Durchführungsverordnung (EU) 2025/2137 der Kommission vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 hinsichtlich verwaltungstechnischer Änderungen an der Unionszulassung für das Biozidprodukt "SANICALCO Q"
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/2137 vom 24.10.2025)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur (Nicht-)Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 50 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 13. Juni 2024 wurde Carmeuse Europe SA mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 der Kommission 2 eine Unionszulassung mit der Nummer EU-0029399-0000 für das Inverkehrbringen und die Verwendung des Biozidprodukts "SANICALCO Q" erteilt. Der Anhang der genannten Durchführungsverordnung enthält die Zusammenfassung der Eigenschaften für das genannte Biozidprodukt.
(2) Am 26. Mai 2025 übermittelte Carmeuse Europe SA der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission 3 eine Notifizierung verwaltungstechnischer Änderungen der Unionszulassung für das Biozidprodukt "SANICALCO Q" im Sinne von Titel 1 des Anhangs der genannten Verordnung. Die Notifizierung wurde unter der Nummer BC-JE106093-61 in das Register für Biozidprodukte (im Folgenden "Register") eingetragen. Die notifizierten Änderungsvorschläge der Zulassung betreffen Änderungen an dem Namen des Biozidprodukts sowie an den Handelsnamen.
(4) Am 17. Juni 2025 legte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 eine Stellungnahme 4 zu den notifizierten verwaltungstechnischen Änderungen an der Unionszulassung für das Biozidprodukt "SANICALCO Q" zusammen mit einer überarbeiteten Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts vor. In der Stellungnahme kommt die Agentur zu dem Schluss, dass es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen um verwaltungstechnische Änderungen nach Artikel 50 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und gemäß Titel 1 Abschnitt 1 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 handelt und dass die Bedingungen des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 nach der Umsetzung der Änderungen weiterhin erfüllt sein werden.
(5) Am 17. Juni 2025 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 eine überarbeitete Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften der Unionszulassung für das Biozidprodukt "SANICALCO Q" in allen Amtssprachen der Union, die alle beantragten verwaltungstechnischen Änderungen abdeckt.
(6) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und hält es daher für angezeigt, die Unionszulassung für das Biozidprodukt "SANICALCO Q" dahin gehend zu ändern, dass die von Carmeuse Europe SA. beantragten verwaltungstechnischen Änderungen vorgenommen werden.
(7) Mit Ausnahme der verwaltungstechnischen Änderungen bleiben alle anderen Informationen, die in der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften für "SANICALCO Q" aufgeführt sind, unverändert.
(8) Im Interesse der Klarheit und zur Erleichterung des Zugangs für Verwender und interessierte Kreise zur konsolidierten Fassung der von der Agentur zu veröffentlichenden Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften sollte der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 vollständig ersetzt werden. Wegen einer im Februar 2024 vorgenommenen Änderung des für die Erstellung der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Register verwendeten Formats sollte die Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im genannten Anhang auch einige kleinere redaktionelle und gestalterische Änderungen umfassen.
(9) Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 22. Oktober 2025
2) Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 der Kommission vom 13. Juni 2024 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt SANICALCO Q gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates. (ABl. L, 2024/1674, 14.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1674/oj).
3) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.04.2013 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).
4) Stellungnahme der ECHA Nr. UAD-C-1828576-13-00/F vom 17. Juni 2025 zu der verwaltungstechnischen Änderung der Unionszulassung für das Biozidprodukt "SANICALCO Q", https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.
| Anhang |
Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts
SANACALCO Q
Produktart(en)
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
PT03: Hygiene im Veterinärbereich
Zulassungsnummer: EU-0029399-0000
R4BP-Assetnummer: EU-0029399-0000
Kapitel 1
Administrative Informationen
1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts
| Handelsname(n) | SANACALCO Q SANACALCO CODECAL |
1.2. Zulassungsinhaber
| Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | CARMEUSE EUROPE S.A. |
| Anschrift | Boulevard de Lauzelle, 65 1348 Ottignies Louvain-La-Neuve BE | |
| Zulassungsnummer | EU-0029399-0000 | |
| R4BP-Assetnummer | EU-0029399-0000 | |
| Datum der Zulassung | 4. Juli 2024 | |
| Ablauf der Zulassung | 30. November 2033 |
1.3. Hersteller des Produkts
| Name des Herstellers | Carmeuse Chaux | |||
| Anschrift des Herstellers | 215 route d'Arras 62320 Bois Bernard Frankreich | |||
| Standort der Produktionsstätten | Carmeuse Chaux site 1.215 route d'Arras 62320 Bois Bernard Frankreich | |||
| Name des Herstellers | Carmeuse Czech Republic s.r.o. | |||
| Anschrift des Herstellers | Mokrá 359, Mokrá 664 04 Mokrá, Tschechien | |||
| Standort der Produktionsstätten | Carmeuse Czech Republic s.r.o. site 1 závod Vápenka Mokrá, Mokrá 359.664 04 Mokrá, Tschechien | |||
| Name des Herstellers | Carmeuse Holding Srl | |||
| Anschrift des Herstellers | Str.Carierei Nr.127A 500047 Brasov Rumänien | |||
| Standort der Produktionsstätten |
| |||
| Name des Herstellers | Carmeuse Hungaria kft | |||
| Anschrift des Herstellers | HRSZ 064/1 7827 Beremend Ungarn | |||
| Standort der Produktionsstätten | Carmeuse Hungaria kft site 1 HRSZ 064/1 7827 Beremend Ungarn | |||
| Name des Herstellers | Carmeuse SA | |||
| Anschrift des Herstellers | Rue du Château 13a 5300 Seilles Belgien | |||
| Standort der Produktionsstätten |
| |||
| Name des Herstellers | Carmeuse Slovakia s.r.o. | |||
| Anschrift des Herstellers | - 04911 Slavec Slowakei | |||
| Standort der Produktionsstätten |
|
1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
| Wirkstoff | Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk | |||
| Name des Herstellers | Carmeuse Chaux | |||
| Anschrift des Herstellers | 215 route d'Arras 62320 Bois Bernard Frankreich | |||
| Standort der Produktionsstätten | Carmeuse Chaux site 1.215 route d'Arras 62320 Bois Bernard Frankreich | |||
| Wirkstoff | Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk | |||
| Name des Herstellers | Carmeuse Czech Republic s.r.o. | |||
| Anschrift des Herstellers | závod Vápenka Mokrá, Mokrá 359, 664 04 Mokrá Tschechien | |||
| Standort der Produktionsstätten | Carmeuse Czech Republic s.r.o. site 1 závod Vápenka Mokrá, Mokrá 359, 664 04 Mokrá Tschechien | |||
| Wirkstoff | Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk | |||
| Name des Herstellers | Carmeuse Holding Srl | |||
| Anschrift des Herstellers | Str.Carierei Nr.127A, 500047 Brasov Rumänien | |||
| Standort der Produktionsstätten |
| |||
| Wirkstoff | Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk | |||
| Name des Herstellers | Carmeuse Hungaria kft | |||
| Anschrift des Herstellers | HRSZ 064/1, 7827 Beremend Ungarn | |||
| Standort der Produktionsstätten | Carmeuse Hungaria kft site 1 HRSZ 064/1, 7827 Beremend Ungarn | |||
| Wirkstoff | Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk | |||
| Name des Herstellers | Carmeuse SA | |||
| Anschrift des Herstellers | Rue du Château 13a, 5300 Seilles Belgien | |||
| Standort der Produktionsstätten |
| |||
| Wirkstoff | Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk | |||
| Name des Herstellers | Carmeuse Slovakia s.r.o | |||
| Anschrift des Herstellers | závod Vápenka Slavec 179, 04911 Slavec Slowakei | |||
| Standort der Produktionsstätten |
|
Kapitel 2
Produktzusammensetzung und -formulierung
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk | Wirkstoff | 1305-78-8 | 215-138-9 | 100 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung
DP Staub
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise
| Gefahrenhinweise | H315: Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen. EUH014: Reagiert heftig mit Wasser. |
| Sicherheitshinweise | P261: Einatmen von Staub vermeiden. P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz und Gesichtsschutz tragen. P302 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser Wasser. P321: Spezifische Behandlung (siehe Anweisungen auf diesem Kennzeichnungsetikett). P332 + P313: Bei Hautreizung: Ärztliche(n) Ärztlichen Rat einholen hinzuziehen. P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501: Behälter in gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en)
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Desinfektion von Klärschlamm
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Endoparasiten Trivialname: Parasitäre Würmer (Wurmeier) Entwicklungsstadium: - |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: automatische Direktanwendung Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird in den Klärschlamm dosiert und mit einem Mixer vermischt. Das Trockenprodukt wird in einem offenen Mischer mit dem Klärschlamm vermischt.Das Produkt sollte vollautomatisiert verladen werden. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,15-1,5 kg Produkt / kg Trockengewicht der Substanz; typischer Trockenfeststoffgehalt - 12-25 % im Klärschlamm - Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Die Aufwandmenge muss ausreichend sein, um während der Kontaktzeit einen pH-Wert von > 12 und eine Temperatur von > 50 °C aufrechtzuerhalten. Kontaktzeit: 24 Stunden |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Schüttgut Pulver Big Bags oder Säcke (mit Innenschicht aus Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE)): 500-1.200 kg |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
-
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2: Desinfektion von Gülle und Stallmist
| Produktart | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Endoparasiten Trivialname: Parasitäre Würmer (Wurmeier) Entwicklungsstadium: - |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: automatische Direktanwendung Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird mit der Gülle oder dem Stallmist vermischt. Das Produkt wird in die Gülle oder den Stallmist dosiert und mit einem Mixer vermischt.Das Produkt sollte vollautomatisiert verladen werden. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge:
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Schüttgut Pulver Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500-1.200 kg |
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
-
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
4.3. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 3: Desinfektion von Bodenflächen in Innenräumen von Tierunterkünften und Transportmitteln
| Produktart | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Hefen Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Pilze Trivialname: Pilze Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: - |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: direkte Anwendung Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird manuell oder automatisiert direkt auf den Boden von Tierställen aufgetragen. Manuelles Ausbringen mit einer Schaufel oder halbautomatisiertes Ausbringen mit einem Streugerät (z.B. Kreiselstreuer). |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 800 g Produkt / m2
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Schüttgut Pulver Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500-1.200 kg Papiersäcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 25 kg |
4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
A. Auf Betonböden:
B. Auf gestampfter Erde:
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Nur für den Tiertransport: Fahrzeug nach dem Bürsten abspülen und reinigen.
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
4.4. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 4: Desinfektion von Böden von Tierfreigehegen
| Produktart | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Hefen Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Pilze Trivialname: Pilze Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Viren Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: - |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: direkte Anwendung Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird manuell oder automatisiert direkt auf die Oberflächen (Böden) von Tiergehegen aufgetragen. Manuelles Ausbringen mit einer Schaufel oder halbautomatisiertes Ausbringen mit einem Streugerät (z.B. Kreiselstreuer). |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 600-800 g Produkt /m2
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Schüttgut Pulver Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500-1.200 kg Papiersäcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 25 kg |
4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Vor der Einführung neuer Tiere:
Nicht bei Wind oder Regen anwenden.
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung 1
5.1. Gebrauchsanweisung
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Kapitel 6
Sonstige Angaben
Vollständige Titel der EN-Normen und Rechtsvorschriften, auf die in den Abschnitten 4.1.2 - 4.4.2 Bezug genommen wird:
EN 149 - Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz vor Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung;
EN 374 - EN ISO 374-1:2018: Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen. Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken;
EN 13982 - Schutzkleidung zum Einsatz gegen feste Partikel - Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung zum Schutz des gesamten Körpers vor festen Partikeln in der Luft;
EN 14387 - EN 14387:2021: Atemschutzgeräte - Gasfilter und Kombinationsfilter - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung;
EN 14126 - BS EN 14126: 2003 - Schutzkleidung. Leistungsanforderungen und Prüfmethoden für Schutzkleidung gegen Infektionserreger;
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).
| ENDE |