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Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2909 der Kommission vom 22. November 2024 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 813/2013 und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 811/2013 ausgearbeiteten harmonisierten Normen für Gasheizkessel

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/2909 vom 25.11.2024)



Ergänzende Informationen
Normenübersicht // Normen - Beschl. (EU) 2024/2909


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Gasheizkesseln, die mit harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, oder Teilen davon übereinstimmen, die Konformität mit den einschlägigen Anforderungen der anwendbaren Durchführungsmaßnahme vermutet, auf die sich diese Normen oder ihre Teile gemäß Artikel 9 Absatz 2 und Anhang VII der Richtlinie beziehen und deren Anforderungen sie abdecken.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 2626 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), harmonisierte Normen zur Unterstützung der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 813/2013 der Kommission 4 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 811/2013 der Kommission im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen 5 zu erstellen.

(3) Auf der Grundlage des mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 2626 final erteilten Auftrags veröffentlichte das CEN angepasste Normen 6, insbesondere die Norm EN 15502-1:2021+A1:2023 über Heizkessel für gasförmige Brennstoffe.

(4) Die Kommission prüfte gemeinsam mit dem CEN, ob die von ihm erarbeitete Norm EN 15502-1:2021+A1:2023 dem Auftrag M/535 vom 28. April 2015 entspricht.

(5) Wie die Bewertung ergab, wird die Norm den von ihr abzudeckenden Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 813/2013 und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 811/2013 gerecht. Die Fundstelle dieser Norm sollte daher im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

(6) In der Mitteilung 2014/C 207/02 der Kommission 7 über die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 813/2013 und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 811/2013 wurde auf die Europäische Norm EN 15502-1:2012 sowie auf einige weitere europäische Normen verwiesen, um Mess- und Berechnungsmethoden zugänglich zu machen, bevor Fundstellen harmonisierter Normen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sind. Da die Norm EN 15502-1:2012 überholt ist, ist der Verweis in der Mitteilung 2014/C 207/02 nicht mehr relevant.

(7) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Vermutung der Konformität mit den entsprechenden wesentlichen Anforderungen, einschließlich der Sicherheitsziele, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstellen dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die in den Anhängen dieses Beschlusses aufgeführten Fundstellen harmonisierter Normen für Gasheizkessel zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 813/2013 und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 811/2013 werden hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 22. November 2024

1) ABl. L 316 vom 14.11.2012 S. 12, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/1025/oj.

2) Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom 31.10.2009 S. 10, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/125/oj).

3) Durchführungsbeschluss C(2015) 2626 der Kommission vom 27. April 2015 über einen Normungsauftrag an die europäischen Normungsorganisationen gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Unterstützung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 813/2013 vom 2. August 2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 811/2013 der Kommission vom 18. Februar 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen.

4) Verordnung (EU) Nr. 813/2013 der Kommission vom 2. August 2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten (ABl. L 239 vom 06.09.2013 S. 136, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/813/oj).

5) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 811/2013 der Kommission vom 18. Februar 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen (ABl. L 239 vom 06.09.2013 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2013/811/oj).

6) In Bezug auf Gasheizkessel beauftragte die Kommission das CEN insbesondere, die Normen EN 15502-1:2012, EN 15316-4-1:2008, EN 15036-1:2006 und andere einschlägige Normen anzupassen.

7) Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 813/2013 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 811/2013 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen (ABl. C 207 vom 03.07.2014 S. 2).

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Anhang I


Nr. Harmonisierte Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 813/2013
1. EN 15502-1:2021+A1:2023
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen

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Anhang II


Nr. Harmonisierte Normen zur Unterstützung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 811/2013
1. EN 15502-1:2021+A1:2023
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen


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