Durchführungsverordnung (EU) 2025/935 der Kommission vom 21. Mai 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/918 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema "Globale Wertschöpfungsketten" gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/935 vom 22.05.2025)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Um im Einklang mit Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/2152 alle drei Jahre Daten zu dem in Anhang I der genannten Verordnung aufgeführten Thema "Globale Wertschöpfungsketten" auf der Grundlage vergleichbarer und harmonisierter Daten zu erstellen und die korrekte Umsetzung des Themas "Globale Wertschöpfungsketten" durch die Mitgliedstaaten zu gewährleisten, hat die Kommission die Variablen, die Maßeinheit, die statistische Grundgesamtheit, die Klassifikationen und Aufschlüsselungen, die Datenübermittlungsfrist und den ersten Bezugszeitraum festzulegen.
(2) Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/918 der Kommission 2 sollte daher entsprechend geändert werden.
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein
- hat folgende Verordnung erlassen:
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/918 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 31. Dezember 2026.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 21. Mai 2025
2) Durchführungsverordnung (EU) 2022/918 der Kommission vom 13. Juni 2022 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema "Globale Wertschöpfungsketten" gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 159 vom 14.06.2022 S. 43, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/918/oj).
| Anhang |
"Anhang
Technische Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema "Globale Wertschöpfungsketten" Anwendungsbereich
| (Einzelheiten zum Thema "Globale Wertschöpfungsketten") | Variable | Art |
| i. Unternehmensfunktionen | 1) Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen | Obligatorisch |
| ii. Globale Wertschöpfungsketten | 2) Zahl der Unternehmen, die Waren aus dem Ausland erwerben | Obligatorisch |
| 3) Zahl der Unternehmen, die Waren ins Ausland liefern | Obligatorisch | |
| 4) Zahl der Unternehmen, die Dienstleistungen aus dem Ausland erwerben | Obligatorisch | |
| 5) Zahl der Unternehmen, die Dienstleistungen im Ausland erbringen | Obligatorisch | |
| 6) Zahl der Unternehmen mit ausländischen Handelspartnern innerhalb und außerhalb derselben Unternehmensgruppe | Obligatorisch | |
| iii. Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland | 7) Zahl der Unternehmen, die Unternehmensfunktionen ins Ausland verlagern | Obligatorisch |
| 8) Zahl der Arbeitsplätze, die im Unternehmen durch Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland geschaffen wurden | Obligatorisch | |
| 9) Zahl der infolge der Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland verlorenen (oder ins Ausland verlagerten) Arbeitsplätze | Obligatorisch | |
| 10) Zahl der Unternehmen, die Unternehmensfunktionen ins Ausland verlagert haben oder dies erwogen haben | Obligatorisch | |
| iv. Ereignisse, die sich auf die Organisation globaler Wertschöpfungsketten auswirken | 11) Zahl der Unternehmen, die Auswirkungen auf die Organisation globaler Wertschöpfungsketten melden | Obligatorisch |
| v. Verlagerung von Unternehmensfunktionen | 12) Zahl der Unternehmen, die Unternehmensfunktionen verlagern | Freiwillig |
Die Variablen 2, 3, 4, 5 und 6 beziehen sich nur auf Unternehmen, die im letzten Jahr des Bezugszeitraums für mindestens eine Art von im Ausland erworbenen Waren oder Dienstleistungen (Variablen 2 und 4) bzw. ins Ausland gelieferten Waren oder im Ausland erbrachten Dienstleistungen (Variablen 3 und 5) einen Wert über 100.000 EUR angeben. Die Daten sollten nicht für Unternehmen erhoben werden, bei denen der Wert für die entsprechende Variable unter 100.000 EUR beträgt.
| Maßeinheit | Absoluter Wert |
| Statistische Grundgesamtheit | Für alle Variablen: Marktproduzenten der NACE-Abschnitte B bis O, bei denen die Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen 50 oder mehr im letzten Jahr des Bezugszeitraums beträgt. |
| Datenübermittlungsfrist | T + 21 Monate |
| Erster Bezugszeitraum | 2024-2026 |
| Vereinfachungen und weitere Spezifikationen | 1 %-Regel
Es kann eine 1 %-Regel angewandt werden. Es ist nicht erforderlich, Variablen im Rahmen dieses Durchführungsrechtsakts zu erfassen, wenn der Beitrag des Mitgliedstaats für die Zahl der Unternehmen mit 50 oder mehr Lohn- und Gehaltsempfängern und Selbstständigen auf den aggregierten NACE-Ebenen B bis O für das letzte Bezugsjahr, für das Daten von T-18 Monate vorliegen, weniger als 1 % des Gesamtwerts für die EU beträgt. Datenerfassung Folgende Unternehmensdaten werden anhand von Registern oder anderen statistischen oder administrativen Datenquellen erfasst oder eingeholt:
Andere Daten (z.B. die zentrale Funktion des Unternehmens) können auch aus Registern oder anderen statistischen oder administrativen Datenquellen - und nicht im Rahmen einer Erhebung - erfasst oder eingeholt werden. |
Aufschlüsselungen
1. Variable 1: Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen
Die Daten müssen als Kombination aller nachstehenden Aufschlüsselungen bereitgestellt werden.
1. Aufschlüsselung nach Tätigkeit
- Aggregate von NACE-Abschnitten:
- Insgesamt: B+C+D+E+F+G+H+I+J+K+L+M+N+O (Industrie, Baugewerbe/Bau und Unternehmensdienstleistungen)
- B+C+D+E+F (Industrie und Baugewerbe/Bau)
- G+H+I+J+K+L+M+N+O (Unternehmensdienstleistungen)
- NACE-Abschnitte: B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N und O
2. Aufschlüsselung nach Unternehmensfunktion
Für alle NACE-Abschnitte und Aggregate von NACE-Abschnitten (B-O, B-F und G-O) bereitzustellen:
- Insgesamt - beliebige Unternehmensfunktion
- Zentrale Funktionen des Unternehmens
- Unterstützende Unternehmensfunktionen
Nur für Aggregate von NACE-Abschnitten (B-O, B-F und G-O) bereitzustellen:
- Herstellung von Waren
- Management und Verwaltung
- Ingenieurdienstleistungen und damit verbundene technische Dienstleistungen
- Forschung und Entwicklung
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Vermarktung, Verkauf und Kundendienst
- Transport, Logistik und Lagerung
- Sonstige Dienstleistungen
3. Aufschlüsselung nach Größenklasse der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen
Nur für Aggregate von NACE-Abschnitten (B-O, B-F und G-O) bereitzustellen:
- Insgesamt - 50 und mehr Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständige
- Mittlere Unternehmen - 50-249 Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständige
- Große Unternehmen - 250 und mehr Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständige
2. Variable 2: Zahl der Unternehmen, die Waren aus dem Ausland erwerben
A. Aufschlüsselung nach Tätigkeit, Art der Waren und geografischem Gebiet
Die Daten müssen als Kombination aller nachstehenden Aufschlüsselungen bereitgestellt werden.
1. Aufschlüsselung nach Tätigkeit
- Aggregate von NACE-Abschnitten:
- Insgesamt: B+C+D+E+F+G+H+I+J+K+L+M+N+O (Industrie, Baugewerbe/Bau und Unternehmensdienstleistungen)
- B+C+D+E+F (Industrie und Baugewerbe/Bau)
- G+H+I+J+K+L+M+N+O (Unternehmensdienstleistungen)
2. Aufschlüsselung nach Art der erworbenen Waren
- Rohstoffe, die im Produktionsprozess des antwortenden Unternehmens verwendet werden
- Zwischenprodukte, die Teil des Produkts des antwortenden Unternehmens sind
- Maschinen und andere technische Ausrüstung, die vom antwortenden Unternehmen verwendet werden
- Endprodukte (Fertigerzeugnisse), die vom antwortenden Unternehmen für den Weiterverkauf konzipiert wurden
- Endprodukte (Fertigerzeugnisse), die von einem anderen Unternehmen für den Weiterverkauf konzipiert wurden
- Sonstige Waren
- Insgesamt
3. Aufschlüsselung nach geografischem Gebiet
- EU-Mitgliedstaaten
- Andere europäische Länder als die EU-Mitgliedstaaten
- Außereuropäische Länder
- Extra-EU (andere Länder als die EU-Mitgliedstaaten)
- Insgesamt
B. Aufschlüsselung nach Art der Waren, Gruppenstatus und geografischem Gebiet
Die Daten müssen als Kombination aller nachstehenden Aufschlüsselungen bereitgestellt werden.
1. Aufschlüsselung nach Art der erworbenen Waren
- Wie bei Variable 2, Aufschlüsselung A.
2. Aufschlüsselung nach Gruppenstatus
- Unabhängige nationale Unternehmen
- Unternehmen, die nationalen Unternehmensgruppen angehören (alle gebietsansässigen Unternehmensgruppen)
- Unternehmen, die multinationalen Unternehmensgruppen angehören (alle inländisch oder ausländisch kontrolliert)
- Unternehmen, die inländisch kontrollierten multinationalen Unternehmensgruppen angehören
- Unternehmen, die ausländisch kontrollierten multinationalen Unternehmensgruppen angehören
- Unternehmen, die ausländisch kontrollierten multinationalen Unternehmensgruppen angehören und von der Muttergesellschaft (Gruppenoberhaupt) innerhalb der EU kontrolliert werden
- Unternehmen, die ausländisch kontrollierten multinationalen Unternehmensgruppen angehören und von der Muttergesellschaft (Gruppenoberhaupt) außerhalb der EU kontrolliert werden
- Insgesamt
3. Aufschlüsselung nach geografischem Gebiet
- Wie bei Variable 2, Aufschlüsselung A.
3. Variable 3: Zahl der Unternehmen, die Waren ins Ausland liefern
A. Aufschlüsselung nach Tätigkeit, Art der Waren und geografischem Gebiet
Die Daten müssen als Kombination aller nachstehenden Aufschlüsselungen bereitgestellt werden.
1. Aufschlüsselung nach Tätigkeit
- Wie bei Variable 2, Aufschlüsselung A.
2. Aufschlüsselung nach Art der gelieferten Waren
- Rohstoffe, die in von Kunden im Ausland im eigenen Produktionsprozess verwendet werden
- Zwischenprodukte, die von Kunden im Ausland als Teil ihres eigenen Produkts verwendet werden
- Maschinen und andere technische Ausrüstung, die von Kunden im Ausland verwendet werden
- Endprodukte (Fertigerzeugnisse), die vom antwortenden Unternehmen für den Weiterverkauf konzipiert wurden
- Endprodukte (Fertigerzeugnisse), die von einem anderen Unternehmen für den Weiterverkauf konzipiert wurden
- Sonstige Waren
- Insgesamt
3. Aufschlüsselung nach geografischem Gebiet
- Wie bei Variable 2, Aufschlüsselung A.
B. Aufschlüsselung nach Art der Waren, Gruppenstatus und geografischem Gebiet
Die Daten müssen als Kombination aller nachstehenden Aufschlüsselungen bereitgestellt werden.
1. Aufschlüsselung nach Art der gelieferten Waren
- Wie bei Variable 3, Aufschlüsselung A.
2. Aufschlüsselung nach Gruppenstatus
- Wie bei Variable 2, Aufschlüsselung B.
3. Aufschlüsselung nach geografischem Gebiet
- Wie bei Variable 2, Aufschlüsselung A.
4. Variable 4: Zahl der Unternehmen, die Dienstleistungen aus dem Ausland erwerben
A. Aufschlüsselung nach Tätigkeit, Art der Dienstleistungen und geografischem Gebiet
Die Daten müssen als Kombination aller nachstehenden Aufschlüsselungen bereitgestellt werden.
1. Aufschlüsselung nach Tätigkeit
- Wie bei Variable 2, Aufschlüsselung A.
2. Aufschlüsselung nach Art der Dienstleistungen
- Management und Verwaltung
- Ingenieurdienstleistungen und damit verbundene technische Dienstleistungen
- Forschung und Entwicklung
- Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie
- Vermarktung, Verkauf und Kundendienst
- Transport, Logistik und Lagerung
- Sonstige Dienstleistungen
- Insgesamt
3. Aufschlüsselung nach geografischem Gebiet
- Wie bei Variable 2, Aufschlüsselung A.
B. Aufschlüsselung nach Art der Dienstleistungen, Gruppenstatus und geografischem Gebiet
Die Daten müssen als Kombination aller nachstehenden Aufschlüsselungen bereitgestellt werden.
1. Aufschlüsselung nach Art der Dienstleistungen
- Wie bei Variable 4, Aufschlüsselung A.
2. Aufschlüsselung nach Gruppenstatus
- Wie bei Variable 2, Aufschlüsselung B.
3. Aufschlüsselung nach geografischem Gebiet
- Wie bei Variable 2, Aufschlüsselung A.
5. Variable 5: Zahl der Unternehmen, die Dienstleistungen im Ausland erbringen
A. Aufschlüsselung nach Tätigkeit, Art der Dienstleistungen und geografischem Gebiet
Die Daten müssen als Kombination aller nachstehenden Aufschlüsselungen bereitgestellt werden.
1. Aufschlüsselung nach Tätigkeit
- Wie bei Variable 2, Aufschlüsselung A.
2. Aufschlüsselung nach Art der Dienstleistungen
- Wie bei Variable 4, Aufschlüsselung A.
3. Aufschlüsselung nach geografischem Gebiet
- Wie bei Variable 2, Aufschlüsselung A.
B. Aufschlüsselung nach Art der Dienstleistungen, Gruppenstatus und geografischem Gebiet
Die Daten müssen als Kombination aller nachstehenden Aufschlüsselungen bereitgestellt werden.
1. Aufschlüsselung nach Art der Dienstleistungen
- Wie bei Variable 4, Aufschlüsselung A.
2. Aufschlüsselung nach Gruppenstatus
- Wie bei Variable 2, Aufschlüsselung B.
3. Aufschlüsselung nach geografischem Gebiet
- Wie bei Variable 2, Aufschlüsselung A.
6. Variable 6: Zahl der Unternehmen mit ausländischen Handelspartnern innerhalb und außerhalb derselben Unternehmensgruppe
1. Aufschlüsselung nach Art des ausländischen HandelspartnersGruppeninterner Handel
- Lieferung von Waren ins Ausland, überwiegend 1 innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe
- Erbringung von Dienstleistungen im Ausland, überwiegend innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe
- Erwerb von Waren aus dem Ausland, überwiegend innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe
- Erwerb von Dienstleistungen aus dem Ausland, überwiegend innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe
Gruppenexterner Handel
- Lieferung von Waren ins Ausland, überwiegend außerhalb der eigenen Unternehmensgruppe
- Erbringung von Dienstleistungen im Ausland, überwiegend außerhalb der eigenen Unternehmensgruppe
- Erwerb von Waren aus dem Ausland, überwiegend außerhalb der eigenen Unternehmensgruppe
- Erwerb von Dienstleistungen aus dem Ausland, überwiegend außerhalb der eigenen Unternehmensgruppe
Gesamtwerte
- Gruppeninterner Warenhandel insgesamt
- Gruppenexterner Warenhandel insgesamt
- Gruppeninterner Dienstleistungshandel insgesamt
- Gruppenexterner Dienstleistungshandel insgesamt
- Warenhandel insgesamt
- Dienstleistungshandel insgesamt
- Handel insgesamt
7. Variable 7: Zahl der Unternehmen, die Unternehmensfunktionen ins Ausland ausgelagert haben
A. Aufschlüsselung nach Tätigkeit und Größenklasse
Die Daten müssen als Kombination aller nachstehenden Aufschlüsselungen bereitgestellt werden.
1. Aufschlüsselung nach Tätigkeit
- Wie bei Variable 1.
2. Aufschlüsselung nach Größenklasse der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen
Nur für Aggregate von NACE-Abschnitten (B-O, B-F und G-O) bereitzustellen:
- Wie bei Variable 1.
B. Aufschlüsselung nach Unternehmensfunktion und Art des Geschäftspartners
Die Daten müssen als Kombination aller nachstehenden Aufschlüsselungen bereitgestellt werden.
1. Aufschlüsselung nach Unternehmensfunktion
- Wie bei Variable 1.
2. Aufschlüsselung nach Art des Geschäftspartners
- Insgesamt - beliebiger Geschäftspartner
- Insourcing - Geschäftspartner innerhalb derselben Unternehmensgruppe
- Auslagerung - Geschäftspartner außerhalb derselben Unternehmensgruppe
C. Aufschlüsselung nach Unternehmensfunktion und geografischem Gebiet
Die Daten müssen als Kombination aller nachstehenden Aufschlüsselungen bereitgestellt werden.
1. Aufschlüsselung nach Unternehmensfunktion
- Wie bei Variable 1.
2. Aufschlüsselung nach geografischem Gebiet
- EU-Mitgliedstaaten
- Extra-EU (andere Länder als die EU-Mitgliedstaaten)
- Insgesamt
- Vereinigtes Königreich
- Andere europäische Länder als die EU-Mitgliedstaaten
- China
- Indien
- Andere asiatische Länder und Ozeanien
- USA
- Kanada
- Mittel- und Südamerika
- Afrika
D. Aufschlüsselung nach Unternehmensfunktion und Gruppenstatus
Die Daten müssen als Kombination aller nachstehenden Aufschlüsselungen bereitgestellt werden.
1. Aufschlüsselung nach Unternehmensfunktion
- Wie bei Variable 1.
2. Aufschlüsselung nach Gruppenstatus
- Wie bei Variable 2, Aufschlüsselung B.
E. Aufschlüsselung nach Art des Geschäftspartners und Gruppenstatus
Die Daten müssen als Kombination aller nachstehenden Aufschlüsselungen bereitgestellt werden.
1. Aufschlüsselung nach Art des Geschäftspartners
- Wie bei Variable 7, Aufschlüsselung B.
2. Aufschlüsselung nach Gruppenstatus
- Wie bei Variable 2, Aufschlüsselung B.
8. Variable 8: Zahl der Arbeitsplätze, die im Unternehmen durch Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland geschaffen wurden
A. Aufschlüsselung nach Tätigkeit
B. Aufschlüsselung nach Unternehmensfunktion
C. Aufschlüsselung nach Qualifikationsniveau der Stellen
9. Variable 9: Zahl der infolge der Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland verlorenen (oder ins Ausland verlagerten) Arbeitsplätze
A. Aufschlüsselung nach Tätigkeit
B. Aufschlüsselung nach Unternehmensfunktion
C. Aufschlüsselung nach Qualifikationsniveau der Stellen
10. Variable 10: Zahl der Unternehmen, die Unternehmensfunktionen ins Ausland verlagert haben oder dies erwogen haben
A. Aufschlüsselung nach Motivation für die Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland und deren Wichtigkeit
Die Daten müssen als Kombination aller nachstehenden Aufschlüsselungen bereitgestellt werden.
1. Aufschlüsselung nach Motivation für die Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland
- Senkung der Arbeitskosten
- Senkung anderer Kosten als der Arbeitskosten
- Zugang zu neuen Märkten
- Mangel an qualifizierten Arbeitskräften im Sitzland
- Zugang zu speziellen Kenntnissen/Technologien
- Verbesserung der Qualität oder Einführung neuer Produkte
- Konzentration auf das Kerngeschäft
- Kürzere Lieferfristen
- Strategische Entscheidungen des Gruppenoberhaupts
- Vorteilhaftere Rechtsvorschriften im Ausland, die sich auf das Unternehmen auswirken, beispielsweise weniger Umweltvorschriften und günstige Steuerregelungen
- Faktoren, die jüngsten Ereignissen und anderen aktuellen Faktoren Rechnung tragen (höchstens drei Punkte)
2. Aufschlüsselung nach Wichtigkeit der Faktoren
- Sehr wichtig
- Relativ wichtig
- Nicht wichtig
- Nicht zutreffend/weiß nicht
B. Aufschlüsselung nach den Faktoren im Zusammenhang mit den Hindernissen für die Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland und deren Wichtigkeit
Die Daten müssen als Kombination aller nachstehenden Aufschlüsselungen bereitgestellt werden.
1. Aufschlüsselung nach Hindernissen für die Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland
- Rechtliche oder administrative Hindernisse
- Steuerliche Fragen
- Zoll- und Handelshemmnisse
- Zugang zu Finanzierung oder andere finanzielle Zwänge
- Sprach- oder Kulturbarrieren
- Nähe zu Bestandskunden in [Sitzland] erforderlich
- Schwierigkeiten bei der Ermittlung potenzieller/geeigneter Anbieter im Ausland
- Unsicherheit in Bezug auf die Qualität der Produkte/Dienstleistungen im Ausland
- Mangel an qualifizierten Arbeitskräften im Ausland
- Bedenken der Lohn- und Gehaltsempfänger (einschließlich Gewerkschaften)
- Allgemeine Bedenken hinsichtlich des Beschaffungsvorgangs, die schwerer wiegen als der voraussichtliche Nutzen
- Hindernisse und Faktoren, die jüngsten Ereignissen und anderen aktuellen Hindernisse und Faktoren Rechnung tragen (höchstens drei Punkte)
2. Aufschlüsselung nach Wichtigkeit der Faktoren
- Wie bei Variable 10, Aufschlüsselung A.
11. Variable 11: Zahl der Unternehmen, die Auswirkungen auf die Organisation globaler Wertschöpfungsketten melden
Diese Aufschlüsselung konzentriert sich auf aktuelle Ereignisse oder Probleme, die sich möglicherweise auf die Organisation globaler Wertschöpfungsketten auswirken, und darf nicht mehr als 15 Punkte umfassen.
Die Daten müssen als Kombination aller nachstehenden Aufschlüsselungen bereitgestellt werden.
1. Aufschlüsselung nach Ereignissen oder Problemen mit Auswirkungen auf die Organisation globaler Wertschöpfungsketten für das Unternehmen
- Aktuelle Ereignisse oder Probleme, die den Erwerb von Waren oder den Zugang zu Dienstleistungen beeinträchtigen
- Aktuelle Ereignisse oder Probleme, die die Verbringung von Waren und Personal ins Ausland beeinträchtigen
- Aktuelle Ereignisse oder Probleme, die die Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland und Rückverlagerungstätigkeiten beeinträchtigen
- Sonstige aktuelle Ereignisse oder Probleme, die sich auf die Organisation globaler Wertschöpfungsketten auswirken
2. Aufschlüsselung nach Wichtigkeit der Faktoren
- Wie bei Variable 10, Aufschlüsselung A.
12. Variable 12: Zahl der Unternehmen, die Unternehmensfunktionen verlagern
Die Erfassung und die Übermittlung von Daten für diese Variable sind vollkommen freiwillig, sodass sich jede nationale statistische Stelle dafür entscheiden kann, auf diese Variable im Rahmen dieses Durchführungsrechtsakts und seines Anhangs zu verzichten.
Die unter dieser Variable aufgeführten Punkte und Aufschlüsselungen können auch nach Erlass des Durchführungsrechtsakts und seines Anhangs noch geändert werden.
1. Aufschlüsselung nach Art der Verlagerung der UnternehmensfunktionVerlagerung von Unternehmensfunktionen ins Inland
- Verlagerung von innerhalb des Unternehmens zu anderen Unternehmen innerhalb derselben Unternehmensgruppe im Berichtsland
- Verlagerung von innerhalb des Unternehmens zu anderen Unternehmen außerhalb derselben Unternehmensgruppe im Berichtsland
- Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Inland insgesamt
Rückverlagerung von Unternehmensfunktionen
- Verlagerung von den Partnern des Unternehmens in einem anderen EU-Land zu einem Partner im Berichtsland
- Verlagerung von den Partnern des Unternehmens außerhalb der EU zu einem Partner im Berichtsland
- Rückverlagerung von Unternehmensfunktionen insgesamt
Indirekte Verlagerung von Unternehmensfunktionen
- Verlagerung von den Partnern des Unternehmens in einem EU-Land zu einem Partner in einem anderen EU-Land (ausgenommen das Berichtsland)
- Verlagerung von den Partnern des Unternehmens außerhalb der EU zu einem Partner in einem EU-Land (ausgenommen das Berichtsland)
- Verlagerung von den Partnern des Unternehmens in einem EU-Land zu einem Partner in einem Land außerhalb der EU
- Verlagerung von den Partnern des Unternehmens außerhalb der EU zu einem Partner in einem anderen Land außerhalb der EU
- Indirekte Verlagerung von Unternehmensfunktionen insgesamt
- Jede Verlagerung von Unternehmensfunktionen (insgesamt).
| ENDE |