Durchführungsverordnung (EU) 2025/2137 der Kommission vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 hinsichtlich verwaltungstechnischer Änderungen an der Unionszulassung für das Biozidprodukt "SANICALCO Q"

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/2137 vom 24.10.2025)



Ergänzende Informationen
Liste zur (Nicht-)Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012)

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 50 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 13. Juni 2024 wurde Carmeuse Europe SA mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 der Kommission 2 eine Unionszulassung mit der Nummer EU-0029399-0000 für das Inverkehrbringen und die Verwendung des Biozidprodukts "SANICALCO Q" erteilt. Der Anhang der genannten Durchführungsverordnung enthält die Zusammenfassung der Eigenschaften für das genannte Biozidprodukt.

(2) Am 26. Mai 2025 übermittelte Carmeuse Europe SA der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission 3 eine Notifizierung verwaltungstechnischer Änderungen der Unionszulassung für das Biozidprodukt "SANICALCO Q" im Sinne von Titel 1 des Anhangs der genannten Verordnung. Die Notifizierung wurde unter der Nummer BC-JE106093-61 in das Register für Biozidprodukte (im Folgenden "Register") eingetragen. Die notifizierten Änderungsvorschläge der Zulassung betreffen Änderungen an dem Namen des Biozidprodukts sowie an den Handelsnamen.

(4) Am 17. Juni 2025 legte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 eine Stellungnahme 4 zu den notifizierten verwaltungstechnischen Änderungen an der Unionszulassung für das Biozidprodukt "SANICALCO Q" zusammen mit einer überarbeiteten Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts vor. In der Stellungnahme kommt die Agentur zu dem Schluss, dass es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen um verwaltungstechnische Änderungen nach Artikel 50 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und gemäß Titel 1 Abschnitt 1 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 handelt und dass die Bedingungen des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 nach der Umsetzung der Änderungen weiterhin erfüllt sein werden.

(5) Am 17. Juni 2025 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 eine überarbeitete Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften der Unionszulassung für das Biozidprodukt "SANICALCO Q" in allen Amtssprachen der Union, die alle beantragten verwaltungstechnischen Änderungen abdeckt.

(6) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und hält es daher für angezeigt, die Unionszulassung für das Biozidprodukt "SANICALCO Q" dahin gehend zu ändern, dass die von Carmeuse Europe SA. beantragten verwaltungstechnischen Änderungen vorgenommen werden.

(7) Mit Ausnahme der verwaltungstechnischen Änderungen bleiben alle anderen Informationen, die in der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften für "SANICALCO Q" aufgeführt sind, unverändert.

(8) Im Interesse der Klarheit und zur Erleichterung des Zugangs für Verwender und interessierte Kreise zur konsolidierten Fassung der von der Agentur zu veröffentlichenden Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften sollte der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 vollständig ersetzt werden. Wegen einer im Februar 2024 vorgenommenen Änderung des für die Erstellung der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Register verwendeten Formats sollte die Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im genannten Anhang auch einige kleinere redaktionelle und gestalterische Änderungen umfassen.

(9) Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 22. Oktober 2025

1) ABl. L 167 vom 27.06.2012 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/528/oj.

2) Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 der Kommission vom 13. Juni 2024 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt SANICALCO Q gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates. (ABl. L, 2024/1674, 14.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1674/oj).

3) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.04.2013 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).

4) Stellungnahme der ECHA Nr. UAD-C-1828576-13-00/F vom 17. Juni 2025 zu der verwaltungstechnischen Änderung der Unionszulassung für das Biozidprodukt "SANICALCO Q", https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.

.

Anhang

Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts

SANACALCO Q

Produktart(en)

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

PT03: Hygiene im Veterinärbereich

Zulassungsnummer: EU-0029399-0000

R4BP-Assetnummer: EU-0029399-0000

Kapitel 1
Administrative Informationen

1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts

Handelsname(n) SANACALCO Q
SANACALCO CODECAL

1.2. Zulassungsinhaber

Name und Anschrift des Zulassungsinhabers Name CARMEUSE EUROPE S.A.
Anschrift Boulevard de Lauzelle, 65 1348 Ottignies Louvain-La-Neuve BE
Zulassungsnummer EU-0029399-0000
R4BP-Assetnummer EU-0029399-0000
Datum der Zulassung 4. Juli 2024
Ablauf der Zulassung 30. November 2033

1.3. Hersteller des Produkts

Name des Herstellers Carmeuse Chaux
Anschrift des Herstellers 215 route d'Arras 62320 Bois Bernard Frankreich
Standort der Produktionsstätten Carmeuse Chaux site 1.215 route d'Arras 62320 Bois Bernard Frankreich
Name des Herstellers Carmeuse Czech Republic s.r.o.
Anschrift des Herstellers Mokrá 359, Mokrá 664 04 Mokrá, Tschechien
Standort der Produktionsstätten Carmeuse Czech Republic s.r.o. site 1 závod Vápenka Mokrá, Mokrá 359.664 04 Mokrá, Tschechien
Name des Herstellers Carmeuse Holding Srl
Anschrift des Herstellers Str.Carierei Nr.127A 500047 Brasov Rumänien
Standort der Produktionsstätten
Carmeuse Holding Srl site 1 Str Garii 2 135100 Fieni Rumänien
Carmeuse Holding Srl site 2 Str Principala 1 337457 Com. Soimus Rumänien
Carmeuse Holding Srl site 3 Valea Mare Privat 117805 Campulung Rumänien
Name des Herstellers Carmeuse Hungaria kft
Anschrift des Herstellers HRSZ 064/1 7827 Beremend Ungarn
Standort der Produktionsstätten Carmeuse Hungaria kft site 1 HRSZ 064/1 7827 Beremend Ungarn
Name des Herstellers Carmeuse SA
Anschrift des Herstellers Rue du Château 13a 5300 Seilles Belgien
Standort der Produktionsstätten
Carmeuse SA site 1 Rue de Boudjesse 1 5070 Aisemont Belgien
Carmeuse SA site 2 Rue du Val Notre Dame 300 4520 Moha Belgien
Carmeuse SA site 3 Rue du Château 13a 5300 Seilles Belgien
Name des Herstellers Carmeuse Slovakia s.r.o.
Anschrift des Herstellers - 04911 Slavec Slowakei
Standort der Produktionsstätten
Carmeuse Slovakia s.r.o. site 1 závod Vápenka Košice, Vstupný areál U.S. Steel 04454 Košice Slowakei
Carmeuse Slovakia s.r.o. site 2 závod Vápenka Slavec, Slavec 179.049 11 Slavec Slowakei

1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

Wirkstoff Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk
Name des Herstellers Carmeuse Chaux
Anschrift des Herstellers 215 route d'Arras 62320 Bois Bernard Frankreich
Standort der Produktionsstätten Carmeuse Chaux site 1.215 route d'Arras 62320 Bois Bernard Frankreich
Wirkstoff Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk
Name des Herstellers Carmeuse Czech Republic s.r.o.
Anschrift des Herstellers závod Vápenka Mokrá, Mokrá 359, 664 04 Mokrá Tschechien
Standort der Produktionsstätten Carmeuse Czech Republic s.r.o. site 1 závod Vápenka Mokrá, Mokrá 359, 664 04 Mokrá Tschechien
Wirkstoff Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk
Name des Herstellers Carmeuse Holding Srl
Anschrift des Herstellers Str.Carierei Nr.127A, 500047 Brasov Rumänien
Standort der Produktionsstätten
Carmeuse Holding Srl site 1 Str Garii 2, 135100 Fieni Rumänien
Carmeuse Holding Srl site 2 Str Principala 1, 337457 Com. Soimus Rumänien
Carmeuse Holding Srl site 3 Valea Mare Pravat, 117805 Campulung Rumänien
Wirkstoff Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk
Name des Herstellers Carmeuse Hungaria kft
Anschrift des Herstellers HRSZ 064/1, 7827 Beremend Ungarn
Standort der Produktionsstätten Carmeuse Hungaria kft site 1 HRSZ 064/1, 7827 Beremend Ungarn
Wirkstoff Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk
Name des Herstellers Carmeuse SA
Anschrift des Herstellers Rue du Château 13a, 5300 Seilles Belgien
Standort der Produktionsstätten
Carmeuse SA site 1 Rue de Boudjesse 1, 5070 Aisemont Belgien
Carmeuse SA site 2 Rue du Val Notre Dame 300, 4520 Moha Belgien
Carmeuse SA site 3 Rue du Château 13a, 5300 Seilles, Belgien
Wirkstoff Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk
Name des Herstellers Carmeuse Slovakia s.r.o
Anschrift des Herstellers závod Vápenka Slavec 179, 04911 Slavec Slowakei
Standort der Produktionsstätten
Carmeuse Slovakia s.r.o site 1 závod Vápenka Slavec 179, 04911 Slavec Slowakei
Carmeuse Slovakia s.r.o site 2 závod Vápenka Košice, Vstupný areál U.S. Steel 0455 Košice Slowakei

Kapitel 2
Produktzusammensetzung und -formulierung

2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts

Trivialname IUPAC-Name Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk Wirkstoff 1305-78-8 215-138-9 100 % (w/w)

2.2. Art(en) der Formulierung

DP Staub

Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise

Gefahrenhinweise H315: Verursacht Hautreizungen.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
H335: Kann die Atemwege reizen.
EUH014: Reagiert heftig mit Wasser.
Sicherheitshinweise P261: Einatmen von Staub vermeiden.
P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen.
P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz und Gesichtsschutz tragen.
P302 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser Wasser.
P321: Spezifische Behandlung (siehe Anweisungen auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P332 + P313: Bei Hautreizung: Ärztliche(n) Ärztlichen Rat einholen hinzuziehen.
P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P501: Behälter in gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.

Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en)

4.1. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1: Desinfektion von Klärschlamm

Produktart PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Wissenschaftlicher Name: Bakterien
Trivialname: Bakterien
Entwicklungsstadium: -
Wissenschaftlicher Name: Endoparasiten
Trivialname: Parasitäre Würmer (Wurmeier)
Entwicklungsstadium: -
Anwendungsbereich(e) Innenverwendung
Anwendungsmethode(n) Methode: automatische Direktanwendung
Detaillierte Beschreibung:
Das Produkt wird in den Klärschlamm dosiert und mit einem Mixer vermischt. Das Trockenprodukt wird in einem offenen Mischer mit dem Klärschlamm vermischt.Das Produkt sollte vollautomatisiert verladen werden.
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit Aufwandmenge:
0,15-1,5 kg Produkt / kg Trockengewicht der Substanz; typischer Trockenfeststoffgehalt - 12-25 % im Klärschlamm - Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
Die Aufwandmenge muss ausreichend sein, um während der Kontaktzeit einen pH-Wert von > 12 und eine Temperatur von > 50 °C aufrechtzuerhalten.
Kontaktzeit: 24 Stunden
Anwenderkategorie(n) Berufsmäßige Verwender
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial Schüttgut Pulver
Big Bags oder Säcke (mit Innenschicht aus Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE)): 500-1.200 kg

4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

-

4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

-

4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

-

4.2. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 2: Desinfektion von Gülle und Stallmist

Produktart PT03: Hygiene im Veterinärbereich
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Wissenschaftlicher Name: Bakterien
Trivialname: Bakterien
Entwicklungsstadium: -
Wissenschaftlicher Name: Viren
Trivialname: Viren
Entwicklungsstadium: -
Wissenschaftlicher Name: Endoparasiten
Trivialname: Parasitäre Würmer (Wurmeier)
Entwicklungsstadium: -
Anwendungsbereich(e) Innenverwendung
Anwendungsmethode(n) Methode: automatische Direktanwendung
Detaillierte Beschreibung:
Das Produkt wird mit der Gülle oder dem Stallmist vermischt. Das Produkt wird in die Gülle oder den Stallmist dosiert und mit einem Mixer vermischt.Das Produkt sollte vollautomatisiert verladen werden.
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit Aufwandmenge:
  • Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
Die Aufwandmenge muss ausreichend sein, um während der Kontaktzeit einen pH-Wert von > 12 und eine Temperatur von > 60 °C aufrechtzuerhalten.
Kontaktzeit: 24 Stunden

Anwenderkategorie(n) Berufsmäßige Verwender
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial Schüttgut Pulver
Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500-1.200 kg

4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

-

4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

-

4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

-

4.3. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 3: Desinfektion von Bodenflächen in Innenräumen von Tierunterkünften und Transportmitteln

Produktart PT03: Hygiene im Veterinärbereich
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Wissenschaftlicher Name: Bakterien
Trivialname: Bakterien
Entwicklungsstadium: -
Wissenschaftlicher Name: Hefen
Trivialname: Hefen
Entwicklungsstadium: -
Wissenschaftlicher Name: Pilze
Trivialname: Pilze
Entwicklungsstadium: -
Wissenschaftlicher Name: Viren
Trivialname: Viren
Entwicklungsstadium: -
Anwendungsbereich(e) Innenverwendung
Anwendungsmethode(n) Methode: direkte Anwendung
Detaillierte Beschreibung:
Das Produkt wird manuell oder automatisiert direkt auf den Boden von Tierställen aufgetragen. Manuelles Ausbringen mit einer Schaufel oder halbautomatisiertes Ausbringen mit einem Streugerät (z.B. Kreiselstreuer).
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit Aufwandmenge:
800 g Produkt / m2
  • Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
Häufigkeit im Tierstall: vor jedem Produktionszyklus.
Häufigkeit bei Tiertransportern: nach jedem Tiertransport.
Kontaktzeit: 48 Stunden

Anwenderkategorie(n) Berufsmäßige Verwender
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial Schüttgut Pulver
Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500-1.200 kg
Papiersäcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 25 kg

4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

A. Auf Betonböden:

  1. Waschen Sie die Oberfläche mit fließendem Wasser;
  2. Etwa 800 g Produkt/m2 auf den feuchten Boden streuen und 0,9 Liter/m2 Wasser hinzufügen;
  3. Mindestens 48 Stunden einwirken lassen.

B. Auf gestampfter Erde:

  1. Oberfläche abbürsten und anfeuchten;
  2. Etwa 800 g Produkt/m2 auf den feuchten Boden streuen und 0,9 Liter/m2 Wasser hinzufügen;
  3. Mindestens 48 Stunden einwirken lassen.

4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

-

4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Nur für den Tiertransport: Fahrzeug nach dem Bürsten abspülen und reinigen.

4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

-

4.4. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 4: Desinfektion von Böden von Tierfreigehegen

Produktart PT03: Hygiene im Veterinärbereich
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Wissenschaftlicher Name: Bakterien
Trivialname: Bakterien
Entwicklungsstadium: -
Wissenschaftlicher Name: Hefen
Trivialname: Hefen
Entwicklungsstadium: -
Wissenschaftlicher Name: Pilze
Trivialname: Pilze
Entwicklungsstadium: -
Wissenschaftlicher Name: Viren
Trivialname: Viren
Entwicklungsstadium: -
Anwendungsbereich(e) Außenverwendung
Anwendungsmethode(n) Methode: direkte Anwendung
Detaillierte Beschreibung:
Das Produkt wird manuell oder automatisiert direkt auf die Oberflächen (Böden) von Tiergehegen aufgetragen. Manuelles Ausbringen mit einer Schaufel oder halbautomatisiertes Ausbringen mit einem Streugerät (z.B. Kreiselstreuer).
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit Aufwandmenge:
600-800 g Produkt /m2
  • Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
Kontaktzeit 48 Stunden
Häufigkeit: maximal zwei Anwendungen pro Jahr.

Anwenderkategorie(n) Berufsmäßige Verwender
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial Schüttgut Pulver
Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500-1.200 kg
Papiersäcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 25 kg

4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Vor der Einführung neuer Tiere:

Nicht bei Wind oder Regen anwenden.

4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

-

4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

-

Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung
1

5.1. Gebrauchsanweisung

5.2. Risikominderungsmaßnahmen

5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Kapitel 6
Sonstige Angaben

Vollständige Titel der EN-Normen und Rechtsvorschriften, auf die in den Abschnitten 4.1.2 - 4.4.2 Bezug genommen wird:

EN 149 - Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz vor Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung;

EN 374 - EN ISO 374-1:2018: Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen. Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken;

EN 13982 - Schutzkleidung zum Einsatz gegen feste Partikel - Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung zum Schutz des gesamten Körpers vor festen Partikeln in der Luft;

EN 14387 - EN 14387:2021: Atemschutzgeräte - Gasfilter und Kombinationsfilter - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung;

EN 14126 - BS EN 14126: 2003 - Schutzkleidung. Leistungsanforderungen und Prüfmethoden für Schutzkleidung gegen Infektionserreger;

Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).

1) Gebrauchsanweisung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Hinweise zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen.
UWS Umweltmanagement GmbH ENDE