Durchführungsverordnung (EU) 2025/2104 der Kommission vom 21. Oktober 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2029 hinsichtlich verwaltungstechnischer Änderungen der Unionszulassung für das Biozidprodukt "CVAS Disinfectant product based on Propan-2-ol"
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/2104 vom 22.10.2025)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur (Nicht-)Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 50 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 29. November 2019 wurde der CVAS Development GmbH mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2029 der Kommission 2 eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0020461-0000 für die Bereitstellung des Biozidprodukts "CVAS Disinfectant product based on Propan-2-ol" auf dem Markt und für dessen Verwendung erteilt. Der Anhang der genannten Durchführungsverordnung enthält eine Zusammenfassung der Produkteigenschaften dieses Biozidprodukts.
(2) Am 30. November 2022 und 11. Februar 2025 übermittelte die CVAS Development GmbH der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission 3 Notifizierungen verwaltungstechnischer Änderungen der Unionszulassung für das Biozidprodukt "CVAS Disinfectant product based on Propan-2-ol" im Sinne von Titel 1 des Anhangs der genannten Verordnung. Die Notifizierungen wurden mit den Nummern BC-QB082302-54 und BC-CC104178-64 in das Register für Biozidprodukte (im Folgenden "Register") eingetragen. Die notifizierten vorgeschlagenen Änderungen der genannten Zulassung betreffen Änderungen der Anschrift des Zulassungsinhabers, Änderungen der Anschrift eines der Hersteller des Biozidprodukts und die Hinzufügung zweier Produktionsstätten.
(3) Am 10. Januar 2023 und 18. März 2025 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 Stellungnahmen 4 zu den notifizierten verwaltungstechnischen Änderungen der Unionszulassung für das Biozidprodukt "CVAS Disinfectant product based on Propan-2-ol". In ihren Stellungnahmen gelangt die Agentur zu dem Schluss, dass es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen um verwaltungstechnische Änderungen nach Artikel 50 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und gemäß Titel 1 Abschnitte 1 und 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 handelt und dass die Voraussetzungen des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 nach der Umsetzung der Änderungen weiterhin erfüllt sein werden.
(4) Am 18. März 2025 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 eine überarbeitete Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften der Unionszulassung für das Biozidprodukt "CVAS Disinfectant product based on Propan-2-ol" in allen Amtssprachen der Union, die alle beantragten verwaltungstechnischen Änderungen abdeckt.
(5) Die Kommission schließt sich den Stellungnahmen der Agentur an und hält es daher für angezeigt, die Unionszulassung für das Biozidprodukt "CVAS Disinfectant product based on Propan-2-ol" zu ändern und die von der CVAS Development GmbH beantragten verwaltungstechnischen Änderungen vorzunehmen.
(6) Mit Ausnahme der verwaltungstechnischen Änderungen bleiben alle anderen Informationen, die in der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2029 enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "CVAS Disinfectant product based on Propan-2-ol" aufgeführt sind, unverändert.
(7) Im Interesse der Klarheit und zur Erleichterung des Zugangs für Verwender und interessierte Kreise zur konsolidierten Fassung der von der Agentur zu veröffentlichenden Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften sollte der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2029 vollständig ersetzt werden. Wegen einer im Februar 2024 vorgenommenen Änderung des für die Erstellung der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Register verwendeten Formats sollte die Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im genannten Anhang auch einige kleinere redaktionelle und gestalterische Änderungen umfassen.
(8) Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/2029 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2029 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 21. Oktober 2025
2) Durchführungsverordnung (EU) 2019/2029 der Kommission vom 29. November 2019 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt "CVAS Disinfectant product based on Propan-2-ol" (ABl. L 313 vom 04.12.2019 S. 41, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/2029/oj).
3) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.04.2013 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).
4) Stellungnahmen der ECHA Nrn. UAD-C-1635714-34-00/F und UAD-C-1810381-35-00/F vom 10. Januar 2023 bzw. 18. März 2025 zu verwaltungstechnischen Änderungen der Unionszulassung für das Biozidprodukt "CVAS Disinfectant product based on Propan-2-ol"; https://echa.europa.eu/documents/10162/3443008/opinion_for_ua-admin_changes_bc-qb082302-54_en.pdf/4d1b6b3f-e7d9-1891-c6f8-d33708602bd0?t=1686103139710 und https://echa.europa.eu/documents/10162/95571017/ua_adc_echa-opinion_bc-cc104178-64_en.pdf/cbae0e96-6933-67ee-5d70-0da3e1fd6a0e?t=1742289737846.
| Anhang |
Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts
CVAS Disinfectant product based on Propan-2-ol
Produktart(en)
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
PT04: Lebens- und Futtermittelbereich
Zulassungsnummer: EU-0020461-0000
R4BP-Assetnummer: EU-0020461-0000
Kapitel 1
Administrative Informationen
1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts
| Handelsname(n) | CVAS Disinfectant product based on Propan-2-ol calgonit DS 622 R 3000 SCHNELLDESINFEKTION IPADES 70 Alpha Septin Blu-Sept Disinfect home Schnell Des Disinfect Rapid Bakt-Ex Pur Bakt-Ex Rapid ROTIE-DES quick Bactazol I Dezynfektator EOSSAN-Desinfektionsspray-Fluid FS-7-Spray Gartengeräte Hygiene Spray NeudoClean Hygiene Spray |
1.2. Zulassungsinhaber
| Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | CVAS Development GmbH |
| Anschrift | Am Hafen 16 68526 Ladenburg Deutschland | |
| Zulassungsnummer | EU-0020461-0000 | |
| R4BP-Assetnummer | EU-0020461-0000 | |
| Datum der Zulassung | 24. Dezember 2019 | |
| Ablauf der Zulassung | 30. November 2029 |
1.3. Hersteller des Produkts
| Name des Herstellers | Brenntag GmbH |
| Anschrift des Herstellers | Messeallee 11 45131 Essen Deutschland |
| Standort der Produktionsstätten | Brenntag GmbH Am Nordseekai 22 73207 Plochingen Deutschland |
| Name des Herstellers | ACT GmbH |
| Anschrift des Herstellers | Weidenweg 12 73087 Bad Boll Deutschland |
| Standort der Produktionsstätten | ACT GmbH Weidenweg 12 73087 Bad Boll Deutschland |
| Name des Herstellers | Meyer Chemie GmbH & Co. KG |
| Anschrift des Herstellers | Werkstr 25 32130 Enger Deutschland |
| Standort der Produktionsstätten | Meyer Chemie GmbH & Co. KG Werkstr 25 32130 Enger Deutschland |
| Name des Herstellers | Calvatis GmbH |
| Anschrift des Herstellers | Am Hafen 16 68526 Ladenburg Deutschland |
| Standort der Produktionsstätten | Calvatis GmbH Am Hafen 16 68526 Ladenburg Deutschland |
| Name des Herstellers | Arthur Schopf Hygiene GmbH & Co. KG |
| Anschrift des Herstellers | Pfaffensteinstr. 1 83115 Neubeuern Deutschland |
| Standort der Produktionsstätten | Arthur Schopf Hygiene GmbH & Co. KG Pfaffensteinstr. 1 83115 Neubeuern Deutschland |
1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
| Wirkstoff | Propan-2-ol |
| Name des Herstellers | Shell Nederland Raffinaderij B.V. |
| Anschrift des Herstellers | Vondelingenweg 601 3196 KK, Vodelingenenplaat Rotterdam Niederlande (die) |
| Standort der Produktionsstätten | Shell Nederland Raffinaderij B.V. site 1 Vondelingenweg 601 3196 KK, Vodelingenenplaat Rotterdam Niederlande (die) |
| Wirkstoff | Propan-2-ol |
| Name des Herstellers | ExxonMobil |
| Anschrift des Herstellers | 4999 Scenic Highway LA 70897 Baton Rouge, Louisana Vereinigte Staaten (die) |
| Standort der Produktionsstätten | ExxonMobil site 1 4999 Scenic Highway LA 70897 Baton Rouge, Louisana Vereinigte Staaten (die) |
| Wirkstoff | Propan-2-ol |
| Name des Herstellers | INEOS Solvents Germany GmbH |
| Anschrift des Herstellers | Römerstraße 733 47443 Moers Deutschland |
| Standort der Produktionsstätten | INEOS Solvents Germany GmbH site 1 Römerstraße 733 47443 Moers Deutschland |
Kapitel 2
Produktzusammensetzung und -formulierung
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Propan-2-ol | Wirkstoff | 67-63-0 | 200-661-7 | 61,25 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung
Andere Flüssigkeit (gebrauchsfertig)
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise
| Gefahrenhinweise | H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. |
| Sicherheitshinweise | P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P233: Behälter dicht verschlossen halten. P261: Einatmen von Dampf vermeiden. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280: Augenschutz tragen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztliche(n) Ärztlichen Rat einholen hinzuziehen. P403 + P235: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt in /Behälter entsprechend den vor Ort geltenden Bestimmungen entsorgen. P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P370 + P378: Bei Brand: Alkoholbeständigen Schaum zum Löschen verwenden. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en)
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Anwendung 1 - Desinfektion kleiner Oberflächen bei Anwendung als Produkt der Produktart 2 durch nicht berufsmäßige Anwender
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bacteria Entwicklungsstadium: Alle Wissenschaftlicher Name: Hefen |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Desinfektion nicht poröser Oberflächen im Haushalt. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Sprühen / Sprühen und Wischen / Gießen und Wischen
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 40-50 ml/m2 - Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: - |
| Anwenderkategorie(n) | Breite Öffentlichkeit (nicht-berufsmäßige Verwender) |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Der Zulassungsinhaber muss die typische Anwendungsmenge in einfacher, leicht verständlicher Form auf dem Etikett angeben:
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe Abschnitt 5.2
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe Abschnitt 5.3
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe Abschnitt 5.4
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe Abschnitt 5.5
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2: Anwendung 2 - Desinfektion kleiner Oberflächen bei Anwendung als Produkt der Produktart 2 durch berufsmäßige Anwender
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bacteria Entwicklungsstadium: Alle Wissenschaftlicher Name: Hefen |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Desinfektion nicht poröser Oberflächen in den Bereichen Industrie, Kleinbetriebe, Haushalt und öffentliche Einrichtungen. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Sprühen / Sprühen und Wischen / Gießen und Wischen
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 40-50 ml/m2 - Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: - |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe Abschnitt 5.1
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe Abschnitt 5.3
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe Abschnitt 5.4
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe Abschnitt 5.5
4.3. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 3: Anwendung 3 - Desinfektion kleiner Oberflächen bei Anwendung als Produkt der Produktart 4 durch nicht berufsmäßige Anwender
| Produktart | PT04: Lebens- und Futtermittelbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bacteria Entwicklungsstadium: Alle Wissenschaftlicher Name: Hefen |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Desinfektion nicht poröser Oberflächen in Küchen. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Sprühen / Sprühen und Wischen / Gießen und Wischen
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 40-50 ml/m2 - Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: - |
| Anwenderkategorie(n) | Breite Öffentlichkeit (nicht-berufsmäßige Verwender) |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe Abschnitt 5.2.
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe Abschnitt 5.3
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe Abschnitt 5.4
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe Abschnitt 5.5
4.4. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 4: Anwendung 4 - Desinfektion kleiner Oberflächen bei Anwendung als Produkt der Produktart 4 durch berufsmäßige Anwender
| Produktart | PT04: Lebens- und Futtermittelbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bacteria Entwicklungsstadium: Alle Wissenschaftlicher Name: Hefen |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Desinfektion nicht poröser Oberflächen in Kantinen oder Küchen, in der lebensmittelverarbeitenden Industrie (einschließlich Brauereien). |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Sprühen / Sprühen und Wischen / Gießen und Wischen
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 40-50 ml/m2 - Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: - |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe Abschnitt 5.3
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe Abschnitt 5.4
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe Abschnitt 5.5
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung 1
5.1. Gebrauchsanweisung
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Erste Hilfe:
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Unbenutztes Produkt und Verpackung am Ende der Behandlung entsprechend den örtlichen Vorschriften entsorgen.
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Kühl lagern (nicht über 30°C) und vor Frost schützen.
Haltbarkeit: 24 Monate.
Kapitel 6
Sonstige Angaben
Tatsächlich würde H319 P280 auslösen (Augen-/Gesichtsschutz tragen). Für die nicht-professionelle Nutzung kann jedoch eine korrekte Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung nicht vorausgesetzt werden. Basierend auf einer qualitativen Risikobewertung wird ein zusätzlicher Hinweis (Kennzeichnung) mit "Augenkontakt vermeiden" und den weiteren Sicherheitshinweisen P305 + P351 + P338 und P337 + P313 als ausreichend angesehen, um den nicht-professionellen Anwender vor dem entsprechenden Risiko zu schützen.
H319 löst zudem P264 aus (... nach Gebrauch gründlich waschen). Dieser Sicherheitshinweis ist ebenfalls nicht erforderlich, da Propan-2-ol und das formulierte Biozidprodukt sehr flüchtig sind und schnell von kontaminierter Haut verdampfen. Daher ist das Waschen der Hände oder anderer Körperteile nicht notwendig.
H336 würde P304 + P340 auslösen (BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für eine bequeme Atmung sorgen.). Gemäß der Leitlinie zur Kennzeichnung und Verpackung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (2016) wird diese Sicherheitshinweis als optional betrachtet. Aufgrund der geringen Gefahr durch akute Einatmung des Biozidprodukts ist dieser Sicherheitshinweis nicht erforderlich.
| ENDE |