Verordnung (EU) 2025/1303 des Rates vom 23. Juni 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren

(ABl. L 2025/1303 vom 30.06.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 31,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Um eine ausreichende Versorgung mit bestimmten landwirtschaftlichen und gewerblichen Waren, die in der Union nicht hergestellt werden, zu gewährleisten und dadurch Marktstörungen bei diesen Waren zu vermeiden, wurden mit der Verordnung (EU) 2021/2278 des Rates 1 die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs von der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 genannten Art (im Folgenden "Zollsätze des GZT") für diese Waren ausgesetzt. Die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführten Waren können daher ohne Mengenbeschränkungen zu ermäßigten Zollsätzen oder zum Nullsatz in die Union eingeführt werden.

(2) Bestimmte Waren, die nicht im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, werden in der Union nicht in ausreichender Menge hergestellt, um den spezifischen Bedarf der Abnehmerindustrien in der Union zu decken. Da es im Interesse der Union liegt, eine angemessene Versorgung mit Waren zu gewährleisten, die diese Anforderungen erfüllen, und in Anbetracht der Tatsache, dass gleiche oder gleichartige Waren oder Ersatzwaren in der Union nicht in ausreichenden Mengen hergestellt werden, ist es notwendig, für die Zollsätze des GZT für diese Waren eine vollständige Aussetzung zu gewähren.

(3) Die Warenbezeichnung, die Einreihung und die Anforderungen an die Endverwendung für bestimmte Waren, die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, müssen geändert werden, um den technischen Entwicklungen der Waren und den wirtschaftlichen Markttendenzen Rechnung zu tragen.

(4) Die Kommission hat gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2278 bestimmte Aussetzungen der Zollsätze des GZT für Waren, die im Anhang der genannten Verordnung aufgeführt sind, überprüft. Da es im Interesse der Union liegt, die Aussetzungen der Zollsätze des GZT für einige dieser Waren beizubehalten, sollten neue Termine für ihre nächste verbindliche Überprüfung festgelegt werden.

(5) Es liegt nicht länger im Interesse der Union, die Aussetzung der Zollsätze des GZT für bestimmte Waren, die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, beizubehalten. Die Aussetzungen für diese Waren sollten daher mit Wirkung vom 1. Juli 2025 gestrichen werden.

(6) Als Reaktion auf den anhaltenden Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine und die fortwährende Beteiligung von Belarus an Handlungen, die die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben, hat die Union restriktive Maßnahmen erlassen, die die Handelsvorteile, die Russland und Belarus gewährt werden, einschränken sollen. In der Verordnung (EU) 2022/2583 des Rates 3 wurde jedoch die Aussetzung der Zollsätze des GZT für bestimmte Waren mit Ursprung in Belarus, die in den TARIC-Code 2926 90 70 24 eingereiht werden, und für bestimmte Waren mit Ursprung in Russland, die in die TARIC-Codes 7608 20 89 30 und 8401 30 00 20 eingereiht werden, beibehalten. Angesichts der anhaltenden geopolitischen Instabilität und der Notwendigkeit, die Wirksamkeit der restriktiven Maßnahmen der Union zu erhöhen, Kohärenz mit den Zielen der Handelspolitik der Union sicherzustellen und zu verhindern, dass Einrichtungen, die völkerrechtswidrige Handlungen unterstützen, wirtschaftliche Vorteile gewährt werden, ist es angezeigt, diese Ausnahmen für Waren mit Ursprung in Belarus, die in den TARIC-Code 2926 90 70 24 eingereiht werden, sowie für Waren mit Ursprung in Russland, die in den TARIC-Code 7608 20 89 30 eingereiht werden, aufzuheben und die Anwendung von Zöllen des GZT auf die Einfuhren dieser Waren mit Ursprung in Russland und Belarus wiedereinzuführen.

(7) Die Verordnung (EU) 2021/2278 sollte daher entsprechend geändert werden.

(8) Um eine Unterbrechung der Anwendung der autonomen Zollaussetzungen zu vermeiden und die in der Mitteilung der Kommission vom 13. Dezember 2011 zu den autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten dargelegten Leitlinien zu befolgen, sollten die in dieser Verordnung vorgesehenen Änderungen der Zollaussetzungen für die betroffenen Waren ab dem 1. Juli 2025 gelten. Diese Verordnung sollte daher umgehend in Kraft treten

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Verordnung (EU) 2021/2278 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"(2) Absatz 1 gilt nicht für folgende Waren:

  1. Gemische, Zubereitungen oder aus verschiedenen Bestandteilen bestehende Waren, die die im Anhang aufgeführten Waren enthalten;
  2. Waren mit Ursprung in Belarus;
  3. Waren mit Ursprung in Russland, ausgenommen Waren, die unter den TARIC-Code 8401 30 00 20 fallen."

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Juli 2025.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 23. Juni 2025.

1) Verordnung (EU) 2021/2278 des Rates vom 20. Dezember 2021 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 (ABl. L 466 vom 29.12.2021 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2278/oj).

2) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269 vom 10.10.2013 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/952/oj).

3) Verordnung (EU) 2022/2583 des Rates vom 19. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren (ABl. L 340 vom 30.12.2022 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2583/oj).

.

Anhang

Der Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 wird wie folgt geändert:

1. Die Einträge mit den folgenden Seriennummern werden gestrichen: 0.3046, 0.5139, 0.8443 und 0.8679.

2. Die folgenden Einträge ersetzen die Einträge mit denselben Seriennummern:

Seriennummer KN-Code TARIC Warenbezeichnung Autonomer Zollsatz Besondere Maßeinheit Vorgesehenes Datum für eine verbindliche Überprüfung
"0.4080 ex 1517 90 99 30 Pflanzenöl und/oder mikrobielles Öl, raffiniert, mit einem Gehalt an
  • Arachidonsäure von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT und Docosahexaensäure von nicht mehr als 5 GHT oder
  • Eicosapentaensäure von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT, mit einem Mindestverhältnis EPA/(EPA+DHA) von mehr als 20 GHT,

mit Pflanzenöl standardisiert

0 % - 31.12.2026
0.8441 ex 2841 80 00 20 Dinatriumwolframat (CAS RN 13472-45-2) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2027
0.3419 ex 2850 00 20 80 Arsin (CAS RN 7784-42-1) mit einer Reinheit von 99,999 Volumenprozent oder mehr, zur Verwendung für die Herstellung von Halbleitern 1 0 % - 31.12.2025
0.3848 ex 2907 29 00 85 Phloroglucin, wasserfrei (CAS RN 108-73-6) oder Phloroglucin-Dihydrat (CAS RN 6099-90-7) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.3682 ex 2909 60 90 40 Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid (CAS RN 80-43-3) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 2,8 % - 31.12.2026
0.3480 ex 2914 29 00 75 Bornan-2-on (CAS RN 76-22-2) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.5909 ex 2915 39 00 33 2-tert-Butylcyclohexylacetat (CAS RN 88-41-5) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr, mit einem Gehalt an cis-2-tert-Butylcyclohexylacetat (CAS RN 20298-69-5) von 80 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.4742 ex 2918 99 90 67 Allyl-(3-methylbutoxy)acetat (CAS RN 67634-00-8) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.6004 ex 2920 29 00 25 Fosetyl-Aluminium (ISOM) (CAS RN 39148-24-8) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.3526 ex 2925 11 00 30 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on-1,1-dioxid (CAS RN 81-07-2) oder Natrium-1,2-benzothiazol-3-olat-1,1-dioxid (CAS RN 128-44-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.3522 ex 2926 90 70 32 Ethylcyanoacetat (CAS RN 105-56-6) oder Methylcyanoacetat (CAS RN 105-34-0) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.2667 ex 2927 00 00 45 2,2"-Dimethyl-2,2"-azodipropionamidindihydrochlorid (CAS RN 2997-92-4) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.2810 ex 2927 00 00 55 4"-Aminoazobenzol-4-sulfonsäure (CAS RN 104-23-4) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.3492 ex 2931 49 80 20 Tetrabutylphosphoniumacetat (CAS RN 30345-49-4) in Form einer wässrigen Lösung mit einem Gehalt an Tetrabutylphosphoniumacetat von 40 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT 0 % - 31.12.2029
0.3990 ex 2932 20 90 80 Gibberellinsäure (CAS RN 77-06-5) mit einer Reinheit von 88 GHT oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von Pflanzenschutzmitteln 1 0 % - 31.12.2029
0.2578 ex 2933 59 95 58 Sitagliptinphosphat-Monohydrat (INNM) (CAS RN 654671-77-9) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr und mit einem Gehalt von nicht mehr als 1 GHT eines Stabilisators 0 % - 31.12.2027
0.6569 ex 3204 14 00 10 Farbmittel C.I. Farbmittel C.I. Direct Black 80 (CAS RN 8003-69-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Direct Black 80 von 90 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.3661 ex 3301 12 10 10 Ätherisches Süßorangenöl (CAS RN 8028-48-6) oder ätherisches Bitterorangenöl (CAS RN 72968-50-4), nicht entterpenisiert 0 % - 31.12.2029
0.3660 ex 3402 90 10 80 Mischung mit einem Gehalt an
  • Docusatnatrium (INN) (CAS RN 577-11-7) von 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, und
  • Natriumbenzoat (CAS RN 532-32-1) von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT
0 % - 31.12.2029
0.6432 ex 3811 29 00 38 Additive, bestehend aus C12-C14-tert-Alkylaminsalzen der Ester von C14-C18-gesättigten und C18-ungesättigten Alkoholen mit Phosphorpentoxid (CAS RN 1471315-74-8), zur Verwendung bei der Herstellung von Additivmischungen für Schmieröle oder -fette 1 0 % - 31.12.2029
0.6433 ex 3811 29 00 43 Reaktionsprodukte von C14-C18 (verzweigten und linearen) und C18 (ungesättigten) Fettsäuren mit Tetraethylenpentamin (linear, verzweigt, zyklisch) (CAS RN 68784-17-8), zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen 1 0 % - 31.12.2029
0.6020 ex 3811 29 00 48 Gemisch aus C12-C20-Alkyl- und C14-C18-ungesättigten Alkylderivaten der Phosphonsäure (CAS RN 93925-25-8) mit einem Gehalt an Oleyl-, Palmityl- und Stearylgruppen von mehr als 80 GHT, zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen 1 0 % - 31.12.2029
0.3444 ex 3812 39 90 48 UV-Stabilisator (CAS RN 129757-67-1), Reaktionsmasse mit einem Gehalt von 97 GHT oder mehr von
  • Bis[2,2,6,6-tetramethyl-1-(octyloxy)piperidin-4-yl]decanedioat und
  • 1,1"-Bis[2,2,6,6-tetramethyl-1-(octyloxy)piperidin-4-yl] 10,10"-{octan-1,8-diylbis[oxy(2,2,6,6-tetramethylpiperidin-1,4-diyl)]}didecanedioat
0 % - 31.12.2029
0.8366 ex 3812 39 90 53 Lichtstabilisator mit einem Gehalt von mehr als 90 GHT der Reaktionsprodukte von Stearinsäuremethylester mit 1-(2-Hydroxy-2-methylpropoxy)-2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidinol (CAS RN 300711-92-6) 0 % - 31.12.2027
0.8533 ex 3812 39 90 75 UV-Stabilisator, bestehend aus einer Mischung von
  • verzweigten und linearen C7- bis C9-Alkylestern der [3-(2H-Benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxy]-1-phenylpropansäure (CAS RN 127519-17-9) mit einem Gehalt von 85 GHT oder mehr und
  • 2-Methoxy-1-methylethylacetat (CAS RN 108-65-6) mit einem Gehalt von mehr als 8 GHT
0 % - 31.12.2028
0.4707 ex 3824 99 92 58 Mischung mit einem Gehalt von
  • 56 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 85 GHT an Divinylbenzolisomeren (CAS RN 1321-74-0) von 56 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 85 GHT
  • 15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 44 GHT an Ethylvinylbenzolisomeren (CAS RN 28106-30-1)
0 % - 31.12.2029
0.5939 ex 3826 00 10
ex 3826 00 10
ex 3826 00 10
ex 3826 00 10
20
21
22
29
Gemisch von Fettsäuremethylestern mit mindestens folgenden Bestandteilen
  • C12-FAME von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT
  • C14-FAME von 21 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 28 GHT
  • C16-FAME von 4 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT

zur Verwendung bei der Herstellung von Wasch- und Pflegemitteln für Haushalt und Körperpflege 1

0 % - 31.12.2029
0.5941 ex 3826 00 10
ex 3826 00 10
ex 3826 00 10
ex 3826 00 10
50
51
52
59
Gemisch von Fettsäuremethylestern mit einem Gehalt an
  • C8-FAME von 50 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 58 GHT
  • C10-FAME von 35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT

zur Verwendung bei der Herstellung von C8- oder C10-Fettsäuren mit hohem Reinheitsgrad oder Gemischen davon oder C8- oder C10-Fettsäuremethylestern mit hohem Reinheitsgrad 1

0 % - 31.12.2029
0.5473 ex 3903 90 90
ex 3911 90 99
60
60
Styrol-Maleinsäureanhydrid-Copolymer, entweder teilweise verestert oder vollständig chemisch modifiziert, in Flocken- oder Pulverform 0 % - 31.12.2026
0.8666 ex 6804 21 00 40 Stahldraht zum Zuschneiden und Quadrieren von Halbleitern:
  • beschichtet mit Diamantkörnern von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 μm
  • mit einem Drahtdurchmesser von 23 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 μm
  • mit einer Bruchfestigkeit von 11 N oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 N
0 % - 31.12.2028
0.5024 ex 8301 60 00
ex 8419 90 85
ex 8479 90 70
ex 8481 90 00
ex 8485 90 90
ex 8503 00 98
ex 8515 90 80
ex 8537 10 98
ex 8538 90 99
ex 8708 99 10
ex 8708 99 97
30
40
30
50
30
43
40
55
70
55
22
Tastatur aus Silikonkautschuk oder Kunststoff,
  • mit Teilen aus Metall und
  • auch mit Teilen aus Kunststoff,
  • mit glasfaserverstärktem Epoxidharz oder Holz,
  • auch bedruckt oder oberflächenbehandelt,
  • auch mit elektrisch leitenden Kontaktelementen,
  • auch mit aufgeklebter Tastaturfolie,
  • auch mit ein- oder mehrlagiger Schutzfolie
0 % p/st 31.12.2025
0.8668 ex 8402 90 00 10 Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit:
  • einem Prozessdampferzeugungssystem, das Dampf aus vorbehandeltem Quenchwasser zur Verwendung als Verdünnungsdampf in Dampfspaltöfen erzeugt,
  • einem Kondensatsystem zum Sammeln, Filtern und Entlüften von Dampfkondensaten, die anschließend als Kesselspeisewasser wiederverwendet und innerhalb der Crackanlage weiter verteilt werden, und
  • einem Fackelsystem zum Sammeln, Trennen und Verdampfen von nicht verwertbaren kohlenwasserstoffhaltigen Freisetzungen aus verschiedenen Anlagen in einem Dampfspalter und deren Übertragung an die Fackeln
0 % - 30.6.2026
0.8669 ex 8419 40 00 10 Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit:
  • Quenchwasserkreisläufen, einen Wärmetauscher und Umwälzpumpen zur Kühlung und Rückgewinnung von Wasser umfassend,
  • einem Wasserreinigungssystem zur Entfernung von Kohlenwasserstoffverunreinigungen aus dem Quenchwasser, das dann zur Herstellung von Verdünnungsdampf (außerhalb des Moduls) wiederverwendet wird,
  • einem Pyrolyseölreinigungssystem zur Trennung von Pyrolysebenzin, Schweröl und Koksfraktionen von den aus dem Quenchwasser entfernten Kohlenwasserstoffverunreinigungen,
  • einem Start-up-Verdampfer mit Ethan als Einsatzstoff und Überhitzer zur Verdampfung und Erhitzung des Ethan-Einsatzstoffes, bevor das Ethan zu den Spaltöfen (außerhalb des Moduls) geleitet wird,
  • einem System zur Aufbereitung des Propan-Einsatzstoffes zur Filterung, Verdampfung und Überhitzung des Propan-Einsatzstoffes, bevor das Propan zu den Spaltöfen (außerhalb des Moduls) geleitet wird, und
  • einem Aufbereitungssystem für chemisch reines Propylen zur Filterung und Trocknung von chemisch reinem Propylen, bevor es in den Deethanisierer (außerhalb des Moduls) geleitet wird
0 % - 30.6.2026
0.8680 ex 8419 50 80 20 Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit:
  • einem Ethylen-Kühlsystem mit offenem Kreislauf, das mit einem externen Ethylenkühlkompressor integriert werden soll,
  • Pumpen und einem Wärmetauscher zur Lieferung von Ethylen an eine externe Pipeline, und
  • einem Propylen-Kühlsystem mit geschlossenem Kreislauf, das mit einem externen Propylen-Kältemittelkompressor integriert werden soll
0 % - 30.6.2026
0.8675 ex 8419 89 98 10 Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit:
Ausrüstung, die mit einem externen mehrstufigen, zentrifugalen Spaltgaskompressor zur Komprimierung von Kohlenwasserstoffgasen verbunden ist, um die nachgelagerte Weiterverarbeitung in miteinander verbundener Ausrüstung zu ermöglichen, mit:
  • Kühlvorrichtungen,
  • Gas-/Flüssigkeitsabscheidern und
  • Pumpen zur Kondensierung und Entfernung von Wasser und schwereren Kohlenwasserstoffen und zur Verhinderung der unerwünschten Bildung von polymeren Nebenprodukten,

Ausrüstung in Verbindung mit einem externen Laugeturm mit:

  • Umwälzpumpen für Laugenwasser zur Unterstützung eines externen Laugeturms bei der Entfernung von sauren Gasen (Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff) aus dem Spaltgas,
  • einem System zur Vorbehandlung von verbrauchter Lauge, Abscheider, Pumpen und Mischer umfassend,
  • einem Wärmetauscher für die Vorkühlung von Spaltgas und
  • einem Abscheider zur Entfernung von Wasser aus Spaltgas
0 % - 30.6.2026
0.8673 ex 8479 89 97 33 Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit:
  • verschiedenen Destillationskolonnen (Depropanisierer, Debutanisierer und Degreenoiler) und den dazugehörigen Wärmetauschern, Pumpen und Abscheidern,
  • einer Kühlanlage mit Wärmetauschern und einem Abscheider zur Kondensierung von C2 in einem Gasstrom,
  • einem System zur Trennung von Wasserstoff und Methan aus Spaltgas mit Wärmetauschern, Abscheidern, Turbinen, Kompressoren und einer Wasserstoffreinigungseinheit (Druckwechseladsorptionseinheit),
  • zugehöriger Ausrüstung einer C3-Spalter-Destillationskolonne, die Wärmetauscher, Pumpen und Abscheider umfasst, und
  • einem Vinylacetylen-Hydrierungssystem, das Hydrierungsreaktoren, Filter, Mischer, Abscheider, Kondensator und Wärmetauscher umfasst
0 % - 30.6.2026
0.8681 ex 8479 89 97 43 Vormontierte Prozessmoduleinheit einer Ethancrackanlage, mit:
  • einem System zur Filterung und Kühlung von getrocknetem Spaltgas,
  • einer Deethanisierer-Destillationskolonne und der dazugehörigen Ausrüstung für die Trennung von C2-/C3+-Kohlenwasserstoffen,
  • einem Acetylen-Hydrierungssystem zur Entfernung von Acetylen aus einem C2-Gasstrom,
  • einem Brenngasbehälter zur Speicherung von Brenngas für Spaltöfen und
  • einem System zur Regeneration von Trocknern in einer Crackanlage
0 % - 30.6.2026
0.5977 ex 8483 40 29 60 Umlaufrädergetriebe von der in von Hand zu führenden Elektrowerkzeugen verwendeten Art, mit:
  • einem Nenndrehmoment von 25 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 Nm,
  • Standardübersetzungverhältnissen von 1:12,7 oder mehr, jedoch nicht mehr als 1:65,3
0 % p/st 31.12.2029
0.6809 ex 8501 31 00
ex 8501 32 00
63
65
Für den Einsatz in Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Geräten der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter Gleichstrommotor mit:
  • einer spezifizierten Drehzahl von höchstens 6.000 U/min,
  • einer Leistung von mindestens 400 W, jedoch nicht mehr als 1,3 kW (bei 12 V), oder mit einer Leistung von mindestens 750 W, jedoch nicht mehr als 1,55 kW (bei 36 V),
  • einem Flanschdurchmesser von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,
  • einer maximalen Länge von nicht mehr als 335 mm, gemessen vom Anfang der Welle bis zu deren äußerem Ende,
  • einer Gehäuselänge von nicht mehr als 265 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende,
  • einem aus höchstens zwei Teilen (Grundgehäuse einschließlich elektrischer Komponenten und Flansch mit mindestens zwei, jedoch maximal 11 Bohrungen) bestehenden Stahlblech- oder Aluminiumdruckgussgehäuse, auch mit Dichtverbindung (Nut mit O-Ring und Schutzfett),
  • einem Stator mit Einzel-T-Zahn-Design und Einzelspulenwicklung mit 9/6-, 12/8- oder 12/10-Topologie und
  • Oberflächenmagneten,
  • auch mit elektronischem Servolenkungsregler,
  • auch mit Riemenscheibe oder Kupplung,
  • auch mit Rotorpositionssensor
0 % p/st 31.12.2025
0.8590 ex 8501 51 00 45 Automotivetauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit:
  • einer spezifizierten Drehzahl von höchstens 7.000 U/min,
  • einer Leistung von 400 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 750 W (bei 12 V),
  • einem Flanschdurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,
  • einer maximalen Länge von nicht mehr als 335 mm, gemessen vom Anfang der Welle bis zu deren äußerem Ende,
  • einer Gehäuselänge von nicht mehr als 265 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende,
  • einem aus höchstens zwei Teilen bestehenden Grundgehäuse aus Stahlblech oder Aluminiumdruckguss, einschließlich elektrischer Bauteile und Flansch mit zwei oder mehr, jedoch nicht mehr als 11 Bohrungen, auch mit Dichtverbindung (Nut mit O-Ring und Schutzfett oder Flüssigkeitsdichtung),
  • einem Stator mit Einzel-T-Zahn-Design und Einzelspulenwicklung mit 9/6-, 12/10- oder 12/8-Topologie und Oberflächenmagneten,
  • auch mit elektronischem Servolenkungsregler,
  • auch mit Riemenscheibe oder Kupplung,
  • auch mit Rotorpositionssensor
0 % p/st 31.12.2028
0.8658 ex 8503 00 98 40 Druckgegossenes Innengehäuse für das Kühlkanalsystem eines Elektromotors:
  • aus Aluminium EN AC-47100,
  • kugelgestrahlt und bearbeitet,
  • dicht bis zu 3 ml pro Minute oder weniger bei einem Druck von 2,75 bar,
  • mit einer Härte von 70 oder mehr auf der Hardness-Brinell-Wolfram-Skala (HBW) (2,5 /62,5 nach ISO 6506),
  • mit einer Zugfestigkeit von 190 N/mm2 oder mehr,
  • mit einer Höhe von 160 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 330 mm,
  • mit einem Durchmesser von 240 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 368 mm,
  • mit einem Gewicht von 3 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,84 kg
0 % - 31.12.2028
0.8662 ex 8503 00 98 53 Druckgegossene Rotorabdeckung für das Kühlkanalsystem eines Elektromotors:
  • aus Aluminium EN AC-47100-F,
  • mit einer Verschlusskappe aus rostfreiem Stahl,
  • kugelgestrahlt und bearbeitet,
  • dicht bis zu 1 ml pro Minute oder weniger bei einem Druck von 2,75 bar,
  • mit einer Härte von 70 HBW oder mehr (2,5 /62,5 nach ISO 6506),
  • mit einer Zugfestigkeit von 190 N/mm2 oder mehr,
  • mit einer Höhe von 42 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 64 mm,
  • mit einem Durchmesser von 88 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 132 mm,
  • mit einem Gewicht von 0,3 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,5 kg
0 % - 31.12.2028
0.8659 ex 8503 00 98 63 Druckgegossenes Außengehäuse eines Elektromotors:
  • aus Aluminium EN AC-47100,
  • auch mit umspritzten Lagerhülsen aus martensitischem rostfreiem Stahl und montierten Dichtungskappen aus rostfreiem Stahl,
  • kugelgestrahlt und bearbeitet,
  • auch mit einer Rotorkammer, dicht bis zu 3 ml pro Minute oder weniger bei einem Druck von 2,75 bar,
  • mit einer Härte von 70 oder mehr auf der Hardness-Brinell-Wolfram-Skala (HBW) (2,5 /62,5 nach ISO 6506),
  • mit einer Zugfestigkeit von 190 N/mm2 oder mehr,
  • mit einer Höhe von 195 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 430 mm,
  • mit einer Breite von 290 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 625 mm,
  • mit einer Länge von 270 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 535 mm,
  • mit einem Gewicht von 5,2 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 12,5 kg
0 % - 31.12.2028
0.8660 ex 8507 60 00 26 Module für die Herstellung von elektrischen Akkumulatoren in Lithium-Ferrophosphat-Technologie (LFP) mit:
  • einer Länge von 670 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 882 mm,
  • einer Breite von 390 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 655 mm,
  • einer Höhe von 110 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 137 mm,
  • einem Gewicht von 60 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 165 kg und
  • einer Leistung von 11.300 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 29.360 Wh
1,3 % p/st 31.12.2025
0.8115 ex 8507 60 00 48 Integriertes Batteriesystem in einem Metall- oder Kunststoffgehäuse, auch mit Halterungen, bestehend aus:
  • einem Lithium-Ionen-Akkumulator mit einer Spannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 50,4 V, und einer Nennleistung zwischen 0,3 kWh und 0,9 kWh,
  • einem Batteriemanagementsystem,
  • einem Leistungsrelais,
  • einem Kühlsystem,
  • ein bis vier Anschlüssen

zur Verwendung bei der Herstellung von Mild-Hybrid-Kraftfahrzeugen (Mild Hybrid Electric Vehicles - mHEV) 1

1,3 % p/st 31.12.2025
1) Die Aussetzung der Zölle unterliegt der zollamtlichen Überwachung der Endverwendung gemäß Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013."

3. Die folgenden Einträge werden entsprechend der numerischen Reihenfolge des in der zweiten und dritten Spalte angegebenen KN- und TARIC-Codes eingefügt:

Seriennummer KN-Code TARIC Warenbezeichnung Autonomer Zollsatz Besondere Maßeinheit Vorgesehenes Datum für eine verbindliche Überprüfung
"0.8826 ex 2713 20 00 10 Petroleumharz mit einem Gehalt an
  • Bitumen (CAS RN 8052-42-4) von mehr als 98 GHT und
  • hydratisiertem amorphem Siliciumdioxid (CAS RN 112926-00-8) von weniger als 2 GHT
0 % - 31.12.2029
0.8865 ex 2811 22 00 80 Amorphes Siliciumdioxid (CAS RN 112926-00-8),
  • in Form von Pulver
  • mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr
  • mit einer mittleren Korngröße von 150 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 μm,
  • wobei 90 % der Partikel einen Durchmesser von mehr als 3 μm aufweisen

zur Verwendung bei der Herstellung von Reifen 1

0 % - 31.12.2029
0.8803 ex 2903 99 80 10 4-Brom-2-fluorbiphenyl (CAS RN 41604-19-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8862 ex 2909 49 80 50 2,2"-[Oxybis(methylen)]bis[2-ethylpropan-1,3-diol] (CAS RN 23235-61-2) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8863 ex 2916 14 00 40 Butylmethacrylat (CAS RN 97-88-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8861 ex 2918 30 00 43 Ethyl-4-oxovalerat (CAS RN 539-88-8) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8511 ex 2920 90 10 85 Diethylcarbonat (CAS RN 105-58-8) mit einer Reinheit von 99,9 GHT oder mehr 3,2 % - 31.12.2025
0.8832 ex 2922 29 00 18 Bis[(4-Methoxyphenyl)methyl]amin (CAS RN 17061-62-0) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8873 ex 2925 29 00 80 Ethyl 4-[[(methylphenylamino)methylen]amino]benzoat (CAS RN 57834-33-0) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8831 ex 2933 39 99 16 tert-Butyl-(3R)-3-aminopiperidin-1-carboxylat (CAS RN 188111-79-7) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8833 ex 2933 39 99 17 2,4-Dichlor-3-nitropyridin (CAS RN 5975-12-2) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8834 ex 2933 59 95 56 Ruxolitinib-Phosphat (INNM) (CAS RN 1092939-17-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8804 ex 2933 99 80 29 1,1-Dimethylethyl-(4 S)-3-amino-2-(4-fluor-3,5-dimethylphenyl)-2,4,6,7-tetrahydro-4-methyl-5H-pyrazol[4,3-c]pyridin-5-carboxylat (CAS RN 2212021-59-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8805 ex 2933 99 80 31 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-6-(2-phenylpropan-2-yl)-4-(2,4,4-trimethylpentan-2-yl)phenol (CAS RN 73936-91-1) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8809 ex 2933 99 80 62 6-O-tert-butyl-4a-O-methyl-(4a)-1-(4-fluorphenyl)-4,5,7,8-tetrahydropyrazol[3,4-g]isochinolin-4a,6-dicarboxylat (CAS RN 864972-21-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8817 ex 2933 99 80 74 N,N-Dimethyl- N-octadecyl-1-octadecanaminium (SP-4-2)-[29H,31 H-phthalocyanin-2-sulfonat- N29, N30, N31, N32]cuprat (CAS RN 70750-63-9) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8888 ex 3204 13 00 85 Mischung mit einem Gehalt an
  • 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT an Farbmittel C.I. Basic Blue 3 (CAS RN 33203-82-6) und
  • 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT an Farbmittel C.I. Basic Blue 159 (CAS RN 105953-73-9)
0 % - 31.12.2029
0.8842 ex 3204 15 00 25 Mischung aus Farbmittel C.I. Vat Blue 1 Kaliumsalz (CAS RN 835912-68-0) und C.I. VAT Blue 1 Natriumsalz (CAS RN 894-86-0) im Verhältnis 3:2 und Zubereitungen auf deren Grundlage mit einem Anteil der Farbmittel C.I. Vat Blue 1 Salze von insgesamt 40 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8827 ex 3204 17 00 51 Farbmittel C.I. Pigment Yellow 174 (CAS RN 78952-72-4) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Yellow 174 von 50 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8798 ex 3204 17 00 52 Farbmittel C.I. Pigment Red 112 (CAS RN 6535-46-2) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Red 112 von 90 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8795 ex 3204 17 00 53 Farbmittel C.I. Pigment Red 122 (CAS RN 980-26-7) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Red 122 von 90 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8801 ex 3204 17 00 54 Farbmittel C.I. Pigment Yellow 65 (CAS RN 6528-34-3) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Yellow 65 von 90 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8816 ex 3204 17 00 56 Farbmittel C.I. Pigment Red 146 (CAS RN 5280-68-2) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Red 146 von 90 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8821 ex 3204 17 00 57 Farbmittel C.I. Pigment Yellow 13 (CAS RN 5102-83-0) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Yellow 13 von 50 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8892 ex 3204 17 00 58 Farbmittel C.I. Pigment Yellow 17 (CAS RN 4531-49-1) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Yellow 17 von 90 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8877 ex 3204 17 00 59 Farbmittel C.I. Pigment Yellow 180 (CAS RN 77804-81-0) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Yellow 180 von 90 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8881 ex 3204 19 00 74 Farbmittel C.I. Solvent Red 135 (CAS RN 71902-17-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Solvent Red 135 von 90 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8883 ex 3204 19 00 76 Farbmittel C.I. Solvent Red 52 (CAS RN 81-39-0) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Solvent Red 52 von 90 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8880 ex 3204 19 00 78 Farbmittel C.I. Solvent Yellow 114 (CAS RN 17772-51-9) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Solvent Yellow 114 von 90 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8874 ex 3206 41 00 10 Farbmittel C.I. Pigment Blue 29 (CAS RN 57455-37-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Blue 29 von 90 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8800 ex 3206 49 70 60 Farbmittel C.I. Pigment Yellow 164 (CAS RN 68412-38-4) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Yellow 164 von 90 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2029
0.8830 ex 3809 91 00 20 Wässrige Antimonpentoxidmischung mit einem Gehalt an
  • Antimonpentoxid (CAS RN 1314-60-9) von 48 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 GHT
  • Triethanolamin (CAS RN 102-71-6) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT
0 % - 31.12.2029
0.8872 ex 3812 39 90 23 UV-Stabilisator mit einem Gehalt von
  • mehr als 97 GHT, jedoch nicht mehr als 99,8 GHT an Bis(2,4-dicumylphenyl)pentaerythritol-diphosphit (CAS RN 154862-43-8) und
  • mehr als 0,2 GHT, jedoch nicht mehr als 2 GHT an Triisopropanolamin (CAS RN 122-20-3)
0 % - 31.12.2029
0.8806 ex 3812 39 90 28 UV-Stabilisator auf der Grundlage einer Mischung der
  • Reaktionsmasse von Poly(oxy-1,2-ethanediyl),.alpha.-[3-[3-(2H-benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl]-1-oxopropyl]-.omega.-hydroxy- und Poly(oxy-1,2-ethanediyl),.alpha.-[3-[3-(2H-benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl]-1-oxopropyl]-.omega.-[3-[3-(2H-benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl]-1-oxopropoxy] (EG-Nummer 400-830-7) mit einer Reinheit von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT, und der
  • Reaktionsmasse von Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidyl)sebacat und Methyl 1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidylsebacat (CAS RN 1065336-91-5) mit einer Reinheit von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT
0 % - 31.12.2029
0.8807 ex 3812 39 90 33 UV-Stabilisator auf der Grundlage
  • einer Mischung aus verzweigten und linearen C7-C9-Alkyl-3-[3-(2H-benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl]propionaten (CAS RN 127519-17-9) mit einem Gehalt von 40 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 GHT, und
  • einer Mischung aus Bis(2,2,6,6-tetramethyl-1-octyloxypiperidin-4-yl)-1,10-decanedioat und 1,8-bis[(2,2,6,6-tetramethyl-4-((2,2,6,6-tetramethyl-1-octyloxypiperidin-4-yl)-decan-1,10-dioyl)piperidin-1-yl)oxy]octan (CAS RN 129757-67-1) mit einem Gehalt von 40 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 GHT
0 % - 31.12.2029
0.8864 ex 3812 39 90 38 UV-Stabilisator mit einem Gehalt von
  • 75 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT, des Reaktionsprodukts von 2-(4,6-Bis(2,4-dimethylphenyl)-1,3,5-triazin-2-yl)-5-hydroxyphenol mit ((C10-16, reich an C12-13-Alkyloxy)methyl)oxyran
  • 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT, an 1-Methoxy-2-propanol (CAS RN 107-98-2)
0 % - 31.12.2029
0.8870 ex 3812 39 90 43 Reaktionsmasse, mit einem Gehalt von
  • mehr als 45 GHT, jedoch nicht mehr als 49 GHT an Octyl 3-[3-tert-butyl-4-hydroxy-5-(5-chlor-2H-benzotriazol-2-yl)phenyl]propionat (CAS RN 83044-89-7) und
  • mehr als 49 GHT, jedoch nicht mehr als 53 GHT an 2-Ethylhexyl 3-[3-tert-butyl-4-hydroxy-5-(5-chlor-2H-benzotriazol-2-yl)phenyl]propionat (CAS RN 83044-90-0)
0 % - 31.12.2029
0.8840 ex 3815 90 90 55 Katalytische Additive für das katalytische Wirbelschichtcracken (FCC), kein Y-Zeolith (CAS RN 308079-79-0) enthaltend und kein Basiskatalysator für FCC, in Form von Pulver, bestehend aus einer Mischung aus einem oder mehreren der folgenden Wirkstoffe:
  • Calciumcarbonat (CAS RN 471-34-1)
  • Kupferoxid (CAS RN 1217-38-0)
  • Eisenoxid (CAS RN 1309-37-1)
  • Aluminiummagnesiumvanadiumoxid (CAS RN 70621-8-0)
  • Vanadiumpentoxid (CAS RN 1314-62-1)
  • Aluminiumphosphat (CAS RN 7784-30-7)
  • Ceriumoxid (CAS RN 1306-38-3)
  • Zeolith vom Typ ZSM-5 (CAS RN 308081-08-5)

und einem oder mehreren der folgenden inerten Stoffe:

  • Magnesiumoxid (CAS RN 1309-48-8),
  • Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1),
  • Kaolin (CAS RN 1332-58-7)
0 % - 31.12.2029
0.8835 ex 3824 99 92 25 Mischung mit einem Gehalt von
  • 55 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT, an (2S,3S,4S,5R,6R)-2-(((2 R,3 R,5 S,6 R)-4-(((2 R,3 S,4 S,5 R,6 R)-3-acetoxy-4,5-bis(benzyloxy)-6-((benzyloxy)methyl)tetrahydro-2H-pyran-2-yl)oxy)-3,5-bis(benzyloxy)-6-(4-methoxy-4-oxobutoxy)tetrahydro-2H-pyran-2-yl)methoxy)-6-((((2 S,3 S,4 S,5 R,6 R)-3-acetoxy-4,5-bis(benzyloxy)-6-((benzyloxy)methyl)tetrahydro-2H-pyran-2-yl)oxy)methyl)tetrahydro-2H-pyran-3,4,5-triyltribenzoat (CAS RN 1233475-58-5)
  • 35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT an Toluol (CAS RN 108-88-3)
0 % - 31.12.2029
0.8886 ex 3824 99 92 28 Zubereitung, mit einem Gehalt von:
  • 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 GHT, an 3a,4,4a,5,8,8a,9,9a-Octahydro-4,9:5,8-dimethano-1H-benz[f]inden (CAS RN 7158-25-0)
  • 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT, an 3a,4,7,7a-Tetrahydro-4,7-methanoinden (CAS RN 77-73-6) und
  • mit oder ohne einem Gehalt von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT, an Erdölkohlenwasserstoffharz (CAS RN 68132-00-3)
0 % - 31.12.2029
0.8887 ex 3824 99 92 48 Zubereitung, mit einem Gehalt von
  • 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, an 3a,4,7,7a-Tetrahydro-4,7-methanoinden (CAS RN 77-73-6) und
  • nicht mehr als 10 GHT an 3a,4,4a,5,8,8a,9,9a-Octahydro-1H-4,9:5,8-dimethanocyclopenta[b]naphtalen (CAS RN 7158-25-0) und
  • 0,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 GHT, an 2,6-Di-tert-butyl-p-cresol (CAS RN 128-37-0)
0 % - 31.12.2029
0.8875 ex 3824 99 96 66 Vulkanisationsmittel mit einem Gehalt von
  • 78 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 GHT, an unlöslichem Schwefel (CAS RN 9035-99-8)
  • 18 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 GHT, an naphtenischem Öl (CAS RN 64742-52-5) und
  • nicht mehr als 0,2 GHT Methylstyrol (CAS RN 98-83-9)
0 % - 31.12.2029
0.8828 ex 3906 90 90 71 Acrylnitril-Styrol-Acrylat-Copolymer in Form von Granulat mit einem Gehalt von
  • 48 GHT an Styrol
  • 22 GHT an Acrylnitril
  • 29 GHT an Butylacrylat und
  • 1 GHT an Dihydrodicyclopentadienylacrylat
0 % - 31.12.2029
0.8882 ex 3907 29 11 30 Mischung mit einem Gehalt von
  • 75 GHT oder mehr an Polyethylenglycol modifiziert mit Butyl-2-cyan-3-(4-hydroxy-3-methoxyphenyl)acrylat, mit einer Ethylenoxid-Kettenlänge von nicht mehr als 30 (CAS RN 780763-40-8)
  • nicht mehr als 25 GHT an ethoxyliertem Sorbitan-Trioleat (CAS RN 9005-70-3)
0 % - 31.12.2029
0.8896 ex 3907 29 11 40 Ethoxyliertes Glycerin (CAS RN 31694-55-0) mit einer Hydroxylzahl von 541 oder mehr, jedoch nicht mehr als 587 (ASTM 4274) 0 % - 31.12.2029
0.8848 ex 3920 30 00 30 Biaxial orientierte Folie aus hochschlagfestem Polystyrol mit opaker Schicht, auch bedruckt, in Rollen mit
  • einer Dicke von 0,229 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,279 mm
  • einem Titandioxidgehalt von 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,5 GHT
  • auf einer Seite mit einer stark hydrophoben, chemisch neutralen und nicht reaktiven Beschichtung versehen
0 % - 31.12.2029
0.8839 ex 3920 62 19 85 Dreilagige transparente Kunststofffolie, bestehend aus einer 15 μm dicken Schicht aus fluoriertem Polymer (FCC) (EVA), einer 275 μm dicken Schicht aus Polyethylenterephthalat (PET) und einer 25 μm dicken Schicht aus fluoriertem Polymer (FCC) mit
  • einer Gesamtdicke von 300 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 330 μm
  • einer Zugfestigkeit von 375 N/cm oder mehr in Längs- und Querrichtung (ASTM D-882)
  • einer geringen thermischen Schrumpfung von 1 % oder weniger bei 150 oC für 30 Minuten
  • einer geringen Wasserdampfdurchlässigkeit von 2,5 g/m2•d oder weniger
  • einer hohen Durchschlagsspannung von 18 kV oder mehr und
  • einer Teilentladungsspannung von 1.500 VDC oder mehr (BG/T 123542.2-2009)

zur Verwendung als Schutzschicht auf der Rückseite von Photovoltaikmodulen

0 % - 31.12.2029
0.8860 ex 7007 19 80 86 Einbaufertiges, rundes gehärtetes Glas für die Vorderseite der Türbaugruppe von Waschmaschinen mit
  • einer Lichtdurchlässigkeit von 34,2 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 37,8 %
  • einem Durchmesser von 477,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 477,8 mm
  • einer Dicke von 2,9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,5 mm
  • einem Gewicht von 1.345 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.445 g
  • 3-Zonen-Struktur mit farblich bedrucktem Bereich in Euro Deep Gray 1
0 % - 31.12.2029
0.8858 ex 7019 80 10 30 Vakuumisolierplatte, bestehend aus einem gasdichten Gehäuse mit Aluminiumfolie, das einen starren, luftfreien Kern umgibt, mit
  • einer Füllung aus Glaswolle
  • einer Dicke von 5,6 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,4 mm
  • einer Länge von 195 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.835 mm
  • einer Breite von 155 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 545 mm
  • einer Wärmeleitfähigkeit von weniger als 2,5 mW/mK
  • einem Innendruck von 0,1 Pa
  • einer Umgebungstemperatur während des Betriebs von - 50 oC oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 oC
0 % - 31.12.2029
0.8903 ex 7019 90 00 60 Vakuumisolierplatte, bestehend aus einem gasdichten Gehäuse mit Aluminiumfolie, das einen starren, luftfreien Kern umgibt, mit
  • einer Füllung aus Glasfasern
  • einer Dicke von 5,6 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,4 mm
  • einer Länge von 195 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.835 mm
  • einer Breite von 155 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 545 mm
  • einer Wärmeleitfähigkeit von weniger als 2,5 mW/mK
  • einem Innendruck von 0,1 Pa
  • einer Umgebungstemperatur während des Betriebs von - 50 oC oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 oC
0 % - 31.12.2029
0.8818 ex 8406 81 00 10 Industriedampfturbine
  • mit einer Ausgangsleistung von mehr als 40 MW jedoch nicht mehr als 90 MW,
  • ausgelegt für einen Druck von nicht mehr als 165 bar und eine Temperatur von nicht mehr als 565 oC,
  • auf der Frischdampfseite mit Doppelsitzventilen bestückt, die mit einem hydraulischen Servo bis maximal 30 bar betrieben werden
0 % - 31.12.2029
0.8851 ex 8412 21 80 30 Linear wirkender Hydraulikzylinder, wie von der in Maschinen zur Handhabung von Frachtcontainern verwendeten Art
  • mit einem Gewicht von 45 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 57 kg,
  • mit einem Durchmesser von 119 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 149 mm,
  • mit einer Länge von 779 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.141 mm,
  • mit einem Hub von 450 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm,
  • geeignet für den Betrieb mit Hydrauliköl bei einem Arbeitsdruck von 22 MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 23 MPa,
  • auch mit wartungsfreiem Lager ohne Schmierung
0 % - 31.12.2029
0.8850 ex 8412 21 80 40 Linear wirkender Hydraulikzylinder, wie von der in den Armen von Maschinen zur Handhabung von Frachtcontainern verwendeten Art
  • mit einem Gewicht von 827 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 935 kg,
  • mit einem Durchmesser von 250 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 330 mm,
  • mit einer Länge von 3.480 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4.115 mm,
  • mit einem Hub von 2.750 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3.180 mm,
  • geeignet für den Betrieb mit Hydrauliköl bei einem Arbeitsdruck von 23 MPa,
  • auch mit wartungsfreiem Lager ohne Schmierung
0 % - 31.12.2029
0.8899 ex 8414 30 89 40 Elektrischer Kompressor für Kfz-Klimaanlagen
  • mit einer Ausgangsleistung von mehr als 0,4 kW, jedoch nicht mehr als 10 kW

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen der Unterposition 8703 40 1

0 % p/st 31.12.2029
0.8785 ex 8414 90 00 45 Druckgegossene Rotorfrontplatte oder Abdeckung eines elektrischen Kompressors
  • aus Aluminium gemäß der Norm EN AC-46000,
  • kugelgestrahlt und bearbeitet,
  • mit einer Härte von 60 oder mehr auf der Hardness-Brinell-Wolfram-Skala (HBW) (2,5 /62,5 nach ISO 6506),
  • mit einer Zugfestigkeit von 240 N/mm2 oder mehr,
  • mit einer Höhe von 22 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26 mm,
  • mit einem Durchmesser von 128 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 136 mm,
  • mit einem Gewicht von 220 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 g
0 % - 31.12.2029
0.8856 ex 8418 99 90 40 Verdampfer von der Art eines Wärmetauschers, bestehend aus Aluminiumrohren mit Kupferenden, umschlossen von Aluminiumkühlern
  • mit Abmessungen von 403 x 276 x 70 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 464 x 399 x 83 mm,
  • mit einem Gesamtgewicht des Satzes von 236 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.010 g,
  • mit fest eingebautem Sensor,
  • mit Schalldämpfer,
  • mit 2, 5 oder 7 Regel- und Leistungsanschlussstiften mit Temperaturfühler-, Heizgeräte- oder Sicherungsbuchse am Kontaktende

zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 8418 10, 8418 21 und 8418 40 1

0 % - 31.12.2029
0.8853 ex 8431 20 00 70 Containerspreader zum Heben leerer 20- und 40-Fuß-Frachtcontainer
  • ohne integrierten Schlitten,
  • geeignet für Maschinen mit einer Tragfähigkeit von nicht mehr als 11.000 kg,
  • ausgelegt für das Heben von einem oder zwei Containern gleichzeitig,
  • mit Befestigung zur Aufnahme von oben oder von der Seite,
  • mit Anti-Korrosionsbeschichtung,
  • mit einem Gewicht von 3.200 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4.000 kg

zur Verwendung bei der Herstellung von selbstfahrenden Containerumschlaggeräten 1

0 % - 31.12.2029
0.8814 ex 8481 80 59 80 Magnetventil für Ölpumpen von Verbrennungsmotoren zur Regelung der Ölmenge in der Pumpe
  • mit einem Kabel mit einer Länge von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm, mit elektrischem Steckverbinder,
  • mit einem Betriebsdruck von nicht mehr als 5,5 bar,
  • mit einer Betriebsspannung von 9 VDC oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 VDC,
  • mit einer Ventilbasisbreite von 22 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 27 mm,
  • mit einer Ventillänge von 55 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren 1

0 % - 31.12.2029
0.8784 ex 8481 90 00 25 Aluminiumdruckgussgehäuse für elektronische Drosselklappensteuerung oder Abgasrückführungssysteme mit folgenden Merkmalen:
  • Aluminium-Hochdruckguss nach EN AC-46000,
  • kugelgestrahlt und bearbeitet,
  • mit einer Höhe von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 135 mm,
  • mit einer Breite von 115 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm,
  • mit einem Gewicht von 210 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 g
0 % - 31.12.2029
0.8857 ex 8483 10 95 50 Trommelwelle für die Drehmomentübertragung, aus Stahl (nach SM45C für die Welle und nach STS430 für den Ring) mit:
  • einer Länge von 137,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 138,2 mm,
  • einem Außendurchmesser von 23 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 48,025 mm,
  • einem Gewicht von 1,0245 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,0445 kg,
  • einer Wellenhärte von 40 oder mehr auf der Rockwell-C-Härteskala (HRC), jedoch nicht mehr als 50 HRC,
  • einer Ringhärte von 90 oder mehr auf der Rockwell-B-Härteskala (HRB), jedoch nicht mehr als 120 HRB,
  • einer äußeren Keilwelle mit 37 Zähnen und einem Außendurchmesser von 41 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 48 mm
0 % - 31.12.2029
0.8847 ex 8501 31 00 52 Bürstenloser Gleichstrommotor, aus biokompatiblen Werkstoffen wie Edelstahl gemäß Spezifikation 17-4 PH oder Typ 303, 316L, 400 mit
  • einer Dreiphasenwicklung,
  • einer Ausgangsleistung von nicht mehr als 280 W,
  • einer Länge mit Getriebe von 116,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 117,2 mm,
  • einem Außendurchmesser von 13,86 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 13,92 mm,
  • einem maximalen Drehmoment des Motors mit Getriebe von 246,6 mNm bei 25 oC
  • einer radialen Leerlaufdrehzahl des Motors mit Getriebe von 9.900 U/min bei 24 V und 25 oC,
  • einem Motorgewicht mit Getriebe von 70,5 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 71,5 g, einer Beständigkeit gegen Spitzentemperaturen von 140 oC oder mehr (im Ruhezustand), einer maximalen Leckluftmenge zwischen Welle und Wellendichtungen von 15 Pa/s bei einem Druck von 2 bar,
  • 14 Funktionsanschlussstiften für Stromversorgung und Steuerung,
  • einer flexiblen Leiterplatte mit einer Länge von 245 mm, jedoch nicht mehr als 255 mm, mit montiertem 8-poligem Stecker

zur Verwendung bei der Herstellung von Medizinprodukten mit Rechts-Links-Drehung und Oszillationsfunktion 1

0 % p/st 31.12.2029
0.8855 ex 8501 31 00 54 Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit:
  • einer Nennspannung von 310 V,
  • einer Nennleistung von 350 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 368 W,
  • einer Eingangsleistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 550 W,
  • einer Ausgangsleistung von 350 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 W,
  • einem Außendurchmesser ohne Halteklammer und Riemenscheibe von 143,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 143,8 mm,
  • einer Nenndrehzahl von 16.300 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 16.500 U/min,
  • einem Gewicht von 2,33 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,40 kg,
  • einer Riemenscheibe
0 % p/st 31.12.2029
0.8844 ex 8501 51 00 25 Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit:
  • einer Ausgangsleistung von 550 W,
  • einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor (nach GB/T 13560), umschlossen von einer Polyethylenhülle,
  • einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007 mm,
  • Anschlussklemmen in einem Radius von 32,5 mm, die in einem Winkel von 21,8 o angeordnet sind,
  • einem Motorgehäuse aus ADC12- oder AC46000-Aluminiumlegierung mit Aluminium-Silizium-Kupfer-Zusammensetzung (gemäß der Norm JIS H5302 oder EN 1706) im Druckgussverfahren hergestellt,
  • einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,03306 Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,03654 Vsec/rad,
  • einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,38 % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,25 % (Grundschwingung),
  • einem Rastmoment von nicht mehr als 13 mNm,
  • einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 22 mNm,
  • einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 oC
0 % p/st 31.12.2029
0.8845 ex 8501 51 00 35 Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit:
  • einer Ausgangsleistung von 600 W,
  • einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor und Disprosium, umschlossen von einer Aluminiumhülle,
  • einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007 mm,
  • Anschlussklemmen in einem Radius von 59,2 mm, die in einem Winkel von 30,0 o angeordnet sind,
  • einem Gehäuse aus elektrolytisch verzinktem Stahl (nach JIS G3313 Grade SECE), hergestellt im Tiefzieh- und Stanzverfahren,
  • einem Durchmesser von 88,600 mm oder weniger, jedoch nicht weniger als 88,546 mm an der Motorsystem-Verbindungsschnittstelle,
  • einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,03277 Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,03623 Vsec/rad,
  • einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,35 % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,30 % (Grundschwingung),
  • einem Rastmoment von nicht mehr als 12 mNm,
  • einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 23 mNm,
  • einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 oC
0 % p/st 31.12.2029
0.8902 ex 8501 52 20 70 Automotivetauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit:
  • einer spezifizierten Drehzahl von höchstens 7.000 U/min,
  • einer Leistung von 750 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,8 kW (bei 12 V),
  • einem Flanschdurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,
  • einer maximalen Länge von nicht mehr als 335 mm, gemessen vom Anfang der Welle bis zu deren äußerem Ende,
  • einer Gehäuselänge von nicht mehr als 265 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende,
  • einem aus höchstens zwei Teilen bestehenden Grundgehäuse aus Stahlblech oder Aluminiumdruckguss, einschließlich elektrischer Bauteile und Flansch mit zwei oder mehr, jedoch nicht mehr als 11 Bohrungen, auch mit Dichtverbindung (Nut mit O-Ring und Schutzfett oder Flüssigkeitsdichtung),
  • einem Stator mit Einzel-T-Zahn-Design und Einzelspulenwicklung mit 9/6-, 12/10- oder 12/8-Topologie und Oberflächenmagneten,
  • auch mit elektronischem Servolenkungsregler,
  • auch mit Riemenscheibe oder Kupplung,
  • auch mit Rotorpositionssensor
0 % p/st 30.6.2030
0.8846 ex 8501 52 20 80 Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit:
  • einer Ausgangsleistung von 850 W,
  • einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor (nach GB/T 13560), umschlossen von einer Polyethylenhülle,
  • einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007 mm,
  • Anschlussklemmen in einem Radius von 26,2 mm, die in einem Winkel von 30,0 o angeordnet sind,
  • einem Gehäuse aus ADC12- oder AC46000-Aluminiumlegierung mit Aluminium-Silizium-Kupfer-Zusammensetzung (gemäß der Norm JIS H5302 oder EN 1706) im Druckgussverfahren hergestellt und Eloxalschicht (gemäß der Norm ASTM B580 Typ E),
  • einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,04009 Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,04431 Vsec/rad,
  • einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,36 % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,24 % (Grundschwingung),
  • einem Rastmoment von nicht mehr als 20 mNm,
  • einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 26,5 mNm,
  • einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 oC
0 % p/st 31.12.2029
0.8841 ex 8537 10 91 75 Mit einem Mikrocontroller bestückte Leiterplatte zur Bedienung und/oder Steuerung
  • auch mit Bedienelementen, Signalkomponenten und Display,
  • für Betriebsspannungen von 5 V DC oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 V DC oder 220 V AC oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 V AC,

zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten der Unterpositionen 7321 11, 8414 60, 8418 10, 8418 21, 8418 29, 8418 40, 8422 11, 8450 11, 8450 12, 8450 19, 8450 20, 8451 21, 8451 29, 8516 60 1

0 % - 31.12.2029
0.8849 ex 8544 30 00 20 Isoliertes elektrisches mehradriges Kabel für das EPS-System (Electrical Power Steering) eines Kraftfahrzeugs
  • mit einer Länge von 170 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 301 mm,
  • mit einem Außendurchmesser von 4,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 mm,
  • mit einer Betriebstemperatur von - 40 oC oder mehr, jedoch nicht mehr als 125 oC,
  • mit Isoliermaterial aus vernetztem Polyethylen (XLPE) oder thermoplastischem Polyester-Elastomer (TPE-E),
  • mit einer Betriebsspannung von 5 V,
  • mit Anschlüssen an beiden Enden,
  • auch gold- oder zinnbeschichtet
0 % - 31.12.2029
0.8859 ex 8544 42 90 55 Kabelbaum für die Übertragung von Signalen und/oder Strom
  • mit 26- oder 28-poligen Wire-to-Board-Steckverbindern in Crimptechnik,
  • durch Kautschuk-, Vinyl- oder elektrisches Isolierband oder Schläuche oder ein Geflecht aus extrudierten Schnüren oder eine Kombination daraus gebunden

für den Stromversorgungsanschluss an die Hauptleiterplatte und die elektrischen Bauteile von Kühlschränken oder Waschmaschinen 1

0 % - 31.12.2029
0.8820 ex 8708 40 20 25 Getriebebaugruppe bestehend aus:
  • Planetengetriebe-Schaltmechanismus mit zwei Ritzeln,
  • einem sequenziellen Sport-Shiftmatic-System mit 7 Gängen oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,
  • mit einer Breite von 280 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 470 mm,
  • mit einer Höhe von 350 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 595 mm,
  • mit einer Länge von 410 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 690 mm,
  • mit einem Gewicht von 70 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 kg

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrzeugen der Unterpositionen 8703 22 und 8703 23 1

0 % - 31.12.2029
0.8819 ex 8708 40 50 25 Getriebebaugruppemit 3 weiteren Wellen im Inneren und einem Drehschalter für die Schaltstellung, bestehend aus:
  • Gehäuse aus Aluminiumguss,
  • Differenzialgetriebe,
  • zwei Elektromotoren und Getriebe,
  • mit einer Breite von 280 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 470 mm,
  • mit einer Höhe von 350 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 595 mm,
  • mit einer Länge von 410 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 690 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen der Unterpositionen 8703 40 und 8703 60 1

0 % - 31.12.2029
0.8812 ex 8708 91 35 40 Kühler
  • mit Korrosionsschutz,
  • für Drücke bis 150 PSI (1.034 kPa),
  • mit einzeln austauschbaren Kühlrohren aus Messing oder Kupfer

zur Verwendung bei der Herstellung von Motor- und Ladeluftkühlung mit einem Gewicht von 265 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 599 kg 1

0 % - 31.12.2029
0.8775 ex 8708 94 99 10 Nabengetriebe aus kaltgewalztem Kohlenstoffstahl (nach ASTM A1008), in den Kunststoff eingegossen und auf das Ritzel gepresst, mit:
  • einem Außendurchmesser von 81,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 82,55 mm,
  • einem Innendurchmesser von 25,9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25,97 mm,
  • einer Höhe der Unterseite des Innendurchmessers von 11,63 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12,13 mm,
  • einer Höhe der Oberseite des Innendurchmessers von 3,25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,5 mm,
  • einer Gesamthöhe von 11,63 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 19,5 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen 1

0 % - 31.12.2029
0.8777 ex 8708 94 99 20 Zwischenlenkwelle als Teil der Lenksäule mit:
  • einer Torsionssteifigkeit von 25 Nm/Grad oder mehr,
  • einer Außen-Hohlwelle aus geschweißtem Kohlenstoffstahlrohr (nach GB/T 699 Grade 20),
  • einer Innen-Hohlwelle aus geschweißtem Kohlenstoffstahlrohr (nach GB/T 699 Grade 20),
  • zwei Kardanwellen-Spinnen aus chromlegiertem Stahl (nach GB/T 5216 Grade 20CrMnTiH),
  • einer Länge in der Nennteleskopstellung von 396 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 467 mm,
  • eine Kupplungsschnittstelle an beiden Enden mit Innenverzahnung,
  • zwei Kardangelenken an beiden Seiten,
  • einer Teleskopwellenfunktion mit einer Länge von 74 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 115 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen 1

0 % - 31.12.2029
0.8778 ex 8708 94 99 30 Untere Hilfswelle als Teil der Lenksäule aus Kohlenstoffstahl (nach GB/T699 Grade 45 oder JIS G4051 Grade S45C) mit:
  • einer Bruchfestigkeit bei Torsionsbelastung von 325 Nm oder mehr und Johnson Apparent Elastic Limit (J.A.E.L.) von 275 Nm oder mehr,
  • einer Länge von 66,39 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 88,64 mm,
  • einem Außendurchmesser von 27,47 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 28,38 mm,
  • einem Innenlochdurchmesser von 6,50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,58 mm,
  • einer äußeren Keilwelle mit 26 Zähnen und einem Außendurchmesser von 21,18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 21,44 mm,
  • einer Rändelung auf einem Teil der Außenfläche mit einem Außendurchmesser von 26,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26,1 mm,
  • auch mit einer äußeren Keilwelle mit 24 Zähnen und einem Außendurchmesser von 24,75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen 1

0 % - 31.12.2029
0.8779 ex 8708 94 99 40 Obere Hilfswelle als Teil der Lenksäule aus Kohlenstoffstahl (nach GB/T699 Grade 45) mit:
  • einer Bruchfestigkeit bei Torsionsbelastung von 325 Nm oder mehr und Johnson Apparent Elastic Limit (J.A.E.L.) von 275 Nm oder mehr,
  • einer Länge von 165,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 204,2 mm,
  • einem Außendurchmesser von 22,87 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 22,92 mm,
  • einem Innenlochdurchmesser von 6,50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,58 mm,
  • einer externen Keilwelle

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen 1

0 % - 31.12.2029
0.8780 ex 8708 94 99 50 Untere Welle als Teil der Lenksäule aus Aluminiumlegierung (nach ASTM B221M Grade 6105), luftvergütet und gehärtet, mit:
  • einer maximalen Torsionsfestigkeit von 260 Nm oder mehr,
  • einer Länge von 296,7 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 297,8 mm,
  • einer äußeren Keilwelle mit 18 Zähnen entlang der Welle mit einem Außendurchmesser von 28,7 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 29 mm,
  • einer inneren Keilwelle mit 18 Zähnen mit einem Kerndurchmesser von 19,7 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen 1

0 % - 31.12.2029
0.8782 ex 8708 94 99 60 Drehstab als Teil der Lenksäule aus kohlenstofflegiertem Stahl (nach SAE J1268, Grade 5160H mit veränderter Chemie für einen Kohlenstoffgehalt von 0,53 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,56) mit:
  • einer Torsionssteifigkeit der Welle von 2,5 Nm/Grad oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,7 Nm/Grad,
  • einer Länge von 107,75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 108,25 mm,
  • einem Außendurchmesser von 6,38 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,42 mm,
  • zwei äußeren Keilwellen mit 18 Zähnen an beiden Wellenenden mit einem Außendurchmesser von 6,70 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,85 mm, als Schnittstelle zum Pressen mit mattierten An- und Abtriebswellen,
  • gesamte Oberfläche kugelgestrahlt

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen 1

0 % - 31.12.2029
0.8781 ex 8708 94 99 70 Hohlwelle als Teil der Lenksäule aus geschweißtem Rohr aus Kohlenstoffstahl (nach EN 10305/2, E235 + C oder GB/T699 Grade 20) mit:
  • einer Torsionsfestigkeit von 300 Nm oder mehr und Johnson Apparent Elastic Limit (J.A.E.L.) von 275 Nm oder mehr,
  • einer Länge von 245,48 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 287,5 mm,
  • einem Außendurchmesser von 23,95 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,25 mm,
  • einer Schnittstelle für die Lenkradverbindung entweder in Form einer äußeren Keilwelle mit 40 Zähnen mit einem Außendurchmesser von 17,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 17,5 mm, und einem Innengewinde M12x1,75 -6H oder in Form eines Außensechskants mit einer kurzen Diagonale von 15,05 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15,35 mm, und einem Innengewinde M10x1,5 -6H,
  • einer Schnittstelle entweder in Form einer inneren Keilwelle mit 10 Zähnen mit einer Länge von 98,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 mm, mit einem Kerndurchmesser von 16,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,4 mm, oder in Form einer inneren Keilwelle mit 48 Zähnen mit einer Länge von 151 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 mm, mit einem Kerndurchmesser von 23,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 23,3 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen 1

0 % - 31.12.2029
0.8771 ex 8708 99 97 43 Äußere Spurstange mit einem Gehäuse aus Stahl gemäß AISI 4137 (SCM435) oder Stahl gemäß EN 10083/2-C45R + N oder niedriglegiertem Stahl gemäß JIS G4053-SCM435 mit:
  • einem Kugelzapfen aus Stahl gemäß EN 10263/4-41CrS4 Q + T oder Stahl gemäß AISI 4137 (SCM435) oder Stahl gemäß EN 10083/3-42CrMoS4Q + T oder niedriglegiertem Stahl gemäß JIS G4053-SCM435,
  • einem Kunststoffkugelsitz aus Polyoxymethylen,
  • einem Abstand zwischen dem Ende des Gewindelochs und der Mitte des Kugelzapfens von 124 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 194 mm,
  • einem Kugelzapfendurchmesser von 21,98 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 mm,
  • einer Gewindetiefe von 40,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 mm, mit den Abmessungen M14x1,5,
  • einer Manschettendichtung,
  • einem Manschettendichtungsschutz und einem Sicherungsring,
  • Schmiermittel

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen 1

0 % - 31.12.2029
1) Die Aussetzung der Zölle unterliegt der zollamtlichen Überwachung der Endverwendung gemäß Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013."


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