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Durchführungsverordnung (EU) 2025/1977 der Kommission vom 1. Oktober 2025 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt "Aqua-Clean" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/1977 vom 03.10.2025)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur (Nicht-)Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 31. Januar 2017 stellte Kanters Special Products B.V. bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt "Aqua-Clean" der Produktarten 2, 3 und 4 gemäß der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass sich die zuständige Behörde der Niederlande bereit erklärt hatte, den Antrag zu bewerten. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-PT029767-00 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.
(2) "Aqua-Clean" enthält den Wirkstoff Wasserstoffperoxid, der in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Produktarten 2, 3 und 4 geführt wird.
(3) Am 29. August 2024 übermittelte die bewertende zuständige Behörde gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 der Agentur einen Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen zu ihrer Bewertung.
(4) Am 21. März 2025 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ihre Stellungnahme 2, den Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts "Aqua-Clean" und den endgültigen Bewertungsbericht für das Biozidprodukt.
(5) In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass das Biozidprodukt "Aqua-Clean" als "einziges Biozidprodukt" gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe r der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass das Biozidprodukt bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der genannten Verordnung erfüllt.
(6) Am 15. April 2025 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts in allen Amtssprachen der Union.
(7) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für das Biozidprodukt "Aqua-Clean" erteilt werden sollte.
(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte
- hat folgende Verordnung erlassen:
Kanters Special Products B.V. erhält hiermit eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0034622-0000 für das Inverkehrbringen bzw. die Verwendung des Biozidprodukts "Aqua-Clean" gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.
Die Unionszulassung gilt vom 23. Oktober 2025 bis zum 30. September 2035.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 1. Oktober 2025
2) Stellungnahme vom 27. Februar 2025 zur Unionszulassung für das Biozidprodukt "Aqua-Clean" (ECHA/BPC/463/2025), https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.
| Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts | Anhang |
Aqua-Clean
Produktart(en)
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
PT03: Hygiene im Veterinärbereich
PT04: Lebens- und Futtermittelbereich
Zulassungsnummer: EU-0034622-0000
R4BP-Assetnummer: EU-0034622-0000
Kapitel 1
Administrative Informationen
1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts
| Handelsname(n) | Aqua-Clean |
1.2. Zulassungsinhaber
| Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | Kanters Special Products B.V. |
| Anschrift | De Stater 32 5737 RV Lieshout NL | |
| Zulassungsnummer | EU-0034622-0000 | |
| R4BP-Assetnummer | EU-0034622-0000 | |
| Datum der Zulassung | 23. Oktober 2025 | |
| Ablauf der Zulassung | 30. September 2035 |
1.3. Hersteller des Produkts
| Name des Herstellers | Kanters Special Products B.V. |
| Anschrift des Herstellers | De Stater 32 5737 RV Lieshout Niederlande (die) |
| Standort der Produktionsstätten | Kanters Special Products B.V. De Stater 32 5737 RV Lieshout Niederlande (die) |
1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
| Wirkstoff | Wasserstoffperoxid |
| Name des Herstellers | Kemira Rotterdam B.V. |
| Anschrift des Herstellers | Botlekweg 175 3197 KA Rotterdam Niederlande (die) |
| Standort der Produktionsstätten | Kemira Rotterdam B.V. Moezelweg 151 3198 LS Europoort Rotterdam Niederlande (die) |
Kapitel 2
Produktzusammensetzung und -formulierung
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Wasserstoffperoxid | Wasserstoffperoxid | Wirkstoff | 7722-84-1 | 231-765-0 | 49,4 % (w/w) |
| Phosphorsäure | Phosphorsäure | Non-nicht wirksamer Stoff | 7664-38-2 | 231-633-2 | 0,0113 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung
SL Lösliches Konzentrat
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise
| Gefahrenhinweise | H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
| Sicherheitshinweise | P210: Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten.
Nicht rauchen. P220: Von Kleidung sowie anderen brennbaren Materialien fernhalten. P260: Dämpfe nicht einatmen. P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen. P270: Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe tragen. P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt in Übereinstimmung mit lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen. P501: Behälter in Übereinstimmung mit lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en)
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Verwendung Nr. 1 - Desinfektion von harten Oberflächen und Geräten in industriellen, institutionellen und Pflanzenanbaubereichen (PT2).
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Trivialname:
Bakterien Trivialname: Hefen Trivialname: Pilze |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Desinfektion von harten Oberflächen und Geräten in industriellen und institutionellen Bereichen (nicht im Gesundheitswesen) und in Räumen, die für den Pflanzenanbau vorgesehen sind (Desinfektion nur für allgemeine Hygienezwecke). |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Offenes System:
Eintauchen; Sprühen Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge:
Sprühen: 18 ml/m2 verdünntes Produkt.
Eintauchen:
Ausreichend Flüssigkeit verwenden, sodass die Objekte vollständig eingetaucht werden.
Verdünnung (%): 15
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Kanister, Polyethylen hoher Dichte (HDPE), Schraubverschluss: 4 Liter, 5 Liter, 10 Liter, 20 Liter, 20 Kilogramm und 24 Kilogramm.
Fass, Polyethylen hoher Dichte (HDPE), Schraubverschluss: 200 Liter und 250 Kilogramm. Intermediate Bulk Container (IBC), Polyethylen hoher Dichte (HDPE), Schraubverschluss mit integriertem Sicherheitsventil: 975 Liter, 1.000 Liter, 1.150 Kilogramm und 1.200 Kilogramm. |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Zur Verwendung bei Raumtemperatur 20 °C
Nur zur Verwendung auf nicht-porösen Oberflächen.
Desinfektion von harten Oberflächen und Geräten in industriellen und institutionellen Bereichen (nicht im Gesundheitswesen):
Pflanzenanbaubereiche:
Kleine Gebinde (4 Liter - 24 kg) werden manuell in ein geeignetes Applikationsgerät (Rucksackspritze, Sprühwagen, Eimer) gefüllt. Aus Fässern und Großgebinden (200 Liter - 1.200 kg) wird die Spritze oder der Eimer mit einer Handpumpe befüllt.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Zum Mischen und Laden:
Zum Sprühen:
Zum Eintauchen/Immersieren:
Reinigungsgeräte (Sprüh-/Eintauchanwendungen)
Die Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer EU-Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bleibt hiervon unberührt. Vollständige Verweise auf dieses Gesetz und die europäischen Normen finden Sie in Abschnitt 6.
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anweisungen.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anweisungen.
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2: Verwendung Nr. 2 - Desinfektion von harten Oberflächen und Geräten in Ställen zur Tierhaltung (PT3).
| Produktart | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Trivialname:
Bakterien Trivialname: Hefen Trivialname: Pilze |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Desinfektion von harten, nicht-porösen Oberflächen und Geräten für die Tierhaltung. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Offenes System:
Eintauchen; Sprühen Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge:
Sprühen: 18 ml/m2 verdünntes Produkt.
Oberfläche während der gesamten Einwirkzeit feucht halten.
Eintauchen:
Ausreichend Flüssigkeit verwenden, sodass die Gegenstände vollständig eingetaucht sind.
Verdünnung (%): 25
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Kanister, Polyethylen hoher Dichte (HDPE), Schraubverschluss: 4 Liter, 5 Liter, 10 Liter, 20 Liter, 20 Kilogramm und 24 Kilogramm.
Fass, Polyethylen hoher Dichte (HDPE), Schraubverschluss: 200 Liter und 250 Kilogramm. Intermediate Bulk Container (IBC), Polyethylen hoher Dichte (HDPE), Schraubverschluss mit integriertem Sicherheitsventil: 975 Liter, 1.000 Liter, 1.150 Kilogramm und 1.200 Kilogramm. |
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Zur Verwendung bei 10 °C
Nur in leeren Ställen anwenden.
Den zu desinfizierenden Gegenstand/die zu desinfizierende Oberfläche vorreinigen.
Kleine Gebinde (4 Liter - 24 kg) werden manuell in ein geeignetes Applikationsgerät (Rucksackspritze, Sprühwagen, Eimer) gefüllt. Aus Fässern und Großgebinden (200 Liter -1.200 kg) wird die Spritze oder der Eimer mit einer Handpumpe befüllt.
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Zum Mischen und Laden:
Zum Sprühen:
Zum Eintauchen/Immersieren:
Tiere müssen von den behandelten Bereichen ferngehalten werden, bis die Oberflächen trocken sind.
Reinigungsgeräte (Sprüh-/Eintauchanwendungen)
Die Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer EU-Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bleibt hiervon unberührt. Vollständige Verweise auf dieses Gesetz und die europäischen Normen finden Sie in Abschnitt 6.
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anweisungen.
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen.
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anweisungen.
4.3. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 3: Anwendung Nr. 3 - Desinfektion von harten Oberflächen, Maschinen, (Tränk-)Geräten und Rohrleitungen in Tierställen sowie der Lebensmittel- und Futtermittelindustrie (PT4).
| Produktart | PT04: Lebens- und Futtermittelbereich |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Trivialname:
Bakterien Trivialname: Hefen Trivialname: Pilze |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Besprühen mit grober Zerstäubung oder Untertauchen von Tränken (Tiertränken) und anderen Geräten (Kellen, Schaufeln, harten Möbeln und Besteck zur Lebens- und Futtermittelzubereitung). Nur in leeren Tierställen verwenden. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Sprühen; CIP von (Trink-)Wasserleitungen; Befüllen; Offenes System: Eintauchen Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge:
Sprühen: Das Produkt muss auf 15 % verdünnt werden (150 ml Produkt, mit Wasser auf 1 Liter auffüllen). Verwenden Sie 18 ml/m2 des verdünnten Produkts.
Eintauchen:
Das Produkt muss auf 15 % verdünnt werden (150 ml Produkt, mit Wasser auf 1 Liter auffüllen). Verwenden Sie ausreichend Flüssigkeit, um die Objekte vollständig einzutauchen.
CIP: Das Produkt muss auf 3 % oder 15 % verdünnt werden.
Befüllen:
Das Produkt muss auf 3 % oder 15 % verdünnt werden.
Verwenden Sie ausreichend Flüssigkeit, um die Rohre vollständig zu füllen, sodass keine Luftblasen zurückbleiben.
Verdünnung: 15 % (Sprühen/Eintauchen) 3-15 % (CIP/Befüllen)
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Kanister, Polyethylen hoher Dichte (HDPE), Schraubverschluss: 4 Liter, 5 Liter, 10 Liter, 20 Liter, 20 Kilogramm und 24 Kilogramm.
Fass, Polyethylen hoher Dichte (HDPE), Schraubverschluss: 200 Liter und 250 Kilogramm. Intermediate Bulk Container (IBC), Polyethylen hoher Dichte (HDPE), Schraubverschluss mit integriertem Sicherheitsventil: 975 Liter, 1.000 Liter, 1.150 Kilogramm und 1.200 Kilogramm. |
4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Zur Verwendung bei 20 °C
Nur in leeren Ställen anwenden.
Nur zur Verwendung auf nicht-porösen Oberflächen.
Zum Sprühen/Eintauchen:
Für CIP:
Zum Befüllen:
Nach der Anwendung des Biozidproduktes Oberflächen/Equipment/Rohre/Anlagen mit Trinkwasser spülen.
Kleine Gebinde (4 Liter - 24 kg) werden manuell in ein geeignetes
Applikationsgerät (Rucksackspritze, Sprühwagen, Eimer) gefüllt. Aus Fässern und Großgebinden (200 Liter -1.200 kg) wird die Spritze oder der Eimer mit einer Handpumpe befüllt.
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Mischen und Laden
Zum Sprühen:
Zum Eintauchen/Immersieren:
Wartungsgeräte (CIP, Befüllung):
Reinigungsgeräte (Sprüh-/Eintauchanwendungen):
Die Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer EU-Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bleibt hiervon unberührt. Vollständige Verweise auf dieses Gesetz und die europäischen Normen finden Sie in Abschnitt 6.
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anweisungen.
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen.
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anweisungen.
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung 1
5.1. Gebrauchsanweisung
Siehe anwendungsspezifische Gebrauchsanweisung.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Ungeschützte Personen und Tiere sollten während der Anwendung von den behandelten Bereichen ferngehalten werden.
Kein Zutritt für Dritte während der Anwendung/Behandlung.
Ein Wiederbetreten ist erst gestattet, wenn die Wasserstoffperoxid-Konzentration in der Luft unter 0,9 ppm (1,25 mg/m3) oder den entsprechenden niedrigeren nationalen Referenzwert gesunken ist.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Nach Einatmen:
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern.
Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren
Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt:
NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen).
Nach Augenkontakt:
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
Nach Verschlucken:
NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der
Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
Hinweise für medizinisches Personal: Augen auf Transport wiederholt spülen.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung:
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Personen auf Abstand halten und auf der dem Wind zugewandten Seite bleiben. Zündquellen fernhalten. Für ausreichende Belüftung sorgen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Ungeschützte Personen fernhalten.
Umweltschutzmaßnahmen: Mit viel Wasser verdünnen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
In geeigneten Behältern der Verwertung oder Entsorgung zuführen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Neutralisationsmittel verwenden.
Kontaminiertes Material vorschriftsmäßig als Abfall entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Abfallbehandlungsmethoden
Ungereinigte Verpackungen:
· Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Lagern Sie dieses Produkt an einem gut belüfteten Ort. Behälter nicht direkter Sonneneinstrahlung aussetzen.
Haltbarkeit: 2 Jahre in HDPE-Verpackung.
Kapitel 6
Sonstige Angaben
Unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durch die Arbeitgeber wird die folgende persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorgeschrieben.
EN 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen
EN 166 - Persönlicher Augenschutz - Anforderungen
EN 12941 - Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit einem Helm oder einer Haube - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 14605 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien - Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzanzüge mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder spraydichten (Typ 4) Verbindungen zwischen den Teilen der Kleidung, einschließlich der Kleidungsstücke, die nur einen Schutz für Teile des Körpers gewähren (Typen PB [3] und PB [4])
Bitte beachten Sie, dass für die Risikobewertung des Biozidprodukts der europäische Referenzwert von 1,25 mg/m3 für den Wirkstoff Wasserstoffperoxid (CAS-Nr.: 7722-84-1) verwendet wurde. Es können niedrigere nationale Grenzwerte gelten.
Hinweis zu den "Anwenderkategorie(n)": Unter berufsmäßigen Verwendern (einschließlich industriellen Verwendern) sind geschulte berufsmäßige Verwender zu verstehen, wenn dies in den nationalen Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist.
| ENDE | |