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Durchführungsverordnung (EU) 2025/1906 der Kommission vom 12. September 2025 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "GA 24-50 BPF" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/1906 vom 30.09.2025)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur (Nicht-)Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 20. September 2016 reichte MC (Netherlands) 1 B.V. bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 einen Antrag auf Unionszulassung für eine Biozidproduktfamilie mit der Bezeichnung "GA 24-50 BPF" der Produktarten 6, 11 und 12 gemäß der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung ein und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass sich die zuständige Behörde der Niederlande bereit erklärt hatte, den Antrag zu bewerten. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-AE027041-75 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.
(2) "GA 24-50 BPF" enthält den Wirkstoff Glutaraldehyd, der in der in Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Unionsliste genehmigter Wirkstoffe für die Produktarten 6, 11 und 12 enthalten ist.
(3) Am 31. Mai 2022 übermittelte die bewertende zuständige Behörde gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 der Agentur einen Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen zu ihrer Bewertung.
(4) Am 18. März 2025 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ihre Stellungnahme 2 mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "GA 24-50 BPF" und dem endgültigen Bewertungsbericht für die Biozidproduktfamilie.
(5) In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass "GA 24-50 BPF" als Biozidproduktfamilie gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass die Biozidproduktfamilie bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 6 der genannten Verordnung erfüllt.
(6) Der Wirkstoff Glutaraldehyd erfüllt die Kriterien für die Einstufung als Wirkstoff, der zu einer Sensibilisierung der Atemwege im Sinne der Definition in Anhang I Abschnitt 3.4.1.1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 führen kann. Somit erfüllt dieser Wirkstoff die Bedingungen für die Einstufung als zu ersetzender Wirkstoff gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 528/2012, und die bewertende zuständige Behörde nahm gemäß Artikel 23 Absatz 1 der genannten Verordnung eine vergleichende Bewertung der Biozidproduktfamilie vor. Im Rahmen dieser vergleichenden Bewertung konnte keine Alternative gefunden werden, da die chemische Vielfalt als nicht ausreichend angesehen wurde, um "GA 24-50 BPF" zu ersetzen. Daher sollte die Biozidproduktfamilie gemäß Artikel 23 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Dauer von höchstens fünf Jahren zugelassen werden.
(7) Am 11. April 2025 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften in allen Amtssprachen der Union.
(8) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "GA 24-50 BPF" erteilt werden sollte.
(9) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte
- hat folgende Verordnung erlassen:
MC (Netherlands) 1 B.V. erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0030162-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie "GA 24-50 BPF" gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften.
Die Unionszulassung gilt vom 20. Oktober 2025 bis zum 30. September 2030.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 12. September 2025
2) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 27. Februar 2025 zur Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "GA 24-50 BPF" (ECHA/BPC/465/2025), https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.
3) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353 vom 31.12.2008 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2008/1272/oj).
| Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie | Anhang |
GA 24-50 BPF
Produktart(en)
PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung
PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen
PT12: Schleimbekämpfungsmittel
Zulassungsnummer: EU-0030162-0000
R4BP-Assetnummer: EU-0030162-0000
Teil I
Erste Informationsebene
Kapitel 1
Administrative Informationen
1.1. Familienname
| Name | GA 24-50 BPF |
1.2. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
1.3. Zulassungsinhaber
| Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | MC (Netherlands) 1 B.V. |
| Anschrift | Montrealweg 15 3197KH Botlek Rotterdam NL | |
| Zulassungsnummer | EU-0030162-0000 | |
| R4BP-Assetnummer | EU-0030162-0000 | |
| Datum der Zulassung | 20. Oktober 2025 | |
| Ablauf der Zulassung | 30. September 2030 |
1.4. Hersteller des Produkts
| Name des Herstellers | MC (US) 3 LLC |
| Anschrift des Herstellers | Route 25 West Virginia 25112 Institute, Vereinigte Staaten (die) |
| Standort der Produktionsstätten | MC (US) 3 LLC site 1 Route 25 West Virginia 25112 Institute, Vereinigte Staaten (die) |
| Name des Herstellers | Microbial Control (Switzerland) GmbH | ||
| Anschrift des Herstellers | Wolleraustrasse 15-17 CH-8807 Freienbach, Schweiz | ||
| Standort der Produktionsstätten |
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1.5. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
| Wirkstoff | Glutaral (Glutaraldehyd) |
| Name des Herstellers | MC (US) 3 LLC |
| Anschrift des Herstellers | Route 25 West Virginia 25112, Institute Vereinigte Staaten (die) |
| Standort der Produktionsstätten | MC (US) 3 LLC site 1 Route 25 West Virginia 25112 Institute, Vereinigte Staaten (die) |
Kapitel 2
Zusammensetzung und Formulierung der Produktfamilie
2.1. Informationen zur qualitativen und quantitativen Zusammensetzung der Produktfamilie
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Glutaral (Glutaraldehyd) | 1,5-Pentandial | Wirkstoff | 111-30-8 | 203-856-5 | 12,9 - 55,3 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung
| Formulierungsart(en) | AL Alle anderen Flüssigkeiten |
Teil II
Zweite Informationsebene META-SPC(S)
Kapitel 1
META-SPC 1 Administrative Informationen
1.1. META-SPC 1 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC: meta SPC GA 50 |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-1 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
Kapitel 2
META-SPC-Zusammensetzung 1
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Glutaral (Glutaraldehyd) | 1,5-Pentandial | Wirkstoff | 111-30-8 | 203-856-5 | 48,5 - 55,3 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1
| Formulierungsart(en) | AL Alle anderen Flüssigkeiten |
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 1
| Gefahrenhinweise | H301: Giftig bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H330: Lebensgefahr bei Einatmen. H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
| Sicherheitshinweise | P260: Aerosol nicht einatmen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280: Schutzhandschuhe tragen. P284: [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301 + P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P330: Mund ausspülen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P342 + P311: Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501: Behälter in gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften entsorgen. P501: Inhalt in gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften entsorgen. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Kurzfristige Konservierung des industriellen Prozesses, d. h. Konservierung während der Herstellung und/oder Lagerung von Polymerdispersionen (eine Woche) und wasserbasierten Farben (drei Wochen) im Werk vor der endgültigen Verpackung.
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Kurzzeitwirkung zur Aufrechterhaltung der Betriebshygiene und zur Verhinderung des Verderbens von Mischungen aus Polymerdispersionen und wasserbasierten Farben in der Zwischenproduktion. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Farben: 0,1 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro kg Matrix für die vorbeugende Anwendung. Farben: 0,1 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro kg Matrix bei einer Kontaktzeit von 7 Tagen für die kurative Anwendung. Polymerdispersionen: 0,1 bis 0,6 g Glutaraldehyd pro kg Matrix für die vorbeugende Anwendung. Polymerdispersionen: 0,1 bis 0,6 g Glutaraldehyd pro kg Matrix bei einer Kontaktzeit von 7 Tagen für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
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4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Das Biozidprodukt unter Verwendung einer automatischen oder manuellen Dosieranlage an einer Stelle in die zu behandelnde Flüssigkeit dosieren, an der eine ausreichende Durchmischung gewährleistet ist.
Farben: 0,1 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro kg Matrix.
Polymerdispersionen: 0,1 bis 0,6 g Glutaraldehyd pro kg Matrix.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Das Produkt darf nicht Farben und Lacken zugesetzt werden, die im Sprühverfahren aufgetragen werden.
Siehe auch die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2: Konservierung von Wasch- und Reinigungsmitteln.
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Konservierung von Wasch- und Reinigungsmitteln (z.B. Reiniger für harte Oberflächen (Allzweckreiniger), Handgeschirrspülmittel, Weichspüler und Waschmittel). |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,3 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro 1 kg Endprodukt zur vorbeugenden Anwendung gegen Bakterien. 0,2 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro 1 kg Endprodukt zur vorbeugenden Anwendung gegen Hefen und Pilze. 0,3 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro 1 kg Endprodukt bei einer Einwirkzeit von 7 Tagen zur kurativen Anwendung gegen Bakterien. 0,2 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro 1 kg Endprodukt bei einer Einwirkzeit von 7 Tagen zur kurativen Anwendung gegen Hefen und Pilze. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
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4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Das Biozidprodukt unter Verwendung einer automatischen oder manuellen Dosieranlage an einer Stelle in die zu behandelnde Flüssigkeit dosieren, an der eine ausreichende Durchmischung gewährleistet ist.
Dosierung:
Bakterien: 0,3 bis 0,95 g Glutaraldehyd je 1 kg des Endprodukts zugeben.
Hefe und Pilze: 0,2 bis 0,95 g Glutaraldehyd je 1 kg des Endprodukts zugeben.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 3: Konservierung von Pigmentpasten/Mineralschlämmen zum Einfärben verschiedenster Produkte (z.B. Textilien, Tinten, Farben, Papier).
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Pigmentpasten und Mineralschlämme zum Einfärben verschiedenster Produkte (z.B. Textilien (Teppichfasern, Teppichrücken, Leinwand, Tauwerk, Gardinen und Duschvorhänge), Tinten, Farben, Papier). |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg Pigmentpaste/Mineralschlamm für die vorbeugende Anwendung. 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg der Pigmentpaste/Mineralschlamm bei einer Kontaktzeit von 2 Tagen für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
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4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Das Biozidprodukt unter Verwendung einer automatischen oder manuellen Dosieranlage an einer Stelle in die Pigmentpaste oder den Mineralschlamm dosieren, an der eine ausreichende Durchmischung gewährleistet ist.
0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg Pigmentpaste oder Mineralschlamm untermischen.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 4: Konservierung von Additiven für die Papierherstellung.
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Konservierung von Papieradditiven, die in Papierfabriken verwendet werden. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Bei Bakterien 0,1 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs für die vorbeugende Anwendung. Bei Hefen und Pilzen 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs für die vorbeugende Anwendung. Bei Bakterien 0,1 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs bei einer Kontaktzeit von 2 Tagen für die kurative Anwendung. Bei Hefen und Pilzen 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs bei einer Kontaktzeit von 2 Tagen für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
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4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Das Biozidprodukt unter Verwendung einer automatischen oder manuellen Dosieranlage an einer Stelle in das Papieradditiv dosieren, an der eine ausreichende Durchmischung gewährleistet ist.
Bei Bakterien 0,1 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs.
Bei Hefen und Pilzen 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.5. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 5: Konservierung von Rohöl.
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von Rohöl mit anfallendem Wasser zur Vorbereitung auf die Weiterverarbeitung. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,025 bis 0,4 g Glutaraldehyd pro Liter Wassergehalt im Rohöl für die vorbeugende Anwendung. 0,025 bis 0,4 g Glutaraldehyd pro Liter Wassergehalt in Rohöl bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
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4.5.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Zu behandelnde Rohöltanks sollten vor der Behandlung zu mindestens 10 % gefüllt sein. Nicht in leere Rohöltanks geben. Bitte beachten Sie bei der Behandlung von Lagertanks, dass eine effektive Behandlung nur durch effizientes Mischen erreicht wird. Idealerweise sollte das Biozidprodukt in einen fließenden Rohölstrom am Zulauf zum Lagertank dosiert werden.
0,025 bis 0,4 g Glutaraldehyd pro Liter Wassergehalt im Rohöl zugeben.
Die Dosis sollte dem Risiko und dem Grad des Befalls sowie der voraussichtlichen Zeit bis zur nächsten Behandlung oder der nächsten Flüssigkeitsentnahme entsprechen. Beim Dosiersystem sollte es sich um ein geschlossenes System handeln. Um die Homogenität des gesamten Flüssigkeitsvolumens zu gewährleisten, muss entsprechend gerührt werden.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix (Rohöl) ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.5.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung. Zusätzlich gilt:
Bei direkter Freisetzung der wässrigen Phase in die Kanalisation darf die Konzentration 0,75 mg Glutaraldehyd/L nicht überschritten werden.
4.5.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.5.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Anfallendes Wasser muss gemäß allen örtlichen und regionalen Vorschriften entsorgt werden.
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.5.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.6. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 6: Konservierung von Bohrspülungen in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von Flüssigkeiten (z.B. Bohrschlamm, Zementierungsflüssigkeiten, Abstandsflüssigkeiten), die beim Bohren von Öl-, Gas- und Wasserquellen verwendet werden. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro Liter Bohrspülung bei einer Kontaktzeit von 1 Stunde für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
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4.6.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro Liter Bohrspülung zugeben.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher muss der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
Stellen Sie sicher, dass behandeltes Material nach Gebrauch von anderen Schlämmen getrennt wird. Gebrauchte Bohrspülungen müssen direkt in die Formation injiziert, zur Wiederverwendung in einem separaten, geschlossenen Behälter gesammelt oder gemäß den im Sicherheitsdatenblatt beschriebenen örtlichen, staatlichen oder bundesstaatlichen Anforderungen ordnungsgemäß entsorgt werden. Es ist nicht gestattet, gebrauchte Bohrspülungen von Bord zu leiten.
4.6.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Konservierte Materialien müssen recycelt oder als fester Abfall entsorgt werden.
Siehe auch die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.6.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.6.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.6.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.7. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 7: Konservierung von Fracking-Flüssigkeiten während der Lagerung in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von Flüssigkeiten, die beim Fracking verwendet werden. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro Liter Fracking-Flüssigkeit für die vorbeugende Anwendung. 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro Liter Fracking-Flüssigkeit bei einer Kontaktzeit von 1 Stunde für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
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4.7.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro Liter Fracking-Flüssigkeit zugeben.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.7.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.7.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.7.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Zusätzlich gilt:
Kontaminiertes Wasser, das bei der Reinigung anfällt, wird gesammelt und gemäß den EU- und lokalen Vorschriften und Bedingungen zur Entsorgung entsorgt.
Abfälle, die nach dem Gebrauch in den Behältern verbleiben, werden in den Behältern zur Reinigung/Neubefüllung an den Lieferanten zurückgegeben.
Abfallschlamm aus Kläranlagen wird als Industrieabfall behandelt und nicht auf das Land ausgebracht.
4.7.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.8. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 8: Konservierung von Flüssigkeiten, die in geschlossenen Umlaufkühlsystemen verwendet werden
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Außenverwendung Umlaufkühl-/Heiz- und Verarbeitungssysteme mit geschlossenem Flüssigkeitskreislauf. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 25 bis 200 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.8.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Es wird empfohlen, verschmutzte Systeme vor Beginn der Behandlung mit dem Biozidprodukt mechanisch mit Frischwasser zu reinigen.
An einer gut durchmischten Stelle des Kreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Öffnen Sie das System zur Wartung oder Instandhaltung, können Sie das Biozid in der ursprünglichen Dosierungskonzentration nachdosieren.
Systemüberwachung
Kontrollieren Sie den Biozidgehalt mindestens alle 3 Monate und vor dem Abschalten des Systems mit einem Testkit. Kontrollieren Sie die mikrobielle Kontamination mindestens alle 3 Monate mit Dip-Slides (Eintauchnährboden) oder anderen geeigneten Techniken.
Besonders aufmerksam sollten Sie sein, wenn das System abgeschaltet ist, da stagnierende Flüssigkeiten anfälliger für mikrobielle Kontamination sind.
25 bis 200 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser zugeben.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.8.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Konservierte Kühlflüssigkeiten mindestens fünf Tage nach der letzten Zugabe des Biozidprodukts ablassen.
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.8.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.8.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.8.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.9. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 9: Konservierung von Flüssigkeiten, die in offenen Umlaufkühlsystemen verwendet werden.
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Umlaufkühl-/Heiz- und Verarbeitungssysteme mit offenem Flüssigkeitskreislauf. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Offenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 25 bis 50 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.9.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Zur Kontrolle des mikrobiellen Wachstums in industriellen Kühlwassersystemen, die per Schock-Dosierung mit einem Biozidprodukt behandelt wurden.
Nicht für den Einsatz in Durchlaufkühlsystemen vorgesehen.
Es wird empfohlen, verschmutzte Systeme vor Beginn der Behandlung mit dem Biozidprodukt mechanisch zu reinigen.
An einer gut durchmischten Stelle des Kreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben.
Übliche Dosis: 1-2 Tage. Jede Schock-Dosierung dauert 15-30 Minuten, je nach Pumpenleistung und Wassermenge im Kreislauf. Die Behandlung sollte nicht länger als 2 Tage dauern.
25 bis 50 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser zugeben.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.9.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Nur anwendbar in Anlagen mit einem Abschlämmvolumenstrom von <2 m3/h und Emission in die kommunale Kanalisation. Im Falle einer direkten Emission von Abwässern in Oberflächengewässer sollte die Freisetzung über einen Absetzteich erfolgen, der eine ausreichende Rückhaltung ermöglicht.
4.9.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.9.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.9.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.10. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 10: Konservierung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung, 150 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.10.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Glutaraldehyd sollte getrennt von anderen Ölfeldchemikalien wie Entschäumungsmitteln, Sauerstoffabsorbern, Flockungsmitteln oder anderen oxidierenden Bioziden (z.B. Chlorit) zugegeben werden, um Kreuzreaktionen zu vermeiden. Zur Optimierung der Leistung kann daher eine sukzessive Zugabe erforderlich sein. Wenn ein Entlüfter mit oxidierenden Bioziden behandelt wird, sollte Glutaraldehyd nach der Entlüftungseinheit zugegeben wird.
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser zugeben.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.10.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produziertes Wasser mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.10.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.10.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.10.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.11. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 11: Konservierung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden, abhängig von der Wasserqualität. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung, 150 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.11.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.11.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Bei Ableitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd in den hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Hydrostatisches Druckprüfungs- und Stilllegungswasser, das nach der Druckprüfung bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd enthält, kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.11.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.11.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.11.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.12. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 12: Konservierung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten für die Öl- und Gasindustrie (z.B. Schiefergasförderung, Nassschieferförderung, Schieferölförderung, Förderung aus Tight-Gas-Lagerstätten, Förderung von Kohleflözgas (CBM) und Fracking in konventionellen Lagerstätten). |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung, 150 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.12.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Wird in der Regel über ein geschlossenes System mit Hilfe einer Pumpe in einen Mischtank gegeben. Glutaraldehyd kann in Kombination mit anderen Chemikalien wie Reibungsminderer, Gele/Verdicker, Stützmittel und Korrosionsschutzmittel verwendet und zusammen mit diesen Chemikalien in die Mischtanks gegeben werden. Wenn es für intermittierende Behandlungen während des Betriebs verwendet wird, wird ein Glutaraldehydstrom direkt aus einem separaten Tank in ein geschlossenes System in den Prozesswasserstrom gegeben, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer Exposition erheblich verringert wird.
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.12.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Konservierte Fracking-Flüssigkeiten werden, wo dies möglich ist, wiederverwendet. Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg Glutaraldehyd/L in der Fracking-Flüssigkeit nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.12.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Zusätzlich gilt:
Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Gewässer:
Emissionen in Oberflächengewässer werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen in einen ausgekleideten Lagerbereich abgelassen werden, wodurch eine Freisetzung in Oberflächengewässer verhindert wird. Unter der Oberfläche freigesetzte Flüssigkeiten während des Fracking-Prozesses werden daran gehindert Grundwasserleiter zu erreichen, indem relativ undurchlässige Formationen über der Zielformation vorhanden sind. Das begrenzt die Aufwärtswanderung von Flüssigkeiten. Dies ist ebenfalls relevant für rückgewonnene Flüssigkeiten, welche zur Verwendung oder Entsorgung erneut verpresst werden. Ein vertikaler Mindestabstand zwischen der Zielformation und dem Grundwasserleiter sollte eingehalten werden. Auch die nationale Gesetzgebung kann eine Mindesttiefe vorschreiben.
Das zurückgewonnene Wasser kann schließlich über eine oder mehrere Großkläranlagen abgeführt werden, wo eine Kombination aus physikalischen und biologischen Behandlungen die Emissionen in das aufnehmende Wasser reduzieren wird.
Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Böden:
Emissionen durch Abwärtswanderung werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen daran gehindert werden, nach unten in den Boden zu wandern, indem eine undurchlässige Membran unterhalb des Bohrplatzes verwendet wird. Klärschlamm darf nicht auf das Land ausgebracht werden.
Vorhandensein einer kommunalen Standard-Kläranlage
Entsorgungsunternehmen, die mit der Entsorgung von zurückgewonnenem Wasser beauftragt sind, können die Entsorgung über eine Abwasserbehandlungsanlage vornehmen, abhängig von den Eigenschaften des Wassers und den Bedingungen der örtlichen Vorschriften.
4.12.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Zusätzlich gilt:
Kontaminiertes Wasser, das bei der Reinigung anfällt, wird gesammelt und gemäß den EU- und lokalen Vorschriften und Bedingungen zur Entsorgung entsorgt.
Abfälle, die nach dem Gebrauch in den Behältern verbleiben, werden in den Behältern zur Reinigung/Neubefüllung an den Lieferanten zurückgegeben.
Abfallschlamm aus Kläranlagen wird als Industrieabfall behandelt und nicht auf das Land ausgebracht.
4.12.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.13. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 13: Konservierung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasförderindustrie. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung, 150 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Kontinuierliche Behandlung: Biozid wird während des Betriebs kontinuierlich zugegeben. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.13.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Zur Konservierung von Produktionswasser vor der Wiederverwendung 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser zugeben. Chargenweise oder kontinuierlich.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.13.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produziertes Wasser mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.13.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.13.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.13.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.14. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 14: Schleimbekämpfungsbehandlung in der Nasspartie des Zellstoff- und Papierherstellungsprozesses.
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Schleimbekämpfungsbehandlung in der Nasspartie des Zellstoff- und Papierherstellungsprozesses. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung in der Nasspartie): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Nasspartie-Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Nasspartie-Erhaltungsdosis: 2-6 automatische Schock-Dosiszugaben/Tag, je nach Bedarf, um die Kontrolle aufrechtzuerhalten. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.14.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
An einer gut durchmischten Stelle des Primärkreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Stark verschmutzte Systeme sollten vor der Erstbehandlung ausgekocht werden.
Jede Schock-Dosis dauert 15-30 Minuten.
Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung in der Nasspartie): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Nasspartie-Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.14.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Die Anwendung ist nur in Papierfabriken zulässig, die der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU entsprechen, in denen das Abwasser in einer betriebseigenen Industriekläranlage einschließlich einer biologischen Reinigungsstufe gemäß den besten verfügbaren Techniken (BVT) gereinigt wird, wie sie im BVT-Merkblatt (BVT-Merkblatt) für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton vorgeschrieben sind. Das Abwasser muss mindestens 200-fach verdünnt werden. Papierfabriken, die von der Industrieemissionsrichtlinie ausgenommen sind, müssen in die kommunale Kanalisation ableiten.
4.14.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.14.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.14.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.15. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 15: Schleimbekämpfungsbehandlung im Entfärbungsprozess von Zellstoff und Papier.
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Schleimbekämpfungsbehandlung im Entfärbungsprozess von Zellstoff und Papier. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.15.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
An einer gut durchmischten Stelle des Primärkreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Stark verschmutzte Systeme sollten vor der Erstbehandlung ausgekocht werden.
Jede Schock-Dosis dauert 30 Minuten.
Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.15.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Die Anwendung ist nur in Papierfabriken zulässig, die der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU entsprechen, in denen das Abwasser in einer betriebseigenen Industriekläranlage einschließlich einer biologischen Reinigungsstufe gemäß den besten verfügbaren Techniken (BVT) gereinigt wird, wie sie im BVT-Merkblatt (BVT-Merkblatt) für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton vorgeschrieben sind. Papierfabriken, die von der Industrieemissionsrichtlinie ausgenommen sind, müssen in die kommunale Kanalisation ableiten.
4.15.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.15.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.15.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.16. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 16: Schleimbekämpfungsbehandlung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Schleimbekämpfungsbehandlung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser zugeben. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.16.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Injektionswasser wird oft entlüftet, bevor es in den Untergrund gepumpt wird. Die Trennung von chemischen Behandlungen sollte bei der Dosierung von Glutaraldehyd in Betracht gezogen werden, da es andere gängige Chemikalien wie Antischaummittel, Sauerstofffänger, Flockungsmittel und andere oxidierende Biozide (z.B. Chlorit) stören kann. Die sukzessive Zugabe verschiedener Chemikalienpakete kann erforderlich sein, um Kreuzreaktivität zu verhindern und die Leistung zu optimieren. Wenn ein Entlüfter vorhanden ist und mit Chlorit oder einer ähnlichen oxidierenden Chemie behandelt wird, wird Glutaraldehyd typischerweise nach dem Entlüfter dosiert.
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser zugeben.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.16.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produziertes Wasser mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.16.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.16.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.16.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.17. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 17: Schleimbekämpfungsbehandlung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Schleimbekämpfungsbehandlung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.17.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatische Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.17.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Bei Ableitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd in den hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Hydrostatisches Druckprüfungs- und Stilllegungswasser, das nach der Druckprüfung bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd enthält, kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.17.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.17.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.17.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.18. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 18: Schleimbekämpfungsbehandlung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Schleimbekämpfungsbehandlung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten für die Öl- und Gasindustrie (z.B. Schiefergasförderung, Nassschieferförderung, Schieferölförderung, Förderung aus Tight-Gas-Lagerstätten, Förderung von Kohleflözgas (CBM) und Fracking in konventionellen Lagerstätten). |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit in die hydraulische Fracking-Wassermatrix zugeben. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.18.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Glutaraldehyd wird in der Regel über ein geschlossenes System mit Hilfe einer Pumpe in einen Mischtank eingebracht. Glutaraldehyd kann in Kombination mit anderen Chemikalien wie Reibungsminderer, Gele/Verdicker, Stützmitteln und Korrosionsschutzmittel verwendet und zusammen mit diesen Chemikalien in den Mischtank(s) eingebracht werden. Wenn es für intermittierende Behandlungen während des Betriebs verwendet wird, wird ein Glutaraldehydstrom direkt aus einem separaten Tank in ein geschlossenes System in den Prozesswasserstrom gegeben, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer Exposition erheblich verringert wird.
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit in die hydraulische Fracking-Wassermatrix zugeben.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.18.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Konservierte Fracking-Flüssigkeiten werden, wo dies möglich ist, wiederverwendet. Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg Glutaraldehyd/L in der Fracking-Flüssigkeit nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.18.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Zusätzlich gilt:
Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Gewässer:
Emissionen in Oberflächengewässer werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen in einen ausgekleideten Lagerbereich abgelassen werden, wodurch eine Freisetzung in Oberflächengewässer verhindert wird. Unter der Oberfläche freigesetzte Flüssigkeiten während des Fracking-Prozesses werden daran gehindert, Grundwasserleiter zu erreichen, indem relativ undurchlässige Formationen über der Zielformation vorhanden sind. Das begrenzt die Aufwärtswanderung von Flüssigkeiten.
Dies ist ebenfalls relevant für rückgewonnene Flüssigkeiten, welche zur Verwendung oder Entsorgung erneut verpresst werden. Ein vertikaler Mindestabstand zwischen der Zielformation und dem Grundwasserleiter sollte eingehalten werden. Auch die nationale Gesetzgebung kann eine Mindesttiefe vorschreiben.
Das zurückgewonnene Wasser kann schließlich über eine oder mehrere Großkläranlagen abgeführt werden, wo eine Kombination aus physikalischen und biologischen Behandlungen die Emissionen in das aufnehmende Wasser reduzieren wird.
Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Böden:
Emissionen durch Abwärtswanderung werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen daran gehindert werden, nach unten in den Boden zu wandern, indem eine undurchlässige Membran unterhalb des Bohrplatz verwendet wird. Klärschlamm darf nicht auf das Land ausgebracht werden.
Vorhandensein einer kommunalen Standard-Kläranlage
Entsorgungsunternehmen, die mit der Entsorgung von zurückgewonnenem Wasser beauftragt sind, können die Entsorgung über eine Abwasserbehandlungsanlage vornehmen, abhängig von den Eigenschaften des Wassers und den Bedingungen der örtlichen Vorschriften.
4.18.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Zusätzlich gilt:
Kontaminiertes Wasser, das bei der Reinigung anfällt, wird gesammelt und gemäß den EU- und lokalen Vorschriften und Bedingungen zur Entsorgung entsorgt.
Abfälle, die nach dem Gebrauch in den Behältern verbleiben, werden in den Behältern zur Reinigung/Neubefüllung an den Lieferanten zurückgegeben.
Abfallschlamm aus Kläranlagen wird als Industrieabfall behandelt und nicht auf das Land ausgebracht.
4.18.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.19. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 19: Schleimbekämpfungsbehandlung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Schleimbekämpfungsbehandlung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasindustrie. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser zugeben. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.19.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser zugeben.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.19.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser für das Recycling nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produktionswasser für das Recycling mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.19.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.19.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.19.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung der META-SPC 1
5.1. Gebrauchsanweisung
Siehe die anwendungsspezifische Gebrauchsanweisung.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Manuelles Abtrennen des Produktbehälters:
Das Tragen eines Augenschutzes (Chemikalienbrille) gemäß EN 166 oder einer gleichwertigen Norm ist während der Handhabung des Produkts zwingend erforderlich.
Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm.
Tragen Sie während der Handhabung des Produkts chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm. (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Das Tragen eines Atemschutzgeräts (RPE) mit Schutzfaktor 40 ist zwingend erforderlich. Stellen Sie mindestens ein gebläsebetriebenes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH3 (EN 12941 oder einer gleichwertigen Norm.)/TM3 (EN 12942 oder einer gleichwertigen Norm.)) oder eine Vollmaske (EN 136 oder einer gleichwertigen Norm.) mit Partikelfilter P3 (EN 12083 oder einer gleichwertigen Norm.) bereit.
Bei der Tankreinigung und -wartung:
Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm.
Tragen Sie während der Produkthandhabung chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Die Verwendung von Atemschutzgeräten (RPE) mit Schutzfaktor 10 ist obligatorisch. Stellen Sie mindestens ein gebläsebetriebenes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH1 (EN 12941 oder einer gleichwertigen Norm)/TM1 (EN 12942 oder einer gleichwertigen Norm)), eine Halb-/Viertelmaske (EN 140 oder einer gleichwertigen Norm) oder eine Vollmaske (EN 136 oder einer gleichwertigen Norm) mit Partikelfilter P2 (EN 12083 oder einer gleichwertigen Norm) oder eine filtrierende Halbmaske (FFP2, EN 149 oder einer gleichwertigen Norm) bereit.
Entleerung, Reinigung und Wartung eines geschlossenen Umluftsystems:
Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm.
Tragen Sie während der Produkthandhabung chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Be-/Entladen von Gülletanks:
Tragen Sie während der Handhabung des Produkts chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Das Produkt muss mithilfe eines automatischen Dosiersystems ausgebracht werden.
Die Anwendung muss in gut belüfteten Bereichen erfolgen.
Halten Sie die Luftkonzentration mithilfe technischer Maßnahmen unter den Grenzwerten.
Verwenden Sie je nach potenzieller Luftkonzentration ein zugelassenes Atemschutzgerät mit Luftreinigung oder Überdruckumluft.
Die in diesem Abschnitt aufgeführte persönliche Schutzausrüstung gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer EU-Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durch Arbeitgeber.
Die vollständigen Verweise auf dieses Gesetz und die europäischen Normen finden Sie in Abschnitt 6.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern.
Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren
NACH DEM SCHLUCKEN: Wenn die betroffene Person bei Bewusstsein ist: Mund sofort ausspülen, wenn die betroffene Person schlucken kann. Kein Erbrechen auslösen. Rufen Sie den Notdienst (Tel. 112).
NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen.). Wenn Hautreizungen oder Ausschlag auftreten, ärztlichen Rat einholen.
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
Hinweis für medizinisches Personal:
Falls erforderlich, lebenserhaltende Maßnahmen einleiten, danach GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen
Umweltschutzmaßnahmen: Eintreten in Erdreich, Gräben, Kanalisation, Gewässer und/oder Grundwasser verhindern. Ein Auslaufen oder Einleiten in natürliche Gewässer kann zum Absterben von Wasserorganismen führen.
Persönliche Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Notfallmaßnahmen im Falle von Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung: Bereich evakuieren. Gegen Verschüttungsrichtung halten. Bereich des Lecks oder der Verschüttung lüften. An den Reinigungsarbeiten darf nur geschultes und ordnungsgemäß geschütztes Personal beteiligt werden. Verwenden Sie geeignete Sicherheitsausrüstung.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung: Vermeiden Sie den Kontakt mit verschüttetem Material, da Glutaraldehyd von den meisten Schuhen absorbiert wird. Tragen Sie bei der Beseitigung einer Verschüttung immer die entsprechende Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Handschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz. Je nach Größe der Verschüttung und der Angemessenheit der Belüftung können ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät oder Atemschutzgerät und Absorptionsmittel erforderlich sein.
Kleine Verschüttungen: Tragen Sie die richtige Schutzausrüstung, einschließlich Handschuhe und Schutzkleidung, und decken Sie die Flüssigkeit mit saugfähigem Material ab. Sammeln und versiegeln Sie das Material und den Schmutz, der das verschüttete Material aufgesaugt hat, in Polyethylen-Säcken und bringen Sie es in einem Fass zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle. Restliches verschüttetes Material mit Wasser wegspülen, um Gerüche zu reduzieren, und das Spülwasser in eine städtische oder industrielle Kanalisation einleiten, nicht in einen natürlichen Wasserlauf.
Große Verschüttungen: Bei Reizung von Nase und Atemwegen sofort den Raum verlassen. Das Reinigungspersonal sollte geschult und mit einem umluftunabhängigen Atemschutzgerät oder einem offiziell zugelassenen oder zertifizierten Vollgesichts-Atemschutzgerät ausgestattet sein, das mit einer Kartusche für organische Dämpfe, Handschuhen und Glutaraldehyd- undurchlässiger Kleidung, einschließlich Gummistiefeln oder Schuhschutz, ausgestattet ist. Deaktivieren Sie mit Natriumbisulfit (2- bis 3-mal so viel wie Glutaraldehyd (Gewicht)), sammeln Sie die neutralisierte Flüssigkeit und geben Sie sie in ein Fass, um sie zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle zu transportieren.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Das Biozidprodukt sollte bei der Entsorgung in seinem ungebrauchten und nicht kontaminierten Zustand als gemäß EG-Richtlinie 2008/98/EG als Sondermüll behandelt werden.
Deaktivieren Sie mit Natriumbisulfit (2- bis 3-mal so viel wie Glutaraldehyd (Gewicht)), sammeln Sie die neutralisierte Flüssigkeit und geben Sie sie in ein Fass, um sie zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle zu transportieren. Wenn die Konzentration von Glutaraldehyd bis zu 2 % beträgt, deaktivieren Sie es durch Zugabe von wässriger Natriumhydroxidlösung in einer Menge, die ausreicht, um einen pH-Wert von 12 für 8 Stunden aufrechtzuerhalten, gefolgt von Neutralisation (d. h. neutraler pH-Wert) durch vorsichtige Zugabe einer anorganischen Säure z.B. Salzsäure, bevor Sie sie mit geeigneten Mitteln entsorgen. Alle Entsorgungspraktiken müssen allen nationalen und regionalen Gesetzen sowie allen kommunalen oder lokalen Verordnungen über gefährliche Abfälle entsprechen. Nicht in die Kanalisation, auf den Boden oder in Gewässer entleeren. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Hochtemperaturverbrennung ist eine akzeptable Praxis. Glutaraldehyd verbrennt sauber zu Kohlendioxid und Wasser.
Die Behälter zur Aufbewahrung von Glutaraldehyd-Lösungen sind nicht wiederauffüllbar. Behälter nicht wiederverwenden oder nachfüllen. Behälter sollten sofort nach dem Entleeren dreifach oder unter Druck mit Wasser gespült werden. Sie können dann zum Recycling oder zur Wiederaufbereitung für Biozidprodukte angeboten werden, oder sie können durchlöchert und in einer Mülldeponie oder durch andere von den nationalen und lokalen Behörden genehmigte Verfahren entsorgt werden. Abfallflüssigkeit aus dem Spülen gebrauchter Behälter zu einer zugelassenen Abfallentsorgungsanlage schicken.
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Nicht in Aluminium, Kohlenstoffstahl, Kupfer, Weichstahl und Eisen lagern und Kontakt mit diesen vermeiden. Kontakt mit Aminen, Ammoniak, starken Säuren, starken Basen, starken Oxidationsmitteln vermeiden.
Bei Temperaturen von < 40 °C lagern.
Haltbarkeit:
meta SPC GA 50: 12 Monate in HDPE und Edelstahl.
Kapitel 6
Sonstige Angaben
Die vollständigen Titel der in den Risikominderungsmaßnahmen genannten EN-Normen lauten:
EN ISO 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen
EN 166 - Persönlicher Augenschutz - Anforderungen
EN 14605 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien - Leistungsanforderungen an Kleidung mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder sprühdichten (Typ 4) Anschlüssen, einschließlich Artikel, die nur Körperteile schützen (Typen PB [3] und PB [4]).
EN 12941 - Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit einem Atemanschluss ohne Dichtsitz (Haube) - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 12942 - Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 136 - Atemschutzgeräte, Vollmasken. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 140 - Atemschutzgeräte, Halbmasken und Viertelmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 149 - Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 12083 - Atemschutzgeräte - Filter mit Atemschlauch (nicht maskenmontierte Filter) - Partikelfilter, Gasfilter und Kombinationsfilter - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).
Bezüglich der "Benutzerkategorie(n)" ist folgender Hinweis zu beachten: "Berufsmäßige Verwender (einschließlich industrieller Verwender) sind geschulte berufsmäßige Verwender, sofern dies durch nationales Recht vorgeschrieben ist."
Kapitel 7
Dritte Informationsebene:
Einzelne Produkte in der META-SPC 1
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | BCID91150A | Absatzmarkt: EU | |||||
| Isigard® GA 50 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| AQUCAR(TM) GA 50 Water Treatment Microbiocide | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Preventol® GA 50 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| UCARCIDE(TM) 50 Antimicrobial | Absatzmarkt: EU | ||||||
| ACTICIDE® GDA 50 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| aqualead® BC GA 50 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Bactron B1150 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Bansan 500 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Beaumont C 412 TT-TC | Absatzmarkt: EU | ||||||
| BIOC11150A | Absatzmarkt: EU | ||||||
| SANIPOL® PG 50 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Busan 1202 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Butrol 1202 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| CHIMEC 1020 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| FennoCide GL50 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| FennoSan GL10 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| GABOTEC G 50% B | Absatzmarkt: EU | ||||||
| GABOTEC G 50% B6 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| GLUT-ACTIVE 50 IOB | Absatzmarkt: EU | ||||||
| GLUT-ACTIVE 50-A IOB | Absatzmarkt: EU | ||||||
| GLUT-ACTIVE 50-B IOB | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Kurita® F-4750 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| MB-5028 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| MB-544C | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Nalco EC6202A | Absatzmarkt: EU | ||||||
| OS Glutabio | Absatzmarkt: EU | ||||||
| PROSOLV BI8815 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| PROSOLV BI8815DW | Absatzmarkt: EU | ||||||
| SPECTRUS NX1165 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Zulassungsnummer | EU-0030162-0001 1-1 | ||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Glutaral (Glutaraldehyd) | 1,5-Pentandial | Wirkstoff | 111-30-8 | 203-856-5 | 50,5 % (w/w) | ||
Kapitel 1
META-SPC 2 Administrative Informationen
1.1. META-SPC 2 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC: meta SPC GA 24 |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-2 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
Kapitel 2
META-SPC-ZUSAMMENSETZUNG 2
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 2
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Glutaral (Glutaraldehyd) | 1,5-Pentandial | Wirkstoff | 111-30-8 | 203-856-5 | 23,4 - 25,9 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 2
| Formulierungsart(en) | AL Alle anderen Flüssigkeiten |
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 2
| Gefahrenhinweise | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H331: Giftig bei Einatmen. H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
| Sicherheitshinweise | P260: Aerosol nicht einatmen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280: Schutzhandschuhe tragen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P284: [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. P301 + P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P342 + P311: Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501: Behälter in gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften entsorgen. P501: Inhalt in gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften entsorgen. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Kurzfristige Konservierung des industriellen Prozesses, d. h. Konservierung während der Herstellung und/oder Lagerung von Polymerdispersionen (eine Woche) und wasserbasierten Farben (drei Wochen) im Werk vor der endgültigen Verpackung.
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Kurzzeitwirkung zur Aufrechterhaltung der Betriebshygiene und zur Verhinderung des Verderbens von Mischungen aus Polymerdispersionen und wasserbasierten Farben in der Zwischenproduktion. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Farben: 0,1 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro kg Matrix für die vorbeugende Anwendung. Farben: 0,1 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro kg Matrix bei einer Kontaktzeit von 7 Tagen für die kurative Anwendung. Polymerdispersionen: 0,1 bis 0,6 g Glutaraldehyd pro kg Matrix für die vorbeugende Anwendung. Polymerdispersionen: 0,1 bis 0,6 g Glutaraldehyd pro kg Matrix bei einer Kontaktzeit von 7 Tagen für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Das Biozidprodukt unter Verwendung einer automatischen oder manuellen Dosieranlage an einer Stelle in die zu behandelnde Flüssigkeit dosieren, an der eine ausreichende Durchmischung gewährleistet ist.
Farben: 0,1 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro kg Matrix.
Polymerdispersionen: 0,1 bis 0,6 g Glutaraldehyd pro kg Matrix.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Das Produkt darf nicht Farben und Lacken zugesetzt werden, die im Sprühverfahren aufgetragen werden.
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2: Konservierung von Wasch- und Reinigungsmitteln.
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Konservierung von Wasch- und Reinigungsmitteln (z.B. Reiniger für harte Oberflächen (Allzweckreiniger), Handgeschirrspülmittel, Weichspüler und Waschmittel). |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,3 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro 1 kg Endprodukt zur vorbeugenden Anwendung gegen Bakterien. 0,2 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro 1 kg Endprodukt zur vorbeugenden Anwendung gegen Hefen und Pilze. 0,3 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro 1 kg Endprodukt bei einer Einwirkzeit von 7 Tagen zur kurativen Anwendung gegen Bakterien. 0,2 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro 1 kg Endprodukt bei einer Einwirkzeit von 7 Tagen zur kurativen Anwendung gegen Hefen und Pilze. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Das Biozidprodukt unter Verwendung einer automatischen oder manuellen Dosieranlage an einer Stelle in die zu behandelnde Flüssigkeit dosieren, an der eine ausreichende Durchmischung gewährleistet ist.
Dosierung:
Bakterien: 0,3 bis 0,95 g Glutaraldehyd je 1 kg des Endprodukts zugeben.
Hefe und Pilze: 0,2 bis 0,95 g Glutaraldehyd je 1 kg des Endprodukts zugeben.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 3: Konservierung von Pigmentpasten/Mineralschlämmen zum Einfärben verschiedenster Produkte (z.B. Textilien, Tinten, Farben, Papier).
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Pigmentpasten und Mineralschlämme zum Einfärben verschiedenster Produkte (z.B. Textilien (Teppichfasern, Teppichrücken, Leinwand, Tauwerk, Gardinen und Duschvorhänge), Tinten, Farben, Papier). |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg Pigmentpaste/Mineralschlamm für die vorbeugende Anwendung. 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg der Pigmentpaste/Mineralschlamm bei einer Kontaktzeit von 2 Tagen für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Das Biozidprodukt unter Verwendung einer automatischen oder manuellen Dosieranlage an einer Stelle in die Pigmentpaste oder den Mineralschlamm dosieren, an der eine ausreichende
Durchmischung gewährleistet ist.0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg Pigmentpaste oder Mineralschlamm untermischen.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 4: Konservierung von Additiven für die Papierherstellung.
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Konservierung von Papieradditiven, die in Papierfabriken verwendet werden. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Bei Bakterien 0,1 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs für die vorbeugende Anwendung. Bei Hefen und Pilzen 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs für die vorbeugende Anwendung. Bei Bakterien 0,1 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs bei einer Kontaktzeit von 2 Tagen für die kurative Anwendung. Bei Hefen und Pilzen 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs bei einer Kontaktzeit von 2 Tagen für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Das Biozidprodukt unter Verwendung einer automatischen oder manuellen Dosieranlage an einer Stelle in das Papieradditiv dosieren, an der eine ausreichende Durchmischung gewährleistet ist.
Bei Bakterien 0,1 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs.
Bei Hefen und Pilzen 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.5. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 5: Konservierung von Rohöl.
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von Rohöl mit anfallendem Wasser zur Vorbereitung auf die Weiterverarbeitung. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,025 bis 0,4 g Glutaraldehyd pro Liter Wassergehalt im Rohöl für die vorbeugende Anwendung. 0,025 bis 0,4 g Glutaraldehyd pro Liter Wassergehalt in Rohöl bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.5.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Zu behandelnde Rohöltanks sollten vor der Behandlung zu mindestens 10 % gefüllt sein. Nicht in leere Rohöltanks geben. Verwenden Sie das Biozidprodukt gemäß den Anforderungen der örtlichen Behörden und überschreiten Sie die empfohlenen Dosierungen nicht. Bitte beachten Sie bei der Behandlung von Lagertanks, dass eine effektive Behandlung nur durch effizientes Mischen erreicht wird. Idealerweise sollte das Biozidprodukt in einen fließenden Rohölstrom am Zulauf zum Lagertank dosiert werden.
Andere Anwendungsmethoden der Anwendung, wie Reinschütten, beeinflussen nicht die Wirksamkeit des Biozidprodukts, könnten aber die Dauer der Behandlung verlängern.
0,025 bis 0,4 g Glutaraldehyd pro Liter Wassergehalt im Rohöl zugeben.
Die Dosis sollte dem Risiko und dem Grad des Befalls sowie der voraussichtlichen Zeit bis zur nächsten Behandlung oder der nächsten Flüssigkeitsentnahme entsprechen. Beim Dosiersystem sollte es sich um ein geschlossenes System handeln. Um die Homogenität des gesamten Flüssigkeitsvolumens zu gewährleisten, muss entsprechend gerührt werden.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix (Rohöl) ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.5.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Zusätzlich gilt:
Bei direkter Freisetzung der wässrigen Phase in die Kanalisation sollte die Konzentration 0,75 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.5.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.5.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Anfallendes Wasser sollte gemäß allen örtlichen und regionalen Vorschriften entsorgt werden.
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.5.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.6. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 6: Konservierung von Bohrspülungen in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von Flüssigkeiten (z.B. Bohrschlamm, Zementierungsflüssigkeiten, Abstandsflüssigkeiten), die beim Bohren von Öl-, Gas- und Wasserquellen verwendet werden. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro Liter Bohrspülung bei einer Kontaktzeit von 1 Stunde für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.6.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro Liter Bohrspülung zugeben.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
Stellen Sie sicher, dass behandeltes Material nach Gebrauch von anderen Schlämmen getrennt wird. Gebrauchte Bohrspülungen müssen direkt in die Formation injiziert, zur Wiederverwendung in einem separaten, geschlossenen Behälter gesammelt oder gemäß den im Sicherheitsdatenblatt beschriebenen örtlichen, staatlichen oder bundesstaatlichen Anforderungen ordnungsgemäß entsorgt werden. Es ist nicht gestattet, gebrauchte Bohrspülungen von Bord zu leiten.
4.6.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Konservierte Materialien müssen recycelt oder als fester Abfall entsorgt werden.
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.6.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.6.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.6.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.7. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 7: Konservierung von Fracking-Flüssigkeiten während der Lagerung in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von Flüssigkeiten, die beim Fracking verwendet werden. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro Liter Fracking-Flüssigkeit für die vorbeugende Anwendung. 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro Liter Fracking-Flüssigkeit bei einer Kontaktzeit von 1 Stunde für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.7.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro Liter Fracking-Flüssigkeit zugeben.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.7.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.7.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.7.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Zusätzlich gilt:
Kontaminiertes Wasser, das bei der Reinigung anfällt, wird gesammelt und gemäß den EU- und lokalen Vorschriften und Bedingungen zur Entsorgung entsorgt.
Abfälle, die nach dem Gebrauch in den Behältern verbleiben, werden in den Behältern zur Reinigung/Neubefüllung an den Lieferanten zurückgegeben.
Abfallschlamm aus Kläranlagen wird als Industrieabfall behandelt und nicht auf das Land ausgebracht.
4.7.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.8. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 8: Konservierung von Flüssigkeiten, die in geschlossenen Umlaufkühlsystemen verwendet werden
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Außenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 25 bis 200 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.8.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Es wird empfohlen, verschmutzte Systeme vor Beginn der Behandlung mit dem Biozidprodukt mechanisch mit Frischwasser zu reinigen.
An einer gut durchmischten Stelle des Kreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Öffnen Sie das System zur Wartung oder Instandhaltung, können Sie das Biozid in der ursprünglichen Dosierungskonzentration nachdosieren.
Systemüberwachung
Kontrollieren Sie den Biozidgehalt mindestens alle 3 Monate und vor dem Abschalten des Systems mit einem Testkit. Kontrollieren Sie die mikrobielle Kontamination mindestens alle 3 Monate mit Dip-Slides (Eintauchnährboden) oder anderen geeigneten Techniken.
Besonders aufmerksam sollten Sie sein, wenn das System abgeschaltet ist, da stagnierende Flüssigkeiten anfälliger für mikrobielle Kontamination sind.
25 bis 200 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser zugeben.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.8.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Konservierte Kühlflüssigkeiten mindestens fünf Tage nach der letzten Zugabe des Biozidprodukts ablassen.
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.8.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.8.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.8.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.9. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 9: Konservierung von Flüssigkeiten, die in offenen Umlaufkühlsystemen verwendet werden.
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Umlaufkühl-/Heiz- und Verarbeitungssysteme mit offenem Flüssigkeitskreislauf. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Offenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 25 bis 50 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.9.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Zur Kontrolle des mikrobiellen Wachstums in industriellen Kühlwassersystemen, die per Schock-Dosierung mit einem Biozidprodukt behandelt wurden.
Nicht für den Einsatz in Durchlaufkühlsystemen vorgesehen.
Es wird empfohlen, verschmutzte Systeme vor Beginn der Behandlung mit dem Biozidprodukt mechanisch zu reinigen.
An einer gut durchmischten Stelle des Kreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben.
Übliche Dosis: 1-2 Tage. Jede Schock-Dosierung dauert 15-30 Minuten, je nach Pumpenleistung und Wassermenge im Kreislauf. Die Behandlung sollte nicht länger als 2 Tage dauern.
25 bis 50 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser zugeben.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.9.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Die Verwendung ist auf kleine Kühlsysteme mit einer maximalen Abschlämmmenge von 2 m3/h beschränkt. Das Abwasser muss in die städtische Kanalisation eingeleitet, in einer betriebseigenen Industriekläranlage mit biologischer Behandlungsstufe gereinigt oder über ein Absetzbecken mit ausreichender Rückhaltefähigkeit direkt in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden.
4.9.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.9.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.9.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.10. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 10: Konservierung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung, 150 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.10.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Glutaraldehyd sollte getrennt von anderen Ölfeldchemikalien wie Entschäumungsmitteln, Sauerstoffabsorbern, Flockungsmitteln oder anderen oxidierenden Bioziden (z.B. Chlorit) zugegeben werden, um Kreuzreaktionen zu vermeiden. Zur Optimierung der Leistung kann daher eine sukzessive Zugabe erforderlich sein. Wenn ein Entlüfter mit oxidierenden Bioziden behandelt wird, sollte Glutaraldehyd nach der Entlüftungseinheit zugegeben wird.
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser zugeben.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.10.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produziertes Wasser mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.10.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.10.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.10.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.11. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 11: Konservierung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden, abhängig von der Wasserqualität. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung 150 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Flüssigkeit zur Stilllegung, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.11.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.11.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Bei Ableitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd in den hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Hydrostatisches Druckprüfungs- und Stilllegungswasser, das nach der Druckprüfung bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd enthält, kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.11.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.11.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.11.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.12. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 12: Konservierung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten für die Öl- und Gasindustrie (z.B. Schiefergasförderung, Nassschieferförderung, Schieferölförderung, Förderung aus Tight-Gas-Lagerstätten, Förderung von Kohleflözgas (CBM) und Fracking in konventionellen Lagerstätten). |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung, 150 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.12.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Wird in der Regel über ein geschlossenes System mit Hilfe einer Pumpe in einen Mischtank gegeben. Glutaraldehyd kann in Kombination mit anderen Chemikalien wie Reibungsminderer, Gele/Verdicker, Stützmittel und Korrosionsschutzmittel verwendet und zusammen mit diesen Chemikalien in die Mischtanks gegeben werden. Wenn es für intermittierende Behandlungen während des Betriebs verwendet wird, wird ein Glutaraldehydstrom direkt aus einem separaten Tank in ein geschlossenes System in den Prozesswasserstrom gegeben, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer Exposition erheblich verringert wird.
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.12.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Konservierte Fracking-Flüssigkeiten werden, wo dies möglich ist, wiederverwendet. Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg Glutaraldehyd/L in der Fracking-Flüssigkeit nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.12.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung. Zusätzlich gilt:
Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Gewässer:
Emissionen in Oberflächengewässer werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen in einen ausgekleideten Lagerbereich abgelassen werden, wodurch eine Freisetzung in Oberflächengewässer verhindert wird. Unter der Oberfläche freigesetzte Flüssigkeiten während des Fracking-Prozesses werden daran gehindert, Grundwasserleiter zu erreichen, indem relativ undurchlässige Formationen über der Zielformation vorhanden sind. Das begrenzt die Aufwärtswanderung von Flüssigkeiten. Dies ist ebenfalls relevant für rückgewonnene Flüssigkeiten, welche zur Verwendung oder Entsorgung erneut verpresst werden. Ein vertikaler Mindestabstand zwischen der Zielformation und dem Grundwasserleiter sollte eingehalten werden. Auch die nationale Gesetzgebung kann eine Mindesttiefe vorschreiben.
Das zurückgewonnene Wasser kann schließlich über eine oder mehrere Großkläranlagen abgeführt werden, wo eine Kombination aus physikalischen und biologischen Behandlungen die Emissionen in das aufnehmende Wasser reduzieren wird.
Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Böden:
Emissionen durch Abwärtswanderung werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen daran gehindert werden, nach unten in den Boden zu wandern, indem eine undurchlässige Membran unterhalb des Bohrplatz verwendet wird. Klärschlamm darf nicht auf das Land ausgebracht werden.
Vorhandensein einer kommunalen Standard-Kläranlage
Entsorgungsunternehmen, die mit der Entsorgung von zurückgewonnenem Wasser beauftragt sind, können die Entsorgung über eine Abwasserbehandlungsanlage vornehmen, abhängig von den Eigenschaften des Wassers und den Bedingungen der örtlichen Vorschriften.
4.12.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung. Zusätzlich gilt:
Kontaminiertes Wasser, das bei der Reinigung anfällt, wird gesammelt und gemäß den EU- und lokalen Vorschriften und Bedingungen zur Entsorgung entsorgt.
Abfälle, die nach dem Gebrauch in den Behältern verbleiben, werden in den Behältern zur Reinigung/Neubefüllung an den Lieferanten zurückgegeben.
Abfallschlamm aus Kläranlagen wird als Industrieabfall behandelt und nicht auf das Land ausgebracht.
4.12.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.13. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 13: Konservierung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasförderindustrie. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung, 150 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Kontinuierliche Behandlung: Biozid wird während des Betriebs kontinuierlich zugegeben. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.13.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Zur Konservierung von Produktionswasser vor der Wiederverwendung 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser zugeben. Chargenweise oder kontinuierlich.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.13.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produziertes Wasser mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.13.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.13.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.13.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.14. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 14: Schleimbekämpfungsbehandlung in der Nasspartie des Zellstoff- und Papierherstellungsprozesses..
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Schleimbekämpfungsbehandlung in der Nasspartie des Zellstoff- und Papierherstellungsprozesses. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung in der Nasspartie): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Nasspartie-Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Nasspartie-Erhaltungsdosis: 2-6 automatische Schock-Dosiszugaben/Tag, je nach Bedarf, um die Kontrolle aufrechtzuerhalten. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.14.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
An einer gut durchmischten Stelle des Primärkreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Stark verschmutzte Systeme sollten vor der Erstbehandlung ausgekocht werden.
Jede Schock-Dosis dauert 15-30 Minuten.
Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung in der Nasspartie): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Nasspartie-Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.14.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Die Anwendung ist nur in Papierfabriken zulässig, die der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU entsprechen, in denen das Abwasser in einer betriebseigenen Industriekläranlage einschließlich einer biologischen Reinigungsstufe gemäß den besten verfügbaren Techniken (BVT) gereinigt wird, wie sie im BVT-Merkblatt (BVT-Merkblatt) für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton vorgeschrieben sind. Das Abwasser muss mindestens 200-fach verdünnt werden. Papierfabriken, die von der Industrieemissionsrichtlinie ausgenommen sind, müssen in die kommunale Kanalisation ableiten.
4.14.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.14.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.14.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.15. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 15: Schleimbekämpfungsbehandlung im Entfärbungsprozess von Zellstoff und Papier.
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Schleimbekämpfungsbehandlung im Entfärbungsprozess von Zellstoff und Papier. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Erhaltungsdosis: 1-2 automatische Zugaben von Schock-Dosen/Tag nach Bedarf, um die Kontrolle zu behalten. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.15.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
An einer gut durchmischten Stelle des Primärkreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Stark verschmutzte Systeme sollten vor der Erstbehandlung ausgekocht werden.
Jede Schock-Dosis dauert 30 Minuten.
Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.15.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Die Anwendung ist nur in Papierfabriken zulässig, die der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU entsprechen, in denen das Abwasser in einer betriebseigenen Industriekläranlage einschließlich einer biologischen Reinigungsstufe gemäß den besten verfügbaren Techniken (BVT) gereinigt wird, wie sie im BVT-Merkblatt (BVT-Merkblatt) für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton vorgeschrieben sind. Papierfabriken, die von der Industrieemissionsrichtlinie ausgenommen sind, müssen in die kommunale Kanalisation ableiten.
4.15.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.15.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.15.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.16. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 16: Schleimbekämpfungsbehandlung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Schleimbekämpfungsbehandlung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser zugeben. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.16.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Injektionswasser wird oft entlüftet, bevor es in den Untergrund gepumpt wird. Die Trennung von chemischen Behandlungen sollte bei der Dosierung von Glutaraldehyd in Betracht gezogen werden, da es andere gängige Chemikalien wie Antischaummittel, Sauerstofffänger, Flockungsmittel und andere oxidierende Biozide (z.B. Chlorit) stören kann. Die sukzessive Zugabe verschiedener Chemikalienpakete kann erforderlich sein, um Kreuzreaktivität zu verhindern und die Leistung zu optimieren. Wenn ein Entlüfter vorhanden ist und mit Chlorit oder einer ähnlichen oxidierenden Chemie behandelt wird, wird Glutaraldehyd typischerweise nach dem Entlüfter dosiert.
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser zugeben.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.16.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produziertes Wasser mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.16.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.16.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.16.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.17. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 17: Schleimbekämpfungsbehandlung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Schleimbekämpfungsbehandlung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.17.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatische Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.17.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Bei Ableitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd in den hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Hydrostatisches Druckprüfungs- und Stilllegungswasser, das nach der Druckprüfung bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd enthält, kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.17.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.17.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.17.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.18. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 18: Schleimbekämpfungsbehandlung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Schleimbekämpfungsbehandlung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten für die Öl- und Gasindustrie (z.B. Schiefergasförderung, Nassschieferförderung, Schieferölförderung, Förderung aus Tight-Gas-Lagerstätten, Förderung von Kohleflözgas (CBM) und Fracking in konventionellen Lagerstätten). |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit in die hydraulische Fracking-Wassermatrix zugeben. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Beim hydraulischen Fracking erfolgt die Anwendung des Biozidprodukts in der Regel durch eine einmalige Injektion, die während des eigentlichen Frackings erfolgt. Eine erneute Zugabe von Bioziden erfolgt nur, wenn das Bohrloch neu gefrackt wird. Refracking ist selten, kann aber während der Lebensdauer eines Bohrlochs bis zu 20-mal erfolgen. Die Lebensdauer eines Bohrlochs kann bis zu 20 Jahre betragen. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.18.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Glutaraldehyd wird in der Regel über ein geschlossenes System mit Hilfe einer Pumpe in einen Mischtank eingebracht. Glutaraldehyd kann in Kombination mit anderen Chemikalien wie Reibungsminderer, Gele/Verdicker, Stützmitteln und Korrosionsschutzmittel verwendet und zusammen mit diesen Chemikalien in den Mischtank(s) eingebracht werden. Wenn es für intermittierende Behandlungen während des Betriebs verwendet wird, wird ein Glutaraldehydstrom direkt aus einem separaten Tank in ein geschlossenes System in den Prozesswasserstrom gegeben, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer Exposition erheblich verringert wird.
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit in die hydraulische Fracking-Wassermatrix zugeben.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.18.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Konservierte Fracking-Flüssigkeiten werden, wo dies möglich ist, wiederverwendet. Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg Glutaraldehyd/L in der Fracking-Flüssigkeit nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.18.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Zusätzlich gilt:
Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Gewässer:
Emissionen in Oberflächengewässer werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen in einen ausgekleideten Lagerbereich abgelassen werden, wodurch eine Freisetzung in Oberflächengewässer verhindert wird. Unter der Oberfläche freigesetzte Flüssigkeiten während des Fracking-Prozesses werden daran gehindert, Grundwasserleiter zu erreichen, indem relativ undurchlässige Formationen über der Zielformation vorhanden sind.
Das begrenzt die Aufwärtswanderung von Flüssigkeiten. Dies ist ebenfalls relevant für rückgewonnene Flüssigkeiten, welche zur Verwendung oder Entsorgung erneut verpresst werden. Ein vertikaler Mindestabstand zwischen der Zielformation und dem Grundwasserleiter sollte eingehalten werden. Auch die nationale Gesetzgebung kann eine Mindesttiefe vorschreiben.
Das zurückgewonnene Wasser kann schließlich über eine oder mehrere Großkläranlagen abgeführt werden, wo eine Kombination aus physikalischen und biologischen Behandlungen die Emissionen in das aufnehmende Wasser reduzieren wird.
Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Böden:
Emissionen durch Abwärtswanderung werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen daran gehindert werden, nach unten in den Boden zu wandern, indem eine undurchlässige Membran unterhalb des Bohrplatzes verwendet wird. Klärschlamm darf nicht auf das Land ausgebracht werden.
Vorhandensein einer kommunalen Standard-Kläranlage
Entsorgungsunternehmen, die mit der Entsorgung von zurückgewonnenem Wasser beauftragt sind, können die Entsorgung über eine Abwasserbehandlungsanlage vornehmen, abhängig von den Eigenschaften des Wassers und den Bedingungen der örtlichen Vorschriften.
4.18.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Zusätzlich gilt:
Kontaminiertes Wasser, das bei der Reinigung anfällt, wird gesammelt und gemäß den EU- und lokalen Vorschriften und Bedingungen zur Entsorgung entsorgt.
Abfälle, die nach dem Gebrauch in den Behältern verbleiben, werden in den Behältern zur Reinigung/Neubefüllung an den Lieferanten zurückgegeben.
Abfallschlamm aus Kläranlagen wird als Industrieabfall behandelt und nicht auf das Land ausgebracht.
4.18.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.19. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 19: Schleimbekämpfungsbehandlung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Schleimbekämpfungsbehandlung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasindustrie. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser zugeben. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Kontinuierliche Behandlung: Biozid wird während des Betriebs kontinuierlich zugegeben. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.19.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser zugeben.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.19.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser für das Recycling nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produktionswasser für das Recycling mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.19.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.19.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.19.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung der META-SPC 2
5.1. Gebrauchsanweisung
Siehe die anwendungsspezifische Gebrauchsanweisung.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Manuelles Abtrennen des Produktbehälters:
Das Tragen eines Augenschutzes (Chemikalienbrille) gemäß EN 166 oder einer gleichwertigen Norm ist während der Handhabung des Produkts zwingend erforderlich.
Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm.
Tragen Sie während der Handhabung des Produkts chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm. (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Das Tragen eines Atemschutzgeräts (RPE) mit Schutzfaktor 40 ist zwingend erforderlich. Stellen Sie mindestens ein gebläsebetriebenes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH3 (EN 12941 oder einer gleichwertigen Norm.)/TM3 (EN 12942 oder einer gleichwertigen Norm.)) oder eine Vollmaske (EN 136 oder einer gleichwertigen Norm.) mit Partikelfilter P3 (EN 12083 oder einer gleichwertigen Norm.) bereit.
Bei der Tankreinigung und -wartung:
Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm.
Tragen Sie während der Produkthandhabung chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Die Verwendung von Atemschutzgeräten (RPE) mit Schutzfaktor 10 ist obligatorisch. Stellen Sie mindestens ein gebläsebetriebenes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH1 (EN 12941 oder einer gleichwertigen Norm)/TM1 (EN 12942 oder einer gleichwertigen Norm)), eine Halb-/Viertelmaske (EN 140 oder einer gleichwertigen Norm) oder eine Vollmaske (EN 136 oder einer gleichwertigen Norm) mit Partikelfilter P2 (EN 12083 oder einer gleichwertigen Norm) oder eine filtrierende Halbmaske (FFP2, EN 149 oder einer gleichwertigen Norm) bereit.
Entleerung, Reinigung und Wartung eines geschlossenen Umluftsystems:
Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm.
Tragen Sie während der Produkthandhabung chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Be-/Entladen von Gülletanks:
Tragen Sie während der Handhabung des Produkts chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Das Produkt muss mithilfe eines automatischen Dosiersystems ausgebracht werden.
Die Anwendung muss in gut belüfteten Bereichen erfolgen.
Halten Sie die Luftkonzentration mithilfe technischer Maßnahmen unter den Grenzwerten.
Verwenden Sie je nach potenzieller Luftkonzentration ein zugelassenes Atemschutzgerät mit Luftreinigung oder Überdruckumluft.
Die in diesem Abschnitt aufgeführte persönliche Schutzausrüstung gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer EU-Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durch Arbeitgeber.
Die vollständigen Verweise auf dieses Gesetz und die europäischen Normen finden Sie in Abschnitt 6.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern.
Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren
NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren. Hinweis für medizinisches Personal:
NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen.) Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen.
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
Hinweis für medizinisches Personal:
Falls erforderlich, lebenserhaltende Maßnahmen einleiten, danach GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen
Umweltschutzmaßnahmen: Eintreten in Erdreich, Gräben, Kanalisation, Gewässer und/oder Grundwasser verhindern. Ein Auslaufen oder Einleiten in natürliche Gewässer kann zum Absterben von Wasserorganismen führen.
Persönliche Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Notfallmaßnahmen im Falle von Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung: Bereich evakuieren. Gegen Verschüttungsrichtung halten. Bereich des Lecks oder der Verschüttung lüften. An den Reinigungsarbeiten darf nur geschultes und ordnungsgemäß geschütztes Personal beteiligt werden. Verwenden Sie geeignete Sicherheitsausrüstung.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung: Vermeiden Sie den Kontakt mit verschüttetem Material, da Glutaraldehyd von den meisten Schuhen absorbiert wird. Tragen Sie bei der Beseitigung einer Verschüttung immer die entsprechende Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Handschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz. Je nach Größe der Verschüttung und der Angemessenheit der Belüftung können ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät oder Atemschutzgerät und Absorptionsmittel erforderlich sein.
Kleine Verschüttungen: Tragen Sie die richtige Schutzausrüstung, einschließlich Handschuhe und Schutzkleidung, und decken Sie die Flüssigkeit mit saugfähigem Material ab. Sammeln und versiegeln Sie das Material und den Schmutz, der das verschüttete Material aufgesaugt hat, in Polyethylen-Säcken und bringen Sie es in einem Fass zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle. Restliches verschüttetes Material mit Wasser wegspülen, um Gerüche zu reduzieren, und das Spülwasser in eine städtische oder industrielle Kanalisation einleiten, nicht in einen natürlichen Wasserlauf.
Große Verschüttungen: Bei Reizung von Nase und Atemwegen sofort den Raum verlassen. Das Reinigungspersonal sollte geschult und mit einem umluftunabhängigen Atemschutzgerät oder einem offiziell zugelassenen oder zertifizierten Vollgesichts-Atemschutzgerät ausgestattet sein, das mit einer Kartusche für organische Dämpfe, Handschuhen und Glutaraldehyd- undurchlässiger Kleidung, einschließlich Gummistiefeln oder Schuhschutz, ausgestattet ist. Deaktivieren Sie mit Natriumbisulfit (2- bis 3-mal so viel wie Glutaraldehyd (Gewicht)), sammeln Sie die neutralisierte Flüssigkeit und geben Sie sie in ein Fass, um sie zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle zu transportieren.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Das Biozidprodukt sollte bei der Entsorgung in seinem ungebrauchten und nicht kontaminierten Zustand als gemäß EG-Richtlinie 2008/98/EG als Sondermüll behandelt werden.
Deaktivieren Sie mit Natriumbisulfit (2- bis 3-mal so viel wie Glutaraldehyd (Gewicht)), sammeln Sie die neutralisierte Flüssigkeit und geben Sie sie in ein Fass, um sie zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle zu transportieren. Wenn die Konzentration von Glutaraldehyd bis zu 2 % beträgt, deaktivieren Sie es durch Zugabe von wässriger Natriumhydroxidlösung in einer Menge, die ausreicht, um einen pH-Wert von 12 für 8 Stunden aufrechtzuerhalten, gefolgt von Neutralisation (d. h. neutraler pH-Wert) durch vorsichtige Zugabe einer anorganischen Säure z.B. Salzsäure, bevor Sie sie mit geeigneten Mitteln entsorgen. Alle Entsorgungspraktiken müssen allen nationalen und regionalen Gesetzen sowie allen kommunalen oder lokalen Verordnungen über gefährliche Abfälle entsprechen. Nicht in die Kanalisation, auf den Boden oder in Gewässer entleeren. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Hochtemperaturverbrennung ist eine akzeptable Praxis. Glutaraldehyd verbrennt sauber zu Kohlendioxid und Wasser.
Die Behälter zur Aufbewahrung von Glutaraldehyd-Lösungen sind nicht wiederauffüllbar. Behälter nicht wiederverwenden oder nachfüllen. Behälter sollten sofort nach dem Entleeren dreifach oder unter Druck mit Wasser gespült werden. Sie können dann zum Recycling oder zur Wiederaufbereitung für Biozidprodukte angeboten werden, oder sie können durchlöchert und in einer Mülldeponie oder durch andere von den nationalen und lokalen Behörden genehmigte Verfahren entsorgt werden. Abfallflüssigkeit aus dem Spülen gebrauchter Behälter zu einer zugelassenen Abfallentsorgungsanlage schicken.
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Nicht in Aluminium, Kohlenstoffstahl, Kupfer, Weichstahl und Eisen lagern und Kontakt mit diesen vermeiden. Kontakt mit Aminen, Ammoniak, starken Säuren, starken Basen, starken Oxidationsmitteln vermeiden.
Bei Temperaturen von < 40 °C lagern.
Haltbarkeit:
meta SPC GA 24: 24 Monate in HDPE und 12 Monate in Edelstahl.
Kapitel 6
Sonstige Angaben
Die vollständigen Titel der in den Risikominderungsmaßnahmen genannten EN-Normen lauten:
EN ISO 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen
EN 166 - persönlicher Augenschutz - Anforderungen
EN 14605 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien - Leistungsanforderungen an Kleidung mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder sprühdichten (Typ 4) Anschlüssen, einschließlich Artikel, die nur Körperteile schützen (Typen PB [3] und PB [4]).
EN 12941 - Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit einem Atemanschluss ohne Dichtsitz (Haube) - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 12942 - Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 136 - Atemschutzgeräte, Vollmasken. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 140 - Atemschutzgeräte, Halbmasken und Viertelmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 149 - Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 12083 - Atemschutzgeräte - Filter mit Atemschlauch (nicht maskenmontierte Filter) - Partikelfilter, Gasfilter und Kombinationsfilter - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).
Bezüglich der "Benutzerkategorie(n)" ist folgender Hinweis zu beachten: "Berufsmäßige Verwender (einschließlich industrieller Verwender) sind geschulte berufsmäßige Verwender, sofern dies durch nationales Recht vorgeschrieben ist."
Kapitel 7
Dritte Informationsebene:
Einzelne Produkte in der META-SPC 2
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | BCID91125A | Absatzmarkt: EU | |||||
| Isigard® GA 24 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| AQUCAR(TM) GA 24 Water Treatment Microbiocide | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Preventol® GA 24 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| UCARCIDE(TM) 24 Antimicrobial | Absatzmarkt: EU | ||||||
| ACQ 814 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| ACTICIDE® GDA 24 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| ALOSUC 867D | Absatzmarkt: EU | ||||||
| AQUACIDE 420 A | Absatzmarkt: EU | ||||||
| aqualead® BC GA 24 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Bactron B1125 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Bactron B1150 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Bansan 240 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Beaumont C 412 TT-TE | Absatzmarkt: EU | ||||||
| BIOC11125A | Absatzmarkt: EU | ||||||
| BIOC11150A | Absatzmarkt: EU | ||||||
| SANIPOL® PG 24 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Bulab 6112 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Busan 1205 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Butrol 1205 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| CAT-3600 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| CHIMEC 1022 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Desalgin T 710 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Dilurit® 946 V | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Elbolit GDA | Absatzmarkt: EU | ||||||
| FB 228 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| FennoSan GL24 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Ferrocid® 8589 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| GABOTEC G 24% B | Absatzmarkt: EU | ||||||
| GABOTEC G 24% B6 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| GLUT-ACTIVE 24 IOB | Absatzmarkt: EU | ||||||
| GLUT-ACTIVE 24-A IOB | Absatzmarkt: EU | ||||||
| GLUT-ACTIVE 24-B IOB | Absatzmarkt: EU | ||||||
| GWC - BAC-434 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| GWC-3600 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| HYDREX 7515 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| HYDROGAL 502 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Hydrogel KW 70 B | Absatzmarkt: EU | ||||||
| HYDROSAN | Absatzmarkt: EU | ||||||
| ALOSUC 867D | Absatzmarkt: EU | ||||||
| MB-544 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Nalco EC6111E | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Nalco EC6202A | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Neudos MB 25 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| NovoCide 21 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| PROSOLV BI8814 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| SPECTRUS NX1461 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Warosit 247 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Warostat 3247 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| XC80102 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| ZEP - NO FUNGI 527 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Zulassungsnummer | EU-0030162-0002 1-2 | ||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Glutaral (Glutaraldehyd) | 1,5-Pentandial | Wirkstoff | 111-30-8 | 203-856-5 | 24,2 % (w/w) | ||
Kapitel 1
META-SPC 3 Administrative Informationen
1.1. META-SPC 3 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC: meta SPC GA 13.5 |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-3 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
Kapitel 2
META-SPC-Zusammensetzung 3
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 3
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Glutaral (Glutaraldehyd) | 1,5-Pentandial | Wirkstoff | 111-30-8 | 203-856-5 | 12,9 - 14,6 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 3
| Formulierungsart(en) | AL Alle anderen Flüssigkeiten |
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 3
| Gefahrenhinweise | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
| Sicherheitshinweise | P260: Aerosol nicht einatmen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280: Schutzhandschuhe tragen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P284: [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. P301 + P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P342 + P311: Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P501: Behälter in gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften entsorgen. P501: Inhalt in gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften entsorgen. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Kurzfristige Konservierung des industriellen Prozesses, d. h. Konservierung während der Herstellung und/oder Lagerung von Polymerdispersionen (eine Woche) und wasserbasierten Farben (drei Wochen) im Werk vor der endgültigen Verpackung.
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Kurzzeitwirkung zur Aufrechterhaltung der Betriebshygiene und zur Verhinderung des Verderbens von Mischungen aus Polymerdispersionen und wasserbasierten Farben in der Zwischenproduktion. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: Dosieren Sie das Biozidprodukt an einer Stelle in die zu behandelnde Flüssigkeit, die eine ausreichende Durchmischung mittels automatischer oder manueller Dosierung gewährleistet. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Farben: 0,1 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro kg Matrix für die vorbeugende Anwendung. Farben: 0,1 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro kg Matrix bei einer Kontaktzeit von 7 Tagen für die kurative Anwendung. Polymerdispersionen: 0,1 bis 0,6 g Glutaraldehyd pro kg Matrix für die vorbeugende Anwendung. Polymerdispersionen: 0,1 bis 0,6 g Glutaraldehyd pro kg Matrix bei einer Kontaktzeit von 7 Tagen für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Das Biozidprodukt unter Verwendung einer automatischen oder manuellen Dosieranlage an einer Stelle in die zu behandelnde Flüssigkeit dosieren, an der eine ausreichende Durchmischung gewährleistet ist.
Farben: 0,1 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro kg Matrix.
Polymerdispersionen: 0,1 bis 0,6 g Glutaraldehyd pro kg Matrix.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Das Produkt darf nicht Farben und Lacken zugesetzt werden, die im Sprühverfahren aufgetragen werden.
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2: Konservierung von Wasch- und Reinigungsmitteln.
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Konservierung von Wasch- und Reinigungsmitteln (z.B. Reiniger für harte Oberflächen (Allzweckreiniger), Handgeschirrspülmittel, Weichspüler und Waschmittel). |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,3 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro 1 kg Endprodukt zur vorbeugenden Anwendung gegen Bakterien. 0,2 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro 1 kg Endprodukt zur vorbeugenden Anwendung gegen Hefen und Pilze. 0,3 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro 1 kg Endprodukt bei einer Einwirkzeit von 7 Tagen zur kurativen Anwendung gegen Bakterien. 0,2 bis 0,95 g Glutaraldehyd pro 1 kg Endprodukt bei einer Einwirkzeit von 7 Tagen zur kurativen Anwendung gegen Hefen und Pilze Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Das Biozidprodukt unter Verwendung einer automatischen oder manuellen Dosieranlage an einer Stelle in die zu behandelnde Flüssigkeit dosieren, an der eine ausreichende Durchmischung gewährleistet ist.
Bakterien:
0,3 bis 0,95 g Glutaraldehyd je 1 kg des Endprodukts zugeben.
Hefe und Pilze: 0,2 bis 0,95 g Glutaraldehyd je 1 kg des Endprodukts zugeben.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 3: Konservierung von Pigmentpasten/Mineralschlämmen zum Einfärben verschiedenster Produkte (z.B. Textilien, Tinten, Farben, Papier).
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Pigmentpasten und Mineralschlämme zum Einfärben verschiedenster Produkte (z.B. Textilien (Teppichfasern, Teppichrücken, Leinwand, Tauwerk, Gardinen und Duschvorhänge), Tinten, Farben, Papier). |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg Pigmentpaste/Mineralschlamm für die vorbeugende Anwendung. 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg der Pigmentpaste/Mineralschlamm bei einer Kontaktzeit von 2 Tagen für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Das Biozidprodukt unter Verwendung einer automatischen oder manuellen Dosieranlage an einer Stelle in die Pigmentpaste oder den Mineralschlamm dosieren, an der eine ausreichende
Durchmischung gewährleistet ist.0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg Pigmentpaste oder Mineralschlamm untermischen.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 4: Konservierung von Additiven für die Papierherstellung.
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Konservierung von Papieradditiven, die in Papierfabriken verwendet werden. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Bei Bakterien 0,1 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs für die vorbeugende Anwendung. Bei Hefen und Pilzen 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs für die vorbeugende Anwendung. Bei Bakterien 0,1 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs bei einer Kontaktzeit von 2 Tagen für die kurative Anwendung. Bei Hefen und Pilzen 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs bei einer Kontaktzeit von 2 Tagen für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Glutaraldehyd wirkt sofort und verhindert das Nachwachsen bis zu drei Wochen lang. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Das Biozidprodukt unter Verwendung einer automatischen oder manuellen Dosieranlage an einer Stelle in das Papieradditiv dosieren, an der eine ausreichende Durchmischung gewährleistet ist.
Bei Bakterien 0,1 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs.
Bei Hefen und Pilzen 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.5. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 5: Konservierung von Rohöl.
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von Rohöl mit anfallendem Wasser zur Vorbereitung auf die Weiterverarbeitung. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,025 bis 0,4 g Glutaraldehyd pro Liter Wassergehalt im Rohöl für die vorbeugende Anwendung. 0,025 bis 0,4 g Glutaraldehyd pro Liter Wassergehalt in Rohöl bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.5.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Zu behandelnde Rohöltanks sollten vor der Behandlung zu mindestens 10 % gefüllt sein. Nicht in leere Rohöltanks geben. Bitte beachten Sie bei der Behandlung von Lagertanks, dass eine effektive Behandlung nur durch effizientes Mischen erreicht wird. Idealerweise sollte das Biozidprodukt in einen fließenden Rohölstrom am Zulauf zum Lagertank dosiert werden.
0,025 bis 0,4 g Glutaraldehyd pro Liter Wassergehalt im Rohöl zugeben.
Die Dosis sollte dem Risiko und dem Grad des Befalls sowie der voraussichtlichen Zeit bis zur nächsten Behandlung oder der nächsten Flüssigkeitsentnahme entsprechen. Beim Dosiersystem sollte es sich um ein geschlossenes System handeln. Um die Homogenität des gesamten Flüssigkeitsvolumens zu gewährleisten, muss entsprechend gerührt werden.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix (Rohöl) ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.5.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Zusätzlich gilt: Bei direkter Freisetzung der wässrigen Phase in die Kanalisation sollte die Konzentration 0,75 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.5.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.5.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Anfallendes Wasser sollte gemäß allen örtlichen und regionalen Vorschriften entsorgt werden.
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.5.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.6. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 6: Konservierung von Bohrspülungen in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von Flüssigkeiten (z.B. Bohrschlamm, Zementierungsflüssigkeiten, Abstandsflüssigkeiten), die beim Bohren von Öl-, Gas- und Wasserquellen verwendet werden. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro Liter Bohrspülung bei einer Kontaktzeit von 1 Stunde für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.6.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro Liter Bohrspülung zugeben.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
Stellen Sie sicher, dass behandeltes Material nach Gebrauch von anderen Schlämmen getrennt wird. Gebrauchte Bohrspülungen müssen direkt in die Formation injiziert, zur Wiederverwendung in einem separaten, geschlossenen Behälter gesammelt oder gemäß den im Sicherheitsdatenblatt beschriebenen örtlichen, staatlichen oder bundesstaatlichen Anforderungen ordnungsgemäß entsorgt werden. Es ist nicht gestattet, gebrauchte Bohrspülungen von Bord zu leiten.
4.6.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Konservierte Materialien müssen recycelt oder als fester Abfall entsorgt werden.
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.6.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.6.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.6.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.7. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 7: Konservierung von Fracking-Flüssigkeiten während der Lagerung in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von Flüssigkeiten, die beim Fracking verwendet werden. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro Liter Fracking-Flüssigkeit für die vorbeugende Anwendung. 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro Liter Fracking-Flüssigkeit bei einer Kontaktzeit von 1 Stunde für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.7.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro Liter Fracking-Flüssigkeit zugeben.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.7.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.7.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.7.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Zusätzlich gilt:
Kontaminiertes Wasser, das bei der Reinigung anfällt, wird gesammelt und gemäß den EU- und lokalen Vorschriften und Bedingungen zur Entsorgung entsorgt.
Abfälle, die nach dem Gebrauch in den Behältern verbleiben, werden in den Behältern zur Reinigung/Neubefüllung an den Lieferanten zurückgegeben.
Abfallschlamm aus Kläranlagen wird als Industrieabfall behandelt und nicht auf das Land ausgebracht.
4.7.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.8. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 8: Konservierung von Flüssigkeiten, die in geschlossenen Umlaufkühlsystemen verwendet werden
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Außenverwendung Umlaufkühl-/Heiz- und Verarbeitungssysteme mit geschlossenem Flüssigkeitskreislauf. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 25 bis 200 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.8.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Es wird empfohlen, verschmutzte Systeme vor Beginn der Behandlung mit dem Biozidprodukt mechanisch mit Frischwasser zu reinigen.
An einer gut durchmischten Stelle des Kreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Öffnen Sie das System zur Wartung oder Instandhaltung, können Sie das Biozid in der ursprünglichen Dosierungskonzentration nachdosieren.
Systemüberwachung
Kontrollieren Sie den Biozidgehalt mindestens alle 3 Monate und vor dem Abschalten des Systems mit einem Testkit. Kontrollieren Sie die mikrobielle Kontamination mindestens alle 3 Monate mit Dip-Slides (Eintauchnährboden) oder anderen geeigneten Techniken.
Besonders aufmerksam sollten Sie sein, wenn das System abgeschaltet ist, da stagnierende Flüssigkeiten anfälliger für mikrobielle Kontamination sind.
25 bis 200 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser zugeben.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.8.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Konservierte Kühlflüssigkeiten mindestens fünf Tage nach der letzten Zugabe des Biozidprodukts ablassen.
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.8.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.8.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.8.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.9. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 9: Konservierung von Flüssigkeiten, die in offenen Umlaufkühlsystemen verwendet werden.
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Umlaufkühl-/Heiz- und Verarbeitungssysteme mit offenem Flüssigkeitskreislauf. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Offenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 25 bis 50 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.9.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Zur Kontrolle des mikrobiellen Wachstums in industriellen Kühlwassersystemen, die per Schock-Dosierung mit einem Biozidprodukt behandelt wurden.
Nicht für den Einsatz in Durchlaufkühlsystemen vorgesehen. Die meisten Kühltürme arbeiten ununterbrochen über das ganze Jahr. Die Verdunstungsrate steigt im Sommer bei warmer Luft, aber die Temperatur des Wassers ist ganzjährig für die Mikroorganismen günstig, da es durch den industriellen Prozess erwärmt wird, der einen Überschuss an Wärme erzeugt.
Es wird empfohlen, verschmutzte Systeme vor Beginn der Behandlung mit dem Biozidprodukt mechanisch zu reinigen.
An einer gut durchmischten Stelle des Kreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben.
Übliche Dosis: 1-2 Tage. Jede Schock-Dosierung dauert 15-30 Minuten, je nach Pumpenleistung und Wassermenge im Kreislauf. Die Behandlung sollte nicht länger als 2 Tage dauern.
25 bis 50 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser zugeben.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.9.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Die Verwendung ist auf kleine Kühlsysteme mit einer maximalen Abschlämmmenge von 2 m3/h beschränkt. Das Abwasser muss in die städtische Kanalisation eingeleitet, in einer betriebseigenen Industriekläranlage mit biologischer Behandlungsstufe gereinigt oder über ein Absetzbecken mit ausreichender Rückhaltefähigkeit direkt in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden.
4.9.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.9.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.9.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.10. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 10: Konservierung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung, 150 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.10.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Glutaraldehyd sollte getrennt von anderen Ölfeldchemikalien wie Entschäumungsmitteln, Sauerstoffabsorbern, Flockungsmitteln oder anderen oxidierenden Bioziden (z.B. Chlorit) zugegeben werden, um Kreuzreaktionen zu vermeiden. Zur Optimierung der Leistung kann daher eine sukzessive Zugabe erforderlich sein. Wenn ein Entlüfter mit oxidierenden Bioziden behandelt wird, sollte Glutaraldehyd nach der Entlüftungseinheit zugegeben wird.
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser zugeben.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.10.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produziertes Wasser mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.10.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.10.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.10.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.11. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 11: Konservierung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden, abhängig von der Wasserqualität. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung 150 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.11.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.11.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Bei Ableitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd in den hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Hydrostatisches Druckprüfungs- und Stilllegungswasser, das nach der Druckprüfung bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd enthält, kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.11.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.11.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.11.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.12. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 12: Konservierung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten für die Öl- und Gasindustrie (z.B. Schiefergasförderung, Nassschieferförderung, Schieferölförderung, Förderung aus Tight-Gas-Lagerstätten, Förderung von Kohleflözgas (CBM) und Fracking in konventionellen Lagerstätten). |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung, 150 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.12.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Wird in der Regel über ein geschlossenes System mit Hilfe einer Pumpe in einen Mischtank gegeben. Glutaraldehyd kann in Kombination mit anderen Chemikalien wie Reibungsminderer, Gele/Verdicker, Stützmittel und Korrosionsschutzmittel verwendet und zusammen mit diesen Chemikalien in die Mischtanks gegeben werden. Wenn es für intermittierende Behandlungen während des Betriebs verwendet wird, wird ein Glutaraldehydstrom direkt aus einem separaten Tank in ein geschlossenes System in den Prozesswasserstrom gegeben, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer Exposition erheblich verringert wird.
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.12.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Konservierte Fracking-Flüssigkeiten werden, wo dies möglich ist, wiederverwendet. Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg Glutaraldehyd/L in der Fracking-Flüssigkeit nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.12.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung. Zusätzlich gilt:
Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Gewässer:
Emissionen in Oberflächengewässer werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen in einen ausgekleideten Lagerbereich abgelassen werden, wodurch eine Freisetzung in Oberflächengewässer verhindert wird. Unter der Oberfläche freigesetzte Flüssigkeiten während des Fracking-Prozesses werden daran gehindert, Grundwasserleiter zu erreichen, indem relativ undurchlässige Formationen über der Zielformation vorhanden sind. Das begrenzt die Aufwärtswanderung von Flüssigkeiten. Dies ist ebenfalls relevant für rückgewonnene Flüssigkeiten, welche zur Verwendung oder Entsorgung erneut verpresst werden. Ein vertikaler Mindestabstand zwischen der Zielformation und dem Grundwasserleiter sollte eingehalten werden. Auch die nationale Gesetzgebung kann eine Mindesttiefe vorschreiben.
Das zurückgewonnene Wasser kann schließlich über eine oder mehrere Großkläranlagen abgeführt werden, wo eine Kombination aus physikalischen und biologischen Behandlungen die Emissionen in das aufnehmende Wasser reduzieren wird.
Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Böden:
Emissionen durch Abwärtswanderung werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen daran gehindert werden, nach unten in den Boden zu wandern, indem eine undurchlässige Membran unterhalb des Bohrplatzes verwendet wird. Klärschlamm darf nicht auf das Land ausgebracht werden.
Vorhandensein einer kommunalen Standard-Kläranlage
Entsorgungsunternehmen, die mit der Entsorgung von zurückgewonnenem Wasser beauftragt sind, können die Entsorgung über eine Abwasserbehandlungsanlage vornehmen, abhängig von den Eigenschaften des Wassers und den Bedingungen der örtlichen Vorschriften.
4.12.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung. Zusätzlich gilt:
Kontaminiertes Wasser, das bei der Reinigung anfällt, wird gesammelt und gemäß den EU- und lokalen Vorschriften und Bedingungen zur Entsorgung entsorgt.
Abfälle, die nach dem Gebrauch in den Behältern verbleiben, werden in den Behältern zur Reinigung/Neubefüllung an den Lieferanten zurückgegeben.
Abfallschlamm aus Kläranlagen wird als Industrieabfall behandelt und nicht auf das Land ausgebracht.
4.12.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.13. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 13: Konservierung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Konservierung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasförderindustrie. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung, 150 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Kontinuierliche Behandlung: Biozid wird während des Betriebs kontinuierlich zugegeben. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.13.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Zur Konservierung von Produktionswasser vor der Wiederverwendung 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser zugeben. Chargenweise oder kontinuierlich.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.13.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produziertes Wasser mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.13.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.13.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.13.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.14. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 14: Schleimbekämpfungsbehandlung in der Nasspartie des Zellstoff- und Papierherstellungsprozesses.
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Schleimbekämpfungsbehandlung in der Nasspartie des Zellstoff- und Papierherstellungsprozesses. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung in der Nasspartie): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Nasspartie-Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.14.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
An einer gut durchmischten Stelle des Primärkreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Stark verschmutzte Systeme sollten vor der Erstbehandlung ausgekocht werden.
Jede Schock-Dosis dauert 15-30 Minuten.
Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung in der Nasspartie): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Nasspartie-Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.14.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Die Anwendung ist nur in Papierfabriken zulässig, die der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU entsprechen, in denen das Abwasser in einer betriebseigenen Industriekläranlage einschließlich einer biologischen Reinigungsstufe gemäß den besten verfügbaren Techniken (BVT) gereinigt wird, wie sie im BVT-Merkblatt (BVT-Merkblatt) für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton vorgeschrieben sind. Das Abwasser muss mindestens 200-fach verdünnt werden. Papierfabriken, die von der Industrieemissionsrichtlinie ausgenommen sind, müssen in die kommunale Kanalisation ableiten.
4.14.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.14.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.14.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.15. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 15: Schleimbekämpfungsbehandlung im Entfärbungsprozess von Zellstoff und Papier.
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Schleimbekämpfungsbehandlung im Entfärbungsprozess von Zellstoff und Papier. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.15.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
An einer gut durchmischten Stelle des Primärkreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Stark verschmutzte Systeme sollten vor der Erstbehandlung ausgekocht werden.
Jede Schock-Dosis dauert 30 Minuten.
Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.15.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Die Anwendung ist nur in Papierfabriken zulässig, die der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU entsprechen, in denen das Abwasser in einer betriebseigenen Industriekläranlage einschließlich einer biologischen Reinigungsstufe gemäß den besten verfügbaren Techniken (BVT) gereinigt wird, wie sie im BVT-Merkblatt (BVT-Merkblatt) für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton vorgeschrieben sind. Papierfabriken, die von der Industrieemissionsrichtlinie ausgenommen sind, müssen in die kommunale Kanalisation ableiten.
4.15.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.15.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.15.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.16. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 16: Schleimbekämpfungsbehandlung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Schleimbekämpfungsbehandlung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser zugeben. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.16.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Injektionswasser wird oft entlüftet, bevor es in den Untergrund gepumpt wird. Die Trennung von chemischen Behandlungen sollte bei der Dosierung von Glutaraldehyd in Betracht gezogen werden, da es andere gängige Chemikalien wie Antischaummittel, Sauerstofffänger, Flockungsmittel und andere oxidierende Biozide (z.B. Chlorit) stören kann. Die sukzessive Zugabe verschiedener Chemikalienpakete kann erforderlich sein, um Kreuzreaktivität zu verhindern und die Leistung zu optimieren. Wenn ein Entlüfter vorhanden ist und mit Chlorit oder einer ähnlichen oxidierenden Chemie behandelt wird, wird Glutaraldehyd typischerweise nach dem Entlüfter dosiert.
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser zugeben.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.16.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produziertes Wasser mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.16.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.16.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.16.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.17. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 17: Schleimbekämpfungsbehandlung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Schleimbekämpfungsbehandlung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.17.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatische Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.17.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Bei Ableitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd in den hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeitennicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Hydrostatisches Druckprüfungs- und Stilllegungswasser, das nach der Druckprüfung bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd enthält, kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.17.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.17.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.17.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.18. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 18: Schleimbekämpfungsbehandlung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Schleimbekämpfungsbehandlung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten für die Öl- und Gasindustrie (z.B. Schiefergasförderung, Nassschieferförderung, Schieferölförderung, Förderung aus Tight-Gas-Lagerstätten, Förderung von Kohleflözgas (CBM) und Fracking in konventionellen Lagerstätten). |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit in die hydraulische Fracking-Wassermatrix zugeben. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.18.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Glutaraldehyd wird in der Regel über ein geschlossenes System mit Hilfe einer Pumpe in einen Mischtank eingebracht. Glutaraldehyd kann in Kombination mit anderen Chemikalien wie Reibungsminderer, Gele/Verdicker, Stützmitteln und Korrosionsschutzmittel verwendet und zusammen mit diesen Chemikalien in den Mischtank(s) eingebracht werden. Wenn es für intermittierende Behandlungen während des Betriebs verwendet wird, wird ein Glutaraldehydstrom direkt aus einem separaten Tank in ein geschlossenes System in den Prozesswasserstrom gegeben, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer Exposition erheblich verringert wird.
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit in die hydraulische Fracking-Wassermatrix zugeben.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.18.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Konservierte Fracking-Flüssigkeiten werden, wo dies möglich ist, wiederverwendet. Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg Glutaraldehyd/L in der Fracking-Flüssigkeit nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.18.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Zusätzlich gilt:
Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Gewässer:
Emissionen in Oberflächengewässer werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen in einen ausgekleideten Lagerbereich abgelassen werden, wodurch eine Freisetzung in Oberflächengewässer verhindert wird. Unter der Oberfläche freigesetzte Flüssigkeiten während des Fracking-Prozesses werden daran gehindert, Grundwasserleiter zu erreichen, indem relativ undurchlässige Formationen über der Zielformation vorhanden sind. Das begrenzt die Aufwärtswanderung von Flüssigkeiten. Dies ist ebenfalls relevant für rückgewonnene Flüssigkeiten, welche zur Verwendung oder Entsorgung erneut verpresst werden. Ein vertikaler Mindestabstand zwischen der Zielformation und dem Grundwasserleiter sollte eingehalten werden. Auch die nationale Gesetzgebung kann eine Mindesttiefe vorschreiben.
Das zurückgewonnene Wasser kann schließlich über eine oder mehrere Großkläranlagen abgeführt werden, wo eine Kombination aus physikalischen und biologischen Behandlungen die Emissionen in das aufnehmende Wasser reduzieren wird.
Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Böden:
Emissionen durch Abwärtswanderung werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen daran gehindert werden, nach unten in den Boden zu wandern, indem eine undurchlässige Membran unterhalb des Bohrplatzes verwendet wird. Klärschlamm darf nicht auf das Land ausgebracht werden.
Vorhandensein einer kommunalen Standard-Kläranlage
Entsorgungsunternehmen, die mit der Entsorgung von zurückgewonnenem Wasser beauftragt sind, können die Entsorgung über eine Abwasserbehandlungsanlage vornehmen, abhängig von den Eigenschaften des Wassers und den Bedingungen der örtlichen Vorschriften.
4.18.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung. Zusätzlich gilt:
Kontaminiertes Wasser, das bei der Reinigung anfällt, wird gesammelt und gemäß den EU- und lokalen Vorschriften und Bedingungen zur Entsorgung entsorgt.
Abfälle, die nach dem Gebrauch in den Behältern verbleiben, werden in den Behältern zur Reinigung/Neubefüllung an den Lieferanten zurückgegeben.
Abfallschlamm aus Kläranlagen wird als Industrieabfall behandelt und nicht auf das Land ausgebracht.
4.18.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.19. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 19: Schleimbekämpfungsbehandlung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasindustrie.
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung
Schleimbekämpfungsbehandlung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasindustrie. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Geschlossenes System
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser zugeben. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.19.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
50 bis 1.000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser zugeben.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.19.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser für das Recycling nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produktionswasser für das Recycling mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.
Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.
4.19.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.19.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.19.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung der META-SPC 3
5.1. Gebrauchsanweisung
Siehe die anwendungsspezifische Gebrauchsanweisung.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Manuelles Abtrennen des Produktbehälters:
Das Tragen eines Augenschutzes (Chemikalienbrille) gemäß EN 166 oder einer gleichwertigen Norm ist während der Handhabung des Produkts zwingend erforderlich.
Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm.
Tragen Sie während der Handhabung des Produkts chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm. (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Das Tragen eines Atemschutzgeräts (RPE) mit Schutzfaktor 40 ist zwingend erforderlich. Stellen Sie mindestens ein gebläsebetriebenes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH3 (EN 12941 oder einer gleichwertigen Norm.)/TM3 (EN 12942 oder einer gleichwertigen Norm.)) oder eine Vollmaske (EN 136 oder einer gleichwertigen Norm.) mit Partikelfilter P3 (EN 12083 oder einer gleichwertigen Norm.) bereit.
Bei der Tankreinigung und -wartung:
Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm.
Tragen Sie während der Produkthandhabung chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Die Verwendung von Atemschutzgeräten (RPE) mit Schutzfaktor 10 ist obligatorisch. Stellen Sie mindestens ein gebläsebetriebenes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH1 (EN 12941 oder einer gleichwertigen Norm)/TM1 (EN 12942 oder einer gleichwertigen Norm)), eine Halb-/Viertelmaske (EN 140 oder einer gleichwertigen Norm) oder eine Vollmaske (EN 136 oder einer gleichwertigen Norm) mit Partikelfilter P2 (EN 12083 oder einer gleichwertigen Norm) oder eine filtrierende Halbmaske (FFP2, EN 149 oder einer gleichwertigen Norm) bereit.
Entleerung, Reinigung und Wartung eines geschlossenen Umluftsystems:
Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm.
Tragen Sie während der Produkthandhabung chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Be-/Entladen von Gülletanks:
Tragen Sie während der Handhabung des Produkts chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Das Produkt muss mithilfe eines automatischen Dosiersystems ausgebracht werden.
Die Anwendung muss in gut belüfteten Bereichen erfolgen.
Halten Sie die Luftkonzentration mithilfe technischer Maßnahmen unter den Grenzwerten.
Verwenden Sie je nach potenzieller Luftkonzentration ein zugelassenes Atemschutzgerät mit Luftreinigung oder Überdruckumluft.
Die in diesem Abschnitt aufgeführte persönliche Schutzausrüstung gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer EU-Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durch Arbeitgeber.
Die vollständigen Verweise auf dieses Gesetz und die europäischen Normen finden Sie in Abschnitt 6.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern.
Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren
NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren. Hinweis für medizinisches Personal:
NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen.) Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen.
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
Hinweis für medizinisches Personal:
Falls erforderlich, lebenserhaltende Maßnahmen einleiten, danach GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen
Umweltschutzmaßnahmen: Eintreten in Erdreich, Gräben, Kanalisation, Gewässer und/oder Grundwasser verhindern. Ein Auslaufen oder Einleiten in natürliche Gewässer kann zum Absterben von Wasserorganismen. führen.
Persönliche Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Notfallmaßnahmen im Falle von Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung: Bereich evakuieren. Gegen Verschüttungsrichtung halten. Bereich des Lecks oder der Verschüttung lüften. An den Reinigungsarbeiten darf nur geschultes und ordnungsgemäß geschütztes Personal beteiligt werden. Verwenden Sie geeignete Sicherheitsausrüstung.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung: Vermeiden Sie den Kontakt mit verschüttetem Material, da Glutaraldehyd von den meisten Schuhen absorbiert wird. Tragen Sie bei der Beseitigung einer Verschüttung immer die entsprechende Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Handschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz. Je nach Größe der Verschüttung und der Angemessenheit der Belüftung können ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät oder Atemschutzgerät und Absorptionsmittel erforderlich sein.
Kleine Verschüttungen: Tragen Sie die richtige Schutzausrüstung, einschließlich Handschuhe und Schutzkleidung, und decken Sie die Flüssigkeit mit saugfähigem Material ab. Sammeln und versiegeln Sie das Material und den Schmutz, der das verschüttete Material aufgesaugt hat, in Polyethylen-Säcken und bringen Sie es in einem Fass zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle. Restliches verschüttetes Material mit Wasser wegspülen, um Gerüche zu reduzieren, und das Spülwasser in eine städtische oder industrielle Kanalisation einleiten, nicht in einen natürlichen Wasserlauf.
Große Verschüttungen: Bei Reizung von Nase und Atemwegen sofort den Raum verlassen. Das Reinigungspersonal sollte geschult und mit einem umluftunabhängigen Atemschutzgerät oder einem offiziell zugelassenen oder zertifizierten Vollgesichts-Atemschutzgerät ausgestattet sein, das mit einer Kartusche für organische Dämpfe, Handschuhen und Glutaraldehyd- undurchlässiger Kleidung, einschließlich Gummistiefeln oder Schuhschutz, ausgestattet ist. Deaktivieren Sie mit Natriumbisulfit (2- bis 3-mal so viel wie Glutaraldehyd (Gewicht)), sammeln Sie die neutralisierte Flüssigkeit und geben Sie sie in ein Fass, um sie zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle zu transportieren.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Das Biozidprodukt sollte bei der Entsorgung in seinem ungebrauchten und nicht kontaminierten Zustand als gemäß EG-Richtlinie 2008/98/EG als Sondermüll behandelt werden.
Deaktivieren Sie mit Natriumbisulfit (2- bis 3-mal so viel wie Glutaraldehyd (Gewicht)), sammeln Sie die neutralisierte Flüssigkeit und geben Sie sie in ein Fass, um sie zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle zu transportieren. Wenn die Konzentration von Glutaraldehyd bis zu 2 % beträgt, deaktivieren Sie es durch Zugabe von wässriger Natriumhydroxidlösung in einer Menge, die ausreicht, um einen pH-Wert von 12 für 8 Stunden aufrechtzuerhalten, gefolgt von Neutralisation (d. h. neutraler pH-Wert) durch vorsichtige Zugabe einer anorganischen Säure z.B. Salzsäure, bevor Sie sie mit geeigneten Mitteln entsorgen. Alle Entsorgungspraktiken müssen allen nationalen und regionalen Gesetzen sowie allen kommunalen oder lokalen Verordnungen über gefährliche Abfälle entsprechen. Nicht in die Kanalisation, auf den Boden oder in Gewässer entleeren. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Hochtemperaturverbrennung ist eine akzeptable Praxis. Glutaraldehyd verbrennt sauber zu Kohlendioxid und Wasser.
Die Behälter zur Aufbewahrung von Glutaraldehyd-Lösungen sind nicht wiederauffüllbar. Behälter nicht wiederverwenden oder nachfüllen. Behälter sollten sofort nach dem Entleeren dreifach oder unter Druck mit Wasser gespült werden. Sie können dann zum Recycling oder zur Wiederaufbereitung für Biozidprodukte angeboten werden, oder sie können durchlöchert und in einer Mülldeponie oder durch andere von den nationalen und lokalen Behörden genehmigte Verfahren entsorgt werden. Abfallflüssigkeit aus dem Spülen gebrauchter Behälter zu einer zugelassenen Abfallentsorgungsanlage schicken.
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Nicht in Aluminium, Kohlenstoffstahl, Kupfer, Weichstahl und Eisen lagern und Kontakt mit diesen vermeiden. Kontakt mit Aminen, Ammoniak, starken Säuren, starken Basen, starken Oxidationsmitteln vermeiden.
Bei Temperaturen von < 40 °C lagern
Haltbarkeit:
meta SPC GA 13.5: 12 Monate in HDPE und Edelstahl
Kapitel 6
Sonstige Angaben
Die vollständigen Titel der in den Risikominderungsmaßnahmen genannten EN-Normen lauten:
EN ISO 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen
EN 166 - persönlicher Augenschutz - Anforderungen
EN 14605 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien - Leistungsanforderungen an Kleidung mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder sprühdichten (Typ 4) Anschlüssen, einschließlich Artikel, die nur Körperteile schützen (Typen PB [3] und PB [4]).
EN 12941 - Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit einem Atemanschluss ohne Dichtsitz (Haube) - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 12942 - Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 136 - Atemschutzgeräte, Vollmasken. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 140 - Atemschutzgeräte, Halbmasken und Viertelmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 149 - Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 12083 - Atemschutzgeräte - Filter mit Atemschläuchen (nicht maskenmontierte Filter) - Partikelfilter, Gasfilter und Kombinationsfilter - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).
Bezüglich der "Benutzerkategorie(n)" ist folgender Hinweis zu beachten: "Berufsmäßige Verwender (einschließlich industrieller Verwender) sind geschulte berufsmäßige Verwender, sofern dies durch nationales Recht vorgeschrieben ist."
Kapitel 7
Dritte Informationsebene:
Einzelne Produkte in der META-SPC 3
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | SolenisTM IS2544 MICROBIOCIDE | Absatzmarkt: EU | |||||
| AQUCAR(TM) GA 135 Water Treatment Microbiocide | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Preventol® GA 135 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| SANIPOL® PG 135 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Biosperse™ 2544 MICROBIOCIDE | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Dab 423 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Ferrocid® 4507 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| GABOTEC G 13.5% B | Absatzmarkt: EU | ||||||
| GABOTEC G 13.5% B6 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| GLUT-ACTIVE 13,5 IOB | Absatzmarkt: EU | ||||||
| GLUT-ACTIVE 13,5-A IOB | Absatzmarkt: EU | ||||||
| GLUT-ACTIVE 13,5-B IOB | Absatzmarkt: EU | ||||||
| HYDREX 7519 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| SANITER 422 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Spectrum™ RX7813 MICROBIOCIDE | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Warosit 249 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Warostat 3249 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Zulassungsnummer | EU-0030162-0003 1-3 | ||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Glutaral (Glutaraldehyd) | 1,5-Pentandial | Wirkstoff | 111-30-8 | 203-856-5 | 13,6 % (w/w) | ||
| ENDE | |