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Durchführungsbeschluss (EU) 2024/3224 der Kommission vom 29. November 2024 über die Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf die Vergabe von Aufträgen für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung bestimmter Postdienste und anderer Dienste als Postdienste in der Slowakei
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 8407)
(Nur der slowakische Text ist verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/3224 vom 23.12.2024)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG 1, insbesondere auf Artikel 35 Absatz 3,
nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für öffentliche Aufträge,
in Erwägung nachstehender Gründe:
1. Sachverhalt
1.1. Der Antrag
(1) Am 14. Juni 2024 reichte Slovenská pošta, a.s. (im Folgenden "Antragsteller") bei der Kommission einen Antrag nach Artikel 35 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU (im Folgenden "Antrag") ein. Der Antrag steht im Einklang mit den in Artikel 1 Absatz 1 und in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1804 der Kommission 2 festgelegten formalen Anforderungen.
(2) Der Antrag bezieht sich auf bestimmte Postdienste sowie bestimmte andere Dienste als Postdienste gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU, die von dem Antragsteller im Hoheitsgebiet der Slowakei erbracht werden. Im Antrag werden folgende Dienste genannt:
Postdienste:
Andere Dienste als Postdienste:
(3) Dem Antrag wurde keine mit Gründen und Belegen versehene Stellungnahme einer unabhängigen, in Bezug auf die betreffende Tätigkeit zuständigen nationalen Behörde beigefügt, in der die Bedingungen für eine mögliche Anwendbarkeit des Artikels 34 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU auf die betreffende Tätigkeit im Einklang mit den Absätzen 2 und 3 des genannten Artikels gründlich geprüft werden. Da im vorliegenden Fall ein freier Zugang zu den Märkten auf der Grundlage des Artikels 34 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU als gegeben angesehen wird, muss die Kommission gemäß Anhang IV Nummer 1 Buchstabe a dieser Richtlinie innerhalb von 105 Arbeitstagen einen Durchführungsbeschluss zu dem Antrag annehmen.
(4) Auf Ersuchen der Kommission vom 2. und 8. Juli 2024, vom 20., 21., 22. und 28. August 2024 sowie vom 6., 9. und 10. September 2024 legte der Antragsteller am 3., 11. und 12. Juli, am 22., 23. und 27. August sowie am 1., 11., 12. und 16. September 2024 zusätzliche Informationen vor.
1.2. Der Antragsteller
(5) Der Antragsteller ist ein Postdienstleister in der Slowakei und ein Auftraggeber im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 der Richtlinie 2014/25/EU. Der Antragsteller ist der einzige Auftraggeber in der Slowakei, der Postdienste und andere Dienste als Postdienste im Sinne des Artikels 13 Absatz 2 Buchstabe b und c der Richtlinie 2014/25/EU erbringt 4.
2. Rechtsrahmen
(6) Die Richtlinie 2014/25/EU gilt für die Vergabe von Aufträgen über die Ausübung der in Artikels 13 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie genannten Tätigkeiten im Zusammenhang mit Postdiensten.
(7) Die Richtlinie 2014/25/EU gilt für die Vergabe von Aufträgen über die Ausübung der in Artikels 13 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii der Richtlinie genannten Tätigkeiten im Zusammenhang mit Zustelldiensten für nicht adressierte Sendungen im Sinne des Artikels 13 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie, sofern diese Dienste von einer Stelle erbracht werden, die auch Postdienste im Sinne des Artikels 13 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie erbringt, und sofern die in Artikel 34 Absatz 1 der Richtlinie festgelegten Bedingungen in Bezug auf diese Dienste nicht erfüllt sind.
(8) Nach Maßgabe des Artikels 34 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU fallen Aufträge, die die Ausübung einer richtlinienrelevanten Tätigkeit ermöglichen sollen, nicht unter diese Richtlinie, wenn der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Auftraggeber nachweisen können, dass diese Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb auf Märkten ausgesetzt ist, die in dem Mitgliedstaat, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, keiner Zugangsbeschränkung unterliegen.
(9) Ob eine Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, muss nach objektiven Kriterien festgestellt werden, wobei die besonderen Merkmale des betreffenden Sektors zu berücksichtigen sind 5. Dieser Bewertung sind jedoch durch die kurzen Fristen und dadurch, dass sie sich auf die der Kommission vorliegenden Informationen stützen muss, gewisse Grenzen gesetzt. Diese Informationen stammen aus bereits verfügbaren Quellen oder wurden im Zuge des Antrags gemäß Artikel 35 der Richtlinie 2014/25/EU beschafft und können nicht durch zeitaufwendigere Methoden, wie etwa öffentliche Anhörungen, die an die beteiligten Wirtschaftsteilnehmer gerichtet sind, ergänzt werden 6. Die volle Anwendung des Wettbewerbsrechts bleibt folglich von der im Rahmen der Richtlinie 2014/25/EU vorgesehenen Möglichkeit einer Bewertung, inwieweit eine Tätigkeit dem unmittelbaren Wettbewerb ausgesetzt ist, unberührt 7.
(10) Der Zugang zu einem Markt gilt als nicht beschränkt, wenn der betreffende Mitgliedstaat die einschlägigen Rechtsakte der Union, durch die ein bestimmter Sektor oder ein Teil davon für den Wettbewerb geöffnet wird, umgesetzt hat und anwendet. Diese Rechtsakte sind in Anhang III der Richtlinie 2014/25/EU aufgeführt.
(11) Ob eine Tätigkeit auf einem bestimmten Markt unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, sollte anhand verschiedener Kriterien beurteilt werden, von denen keines für sich genommen ausschlaggebend ist.
(12) Bei der Beurteilung, ob die entsprechenden Tätigkeiten auf den Märkten, die dieser Beschluss betrifft, unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind, müssen der Marktanteil der Hauptakteure sowie die Anzahl der Akteure auf diesen Märkten berücksichtigt werden.
(13) Dieser Beschluss lässt die Anwendung der Wettbewerbsrechtsvorschriften und anderer Bereiche des Unionsrechts unberührt. Insbesondere sind die Kriterien und Methoden zur Bewertung gemäß Artikel 34 der Richtlinie 2014/25/EU, ob eine Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, nicht notwendigerweise dieselben, die für eine Beurteilung nach Artikel 101 oder 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates 8 herangezogen werden, was auch vom Gericht der Europäischen Union bestätigt wurde 9.
(14) Mit diesem Beschluss soll festgestellt werden, ob die Dienstleistungen, auf die sich der Antrag bezieht, (auf Märkten mit freiem Zugang im Sinne des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU) in ausreichendem Maße dem Wettbewerb ausgesetzt sind, um zu gewährleisten, dass die Auftragsvergabe im Rahmen der betreffenden Tätigkeiten auch ohne die durch die in der Richtlinie 2014/25/EU festgelegten detaillierten Vorschriften für die Auftragsvergabe bewirkte Disziplin transparent, diskriminierungsfrei und auf der Grundlage von Kriterien erfolgt, anhand derer die Auftraggeber die wirtschaftlich günstigste Lösung ermitteln können.
3. Beurteilung
(15) Dieser Beschluss stützt sich auf die Rechts- und Sachlage im Juni 2024 sowie auf die vom Antragsteller vorgelegten und die öffentlich zugänglichen Informationen. Er kann geändert werden, falls die Bedingungen für die Anwendbarkeit des Artikels 34 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU infolge signifikanter Änderungen der Rechts- oder der Sachlage nicht mehr erfüllt sind.
3.1. Nicht beschränkter Marktzugang
(16) Der Zugang zu einem Markt gilt als nicht beschränkt, wenn der betreffende Mitgliedstaat die einschlägigen Rechtsakte der Union, durch die ein bestimmter Sektor oder ein Teil davon für den Wettbewerb geöffnet wird, umgesetzt hat und anwendet. Diese Rechtsakte sind in Anhang III der Richtlinie 2014/25/EU aufgeführt, der bezüglich der Postdienste auf die Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 10 verweist.
(17) Die Slowakei hat die Richtlinie 97/67/EG umgesetzt 11 und wendet sie an. Folglich gilt der Zugang zum relevanten Markt gemäß Artikel 34 Absatz 3 der Richtlinie 2014/25/EU als nicht beschränkt.
3.2. Wettbewerbliche Beurteilung
3.2.1. Definition des sachlich relevanten Produktmarktes
Postdienste
(18) Die Kommission hat in früheren Beschlüssen 12 festgestellt, dass sich der Markt für Postzustelldienste in Standardpostdienste (auch als "verzögerte Zustellung" bezeichnet) sowie Expressdienste unterteilen lässt. Bei dieser Unterteilung wird berücksichtigt, dass Expressdienste schneller und zuverlässiger als Standarddienste sind, diese Dienste jeweils eine andere Infrastruktur erfordern, Expressdienste Optionen mit zusätzlichem Mehrwert umfassen, beispielsweise die Sendungsverfolgung, und im Regelfall teurer sind.
(19) Nach Ansicht des Antragstellers ist es nicht erforderlich, den Inlandsmarkt für Paketzustelldienste in Express- und Standardzustelldienste zu unterteilen. Dem Antragsteller zufolge sind auf dem slowakischen Inlandsmarkt alle angebotenen Dienste in Bezug auf die festgelegten Kriterien, einschließlich Zustellzeit, Preis und Mehrwert, sehr ähnlich (d. h. austauschbar). Daher ist der Antragsteller der Auffassung, dass der relevante Markt für die Zwecke dieses Antrags der Markt für Paketzustelldienste (als Ganzes) ist 13.
(20) Dieser Ansatz steht zwar nicht im Einklang mit der bisherigen Praxis der Kommission, jedoch ist die Kommission im vorliegenden Fall der Ansicht, dass die unterschiedlichen Strukturen der Anbieter von Postdiensten in der Slowakei erheblichen Raum für eine Austauschbarkeit auf der Angebotsseite bieten 14. Alle Anbieter von Postdiensten nutzen sowohl für die Standardzustellung (verzögerte Zustellung) als auch für die Expresszustellung dasselbe Netz. Genau gesagt werden alle Postsendungen über ein und dasselbe Netz mit denselben Lastkraftwagen verteilt (unabhängig davon, ob es sich um Briefe, Standardpakete, Expresspakete oder andere Dienste der Anbieter handelt) 15. In diesem Zusammenhang sind alle wichtigen Phasen der inländischen Paketzustellkette wie Sammlung, Beförderung zwischen Sammelstellen und Abgabezentren, Sortierung, Beförderung im Linienverkehr, Beförderung von Sortierzentren zu Sammelstellen und/oder Postämtern für Express- und Standarddienste gleich 16. Darüber hinaus bieten die wichtigsten Marktteilnehmer ihren Kunden für alle Arten von Paketen eine nicht garantierte Zustellung innerhalb des nächsten Tages, und die meisten von ihnen bieten gegen ein zusätzliches Entgelt eine garantierte Zustellung am nächsten Tag 17. Nach den vom Antragsteller vorgelegten Informationen entspricht die nicht garantierte Zustellung am nächsten Tag dem üblichen Zustelltag und wird von den Kunden auch so wahrgenommen 18. Es scheint also, dass auf dem slowakischen Inlandsmarkt Expresspaketdienste eine ähnliche Zustellgeschwindigkeit aufweisen wie Standardpaketdienste. Die Kommission stellt ferner fest, dass die den Verbrauchern zur Verfügung stehenden Optionen mit zusätzlichem Mehrwert, beispielsweise die Sendungsverfolgung, für Standard- und Expresspaketzustelldienste im Regelfall dieselben sind 19. Somit kann die Erbringung von Mehrwertdiensten nicht als Faktor für die Schlussfolgerung angesehen werden, dass es in der Slowakei eine Unterteilung der Märkte in Standard- und Expressdienste gibt. Die genannten Faktoren deuten auf einen einzigen Gesamtmarkt hin, der sowohl Express- als auch Standarddienste umfasst. Daher kommt die Kommission zu dem Schluss, dass es nicht notwendig ist, zwischen Express- und Standarddiensten zu unterscheiden.
(21) Enger gefasste Marktabgrenzungen könnten in bestimmten Fällen erwogen werden (z.B. inländische Paketzustelldienste zwischen Verbrauchern oder Verbrauchern und Unternehmen (C2X) und inländische Paketzustelldienste zwischen Unternehmen oder Unternehmen und Verbrauchern (B2X)). Im Falle inländischer Dienste in der Slowakei nutzen dem Antragsteller zufolge alle Unternehmen, einschließlich des Antragstellers, dieselbe Infrastruktur für die Bearbeitung von Paketen und die Erbringung von Diensten an Verbraucher (C2X) und an Unternehmen (B2X) 20. Auf der Grundlage der vom Antragsteller vorgelegten Informationen kommen für alle Pakete ohne Unterscheidung nach engen Märkten Sammel- und Abgabestellen, die Beförderung im Linienverkehr sowie Sortierzentren und Postämter zum Einsatz, sodass auch gewerbliche Nutzer das Postnetz für die Paketbearbeitung nutzen können 21. Daher kommt die Kommission zu dem Schluss, dass es nicht notwendig ist, zwischen C2X und B2X zu unterscheiden.
(22) Auch in früheren Beschlüssen 22 hat die Kommission zwischen inländischen und internationalen Paketzustelldiensten unterschieden. Die Kommission vertrat die Auffassung, dass inländische Paketzustelldienste von Unternehmen erbracht werden, die nationale Vertriebsnetze betreiben, während die internationale Paketzustellung darin besteht, Pakete zu sammeln, die ins Ausland transportiert und dort zugestellt werden sollen. Die Position des Antragstellers steht im Einklang mit der Praxis der Kommission 23. Was den internationalen Markt betrifft, so unterteilt der Antragsteller diesen weiter in den internationalen Standardpaketzustellmarkt und den internationalem Expresspaketzustellmarkt 24. Diese Unterscheidung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Zustellzeit für internationale Expresspakete und internationale Standardpakete unterschiedlich ist 25. Im Gegensatz zum Markt für internationale Standardpaketzustelldienste bieten Marktteilnehmer auf dem internationalen Expresspaketzustellmarkt ihren Kunden Optionen mit zusätzlichem Mehrwert wie Sendungsverfolgung, garantierter Zustellzeit, Paketversicherung oder der Möglichkeit, den Ort und die Uhrzeit der Zustellung zu ändern 26. Die Kommission schließt sich der Auffassung des Antragstellers an.
(23) Was den Markt für Kurierdienste betrifft, so umfassen Kurierdienste Sendungen, die beim Absender entgegengenommen und unter der Aufsicht derselben Person direkt zum Empfänger befördert und zugestellt werden, ohne dass eine Sammlung, Sortierung oder ähnliche Bearbeitung der Sendungen auf dem Inlandsmarkt erfolgt. 27 Stattdessen holen Kuriere die Sendungen ab und stellen sie noch am selben Tag direkt dem Empfänger zu. 28 In der Slowakei können Kurierdienste entweder nach dem Postgesetz oder nach dem Handelsgesetzbuch 29 erbracht werden, wobei für die Erbringung von Kurierdiensten nach dem Handelsgesetzbuch keine Postlizenz erforderlich ist 30. Der Antragsteller erbringt auf dem Inlandsmarkt einen Kurierdienst nach dem Postgesetz, den sogenannten Express-Kurier 60 für die Zustellung von Paketen innerhalb von 60 Minuten.
Dieser Dienst kann nur in bestimmten Gebieten für die Zustellung von Blumen, Briefen, Geschenken oder Waren genutzt werden.
Das Paket wird dem Kurier an einem Ort nach Wahl des Absenders übergeben und an die Adresse des Empfängers geliefert 31. Aufgrund der Besonderheiten dieses Dienstes (z.B. garantierte Zustellung innerhalb von 60 Minuten, eine andere Organisation und eine stärker fragmentierte Wettbewerbslandschaft aufgrund des Fehlens einer Lizenzpflicht) teilt die Kommission die Auffassung des Antragstellers, dass lokale Kurierdienste einen gesonderten Produktmarkt darstellen.
Andere Dienste als Postdienste
(24) Nicht adressierte Werbesendungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie keine Empfängeradresse tragen, aus der der individuelle Endempfänger hervorgeht. Sie erfüllen bestimmte Kriterien wie einheitliches Gewicht und Format sowie gleicher Inhalt und gleiche Aufmachung und sind jeweils für eine Empfängergruppe bestimmt. Die Kommission hat bereits früher festgestellt, dass sich der Markt für Postzustelldienste in Märkte für adressierte Postsendungen und Märkte für nicht adressierte Postsendungen aufteilen lässt 32. Der Antragsteller ist der Auffassung, dass der relevante Produktmarkt im vorliegenden Fall der Markt für nicht adressierte Postsendungen ist. 33 Anhand der vom Antragsteller vorgelegten Informationen und in Anbetracht der bisherigen Praxis der Kommission kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der sachlich relevante Markt als der Markt für Dienste im Zusammenhang mit der Zustellung inländischer nicht adressierter Postsendungen abgegrenzt werden kann.
3.2.2. Definition des geografisch relevanten Marktes
Postdienste
(25) Nach Ansicht des Antragstellers sollte der geografisch relevante Markt für inländische Paketzustelldienste als nationaler Markt, der das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik umfasst, abgegrenzt werden 34.
(26) In ihrer bisherigen Praxis 35 war die Kommission der Auffassung, dass es sich bei den Märkten für inländische und internationale Paketzustelldienste und deren Segmente, ungeachtet der Unterscheidung zwischen inländischen und internationalen Paketzustelldiensten, um national begrenzte Märkte handelt. Die Position des Antragstellers steht im Einklang mit der Praxis der Kommission.
(27) Der Antragsteller erbringt sowohl inländische als auch internationale Paketzustelldienste in der Slowakei.
(28) Da es keine Hinweise auf einen anderen Umfang des geografischen Marktes gibt, kann für die Zwecke der Bewertung im Rahmen dieses Beschlusses und unbeschadet der Bestimmungen des Wettbewerbsrechts davon ausgegangen werden, dass sich der geografische Anwendungsbereich der inländischen und internationalen Paketzustelldienste auf das Hoheitsgebiet der Slowakei erstreckt.
(29) In Bezug auf Kurierdienste ist der Antragsteller der Ansicht, dass der geografisch relevante Markt für Kurierdienste als nationaler Markt definiert werden sollte 36, da jedes Land über eine eigene Organisation von Diensteanbietern verfügt. Darüber hinaus unterscheidet sich jeder nationale Markt im Hinblick auf die spezifischen Wettbewerbsbedingungen, die Preise der Dienste sowie die Sprache, in denen die Diensteanbieter ihre Angebote für die Kunden formulieren 37. Der Antragsteller erbringt die Dienste im Hoheitsgebiet der Slowakei.
In Anbetracht der Praxis der Kommission und in Ermangelung von Hinweisen auf einen anderen Umfang des geografischen Marktes kann für die Zwecke der Bewertung im Rahmen dieses Beschlusses und unbeschadet der Bestimmungen des Wettbewerbsrechts davon ausgegangen werden, dass sich der geografische Anwendungsbereich der Kurierdienste auf das Hoheitsgebiet der Slowakei erstreckt.
Andere Dienste als Postdienste
(30) Der bisherigen Praxis der Kommission zufolge ist die Zustellung nicht adressierter Postsendungen in geografischer Hinsicht im Prinzip national begrenzt, da die Zustellungswege auf nationaler Ebene organisiert sind, zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten wahrscheinlich Preisunterschiede bestehen und es sich bei nicht adressierter Post zumeist um Werbesendungen handelt, sodass die Sprache bei der Zielgruppe (= Adressaten) eine wichtige Rolle spielt 38. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Abgrenzung steht im Einklang mit der Praxis der Kommission 39. Da es keinen Grund gibt, von einem größeren oder kleineren Umfang des Marktes auszugehen, ist der Markt für nicht adressierte Postsendungen für die Zwecke dieses Beschlusses in geografischer Hinsicht ein nationaler Markt.
3.2.3. Marktanalyse
3.2.3.1. Inländische Paketzustelldienste
(31) Laut Antragsteller gibt es in der Slowakei 25 Anbieter von Postpaketzustelldiensten 40. Den vom Antragsteller übermittelten Informationen zufolge entfällt auf fünf Postdiensteanbieter ein Anteil von jeweils mehr als 10 % des Marktes für inländische Paketzustelldienste. Nach den vorliegenden Informationen betrug der Marktanteil des Antragstellers in diesem Marktsegment wertmäßig [20-25] % für das Jahr 2020, [15-20] % für das Jahr 2021 und [15-20] % für das Jahr 2022 41. Den vom Antragsteller vorgelegten Daten zufolge wird der Marktanteil des Antragstellers 2023 voraussichtlich weiter auf [10-15] % zurückgehen 42.
(32) Die Marktanteile der Wettbewerber des Antragstellers sind mit denen des Antragstellers vergleichbar. Die Marktanteile der größten Wettbewerber stellen sich für den Zeitraum 2020-2022 wertmäßig wie folgt dar: für das Jahr 2020: SPS [20-25] %, DPD [15-20] %, DHL [15-20] %, GLS [10-15] % und Packeta [5-10] %; für das Jahr 2021: SPS [20-25] %, DHL [15-20] %, GLS [15-20] %, DPD [10-15] % und Packeta [10-15] %; für das Jahr 2022, SPS [20-25] %, Packeta [15-20] %, GLS [15-20] %, DHL [10-15] % und DPD [10-15] % 43. Für das Jahr 2023 stellen sich die Marktanteile der wichtigsten Wettbewerber des Antragstellers wie folgt dar: Packeta [20-25] %, SPS [15-20] %, GLS [15-20] %, DHL [10-15] % und DPD [5-10] % 44.
(33) Im Hinblick auf die Menge betrug der Marktanteil des Antragstellers in diesem Marktsegment [25-30] % im Jahr 2020, [25-30] % im Jahr 2021 und [20-25] % im Jahr 2022 45. Was die Marktanteile der Wettbewerber betrifft, so entfiel im Jahr 2020 ein Anteil von [20-25] %, im Jahr 2021 ein Anteil von [20-25] % und im Jahr 2022 ein Anteil von [20-25] % auf den zweiten Anbieter. Auf den dritten Anbieter entfielen [20-25] % im Jahr 2020, [20-25] % im Jahr 2021 und [15-20] % im Jahr 2022. Auf den vierten Anbieter entfielen [15-20] % im Jahr 2020, [15-20] % im Jahr 2021 und [15-20] % im Jahr 2022 46. Die Marktanteile der Wettbewerber sind daher mit denen des Antragstellers vergleichbar.
(34) Den vom Antragsteller vorgelegten Informationen zufolge stehen einem Markteintritt zur Erbringung inländischer Paketzustelldienste nur geringe Hemmnisse entgegen. Die einzige formale Voraussetzung für den Markteintritt besteht in der vorherigen Eintragung in das Register der Postbetreiber 47. Die Eintragung von ™ INTERNATIONAL s. r. o. und Nova Post SK s.r.o. im Jahr 2023 ist eine weitere Bestätigung dafür, dass es keine (oder zumindest keine nennenswerten) Hemmnisse für den Markteintritt gibt 48.
(35) Angesichts der in den Erwägungsgründen 31, 32, 33 und 34 beschriebenen Faktoren stellt die Kommission für die Zwecke dieses Beschlusses und unbeschadet des Wettbewerbsrechts fest, dass die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erbringung inländischer Paketzustelldienste in der Slowakei unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Folglich kann der Schluss gezogen werden, dass die Richtlinie 2014/25/EU auf Verträge zur Ausübung der Tätigkeit im Zusammenhang mit inländischen Paketzustelldiensten in der Slowakei keine Anwendung findet, da die in Artikel 34 der Richtlinie 2014/25/EU festgelegten Bestimmungen erfüllt sind.
3.2.3.2. Internationale Standardpaketzustelldienste
(36) Den vom Antragsteller übermittelten Informationen zufolge gibt es auf dem Markt für internationale Standardpaketzustelldienste fünf Anbieter von Postpaketzustelldiensten 49. Dem Antragsteller zufolge stehen einem Markteintritt zur Erbringung internationaler Standardpaketzustelldienste zudem nur geringe Hemmnisse entgegen 50. Die einzige formale Voraussetzung für den Markteintritt besteht in der vorherigen Eintragung in das Register der Postbetreiber 51. Die Eintragung von Postbetreibern wie Fusion trans s.r.o. im Jahr 2019 und ™ INTERNATIONAL s.r.o. und Nova Post SK s.r.o. im Jahr 2023 ist eine weitere Bestätigung dafür, dass es keine (oder zumindest keine nennenswerten) Hemmnisse für den Markteintritt gibt 52.
(37) Nach den vom Antragsteller vorgelegten Informationen 53 betrug der Marktanteil des Antragstellers in diesem Marktsegment wertmäßig [20-25] % im Jahr 2022 und [25-30] % im Jahr 2023.
(38) Die Marktanteile der größten Wettbewerber stellen sich für das Jahr 2022 wertmäßig wie folgt dar: UPS Slovakia [45-50] %, 123kurier [25-30] %, Mediaprint - Kapa Pressegrosso, a.s. [0-5] %. Für das Jahr 2023 stellen sich die Marktanteile wie folgt dar: UPS Slovakia [40-45] %, 123kurier [25-30] %, Mediaprint - Kapa Pressegrosso, a.s. [0-5] %. Der Marktanteil des Antragstellers ist mit dem Marktanteil von 123kurier vergleichbar, er ist aber niedriger als der von UPS Slovakia. Die mengenmäßigen Marktanteile des Antragstellers und seiner wichtigsten Wettbewerber entsprechen im Wesentlichen den wertmäßigen Marktanteilen 54.
(39) Es wird erwartet, dass der Markteintritt von Nova Post SK s.r.o. im Jahr 2023 den Wettbewerb in diesem Marktsegment weiter verschärfen wird 55.
(40) Angesichts der in den Erwägungsgründen 36, 37, 38 und 39 beschriebenen Faktoren stellt die Kommission für die Zwecke dieses Beschlusses und unbeschadet des Wettbewerbsrechts fest, dass die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erbringung internationaler Standardpaketzustelldienste in der Slowakei unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Folglich kann der Schluss gezogen werden, dass die Richtlinie 2014/25/EU auf Verträge, die die Ausübung der vorgenannten Tätigkeit ermöglichen sollen, keine Anwendung findet, da die in Artikel 34 der Richtlinie 2014/25/EU festgelegten Bestimmungen erfüllt sind.
3.2.3.3. Internationale Expresspaketzustelldienste
(41) Den vom Antragsteller übermittelten Informationen zufolge gibt es auf dem Markt für internationale Expresspaketzustelldienste zehn Anbieter von Postpaketzustelldiensten 56. Zudem stehen einem Markteintritt zur Erbringung internationaler Expresspaketzustelldienste nur geringe Hemmnisse entgegen. Die einzige formale Voraussetzung für den Markteintritt besteht in der vorherigen Eintragung in das Register der Postbetreiber 57.
(42) Den vom Antragsteller vorgelegten Informationen zufolge betrug der Marktanteil des Antragstellers in diesem Marktsegment sowohl wert- als auch mengenmäßig [0-5] % im Jahr 2020, [0-5] % im Jahr 2021 und [0-5] % im Jahr 2022 58. Nach den Daten des Antragstellers wird der Marktanteil des Antragstellers im Jahr 2023 voraussichtlich auf [0-5] % zurückgehen 59.
(43) Fast 90 % des internationalen Expresspaketmarktes in der Slowakei werden von vier Postbetreibern abgedeckt, auf die sowohl wert- als auch mengenmäßig Marktanteile von über 10 % entfallen. Der Antragsteller gehört nicht zu den größten Anbietern von Postdiensten auf diesem Markt 60. Angesichts des Marktanteils des Antragstellers üben diese Wettbewerber daher einen Wettbewerbsdruck auf den Antragsteller aus. Außerdem ist zu erwähnen, dass diese Wettbewerber im Gegensatz zum Antragsteller nicht den Vergabevorschriften unterliegen, was ihnen einen weiteren Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Antragsteller verschafft.
(44) Es wird außerdem erwartet, dass der Markteintritt von Nova Post SK s.r.o. im Jahr 2023 den Wettbewerb in diesem Marktsegment weiter verschärfen wird 61.
(45) Für die Zwecke dieses Beschlusses und unbeschadet der Bestimmungen des Wettbewerbsrechts sollten die in den Erwägungsgründen 41, 42, 43 und 44 angeführten Faktoren als Hinweis darauf gewertet werden, dass der dem Vergaberecht unterliegende Antragsteller unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Folglich kann der Schluss gezogen werden, dass die Richtlinie 2014/25/EU auf Verträge, die die Ausübung der vorgenannten Tätigkeit ermöglichen sollen, keine Anwendung findet, da die in Artikel 34 der Richtlinie 2014/25/EU festgelegten Bestimmungen erfüllt sind.
3.2.3.4. Inländische Kurierdienste
(46) Nach den vom Antragsteller vorgelegten Informationen gibt es in der Slowakei mehrere Postbetreiber, die jeweils über ein eigenes Netz verfügen 62.
(47) Die Tätigkeit auf dem relevanten Markt für Kurierdienste kann ohne Eintragung in das Register der Postbetreiber ausgeübt werden 63. In diesem Zusammenhang ist es nicht erforderlich, die fachliche Eignung für die Ausübung einer solchen Tätigkeit nachzuweisen. Es gibt also keine formalen Anforderungen, die den Eintritt in den relevanten Markt für Kurierdienste beschränken 64.
(48) Der Antragsteller hält auf diesem Markt einen äußerst geringen Marktanteil. Konkret beläuft sich der Marktanteil des Antragstellers sowohl wertmäßig 65 als auch mengenmäßig 66 für das Jahr 2020 auf [0-5] %, für das Jahr 2021 auf [0-5] % und für das Jahr 2022 auf [0-5] %. Dem Antragsteller zufolge wird der Marktanteil des Antragstellers im Jahr 2023 voraussichtlich bei 0,02 % bleiben.
(49) Die Marktanteile der wichtigsten Wettbewerber stellen sich für den Zeitraum 2020-2022 wertmäßig 67 und mengenmäßig 68 wie folgt dar: für das Jahr 2020: KOLOS [55-60] %, DER KURIER Slovakia spol. [20-25] %, GO4 [15-20] % und DHL Express (Slovakia), spol. [0-5] %; für das Jahr 2021: KOLOS [50-55] %, DER KURIER Slovakia spol. [25-30] %, GO4 [15-20] % und DHL Express (Slovakia), spol. [0-5] %; für das Jahr 2022: KOLOS [40-45] %, DER KURIER Slovakia spol. [30-35] %, GO4 [20-25] % und DHL Express (Slovakia), spol. [0-5] %. Für das Jahr 2023 stellen sich die Marktanteile der wichtigsten Wettbewerber des Antragstellers wie folgt dar: KOLOS [35-40] %, DER KURIER Slovakia spol. [35-40] %, GO4 [20-25] % und DHL Express (Slovakia), spol. [0-5] %.
(50) Angesichts der in den Erwägungsgründen 46, 47, 48 und 49 beschriebenen Faktoren stellt die Kommission für die Zwecke dieses Beschlusses und unbeschadet des Wettbewerbsrechts fest, dass die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erbringung inländischer Kurierdienste in der Slowakei unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Folglich kann der Schluss gezogen werden, dass die Richtlinie 2014/25/EU auf Verträge, die die Ausübung der vorgenannten Tätigkeit ermöglichen sollen, keine Anwendung findet, da die in Artikel 34 der Richtlinie 2014/25/EU festgelegten Bestimmungen erfüllt sind.
3.2.3.5. Zustelldienste für nicht adressierte inländische Sendungen
(51) Auf der Grundlage der vom Antragsteller vorgelegten Informationen kann die Tätigkeit auf dem relevanten Markt für die Zustellung nicht adressierter Postsendungen ohne Eintragung in das Register der Postbetreiber ausgeübt werden. Es gibt keine formalen Anforderungen, die den Eintritt in den relevanten Markt für nicht adressierte Postsendungen beschränken 69.
(52) Der Antragsteller hält auf diesem Markt einen verhältnismäßig geringen Marktanteil. Konkret beläuft sich der Marktanteil des Antragstellers wertmäßig für das Jahr 2020 auf [0-5] %, für das Jahr 2021 auf [0-5] % und für das Jahr 2022 auf [0-5] %. Dem Antragsteller zufolge wird der Marktanteil des Antragstellers für das Jahr 2023 voraussichtlich fast [0-5] % betragen 70. Mengenmäßig beläuft sich der Marktanteil des Antragstellers für das Jahr 2020 auf [5-10] %, für das Jahr 2021 auf [5-10] % und für das Jahr 2022 auf [5-10] % 71. Der Marktanteil des Antragstellers wird im Jahr 2023 voraussichtlich leicht auf [5-10] % steigen 72.
(53) Auf diesem Markt sind mehr als zehn Diensteanbieter tätig, auf die zusammen ein Marktanteil von mehr als 90 % entfällt 73. Außerdem ist zu erwähnen, dass diese Wettbewerber im Gegensatz zum Antragsteller nicht den Vergabevorschriften unterliegen, was ihnen einen weiteren Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Antragsteller verschafft.
(54) Für die Zwecke dieses Beschlusses und unbeschadet der Bestimmungen des Wettbewerbsrechts sollten die in den Erwägungsgründen 51, 52 und 53 angeführten Faktoren als Hinweis darauf gewertet werden, dass der dem Vergaberecht unterliegende Antragsteller unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Folglich kann der Schluss gezogen werden, dass die Richtlinie 2014/25/EU auf Verträge, die die Ausübung der vorgenannten Tätigkeit ermöglichen sollen, keine Anwendung findet, da die in Artikel 34 der Richtlinie 2014/25/EU festgelegten Bestimmungen erfüllt sind.
4. Schlussfolgerung
(55) Angesichts der in den Erwägungsgründen 6 bis 54 untersuchten Faktoren sollte davon ausgegangen werden, dass die in Artikel 34 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU festgelegte Bedingung, dass eine Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sein muss, in der Slowakei für die Tätigkeit im Zusammenhang mit inländischen Paketzustelldiensten, internationalen Standardpaketzustelldiensten, internationalen Expresspaketzustelldiensten, inländischen Kurierdiensten und Zustelldiensten für nicht adressierte inländische Sendungen erfüllt wird.
(56) Da die Bedingung des nicht beschränkten Zugangs zum Markt als erfüllt gilt, sollte die Richtlinie 2014/25/EU weder gelten, wenn Auftraggeber Aufträge vergeben, die die Ausübung der in Erwägungsgrund 55 dieses Beschlusses aufgeführten Tätigkeiten in der Slowakei ermöglichen sollen, noch wenn ein Wettbewerb für die Ausübung einer solchen Tätigkeit in diesem geografisch abgegrenzten Gebiet durchgeführt wird
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Richtlinie 2014/25/EU gilt nicht für die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber, die die Ausübung folgender Tätigkeiten in der Slowakei ermöglichen sollen:
Dieser Beschluss ist an die Slowakische Republik gerichtet.
Brüssel, den 29. November 2024.
2) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1804 der Kommission vom 10. Oktober 2016 über die Durchführungsmodalitäten für die Anwendung der Artikel 34 und 35 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. L 275 vom 12.10.2016 S. 39).
3) Antrag, Seite 3.
4) Antrag, Seite 4.
5) Richtlinie 2014/25/EU, Erwägungsgrund 44.
6) Ebd.
7) Ebd.
8) Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen ("EG-Fusionskontrollverordnung") (ABl. L 24 vom 29.01.2004 S. 1).
9) Urteil des Gerichts vom 27. April 2016, Österreichische Post AG/Kommission, T-463/14, ECLI:EU:T:2016:243, Rn. 28. Siehe auch Richtlinie 2014/25/EU, Erwägungsgrund 44.
10) Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.01.1998 S. 14).
11) Die Richtlinie wurde durch das Postgesetz Nr. 324/2011 über Postdienste und über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Gesetze vom 23. November 2019 vollständig in slowakisches Recht umgesetzt.
12) Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1228 der Kommission vom 7. Juni 2023 über die Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf die Vergabe von Aufträgen über die Tätigkeit im Zusammenhang mit Expresspaketzustelldiensten in Litauen (ABl. L 160 vom 26.06.2023 S. 33), Durchführungsbeschluss (EU) 2020/737 der Kommission vom 27. Mai 2020 über die Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf die Vergabe von Aufträgen für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung bestimmter Postdienste in Dänemark (ABl. L 172 vom 03.06.2020 S. 23), Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1204 der Kommission vom 12. Juli 2019 über die Anwendbarkeit der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung bestimmter Postdienste und anderer Dienste als Postdienste in Kroatien (ABl. L 189 vom 15.07.2019 S. 75). Siehe auch Rechtssache COMP/M.5152 - Posten AB/Post Danmark A/S vom 21. April 2009, Rn. 54.
13) Antrag, Nummer 8.
14) In der Rechtssache M.7630 FedEx/TNT Express wurde eine eingehende Bewertung vorgenommen, um zu einer Schlussfolgerung bezüglich der Unterscheidung (oder des Fehlens einer Unterscheidung) zwischen Standardzustellung (verzögerter Zustellung) und Expresszustellung für internationale Dienste zu gelangen, insbesondere für internationale Dienste innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums einerseits und internationale Dienste außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums andererseits. Auch wenn für inländische Dienste keine eingehende Bewertung durchgeführt wurde, könnte der Bewertungsrahmen auch für inländische Dienste gelten.
15) Antrag, Nummer 14.
16) Siehe hierzu die vom Antragsteller am 3. Juli 2024 vorgelegten zusätzlichen Informationen.
17) Antrag, Punkt 17 und Tabelle 2 "Vergleich der Zustellzeit bei verschiedenen Postunternehmen".
18) Am 11. September 2024 vorgelegte zusätzliche Informationen.
19) Antrag, Tabelle 5 "Mehrwertdienste der wichtigsten Postbetreiber auf dem slowakischen Markt", in der Slovenská pošta, a.s. verschiedene Mehrwertdienste vergleicht, die Kunden beim Kauf von Standardpaketen von Slovenská pošta, a.s. und Expresspaketdiensten von wichtigen Marktteilnehmern erhalten.
20) Antrag, Nummer 30.
21) Am 12. Juli 2024 vorgelegte zusätzliche Informationen, Seite 1.
22) Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1228, Durchführungsbeschluss (EU) 2020/737, Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1204. Siehe auch Rechtssache COMP/M.5152 - Posten AB/Post Danmark A/S vom 21. April 2009, Rn. 54.
23) Antrag, Nummer 134.
24) Antrag, Nummern 134 und 221.
25) Bei Slovenská pošta, a.s. beträgt die Zustellzeit für internationale Expresspakete D+2, während die Zustellzeit für internationale Standardpakete zwischen D+4 und D+7 variiert. Siehe hierzu die vom Antragsteller am 16. September 2024 vorgelegten zusätzlichen Informationen.
26) Antrag, Tabelle 25 "Mehrwertdienste der wichtigsten Postbetreiber auf dem slowakischen Markt".
27) Antrag, Nummer 303.
28) Antrag, Nummer 346.
29) Gesetz Nr. 513/1991.
30) Antrag, Nummer 304.
31) Antrag, Nummer 304.
32) Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1204. Siehe auch Rechtssache COMP/M.5152 - Posten AB/Post Danmark A/S vom 21. April 2009, Rn. 66 und 74.
33) Antrag, Nummer 389.
34) Antrag, Nummer 37.
35) Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1204. Siehe auch Rechtssache COMP/M.5152 - Posten AB/Post Danmark A/S vom 21. April 2009, Rn. 66 und 74.
36) Antrag, Nummer 310.
37) Antrag, Nummer 306.
38) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1195 der Kommission vom 4. Juli 2016 zur Ausnahme von Kurierdiensten und anderen Diensten als Postdiensten in Polen von der Anwendung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 197 vom 22.07.2016 S. 4).
39) Antrag, Nummer 393.
40) 17 von 26 Postbetreibern waren 2012 im Register der Postunternehmen eingetragen. Für FIEGE s.r.o. wurde die Lizenz zum 1.7.2013 ausgesetzt. Im Jahr 2014 wurden weitere neun Postbetreiber registriert (siehe Antrag, Nummern 42 und 43).
41) Antrag, Abbildung 5 "Struktur des inländischen Paketzustellmarkts nach Einnahmenwerten" mit Daten für den Zeitraum 2020-2022 auf der Grundlage der öffentlich zugänglichen Jahresabschlüsse der Postbetreiber und der entsprechenden Anhänge.
42) Antrag, Abbildung 5. Der Marktanteil für das Jahr 2023 basiert auf den ungeprüften vorläufigen Ergebnissen der Slovenská pošta, a.s.
43) Antrag, Abbildung 5 "Struktur des inländischen Paketzustellmarkts nach Einnahmenwerten".
44) Antrag, Abbildung 5 "Struktur des inländischen Paketzustellmarkts nach Einnahmenwerten". Die Marktanteile für das Jahr 2023 beruhen auf ungeprüften vorläufigen Ergebnissen der Slovenská pošta, a.s. unter Verwendung der durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate der Einnahmen für die Jahre 2020 bis 2022.
45) Antrag, Abbildung 7 "Struktur des inländischen Paketzustellmarkts basierend auf den Mengen 2020-2022" mit Daten für den Zeitraum 2020-2022 auf der Grundlage der Berichte der slowakischen Aufsichtsbehörde für elektronische Kommunikation und Postdienste (im Folgenden "NRA"). Die NRA veröffentlicht anonyme Daten über den Marktanteil einzelner Postbetreiber von 2020 bis 2022, wobei die Marktanteile für Express- und Standardpakete zusammengefasst angegeben werden. Der Marktanteil von Slovenská pošta, a.s. wird anhand eines obligatorischen Fragebogens berechnet, den der Postbetreiber jährlich an die NRA sendet und in dem die Zustellmengen angegeben sind.
46) Antrag, Abbildung 7 "Struktur des inländischen Paketzustellmarkts 2020-2022". Es ist anzumerken, dass sich die Rangfolge der einzelnen Betreiber von Jahr zu Jahr ändern kann, d. h. ein Betreiber, der im Jahr 2020 den zweiten Platz belegt hat, kann im Jahr 2022 auf einem ganz anderen Platz stehen.
47) Artikel 19 des Postgesetzes Nr. 324/2011 über Postdienste und über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Gesetze vom 23. November 2019.
48) Antrag, Nummer 108.
49) Siehe hierzu die vom Antragsteller am 12. September 2024 vorgelegten zusätzlichen Informationen.
50) Antrag, Nummer 143.
51) Artikel 19 des Postgesetzes Nr. 324/2011 über Postdienste und über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Gesetze vom 23. November 2019.
52) Antrag, Nummer 188.
53) Antrag, Abbildung 14 "Struktur des Marktes für internationale Standardpakete nach Einnahmenwerten für den Zeitraum 2020-2023". Die geschätzte Marktstruktur für die Jahre 2020-2022 basiert auf den Einnahmen der wichtigsten Marktteilnehmer in der Slowakei, die über eine Lizenz für die Erbringung von Universaldiensten, austauschbaren Diensten oder anderen Diensten verfügen (d. h. Slovenská pošta, a.s., Mediaprint - Kapa Pressegrosso, a.s., 123Kurier und UPS Slovakia). Die Daten basieren auf den öffentlich zugänglichen Jahresabschlüssen und den entsprechenden Anhängen. Die prognostizierte Marktstruktur auf der Grundlage der Einnahmenwerte für das Jahr 2023 beruht auf den ungeprüften vorläufigen Ergebnissen der Slovenská pošta, a.s.; die Ergebnisse der wichtigsten Wettbewerber werden anhand der durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate der Einnahmen für die Jahre 2020-2022 prognostiziert. Die Schätzung für 123Kurier basiert auf der durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate der Einnahmen auf dem Markt.
54) Siehe hierzu die der Kommission vom Antragsteller am 22. August 2024 vorgelegten zusätzlichen Informationen. Die vom Antragsteller vorgelegten Schätzungen der Marktanteile der wichtigsten Wettbewerber des Antragstellers basieren auf den Mengen auf den internationalen Märkten (Standard und Express). Für die Aufteilung des Gesamtmarktvolumens auf die wichtigsten Wettbewerber verwendete der Antragsteller als Näherungswert die auf der Grundlage der Einnahmen berechneten Marktanteile der wichtigsten Wettbewerber des Antragstellers. Dabei berücksichtigte der Antragsteller das von der NRA veröffentlichte Gesamtmarktvolumen und rechnete die Marktanteile der wichtigsten Wettbewerber des Antragstellers auf der Grundlage der Einnahmen hoch.
55) Antrag, Nummer 189.
56) Siehe hierzu die der Kommission vom Antragsteller am 12. September 2024 vorgelegten zusätzlichen Informationen.
57) Antrag, Nummer 228.
58) Antrag, Abbildung 22 "Struktur des Marktes für internationale Expresspakete nach Einnahmenwerten" mit Daten für den Zeitraum 2020-2022 auf der Grundlage der öffentlich zugänglichen Jahresabschlüsse der Postbetreiber und der entsprechenden Anhänge.
59) Antrag, Abbildung 22. Der Marktanteil für das Jahr 2023 basiert auf den ungeprüften vorläufigen Ergebnissen der Slovenská pošta, a.s.
60) Siehe hierzu die der Kommission vom Antragsteller am 22. August 2024 vorgelegten zusätzlichen Informationen zur Struktur des Marktes für internationale Expresspaketzustelldienste.
61) Antrag, Nummer 189.
62) Antrag, Nummer 369.
63) Antrag, Nummer 313.
64) Antrag, Nummer 313.
65) Siehe hierzu die der Kommission vom Antragsteller am 23. August 2024 vorgelegten zusätzlichen Informationen. Der Antragsteller legte seine wertmäßigen Schätzungen des Marktes auf der Grundlage der Jahresabschlüsse der maßgeblichen Unternehmen vor. Die Einnahmen des Unternehmens DHL auf dem Markt für Kurierdienste wurden auf der Grundlage des prozentualen Anteils der Kurierdienste an den gesamten Postdiensten auf dem Inlandsmarkt und der Einnahmen von DHL auf dem Inlandsmarkt geschätzt.
66) Siehe hierzu die vom Antragsteller am 23. August 2024 vorgelegten zusätzlichen Informationen. Die Schätzungen der mengenmäßigen Marktanteile beruhten auf dem von der NRA veröffentlichten Gesamtmarktvolumen. Der Antragsteller hat den Marktanteil jedes Postbetreibers auf der Grundlage der Einnahmen hochgerechnet.
67) Siehe hierzu die vom Antragsteller am 23. August 2024 vorgelegten zusätzlichen Informationen.
68) Siehe hierzu die vom Antragsteller am 23. August 2024 vorgelegten zusätzlichen Informationen.
69) Antrag, Nummer 396.
70) Siehe hierzu die vom Antragsteller am 27. August 2024 vorgelegten zusätzlichen Informationen. Die Schätzungen des Antragstellers basieren auf den Jahresabschlüssen ausgewählter Unternehmen. In diesem Zusammenhang berücksichtigte der Antragsteller Einnahmen aus Tätigkeiten, die mit der Zustellung nicht adressierter Postsendungen im Zusammenhang stehen könnten.
71) Antrag, Abbildung 34 "Mengenmäßige Anteile von Slovenská pošta, a.s. auf dem Inlandsmarkt für nicht adressierte Postsendungen für den Zeitraum 2020-2023". Diese Daten basieren auf dem Bericht, den Slovenská pošta, a.s. der NRA jährlich im Rahmen des standardisierten Datenerhebungsverfahrens für alle auf dem Postmarkt der Slowakischen Republik tätigen Postbetreiber vorlegt.
72) Antrag, Abbildung 34. Der Marktanteil für das Jahr 2023 basiert auf den ungeprüften vorläufigen Ergebnissen der Slovenská pošta, a.s.
73) Siehe hierzu die vom Antragsteller am 1. September 2024 vorgelegten zusätzlichen Informationen.
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