Durchführungsbeschluss (EU) 2025/895 der Kommission vom 14. Mai 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/941 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellten harmonisierten Normen für Gehörschützer, persönliche Absturzschutzausrüstung, Bergsteigerausrüstung, Knieschutz, Schutzkleidung zum Schutz gegen Zeckenbisse und für elektrisch isolierende Helme

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/895 vom 16.05.2025)



Ergänzende Informationen
Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei persönlichen Schutzausrüstungen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen des Anhangs II der genannten Verordnung vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 der Kommission 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec), harmonisierte Normen zu überarbeiten und die Arbeiten an Entwürfen für Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 abzuschließen, um sicherzustellen, dass diese weiterhin den allgemein anerkannten Stand der Technik widerspiegeln, damit die grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen des Anhangs II der genannten Verordnung erfüllt sind.

(3) Der Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 wurde durch den Durchführungsbeschluss C(2024) 2750 der Kommission 4 geändert, um den Auftrag um bestimmte Normen zu erweitern bzw. bestimmte andere Normen zu streichen, um dem neuesten technischen und wissenschaftlichen Fortschritt sowie den jüngsten Entwicklungen bei den Normungsaktivitäten auf internationaler und europäischer Ebene gerecht zu werden, und die Frist für die Normungstätigkeiten bei bestimmten Normen und Normenentwürfen zu verlängern, da die Arbeiten an einigen von ihnen nicht innerhalb der im Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 festgelegten Fristen abgeschlossen werden konnten.

(4) Auf der Grundlage gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 erteilten Normungsauftrags erstellte das CEN die folgenden neuen harmonisierten Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425: EN 14404-2:2024 über die Anforderungen an tragbare Knieschützer (Typ 1), EN 14404-3:2024 über die Anforderungen an die individuelle Kombination von Kniepolstern und Kleidungsstücken (Typ 2), EN 14404-4:2024 über die Anforderungen für die Kombination von interoperablen Kniepolstern und Kleidungsstücken (Typ 2), EN 14404-6:2024 Anforderungen an Knieschutz-Systeme (Typ 4) und EN 17487:2024 Schutzkleidung - Mit Permethrin behandelte Schutzkleidungsstücke zum Schutz gegen Zeckenbisse.

(5) Auf der Grundlage des gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 erteilten Auftrags überarbeitete das CEN die folgenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/941 der Kommission 5 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind: EN 352-2:2020 über Gehörschutzstöpsel, EN 353-2:2002 über mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung, EN 958:2017 über Fangstoßdämpfer für die Verwendung auf Klettersteigen (Via Ferrata) und EN 17109:2020 über Einzelsicherungssysteme für Seilgärten.

(6) Daraufhin verabschiedete das CEN die folgenden Normen und deren Änderungen: EN 352-2:2020+A1:2024, EN 353-2:2024, EN 958:2024 und EN 17109:2020+A1:2024.

(7) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob die Normen EN 352-2:2020+A1:2024, EN 353-2:2024, EN 958:2024, EN 14404-2:2024, EN 14404-3:2024, EN 14404-4:2024, EN 14404-6:2024, EN 17109:2020+A1:2024 und EN 17487:2024 dem im Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 festgelegten Auftrag entsprechen.

(8) Die folgenden harmonisierten Normen und deren Änderungen entsprechen den in der Verordnung (EU) 2016/425 festgelegten grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen, die sie abdecken sollen: EN 353-2:2024, EN 958:2024, EN 14404-2:2024, EN 14404-4:2024, EN 14404-6:2024, EN 17109:2020+A1:2024 und EN 17487:2024. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser harmonisierten Normen und der einschlägigen Änderungen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(9) Nach Prüfung der harmonisierten Norm EN 352-2:2020+A1:2024 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Norm nicht vorschreibt, dass Gehörschutzstöpsel mit einer Kennzeichnung versehen sein müssen, die den Grad der Dämpfung des Schallpegels durch die Gehörschutzstöpsel angibt, sodass die grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderung des Anhangs II Nummer 3.5 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/425 nicht erfüllt ist. In Bezug auf die harmonisierte Norm EN 14404-3:2024 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Einhaltung des Abschnitts 5.5.1.3 der harmonisierten Norm, in dem Anforderungen an die Maße des Schutzbereiches bei Kniepolstern festgelegt sind, auch erforderlich ist, um eine Konformitätsvermutung mit der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderung des Anhangs II Nummer 1.3.1 der Verordnung (EU) 2016/425, mit der die Anpassung des Produkts an die Gestalt des Nutzers sichergestellt werden soll, zu begründen. Diese Vorschrift ist in Anhang ZA der Norm nicht aufgeführt. Diese harmonisierten Normen sollten daher mit einer Einschränkung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

(10) Schließlich nahm das Cenelec eine Berichtigung der harmonisierten Norm EN 50365:2023 über elektrisch isolierende Helme vor; die Fundstelle dieser Norm ist mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/941 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Dies resultierte in der harmonisierten Norm EN 50365:2023, berichtigt durch EN 50365:2023/AC:2024-09. Die Berichtigung EN 50365:2023/AC:2024-09 ist für die korrekte Anwendung der EN 50365:2023 als harmonisierte Norm unerlässlich. Es ist daher angezeigt, die Fundstelle der Norm EN 50365:2023, berichtigt durch EN 50365:2023/AC:2024-09, im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(11) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/941 sind die Fundstellen der harmonisierten Normen aufgeführt, bei denen die Vermutung der Konformität mit der Verordnung (EU) 2016/425 gilt. Damit alle Fundstellen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 im selben Rechtsakt aufgeführt werden, sollten die Fundstellen dieser Normen und der einschlägigen Änderungen in den genannten Anhang aufgenommen werden.

(12) Es ist erforderlich, die Fundstellen der harmonisierten Normen EN 352-2:2020, EN 353-2:2002, EN 958:2017, EN 17109:2020 und EN 50365:2023 aus dem Amtsblatt der Europäischen Union zu streichen, da diese Normen überarbeitet worden sind. Diese Fundstellen sollten daher aus Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/941 gestrichen werden.

(13) Folglich sollte der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/941 entsprechend geändert werden.

(14) Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, sich auf die Anwendung der überarbeiteten Normen vorzubereiten, ist es notwendig, die Streichung der Fundstellen der harmonisierten Normen EN 352-2:2020, EN 353-2:2002, EN 958:2017 und EN 17109:2020 zurückzustellen.

(15) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden grundlegenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/941 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Nummer 1 des Anhangs gilt ab dem 16. November 2026.

Brüssel, den 14. Mai 2025

1) ABl. L 316 vom 14.11.2012 S. 12, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/1025/oj.

2) Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (ABl. L 81 vom 31.03.2016 S. 51, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/425/oj).

3) Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 der Kommission vom 19. November 2020 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung in Bezug auf persönliche Schutzausrüstungen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates.

4) Durchführungsbeschluss C(2024) 2750 der Kommission vom 29. April 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses C(2020) 7924 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung in Bezug auf persönliche Schutzausrüstungen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates.

5) Durchführungsbeschluss (EU) 2023/941 der Kommission vom 2. Mai 2023 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellten harmonisierten Normen für persönliche Schutzausrüstungen (ABl. L 125 vom 11.05.2023 S. 37, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2023/941/oj).

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Anhang


Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/941 wird wie folgt geändert:

1. die T abellenzeilen 21, 31, 67 und 175 werden gestrichen;

2. die folgenden Tabellenzeilen werden in fortlaufender Folge eingefügt:

" 21a. EN 352-2:2020+A1:2024
Gehörschützer - Allgemeine Anforderungen - Teil 2: Gehörschutzstöpsel
Hinweis: Diese Norm schreibt keine Kennzeichnung vor, die den Grad der Dämpfung des Schallpegels auf dem Produkt angibt. Die Einhaltung dieser Norm begründet daher keine Konformitätsvermutung mit Anhang II Nummer 3.5 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/425.
31a. EN 353-2:2024
Persönliche Absturzschutzausrüstung - Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung
67a. EN 958:2024
Bergsteigerausrüstung - Fangstoßdämpfer für die Verwendung auf Klettersteigen (Via Ferrata) - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
147a. EN 14404-2:2024
Persönliche Schutzausrüstung - Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung - Teil 2: Anforderungen an tragbare Knieschützer (Typ 1)
147b. EN 14404-3:2024
Persönliche Schutzausrüstung - Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung - Teil 3: Anforderungen an die individuelle Kombination von Kniepolstern und Kleidungsstücken (Typ 2)
Hinweis: Zusätzlich zu den Abschnitten 5.5.1.1, 5.5.1.2, 5.5.5.1 und 5.5.5.2 ist die Einhaltung des Abschnitts 5.5.1.3 ebenfalls erforderlich, um eine Konformitätsvermutung mit der grundlegenden Anforderung des Anhangs II Nummer 1.3.1 der Verordnung (EU) 2016/425 zu begründen.
147c. EN 14404-4:2024
Persönliche Schutzausrüstung - Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung - Teil 4: Anforderungen für die Kombination von interoperablen Kniepolstern und Kleidungsstücken (Typ 2)
147d. EN 14404-6:2024
Persönliche Schutzausrüstung - Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung - Teil 6: Anforderungen an Knieschutz-Systeme (Typ 4)
175a. EN 17109:2020+A1:2024
Bergsteigerausrüstung - Einzelsicherungssysteme für Seilgärten - Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren
177a. EN 17487:2024
Schutzkleidung - Mit Permethrin behandelte Schutzkleidungsstücke zum Schutz gegen Zeckenbisse"

3. die Tabellenzeile 189.I erhält folgende Fassung:

189.I. EN 50365:2023
Arbeiten unter Spannung - Elektrisch isolierende Helme für Arbeiten an Nieder- und Mittelspannungsanlagen
EN 50365:2023/AC:2024-09"


UWS Umweltmanagement GmbH ENDE