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Durchführungsverordnung (EU) 2024/2959 der Kommission vom 29. November 2024 zur Benennung von Referenzlaboratorien der Europäischen Union für die öffentliche Gesundheit in den Bereichen durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Bakterien, durch Lebensmittel, das Wasser und Vektoren übertragene Helminthen und Protozoen sowie durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Viren
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/2959 vom 02.12.2024)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß der Verordnung (EU) 2022/2371 sollen die Referenzlaboratorien der Europäischen Union (im Folgenden "EU-Referenzlaboratorien") im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder für spezifische Bereiche der öffentlichen Gesundheit, die für die Durchführung dieser Verordnung relevant sind, die nationalen Referenzlaboratorien unterstützen sowie bewährte Verfahren und die Angleichung der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Diagnostik, die Testmethoden und die Verwendung bestimmter Tests zur einheitlichen Überwachung und Meldung von Krankheiten durch die Mitgliedstaaten fördern.
(2) Im Einklang mit Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/2371 veröffentlichte die Kommission im April 2024 2 Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen für die Benennung von EU-Referenzlaboratorien in drei Bereichen der öffentlichen Gesundheit, nämlich durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Bakterien, durch Lebensmittel, das Wasser und Vektoren übertragene Helminthen und Protozoen sowie durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Viren.
(3) Auf diese Aufforderungen hin reichten die Mitgliedstaaten bis zum 14. August 2024 Bewerbungen für die Benennung ein, die von einem von den Kommissionsdienststellen eingesetzten Auswahlausschuss bewertet wurden.
(4) Der Auswahlausschuss hat die in Artikel 15 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2022/2371 und in den Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen festgelegten Anforderungen für EU-Referenzlaboratorien berücksichtigt.
(5) Nach Abschluss des Auswahlverfahrens sollten die erfolgreichen Laboratorien als EU-Referenzlaboratorien benannt und ihre Zuständigkeiten und Aufgaben festgelegt werden.
(6) Damit die im Jahresarbeitsprogramm 2024 für EU4Health 3 zugewiesenen Mittel verwendet werden können, sollte die Benennung von EU-Referenzlaboratorien im Bereich der öffentlichen Gesundheit so bald wie möglich erfolgen.
(7) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren
- hat folgende Verordnung erlassen:
(1) Das in Anhang I angeführte Konsortium wird bis zum 22. Dezember 2031 als Referenzlaboratorium der Europäischen Union für die öffentliche Gesundheit im Bereich durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Bakterien benannt.
(2) Die Zuständigkeiten und Aufgaben dieses Referenzlaboratoriums der Europäischen Union sind in dem genannten Anhang festgelegt.
(1) Das in Anhang II angeführte Konsortium wird bis zum 22. Dezember 2031 als Referenzlaboratorium der Europäischen Union für die öffentliche Gesundheit im Bereich durch Lebensmittel, das Wasser und Vektoren übertragene Helminthen und Protozoen benannt.
(2) Die Zuständigkeiten und Aufgaben dieses Referenzlaboratoriums der Europäischen Union sind in dem genannten Anhang festgelegt.
(1) Das in Anhang III angeführte Konsortium wird bis zum 22. Dezember 2031 als Referenzlaboratorium der Europäischen Union für die öffentliche Gesundheit im Bereich durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Viren benannt.
(2) Die Zuständigkeiten und Aufgaben dieses Referenzlaboratoriums der Europäischen Union sind in dem genannten Anhang festgelegt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 29. November 2024
2) https://health.ec.europa.eu/consultations/eu-reference-laboratories-public-health-2024-calls-applications_en.
3) https://health.ec.europa.eu/publications/2024-eu4health-work-programme_en.
| Das EU-Referenzlaboratorium für die öffentliche Gesundheit im Bereich durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Bakterien, seine Zuständigkeiten und Aufgaben | Anhang I |
1. Als EU-Referenzlaboratorium für die öffentliche Gesundheit im Bereich durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Bakterien (im Folgenden "EURL") benanntes Konsortium:
Leitung des Konsortiums:
Statens Serum Institut, Artillerivej 5, 2300 Kobenhavn S, DÄNEMARK
Weitere Mitglieder:
Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu, Antonie van Leeuwenhoeklaan 9, 3721 MA, Bilthoven, NIEDERLANDE, ab Mai 2025: Helsinkilaan 1, 3584 CB, Utrecht, NIEDERLANDE
Istituto Superiore di Sanità, Viale Regina Elena 299, 00161 Roma RM, ITALIEN
2. Zuständigkeiten und Aufgaben:
Das EURL unterstützt die nationalen Referenzlaboratorien und fördert bewährte Verfahren und Qualität, um die mikrobiologische Gesundheit der Bevölkerung im Bereich durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Bakterien zu stärken.
Das EURL unterstützt die nationalen Referenzlaboratorien bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit den folgenden durch Lebensmittel und das Wasser übertragenen Bakterien: Salmonella spp., Shiga-Toxin-bildende E. coli (STEC), Listeria monocytogenes, Campylobacter spp. und Shigella spp. Auch Vibrio spp. und Yersinia spp. (mit Ausnahme von Y. pestis) fallen in den Zuständigkeitsbereich des EURL. Sollte auf EU-Ebene einschlägiger Bedarf in Bezug auf andere durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Bakterien bestehen, die für die öffentliche Gesundheit von Bedeutung sind, kann das EURL auch um Auskünfte und Beratung zu diesen Bakterien ersucht werden.
Das EURL unterstützt die Mitglieder des Europäischen Netzes für durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Krankheiten und Zoonosen (FWD-Net) 1 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) in Bezug auf Aspekte im Zusammenhang mit der Diagnostik und den Testmethoden sowie der Verwendung bestimmter Tests zur einheitlichen Überwachung und Meldung von Krankheiten.
Für die Durchführung der Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsplans des EURL, den das EURL entwickelt und mit dem ECDC vereinbart, koordiniert das EURL die nationalen Kontaktstellen für durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Krankheiten und die für das EURL relevanten operativen Anlaufstellen für Mikrobiologie.
Auf Ersuchen des ECDC beteiligt sich das EURL an den einschlägigen Netzen und Strukturen des ECDC. Das EURL beteiligt sich am Netz der EU-Referenzlaboratorien, das gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2371 vom ECDC betrieben und koordiniert wird.
Das EURL sorgt dafür, dass
Das EURL legt seine Vertraulichkeitspolitik fest, einschließlich Regelungen für die angemessene sichere Handhabung, Speicherung und Verarbeitung von Proben und Informationen sowie Maßnahmen zur Verhinderung einer unzulässigen Offenlegung vertraulicher Informationen.
Das EURL ist für die folgenden Aufgaben zuständig:
| Das EU-Referenzlaboratorium für die öffentliche Gesundheit im Bereich durch Lebensmittel, das Wasser und Vektoren übertragene Helminthen und Protozoen, seine Zuständigkeiten und Aufgaben | Anhang II |
1. Als EU-Referenzlaboratorium für die öffentliche Gesundheit im Bereich durch Lebensmittel, das Wasser und Vektoren übertragene Helminthen und Protozoen (im Folgenden "EURL") benanntes Konsortium:
Leitung des Konsortiums:
Istituto Superiore di Sanità, Viale Regina Elena 299, 00161 Roma RM, ITALIEN
Weitere Mitglieder:
Folkhälsomyndigheten, Nobels väg 18, SE-171 82 Solna, SCHWEDEN
2. Zuständigkeiten und Aufgaben:
Das EURL unterstützt die nationalen Referenzlaboratorien und fördert bewährte Verfahren und Qualität, um die mikrobiologische Gesundheit der Bevölkerung im Bereich durch Lebensmittel, das Wasser und Vektoren übertragene Helminthen und Protozoen zu stärken.
Das EURL unterstützt die nationalen Referenzlaboratorien bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit den folgenden durch Lebensmittel, das Wasser und Vektoren übertragenen Helminthen und Protozoen: Echinococcus spp., Toxoplasma gondii, Trichinella spp. und Plasmodium spp. Sollte auf EU-Ebene einschlägiger Bedarf in Bezug auf andere durch Lebensmittel, das Wasser und Vektoren übertragene Parasiten bestehen, die für die öffentliche Gesundheit von Bedeutung sind (z.B. Cryptosporidium spp., Giardia lamblia, Leishmania spp., Strongyloides stercoralis und Taenia solium), kann das EURL auch um Auskünfte und Beratung zu diesen Helminthen und Protozoen ersucht werden.
Das EURL unterstützt die Mitglieder des Europäischen Netzes für neu auftretende und vektorübertragene Krankheiten (EVD-Net) 1 und des Europäischen Netzes für durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Krankheiten und Zoonosen (FWD-Net) 2 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) in Bezug auf Aspekte im Zusammenhang mit der Diagnostik und den Testmethoden sowie der Verwendung bestimmter Tests zur einheitlichen Überwachung und Meldung von Krankheiten.
Für die Durchführung der Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsplans des EURL, den das EURL entwickelt und mit dem ECDC vereinbart, koordiniert das EURL die nationalen Kontaktstellen für durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Krankheiten und für neu auftretende und vektorübertragene Krankheiten sowie die für das EURL relevanten operativen Anlaufstellen für Mikrobiologie.
Auf Ersuchen des ECDC beteiligt sich das EURL an den einschlägigen Netzen und Strukturen des ECDC. Das EURL beteiligt sich am Netz der EU-Referenzlaboratorien, das gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2371 vom ECDC betrieben und koordiniert wird.
Das EURL sorgt dafür, dass
Das EURL legt seine Vertraulichkeitspolitik fest, einschließlich Regelungen für die angemessene sichere Handhabung, Speicherung und Verarbeitung von Proben und Informationen sowie Maßnahmen zur Verhinderung einer unzulässigen Offenlegung vertraulicher Informationen.
Das EURL ist für die folgenden Aufgaben zuständig:
2) https://www.ecdc.europa.eu/en/about-us/partnerships-and-networks/disease-and-laboratory-networks/fwd-net.
| Das EU-Referenzlaboratorium für die öffentliche Gesundheit im Bereich durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Viren, seine Zuständigkeiten und Aufgaben | Anhang III |
1. Als EU-Referenzlaboratorium für die öffentliche Gesundheit im Bereich durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Viren (im Folgenden "EURL") benanntes Konsortium:
Leitung des Konsortiums:
Norwegian Institute of Public Health (NIPH), Lovisenberggata 6, 0456 Oslo, NORWEGEN
Weitere Mitglieder:
Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu, Antonie van Leeuwenhoeklaan 9, 3721 MA, Bilthoven, NIEDERLANDE, ab Mai 2025: Helsinkilaan 1, 3584 CB, Utrecht, NIEDERLANDE
Universitätsklinikum Regensburg, Franz-Josef-Strauss-Allee 11, 93053 Regensburg, DEUTSCHLAND
2. Zuständigkeiten und Aufgaben:
Das EURL unterstützt die nationalen Referenzlaboratorien und fördert bewährte Verfahren und Qualität, um die mikrobiologische Gesundheit der Bevölkerung im Bereich durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Viren zu stärken.
Das EURL unterstützt die nationalen Referenzlaboratorien bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hepatitis-A-Virus: In den Zuständigkeitsbereich des EURL fällt auch das Hepatitis-E-Virus. Sollte auf EU-Ebene einschlägiger Bedarf in Bezug auf andere durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Viren bestehen, die für die öffentliche Gesundheit von Bedeutung sind, kann das EURL auch um Auskünfte und Beratung zu diesen Viren ersucht werden.
Das EURL unterstützt die Mitglieder des Europäischen Netzes für durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Krankheiten und Zoonosen (FWD-Net) 1 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) in Bezug auf Aspekte im Zusammenhang mit der Diagnostik und den Testmethoden sowie der Verwendung bestimmter Tests zur einheitlichen Überwachung und Meldung von Krankheiten.
Für die Durchführung der Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsplans des EURL, den das EURL entwickelt und mit dem ECDC vereinbart, koordiniert das EURL die nationalen Kontaktstellen für durch Lebensmittel und das Wasser übertragene Krankheiten und die für das EURL relevanten operativen Anlaufstellen für Mikrobiologie.
Auf Ersuchen des ECDC beteiligt sich das EURL an den einschlägigen Netzen und Strukturen des ECDC. Das EURL beteiligt sich am Netz der EU-Referenzlaboratorien, das gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2371 vom ECDC betrieben und koordiniert wird.
Das EURL sorgt dafür, dass
Das EURL legt seine Vertraulichkeitspolitik fest, einschließlich Regelungen für die angemessene sichere Handhabung, Speicherung und Verarbeitung von Proben und Informationen sowie Maßnahmen zur Verhinderung einer unzulässigen Offenlegung vertraulicher Informationen.
Das EURL ist für die folgenden Aufgaben zuständig:
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