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Delegierte Verordnung (EU) 2025/367 der Kommission vom 25. November 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen zu Überschuldung, Verbrauch und Vermögen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/29

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/367 vom 21.02.2025)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Durch den in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/1700 festgelegten Bereich Einkommen und Lebensbedingungen werden die Informationen bereitgestellt, die im Rahmen des Europäischen Semesters 2 und der europäischen Säule sozialer Rechte 3, insbesondere in Bezug auf Einkommensverteilung, Armut und soziale Ausgrenzung, benötigt werden. Zudem werden auch Informationen für verschiedene andere, mit Lebensbedingungen und Armut zusammenhängende Politikbereiche der Union bereitgestellt.

(2) Angaben zu Überschuldung, Verbrauch und Vermögen sind von entscheidender Bedeutung, insbesondere für den statistischen Abgleich von Daten zwischen dem Bereich Einkommen und Lebensbedingungen und dem Bereich Verbrauch, da sie Informationen über das materielle Wohlergehen liefern, die nicht allein durch Datenerhebung bereitgestellt werden können, und sie es ermöglichen, Lücken bei der Politikgestaltung zu schließen. Die Kommission sollte daher die Anzahl und die Titel der Variablen für Überschuldung, Verbrauch und Vermögen festlegen.

(3) Damit sichergestellt ist, dass der politischen Anforderung nach besseren Statistiken über Energiearmut entsprochen wird, besteht ein dringender Bedarf an der Erfassung von Variablen zu Energie (von den Haushalten genutzte Energiequellen und Energiekosten), weshalb die Delegierte Verordnung (EU) 2022/29 der Kommission 4 geändert werden sollte.

(4) Im Einklang mit Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1700 darf die Anzahl der Variablen, die zu erfassen sind, die Anzahl der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung für den Bereich Einkommen und Lebensbedingungen erfassten Variablen nicht um mehr als 5 % übersteigen

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anzahl und die Titel der Variablen zu Überschuldung, Verbrauch und Vermögen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen sind in Anhang I festgelegt.

Artikel 2

Der Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2022/29 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 25. November 2024

1) ABl. L 261 I vom 14.10.2019 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/1700/oj.

2) Das Europäische Semester ist der Rahmen der Europäischen Union für die Koordinierung und Überwachung der Wirtschafts- und Sozialpolitik.

3) ABl. C 428 vom 13.12.2017 S. 10.

4) Delegierte Verordnung (EU) 2022/29 der Kommission vom 28. Oktober 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen hinsichtlich "Arbeitsmarkt und Wohnen", "Intergenerationale Übertragung von Vorteilen und Benachteiligungen, Wohnungsnot" und des Ad-hoc-Themas 2023 "Energieeffizienz der Haushalte" (ABl. L 7 vom 12.01.2022 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2022/29/oj).

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Anzahl und Titel der Variablen für das sechsjährliche Modul zu Überschuldung, Verbrauch und Vermögen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen Anhang I


Satz von Variablen Einzelthema Kennung der Variable Bezeichnung der Variable
Überschuldung, Verbrauch und Vermögen Überschuldung und Gründe dafür
(14 erfasste Variablen)
HI022 Rückstände bei der Bezahlung nicht wohnungsbezogener Rechnungen
HI090 Zahl der Kredite (ausgenommen Hypotheken auf Hauptwohnung)
HI101 Immobilienkredite (einschließlich Haushaltsmöbel, Haushaltsgeräte und Innenausstattung, jedoch ausgenommen Hypotheken auf Hauptwohnung)
HI102 Kredite für Auto, Motorrad, Wohnmobil, Van, Fahrrad oder anderes Transportmittel
HI103 Kredite für medizinische Versorgung
HI104 Kredite für Bildung
HI105 Kredite zur Deckung der täglichen Ausgaben
HI106 Kredite zu anderen Zwecken (ausgenommen Hypotheken auf Hauptwohnung)
HI120 Höhe der im vergangenen Monat fälligen Kreditzahlung (ausgenommen Hypotheken auf Hauptwohnung)
HI111 Kredite (ausgenommen Hypotheken auf Hauptwohnung), die bei einer Bank oder einem anderen Finanzinstitut (z.B. Kreditgenossenschaft, Mikrokreditgeber) aufgenommen wurden
HI112 Kredite (ausgenommen Hypotheken auf Hauptwohnung), die als Barkredit oder Pfandleihe aufgenommen wurden
HI113 Kredite (ausgenommen Hypotheken auf Hauptwohnung) aus privaten Quellen (z.B. Familie, Freunde)
HI114 Kredite (ausgenommen Hypotheken auf Hauptwohnung) nach dem Prinzip "jetzt kaufen, später bezahlen" oder Direktkredit/Ratenzahlung beim Verkäufer
HI115 Kredite (ausgenommen Hypotheken auf Hauptwohnung) aus anderen Quellen
Verbrauch
(5 erfasste Variablen)
HC310 Essen oder Trinken zu Hause
HC320 Essen oder Trinken außer Haus
HC330 Öffentliche Verkehrsmittel
HC340 Private Verkehrsmittel
HC350 Sparen (in einem typischen Monat)
Vermögen, einschließlich Wohneigentum
(4 erfasste Variablen)
HV010 Wert der Hauptwohnung
HV070 Verbleibender Betrag zur Tilgung der Hypothek auf Hauptwohnung
HV020 Immobilienbesitz außer Hauptwohnung
HV080 Möglichkeit, den Lebensstandard durch Rückgriff auf Erspartes aufrechtzuerhalten
Beurteilung der eigenen Bedürfnisse
(1 erfasste Variable)
HS130 Geringstes monatliches Einkommen, um gerade noch auskommen zu können

.

Anhang II

Im Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2022/29 erhält der Datensatz für die Variablen zu "Arbeitsmarkt und Wohnen" folgende Fassung:

"Satz von Variablen Einzelthema Kennung der Variable Bezeichnung der Variable
Arbeitsmarkt und Wohnen Merkmale des Arbeitsplatzes
(4 erfasste Variablen)
PL230 Öffentlicher/privater Beschäftigungssektor
PW100 Arbeitszufriedenheit
PL260 Gewöhnlich pro Woche geleistete Arbeitsstunden
PL130 Größe der örtlichen Einheit - Haupttätigkeit
Erwerbsstatus
(2 erfasste Variablen)
PL120 Grund, warum weniger als 30 Stunden gearbeitet wurde
PL280 Dauer der Anmeldung von Arbeitslosigkeit
Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung
(2 erfasste Variablen)
PE030 Jahr, in dem die höchste Bildungsstufe erreicht wurde
PE050 Unter- oder abgebrochene Ausbildung
Einzelangaben zur Wohnsituation, einschließlich Unterversorgung und unterstellte Miete
(14 erfasste Variablen: 12 Variablen obligatorisch, 2 Variablen fakultativ)
HS160 Probleme mit der Wohnung: zu dunkel, zu wenig Tageslicht
HS170 Lärmbelästigung durch Nachbarn oder von der Straße
HC020 Wohnfläche in Quadratmetern
HC001 Verwendete Heizung
HC002 Hauptenergiequelle
HC007 Energiekosten insgesamt
HC080 Allgemeine Zufriedenheit mit der Wohnung
HY030 Unterstellte Miete
HH040 Undichtes Dach, Feuchtigkeit in den Wänden/Böden/im Fundament oder Fäulnis in den Fensterrahmen oder im Boden
HS140 Finanzielle Belastung durch Wohnkosten insgesamt
HS180 Verschmutzung, Ruß oder sonstige Umweltprobleme
HS190 Kriminalität, Gewalt oder Vandalismus in der Umgebung
HH081 Wohnung verfügt über Bad oder Dusche (FAKULTATIV)
HH091 Toilette mit Wasserspülung im Haus, zur alleinigen Nutzung durch den Haushalt bestimmt (FAKULTATIV)"


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