
(1) Das einheitliche Antragsformular für den EU-Rückkehrausweis ist in Anhang I festgelegt.
(2) Während der Konsultation gemäß Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2019/997 vor der Ausstellung eines EU-Rückkehrausweises ersucht der Hilfe leistende Mitgliedstaat den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt, Informationen darüber bereitzustellen, wo der Antragsteller den EU-Rückkehrausweis bei seiner Ankunft am Zielort zurückzugeben hat, beispielsweise bei
(3) Der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt, erteilt dem Hilfe leistenden Mitgliedstaat auf Ersuchen die in Absatz 2 genannten Informationen. Der Hilfe leistende Mitgliedstaat teilt dem Antragsteller diese Informationen bei der Ausstellung des EU-Rückkehrausweises mit.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2452 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 werden die folgenden Absätze angefügt:
"Die Vorschriften für das Ausfüllen und Anbringen einheitlicher EU-Rückkehrausweismarken sind in Teil III des Anhangs festgelegt.
Die Vorschriften für die für die Herstellung der einheitlichen EU-Rückkehrausweisformulare und -marken zuständigen Stellen sind in Teil IV des Anhangs festgelegt."
2. Teil I Nummer 3.8 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2452 erhält die Fassung des Anhangs II des vorliegenden Beschlusses.
3. Der Wortlaut im Anhang III dieses Beschlusses wird als Teil III des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2452 angefügt.
4. Der Wortlaut im Anhang IV dieses Beschlusses wird als Teil IV des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2452 angefügt.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 14. Oktober 2024
2) Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2452 der Kommission vom 8. Dezember 2022 zur Festlegung zusätzlicher technischer Spezifikationen für den EU-Rückkehrausweis gemäß der Richtlinie (EU) 2019/997 des Rates (ABl. L 320 vom 14.12.2022 S. 47, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2022/2452/oj).
3) Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates vom 29. Mai 1995 über eine einheitliche Visagestaltung (ABl. L 164 vom 14.07.1995 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1995/1683/oj).
| Anhang I |
| Application for EU Emergency Travel Document
Demande de titre de voyage provisoire de l "UE |
| Einheitliches Antragsformular / Standard application form / Formulaire type de demande | Dieses Antragsformular ist kostenfrei / This application form is free / Ce formulaire est gratuit |
| 1. Name (Familienname) / Surname (Family name) / Nom(s) [nom(s) de famille] | ||||||||||
| 2. Vorname(n) / Given name(s) (First name(s)) / Prénom(s) | ||||||||||
| 3. Geburtsdatum (TT MM JJJJ) / Date of birth (DD MM YYYY) / Date de naissance (JJ MM AAAA) | ||||||||||
| 4. Geburtsort (Stadt) / Place of birth (city) / Lieu de naissance
5. Geburtsland / Country of birth / Pays de naissance | 6. Geschlecht / Sex / Sexe
| |||||||||
| 7. Staatsangehörigkeit / Nationality / Nationalité | 8. Gegebenenfalls andere Staatsangehörigkeiten / Other nationalities, if any / Autre(s) nationalité(s), le cas échéant | |||||||||
| 9. Gegebenenfalls Nationalregister- oder Sozialversicherungsnummer / Where available, national registration or social security number / Numéro de registre national ou de sécurité sociale, le cas échéant | ||||||||||
10. Der Antragsteller ist / The applicant is / Le demandeur est
| ||||||||||
| 11. Kontaktdaten des Antragstellers / Applicant's contact information / Coordonnées du demandeur Privatanschrift / Home address / Adresse du domicile | E-Mail / E-mail / Courriel
Telefonnummer / Telephone number / Tél. | |||||||||
| 12. Bestimmungsland für den EU-Rückkehrausweis / Destination country for the EU Emergency Travel Document / Pays de destination pour le titre de voyage provisoire de l "UE | ||||||||||
13. Art des Bestimmungslandes / Type of destination country / Type de pays de destination
| ||||||||||
| 14. Transitländer zwischen dem Land der Abreise und dem unter Nummer 13 angegebenen Bestimmungsland, entsprechend der geplanten Reiseroute / Countries of transit between the departure country and the destination country indicated under point 13, reflecting the planned route / Pays de transit entre le pays de départ et le pays de destination indiqué au point 13, conformément à l'itinéraire prévu | ||||||||||
| 15. Voraussichtliche Reisedauer, entsprechend der geplanten Reiseroute (in Tagen) / Expected duration of the journey, reflecting the planned route (in days) / Durée prévue du voyage, conformément à l'itinéraire prévu (en jours) | ||||||||||
| Nachfolgende Informationen, sofern verfügbar / If available, the following information / Les informations suivantes, si elles sont disponibles
16. Art des ersetzten Reisedokuments / Type of travel document replaced / Type de titre de voyage remplacé 17. Nummer des ersetzten Reisedokuments / Number of the travel document replaced / Numéro du titre de voyage remplacé | 18. Ausstellungsdatum (TT MM JJJJ) / Date of issue (DD MM YYYY) / Date de délivrance (JJ MM AAAA)
19. Ablaufdatum (TT MM JJJJ) / Date of expiry (DD MM YYYY) / Date d'expiration (JJ MM AAAA) 20. Ausgestellt von (Land) / Issued by (country) / Délivré par (pays) | |||||||||
| 21. Wenn der Antragsteller jünger als 18 Jahre ist, folgende Angaben zum Elternteil/Vormund: Name, Vorname, Staatsangehörigkeit, Anschrift (sofern abweichend von der des Antragstellers), Telefonnummer und E-Mail-Adresse (zusätzliche Informationen können verlangt werden) / Where the applicant is under the age of 18, the following information on the parent/legal guardian: Surname, first name, nationality, address (if different from applicant's), telephone number and e-mail address (additional information may be required) / Si le demandeur a moins de 18 ans, les informations suivantes sur le parent/tuteur légal (nom, prénom, nationalité, adresse (si différente de celle du demandeur), numéro de téléphone et courriel (des informations complémentaires peuvent être requises). | ||||||||||
|
Informationen betreffend den Antragsteller (oder den Elternteil/Vormund) / Information for the applicant (or parent/legal guardian) / Informations destinées au demandeur (ou au parent/tuteur légal) Mit der Unterzeichnung dieses Antrags erkläre ich, dass ich darüber informiert bin, dass ich den EU-Rückkehrausweis bei meiner Ankunft am Bestimmungsort an die zuständigen Behörden zurückgeben muss; für die Rückgabe gelten die Informationen, die ich bei der Ausstellung des EU-Rückkehrausweises erhalte. Der EU-Rückkehrausweis ist an die von dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit ich besitze, benannten Behörden zurückzugeben. Dabei kann es sich handeln um
Für die Bearbeitung meines Antrags auf Ausstellung eines EU-Rückkehrausweises müssen personenbezogene Daten aus diesem Antragsformular sowie aus verfügbaren Identifizierungsmitteln wie Personalausweis oder Führerschein erfasst und ein Lichtbild von mir aufgenommen werden. Alle Daten zu meiner Person aus diesem Antragsformular sowie aus verfügbaren Identifizierungsmitteln wie Personalausweis oder Führerschein sowie mein Lichtbild können den zuständigen Behörden des EU-Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit ich besitze, sowie den Behörden des Hilfe leistenden EU-Mitgliedstaats zwecks Ausstellung eines EU-Rückkehrausweises zur Verfügung gestellt und von diesen Behörden verarbeitet werden. Der Hilfe leistende Mitgliedstaat und der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit ich besitze, speichern diese personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies erforderlich ist, u. a. für die Erhebung etwaiger Gebühren. In keinem Fall werden diese personenbezogenen Daten von dem Hilfe leistenden Mitgliedstaat länger als 180 Tage bzw. vom Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit ich besitze, länger als zwei Jahre gespeichert. Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 fungieren die Konsularbehörden des Hilfe leistenden Mitgliedstaats und des Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit ich besitze, als Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, u. a. der Daten in diesem Formular. I am aware that I can address requests for the exercise of my rights under that Regulation to those controllers. Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und dass sie richtig und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben zur Ablehnung meines Antrags oder zur Annullierung eines bereits ausgestellten EU-Rückkehrausweises führen können. Ferner kann ich nach dem Recht des Mitgliedstaats, der den Antrag bearbeitet, strafrechtlich belangt werden. By signing this application, I declare that I am aware that I need to return the EU Emergency Travel Document to the authorities once I have reached my final destination in line with the information that I receive upon issuance of the EU Emergency Travel Document . The EU Emergency Travel Document should be returned to the authorities designated by my Member State of nationality. These may include:
The collection of personal data included in this application form and any available means of identification such as an identity card or driving licence, and the taking of my photograph, are necessary for the processing of the application for an EU Emergency Travel Document. Any personal data concerning me that appears on the application form and any available means of identification such as an identity card or driving licence, as well as my photograph, may be provided to the relevant authorities of my EU Member State of nationality and processed by those authorities, as well as the authorities of the assisting EU Member State, for the purposes of issuing an EU Emergency Travel Document. The assisting Member State and the Member State of nationality will retain such personal data only for as long as necessary, including for the collection of any applicable fees. In no case will that personal data be retained longer than 180 days by the assisting Member State or longer than two years by the Member State of nationality. In accordance with the EU's General Data Protection Regulation (EU) 2016/679, the consular authorities of the assisting Member State and the Member State of nationality act as controllers regarding the personal data including on this form. I am aware that I can address requests for the exercise of my rights under that Regulation to those controllers. I declare that to the best of my knowledge all information provided by me is correct and complete. I am aware that any false statements may lead to my application being rejected or to the annulment of an EU Emergency Travel Document already issued. It may also render me liable to prosecution under the law of the Member State handling the application.
Il est nécessaire, aux fins du traitement de la demande de titre de voyage provisoire de l "UE, de collecter les données à caractère personnel figurant dans le présent formulaire de demande et sur tous les moyens d'identification disponibles, par exemple la carte d'identité ou le permis de conduire, ainsi que de me photographier. Toutes les données à caractère personnel me concernant figurant dans le formulaire de demande et sur tous les moyens d'identification disponibles, par exemple la carte d'identité ou le permis de conduire, ainsi que ma photo, peuvent être transmises aux autorités compétentes de l"État membre de l "UE dont j'ai la nationalité et être traitées par ces autorités, ainsi que par les autorités de l"État membre de l "UE prêtant assistance aux fins de la délivrance du titre de voyage provisoire de l "UE. | ||||||||||
| Ort und Datum / Place and date / Lieu et date Unterschrift des Antragstellers (oder des Elternteils/Vormunds) / Signature of the applicant (or parent/legal guardian) / signature du demandeur (ou du parent/tuteur légal) | ||||||||||
|
Nur für amtliche Zwecke / For official use only / Partie réservée à l'administration Datum der Antragstellung / Date of application / Date de la demande Antragsnummer / Application number / Numéro de la demande Der Antrag wurde eingereicht bei / Application lodged at / Demande introduite
in (Land/Ort) / in (country/city) / à/en/au/aux (nom du pays/de la ville) Zuständiger Sachbearbeiter / File handled by / Responsable du dossier Name und Vorname(n) / Surname and given name(s) / Nom et prénom(s) E-Mail / E-mail / Courriel Telefonnummer / Telephone number / Tél. | ||||||||||
| Anhang II |
"3.8. Lieferung
Die Lieferung von EU-Rückkehrausweisen wird vom beauftragenden Mitgliedstaat gemeinsam mit dem Hersteller geregelt. Da die vollständigen, aber noch nicht personalisierten EU-Rückkehrausweise mit einem sehr hohen Sicherheitsrisiko behaftet sind, ist bei der Beförderung höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten.
Für jede Art der Beförderung ist eine allgemeine Risikobewertung durchzuführen und zu dokumentieren; ferner sind alle als notwendig erachteten zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen (z.B. Einsatz von gepanzerten Fahrzeugen oder Begleitfahrzeugen). Ändern sich die betreffenden Umstände, so ist die jeweilige Bewertung zu überprüfen.
Alle Be- und Entladevorgänge - einschließlich Lieferungen an den Empfänger - sind nach dem Vieraugenprinzip von mindestens zwei Personen zu kontrollieren.
Die Seriennummern der beförderten EU-Rückkehrausweise sind dem beauftragenden Mitgliedstaat vor der Abfahrt elektronisch zu übermitteln.
Der Status und die Position der Fahrzeuge, die die Sicherheitsdruckerzeugnisse befördern, sollten während des Transports regelmäßig überprüft werden. Es muss mindestens zwei voneinander unabhängige Systeme geben, die im Falle einer Transportunterbrechung eine wirksame Kommunikation mit externen Partnern gewährleisten.
Jede Unregelmäßigkeit (z.B. Missachtung dieser grundlegenden Beförderungsbestimmungen durch eine Partei, Angriff auf den Transport sowie jeglicher Verlust während des Transports) sind dem Hersteller umgehend mitzuteilen.
Vom Inneren des Fahrerhauses darf kein Zugang zu den Sicherheitserzeugnissen möglich sein; der Fahrzeuginnenraum, in dem die Waren befördert werden, muss aus Metall und komplett ummantelt sein (keine Fahrzeuge mit Seitenplanen); der Zugang für das Be- und Entladen muss über eine verschlossene Tür erfolgen. Die Schlüssel für die Schlösser dürfen nicht im Fahrzeug mitgeführt werden.
Jeder Vertrag über die Lieferung von Vordrucken für EU-Rückkehrausweisformulare und -aufkleber muss eine Klausel enthalten, wonach jeder Diebstahl oder Verlust von Vordrucken für einheitliche EU-Rückkehrausweisformulare und -marken dem beauftragenden Mitgliedstaat unverzüglich zu melden ist, einschließlich der betroffenen Seriennummern. Unbeschadet etwaiger Meldepflichten nach Artikel 38 Absatz 2 Buchstabe k der Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates * müssen die beauftragenden Mitgliedstaaten einen solchen Diebstahl oder Verlust an die Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente (SLTD) melden."
| Anhang III |
"Teil III
Ausfüllen und Anbringung einheitlicher EU-Rückkehrausweismarken
1. Ausfüllen einheitlicher EU-Rückkehrausweismarken
In die einheitliche EU-Rückkehrausweismarke werden die nachstehenden Angaben eingetragen:
1.1. Feld "ONE JOURNEY TO/POUR UN VOYAGE VERS"
In dieses Feld wird das Bestimmungsland eingetragen, für das der EU-Rückkehrausweis ausgestellt wird.
In diesem Feld ist die Kurzbezeichnung in englischer Sprache gemäß Abschnitt 7.1.1 und Anhang A5 der vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union herausgegebenen Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen zu verwenden.
Der ausstellende Mitgliedstaat kann das Bestimmungsland auch in einer oder mehreren anderen Amtssprachen angeben. Angaben in verschiedenen Sprachen sind durch einen Schrägstrich (/) zu trennen (Beispiel: Italy/Italie).
1.2. Feld "VIA/VIA":
In diesem Feld kann - entsprechend der geplanten Reiseroute - jedes Transitland zwischen dem Land der Abreise und dem Bestimmungsland angegeben werden.
Dieses Feld ist unter Verwendung der aus drei Buchstaben bestehenden Codes gemäß dem ICAO-Dokument 9303 über maschinenlesbare Reisedokumente auszufüllen.
Werden mehrere Transitländer angegeben, so sind diese mit einem Bindestrich zu separieren (Beispiel: ESP-AUT). Es dürfen höchstens fünf Transitländer angegeben werden.
1.3. Feld "NUMBER OF THE EU ETD FORM/Numéro DU FORMULAIRE TVP UE":
In diesem Feld ist die Nummer des einheitlichen EU-Rückkehrausweisformulars anzugeben, auf dem die einheitliche EU-Rückkehrausweismarke angebracht wird.
1.4. Feld "ISSUING STATE/ÉTAT DE DÉLIVRANCE":
In dieses Feld wird der Mitgliedstaat eingetragen, der den EU-Rückkehrausweis ausstellt.
Dieses Feld ist unter Verwendung der aus drei Buchstaben bestehenden Codes gemäß dem ICAO-Dokument 9303 über maschinenlesbare Reisedokumente auszufüllen.
1.5. Feld "ISSUED IN/DÉLIVRÉ À":
In dieses Feld wird der Standort der ausstellenden Behörde eingetragen.
Der Ort ist in englischer oder französischer Sprache anzugeben.
Der ausstellende Mitgliedstaat kann im Einklang mit den nationalen Gepflogenheiten den Namen oder die Abkürzung der ausstellenden Behörde angeben.
1.6. Feld "DATE OF ISSUE/Date de délivrance":
In dieses Feld wird das Ausstellungsdatum des EU-Rückkehrausweises eingetragen.
Datumsangaben sind wie folgt einzutragen:
Beispiel: 20 01 2018 = 20. Januar 2018.
1.7. Feld "DATE OF EXPIRY/date d'expiration":
In diesem Feld wird das Ablaufdatum des EU-Rückkehrausweises angegeben.
Die Daten werden gemäß Nummer 1.6 dieses Teils des Anhangs eingetragen.
Gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2019/997 gilt ein EU-Rückkehrausweis für den zur Beendigung der Reise, für die er ausgestellt wurde, erforderlichen Zeitraum. Bei der Berechnung dieses Zeitraums sind etwaige notwendige Übernachtungsaufenthalte und für das Erreichen von Anschlussverbindungen notwendige Zeiten zu berücksichtigen. Die Gültigkeitsdauer schließt eine zusätzliche Nachfrist von zwei Tagen ein. Gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2019/997 darf die Gültigkeitsdauer eines EU-Rückkehrausweises außer unter außergewöhnlichen Umständen 15 Kalendertage nicht überschreiten.
1.8. Feld "SURNAME, GIVEN NAME/NOM, PRÉNOM":
In diesem Feld werden Name und Vorname(n) des Empfängers - in dieser Reihenfolge - angegeben, getrennt durch ein einzelnes Komma (,).
Dieses Feld ist nach den Konventionen für die Schreibweise von Namen gemäß dem ICAO-Dokument 9303 über maschinenlesbare Reisedokumente auszufüllen.
Bei langen Namen kann eine zweite Zeile verwendet werden. Eine solche Zeile darf nicht mit dem beugungsoptisch variablen Merkmal, dem für die mögliche Hinzufügung eines gemeinsamen 2D-Strichcodes reservierten Feld oder der maschinenlesbaren Zone in Konflikt kommen.
Lassen sich Name und Vorname aufgrund ihrer Länge nicht vollständig in das Feld eintragen, so wird anstelle der überzähligen Schriftzeichen ein Punkt (.) gesetzt.
1.9. Feld "NATIONALITY/NATIONALITÉ":
In diesem Feld wird die Staatsangehörigkeit des Empfängers angegeben.
Dieses Feld ist unter Verwendung der aus drei Buchstaben bestehenden Codes gemäß dem ICAO-Dokument 9303 über maschinenlesbare Reisedokumente auszufüllen.
1.10. Feld "DATE OF BIRTH/DATE DE NAISSANCE":
In diesem Feld wird das Geburtsdatum des Empfängers angegeben.
Die Daten werden gemäß Nummer 1.6 dieses Teils des Anhangs eingetragen.
1.11. Feld "SEX/SEXE":
In diesem Feld wird das Geschlecht des Empfängers angegeben.
Dieses Feld ist gemäß Teil 6 des ICAO-Dokuments 9303 über maschinenlesbare Reisedokumente auszufüllen.
1.12. Feld "REMARKS/Observations":
Dieses Feld wird von der ausstellenden Behörde zur Eintragung aller weiteren erforderlichen Informationen, z.B. Art und Nummer des ersetzten Dokuments, verwendet.
Sind diese Informationen verfügbar, so ist das ersetzte Dokument unter Verwendung des aus zwei Buchstaben bestehenden Dokumentencodes gemäß dem ICAO-Dokument 9303 über maschinenlesbare Reisedokumente, gefolgt von der Dokumentennummer, anzugeben (z.B. PP123456789).
Lassen sich Name und Vorname aufgrund ihrer Länge nicht vollständig in das Feld "SURNAME, GIVEN NAME/NOM, PRÉNOM" eintragen, so wird anstelle der überzähligen Schriftzeichen ein Punkt (.) gesetzt.
Wird der EU-Rückkehrausweis einem Minderjährigen ausgestellt, kann dieses Feld auch zur Angabe des Namens und der Beziehungsstatus des Erwachsenen, der den Minderjährigen begleitet, verwendet werden, z.B. in folgendem Format:
"Accompanied by [Name, Vorname] ([Beziehung angeben, z.B. "mother", "father" usw.])", Beispiel: "Accompanied by Eriksson, Anna Maria (mother)".
Diese Angaben sind in englischer oder französischer Sprache einzutragen.
1.13. Schriftgröße
Die Eintragungen in die Sichtzone sollten mit einer Schriftgröße von mindestens 1,8 mm (Abmessung des Buchstabens "E") ausgefüllt werden. Sie dürfen nicht mit einer Schriftgröße von weniger als 1,6 mm gedruckt werden.
1.14. Feld für das Gesichtsbild:
Das Farblichtbild des Inhabers des EU-Rückkehrausweises wird in das hierfür vorgesehene Feld auf der EU-Rückkehrausweismarke gemäß Teil 6 des ICAO-Dokuments 9303 über maschinenlesbare Reisedokumente und dem technischen Bericht über die Qualität des Porträtfotos integriert.
Für die Qualität des Lichtbilds ist der technische Bericht über die Qualität des Porträtfotos (Reference Facial Images for MRTD), Version 1.0 von April 2018 *, maßgebend.
1.15. Maschinenlesbare Zone (Machine-readable zone - MRZ):
Die einheitliche EU-Rückkehrausweismarke muss die einschlägigen maschinenlesbaren Informationen gemäß Teil 6 des ICAO-Dokuments 9303 über maschinenlesbare Reisedokumente enthalten und den Spezifikationen des ICAO-Dokuments 9303 über maschinenlesbare Reisedokumente, Teil 3, entsprechen.
Zusätzlich werden die nachstehenden Positionen wie folgt ausgefüllt:
|
MRZ | Datenelement |
Spezifikationen |
|
1-2 | Dokumentencode | Die Zeichen "PU" sind zu verwenden, um das Dokument als einen aus einem Blatt bestehenden Rückkehrausweis mit MRZ zu kennzeichnen **. |
|
MRZ | Datenelement |
Spezifikationen |
|
1-9 | Dokumentennummer | Es sind der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode des ausstellenden Mitgliedstaats gemäß dem ICAO-Dokument 9303 und die auf der einheitlichen EU-Rückkehrausweismarke vorgedruckte siebenstellige Nummer zu verwenden. |
|
29-35 | Fakultative Datenelemente | Es ist die Nummer des einheitlichen EU-Rückkehrausweisformulars zu verwenden. |
2. Anbringung der einheitlichen EU-Rückkehrausweismarke
2.1. Die einheitliche EU-Rückkehrausweismarke wird auf der zweiten Seite des einheitlichen EU-Rückkehrausweisformulars so angebracht, dass ein leichtes Entfernen verhindert wird.
2.2. Die einheitliche EU-Rückkehrausweismarke wird randseitig angebracht. Die maschinenlesbare Zone der einheitlichen EU-Rückkehrausweismarke wird am äußeren Rand der Seite ausgerichtet.
2.3. Der Stempel der ausstellenden Behörde wird so auf der einheitlichen EU-Rückkehrausweismarke angebracht, dass er darüber hinaus auch auf die Seite reicht."
**) Delegierte Richtlinie (EU) 2024/1986 der Kommission vom 6. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/997 des Rates im Hinblick auf den maschinenlesbaren Bereich des EU-Rückkehrausweises (ABl. L, 2024/1986, 16.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir_del/2024/1986/oj).
| Anhang IV |
"Teil IV
Vorschriften für die für die Herstellung einheitlicher EU-Rückkehrausweisformulare und -marken zuständigen Stellen
1. Von den Mitgliedstaaten benannte Stellen
Die Mitgliedstaaten haben gemäß Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2019/997 folgende Stellen als Hersteller ihrer einheitlichen EU-Rückkehrausweisformulare und -aufkleber mitgeteilt:
(1) Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato S.p.A.
Benannt von: Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland und Schweden.
(2) Imprensa Nacional - Casa da Moeda, S. A.
Benannt von: Portugal.
(3) IN Group
Benannt von: Frankreich *.
2. Nummernbereiche, die den für die Herstellung der EU-Rückkehrausweisformulare benannten Stellen zugewiesen wurden
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die von ihnen für die Herstellung ihrer einheitlichen EU-Rückkehrausweisformulare und -marken benannte Stelle beim Vordruck der siebenstelligen Nummer auf den EU-Rückkehrausweisformularen folgende Nummernbereiche einhält:
(1) Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato S.p.A. 0.000.000-6.999.999;
(2) Imprensa Nacional - Casa da Moeda, S. A. 7.000.000-7.499.999;
(3) IN Group: 7.500.000-8.999.999.
Der Nummernbereich 9.000.000-9.999.999 ist für eine künftige Nutzung reserviert."
| ENDE | |