Durchführungsverordnung (EU) 2025/1491 der Kommission vom 24. Juli 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/267 hinsichtlich verwaltungstechnischer und geringfügiger Änderungen der Unionszulassung für das Biozidprodukt "DEC-SPORE 200 Plus"
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/1491 vom 25.07.2025)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 48 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 50 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 17. Januar 2024 wurde der Veltek Associates Inc. Europe mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/267 der Kommission 2 eine Unionszulassung mit der Nummer EU-0030727-0000 für das Inverkehrbringen und die Verwendung des Biozidprodukts "DEC-SPORE 200 Plus" erteilt. Der Zulassung war eine Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften beigefügt.
(2) Am 12. August 2024 übermittelte die Veltek Associates Inc. Europe der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission 3 einen Antrag auf eine geringfügige Änderung sowie zwei verwaltungstechnische Änderungen an der Unionszulassung für das Biozidprodukt "DEC-SPORE 200 Plus", der unter der Nummer BC-XW099513-89 in das Register für Biozidprodukte eingetragen wurde. Die notifizierten Änderungsvorschläge betreffen die Hinzufügung eines nicht wirksamen Stoffes sowie die Streichung und Hinzufügung von Produktherstellern.
(3) Am 1. November 2024 teilte die zuständige Behörde der Schweiz der Kommission mit, dass in Bezug auf Verwendung 2 - Flächendesinfektionsmittel - Innenbereich - sporizide Anwendung - eine Risikominderungsmaßnahme für das verdünnte Produkt (6,7 %) bei einer Lüftungsrate von 30 Luftwechseln pro Stunde (ACH) fehlte.
(4) Am 7. November 2024 bestätigte die Behörde, die bei der ersten Zulassung als bewertende zuständige Behörde tätig war, dass diese Risikominderungsmaßnahme nach der Sitzung des Ausschusses für Biozidprodukte vom 2. März 2022 irrtümlich aus der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften gestrichen wurde.
(5) Am 26. November 2024 unterrichtete die Kommission den Zulassungsinhaber über ihre Absicht, die fehlende Risikominderungsmaßnahme in die Zulassung aufzunehmen, und gab dem Zulassungsinhaber Gelegenheit, innerhalb von zehn Tagen Stellung zu nehmen oder zusätzliche Informationen vorzulegen.
(6) Am 28. November 2024 teilte der Zulassungsinhaber mit, dass er keine Anmerkungen zur Aufnahme dieser fehlenden Risikominderungsmaßnahme habe. Darüber hinaus hat der Zulassungsinhaber beantragt, einen Fehler in den Anweisungen für die Verdünnung des Produkts in Bezug auf Verwendung 2 zu berichtigen und eine Verpackungsgröße aufzunehmen, die im Produktbewertungsbericht erwähnt, aber nicht in die Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften in Bezug auf die Verwendungen 1 und 2 aufgenommen wurde.
(7) Am 30. Dezember 2024 teilte die Behörde, die bei der ersten Zulassung als bewertende zuständige Behörde tätig war, der Kommission mit, dass sie den zusätzlichen Antrag unterstütze.
(8) Am 17. Januar 2025 übermittelte die Agentur der Kommission eine Stellungnahme 4 des Ausschusses für Biozidprodukte zu den administrativen und geringfügigen Änderungen gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 zusammen mit einer überarbeiteten Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften und einem überarbeiteten Produktbewertungsbericht. In der Stellungnahme kommt die Agentur zu dem Schluss, dass es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen um verwaltungstechnische und geringfügige Änderungen nach Artikel 50 Absatz 3 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und gemäß Titel 1 und 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 handelt und dass die Bedingungen des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 nach der Umsetzung der Änderungen weiterhin erfüllt sein werden.
(9) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für das Biozidprodukt "DEC-SPORE 200 Plus" erteilt werden sollte. Nach Konsultation der bewertenden zuständigen Behörde hält sie es ferner für angemessen, die fehlende Risikominderungsmaßnahme aufzunehmen, die fehlende Verpackungsgröße hinzuzufügen und die Anweisungen für die Verdünnung der Produkte zu berichtigen.
(10) Mit Ausnahme der oben genannten Änderungen bleiben alle anderen in der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "DEC-SPORE 200 Plus" enthaltenen Angaben im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/267 unverändert.
(11) Im Interesse der Klarheit und zur Erleichterung des Zugangs für Verwender und interessierte Kreise zur konsolidierten Fassung der von der Agentur zu veröffentlichenden Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften sollte der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/267 vollständig ersetzt werden. Wegen einer 2024 vorgenommenen Änderung des für die Erstellung der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Register für Biozidprodukte verwendeten Formats sollte die Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im genannten Anhang auch einige kleinere redaktionelle und gestalterische Änderungen umfassen.
(12) Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/267 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/267 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 24. Juli 2025
2) Durchführungsverordnung (EU) 2024/267 der Kommission vom 17. Januar 2024 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt "DEC-SPORE 200 Plus" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2024/267, 18.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/267/oj).
3) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.04.2013 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).
4) Stellungnahme des Ausschusses für Biozidprodukte vom 17. Januar 2025, "Opinion of the Biocidal Products Committee (BPC) of 17 January 2025 on the minor change to the Union authorisation of the biocidal product 'DEC-SPORE 200 Plus', ECHA/BPC/457/2025", https://echa.europa.eu/documents/10162/79839763/dec-spore_200_plus_ua-mic_bc-xw099513-89_final_bpc_opinion_en.pdf/8d1bda1b-b245-b71d-d5d3-410ba54996f5?t=1737453874969.
| Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts | Anhang |
DEC-SPORE 200 Plus
Produktart(en)
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
Zulassungsnummer: EU-0030727-0000
R4BP-Assetnummer: EU-0030727-0000
Kapitel 1
Administrative Informationen
1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts
| Handelsname(n) | DEC-SPORE 200 Plus DEC-SPORE 300 Plus |
1.2. Zulassungsinhaber
| Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | Veltek Associates Inc. Europe |
| Anschrift | Rozengaard 1940 8212DT Lelystad NL | |
| Zulassungsnummer | EU-0030727-0000 | |
| R4BP-Assetnummer | EU-0030727-0000 | |
| Datum der Zulassung | 7. Februar 2024 | |
| Ablauf der Zulassung | 31. Januar 2034 |
1.3. Hersteller des Produkts
| Name des Herstellers | Veltek Associates Inc. | ||
| Anschrift des Herstellers | 15 Lee Boulevard PA19355 Malvern Vereinigte Staaten (die) | ||
| Standort der Produktionsstätten |
|
1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
| Wirkstoff | Peressigsäure | ||
| Name des Herstellers | Evonik Operations GmbH (Acting for Evonik Active Oxygens, LLC (US)) | ||
| Anschrift des Herstellers | One Commerce Square, 2005 Market Street, Suite 3200 19103 Philadelphia, PA Vereinigte Staaten (die) | ||
| Standort der Produktionsstätten |
|
Kapitel 2
Produktzusammensetzung und -formulierung
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Peressigsäure | Wirkstoff | 79-21-0 | 201-186-8 | 5,1 % (w/w) | |
| Essigsäure (Eisessig) | Essigsäure | Nicht wirksamer Stoff | 64-19-7 | 200-580-7 | 10,4 % (w/w) |
| Wasserstoffperoxid | Wasserstoffperoxid | Nicht wirksamer Stoff | 7722-84-1 | 231-765-0 | 21,7 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung
SL Lösliches Konzentrat
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise
| Gefahrenhinweise | H242: Erwärmung kann Brand verursachen. H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
| Sicherheitshinweise | P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten.
Nicht rauchen. P234: Nur im Originalbehälter aufbewahren. P260: Dampf nicht einatmen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe tragen. P280: Schutzkleidung tragen. P280: Augenschutz tragen. P280: Gesichtsschutz tragen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P501: Inhalt entsprechend den örtlichen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. P501: Behälter entsprechend den örtlichen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en)
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Verwendung Nr. 1 Verwendung als Flächendesinfektionsmittel - Innenbereich
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: Bakterielle Zellen Wissenschaftlicher Name: Hefearten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Desinfektionsmittel nur für die industrielle Verwendung. Zur Verwendung im Innenbereich auf Böden, Wänden und anderen harten, nichtporösen Oberflächen, unter anderem allgemeine Oberflächen, Werkzeuge, Tische, Regale usw. in Reinräumen von Produktionsanlagen für pharmazeutische, biopharmazeutische, medizintechnische Produkte sowie Produkte der Gesundheitspflege und Diagnostik. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Flächendesinfektion durch Tränken oder Sprühen mit einem Pumpsprüher. Zum Verteilen des Produkts kann ein Mopp, Stofftuch oder Wischtextil verwendet werden.
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 100 ml/m2 Verdünnung (%): 0,5% v/v Verdünnen Sie das Produkt manuell 1:200 in Wasser (zum Beispiel 5 ml des Produktes auf 995 ml Wasser) oder verwenden Sie das SimpleMix-System. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Typische Anwendungshäufigkeit: 1 Anwendung pro Tag |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | 75 ml Flasche aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE) (lichtundurchlässig) 473 ml HDPE-Flasche (lichtundurchlässig) - SimpleMix-Verpackung 503 ml HDPE-Flasche (lichtundurchlässig) 3,79 Liter HDPE-Flasche (lichtundurchlässig) - SimpleMix-Verpackung 3,79 Liter HDPE-Flasche (lichtundurchlässig) Alle Flaschen sind mindestens doppelt in durchsichtigen, verschweißten Polyethylen niedriger Dichte (LDPE)-Tüten (weitere Tüten auf Anfrage des Kunden) und in Versandkartons verpackt. Nicht als Einzelflaschen erhältlich. Wird nur in ganzen, versiegelten Kartons verkauft. |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Oberfläche gründlich reinigen und abspülen. Vor der Desinfektion ggf. überschüssiges Wasser von der Oberfläche entfernen. Desinfektionslösung herstellen (Verdünnung 1:200). Sorgfältig auftragen wie in den Anweisungen für die Verwendung beschrieben: die Oberfläche gründlich benetzen und an der Luft trocknen lassen. Nachspülen ist nicht erforderlich, kann aber auf Wunsch durchgeführt werden.
Verdünnung von Hand herstellen:
Verdünnungsverhältnis 1:200.
Herstellung der Lösung mithilfe des SimpleMix-Systems. (Schriftliche Gebrauchshinweise siehe Kappe der Flasche oder SimpleMix-Broschüre):
Der SimpleMix-Behälter (473 ml oder 3,79 Liter) ist mit Wasser und Produktkonzentrat für eine Gerbrauchslösung im Verhältnis 1:200 vordosiert.
Verwenden Sie zum Auftragen des Produkts ein mechanisches Sprühgerät oder geben Sie das Produkt auf andere Weise auf die Oberfläche und verteilen Sie es dann mit einem Stofftuch, Mopp oder Wischtextil. Achten Sie darauf, dass die Oberflächen vollständig benetzt ist und das Produkt mindestens 5 Minuten einwirken kann.
Bei der Verwendung an Wänden muss das Produkt möglicherweise mehrmals aufgetragen werden, um die Oberfläche vollständig zu benetzen.
Nachspülen ist nicht erforderlich, kann aber auf Wunsch durchgeführt werden.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Für das unverdünnte Produkt:
Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung mit einer Luftwechselrate pro Stunde von mindestens 10 (ACH). Die Aufenthaltsdauer im behandelten Bereich sollte so kurz wie möglich gehalten werden.
Die Verwendung von Atemschutzgeräten (RPE) gemäß der europäischen Norm EN 14387 oder gleichwertig mit einem Schutzfaktor von 4 ist vorgeschrieben. Die Mindestanforderung ist ein batteriebetriebenes, luftreinigendes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH1/TM1) oder eine Halb-/Vollmaske mit Kombinationsfilter Gas/P2 (Filtertyp AB1, brauner/grauer Filtertyp).
Bei der Handhabung sind chemikalienresistente Schutzhandschuhe klassifiziert nach der europäischen Norm EN 374 oder gleichwertig - das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in den Produktinformationen anzugeben - und ein Chemikalienschutzanzug (mindestens Typ 6, EN 13034 oder gleichwertig) zu tragen, der für das Biozid-Produkt undurchlässig ist.
Beim Umgang mit dem Produkt ist das Tragen eines Augen- oder Gesichtsschutzes gemäß EN 16321 oder gleichwertig vorgeschrieben.
Schutzhandschuhe nach Gebrauch entsorgen.
Dies gilt unabhängig von der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG und anderer EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit.
Die vollständigen Titel der EN-Normen und -Gesetze finden Sie in Abschnitt 6.
Für das verdünnte Produkt (0,5 % v/v):
Für das verdünnte Produkt sind keine Risikominderungsmaßnahmen erforderlich.
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe Allgemeine Anweisungen für die Verwendung
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe Allgemeine Anweisungen für die Verwendung
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe Allgemeine Anweisungen für die Verwendung
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2: Verwendung Nr. 2 Flächendesinfektionsmittel - Innenbereich - sporizide Anwendung
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakteriensporen Trivialname: Bakteriensporen Entwicklungsstadium: Bakteriensporen Wissenschaftlicher Name: Bakterien Wissenschaftlicher Name: Hefearten Wissenschaftlicher Name: Pilze |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Desinfektionsmittel nur für die industrielle Verwendung. Zur Verwendung im Innenbereich auf Böden, Wänden und anderen harten, nichtporösen Oberflächen, unter anderem allgemeine Oberflächen, Werkzeuge, Tische, Regale usw. in Reinräumen von Produktionsanlagen für pharmazeutische, biopharmazeutische, medizintechnische Produkte sowie Produkte der Gesundheitspflege und Diagnostik. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Flächendesinfektion durch Tränken oder Sprühen mit einem Pumpsprüher. Zum Verteilen des Produkts kann ein Mopp, Stofftuch oder Wischtextil verwendet werden.
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 100 ml/m2 Verdünnung (%): 6,7 % v/v Verdünnen Sie das Produkt manuell 1:15 in Wasser (zum Beispiel 67 ml auf 933 ml Wasser) oder verwenden Sie das SimpleMix-System. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Kontaktzeit: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | 75 ml Flaschen aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE) (lichtundurchlässig) 473 ml HDPE-Flaschen (lichtundurchlässig) - SimpleMix-Verpackung 503 ml HDPE-Flaschen (lichtundurchlässig) 3,79 Liter HDPE-Flasche (lichtundurchlässig) - SimpleMix-Verpackung 3,79 Liter HDPE-Flasche (lichtundurchlässig) Alle Flaschen sind mindestens doppelt in durchsichtigen, verschweißten Polyethylen niedriger Dichte (LDPE)-Tüten (weitere Tüten auf Anfrage des Kunden) und in Versandkartons verpackt. Nicht als Einzelflaschen erhältlich. Wird nur in ganzen, versiegelten Kartons verkauft. |
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Oberfläche gründlich reinigen und abspülen. Vor der Desinfektion ggf. überschüssiges Wasser von der Oberfläche entfernen. Desinfektionslösung herstellen (Verdünnung 1:15). Sorgfältig auftragen wie in den Anweisungen für die Verwendung beschrieben: die Oberfläche gründlich benetzen und an der Luft trocknen lassen. Nachspülen ist nicht erforderlich, kann aber auf Wunsch durchgeführt werden.
Verdünnung von Hand herstellen:
Verdünnungsverhältnis 1:15.
Herstellung der Lösung mithilfe des SimpleMix-Systems (473 ml oder 3,79 Liter). (Schriftliche Gebrauchshinweise siehe Kappe der Flasche oder SimpleMix-Anleitungsbroschüre):
[Hinweis: Der SimpleMix-Behälter mit der Kennzeichnung "Sporizid" ergibt eine Verwendungsverdünnung von 1:15.]
(Schriftliche Gebrauchshinweise siehe Kappe der Flasche oder SM-01-E SimpleMix-Anleitungsbroschüre).
Verwenden Sie zum Auftragen des Produkts ein mechanisches Sprühgerät oder geben Sie das Produkt auf andere Weise auf die Oberfläche und verteilen Sie es dann mit einem Stofftuch, Mopp oder Wischtextil. Achten Sie darauf, dass die Oberflächen vollständig benetzt ist und das Produkt für eine bakterizide und fungizide Behandlung sowie gegen Hefen mindestens 5 Minuten und für eine sporizide Behandlung mindestens 15 Minuten lang einwirken kann.
Bei der Verwendung an Wänden muss das Produkt möglicherweise mehrmals aufgetragen werden, um die Oberfläche vollständig zu benetzen.
Nachspülen ist nicht erforderlich, kann aber auf Wunsch durchgeführt werden.
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Für das unverdünnte Produkt:
Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung mit einer Luftwechselrate pro Stunde von mindestens 10 (ACH). Die Aufenthaltsdauer im behandelten Bereich sollte so kurz wie möglich gehalten werden.
Die Verwendung von Atemschutzgeräten (RPE) gemäß der europäischen Norm EN 14387 oder gleichwertig mit einem Schutzfaktor von 4 ist vorgeschrieben. Die Mindestanforderung ist ein batteriebetriebenes, luftreinigendes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH1/TM1) oder eine Halb-/Vollmaske mit Kombinationsfilter Gas/P2 (Filtertyp AB1, brauner/grauer Filtertyp).
Bei der Handhabung des Produkts sind chemikalienresistente Schutzhandschuhe gemäß EN 374 oder gleichwertig - das Handschuhmaterial wird vom Zulassungsinhaber in den Produktinformationen angegeben - und einen Schutzanzug (mindestens Typ 6 EN 13034 oder gleichwertig) zu tragen, der für das Biozid-Produkt undurchlässig ist.
Beim Umgang mit dem Produkt ist das Tragen eines Augen- oder Gesichtsschutzes gemäß EN 16321 oder gleichwertig vorgeschrieben.
Schutzhandschuhe nach Gebrauch entsorgen.
Dies gilt unabhängig von der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG und anderer EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit.
Für das verdünnte Produkt (6,7 % v/v):
Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung mit einer Luftwechselrate pro Stunde von mindestens 10 (ACH). Der Aufenthaltsdauer im behandelten Bereich sollte so kurz wie möglich gehalten werden.
Bei der Handhabung des Produkts sind chemikalienresistente Schutzhandschuhe gemäß EN 374 oder gleichwertig - das Handschuhmaterial wird vom Zulassungsinhaber in den Produktinformationen angegeben - und einen Schutzanzug (mindestens Typ 6 EN 13034 oder gleichwertig) zu tragen, der für das Biozid-Produkt undurchlässig ist.
Für die Anwendung Wischen ist die Verwendung von Atemschutzgeräten (RPE) gemäß der europäischen Norm EN 14387 oder gleichwertig mit einem Schutzfaktor von mindestens 4 ist vorgeschrieben, bei Mopp- und Pumpsprühanwendung mit einem Schutzfaktor von 10. Die Mindestanforderung ist ein batteriebetriebenes, luftreinigendes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH1/TM1) oder eine Halb-/Vollmaske mit Kombinationsfilter Gas/P2 (Filtertyp AB1, brauner/grauer Filtertyp).
Bei einer Luftwechselrate pro Stunde von 30 (ACH):
Verwenden Sie Atemschutzgeräte (RPE) gemäß der europäischen Norm EN 14387 oder einer gleichwertigen Norm, die einen obligatorischen Schutzfaktor von 4 für die Anwendung durch Sprühpistole und Abwischen bieten.
Bei der Handhabung des Produkts sind chemikalienresistente Schutzhandschuhe gemäß EN 374 oder gleichwertig - das Handschuhmaterial wird vom Zulassungsinhaber in den Produktinformationen angegeben - und einen Schutzanzug (mindestens Typ 6 EN 13034 oder gleichwertig) zu tragen, der für das Biozid-Produkt undurchlässig ist.
Beim Umgang mit dem Produkt ist das Tragen eines Augen- oder Gesichtsschutzes vorgeschrieben.
Schutzhandschuhe nach Gebrauch entsorgen.
Dies gilt unabhängig von der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG und anderer EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit.
Ungeschützte Personen müssen von den behandelten Bereichen ferngehalten werden, bis die Oberflächen trocken sind.
Die vollständigen Titel der EN-Normen und -Gesetze finden Sie in Abschnitt 6.
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe Allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe Allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe Allgemeine Anweisungen für die Verwendung.
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung 1
5.1. Gebrauchsanweisung
Siehe anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Ungeschützte Personen müssen von behandelten Bereichen, in denen die Wasserstoffperoxid- und/oder Peressigsäurekonzentrationen die jeweils akzeptable Expositionskonzentration in der Luft überschreiten, ferngehalten werden (1,25 mg/m3 für Wasserstoffperoxid und 0,5 mg/m3 für Peressigsäure oder ein niedrigerer relevanter nationaler Referenzwert).
Wenn die Wasserstoffperoxid-, Peressigsäure- und/oder Essigsäurekonzentrationen in der Luft die jeweils akzeptable Expositionskonzentration überschreiten oder wenn eine Überwachung der Konzentrationen in der Luft nicht möglich ist, müssen exponierte Personen/Verwender eine geeignete Atemschutzausrüstung tragen.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Für das unverdünnte Produkt
NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen).
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
Hinweis für medizinisches Personal:
Augen auf Transport wiederholt spülen, wenn Augenkontakt gegenüber alkalischen Chemikalien (pH-Wert > 11) wie Aminen oder gegenüber Säuren, wie Essigsäure, Ameisensäure oder Propionsäure.
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern.
Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Falls erforderlich, lebenserhaltende Maßnahmen einleiten, danach GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
Für das verdünnte Produkt (0,5 % und 6,7 %)
Nach EINATMEN: Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
NACH VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
NACH HAUTKONTAKT: Beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut mit Wasser spülen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen).
NACH AUGENKONTAKT: Mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 5 Minuten mit Wasser weiter spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Bei Freisetzung oder Exposition rufen Sie den europäischen Notfalldienst an: in Englisch und 23 europäischen Sprachen CARECHEM24 unter +44 1235.239 670 und in arabischer Sprache + 44 1235.239 671.
Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt:
Vermeiden Sie die (direkte) Freisetzung (von unverdünntem Produkt) in die Umwelt/Kanalisation.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Vergewissern Sie sich, dass Behälter vollständig entleert sind.
Leere Behälter nicht wiederverwenden.
Leere Behälter mit der gleichen Sorgfalt und denselben Sicherheitsvorkehrungen handhaben wie volle Behälter. Leeren Behälter dreimal mit Leitungswasser ausspülen, dann dem Recycling oder der Wiederaufbereitung zuführen, auf einer geeigneten Mülldeponie entsorgen oder den leeren Behälter verbrennen, sofern seitens der nationalen und örtlichen Behörden zulässig.
Bei der Entsorgung dieser Verpackung sind die Gesetze zur Abfallentsorgung und die Vorschriften der örtlichen Behörden einzuhalten.
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
An einem kühlen Ort aufbewahren.
Produkt im belüfteten Originalbehälter aufbewahren.
Nicht auf der Seite oder auf dem Kopf stehend lagern.
Beschädigung oder Verbeulungen an der Verpackung vermeiden.
Verunreinigen Sie bei der Lagerung und Entsorgung des Produkts kein Wasser, Lebensmittel oder Futtermittel.
Behälter dicht verschlossen halten.
Über 0 °C und unter 30 °C lagern.
Haltbarkeit: 2 Jahre.
Kapitel 6
Sonstige Angaben
Vollständige Titel der erwähnten EN-Normen und -Gesetze.
EN 14387 - Atemschutzgeräte - Gasfilter und Kombinationsfilter - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 16321 - Augen- und Gesichtsschutz für den beruflichen Einsatz
EN 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen. Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken.
EN 13034 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien. Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit begrenzter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB [6]).
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).
| ENDE |