Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2268 der Kommission vom 12. November 2025 zur Gewährung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Mitgliedstaaten hinsichtlich der Übermittlung von Statistiken gemäß der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 7547)
(Nur der bulgarische, der spanische, der tschechische, der deutsche, der griechische, der französische, der irische, der litauische, der portugiesische und der rumänische Text sind verbindlich)
(ABl. L 2025/2268 vom 13.11.2025)
(1) Die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, Irland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Republik Zypern, die Republik Litauen, das Großherzogtum Luxemburg, die Republik Österreich, die Portugiesische Republik und Rumänien haben Ausnahmeregelungen beantragt, da ihre nationalen statistischen Systeme in größerem Umfang angepasst werden müssen, um sie mit der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 in Einklang zu bringen.
Diese Ausnahmeregelungen sollten den beantragenden Mitgliedstaaten für eine Höchstdauer von zwei Jahren gewährt werden.
(2) Diese Ausnahmeregelungen sollten nur für die mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1131 2 der Kommission eingeführten neuen statistischen Anforderungen gelten.
(3) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System
Dieser Beschluss ist an die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, Irland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Republik Zypern, die Republik Litauen, das Großherzogtum Luxemburg, die Republik Österreich, die Portugiesische Republik und Rumänien gerichtet.
Brüssel, den 12. November 2025
| Mitgliedstaaten | Ausnahmeregelung | Ende der Ausnahmeregelung |
| Republik Bulgarien | Anhang V Abschnitt 3, Merkmale:
- Bruttoanlageinvestitionen (BAI) für Klimaschutztätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und privaten Haushalten sowie privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (pOE),
- BAI für Produkte für den Klimaschutz, die nicht bereits in den BAI für Klimaschutztätigkeiten enthalten sind, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und Haushalten sowie pOE,
- Endverbrauch von Produkten für den Klimaschutz, aufgeschlüsselt nach Staat und Haushalten sowie pOE.
| 27. Oktober 2027 |
| Tschechische Republik | Anhang V Abschnitt 3, Merkmale:
- Bruttoanlageinvestitionen (BAI) für Klimaschutztätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und privaten Haushalten sowie privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (pOE),
- BAI für Produkte für den Klimaschutz, die nicht bereits in den BAI für Klimaschutztätigkeiten enthalten sind, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und Haushalten sowie pOE,
- Endverbrauch von Produkten für den Klimaschutz, aufgeschlüsselt nach Staat und Haushalten sowie pOE.
| 27. Oktober 2027 |
| Bundesrepublik Deutschland | Anhang V Abschnitt 3, Merkmale:
- Bruttoanlageinvestitionen (BAI) für Klimaschutztätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und privaten Haushalten sowie privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (pOE),
- BAI für Produkte für den Klimaschutz, die nicht bereits in den BAI für Klimaschutztätigkeiten enthalten sind, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und Haushalten sowie pOE,
- Endverbrauch von Produkten für den Klimaschutz, aufgeschlüsselt nach Staat und Haushalten sowie pOE.
In Zusammenhang mit den folgenden Wirtschaftszweigen A und F-U der NACE Rev. 2 gemäß Abschnitt 5. Bezugsjahre 2021 bis 2024 | 27. Oktober 2027 |
| Bundesrepublik Deutschland | Anhang V Abschnitt 3, Merkmale:
- Bruttoanlageinvestitionen (BAI) für Klimaschutztätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und privaten Haushalten sowie privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (pOE),
- BAI für Produkte für den Klimaschutz, die nicht bereits in den BAI für Klimaschutztätigkeiten enthalten sind, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und Haushalten sowie pOE,
- Endverbrauch von Produkten für den Klimaschutz, aufgeschlüsselt nach Staat und Haushalten sowie pOE.
In Zusammenhang mit den folgenden Gruppen der Klassifikation der Umweltzwecke (CEP) gemäß Abschnitt 5: CEP 0202, CEP 0402. Bezugsjahre 2021 bis 2024 | 27. Oktober 2027 |
| Irland | Anhang V Abschnitt 3, Merkmale:
- Bruttoanlageinvestitionen (BAI) für Klimaschutztätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und privaten Haushalten sowie privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (pOE),
- BAI für Produkte für den Klimaschutz, die nicht bereits in den BAI für Klimaschutztätigkeiten enthalten sind, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und Haushalten sowie pOE,
- Endverbrauch von Produkten für den Klimaschutz, aufgeschlüsselt nach Staat und Haushalten sowie pOE.
| 27. Oktober 2027 |
| Hellenische Republik | Anhang V Abschnitt 3, Merkmale:
- Bruttoanlageinvestitionen (BAI) für Klimaschutztätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und privaten Haushalten sowie privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (pOE),
- BAI für Produkte für den Klimaschutz, die nicht bereits in den BAI für Klimaschutztätigkeiten enthalten sind, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und Haushalten sowie pOE,
- Endverbrauch von Produkten für den Klimaschutz, aufgeschlüsselt nach Staat und Haushalten sowie pOE.
| 27. Oktober 2027 |
| Königreich Spanien | Anhang V Abschnitt 3, Merkmale:
- Bruttoanlageinvestitionen (BAI) für Klimaschutztätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und privaten Haushalten sowie privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (pOE),
- BAI für Produkte für den Klimaschutz, die nicht bereits in den BAI für Klimaschutztätigkeiten enthalten sind, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und Haushalten sowie pOE,
- Endverbrauch von Produkten für den Klimaschutz, aufgeschlüsselt nach Staat und Haushalten sowie pOE.
| 27. Oktober 2027 |
| Französische Republik | Anhang V Abschnitt 3, Merkmale:
- Bruttoanlageinvestitionen (BAI) für Klimaschutztätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und privaten Haushalten sowie privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (pOE),
- BAI für Produkte für den Klimaschutz, die nicht bereits in den BAI für Klimaschutztätigkeiten enthalten sind, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und Haushalten sowie pOE,
- Endverbrauch von Produkten für den Klimaschutz, aufgeschlüsselt nach Staat und Haushalten sowie pOE.
In Zusammenhang mit den folgenden Gruppen der Klassifikation der Umweltzwecke (CEP) gemäß Abschnitt 5:
CEP 0301,
CEP 0302,
CEP 0401,
CEP 0402,
CEP 0501,
CEP 0502,
CEP 0503,
CEP 06,
Summe aus CEP 0701, 0703, 0705, 0707, 0709,
Summe aus CEP 0702, 0704, 0706, 0708, CEP 08. | 27. Oktober 2027 |
| Republik Zypern | Anhang V Abschnitt 3, Merkmale:
- Bruttoanlageinvestitionen (BAI) für Klimaschutztätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und privaten Haushalten sowie privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (pOE),
- BAI für Produkte für den Klimaschutz, die nicht bereits in den BAI für Klimaschutztätigkeiten enthalten sind, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und Haushalten sowie pOE,
- Endverbrauch von Produkten für den Klimaschutz, aufgeschlüsselt nach Staat und Haushalten sowie pOE.
| 27. Oktober 2027 |
| Republik Litauen | Anhang V Abschnitt 3, Merkmale:
- Bruttoanlageinvestitionen (BAI) für Klimaschutztätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und privaten Haushalten sowie privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (pOE),
- BAI für Produkte für den Klimaschutz, die nicht bereits in den BAI für Klimaschutztätigkeiten enthalten sind, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und Haushalten sowie pOE,
- Endverbrauch von Produkten für den Klimaschutz, aufgeschlüsselt nach Staat und Haushalten sowie pOE.
| 27. Oktober 2026 |
| Großherzogtum Luxemburg | Anhang V Abschnitt 3, Merkmale:
- Bruttoanlageinvestitionen (BAI) für Klimaschutztätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und privaten Haushalten sowie privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (pOE),
- BAI für Produkte für den Klimaschutz, die nicht bereits in den BAI für Klimaschutztätigkeiten enthalten sind, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und Haushalten sowie pOE,
- Endverbrauch von Produkten für den Klimaschutz, aufgeschlüsselt nach Staat und Haushalten sowie pOE.
Bezugsjahre 2021 bis 2024 | 27. Oktober 2027 |
| Republik Österreich | Anhang V Abschnitt 3, Merkmale:
- Bruttoanlageinvestitionen (BAI) für Klimaschutztätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und privaten Haushalten sowie privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (pOE),
- BAI für Produkte für den Klimaschutz, die nicht bereits in den BAI für Klimaschutztätigkeiten enthalten sind, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und Haushalten sowie pOE,
- Endverbrauch von Produkten für den Klimaschutz, aufgeschlüsselt nach Staat und Haushalten sowie pOE.
| 27. Oktober 2027 |
| Portugiesische Republik | Anhang V Abschnitt 3, Merkmale:
- Bruttoanlageinvestitionen (BAI) für Klimaschutztätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und privaten Haushalten sowie privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (pOE),
- BAI für Produkte für den Klimaschutz, die nicht bereits in den BAI für Klimaschutztätigkeiten enthalten sind, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und Haushalten sowie pOE,
- Endverbrauch von Produkten für den Klimaschutz, aufgeschlüsselt nach Staat und Haushalten sowie pOE.
| 27. Oktober 2027 |
| Rumänien | Anhang V Abschnitt 3, Merkmale:
- Bruttoanlageinvestitionen (BAI) für Klimaschutztätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und privaten Haushalten sowie privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (pOE),
- BAI für Produkte für den Klimaschutz, die nicht bereits in den BAI für Klimaschutztätigkeiten enthalten sind, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und Haushalten sowie pOE,
- Endverbrauch von Produkten für den Klimaschutz, aufgeschlüsselt nach Staat und Haushalten sowie pOE.
| 27. Oktober 2027 |