|
Beschluss (EU) 2025/2057 der Kommission vom 14. Oktober 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (IOR) in Bezug auf die Streichung der Kategorie "gewöhnliches natives Olivenöl" aus Anhang B des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt
(ABl. L 2025/2057 vom 15.10.2025)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/848 des Rates vom 17. Mai 2019 über den Abschluss des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven im Namen der Europäischen Union 1, insbesondere auf Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Union ist Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven (im Folgenden "Übereinkommen"), das im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2016/1892 des Rates 2 im Namen der Union am 18. November 2016 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet wurde. Das Übereinkommen trat gemäß seinem Artikel 31 Absatz 2 am 1. Januar 2017 vorläufig in Kraft und wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2019/848 abgeschlossen.
(2) Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Übereinkommens fasst der Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (im Folgenden der "Rat der Mitglieder") Beschlüsse, durch die das Übereinkommen geändert wird.
(3) Artikel 19 Absatz 2 des Übereinkommens ermächtigt den Rat der Mitglieder, alle von ihm für notwendig oder zweckmäßig erachteten Änderungen der Bezeichnungen und Begriffsbestimmungen für Olivenöle, Oliventresteröle und Tafeloliven in den Anhängen B und C dieses Übereinkommens vorzunehmen.
(4) Auf der 115. Tagung des Rates der Mitglieder vom 8. Juni 2022 wurde vereinbart, die Kategorie "gewöhnliches natives Olivenöl" ab dem 1. Januar 2026 aus Anhang B des Übereinkommens zu streichen. Die Union unterstützte diese Änderung, wie im Beschluss (EU) 2022/2103 des Rates 3. festgehalten.
(5) Am 8. Juli 2025 beantragten acht IOR-Mitglieder auf der 121. Tagung des Rates der Mitglieder eine Verlängerung der Frist für die Streichung der Kategorie "gewöhnliches natives Olivenöl".
(6) Der Rat der Mitglieder kam überein, gemäß Artikel 19 Absatz 2 des Übereinkommens einen Vorschlag für eine spätere Streichung der Kategorie "gewöhnliches natives Olivenöl" aus Anhang B des Übereinkommens mit Wirkung vom 1. Januar 2028 zu prüfen.
(7) Der Änderungsvorschlag wurde dem Rat im Einklang mit Artikel 4 des Beschlusses (EU) 2019/848 vorgelegt, und es gab keine Sperrminorität, die Einwände gegen die Änderungen erhob.
(8) Der Beschluss sollte am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
(9) Der Rat der Mitglieder hat beschlossen, die vorgeschlagene Änderung im Wege eines Schriftwechsels zu billigen, der vor seiner nächsten ordentlichen Tagung im November 2025 eingeleitet wird. Die Änderung von Anhang B des Übereinkommens sollte im Namen der Union genehmigt werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Änderung von Anhang B zur Streichung der Kategorie "gewöhnliches natives Olivenöl" aus Anhang B des Internationalen Übereinkommens über Olivenöl und Tafeloliven ab dem 1. Januar 2028 wird im Namen der Union im Rahmen eines Verfahrens zur Annahme durch den Rat der Mitglieder durch einen Schriftwechsel unterstützt, der vor seiner nächsten ordentlichen Tagung im November 2025 oder im Rahmen der 122. Tagung des Rates der Mitglieder im November 2025 eingeleitet wird.
Der Entwurf des Beschlusses des Internationalen Olivenrates zur Genehmigung dieser Änderung ist diesem Beschluss als Anhang beigefügt.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 14. Oktober 2025
2) Beschluss (EU) 2016/1892 des Rates vom 10. Oktober 2016 über die Unterzeichnung - im Namen der Europäischen Union - und die vorläufige Anwendung des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven (ABl. L 293 vom 28.10.2016 S. 2. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2016/1892/oj).
3) Beschluss (EU) 2022/2103 des Rates vom 13. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates in Bezug auf die Streichung der Kategorie "gewöhnliches natives Olivenöl" aus Anhang B des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt (ABl. L 283 vom 03.11.2022 S. 13. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/2103/oj).
| Beschluss DEC-III.1/122-VI/2025 zur Streichung der Bezeichnung "gewöhnliches natives Olivenöl" und der Begriffsbestimmung aus Anhang B des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven | Anhang |
Der Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates -
Gestützt auf das Internationale Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven, insbesondere auf Artikel 1 "Ziele des Übereinkommens" und Kapitel VI "Bestimmungen über die Festlegung von Normen", insbesondere auf Artikel 19 Absatz 2;
In der Erwägung, dass die Normen für Olivenöl aktualisiert werden müssen, um den internationalen Handel zu erleichtern und Missverständnisse zu vermeiden, und angesichts der Tatsache, dass es wichtig ist, den IOR-Mitgliedstaaten eine Übergangsfrist für die Umsetzung dieser Änderungen einzuräumen;
beschließt:
Madrid (Spanien), XX. Oktober 2025
| ENDE | |