Durchführungsbeschluss (EU) 2025/72 der Kommission vom 15. Januar 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/936 in Bezug auf die harmonisierten Normen für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner
(ABl. L 2025/72 vom 17.01.2025)
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Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Wurde ein Produkt nach harmonisierten Normen hergestellt, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, so müssen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 davon ausgehen, dass es allen einschlägigen Anforderungen der geltenden Durchführungsmaßnahme entspricht, auf die sich diese Normen beziehen. Die einschlägigen Anforderungen an die Messung und Berechnung für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner sind in Artikel 4 und Anhang III der Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission 3 festgelegt.
(2) Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 veröffentlicht die Kommission nach dem Erlass eines delegierten Rechtsakts gemäß Artikel 16 jener Verordnung, in dem spezifische Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung festgelegt werden, im Amtsblatt der Europäischen Union Verweise auf die harmonisierten Normen, die die einschlägigen Anforderungen des delegierten Rechtsakts an die Messung und Berechnung erfüllen. Werden bei der Bewertung der Konformität eines Produkts solche harmonisierten Normen angewendet, muss davon ausgegangen werden, dass das Modell die einschlägigen Anforderungen des delegierten Rechtsakts an die Messung und Berechnung erfüllt. Die Anforderungen an die Messung und Berechnung für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner sind in Artikel 3 und Anhang IV der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014 der Kommission 5 festgelegt.
(3) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2023) 3518 der Kommission 6 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Überarbeitung der in Anhang I jenen Beschlusses aufgeführten bestehenden harmonisierten Normen für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2019/2023 und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014 (im Folgenden "Auftrag"). Die Überarbeitung war erforderlich, um das in der harmonisierten Norm EN 60456:2016, geändert durch EN 60456:2016/A11:2020, genannte Referenzwaschmittel, das den Stoff Natriumperborat enthält, der seit dem 27. Mai 2023 gemäß Artikel 56 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates 7 und gemäß Anhang XIV Eintrag 48 jener Verordnung nicht mehr in Verkehr gebracht werden darf, zu ersetzen. Der Auftrag ermöglichte es auch, dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung zu tragen, redaktionelle Änderungen vorzunehmen und die Rundung der gemeldeten Zahlen an die Änderungen der Verordnung (EU) 2021/341 der Kommission 8 und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/340 der Kommission 9 anzupassen.
(4) Auf der Grundlage des Auftrags überarbeitete Cenelec die harmonisierte Norm EN 60456:2016, geändert durch EN 60456:2016/A11:2020, deren Fundstelle mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/936 der Kommission 10 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Dies führte zur Annahme der Änderung EN 60456:2016/A12:2023.
(5) Die Kommission hat gemeinsam mit Cenelec geprüft, ob die harmonisierte Norm EN 60456:2016, geändert durch EN 60456:2016/A12:2023 dem Auftrag entspricht.
(6) Die harmonisierte Norm EN 60456:2016, geändert durch EN 60456:2016/A12:2023, erfüllt die Anforderungen, die sie abdecken soll und die in der Verordnung (EU) 2019/2023 und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014 festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
(7) Die Anhänge I und II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/936 enthalten die Referenzen der harmonisierten Normen, bei denen von der Konformität mit der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014 bzw. der Verordnung (EU) 2019/2023 ausgegangen wird. Damit alle Referenzen harmonisierter Normen zur Unterstützung dieser Verordnungen im selben Rechtsakt aufgeführt werden, sollten die Referenzen der harmonisierten Norm EN 60456:2016, geändert durch EN 60456:2016/A12:2023, in diesen Anhängen aufgenommen werden.
(8) Die Referenz der harmonisierten Norm EN 60456:2016, geändert durch EN 60456:2016/A11:2020, muss aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen werden, da sie durch die harmonisierte Norm EN 60456:2016, geändert durch EN 60456:2016/A12:2023, ersetzt wird. Diese Fundstelle sollte daher aus den Anhängen I und II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/936 gestrichen werden.
(9) Daher sollte der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/936 entsprechend geändert werden.
(10) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden grundlegenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Referenz dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Anhänge I und II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/936 werden entsprechend dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 15. Januar 2025
2) Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom 31.10.2009 S. 10. ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/125/oj).
3) Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 der Kommission (ABl. L 315 vom 05.12.2019 S. 285. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/2023/oj).
4) Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU (ABl. L 198 vom 28.07.2017 S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/1369/oj).
5) Delegierte Verordnung (EU) 2019/2014 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern sowie zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 der Kommission und der Richtlinie 96/60/EG der Kommission (ABl. L 315 vom 05.12.2019 S. 29. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/2014/oj).
6) Durchführungsbeschluss C(2023) 3518 der Kommission vom 2. Juni 2023 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung in Bezug auf Anforderungen an das Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014 der Kommission.
7) Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe ( REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl. L 396 vom 30.12.2006 S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1907/oj).
8) Verordnung (EU) 2021/341 der Kommission vom 23. Februar 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/424, (EU) 2019/1781, (EU) 2019/2019, (EU) 2019/2020, (EU) 2019/2021, (EU) 2019/2022, (EU) 2019/2023 und (EU) 2019/2024 in Bezug auf Ökodesign-Anforderungen an Server und Datenspeicherprodukte, Elektromotoren und Drehzahlregelungen, Kühlgeräte, Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, elektronische Displays, Haushaltsgeschirrspüler, Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner sowie Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (ABl. L 68 vom 26.02.2021 S. 108. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/341/oj).
9) Delegierte Verordnung (EU) 2021/340 der Kommission vom 17. Dezember 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnungen (EU) 2019/2013, (EU) 2019/2014, (EU) 2019/2015, (EU) 2019/2016, (EU) 2019/2017 und (EU) 2019/2018 in Bezug auf die Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung von elektronischen Displays, Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern, Lichtquellen, Kühlgeräten, Haushaltsgeschirrspülern und Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion (ABl. L 68 vom 26.02.2021 S. 62. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2021/340/oj).
10) Durchführungsbeschluss (EU) 2021/936 der Kommission vom 3. Juni 2021 über die harmonisierten Normen für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2019/2023 und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014 (ABl. L 204 vom 10.06.2021 S. 42. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2021/936/oj).
| Anhang |
Die Anhänge I und II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/936 werden wie folgt geändert:
1. Anhang I wird wie folgt geändert:
a) Zeile 1 wird gestrichen.
b) Folgende Zeile 1a wird eingefügt:
"1a. EN 60456:2016
Waschmaschinen für den Hausgebrauch - Verfahren zur Messung der Gebrauchseigenschaften
EN 60456:2016/A12:2023"
2. Anhang II wird wie folgt geändert:
a) Zeile 1 wird gestrichen.
b) Folgende Zeile 1a wird eingefügt:
"1a. EN 60456:2016
Waschmaschinen für den Hausgebrauch - Verfahren zur Messung der Gebrauchseigenschaften
EN 60456:2016/A12:2023"
| ENDE |