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Empfehlung des Rates vom 3. Dezember 2024 über rauch- und aerosolfreie Umgebungen, die die Empfehlung 2009/C 296/02 des Rates ersetzt

C/2024/7425
(ABl. C, C/2024/7425 vom 12.12.2024)



Neufassung - Ersetzt Empf. 2009/C 296/02

Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 168 Absatz 6,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die Belastung durch Tabakrauch in der Umgebungsluft eine weitverbreitete Ursache für Todesfälle, Morbidität und Behinderungen in der Europäischen Union. Eine solche Belastung steht im Zusammenhang mit dem Tabakkonsum, der nach wie vor die häufigste Ursache verhütbarer Krebsarten ist, da 27 % aller Krebserkrankungen auf den Tabakkonsum zurückzuführen sind.

(2) Tabakkonsum ist nach wie vor weltweit und in der gesamten Union weitverbreitet. Im Jahr 2023 rauchten schätzungsweise 24 % der Bevölkerung der Europäischen Union 1.

(3) Die jährlichen wirtschaftlichen Kosten durch das Rauchen wurden 2012 weltweit auf 1,4 Bio. USD geschätzt, was 1,8 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) entspricht. 2009 lagen die durch das Tabakrauchen verursachten Kosten in der EU bereits bei 544 Mrd. EUR, rund 4,6 % des Gesamt-BIP der EU-27 2.

(4) Im Einklang mit dem in Europas Plan gegen den Krebs 3 formulierten Ziel, bis 2040 eine "Generation Rauchfrei" zu erreichen, in der weniger als 5 % der Bevölkerung Tabakerzeugnisse konsumieren, sollte ein Beitrag zur Verringerung des Rauchens in der Union geleistet werden.

(5) Das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) wurde mit dem Ziel entwickelt, eine wirksame und umfassende internationale Reaktion auf die Ausbreitung der weltweiten Tabakepidemie zu fördern. Gemäß Artikel 8 des FCTC sind die Vertragsparteien verpflichtet, einen wirksamen Schutz vor Tabakrauch in der Umgebungsluft an Arbeitsplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen Räumen zu gewährleisten; die dem FCTC beigefügten Leitlinien sollen die Vertragsparteien bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesem Artikel unterstützen.

(6) Mit der vom Regionalkomitee für Europa der WHO im September 2002 verabschiedeten Anti-Tabak-Strategie wurde den WHO-Mitgliedstaaten empfohlen, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf eine rauchfreie Umwelt zu gewährleisten - unter anderem durch Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen, am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln, in allen Bildungseinrichtungen für Minderjährige auch außerhalb geschlossener Räume, in allen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und bei öffentlichen Veranstaltungen und durch die Einstufung von Tabakrauch in der Umgebungsluft als Karzinogen. 4

(7) Emissionen in der Umgebungsluft aus neuartigen Erzeugnissen können potenziell schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Die WHO hebt hervor, dass Emissionen in der Umgebungsluft aus neuartigen Erzeugnissen Menschen der Belastung durch potenziell schädliche Konzentrationen von Feinstaub und bedeutenden Giftstoffen aussetzen können.

(8) Die WHO 5, 6, 7 hob neben anderen Bedenken im Zusammenhang mit neuartigen Erzeugnissen die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Belastung durch Aerosole in der Umgebungsluft hervor. Zum Beispiel haben neue Erkenntnisse gezeigt, dass die Belastung durch Emissionen in der Umgebungsluft aus erhitzten Tabakerzeugnissen bei umstehenden Personen zu erheblichen Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Schäden führen kann 8, 9, 10, 11, 12, 13 . Ferner setzen Aerosole in der Umgebungsluft aus - sowohl nikotinhaltigen als auch nikotinfreien - elektronischen Zigaretten umstehende Personen einer Belastung durch quantifizierbare Konzentrationen von Feinstaub und bedeutenden Gift- und Schadstoffen aus 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20.

(9) Die WHO vertritt den Standpunkt, dass keinerlei Maß an Belastung durch Nebenstromrauch sicher oder akzeptabel ist 4, weswegen ein vorsichtiger Ansatz verfolgt werden sollte. Die WHO empfiehlt, Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums, einschließlich des Schutzes vor Tabakrauch in der Umgebungsluft, auch auf elektronische Zigaretten anzuwenden 21, 4, 5.

(10) Der Wissenschaftliche Ausschuss "Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken" (SCHEER) kam 2021 in seiner Stellungnahme zu elektronischen Zigaretten 22 zu dem Schluss, dass es geringe bis mäßige Anhaltspunkte dafür gibt, dass Atemwegs-, Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen durch die Belastung durch Aerosole aus E-Zigaretten in der Umgebungsluft verursacht werden können.

(11) Rauch- und aerosolfreie Umgebungen sind ein weltweit anerkannter und bewährter Ansatz, um die Gesundheit der Menschen angemessen vor den Auswirkungen von Tabakrauch und Aerosolen in der Umgebungsluft zu schützen.

(12) In den letzten Jahren haben neuartige Erzeugnisse wie elektronische Zigaretten und erhitzte Tabakerzeugnisse ihre Marktanteile konsolidiert und werden vermehrt konsumiert. Eurobarometer-Daten zufolge liegt der Verbrauch von elektronischen Zigaretten in der gesamten Union bei 3 % und von erhitzten Tabakerzeugnissen bei 2 %.

(13) Besonders problematisch im Zusammenhang mit der Marktentwicklung für neuartiger Erzeugnisse wie elektronischer Zigaretten und erhitzter Tabakerzeugnisse ist deren besondere Verbreitung und Beliebtheit bei Kindern und jungen Menschen.

(14) Die Belastung durch Tabakrauch und Aerosole in der Umgebungsluft könnte besonders für Kinder und Heranwachsende gefährlich sein und könnte die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass sie anfangen zu rauchen 4, 5, 6.

(15) Schätzungen zufolge begannen 2023 54 % der derzeitigen und ehemaligen Raucherinnen und Raucher vor Vollendung ihres 19. Lebensjahres und 14 % vor Vollendung ihres 15. Lebensjahres, also während der Kindheit, mit dem Rauchen 1.

(16) Die Verwendung neuartiger nikotinhaltiger Erzeugnisse, insbesondere durch junge Menschen, gilt als suchtbildend und könnte der Ausgangspunkt für den späteren Konsum traditioneller Tabakerzeugnisse werden 4.

(17) Es ist wichtig, nicht nur neue Marktentwicklungen und technologische Entwicklungen im Zusammenhang mit neuartigen Erzeugnissen zu berücksichtigen, sondern auch die nationalen Rechtsrahmen für rauch- und aerosolfreie Umgebungen besser zu koordinieren und zukunftssicher zu gestalten.

(18) Derzeit besteht eine erhebliche Belastung durch Tabakrauch und Aerosole in der Umgebungsluft an Orten wie den Außenbereichen von Gastgewerbeeinrichtungen und für Kinder und Heranwachsende bestimmten Außenbereichen. In der Eurobarometer-Umfrage von 2023 gaben 74 % der Teilnehmenden an, dass sie in den letzten sechs Monaten auf Außenterrassen rauchende Personen gesehen haben, und 71 % der Befragten gaben an, dass an solchen Orten elektronische Zigaretten und erhitzte Tabakerzeugnisse konsumiert wurden. 42 % der Befragten gaben an, dass sie Menschen in für Kinder und Heranwachsende bestimmten Außenbereichen rauchen gesehen haben, und 49 % der Befragten gaben an, dass an solchen Orten elektronische Zigaretten und erhitzte Tabakerzeugnisse konsumiert wurden 1.

(19) Mehrere Mitgliedstaaten haben Schutzmaßnahmen ergriffen, einschließlich des Rauchverbots in Innen- und Außenbereichen oder des Verbots der Verwendung neuartiger Erzeugnisse an öffentlichen Orten. 23, 24

(20) Daher sollte der Anwendungsbereich der Empfehlung auf bestimmte Außenbereiche ausgeweitet werden, um die Menschen in der Union, insbesondere Kinder, junge Menschen und schutzbedürftige Personen - wie Schwangere und Bürger mit chronischen Krankheiten oder anderen Vorerkrankungen - besser vor der Belastung durch Rauch und Aerosole in der Umgebungsluft aus neuartigen Erzeugnissen zu schützen, wie z.B. erhitzten Tabakerzeugnissen, nikotinhaltigen und nikotinfreien elektronischen Zigaretten, Tabakersatzstoffen sowie allen anderen Rauch- und/oder Aerosole emittierenden Erzeugnissen wie pflanzlichen Raucherzeugnissen oder erhitzten pflanzlichen Erzeugnissen.

(21) Zur Stützung der Überarbeitung der Empfehlung wurde eine Aufforderung zur Stellungnahme mit einer Rückmeldungsfrist von Juni bis Juli 2022 veröffentlicht; von März bis Mai 2023 wurden Vertreter der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, von zivilgesellschaftlichen Organisationen, relevanten Wirtschaftsbeteiligten und anderen einschlägigen Interessenträgern im Rahmen gezielter Konsultationen befragt.

(22) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, die Mitgliedstaaten bei der wirksamen Umsetzung der Empfehlung durch bestehende Programme und Instrumente der Union für die Zusammenarbeit zu unterstützen.

(23) Insbesondere nimmt der Rat zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, die Forschung in diesem Bereich zu stärken. Diese Forschungsarbeiten sollten neuartige Erzeugnisse (wie nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische Zigaretten und erhitzte Tabakerzeugnisse), Tabakersatzstoffe, die Rauch oder Aerosole emittieren, und alle anderen Rauch und/oder Aerosole emittierenden Erzeugnisse sowie Nikotin freisetzende Erzeugnisse und Erzeugnisse, die in ihrer Verwendung Nikotin freisetzenden Erzeugnissen ähneln, umfassen. Die internationale Zusammenarbeit, auch im Bereich der Forschung, sollte bei den in dieser Empfehlung behandelten Themen ebenfalls verstärkt werden.

(24) Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, ein Präventions-Instrumentarium für einen besseren Schutz der Gesundheit von Kindern und jungen Menschen in ihren schutzbedürftigsten und prägendsten Lebensphasen zu entwickeln, wobei der Schwerpunkt auf der Verhinderung des Rauchens und der Nikotinsucht liegt und die Zusammenhänge zwischen psychischer und körperlicher Gesundheit sowie wichtige Gesundheitsfaktoren angegangen werden.

(25) Zudem nimmt der Rat zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen innerhalb von fünf Jahren nach Annahme dieser Empfehlung Bericht über die Fortschritte bei ihrer Umsetzung zu erstatten.

(26) Die "Leitlinien zum Schutz vor der Belastung durch Tabakrauch, ausgearbeitet von der zweiten Konferenz der Vertragsparteien des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs" sollten berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten sollten ermutigt werden, die in diesen Leitlinien enthaltenen Maßnahmen zu erweitern und über diese hinauszugehen.

(27) Diese Empfehlung deckt einen breiteren Anwendungsbereich als die Empfehlung 2009/C 296/02 ab und ersetzt diese mit dem Ziel, die Menschen in der Union besser vor Tabakrauch und Aerosolen in der Umgebungsluft zu schützen, wobei sie positiv zu den tabakbezogenen Zielen von Europas Plan gegen den Krebs sowie zur Verringerung der Verbreitung und der gesellschaftlichen Akzeptanz des Rauchens und der Verwendung neuartiger Erzeugnisse beiträgt.

(28) Für die Verringerung der gesellschaftlichen Akzeptanz des Rauchens, die Verringerung der Verbreitung des Rauchens und für die Verringerung der Verwendung neuartiger Erzeugnisse ist ein umfassendes Paket an Maßnahmen auf Unionsebene nötig. Daher ist es wichtig, dass die vorliegende Empfehlung mit intensiver Arbeit an der Bewertung und Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Tabak einhergeht, wobei insbesondere die Bedenken hinsichtlich des Zugangs junger Menschen zu neuartigen Tabakerzeugnissen und nikotinhaltigen Erzeugnissen zu berücksichtigen sind

- empfiehlt den Mitgliedstaaten unter Beachtung der nationalen Zuständigkeiten und Besonderheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung:

  1. gemäß Artikel 8 des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) und auf der Grundlage der Leitlinien für den Schutz vor der Belastung durch Tabakrauch, die von der zweiten Konferenz der Vertragsparteien des FCTC verabschiedet wurden, einen wirksamen Schutz vor der Belastung durch Tabakrauch an Arbeitsplätzen in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Einrichtungen in geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten;
  2. einen wirksamen Schutz am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen, an geschlossenen öffentlichen Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln vor der Belastung durch Emissionen in der Umgebungsluft aufgrund der Verwendung neuartiger Erzeugnisse, die Rauch oder Aerosole emittieren, wie z.B. erhitzte Tabakerzeugnisse, nikotinhaltige oder nikotinfreie elektronische Zigaretten, Tabakersatzstoffe und alle anderen Rauch und/oder Aerosole emittierenden Erzeugnisse wie pflanzliche Raucherzeugnisse (im Folgenden zusammen mit Belastung durch Tabakrauch "Belastung durch Tabakrauch und Aerosole in der Umgebungsluft"), zu gewährleisten;
  3. einen wirksamen Schutz vor der Belastung durch Tabakrauch und Aerosole in der Umgebungsluft in ausgewiesenen Freizeitbereichen im Freien, insbesondere dort, wo häufig Kinder, junge Menschen und schutzbedürftige Menschen anwesend sind, zu gewährleisten. Diese sollten öffentliche Spielplätze, Freizeitparks, Schwimmbäder, Strände, Zoos und andere ähnliche Außenbereiche umfassen;
  4. einen wirksamen Schutz vor Tabakrauch und Aerosolen in der Umgebungsluft in Außenbereichen oder teils im Freien liegenden Bereichen, die mit Dienstleistungsbetrieben verbunden sind (z.B. teilweise überdachten, mit Wänden oder Zäunen umschlossenen oder anderweitig abgegrenzten Bereichen in der Nähe von oder neben einer Einrichtung, einschließlich Dachterrassen, Balkonen, Veranden oder Innenhöfen), zu gewährleisten. Diese sollten auch Außenbereiche von Restaurants, Bars, Cafés und sonstigen ähnlichen Räumlichkeiten umfassen;
  5. einen wirksamen Schutz vor Tabakrauch und Aerosolen in der Umgebungsluft in Außenbereichen oder teils im Freien liegenden Bereichen im Zusammenhang mit öffentlichen Verkehrsmitteln, einschließlich Bus-, Straßenbahn- und Bahnhaltestellen und Flughäfen, zu gewährleisten;
  6. einen wirksamen Schutz vor Tabakrauch und Aerosolen in der Umgebungsluft in Außenbereichen, die mit einem Arbeitsplatz verbunden sind, zu gewährleisten;
  7. einen wirksamen Schutz vor Tabakrauch und Aerosolen in der Umgebungsluft in Außenbereichen, die mit Einrichtungen des Gesundheitswesens verbunden sind, zu gewährleisten. Diese Einrichtungen sollten Krankenhäuser, Kliniken, Gesundheitszentren, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen umfassen;
  8. einen wirksamen Schutz vor Tabakrauch und Aerosolen in der Umgebungsluft in Außenbereichen, die mit Einrichtungen, in denen Kinder und junge Menschen unterrichtet und ausgebildet werden, verbunden sind, zu gewährleisten. Diese Einrichtungen sollten Vorschuleinrichtungen, Grund- und Sekundarschulen, Berufsbildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Hochschulen, Jugendzentren und ähnliche Einrichtungen umfassen;
  9. die Einbeziehung sonstiger Außenbereiche, in denen Menschen, einschließlich Kinder, Minderjährige oder schutzbedürftige Personen, zusammenkommen dürften, in ergänzende Maßnahmen, die der Tabak- und Nikotinbekämpfung und der Suchtprävention sowie als Beitrag zu einer umfassenden rauch- und aerosolfreien Umgebung dienen, in Erwägung zu ziehen. Diese Außenbereiche sollten unter anderem Orte, an denen Freiluftveranstaltungen stattfinden, Freilichtbühnen, Zuschauerbereiche bei öffentlichen Veranstaltungen und Bereiche öffentlich zugänglicher Gebäude, die stark frequentiert sein dürften (z.B. Eingangsbereiche von Einkaufszentren, Innenhöfe öffentlich zugänglicher Gebäude), umfassen;
  10. die Einbeziehung sonstiger Bereiche wie Privatfahrzeuge, in denen Kinder, Minderjährige oder schutzbedürftige Personen anwesend sind, in ergänzende Maßnahmen, die der Tabak- und Nikotinbekämpfung und der Suchtprävention sowie als Beitrag zu einer umfassenden rauch- und aerosolfreien Umgebung dienen, in Erwägung zu ziehen;
  11. Strategien zur Schaffung von rauch- und aerosolfreien Umgebungen zu entwickeln und/oder auszubauen, indem sie
    1. nationale Strategien und Programme zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes vor der Belastung durch Tabakrauch und Aerosole in der Umgebungsluft entwickeln;
    2. Präventions-, Raucherentwöhnungs- und Sensibilisierungskampagnen wie Bildungs-, Aufklärungs- und Informationskampagnen umsetzen und/oder entwickeln, um die Einhaltung von Maßnahmen für rauch- und aerosolfreie Umgebungen zu gewährleisten. Solche Kampagnen könnten auch Teil von Initiativen zur Suchtbekämpfung sein. Sie könnten sich auf Präventionsinitiativen, die im Europas Plan gegen den Krebs enthalten sind, stützen und/oder diese ergänzen;
    3. für geeignete Strukturen und Mechanismen sorgen, um die Einhaltung der Vorschriften zu fördern, und/oder bewährte Verfahren anwenden und/oder entwickeln, die die Umsetzung und Durchsetzung von Maßnahmen für rauch- und aerosolfreie Umgebungen verbessern können;
  12. beim Austausch bewährter Verfahren zur Entwicklung neuer und/oder zum Ausbau bestehender Maßnahmen, Programme und Strategien zur Schaffung von rauch- und aerosolfreien Umgebungen - um sicherzustellen, dass diese umfassend sind - sowie bei der Gestaltung und Erprobung ehrgeiziger und effizienter Ansätze zur Schaffung von rauch- und aerosolfreien Umgebungen zusammenzuarbeiten;
  13. eng untereinander und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um einen kohärenten Rahmen von Definitionen, Richtwerten und Indikatoren zur wirksamen Umsetzung dieser Empfehlung zu entwickeln und die Maßnahmen bei Bedarf zu überwachen, zu bewerten und zu aktualisieren;
  14. der Kommission, gegebenenfalls im Kontext bestehender Verpflichtungen, erstmals drei Jahre nach der Annahme dieser Empfehlung und danach alle fünf Jahre einen Bericht über die Umsetzung und die Fortschritte der getroffenen Maßnahmen vorzulegen.

Die Empfehlung 2009/C 296/02 wird durch die vorliegende Empfehlung ersetzt.

Geschehen zu Brüssel am 3. Dezember 2024.

1) Eurobarometer-Sonderumfrage 539, 2023, Einstellung der Europäer zu Tabak und verwandten Erzeugnissen, ISBN 978-92-68-07599-9.

2) Health Promotion (who.int), Tobacco and Smoking | Knowledge for policy (europa.eu).

3) Mitteilung der Kommission "Europas Plan gegen Krebs" (COM(2021) 44 final).

4) Weltgesundheitsorganisation, 2002, Europäische Anti-Tabak-Strategie. https://iris.who.int/handle/10665/107455

5) Weltgesundheitsorganisation, Report on the global tobacco epidemic 2023: protect people from tobacco smoke, 2023, ISBN 978-92-4-007716-4, S. 31-32.

6) Weltgesundheitsorganisation, Technical note on the call to action on electronic cigarettes, 2023, S. 3-4, https://www.who.int/publications/m/item/technical-note-on-call-to-action-on-electronic-cigarettes.

7) Weltgesundheitsorganisation, Electronic cigarettes call to action, 2023, https://www.who.int/publications/m/item/electronic-cigarettes---call-to-action.

8) Weltgesundheitsorganisation, Heated tobacco products: summary of research and evidence of health impacts, 2023, S. 12-13, https://www.who.int/publications/i/item/9789240042490.

9) Weltgesundheitsorganisation, WHO study group on tobacco product regulation: Report on the scientific basis of tobacco product regulation: eighth report of a WHO study group, 2021, https://www.who.int/publications/i/item/9789240022720.

10) Yoshioka T, Shinozaki T, Hori A, Okawa S, Nakashima K, Tabuchi T. Association between exposure to secondhand aerosol from heated tobacco products and respiratory symptoms among current non-smokers in Japan: a cross-sectional study, BMJ Open, 2023,13:e065322. doi: 10.1136/ bmjopen-2022-065322.

11) Imura Y, Tabuchi T. Exposure to secondhand heated-tobacco-product aerosol may cause similar incidence of asthma attack and chest pain to secondhand cigarette exposure: the JASTIS 2019 study, International Journal of Environmental Research and Public Health, 2021,18(4):1766. doi: 10.3390/ijerph18041766.

12) Uguna CN, Snape CE, Should IQOS emissions be considered as smoke and harmful to health? A review of the chemical evidence, ACS Omega, 2022,7(26):22111-24. doi: 10.1021/ acsomega.2c01527.

13) Auer R, Concha-Lozano N, JacotSadowski I, Cornuz J, Berthet A. Heat-not-burn tobacco cigarettes: smoke by any other name, JAMA Intern Med, 2017,177(7):1050-2. doi: 10.1001/ jamainternmed.2017.1419.

14) Fernández E, Ballbè M, Sureda X, Fu M, Saltó E, Martínez-Sánchez JM, Particulate matter from electronic cigarettes and conventional cigarettes: a systematic review and observational study, Curr Environ Health Rep, 2015,2(4):423-9. doi: 10.1007/s40572- 015-0072-x.

15) Li L, Lin Y, Xia T, Zhu Y. Effects of electronic cigarettes on indoor air quality and health, Annu Rev Public Health, 2020,41(1):363-80. doi: 10.1146/ annurev-publhealth-040119-094043.

16) Hess I, Lachireddy K, Capon A. A systematic review of the health risks from passive exposure to electronic cigarette vapour, Public Health Research & Practice, 2016,26(2).

17) Borgini A, Veronese C, De Marco C, Boffi R, Tittarelli A, Bertoldi M et al., Particulate matter in aerosols produced by two last generation electronic cigarettes: a comparison in a real-world environment, Pulmonology, 2021.

18) Exposure to aerosols from smoking-proxy electronic inhaling systems: a systematic review, Barcelona: Tobacco Control Unit, Institut Català d'Oncologia, 2016.

19) Lerner CA, Sundar IK, Yao H, Gerloff J, Ossip DJ, McIntosh S et al., Vapors produced by electronic cigarettes and e-juices with flavorings induce toxicity, oxidative stress, and inflammatory response in lung epithelial cells and in mouse lung, PLoS One, 2015,10(2):e0116732.

20) Glantz, S.A., Nguyen, N., & Oliveira da Silva, A.L., (2024), Population-Based Disease Odds for E-Cigarettes and Dual Use versus Cigarettes, NEJM Evidence, 3(3), DOI: 10.1056/EVIDoa2300229.

21) Applying tobacco control measures to e-cigarettes, including the supply and demand reduction measures of the WHO FCTC (Seite 3, https://cdn.who.int/media/docs/default-source/tobacco-hq/regulating-tobacco-products/ends-call-to-action.pdf?sfvrsn=ea4c4fdb_12&download=true), mit Bezug auf das Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums (Seite 8, https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/42811/9241591013.pdf?sequence=1).

22) Wissenschaftlicher Ausschuss "Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken" (SCHEER), Opinion on electronic cigarettes, 16 April 2021.

23) Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Empfehlung des Rates über rauch- und aerosolfreie Umgebungen, die die Empfehlung 2009/C 296/02 des Rates ersetzt, Dok. 13519/24 ADD 2.

24) Studie über rauchfreie Umgebungen und Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse, 2021.


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