Beschluss (GASP) 2024/3154 des Rates vom 16. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
(ABl. L 2024/3154 vom 16.12.2024)
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 9. Oktober 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2135 1 erlassen.
(2) Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 27. November 2023 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der die Union und ihre Mitgliedstaaten die anhaltenden Kämpfe zwischen den sudanesischen Streitkräften (Sudanese Armed Forces - SAF) und den Rapid Support Forces (RSF) sowie den jeweils angeschlossenen Milizen erneut aufs Schärfste verurteilt haben. In der Erklärung werden ferner die dramatische Eskalation der Gewalt und die nicht wiedergutzumachenden Verluste an Menschenleben in Darfur und im ganzen Land sowie die Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht beklagt.
(3) Der Rat hat am 22. Januar 2024 durch den Beschluss (GASP) 2024/383 2 restriktive Maßnahmen gegen sechs Organisationen der SAF und der RSF angenommen, die für die Unterstützung von Handlungen verantwortlich sind, welche die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben.
(4) Der Rat hat am 24. Juni 2024 durch den Beschluss (GASP) 2024/1784 3 restriktive Maßnahmen gegen sechs Personen angenommen, die für die Unterstützung von Handlungen verantwortlich sind, welche die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben.
(5) Angesichts der sehr ernsten Lage sollten vier Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 aufgenommen werden.
(6) Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 2024.
2) Beschluss (GASP) 2024/383 des Rates vom 22. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben (ABl. L, 2024/383, 22.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/383/oj).
3) Beschluss (GASP) 2024/1784 des Rates vom 24. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben (ABl. L, 2024/1784, 24.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1784/oj).
| Anhang |
Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 werden unter der Überschrift "A. Liste der natürlichen Personen nach Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1" die folgenden Einträge angefügt:
| Name | Angaben zur Identifizierung | Gründe | Datum der Aufnahme in die Liste | |
| "7. | Salah Abdallah Mohamed SALAH alias SALAH GOSH | Geburtsdatum: 1957 Geburtsort: Nuri, Sudan Staatsangehörigkeit: sudanesisch Reisepass: YSJCYKRYG1U5 Geschlecht: männlich Funktion: ehemaliger nationaler Sicherheitsberater der Republik Sudan; ehemaliger Direktor des sudanesischen nationalen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes; Verbundene Personen: ehemaliger Präsident der Republik Sudan, Omar Al-Baschir; General Abdelfattah Al-Burhan Verbundene Organisationen: Nationaler Nachrichten- und Sicherheitsdienst (NISS) | Salah Abdallah Mohamed Salah ist der ehemalige nationale Sicherheitsberater der Republik Sudan und der ehemalige Direktor des sudanesischen nationalen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes (NISS). Salah Abdallah Mohamed Salah ist verantwortlich für mehrere Staatsstreiche im Sudan (insbesondere diejenigen in den Jahren 2012 und 2019) und half bei der Durchführung eines Staatsstreichs im Jahr 2021. Er gilt weithin als der Geheimdienstchef Sudans. Aufgrund seiner Erfahrung als ehemaliger Sicherheitsbeamter spielte er eine Rolle bei der Unterstützung ehemaliger Regimeangehöriger bei der Rückkehr an die Macht und untergrub die Bemühungen um die Errichtung einer Zivilregierung in Sudan. Nach dem Sturz des Al-Baschir-Regimes ist Salah Abdallah Mohamed Salah weiterhin an Aktivitäten beteiligt, die den Frieden und die Stabilität in Sudan gefährden. Obwohl er nur selten öffentlich in Erscheinung tritt, bleibt er aktiv und gilt als "Drahtzieher" vieler der Maßnahmen, die von den sudanesischen Streitkräften (SAF) und der Abteilung für nachrichtendienstliche Operationen im Rahmen der anhaltenden Krise durchgeführt wurden. Daher gilt Salah Abdallah Mohamed Salah unter den Hardlinern des ehemaligen Al-Baschir-Regimes als führender Akteur, der für sicherheitsrelevante und militärische Bemühungen verantwortlich und in die Strukturen der SAF eingebunden ist. Seine ideologische Verbundenheit mit dem ehemaligen Al-Baschir-Regime, und insbesondere der Nationalen Kongresspartei (National Congress Party - NCP), ist ein starker Motor für das Narrativ, das den Krieg gegen die gegnerische Front, insbesondere die Rapid Support Forces (RSF), anheizt. Salah Abdallah Mohamed Salah hat sich daher an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen, sowie an Handlungen, die die Bemühungen um die Wiederaufnahme des politischen Übergangs in Sudan untergraben. | 16.12.2024 |
| 8. | Tijani KARSHOM alias KHARSHOM; KARSHOUM; KHARSHOUM; AL-TIJANI AL-TAHIR KARSHOUM | Staatsangehörigkeit: sudanesisch Geschlecht: männlich Funktion: Ehemaliger stellvertretender Gouverneur (im örtlichen Sprachgebrauch "Wali") von West-Darfur. De-facto-Gouverneur von West-Darfur; Verbundene Personen: Abdulrahman JUMA BARAKALLAH; Masar Abdurahman ASEEL; Verbundene Organisationen: Sammlungsbewegung sudanesischer Befreiungskräfte (GSLF) | Tijani Karshom ist ein führendes Mitglied des Mahamid-Stamms und war zum Zeitpunkt des Massakers gegen den Massalit-Stamm in El Geneina, der Hauptstadt von West-Darfur, im Juni 2023 stellvertretender Gouverneur von West-Darfur.
Er ist auch Mitglied der Sammlungsbewegung sudanesischer Befreiungskräfte (GSLF), die die Rekrutierung von Milizen für den Kampf an der Seite der Rapid Support Forces (RSF) ermöglicht hat. Tijani Karshom trägt Verantwortung für den tödlichen Angriff auf den Gouverneur von West-Darfur im Juni 2023 in El Geneina, da er die RSF angewiesen hat, die in El Geneina eingeschlossenen Zivilisten am Verlassen der Stadt zu hindern und zwei Angriffe auf Lager für Binnenvertriebene geleitet hat. Nach dem Massaker von El Geneina richtete er einen Ausschuss mit dem Auftrag ein, Leichen einzusammeln und in Massengräbern zu beerdigen. Er war auch an den Bemühungen beteiligt, nach einem zweiten Massaker in Ardamatta (West-Darfur) im November 2023 Leichen verschwinden zu lassen. Tijani Karshom ist auch dafür verantwortlich, im Mai 2023, einen Monat vor der Ermordung des Gouverneurs, einen gemeinsam mit den RSF verübten Anschlag in El Geneina geleitet und Artillerieangriffe auf das Büro des Gouverneurs von West-Darfur gelenkt zu haben. Tijani Karshom hat sich daher an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Sudans bedrohen, und war an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in West-Darfur beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen, darunter Tötungen, Vergewaltigungen und andere schwere Formen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie Entführungen. | 16.12.2024 |
| 9. | Mohamed Ali Ahmed SUBIR | Staatsangehörigkeit: sudanesisch Geschlecht: männlich Funktion: Generalleutnant, Direktor der Direktion für den militärischen Nachrichtendienst (DMI) der sudanesischen Streitkräfte (SAF); Verbundene Organisationen: Sudanesische Streitkräfte (SAF); Direktion für den militärischen Nachrichtendienst (DMI) | Mohamed Ali Ahmed Subir ist Generalleutnant der sudanesischen Streitkräfte (SAF) und Direktor der Direktion für den militärischen Nachrichtendienst (DMI) der SAF. In dieser Eigenschaft ist er seit dem Ausbruch des Konflikts zwischen den SAF, den Rapid Support Forces (RSF) und den mit ihnen verbündeten bewaffneten Gruppen am 15. April 2023 für die Operationen des DMI zuständig.
Bestätigt wird dies durch seine Teilnahme an öffentlich bekannt gegebenen Treffen auf hoher Ebene, bei denen im Mai und Juli 2023 hochrangige Befehlshaber der SAF unter der Leitung von Oberbefehlshaber Abdelfattah Al-Burhan im Generalkommando der SAF in Khartum zusammenkamen. Mohamed Ali Ahmed Subir trägt daher eine Befehlsverantwortung für die Schikanierung, willkürliche Festnahme und Inhaftierung von Menschenrechtsverteidigern, Aktivisten lokaler Gemeinschaften, einschließlich Kriegsgegnern, Rechtsanwälten, medizinischen Fachkräften, ehrenamtlichen Notdiensthelfern, Mitgliedern politischer Parteien und von Widerstandsausschüssen sowie von Personen, die als Unterstützer der RSF gelten. Mohamed Ali Ahmed Subir war auch an mehreren Fällen sexueller Gewalt beteiligt, darunter Vergewaltigungen und Vergewaltigungsandrohungen, die der DMI zugeschrieben werden, sowie an der Begehung von Handlungen, die Folter und anderen Formen der Misshandlung gleichkommen, durch die DMI. Mohamed Ali Ahmed Subir ist auch dafür verantwortlich, dass die DMI den Zugang zu und die Lieferung von Hilfsgütern erheblich einschränkt. Mohamed Ali Ahmed Subir war daher unmittelbar an der Begehung von Handlungen durch die DIM beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen, und ist daher für Handlungen verantwortlich, die die Bemühungen um eine Wiederaufnahme des politischen Übergangs in Sudan unmittelbar untergraben. | 16.12.2024 |
| 10. | Osman Mohamed HAMID alias Osman AMALIYAT | Staatsangehörigkeit: sudanesisch Geschlecht: männlich Funktion: Generalmajor der RSF; Einsatzleiter bei den RSF; Verbundene Organisationen: Rapid Support Forces | Osman Mohamed Hamid ist Generalmajor der Rapid Support Forces (RSF) und Einsatzleiter bei den RSF. Daher war er für die Operationen zuständig, die die RSF seit dem Ausbruch des Konflikts zwischen den sudanesischen Streitkräften (SAF), der RSF und ihren verbündeten bewaffneten Gruppen am 15. April 2023 durchgeführt hat, was insbesondere durch seine Anwesenheit auf dem Schlachtfeld in Jebel Aulia im November 2023 bestätigt wurde. Osman Mohamed Hamid trägt daher die Befehlsverantwortung für die Fortsetzung der Kämpfe durch die RSF und für die von den RSF begangenen Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht. Er ist verantwortlich für groß angelegte Angriffe aus sich überschneidenden ethnischen und geschlechtsspezifischen Gründen, Tötungen, Folter, weit verbreitete sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Entführung, die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern in Feindseligkeiten und die Behinderung des Zugangs zu humanitärer Hilfe für notleidende Zivilpersonen. Osman Mohamed Hamid war daher unmittelbar an der Begehung von Handlungen durch die RSF beteiligt, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Sudans bedrohen. Er ist auch verantwortlich für Handlungen, die schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen, sowie für Handlungen, die die Bemühungen um die Wiederaufnahme des politischen Übergangs in Sudan unmittelbar untergraben. | 16.12.2024" |
| ENDE |