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Durchführungsverordnung (EU) 2025/2194 der Kommission vom 28. Oktober 2025 zur Festlegung einer einheitlichen Vorlage, die von den Projektträgern für den Antrag auf Anerkennung eines Projekts im Bereich kritische Rohstoffe als strategisches Projekt gemäß der Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates zu verwenden ist

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/2194 vom 29.10.2025)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 2,

nach Anhörung des mit Artikel 39 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1252 eingesetzten Ausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Verordnung (EU) 2024/1252 sind insbesondere in den Artikeln 6 und 7 die Kriterien für die Anerkennung und für den Antrag auf Anerkennung eines Projekts im Bereich kritische Rohstoffe als strategisches Projekt festgelegt.

(2) Gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1252 ist von den Projektträgern für den Antrag auf Anerkennung eines Projekts im Bereich kritische Rohstoffe als strategisches Projekt eine einheitliche Vorlage zu verwenden.

(3) Mit der einheitlichen Vorlage sollte es für die Projektträger obligatorisch werden, der Kommission alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die benötigt werden, um einen Antrag auf Anerkennung eines Projekts im Bereich kritische Rohstoffe als strategisches Projekt anhand der in Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1252 festgelegten Kriterien zu bewerten.

(4) Um den Antragsprozess zu vereinheitlichen, wird mit der Vorlage in Anhang I dieser Verordnung visuell dargestellt, welche Informationen von den Projektträgern bereitzustellen sind, sowie deren Detaillierungsgrad angegeben. Die Informationen sind in elektronischer Form zu übermitteln.

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Für den Antrag auf Anerkennung eines Projekts im Bereich kritische Rohstoffe als strategisches Projekt gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2024/1252 verwenden die Projektträger die einheitliche Vorlage im Anhang der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 18. November 2025.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 28. Oktober 2025

1) ABl. L 1252 vom 03.05.2024 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj.


.

Einheitliche Vorlage nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1252 Anhang

Das Projekt, das Gegenstand dieses Antrags ist, betrifft einen oder mehrere der in Anhang I der Verordnung (EU) 2024/1252 aufgeführten strategischen Rohstoffe:

[ ] Ja

[ ] Nein

Abschnitt 1: Basisinformationen zum Projekt

Projektbezeichnung Art und Beschreibung des Projekts
 
Phase und Beschreibung der Projektentwicklung
 
Projektlaufzeit (in Jahren) Datum des Produktionsbeginns Volle Produktionskapazität voraussichtlich erreicht am
 
Land Stadt Breitengrad (WGS84) Längengrad (WGS84)
 
Webseite des Projekts
 
 
Kurze Zusammenfassung des Projekts
 
 
UNFC-Klassifikation gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2024/1252
Vollständige UNFC-Klassifikation E-Achse F-Achse G-Achse
 

Abschnitt 2: Informationen, die benötigt werden, um zu beurteilen, ob die in Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1252 aufgeführten Kriterien erfüllt sind

1. Beitrag zur Versorgungssicherheit der Union

a) Informationen zu strategischen Rohstoffen

Bezeichnung des strategischen Rohstoffs bzw. der strategischen Rohstoffe
 
Wie trägt Ihr Projekt zur Versorgungssicherheit der Union hinsichtlich strategischer Rohstoffe und zu den in der Verordnung (EU) 2024/1252 festgelegten Richtwerten bei?
 

Nur bei Förderprojekten:

Bezeichnung und chemische Formel des gewonnenen Rohstoffs
 
Geschätzte Jahresproduktion des gewonnenen Rohstoffs (in Tonnen) Gewicht des Gehalts an strategischen Rohstoffen (in Tonnen)
Beschreiben Sie die Methode(n) zur Bewertung der Reinheit des Konzentrats, die Ressourcenklassifikation und die Zuverlässigkeit der Schätzungen hinsichtlich der Ressourcen.
 

Nur bei Verarbeitungs- und Recyclingprojekten:

Bezeichnung des als Input verwendeten Rohstoffs
 
Jährlicher Rohstoffeinsatz (in Tonnen) Gewicht des Gehalts an strategischen Rohstoffen (in Tonnen)
 
Bezeichnung und chemische Formel des hergestellten strategischen Rohstoffs
 
Jahresproduktion (in Tonnen) Gewicht des Gehalts an strategischen Rohstoffen (in Tonnen)
 


Beschreiben Sie für jeden Produktionsschritt den Stoffinput und die Methoden zur Bewertung des Gehalts an strategischen Rohstoffen.
 

Nur bei Substitutionsprojekten:

Bezeichnung des neuen Stoffs Bezeichnung des zu ersetzenden strategischen Rohstoffs
 
Menge des ersetzten strategischen Rohstoffs (in Tonnen) Jahresproduktion des neuen Stoffs (in Tonnen)
 
Beschreiben Sie das Innovationspotenzial des Projekts.
 

b) Angaben zu Projektträger und Eigentümerstruktur

Name des Projektträgers
 
Land, in dem der Projektträger seinen Sitz hat Anschrift des Projektträgers
  
Website des Projektträgers
 
Ansprechpartner für das Projekt
Vollständiger Name Position E-Mail-Adresse
 
Aktienzeichen des Projektträgers Europäische Teilnehmerkennung (PIC), falls anwendbar
 
Relativer Eigentumsanteil des Projektträgers
 


Beschreiben Sie die Funktionen und Rechte des am Projekt beteiligten Projektträgers.
 


Machen Sie bitte folgende Angaben zum Mutterunternehmen oder zur Holdinggesellschaft, wenn der Projektträger eine Tochtergesellschaft ist.
Name Land, in dem sich der Sitz befindet E-Mail-Adresse Webseite
 


Machen Sie bitte folgende Angaben zu allen weiteren Unternehmen, die für Ihr Projekt von Bedeutung sind.
Name des Unternehmens Land, in dem sich der Sitz des Unternehmens befindet E-Mail-Adresse Webseite
 


Machen Sie bitte folgende Angaben zu allen weiteren Personen, die für Ihr Projekt von Bedeutung sind.
Vollständiger Name der Person Position im Unternehmen Staatsangehörigkeit Wohnsitzland
 
Machen Sie Angaben zur rechtlichen Kontrolle des Projektträgers und zur Eigentümerstruktur des Projekts. Erläutern Sie die Funktionen und Rechte jedes Unternehmens oder jeder Person.
 

c) Wirtschaftsplan

Legen Sie einen Wirtschaftsplan (wie in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2024/1252 vorgeschrieben) als zusätzliches Dokument vor und fassen Sie ihn zusammen; nennen Sie dabei das Wertversprechen des Projekts, die Unternehmensstrategie, den Vermarktungsansatz, die Marktanalyse einschließlich der Zielmärkte, die wichtigsten Kunden und die Hauptkonkurrenten.
 


Insgesamt veranschlagte Investitionsausgaben (CAPEX) Insgesamt veranschlagte Betriebsausgaben (OPEX)
 


Fassen Sie die Finanzierung des Projekts zusammen und nennen Sie dabei die Art des Finanzierungsbedarfs sowie veranschlagte CAPEX und OPEX bei den verschiedenen Phasen der Projektentwicklung, sowohl kurzals auch langfristig.
 


Fassen Sie die Hauptrisiken in Bezug auf den Wirtschaftsplan (einschließlich Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken) zusammen.
 


Beschreiben Sie die ergriffenen Maßnahmen zur Minderung der Hauptrisiken.
  

d) Sicherheit der Versorgung und des Handels der Union

Bei allen Projekten:

Fassen Sie die Strategie zur Sicherung der Abnehmer für die erzeugten strategischen Rohstoffe zusammen, insbesondere in der Union. Geben Sie an, welche Menge des erzeugten strategischen Rohstoffs für den Unionsmarkt vorgesehen ist.
 


Machen Sie allgemeine Angaben zu allen gesicherten oder geplanten Abnahmevereinbarungen (Bezeichnung, Eigentumsrechte und Sitz, Ausmaß der Verpflichtung, entsprechende Mengen und abgedeckter Zeitraum) und beschreiben Sie das allgemeine Interesse der Abnehmer an dem Projekt.
 

Bei Verarbeitungs-, Recycling- und Substitutionsprojekten:

Fassen Sie die Strategie für die Beschaffung von Rohstoffen zusammen und nennen Sie dabei auch die Herkunft der verwendeten Rohstoffe.
 


Machen Sie allgemeine Angaben zu den Rohstofflieferanten und nennen Sie dabei Eigentumsrechte und Sitz, das Ausmaß der Verpflichtung, die entsprechenden Mengen und den abgedeckten Zeitraum.
 

Bei Projekten in Drittländern oder überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG):

Benennen Sie etwaige Engpässe bei Handels- und Investitionsbedingungen, z.B. Ausfuhrbeschränkungen.
 

2. Technische Durchführbarkeit

a) Durchführbarkeit und Risiken

Beschreiben Sie die technische Durchführbarkeit des Projekts.
 


Fassen Sie die Risiken im Zusammenhang mit dem Zugang zu der benötigten Technologie (z.B. Handelsbeschränkungen) und mit den Rechten des geistigen Eigentums an der verwendeten Technologie zusammen.
 


Fassen Sie den Stand und den potenziellen Bedarf an Unterstützung bei der Infrastruktur (Strom- und Wasserversorgung, Straßen, Eisenbahnen, Hafenzugang) zusammen.
 

b) Operativer Stand

Fassen Sie die operative Planung für die Entwicklung des Projekts (Zeitplan) und die wichtigsten Meilensteine zusammen und berücksichtigen Sie dabei auch Bau und Projektstart.
 


Benennen Sie die größten operationellen Risiken für das Projekt und beschreiben Sie die Maßnahmen zu deren Minderung. Nennen Sie auch die Risiken, die mit Projektentwurf, Genehmigung, Bau, Betrieb und Stilllegung verbunden sind.
 


Wie groß ist die Zuversicht, die erwarteten Projektergebnisse in dessen operativem Umfeld zu erzielen?
 

c) Übersicht über die Genehmigungen

Fassen Sie den Stand des Genehmigungsverfahrens für Ihr Projekt zusammen.
 


Führen Sie an, welche Genehmigungen erhalten und welche beantragt wurden:
Bezeichnung der Genehmigung Beschreibung der Genehmigung Stand der Genehmigung (erhalten oder beantragt) Datum des Erhalts oder der Beantragung
 


Führen Sie die für die Aufnahme des Betriebs erforderlichen Genehmigungen auf, die noch nicht beantragt wurden:
Bezeichnung der Genehmigung Beschreibung der Genehmigung Geplantes Datum der Antragsstellung
 

3. Nachhaltigkeit

Erläutern Sie, ob ein internationales Zertifizierungssystem angewendet oder einschlägige Normen befolgt werden.
 

a) Umweltaspekte

Fassen Sie für jede der nachstehenden Umweltkategorien zusammen, wie gegebenenfalls die Überwachung, Vermeidung und Minimierung der Umweltauswirkungen durchgeführt wird (bzw. durchgeführt werden soll) 1 2.
Luft, einschließlich Luftverschmutzung, darunter Treibhausgasemissionen  
Wasser, einschließlich Meeresboden und Meeresumwelt und einschließlich Wasserverschmutzung, Wasserverbrauch, Wassermenge (Überschwemmung oder Dürre) und Zugang zu Wasser
Boden, einschließlich Bodenverschmutzung, Bodenerosion, Landnutzung und Landdegradation
Biodiversität, einschließlich der Schädigung von Lebensräumen, Wildtieren, Flora und Ökosystemen, einschließlich Ökosystemdienste
Gefährliche Stoffe
Lärm und Erschütterungen (z.B. durch Ausrüstung und Maschinen)
Sicherheit von Anlagen
Energieverbrauch und -quellen (z.B. erneuerbare Energien)
Abfälle und Rückstände (z.B. mineralische Abfälle, Entsorgungseinrichtungen, Abraumentsorgung)
Sonstige


Geben Sie an, ob Ihr Projekt in Gebieten liegt, die gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates 3 oder mit der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 (Natura 2000) geschützt werden.
Ja Nein

Insbesondere bei Verarbeitungs- und Recyclingprojekten in Gebieten, die gemäß der Richtlinie 92/43/EWG oder der Richtlinie 2009/147/EG (Natura 2000) geschützt werden:

Beschreiben Sie gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe i der Verordnung (EU) 2024/1252 die bewerteten technisch geeigneten Alternativstandorte und erläutern Sie, warum diese nicht als geeignete Standorte für das Projekt erachtet werden.
 

Insbesondere bei Projekten in Drittländern oder ÜLG im Bereich Gewinnung:

Legen Sie gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2024/1252 einen Plan zur Verbesserung des Umweltzustands der betroffenen Standorte nach Beendigung der Nutzung mit dem Ziel der Wiederherstellung des vorherigen Umweltzustands unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Durchführbarkeit vor, einschließlich einer Zusammenfassung.
 

b) Soziale Aspekte

Fassen Sie zusammen, wie sozial nachteilige Auswirkungen unter Anwendung sozial verantwortlicher Verfahren wie der Achtung der Menschenrechte, indigener Völker und der Arbeitnehmerrechte vermieden und minimiert werden, insbesondere im Falle einer Zwangsumsiedlung.
 


Legen Sie gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2024/1252 einen Plan mit Maßnahmen zur Förderung der öffentlichen Akzeptanz, je nach Sachlage einschließlich Maßnahmen zur Erleichterung der konstruktiven Einbeziehung und aktiven Beteiligung der betroffenen Gemeinschaften, der Einrichtung regelmäßiger Kommunikationskanäle mit lokalen Gemeinschaften, Organisationen, einschließlich der Sozialpartner, und zuständigen Behörden, und der Durchführung von Sensibilisierungs- und Informationskampagnen und der Einrichtung von etwaigen Schadensbegrenzungs- und Ausgleichsmechanismen vor, einschließlich einer Zusammenfassung.
 


Legen Sie gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2024/1252 Schätzungen zur potenziellen Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und zum Bedarf des Projekts an qualifizierten Arbeitskräften sowie einen Arbeitsplan zur Unterstützung der Weiterbildung und der Umschulung und zur Förderung einer inklusiven Vertretung der Arbeitskräfte vor.
 

Bei Projekten, die sich auf indigene Völker auswirken können:

Legen Sie gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe j der Verordnung (EU) 2024/1252 einen Plan mit Maßnahmen zur konstruktiven Konsultation der betroffenen indigenen Völker zur Verhinderung und Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Rechte indigener Völker und gegebenenfalls zu einer gerechten Entschädigung dieser Völker sowie Maßnahmen zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Konsultation vor, einschließlich einer Zusammenfassung.
 

c) Aspekte der Governance

Fassen Sie zusammen, wie transparente Geschäftsmethoden mit angemessenen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften im Rahmen des Projekts angewendet werden, um nachteilige Auswirkungen auf das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung zu verhindern und zu minimieren, etwa durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption.
 

4. Grenzübergreifende Vorteile / gegenseitiger Nutzen für die Union und Drittländer

Bei EU-Projekten:

Erläutern Sie, ob Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten an dem Projekt teilnehmen.
 


Erläutern Sie, ob sich potenzielle Abnehmer auch in mehr als einem Mitgliedstaat befinden.
 


Legen Sie die Auswirkungen auf die Verfügbarkeit strategischer Rohstoffe für nachgelagerte Anwender in mehr als einem Mitgliedstaat dar.
 


Erläutern Sie weitere etwaige grenzübergreifende Vorteile über den betreffenden Mitgliedstaat hinaus, auch für nachgelagerte Wirtschaftszweige.
 

Bei Projekten in Drittländern, bei denen es sich um aufstrebende Märkte oder Entwicklungsländer handelt:

Beschreiben Sie den Beitrag des Projekts zur Stärkung von mehr als einer Stufe der Wertschöpfungskette für Rohstoffe in dem betreffenden Drittland oder seiner weiteren Region.
 


Beschreiben Sie, wie das Projekt private Investitionen in die Wertschöpfungskette für inländische Rohstoffe im betreffenden Drittland fördern würde.
 


Beschreiben Sie, wie das Projekt zur Schaffung umfassenderer wirtschaftlicher oder sozialer Vorteile, einschließlich der Schaffung von Arbeitsplätzen, beitragen würde.
 


Beschreiben Sie einen etwaigen weiteren gegenseitigen Nutzen für die Union und das betreffende Drittland durch die Wertschöpfung in diesem Drittland.
 

Abschnitt 3: Begleitdokumente, zusätzliche Angaben und Bescheinigung

Legen Sie folgende Begleitdokumente bezüglich der Angaben in Abschnitt 2 vor (sofern vorhanden).
Dokument(e) Art des Projekts Unterabschnitt in Abschnitt 2
Unterlagen über die Methode(n) zur Bewertung der Reinheit des Konzentrats, die Ressourcenklassifikation und die Zuverlässigkeit der Schätzungen hinsichtlich der Ressourcen durch Dritte. Nur Förderprojekte 1) a)
Unterlagen über den Input an Rohstoffen und die Methoden zur Bewertung des Gehalts an strategischen Rohstoffen für jeden Produktionsschritt. Nur Verarbeitungs- und Recyclingprojekte 1) a)
Unterlagen zum Innovationspotenzial des Projekts. Nur Substitutionsprojekte 1) a)
Ein Diagramm zur rechtlichen Kontrolle des Projektträgers und zur Eigentümerstruktur des Projekts, aus dem die Funktionen und Rechte jedes Unternehmens hervorgehen. Alle Projekte 1) b)
Wirtschaftsplan, in dem gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2024/1252 die finanzielle Tragfähigkeit bewertet wird. Alle Projekte 1) c)
Sorgfaltsprüfungsbericht über die Hauptrisiken in Bezug auf den Wirtschaftsplan (einschließlich Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken) durch finanziell unabhängige Dritte. Alle Projekte 1) c)
Verfügbare Studien zur technologischen Reife des Projekts. Alle Projekte 2) a)
Jegliche weiteren sachdienlichen Unterlagen zum operativen Stand des Projekts. Alle Projekte 2) b)
Unterlagen zur Anwendung eines internationalen Zertifizierungssystems oder zur Einhaltung einschlägiger Normen. Alle Projekte 3)
Eine Beschreibung der bewerteten technisch geeigneten Alternativstandorte und der Gründe, warum diese als nicht geeignete Standorte für das Projekt erachtet werden, gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe i der Verordnung (EU) 2024/1252. Verarbeitungs- und Recyclingprojekte in Gebieten, die gemäß der Richtlinie 92/43/EWG oder der Richtlinie 2009/147/EG (Natura 2000) geschützt werden 3) a)
Ein Plan zur Verbesserung des Umweltzustands der betroffenen Standorte nach Beendigung der Nutzung mit dem Ziel der Wiederherstellung des vorherigen Umweltzustands unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Durchführbarkeit gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2024/1252. Projekte in Drittländern oder ÜLG im Bereich Gewinnung 3) a)
Sachdienliche Auszüge oder zusammenfassende Dokumente zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung, einer strategischen Umweltprüfung oder ähnliche Berichte über Umweltverträglichkeitsprüfungen, die für die Überwachung, Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen relevant sind. Alle Projekte 3) a)
Ein Plan mit Maßnahmen zur Förderung der öffentlichen Akzeptanz, je nach Sachlage einschließlich Maßnahmen zur Erleichterung der konstruktiven Einbeziehung und aktiven Beteiligung der betroffenen Gemeinschaften, der Einrichtung regelmäßiger Kommunikationskanäle mit lokalen Gemeinschaften, Organisationen, einschließlich der Sozialpartner, und zuständigen Behörden, und der Durchführung von Sensibilisierungs- und Informationskampagnen und der Einrichtung von etwaigen Schadensbegrenzungs- und Ausgleichsmechanismen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2024/1252. Alle Projekte 3) b)
Ein Plan mit Maßnahmen zur konstruktiven Konsultation der betroffenen indigenen Völker zur Verhinderung und Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Rechte indigener Völker und gegebenenfalls zu einer gerechten Entschädigung dieser Völker sowie Maßnahmen zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Konsultation gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe j der Verordnung (EU) 2024/1252. Projekte, die sich auf indigene Völker auswirken können 3) b)
Jegliche weiteren sachdienlichen Unterlagen zur Nachhaltigkeit des Projekts. Alle Projekte 3)


Weitere sachdienliche Hinweise oder Informationen zum Projekt, das Gegenstand des Antrags ist, z.B. in Bezug auf zuvor von der EU erhaltene Fördermittel.
 


Der Projektträger, vertreten durch die in der nachstehenden Tabelle genannte Person, bestätigt nach bestem Wissen und Gewissen, dass die Angaben in diesem Antrag wahrheitsgemäß, sachlich richtig und vollständig sind, dass die für diesen Antrag erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden und echt und vollständig sind, dass alle vorgelegten Schätzungen als solche kenntlich gemacht und möglichst genau anhand der zugrunde liegenden Tatsachen vorgenommen wurden und dass alle geäußerten Ansichten unparteiisch sind und seiner aufrichtigen Überzeugung entsprechen:
Vollständiger Name E-Mail-Adresse Datum
 
1) Bei Projekten in der Union: Legen Sie als Nachweis der Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union bzw. des nationalen Rechts zusätzlich ein zusammenfassendes Dokument und sachdienliche Auszüge aus einem Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung, einem Bericht über die strategische Umweltprüfung oder einem ähnlichen Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung vor (sofern vorhanden).

2) Bei Projekten in Drittländern oder ÜLG: Legen Sie als Nachweis der Einhaltung des nationalen Rechts ein zusammenfassendes Dokument und sachdienliche Auszüge aus einem Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung, einem Bericht über die strategische Umweltprüfung oder einem ähnlichen Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung vor (sofern vorhanden), wenn dieses nationale Recht ausreichende Gewähr für die Einhaltung des Kriteriums oder einzelner Aspekte davon sowie der in Anhang III Nummer 5 der Verordnung (EU) 2024/1252 aufgeführten internationalen Instrumente bietet.

3) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992 S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1992/43/oj).

4) Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.01.2010 S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/147/oj).


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