Durchführungsverordnung (EU) 2025/2494 der Kommission vom 9. Dezember 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 der Kommission in Bezug auf die Struktur von Meldungen im Zusammenhang mit der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates ausgetauscht werden

(ABl. L 2025/2494 vom 15.12.2025)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates vom 2. Mai 2012 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und zur Aufhebung von Verordnung (EG) Nr. 2073/2004 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2, Artikel 15 Absatz 5 und Artikel 16 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates 2 regelt das Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren zwischen Mitgliedstaaten sowie die Überwachung und Kontrolle dieser Beförderungen mithilfe des in Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2020/263 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 genannten EDV-gestützten Systems (im Folgenden "EDV-gestütztes System").

(2) Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 der Kommission 4 enthält die Vorschriften für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren sowie für die Daten, die für Amtshilfedokumente gemäß Artikel 9 Absatz 2, Artikel 15 Absatz 5 und Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates erforderlich sind.

(3) Entsprechend der Richtlinie (EU) 2020/262 wurde das EDV-gestützte System geändert, um die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die aus der Union ausgeführt werden, sowie die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die im Gebiet eines Mitgliedstaats in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt worden sind und zur Lieferung zu gewerblichen Zwecken in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verbracht werden, zu erfassen. Diese Änderungen haben sich auf die Meldungen für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten ausgewirkt. Dies hat dazu geführt, dass bestimmte Datenelemente des EDV-gestützten Systems hinfällig geworden sind oder angepasst werden müssen. Das EDV-gestützte System sollte demnach überarbeitet werden, um diese Inkonsistenzen zu beseitigen.

(4) Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 sollte daher entsprechend geändert werden.

(5) Damit die Mitgliedstaaten ausreichend Zeit haben, sich auf die Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 vorzubereiten, und um den Anwendungsbeginn der vorliegenden Verordnung an das Datum anzupassen, an dem die neue Version des EDV-gestützten Systems gemäß dem Beschluss (EU) 2020/263 in Betrieb genommen wird, sollte die vorliegende Verordnung ab dem 12. Februar 2026 gelten.

(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verbrauchsteuerausschusses

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 12. Februar 2026.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. Dezember 2025

1) ABl. L 121 vom 08.05.2012 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/389/oj.

2) Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (ABl. L 58 vom 27.02.2020 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2020/262/oj).

3) Beschluss (EU) 2020/263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2020 über die Einführung eines EDV-gestützten Systems zur Beförderung und Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (ABl. L 58 vom 27.02.2020 S. 43, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/263/oj).

4) Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 der Kommission vom 24. Februar 2016 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten bezüglich der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates (ABl. L 66 vom 11.03.2016 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2016/323/oj).

.

Anhang

"Anhang I
Struktur der allgemeinen Meldungen

Elektronische Meldungen für den Informationsaustausch über verbrauchsteuerpflichtige Waren im Sinne des Kapitels IV und des Kapitels V Abschnitt 2 der Richtlinie (EU) 2020/262

Erläuterungen

1. Die Datenelemente der elektronischen Meldungen, die für den über das EDV-gestützte System nach Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2020/263 und Artikel 2 Nummer 17 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 vorzunehmenden Informationsaustausch bezüglich verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Sinne des Kapitels IV und des Kapitels V Abschnitt 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 verwendet werden, sind in Datengruppen und gegebenenfalls Datenuntergruppen gegliedert. Die Einzelheiten zu den Daten und ihrer Verwendung finden sich in den Tabellen dieses Anhangs. Hierfür gilt Folgendes:

  1. Spalte A enthält den numerischen Code (Zahl), der jeder Datengruppe und Datenuntergruppe zugeordnet wird; dabei erhält jede Untergruppe die Ordnungsnummer ihrer jeweiligen Daten(unter)gruppe (Beispiel: Die Datengruppe mit der Nummer 1 hat unter anderem eine Datenuntergruppe mit der Nummer 1.1, die wiederum eine Untergruppe mit der Nummer 1.1.1 hat).
  2. Spalte B enthält den alphabetischen Code (Buchstabe), der jedem Datenelement einer Daten(unter)gruppe zugeordnet wird.
  3. Spalte C enthält die Bezeichnung der Daten(unter)gruppe oder des Datenelements.
  4. Spalte D enthält für jede Daten(unter)gruppe oder jedes Datenelement einen Kennbuchstaben, aus dem hervorgeht, ob die Eingabe der entsprechenden Daten
  5. Spalte E enthält die Bedingung(en) für die Eingabe bedingt anzugebender Daten ('C'), sowie gegebenenfalls Erläuterungen zu den Daten, die fakultativ ('O') einzugeben sind, und gibt Aufschluss darüber, welche Daten von den zuständigen Behörden anzugeben sind.
  6. Spalte F enthält, soweit erforderlich, Erläuterungen zum Ausfüllen der Meldung.
  7. Spalte G enthält

Die Zahl nach dem Code gibt die zulässige Datenlänge für das betreffende Datenelement an. Die beiden Punkte vor dem Längenindikator zeigen an, dass die Daten keine festgelegte Länge haben, jedoch höchstens die im Längenindikator angegebene Zahl von Zeichen umfassen können. Ein Komma im Längenindikator bedeutet, dass die Daten Dezimalstellen enthalten können, wobei die Zahl vor dem Komma die Gesamtlänge des Attributs und die Zahl nach dem Komma die maximale Anzahl der Zeichen nach dem Dezimalzeichen anzeigt.

Bei Datenelementen, die Uhrzeit oder Datum angeben, bedeutet die Angabe 'Datum', 'Uhrzeit', oder 'DatumUhrzeit', dass Datum, Uhrzeit oder Datum und Uhrzeit nach der Norm ISO 8601 für die Darstellung von Datums- und Zeitangaben einzugeben sind.

2. In den Tabellen dieses Anhangs werden folgende Kurzformen verwendet:

Tabelle 1: (gemäß Artikel 4): Anfrage zwecks Abfrage der Historie

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Anfrage Korrelationskennung R Der Kennwert für <Anfrage Korrelationskennung> ist für jeden Mitgliedstaat einmalig. an..44
2 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN: e-VD/v-e-VD R
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
c Status R Mögliche Kennwerte:
  • X01 = angenommen
  • X02 = annulliert
  • X03 = geliefert
  • X04 = umgeleitet
  • X05 = abgelehnt
  • X06 = ersetzt
  • X07 = e-VD/v-e-VD manuell geschlossen
  • X08 = verweigert
  • X09 = keine Angabe
  • X10 = teilweise verweigert
  • X11 = Ausfuhr
  • X12 = (vorbehalten)
  • X13 = gestoppt
  • X14 = angenommene Ausfuhranmeldung
  • X15 = e-VD-Anfrage zur Ausfuhr angenommen
an3
d Art der zuletzt eingegangenen Meldung R Mögliche Kennwerte:
  • IE801 = e-VD/v-e-VD
  • IE803 = MITTEILUNG ÜBER EIN UMGELEITETES e-VD/v-e-VD
  • IE807 = BEFÖRDERUNGSUNTERBRECHUNG
  • IE810 = ANNULLIERUNG EINES e-VD
  • IE813 = ÄNDERUNG DES BESTIMMUNGSORTS
  • IE818 = ANGENOMMENE ODER (TEILWEISE) VERWEIGERTE EINGANGS-/AUSFUHRMELDUNG
  • IE819 = WARNHINWEIS ODER ABLEHNUNG EINES e-VD/v-e-VD
  • IE829 = MELDUNG ÜBER EINE ANGENOMMENE AUSFUHR
  • IE836 = MELDUNG DER UNGÜLTIGERKLÄRUNG DER AUSFUHRANMELDUNG AN DIE DIENSTSTELLE DER VERSENDUNG/DES VERSENDERS
  • IE839 = ABLEHNUNG EINES e-VD DURCH DIE ZOLLBEHÖRDEN
  • IE881 = ANTWORT 'MANUELLE ERLEDIGUNG'
  • IE905 = ANTWORT AUF STATUSANFRAGE
  • Keine Angabe = KEINE ANGABE
Hinweis: Die Meldung IE905 sollte nur für frühere Beförderungen übermittelt werden, die mit einer entsprechenden Meldung manuell erledigt wurden.
an..5
e Art der Statusanfrage O Mögliche Kennziffern:
  • 1 = Anfrage zwecks Statussynchronisierung
  • 2 = Anfrage bezüglich Beförderungsverlauf
n1
f Kennzeichen 'Nationale Informationen zur Beförderung angefordert' R Der Boole'sche Operator hat Zahlenformat: '0' oder '1' ('0' = nein oder falsch, '1' = ja oder richtig) n1

Tabelle 2: (gemäß Artikel 4): Antwort auf Anfrage zwecks Abfrage der Historie

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Anfrage Korrelationskennung R Der Kennwert für <Anfrage Korrelationskennung> ist für jeden Mitgliedstaat einmalig. an..44
2 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN: e-VD/v-e-VD R
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
c Status R Mögliche Kennwerte:
  • X01 = angenommen
  • X02 = annulliert
  • X03 = geliefert
  • X04 = umgeleitet
  • X05 = abgelehnt
  • X06 = ersetzt
  • X07 = e-VD/v-e-VD manuell geschlossen
  • X08 = verweigert
  • X09 = keine Angabe
  • X10 = teilweise verweigert
  • X11 = Ausfuhr
  • X12 = (vorbehalten)
  • X13 = gestoppt
  • X14 = angenommene Ausfuhranmeldung
  • X15 = e-VD-Anfrage zur Ausfuhr angenommen
an3
d Art der zuletzt eingegangenen Meldung R Mögliche Kennwerte:
  • IE801 = e-VD/v-e-VD
  • IE803 = MITTEILUNG ÜBER EIN UMGELEITETES e-VD/v-e-VD
  • IE807 = BEFÖRDERUNGSUNTERBRECHUNG
  • IE810 = ANNULLIERUNG EINES e-VD
  • IE813 = ÄNDERUNG DES BESTIMMUNGSORTS
  • IE818 = ANGENOMMENE ODER (TEILWEISE) VERWEIGERTE EINGANGS-/AUSFUHRMELDUNG
  • IE819 = WARNHINWEIS ODER ABLEHNUNG EINES e-VD/v-e-VD
  • IE829 = MELDUNG ÜBER EINE ANGENOMMENE AUSFUHR
  • IE836 = MELDUNG DER UNGÜLTIGERKLÄRUNG DER AUSFUHRANMELDUNG AN DIE DIENSTSTELLE DER VERSENDUNG/DES VERSENDERS
  • IE839 = ABLEHNUNG EINES e-VD DURCH DIE ZOLLBEHÖRDEN
  • IE881 = ANTWORT 'MANUELLE ERLEDIGUNG'
  • IE905 = ANTWORT AUF STATUSANFRAGE
  • Keine Angabe = KEINE ANGABE
Hinweis: Die Meldung IE905 sollte nur für frühere Beförderungen übermittelt werden, die mit einer entsprechenden Meldung manuell erledigt wurden.
an..5

Tabelle 3: (gemäß Artikel 4): Nachrichten der Beförderung

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Anfrage Korrelationskennung R Der Kennwert für <Anfrage Korrelationskennung> ist für jeden Mitgliedstaat einmalig. an..44
2 Alle validierten e-VD/v-e-VD R Alle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden (vereinfachten) elektronischen Verwaltungsdokumente oder deren Entwürfe; ihr Aufbau ist in Anhang I Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt. 99x
3 Alle Eingangs-/Ausfuhrmeldungen O Alle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Eingangs-/Ausfuhrmeldungen; ihr Aufbau ist in Anhang I Tabelle 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt. 99x
4 Letzte Mitteilung über ein umgeleitetes e-VD/v-e-VD O Inhalt der mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden letzten Mitteilung über die Änderung des Bestimmungsorts/Aufteilungsmitteilung; ihr Aufbau ist in Anhang I Tabelle 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt. 1x
5 Alle Kontrollberichte O Alle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Kontrollberichte; ihr Aufbau ist in Tabelle 11 festgelegt. 99x
6 Alle Ereignisberichte O Alle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Ereignisberichte; ihr Aufbau ist in Tabelle 12 festgelegt. 99x
7 Alle Erläuterungen zu Lieferverzögerungen O Alle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Erläuterungen zu Lieferverzögerungen 99x
7.1 ATTRIBUTE R
a Meldungsart R Mögliche Kennziffern:
  • 1 = Erläuterung zum verzögerten Versand der Eingangs-/Ausfuhrmeldung
  • 2 = Erläuterung zur verzögerten Mitteilung des Bestimmungsorts
n1
b Datum und Uhrzeit der Validierung der Erläuterung zur Verzögerung C
  • 'R' nach erfolgreicher Validierung
  • Gilt nicht anderweitig
DatumUhrzeit
c Art des Übermittlers R Mögliche Kennwerte:
  • 1 = Versender
  • 2 = Empfänger
n1
d Übermittlerkennung R Die <Übermittlerkennung> ist eine gültige Verbrauchsteuernummer.
(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)
an13
e Code für Erläuterung R (Siehe Codeliste 7 in Anhang II) n..2
f Ergänzende Informationen C
  • 'R' bei <Code für Erläuterung> 'Sonstiges'
  • 'O' in anderen Fällen

(Siehe Code für Erläuterung in Feld 7.1e)

an..350
g Ergänzende Informationen_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
7.2 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN R
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
8 Alle Meldungen über eine angenommene Ausfuhr O Alle Meldungen 'Meldung über eine angenommene Ausfuhr' im Zusammenhang mit der Beförderung; der Meldungsaufbau ist in Anhang I Tabelle 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 der Kommission festgelegt. 99x
9 Alle Mitteilungen des Zolls über eine Ungültigerklärung O Alle Meldungen 'Mitteilung über die Ungültigerklärung der Ausfuhranmeldung an die Behörden des Abgangsmitgliedstaat/Versenders' im Zusammenhang mit der Beförderung; der Meldungsaufbau ist in Anhang I Tabelle 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 der Kommission festgelegt. 99x
10 Alle Mitteilungen des Zolls über eine Ablehnung O Alle Meldungen 'Ablehnung des elektronischen Verwaltungsdokuments durch die Zollbehörden' im Zusammenhang mit der Beförderung; der Meldungsaufbau ist in Anhang I Tabelle 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 der Kommission festgelegt. 99x
11 Mögliche Beförderungsunterbrechung O Inhalt einer möglichen Meldung 'Beförderungsunterbrechung' im Zusammenhang mit der Beförderung; der Meldungsaufbau ist in Tabelle 13 festgelegt. 1x
12 Mögliche Annullierung eines e-VD O Inhalt einer möglichen Meldung 'Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments' im Zusammenhang mit der Beförderung; der Meldungsaufbau ist in Anhang I Tabelle 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt. 1x
13 Alle Änderungen des Bestimmungsorts O Alle Meldungen 'Änderung des Bestimmungsorts' im Zusammenhang mit der Beförderung; der Meldungsaufbau ist in Anhang I Tabelle 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt. 99x
14 Alle Warnhinweise oder Ablehnungen eines e-VD/v-e-VD O Alle Meldungen 'Warnhinweis oder Ablehnung eines e-VD/v-e-VD' im Zusammenhang mit der Beförderung; der Meldungsaufbau ist in Tabelle 14 festgelegt. 99x
15 Alle Erläuterungen zum Grund einer Fehlmenge O 99x
15.1 ATTRIBUTE R
a Art des Übermittlers R Mögliche Kennwerte:
  • 1 = Versender
  • 2 = Empfänger
n1
b Datum und Uhrzeit der Validierung der Erläuterung zum Grund einer Fehlmenge C
  • 'R' nach erfolgreicher Validierung
  • Gilt nicht anderweitig
DatumUhrzeit
15.2 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN R
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
15.3 VERSENDER C
  • 'R' bei <Art des Übermittlers> 'Versender'
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Art des Übermittlers in Feld 15.1a)

a Verbrauchsteuernummer R Für VERSENDER
Bestehende Kennung <Verbrauchsteuernummer> im Datensatz <ZULASSUNG>
<Wirtschaftsbeteiligter (Art)> des <VERSENDER> muss sein:
  • 'Zugelassener Lagerinhaber' ODER
  • 'Registrierter Versender' ODER
  • 'Zertifizierter Versender'

ODER
Bestehende Kennung <Bezugsnummer Einzelfallermächtigung> im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.<Wirtschaftsbeteiligter (Art)> des <VERSENDER> muss 'Zertifizierter Versender im Einzelfall' sein.
Für den ORT der Versendung
Bestehende Kennung <Schlüsselnummer Steuerlager> (Verbrauchsteuernummer in SEED)
(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)

an13
b Name R an..182
c Straße R an..65
d Hausnummer O an..11
e Postleitzahl R an..10
f Ort R an..50
g NAD_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
15.4 EMPFÄNGER C
  • 'R', wenn <Art des Übermittlers> nicht 'Versender' ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Art des Übermittlers in Feld 15.1a)

a Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C
  • 'R' bei <Code Bestimmungsort>:
    • 'Bestimmungsort - Steuerlager'
    • 'Bestimmungsort - Registrierter Empfänger'
    • 'Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall'
    • 'Bestimmungsort - Direktlieferung'
    • 'Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger'
    • 'Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall'
    • 'Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung'
  • 'O' bei <Code Bestimmungsort> 'Bestimmungsort - Ausfuhr'
  • Gilt nicht anderweitig
Die möglichen Kennziffern für <Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer> sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben: an..16

Code Bestimmungsort

EMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

1 - Bestimmungsort - Steuerlager Verbrauchsteuernummer (1)
2 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger Verbrauchsteuernummer (2)
3 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (4)
4 - Bestimmungsort - Direktlieferung Verbrauchsteuernummer (3)
5 - Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger (Nicht zutreffend)
6 - Bestimmungsort - Ausfuhr Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ)
8 - Bestimmungsort - Bestimmungsort unbekannt (noch nicht endgültig feststehender Empfänger) (Nicht zutreffend)
9 - Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger Verbrauchsteuernummer (5)
10 - Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (6)
11 - Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung Verbrauchsteuernummer (7) oder Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (8)
(1) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist 'Zugelassener Lagerinhaber'. Bestehende Kennung <Verbrauchsteuernummer> im Datensatz <ZULASSUNG>.

(2) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist 'Registrierter Empfänger'. Bestehende Kennung <Verbrauchsteuernummer> im Datensatz <ZULASSUNG>.

(3) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist entweder 'Zugelassener Lagerinhaber' oder 'Registrierter Empfänger'. Bestehende Kennung <Verbrauchsteuernummer> im Datensatz <ZULASSUNG>.

(4) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist 'Registrierter Empfänger im Einzelfall'. Bestehende Kennung <Bezugsnummer Einzelfallermächtigung> im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.

(5) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist 'Zertifizierter Empfänger'. Bestehende Kennung <Verbrauchsteuernummer> im Datensatz <ZULASSUNG>.

(6) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist 'Zertifizierter Empfänger im Einzelfall'. Bestehende Kennung <Bezugsnummer Einzelfallermächtigung> im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.

(7) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist 'Zertifizierter Versender'. Bestehende Kennung <Verbrauchsteuernummer> im Datensatz <ZULASSUNG>.

(8) Bestehende Kennung <Bezugsnummer Einzelfallermächtigung> im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>, wobei der Code für <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger 'Zertifizierter Versender im Einzelfall' ist.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

b EORI-Nummer
  • 'O' bei <Code Bestimmungsort> 'Bestimmungsort - Ausfuhr'
  • Gilt nicht anderweitig
Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates. an..17
c Name R an..182
d Straße R an..65
e Hausnummer O an..11
f Postleitzahl R an..10
g Ort R an..50
h NAD_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
15.5 AUSWERTUNG C Mindestens eines der Felder <AUSWERTUNG> oder <AUSWERTUNG Hauptteil> muss vorhanden sein
a Datum der Auswertung R Datum
b Allgemeine Erläuterung R an..350
c Allgemeine Erläuterung_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
15.6 AUSWERTUNG Hauptteil C Mindestens eines der Felder <AUSWERTUNG> oder <AUSWERTUNG Hauptteil> muss vorhanden sein 999x
a Positionsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.
Die <Positionsnummer> muss innerhalb der Meldung einmalig sein und sich auf eine <Positionsnummer> des e-VD-/v-e-VD-Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD beziehen, für das Fehl- oder Mehrmengen gemeldet wurden.
n..3
b Verbrauchsteuer-Produktcode R (Siehe Codeliste 10 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an4
c Erläuterung O an..350
d Erläuterung_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
e Tatsächliche Menge O Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..15,3
16 Alle Erinnerungsmeldungen bezüglich der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren O 99x
16.1 ATTRIBUTE R
a Meldungsart R Mögliche Kennziffern:
  • 1 = Meldung zur Erinnerung an den Ablauf der Frist für die Änderung des Bestimmungsorts (oder einer Aufteilung)
  • 2 = Meldung zur Erinnerung an den Ablauf der Frist für den Versand der Eingangs-/Ausfuhrmeldung
  • 3 = Meldung zur Erinnerung an den Ablauf der Frist für die Übermittlung der Angaben zum Empfänger ( Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2020/262)
n1
b Datum und Uhrzeit des Ausgangs der Erinnerungsmeldung R DatumUhrzeit
c Datum und Uhrzeit der Frist R DatumUhrzeit
d In der Erinnerungsmeldung enthaltene Informationen O an..350
e In der Erinnerungsmeldung enthaltene Informationen_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
16.2 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN R
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2

Tabelle 4: (gemäß Artikel 5): Allgemeine Anfrage

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Anfrageart R Mögliche Kennziffern:

1 = (vorbehalten)

2 = Anfrage nach Bezugsdaten

3 = (vorbehalten)

4 = (vorbehalten)

5 = Anfrage zur Resynchronisierung des Verzeichnisses der Wirtschaftsbeteiligten

6 = Anfrage zum Abruf einer Liste von e-VD/v-e-VD

7 = Anfrage für SEED-Statistiken

8 = Anfrage zum Abruf einer Liste von e-VD

9 = Anfrage zum Abruf einer Liste von v-e-VD

n1
b Anfrage Meldungsbezeichnung C
  • 'R' wenn <Anfrageart> '2'
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

Mögliche Kennwerte:

'C_COD_DAT' = Gemeinsame Codeliste

'C_PAR_DAT' = Gemeinsame Systemparameter

'ALL' = Für komplette Struktur

a..9
c Anfragende Stelle R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
2 ANFRAGE e-VD-/v-e-VD-LISTE C
  • 'R' wenn <Anfrageart> '6', '8' oder '9'
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

a Code Mitgliedstaat R (Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2
2.1 RB_PRIMÄRKRITERIUM R 99x
a Art des Primärkriteriums R Mögliche Kennziffern:

1 = ARC

2 = Markenname der Ware

3 = Kategorien verbrauchsteuerpflichtiger Waren der Beförderung

4 = (vorbehalten)

5 = (vorbehalten)

6 = (vorbehalten)

7 = (vorbehalten)

8 = Ort des Empfängers

9 = Ort des Versenders

10 = Ort des Sicherheitsleistenden

11 = (vorbehalten)

12 = Lieferort (Stadt)

13 = Ort des Abgangssteuerlagers

14 = Ort des Beförderers

15 = KN-Code der Ware

16 = Rechnungsdatum

17 = Verbrauchsteuernummer Empfänger

18 = Verbrauchsteuernummer Versender

19 = Verbrauchsteuernummer Sicherheitsleistender

20 = (vorbehalten)

21 = (vorbehalten)

22 = Verbrauchsteuernummer Bestimmungssteuerlager

23 = Verbrauchsteuernummer Abgangssteuerlager

24 = (vorbehalten)

25 = Verbrauchsteuer-Produktcode

26 = Beförderungsdauer

27 = Bestimmungsmitgliedstaat

28 = Abgangsmitgliedstaat

29 = Name Empfänger

30 = Name Versender

31 = Name Sicherheitsleistender

32 = (vorbehalten)

33 = Lieferort (Bezeichnung)

34 = Name Abgangssteuerlager

35 = Name Beförderer

36 = Rechnungsnummer

37 = Postleitzahl Empfänger

38 = Postleitzahl Versender

39 = Postleitzahl Sicherheitsleistender

40 = (vorbehalten)

41 = Postleitzahl Lieferort

42 = Postleitzahl Abgangssteuerlager

43 = Postleitzahl Beförderer

44 = Warenmenge (gemäß e-VD/v-e-VD)

45 = Bezugsnummer = laufende Nummer, die der Versender zuordnet

46 = Beförderungsart

47 = (vorbehalten)

48 = (vorbehalten)

49 = Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Empfänger

50 = (vorbehalten)

51 = Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Beförderer

52 = Änderung Bestimmungsort (Ordnungsnummer> 2)

n..2
2.1.1 RB_PRIMÄRKENNWERT R 99x
a Kennwert R Wenn die <Art des Primärkriteriums> '46' (Beförderungsart) ist, dann ist ein bestehender <Code Beförderungsart> in der Liste <BEFÖRDERUNGSARTEN> zu verwenden. an..255
3 STATISTIKANFRAGE C
  • 'R' wenn <Anfrageart> '7'
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

a Art der Statistik R Mögliche Kennziffern:

1 = Aktive/Inaktive und gestrichene Wirtschaftsbeteiligte

2 = Bevorstehender Ablauf

3 = Wirtschaftsbeteiligte nach Art und Steuerlager

4 = Verbrauchsteuertätigkeit

5 = Änderungen in Verbrauchsteuerzulassungen

n1
3.1 LISTE MITGLIEDSTAATEN R 99x
a Code Mitgliedstaat R (Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2
4 STATISTIKZEITRAUM C
  • 'R' wenn <Anfrageart> '7'
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

a Jahr R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n4
b Halbjahr C Für 4 b, c und d:
Die drei folgenden Datenfelder sind fakultativ und schließen einander aus:
  • <Halbjahr>
  • <Quartal>
  • <Monat>

d. h., bei Vorgabe eines dieser Datenfelder sind die beiden anderen nicht anwendbar.

Mögliche Kennziffern:

1 = Erstes Halbjahr

2 = Zweites Halbjahr

n1
c Quartal C Mögliche Kennziffern:

1 = Erstes Quartal

2 = Zweites Quartal

3 = Drittes Quartal

4 = Viertes Quartal

n1
d Monat C Mögliche Kennziffern:

1 = Januar

2 = Februar

3 = März

4 = April

5 = Mai

6 = Juni

7 = Juli

8 = August

9 = September

10 = Oktober

11 = November

12 = Dezember

n..2
5 SYNCHRONISIERUNG DER REFERENZEN C
  • 'R' wenn <Anfrageart> '2' oder '5'
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart Feld 1a)

a Zeitraum ab Datum R - Das Datum in diesem Feld muss vor dem Datum in Feld 5b liegen oder diesem entsprechen
Falls um eine Extraktion ersucht wird, werden die Felder 'Zeitraum ab Datum' und/oder 'Zeitraum bis Datum' verwendet, um Ereignisse abzufragen, die für den angegebenen Zeitraum gültig sind.
Wird dagegen ein Abruf beantragt, werden die Felder 'Zeitraum ab Datum' und/oder 'Zeitraum bis Datum' verwendet, um in dem angegebenen Zeitraum geänderte und veröffentlichte Ereignisse abzufragen.
(Siehe Feld 5c)
Datum
b Zeitraum bis Datum R - Falls um eine Extraktion ersucht wird, werden die Felder 'Zeitraum ab Datum' und/oder 'Zeitraum bis Datum' verwendet, um Ereignisse abzufragen, die für den angegebenen Zeitraum gültig sind.
Wird dagegen ein Abruf beantragt, werden die Felder 'Zeitraum ab Datum' und/oder 'Zeitraum bis Datum' verwendet, um in dem angegebenen Zeitraum geänderte und veröffentlichte Ereignisse abzufragen.
(Siehe Feld 5c)
Datum
c Extraktion O - Der Wert dieses Feldes ist:
  • 0: zum Abruf (oder fehlt, um eine Rückwärtskompatibilität zu ermöglichen);
  • 1: zur Extraktion;
  • 2: bei nicht für ungültig erklärten Aufzeichnungen.
n1
d Code Mitgliedstaat O - (Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2
6 REFERENZANFRAGE C
  • 'R' wenn <Anfrageart> '2'
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

a Kennzeichen 'Gemeinsame Kriterien für die Risikobewertung' O Mögliche Kennziffern:

0 = nein oder falsch

1 = ja oder richtig

n1
6.1 CODELISTE O 99x
a Anfrage Codeliste O Mögliche Kennziffern:

1 = Maßeinheiten

2 = Ereignisarten

3 = Nachweisarten

4 = (vorbehalten)

5 = (vorbehalten)

6 = Sprachencodes

7 = Nationale Verwaltungen

8 = Ländercodes

9 = Packstücke - Codes

10 = Gründe für Beanstandung beim Empfang oder Kontrollbericht

11 = Gründe für Unterbrechung

12 = (vorbehalten)

13 = Beförderungsarten

14 = Beförderungsmittel/Container

15 = Weinbauzonen

16 = Behandlung des Weinerzeugnisses - Code

17 = Kategorie verbrauchsteuerpflichtiger Waren

18 = Verbrauchsteuerpflichtige Waren

19 = KN-Codes

20 = Entsprechungen KN-Code - verbrauchsteuerpflichtige Ware

21 = Annullierungsgründe

22 = Warnhinweis oder Ablehnung eines e-VD/v-e-VD - Gründe

23 = Verzögerungsgründe

24 = (vorbehalten)

25 = Das Ereignis meldende Personen

26 = Ablehnungsgründe

27 = Verzögertes Ergebnis - Gründe

28 = Maßnahmen aufgrund des Ersuchens

29 = Gründe für das Ersuchen

30 = (vorbehalten)

31 = (vorbehalten)

32 = (vorbehalten)

33 = (vorbehalten)

34 = Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe

35 = (vorbehalten)

36 = Art des Dokuments

37 = (vorbehalten)

38 = (vorbehalten)

39 = Gründe für Ersuchen um manuelle Erledigung

40 = Gründe für Ablehnung der manuellen Erledigung

41 = Nationale Verwaltung - Grad Plato

n..2

Tabelle 5: (gemäß Artikel 5 Absatz 2): Liste der durch eine allgemeine Suche ermittelten e-VD/v-e-VD

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Anfragende Stelle R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
b Anfrage Korrelationskennung R Der Kennwert für <Anfrage Korrelationskennung> ist für jeden Mitgliedstaat einmalig. an..44
2 POSITION AUF DER e-VD-/v-e-VD-LISTE O 99x
a Versanddatum R Datum
2.1 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN R
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Datum und Uhrzeit der Validierung des e-VD/v-e-VD R DatumUhrzeit
c Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
2.2 VERSENDER R
a Verbrauchsteuernummer R Anzugeben ist eine gültige SEED-Registrierungsnummer des zugelassenen Lagerinhabers, des registrierten Versenders, des zertifizierten Versenders oder des zertifizierten Versenders im Einzelfall.
(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)
an13
b Name R an..182
2.3 ORT der Versendung C WENN <Ausgangspunkt e-VD/v-e-VD> 'Ausgangspunkt - Steuerlager' oder 'Ausgangspunkt - Versteuert',
DANN
<ORT der Versendung> 'R',
<EINFUHRZOLLSTELLE> nicht zutreffend,
SONST
<ORT der Versendung> nicht zutreffend,
<EINFUHRZOLLSTELLE> 'R'
a Schlüsselnummer Steuerlager C Gilt nicht für Kennziffer für den Ausgangspunkt in Feld 9d '3'
(Für die Kennziffer für den Ausgangspunkt siehe Feld 9d in Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)
Für den ORT der Versendung
Bestehende Kennung <Schlüsselnummer Steuerlager> (Verbrauchsteuernummer in SEED)
(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)
an13
b Name C 'R', wenn die Kennziffer für den Ausgangspunkt in Feld 9d '3' lautet
(Für die Kennziffer für den Ausgangspunkt siehe Feld 9d in Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)
an..182
2.4 EINFUHRZOLLSTELLE C WENN <Ausgangspunkt e-VD/v-e-VD> 'Ausgangspunkt - Steuerlager' oder 'Ausgangspunkt - Versteuert',
DANN
<ORT der Versendung> 'R',
<EINFUHRZOLLSTELLE> nicht zutreffend,
SONST
<ORT der Versendung> nicht zutreffend,
<EINFUHRZOLLSTELLE> 'R'
a Dienststellenschlüsselnummer R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
2.5 EMPFÄNGER C 'R', ausgenommen - bei Code Bestimmungsort 8
a Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C WENN <Code Bestimmungsort>
  • 'Bestimmungsort - Steuerlager'
  • 'Bestimmungsort - Registrierter Empfänger'
  • 'Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall'
  • 'Bestimmungsort - Direktlieferung'
  • 'Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger'
  • 'Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall'
  • 'Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung'

DANN <EMPFÄNGER.Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer> 'R',
SONST
WENN <Code Bestimmungsort>

  • 'Bestimmungsort - Ausfuhr',

DANN <EMPFÄNGER.Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer> 'O',
SONST <EMPFÄNGER.Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer> nicht zutreffend

Die möglichen Kennziffern für <Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer> sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben: an..16

Code Bestimmungsort

EMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

1 - Bestimmungsort - Steuerlager Verbrauchsteuernummer (1)
2 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger Verbrauchsteuernummer (2)
3 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (4)
4 - Bestimmungsort - Direktlieferung Verbrauchsteuernummer (3)
5 - Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger (Nicht zutreffend)
6 - Bestimmungsort - Ausfuhr Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ)
8 - Bestimmungsort - Bestimmungsort unbekannt (noch nicht endgültig feststehender Empfänger) (Nicht zutreffend)
9 - Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger Verbrauchsteuernummer (5)
10 - Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (6)
11 - Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung Verbrauchsteuernummer (7) oder Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (8)
(1) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist 'Zugelassener Lagerinhaber'. Bestehende Kennung <Verbrauchsteuernummer> im Datensatz <ZULASSUNG>.

(2) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist 'Registrierter Empfänger'. Bestehende Kennung <Verbrauchsteuernummer> im Datensatz <ZULASSUNG>.

(3) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist entweder 'Zugelassener Lagerinhaber' oder 'Registrierter Empfänger'. Bestehende Kennung <Verbrauchsteuernummer> im Datensatz <ZULASSUNG>.

(4) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist 'Registrierter Empfänger im Einzelfall'. Bestehende Kennung <Bezugsnummer Einzelfallermächtigung> im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.

(5) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist 'Zertifizierter Empfänger'. Bestehende Kennung <Verbrauchsteuernummer> im Datensatz <ZULASSUNG>.

(6) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist 'Zertifizierter Empfänger im Einzelfall'. Bestehende Kennung <Bezugsnummer Einzelfallermächtigung> im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.

(7) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist 'Zertifizierter Versender'. Bestehende Kennung <Verbrauchsteuernummer> im Datensatz <ZULASSUNG>.

(8) Bestehende Kennung <Bezugsnummer Einzelfallermächtigung> im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>, wobei der Code für <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger 'Zertifizierter Versender im Einzelfall' ist.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

b Name R an..182
c EORI-Nummer C
  • 'O' bei <Code Bestimmungsort> 'Bestimmungsort - Ausfuhr'
  • Gilt nicht anderweitig
Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates. an..17
2.6 ORT der Lieferung C Die Verwendung des Felds <ORT der Lieferung> wird nachstehend beschrieben, entsprechend dem <Code Bestimmungsort>:
  • 'R' bei Code Bestimmungsort 1, 4, 9 und 10
  • 'O' bei Code Bestimmungsort 2, 3 und 5
  • Gilt nicht anderweitig
- -
a Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C WENN <Code Bestimmungsort> 'Bestimmungsort - Steuerlager' oder 'Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger' oder 'Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall',
DANN <ORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer> 'R',
SONST
WENN <Code Bestimmungsort> 'Bestimmungsort - Direktlieferung' oder 'Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders',
DANN <ORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer> nicht zutreffend
SONST <ORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer> 'O',
Die möglichen Kennziffern für <Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer> sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben: an..16

Code Bestimmungsort

ORT DER LIEFERUNG.Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

1 - Bestimmungsort - Steuerlager Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (1)
2 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger Sonstige Kennung (*)
3 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall Sonstige Kennung (*)
4 - Bestimmungsort - Direktlieferung (Nicht zutreffend)
5 - Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger Sonstige Kennung (*)
6 - Bestimmungsort - Ausfuhr (Das Feld <ORT DER LIEFERUNG> existiert nicht)
8 - Bestimmungsort unbekannt (Das Feld <ORT DER LIEFERUNG> existiert nicht)
9 - Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger Sonstige Kennung (*)
10 - Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall Sonstige Kennung (*)
11 - Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung (Das Feld <ORT DER LIEFERUNG> existiert nicht)
(1) Bestehende Kennung <Schlüsselnummer Steuerlager> im Datensatz <STEUERLAGER>.

(*) Für den Ort der Lieferung bedeutet 'Sonstige Kennung': eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

b Name C WENN <Code Bestimmungsort> 'Bestimmungsort - Direktlieferung',
DANN <Name> 'O',
SONST <Name> 'R'
an..182
2.7 AUSFUHRZOLLSTELLE C Die Verwendung des Felds <AUSFUHRZOLLSTELLE> wird nachstehend beschrieben, entsprechend dem <Code Bestimmungsort>:
  • 'R' bei Code Bestimmungsort 6
  • Gilt nicht anderweitig
a Dienststellenschlüsselnummer R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
2.8 KATEGORIE VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN R 9x
a Kategorie verbrauchsteuerpflichtiger Waren R (Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013) a1
2.9 VERANLASSER der Beförderung C WENN <e-VD/v-e-VD Kopfdaten.Veranlassung der Beförderung> (IE801) (oder <e-VD/v-e-VD Kopfdaten.Veranlassung der Beförderung> (IE815)) 'Versender' oder 'Empfänger',
DANN <VERANLASSER der Beförderung> nicht zutreffend,
SONST <VERANLASSER der Beförderung> 'R'
a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer O an..14
b Name R an..182
2.10 ERSTER BEFÖRDERER O
a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer O an..14
b Name R an..182

Tabelle 6: (gemäß Artikel 5): Ablehnung einer allgemeinen Anfrage

A B C D E F G
1 Allgemeine Anfrage R Kontext der mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden allgemeinen Anfrage; ihr Aufbau ist in Tabelle 4 festgelegt.
2 Ablehnung R 99x
a Datum und Uhrzeit der Ablehnung R DatumUhrzeit
b Code für die Gründe der Ablehnung R Mögliche Kennziffern:
  • 0 = Sonstiger
  • 2 = Kein abgerufenes e-VD/v-e-VD entspricht den Auswahlkriterien
  • 3 = Bezugsdaten nicht verfügbar
  • 4 = Liste der Verbrauchsteuerstellen nicht verfügbar
  • 5 = SEED-Daten nicht verfügbar
  • 7 = Angeforderte Daten unbekannt
  • 8 = Zahl außerhalb des Wertebereichs
  • 26 = Duplikat festgestellt
  • 112 = Falscher Wert (Code)
  • 115 = In dieser Position nicht unterstützt
n..3

Tabelle 7: (gemäß Artikel 6 Absatz 1): Allgemeine Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Anfrageart R Mögliche Kennziffern:

1 = Verwaltungszusammenarbeit

2 = vorbehalten

n1
b Frist für Ergebnisse R Datum
2 FOLGEMAßNAHMEN R
a Follow-up-Korrelationskennung R (Siehe Codeliste 1 in Anhang II) an28
b Datum des Ausgangs R Datum
c Code des Sendemitgliedstaats R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
d Schlüsselnummer der sendenden Dienststelle O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
e Sendender Beamter O an..35
f Code des Empfängermitgliedstaats R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
g Schlüsselnummer der empfangenden Dienststelle O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
h Empfangender Beamter O an..35
i Nationale Vorgangsreferenz O an..99
3 ANFRAGE VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT C
  • 'R' wenn <Anfrageart> '1'
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

a Informationen zur Anfrage Verwaltungszusammenarbeit R an..999
b Informationen zur Anfrage Verwaltungszusammenarbeit_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
c Kennzeichen O Dieses Attribut wird in der Allgemeinen Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit verwendet, um anzugeben, ob eine besondere Bedingung gilt. Mögliche Kennwerte:

0 = Es gilt keine besondere Bedingung. Die Anfrage wird nach dem Standardverfahren für die Verwaltungszusammenarbeit bearbeitet.

1 = Es gilt eine besondere Bedingung. Die Anfrage erfordert zusätzliche Aufmerksamkeit.

n1
3.1 Code für die GRÜNDE DER ANFRAGE R 99x
a Code für die Gründe der Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit R (Siehe Codeliste 8 in Anhang II) n..2
b VZ_Ergänzende Informationen C
  • 'R' bei <Code für die Gründe der Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit> 'Sonstiges'
  • 'O' in anderen Fällen
- an..999
c VZ_Ergänzende Informationen_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
3.1.1 RISIKOBEWERTUNG REFERENZ O 99x
a Sonstiges Risikoprofil O an..999
b Sonstiges Risikoprofil_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
3.2 ARC-Liste O 99x
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer O Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
3.3 PERSON O 99x
a Verbrauchsteuernummer C Für 3.3 a, b und c: Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • <Verbrauchsteuernummer>
  • <Umsatzsteuer-Identifikationsnummer>
  • <Name>
Bestehende Kennung (Verbrauchsteuernummer) <Verbrauchsteuernummer> im Datensatz <ZULASSUNG> oder <Bezugsnummer Einzelfallermächtigung> im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.
(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)
an13
b Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C an..14
c Name C an..182
d Code Mitgliedstaat C
  • 'R' wenn <Name> vorliegt und <Verbrauchsteuernummer> und <Umsatzsteuer-Identifikationsnummer> nicht vorliegen
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Verbrauchsteuernummer in Feld 3.3a, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Feld 3.3b und Name in Feld 3.3c)

Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
e Straße O an..65
f Hausnummer O an..11
g Postleitzahl O an..10
h Ort O an..50
i Telefonnummer O an..35
j Faxnummer O an..35
k E-Mail-Adresse O an..70
l NAD_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
3.4 BELEGDOKUMENTE O 9x
a Kurzbeschreibung Belegdokument C
  • 'R' wenn <Art Belegdokument> 'Sonstiges'
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 3.4c und Bild Dokument in Feld 3.4e)

an..999
b Kurzbeschreibung Belegdokument_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
c Referenz Belegdokument C Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • <Art Belegdokument>
  • <Referenz Belegdokument>
  • <Bild Dokument>

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 3.4a und Bild Dokument in Feld 3.4e)

an..999
d Referenz Belegdokument_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
e Bild Dokument C Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • <Art Belegdokument>
  • <Referenz Belegdokument>
  • <Bild Dokument>

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 3.4a und Referenz Belegdokument in Feld 3.4c)

f Art Belegdokument C Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • <Art Belegdokument>
  • <Referenz Belegdokument>
  • <Bild Dokument>

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 3.4c und Bild Dokument in Feld 3.4e)

(Siehe Codeliste 15 in Anhang II) an..4
3.5 Geforderte MAßNAHMEN O 99x
a Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit R (Siehe Codeliste 9 in Anhang II) n..2
b Ergänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit C
  • 'R' bei <Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit> 'Sonstiges'
  • 'O' in anderen Fällen

(Siehe Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit in Feld 3.5a)

an..999
c Ergänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
4 KONTAKT O
a Dienststellenschlüsselnummer R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
b Anfragender Verbrauchsteuerbeamter O an..35
c Telefonnummer O an..35
d Faxnummer O an..35
e E-Mail-Adresse O an..70

Tabelle 8: (gemäß Artikel 7): Antwort

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Meldungsart R Mögliche Kennziffern:
  • 1 = Antwort auf Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit
  • 2 = vorbehalten
n1
2 FOLGEMAßNAHMEN R
a Follow-up-Korrelationskennung R (Siehe Codeliste 1 in Anhang II) an28
b Datum des Ausgangs R Datum
c Code des Sendemitgliedstaats R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung a2
d Schlüsselnummer der sendenden Dienststelle O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
e Sendender Beamter O an..35
f Code des Empfängermitgliedstaats R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung a2
g Schlüsselnummer der empfangenden Dienststelle O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
h Empfangender Beamter O an..35
i Nationale Vorgangsreferenz C
  • 'O' wenn <Follow-up-Korrelationskennung> nicht mit <Follow-up-Korrelationskennung> einer Anfrage übereinstimmt
  • 'R' wenn <Follow-up-Korrelationskennung> mit <Follow-up-Korrelationskennung> einer Anfrage übereinstimmt UND

<Nationale Vorgangsreferenz> in der Anfrage angegeben ist

WENN <Follow-up-Korrelationskennung> mit <Follow-up-Korrelationskennung> einer Anfrage übereinstimmt UND <Nationale Vorgangsreferenz> in der Anfrage angegeben ist,
DANN
muss <Nationale Vorgangsreferenz> mit <Nationale Vorgangsreferenz> in der Anfrage identisch sein
an..99
3 ANTWORT R
a Frist für Ergebnisse C Für 3 a und b:
  • 'R' wenn <Code für die Gründe der Ablehnung einer Anfrage> vorliegt
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung einer Anfrage in Feld 3c)

DatumUhrzeit
b Gründe für verzögertes Ergebnis - Code C (Siehe Codeliste 3 in Anhang II) n..2
c Code für die Gründe der Ablehnung einer Anfrage O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II) n..2
d Ergänzung zu den Gründen der Ablehnung einer Anfrage C
  • 'R' bei <Code für die Gründe der Ablehnung einer Anfrage> 'Sonstiges'
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung einer Anfrage in Feld 3c)

an..999
e Ergänzung zu den Gründen der Ablehnung einer Anfrage_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2

Tabelle 9: (gemäß Artikel 7): Erinnerung an eine Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Meldungsart R Mögliche Kennziffern:
  • 1 = Erinnerung an Ergebnisse der Verwaltungszusammenarbeit
  • 2 = vorbehalten
n1
2 FOLGEMAßNAHMEN R
a Follow-up-Korrelationskennung R (Siehe Codeliste 1 in Anhang II) an28
b Datum des Ausgangs R Datum
c Code des Sendemitgliedstaats R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
d Schlüsselnummer der sendenden Dienststelle O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
e Sendender Beamter O an..35
f Code des Empfängermitgliedstaats R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
g Schlüsselnummer der empfangenden Dienststelle O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
h Empfangender Beamter O an..35
i Nationale Vorgangsreferenz C
  • 'O' wenn <Follow-up-Korrelationskennung> nicht mit <Follow-up-Korrelationskennung> einer Anfrage übereinstimmt
  • 'R' wenn <Follow-up-Korrelationskennung> mit <Follow-up-Korrelationskennung> einer Anfrage übereinstimmt UND
    <Nationale Vorgangsreferenz> in der Anfrage angegeben ist
  • Gilt nicht anderweitig
WENN <Follow-up-Korrelationskennung> mit <Follow-up-Korrelationskennung> einer Anfrage übereinstimmt UND <Nationale Vorgangsreferenz> in der Anfrage angegeben ist,
DANN
muss <Nationale Vorgangsreferenz> mit <Nationale Vorgangsreferenz> in der Anfrage identisch sein
an..99

Tabelle 10: (gemäß Artikel 6 Absatz 3, Artikel 9 Absatz 1 sowie den Artikeln 10 und 16): Ergebnisse der Verwaltungszusammenarbeit

A B C D E F G
1 FOLGEMAßNAHMEN R
a Follow-up-Korrelationskennung R (Siehe Codeliste 1 in Anhang II) an28
b Datum des Ausgangs R Datum
c Code des Sendemitgliedstaats R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
d Schlüsselnummer der sendenden Dienststelle O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
e Sendender Beamter O an..35
f Code des Empfängermitgliedstaats R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
g Schlüsselnummer der empfangenden Dienststelle O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
h Empfangender Beamter O an..35
i Nationale Vorgangsreferenz C
  • 'O' wenn <Follow-up-Korrelationskennung> nicht mit <Follow-up-Korrelationskennung> einer Anfrage übereinstimmt
  • 'R' wenn <Follow-up-Korrelationskennung> mit <Follow-up-Korrelationskennung> einer Anfrage übereinstimmt UND
    <Nationale Vorgangsreferenz> in der Anfrage angegeben ist
  • Gilt nicht anderweitig
WENN <Follow-up-Korrelationskennung> mit <Follow-up-Korrelationskennung> einer Anfrage übereinstimmt UND <Nationale Vorgangsreferenz> in der Anfrage angegeben ist,
DANN
muss <Nationale Vorgangsreferenz> mit <Nationale Vorgangsreferenz> in der Anfrage identisch sein
an..99
2 KONTAKT O
a Dienststellenschlüsselnummer R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
b Anfragender Verbrauchsteuerbeamter O an..35
c Telefonnummer O an..35
d Faxnummer O an..35
e E-Mail-Adresse O an..70
3 (VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT) ERGEBNIS DER MAßNAHME O 99x
a ARC O (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer C
  • 'O' wenn <ARC> vorliegt
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe ARC in Feld 3a)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
c Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit R (Siehe Codeliste 9 in Anhang II) n..2
d Ergänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit C
  • 'R' bei <Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit> 'Sonstiges'
  • 'O' in anderen Fällen

(Siehe Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit in Feld 3c)

an..999
e Ergänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
f Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe O (Siehe Codeliste 11 in Anhang II) n..2
g Ergänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe C
  • 'R' bei <Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe> 'Sonstiges'
  • 'O' in anderen Fällen

(Siehe Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe in Feld 3f)

an..999
h Ergänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
i Feststellung am Bestimmungsort O Mögliche Kennziffern:

0 = Sonstige Feststellung

1 = (vorbehalten)

2 = Sendung ordnungsgemäß eingetroffen

3 = Sendung nicht eingetroffen Sendung verspätet eingetroffen

4 = Fehlmenge festgestellt

5 = Verbrauchsteuerpflichtige Waren nicht ordnungsgemäß eingetroffen

6 = Sendung nicht in der Lagerbuchhaltung vermerkt

7 = Wirtschaftsbeteiligter konnte nicht kontaktiert werden

8 = Wirtschaftsbeteiligter konnte nicht kontaktiert werden

9 = Fehlende Angabe eines Wirtschaftsbeteiligten

10 = Mehrmenge festgestellt

11 = Falscher Verbrauchsteuer-Produktcode

12 = Falscher Code für den Bestimmungsort

13 = Abweichungen bestätigt

14 = Manuelle Erledigung empfohlen

15 = Unterbrechung empfohlen

16 = Unregelmäßigkeiten festgestellt

n..2
j Sonstige Art der Feststellung C
  • 'R' wenn <Feststellung am Bestimmungsort> 'Sonstige Feststellung'
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Feststellung am Bestimmungsort in Feld 3i)

an..999
k Sonstige Art der Feststellung_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
l Ergänzende Erläuterungen O an..999
m Ergänzende Erläuterungen_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
n Kontrollbericht Referenz O (Siehe Codeliste 2 in Anhang II)
Im System gibt es eine Meldung 'Kontrollbericht' (auch für den Fall, dass die Meldung Teil einer eingegangenen Meldung 'Beförderungsverlauf'/'Ergebnisse der Anfrage bezüglich eines Verlaufs' ist), die dieselbe <Kontrollbericht Referenz> wie die übermittelte Meldung hat. Wenn der <ARC> in der übermittelten Meldung angegeben ist, stimmt er mit dem <ARC> der betreffenden Meldung 'Kontrollbericht' überein.
(Siehe ARC in Feld 3a)
an16
4 RÜCKMELDUNG O
a Rückmeldung angefordert oder gegeben R Mögliche Kennziffern:

0 = Keine Rückmeldung angefordert

1 = Rückmeldung angefordert

2 = Rückmeldung gegeben

n1
b Folgemaßnahmen C Mindestens eines der beiden folgenden Felder, wenn Feld 4a verwendet wird:
  • <Folgemaßnahmen>
  • <Relevanz der Informationen>
an..999
c Folgemaßnahmen_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
d Relevanz der vorgelegten Informationen C Mindestens eines der beiden folgenden Felder, wenn Feld 4a verwendet wird:
  • <Folgemaßnahmen>
  • <Relevanz der Informationen>
an..999
e Relevanz der Informationen_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
5 BELEGDOKUMENTE O 9x
a Kurzbeschreibung Belegdokument C
  • 'R' wenn <Art Belegdokument> 'Sonstiges'
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Art Belegdokument in Feld 5f)

an..999
b Kurzbeschreibung Belegdokument_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
c Referenz Belegdokument C Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • <Kurzbeschreibung Belegdokument>
  • <Referenz Belegdokument>
  • <Bild Dokument>

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 5a und Bild Dokument in Feld 5e)

an..999
d Referenz Belegdokument_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
e Bild Dokument C Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • <Kurzbeschreibung Belegdokument>
  • <Referenz Belegdokument>
  • <Bild Dokument>

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 5 a und Referenz Belegdokument in Feld 5c)

f Art Belegdokument C Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • <Kurzbeschreibung Belegdokument>
  • <Referenz Belegdokument>
  • <Bild Dokument>

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 5a, Referenz Belegdokument in Feld 5c und Bild Dokument in Feld 5e)

(Siehe Codeliste 15 in Anhang II) an..4

Tabelle 11: (gemäß Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 11): Kontrollbericht

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Meldungsart R Mögliche Kennziffern:
1 = Validiertes Dokument
n1
b Datum und Uhrzeit der Validierung des Kontrollberichts C
  • 'R' nach erfolgreicher Validierung
  • Gilt nicht anderweitig
DatumUhrzeit
2 KONTROLLBERICHT KOPFDATEN R
a Kontrollbericht Referenz R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II) an16
2.1 KONTROLLSTELLE R
a Schlüsselnummer der Kontrollstelle O (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
b Code Mitgliedstaat C Für 2.1 b, c, d, e, f und g:
  • 'R' außer bei <Hausnummer>; diese ist 'O', wenn <Schlüsselnummer der Kontrollstelle> nicht angegeben ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Schlüsselnummer der Kontrollstelle in Feld 2.1a)

Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
c Bezeichnung der Kontrollstelle C an..35
d Straße C an..65
e Hausnummer C an..11
f Postleitzahl C an..10
g Ort C an..50
h Telefonnummer C Für 2.1 h, i und j:
Wenn <Schlüsselnummer der Kontrollstelle> nicht angegeben ist, muss mindestens eines der drei folgenden Attribute vorhanden sein:
  • <Telefonnummer>
  • <Faxnummer>
  • <E-Mail-Adresse>
  • sonst ist keines der drei Attribute anwendbar

(Siehe Schlüsselnummer der Kontrollstelle in Feld 2.1a)

an..35
i Faxnummer C an..35
j E-Mail-Adresse C an..70
k NAD_LNG C 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
3 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN C Eines der Felder <BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN> oder <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT> muss vorhanden sein
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
4 SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT C Eines der Felder <BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN> oder <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT> muss vorhanden sein
a Art Sonstiges Begleitdokument R Mögliche Kennziffern:

0 = Sonstiges
2 = (vorbehalten)

n1
b Kurzbeschreibung Sonstiges Begleitdokument C 'R', wenn <Art Sonstiges Begleitdokument> 'Sonstiges'
Gilt nicht anderweitig
an...350
c Kurzbeschreibung Sonstiges Begleitdokument_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. n2
d Nummer des sonstigen Begleitdokuments R an...350
e Datum des sonstigen Begleitdokuments R Datum
f Bild des sonstigen Begleitdokuments O
g Abgangsmitgliedstaat R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
h Bestimmungsmitgliedstaat R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
4.1 AN DER BEFÖRDERUNG BETEILIGTE PERSON O 9x
a Verbrauchsteuernummer C Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • <Verbrauchsteuernummer>
  • <Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer>
  • <Name>
Bestehende Kennung (Verbrauchsteuernummer) <Verbrauchsteuernummer> im Datensatz <ZULASSUNG> oder <Bezugsnummer Einzelfallermächtigung> im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.
(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)
an13
b Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • <Verbrauchsteuernummer>
  • <Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer>
  • <Name>
Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder sonstige nationale Nummer an16
c Name C Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • <Verbrauchsteuernummer>
  • <Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer>
  • <Name>
- an..182
d Person (Art) O Mögliche Kennziffern:

1 = Versender

2 = Empfänger

3 = Fiskalischer Vertreter

4 = Verkäufer

5 = Haftende Person

6 = Kunde (Privatperson)

n..2
e Code Mitgliedstaat C 'R', wenn <Name> vorliegt UND <Verbrauchsteuernummer> und <Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer> nicht vorliegen
Gilt nicht anderweitig
(Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2
f Straße O an..65
g Hausnummer O an..11
h Postleitzahl O an..10
i Ort O an..50
j NAD_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
k Telefonnummer O an..35
l E-Mail-Adresse O an..70
4.2 WARENPOSITION O 999x
a Warenbeschreibung O an..55
b KN-Code C
  • 'R', wenn <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT.Bild des sonstigen Begleitdokuments> im Feld <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT> nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(siehe Datengruppe 4 und Feld 4f)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n8
c Handelsbezeichnung der Waren O an..999
d Zusatzcode O an..35
e Menge C
  • 'R', wenn <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT.Bild des sonstigen Begleitdokuments> im Feld <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT> nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(siehe Datengruppe 4 und Feld 4f)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..15,3
f Code für die Maßeinheit C
  • 'R', wenn <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT.Bild des sonstigen Begleitdokuments> im Feld <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT> nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(siehe Datengruppe 4 und Feld 4f)

(Siehe Codeliste 11 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) n..2
g Rohmasse O Die Rohmasse muss gleich der Eigenmasse oder höher als diese sein.
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.
n..16,6
h Eigenmasse O Die Rohmasse muss gleich der Eigenmasse oder höher als diese sein.
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.
n..16,6
4.3 BEFÖRDERUNGSMITTEL C
  • 'R', wenn <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT.Bild des sonstigen Begleitdokuments> im Feld <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT> nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(siehe Datengruppe 4 und Feld 4f)

a Name R an..182
b Straße R an..65
c Hausnummer O an..11
d Beförderungsland R Anzugeben ist ein 'Ländercode' gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636. a2
e Postleitzahl R an..10
f Ort R an..50
g Code Beförderungsart R Die Beförderungsart ist anhand der Codes in Anhang II Codeliste 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. n..2
h VZ_Ergänzende Informationen C
  • 'R', wenn <BEFÖRDERUNGSMITTEL. Code Beförderungsart> 'Sonstiger'
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Feld 4.3g)

an..999
i VZ_Ergänzende Informationen_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
j Registrierung R an..35
k Registrierungsland R Anzugeben ist ein 'Ländercode' gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636. a2
5 KONTROLLBERICHT R
a Datum der Kontrolle R Datum
b Ort der Kontrolle R an..350
c Ort der Kontrolle_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
d Art der Kontrolle R Mögliche Kennziffern:

1 = Physische Kontrolle

2 = Belegkontrolle

n1
e Grund für die Kontrolle R Mögliche Kennziffern:

0 = Sonstiger Grund

1 = Stichprobenkontrolle

2 = Ereignis gemeldet

3 = Anfrage zwecks Unterstützung erhalten

4 = Anfrage einer anderen Dienststelle

5 = Warnhinweis erhalten

n1
f Ergänzende Referenz zur Herkunft O an..350
g Ergänzende Referenz zur Herkunft_LNG C
  • 'R', wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
h Kontrollbeamter R an..350
i Kontrollbeamter_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
j Gesamtergebnis der Kontrolle R Mögliche Kennziffern:

1 = Keine Beanstandung

2 = Geringfügige Abweichungen festgestellt

3 = Unterbrechung empfohlen

4 = Anwendung von Artikel 9 oder 46 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates beabsichtigt

5 = Zulässiger Verlust nach Artikel 6 oder 45 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates festgestellt

n1
k Kontrolle bei der Ankunft erforderlich R Mögliche Kennziffern:

0 = nein oder falsch

1 = ja oder richtig

n1
l Kennzeichen R Dieses Attribut gibt das Ergebnis der Kontrolle an. Mögliche Kennwerte:

0 = Kontrolle positiv, keine Unregelmäßigkeiten festgestellt

1 = Kontrolle negativ, Unregelmäßigkeiten festgestellt

n1
m Anmerkungen O an..350
n Anmerkungen_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
5.1 DURCHGEFÜHRTE KONTROLLMAßNAHMEN R 99x
a Durchgeführte Kontrollmaßnahmen R Mögliche Kennziffern:

0 = Sonstige Kontrollmaßnahmen

1 = Überprüfte gezählte Packungen

2 = Entladen

3 = Geöffnete Packungen

4 = Mit Anmerkungen versehene Kopie der Dokumente in Papierform

5 = Zählung

6 = Probenahme

7 = Verwaltungskontrolle

8 = Waren gewogen/gemessen

9 = Stichprobenartige Prüfungen

10 = Kontrolle der Anschreibungen

11 = Vergleich der mit dem e-VD/v-e-VD vorgelegten Dokumente

n..2
b Sonstige Kontrollmaßnahmen C
  • 'R' wenn <Durchgeführte Kontrollmaßnahmen> '0'
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Durchgeführte Kontrollmaßnahmen in Feld 5.1a)

an..350
c Sonstige Kontrollmaßnahmen_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
5.2 NACHWEISE C
  • 'R' wenn <Grund für die Kontrolle> '2'
  • 'O' in anderen Fällen

(Siehe Grund für die Kontrolle in Feld 5e)

9x
a Ausstellende Behörde O an..35
b Ausstellende Behörde_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
c Code für die Nachweisart R (Siehe Codeliste 6 in Anhang II) n..2
d Ergänzung zur Nachweisart C
  • 'R' bei <Code für die Nachweisart> 'Sonstiges'
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code für die Nachweisart in Feld 5.2c)

an..350
e Ergänzung zur Nachweisart_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
f Referenz des Nachweises O an..350
g Referenz des Nachweises_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
h Bild des Nachweises O
5.3 GRUND DER BEANSTANDUNG O 9x
a Code für den Grund der Beanstandung R (Siehe Codeliste 12 in Anhang II) n..2
b Ergänzende Informationen C
  • 'R' bei <Code für den Grund der Beanstandung> 'Sonstiges'
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code für den Grund der Beanstandung in Feld 5.3a)

an..350
c Ergänzende Informationen_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
5.4 BEFÖRDERUNGSDETAILS O 99x
a Code Beförderungsmittel/Container R (Siehe Codeliste 7 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) n..2
b Kennzeichen Beförderungsmittel/Container C
  • 'R', wenn <Code Beförderungsmittel/Container> nicht 'Festinstallierte Transporteinrichtungen' ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code Beförderungsmittel/Container in Feld 5.4a)

an..35
c Kennzeichen des Verschlusses O an..35
d Informationen zum Verschluss O an..350
e Informationen zum Verschluss_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
f Ergänzende Informationen O an..350
g Ergänzende Informationen_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
5.5 KONTROLLBERICHT Hauptteil O 99x
a Positionsnummer C
  • 'R', wenn das Feld <BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN> vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
Dieser Wert bezieht sich auf <Positionsnummer> des e-VD-/v-e-VD-Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD und muss innerhalb der Meldung einmalig sein.
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.
n..3
b Warenbeschreibung C
  • 'O', wenn das Feld <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT> vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
- an..55
c KN-Code C
  • 'R', wenn das Feld <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT> vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n8
d Zusatzcode C
  • 'O', wenn das Feld <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT> vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
- an..35
e Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge O Mögliche Kennwerte:

S = Fehlmenge

E = Mehrmenge

a1
f Festgestellte Fehl-/Mehrmenge C
  • 'R', wenn <Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge> verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge in Feld 5.5e)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..15,3
g Anmerkungen O an..350
h Anmerkungen_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
5.5.1 GRUND DER BEANSTANDUNG O 9x
a Code für den Grund der Beanstandung R (Siehe Codeliste 12 in Anhang II) n..2
b Ergänzende Informationen C
  • 'R' bei <Code für den Grund der Beanstandung> 'Sonstiges'
  • 'O' in anderen Fällen

(Siehe Code für den Grund der Beanstandung in Feld 5.5.1a)

an..350
c Ergänzende Informationen_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2

Tabelle 12: (gemäß Artikel 14): Ereignisbericht

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Meldungsart R Mögliche Kennziffern:

1 = Einleitungsschreiben

3 = Validiertes Dokument

n1
b Datum und Uhrzeit der Validierung des Ereignisberichts C
  • 'R' nach erfolgreicher Validierung
  • Gilt nicht anderweitig
DatumUhrzeit
2 EREIGNISBERICHT KOPFDATEN R
a Ereignisberichtnummer C
  • 'R' wenn <Meldungsart> '3'
  • Gilt nicht anderweitig


(Siehe Meldungsart in Feld 1a)

(Siehe Codeliste 2 in Anhang II) an16
b Mitgliedstaat der Einleitung des Ereignisberichts C
  • 'R', wenn <Meldungsart> '1' oder '3' und der Einleitungsmitgliedstaat nicht mit dem Ereignismitgliedstaat identisch ist
  • 'O', wenn <Meldungsart> '1' oder '3' und der Einleitungsmitgliedstaat der Ereignismitgliedstaat ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Meldungsart in Feld 1a)

Das Format von <Mitgliedstaat der Einleitung des Ereignisberichts> ist:
  • 2 Buchstaben: Kennung der nationalen Verwaltung, die den Ereignisbericht einleitet
  • gefolgt von einem auf nationaler Ebene vergebenen einmaligen Code
an..35
c Schlüsselnummer Verbrauchssteuerstelle R an8
d Ereignismitgliedstaat R (Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 der Kommission) a2
3 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN C Eine der Datengruppen <BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN> oder <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT> muss vorhanden sein
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
4 SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT C Eine der Datengruppen <BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN> oder <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT> muss vorhanden sein
a Art Sonstiges Begleitdokument R Mögliche Kennziffern:

0 = Sonstiges

2 = (vorbehalten)

n1
b Kurzbeschreibung Sonstiges Begleitdokument C
  • 'R', wenn <Art Sonstiges Begleitdokument> 'Sonstiges'
  • Gilt nicht anderweitig
- an..350
c Kurzbeschreibung Sonstiges Begleitdokument_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
- a2
d Nummer des sonstigen Begleitdokuments R an..350
e Datum des sonstigen Begleitdokuments R Datum
f Bild des sonstigen Begleitdokuments O
g Abgangsmitgliedstaat R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
h Bestimmungsmitgliedstaat R Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung. a2
4.1 AN DER BEFÖRDERUNG BETEILIGTE PERSON O 9x
a Verbrauchsteuernummer C
  • Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • <Verbrauchsteuernummer>
  • <Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer>
  • <Name>
Bestehende Kennung (Verbrauchsteuernummer) <Verbrauchsteuernummer> im Datensatz <ZULASSUNG> oder <Bezugsnummer Einzelfallermächtigung> im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.
(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)
an13
b Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C
  • Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • <Verbrauchsteuernummer>
  • <Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer>
  • <Name>
Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder sonstige nationale Nummer an16
c Name C
  • Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • <Verbrauchsteuernummer>
  • <Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer>
  • <Name>
- an..182
d Person (Art) O Mögliche Kennziffern:

1 = Versender

2 = Empfänger

3 = Fiskalischer Vertreter

4 = Verkäufer

5 = Haftende Person

6 = Kunde (Privatperson)

n..2
e Code Mitgliedstaat C
  • 'R', wenn <Name> vorliegt UND <Verbrauchsteuernummer> und <Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer> nicht vorliegen
  • Gilt nicht anderweitig
(Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) a2
f Straße O an..65
g Hausnummer O an..11
h Postleitzahl O an..10
i Ort O an..50
j NAD_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
k Telefonnummer O an..35
l Faxnummer O an..35
m E-Mail-Adresse O an..70
4.2 WARENPOSITION O 999x
a Warenbeschreibung O an..55
b KN-Code C
  • 'R', wenn <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT. Bild des sonstigen Begleitdokuments> im Feld <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT> nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig (siehe Datengruppe 4 und Feld 4f)
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n8
c Handelsbezeichnung der Waren O an..999
d Zusatzcode O an..35
e Menge C
  • 'R', wenn <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT.Bild des sonstigen Begleitdokuments> im Feld <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT> nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(siehe Datengruppe 4 und Feld 4f)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..15,3
f Code für die Maßeinheit C
  • 'R', wenn <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT.Bild des sonstigen Begleitdokuments> im Feld <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT> nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(siehe Datengruppe 4 und Feld 4f)

(Siehe Codeliste 11 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) n..2
g Rohmasse O Die Rohmasse muss gleich der Eigenmasse oder höher als diese sein.
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.
n..16,6
h Eigenmasse O Die Rohmasse muss gleich der Eigenmasse oder höher als diese sein.
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.
n..16,6
4.3 BEFÖRDERUNGSMITTEL C
  • 'R', wenn <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT.Bild des sonstigen Begleitdokuments> im Feld <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT> nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(siehe Datengruppe 4 und Feld 4f)

a Name R an..182
b Straße R an..65
c Hausnummer O an..11
d Beförderungsland R Anzugeben ist ein 'Ländercode' gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636. a2
e Postleitzahl R an..10
f Ort R an..50
g Code Beförderungsart R Die Beförderungsart ist anhand der Codes in Anhang II Codeliste 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. n..2
h VZ_Ergänzende Informationen C
  • 'R' wenn <BEFÖRDERUNGSMITTEL.Code Beförderungsart> 'Sonstiges'
  • Gilt nicht anderweitig

(siehe Datengruppe 4 Feld 4.3g)

an..999
i VZ_Ergänzende Informationen_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
j Registrierung R an..35
k Registrierungsland R Anzugeben ist ein 'Ländercode' gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636. a2
5 EREIGNISBERICHT R
a Datum des Ereignisses R Datum
b Ort des Ereignisses R an..350
c Ort des Ereignisses_LNG C
  • 'R', wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
d Verbrauchsteuerbeamter O an..35
e Den Vorgang meldende Person R an..35
f Den Vorgang meldende Person - Code R (Siehe Codeliste 10 in Anhang II) n..2
g Ergänzung zur den Vorgang meldenden Person C
  • 'R' wenn <Den Vorgang meldende Person - Code> 'Sonstiges'
  • 'O' in anderen Fällen

(Siehe Den Vorgang meldende Person - Code in Feld 5f)

an..350
h Ergänzung zur den Vorgang meldenden Person_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
i Änderung bei der Veranlassung der Beförderung O Mögliche Kennziffern:

1 = Versender

2 = Empfänger

3 = Eigentümer der Waren

4 = Sonstiges

n1
j Anmerkungen O an..350
k Anmerkungen_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
6 NACHWEIS EINES EREIGNISSES O 9x
a Ausstellende Behörde O an..35
b Ausstellende Behörde_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
c Code für die Nachweisart R (Siehe Codeliste 6 in Anhang II) n..2
d Ergänzung zur Nachweisart C
  • 'R' bei <Code für die Nachweisart> 'Sonstiges'
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code für die Nachweisart in Feld 6c)

an..350
e Ergänzung zur Nachweisart_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
f Referenz des Nachweises R an..350
g Referenz des Nachweises_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
h Bild des Nachweises O
7 NEUER VERANLASSER DER BEFÖRDERUNG C
  • Gilt nicht, wenn <Änderung bei der Veranlassung der Beförderung> '1' oder '2' ist oder nicht verwendet wird
  • 'R' in anderen Fällen

(Siehe Änderung bei der Veranlassung der Beförderung in Feld 5i)

a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer O an..14
b Name R an..182
c Straße R an..65
d Hausnummer O an..11
e Postleitzahl R an..10
f Ort R an..50
g NAD_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
8 NEUER BEFÖRDERER O
a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer O an..14
b Name R an..182
c Straße R an..65
d Hausnummer O an..11
e Postleitzahl R an..10
f Ort R an..50
g NAD_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
9 BEFÖRDERUNGSDETAILS O 99x
a Code Beförderungsmittel/Container R (Siehe Codeliste 7 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) n..2
b Kennzeichen Beförderungsmittel/Container C
  • Gilt nicht, wenn <Code Beförderungsmittel/Container> 'Festinstallierte Transporteinrichtungen' ist
  • 'R' in anderen Fällen

(Siehe Code Beförderungsmittel/Container in Feld 9a)

an..35
c Kennzeichen des Verschlusses O an..35
d Informationen zum Verschluss O an..350
e Informationen zum Verschluss_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
f Ergänzende Informationen O an..350
g Ergänzende Informationen_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
10 EREIGNISBERICHT Hauptteil C
  • 'O', wenn <NEUER VERANLASSER DER BEFÖRDERUNG> oder <NEUER BEFÖRDERER> oder <BEFÖRDERUNGSDETAILS> verwendet wird
  • 'R' in anderen Fällen

(Siehe NEUER VERANLASSER DER BEFÖRDERUNG in Datengruppe 7, NEUER BEFÖRDERER in Datengruppe 8 und BEFÖRDERUNGSDETAILS in Datengruppe 9)

99x
a Code Ereignisart R (Siehe Codeliste 14 in Anhang II) n..2
b Zugehörige Informationen C
  • 'R' bei <Code Ereignisart> '0'
  • 'O' in anderen Fällen

(Siehe Code Ereignisart in Feld 10a)

an..350
c Zugehörige Informationen_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
d Positionsnummer C
  • 'R', wenn das Feld <BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN> vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
Dieser Wert bezieht sich auf <Positionsnummer> des e-VD-/v-e-VD-Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD und muss innerhalb der Meldung einmalig sein.
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.
n..3
e Warenbeschreibung C
  • 'O', wenn das Feld <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT> vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
- an..55
f KN-Code C
  • 'R', wenn das Feld <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT> vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n8
g Zusatzcode C
  • 'O', wenn das Feld <SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT> vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
- an..35
h Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge C Für 10h und 10i:
  • 'R', wenn <Positionsnummer> oder <Warenbeschreibung> oder <KN-Code> oder <Zusatzcode> verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig

(siehe Positionsnummer in Feld 10d, Warenbeschreibung in Feld 10e, KN-Code in Feld 10f und Zusatzcode in Feld 10g)

Mögliche Kennwerte:

S = Fehlmenge

E = Mehrmenge

a1
i Festgestellte Fehl-/Mehrmenge C Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..15,3

Tabelle 13: (gemäß Artikel 12): Beförderungsunterbrechung

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a ARC R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an21
b Datum und Uhrzeit des Ausgangs R DatumUhrzeit
c Code Gründe für Unterbrechung R (Siehe Codeliste 13 in Anhang II) n..2
d Schlüsselnummer Verbrauchsteuerstelle R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
e Verbrauchsteuerbeamter O an..35
f Ergänzende Informationen C
  • 'R' bei <Code Gründe für Unterbrechung> 'Sonstiges'
  • 'O' in anderen Fällen

(Siehe Code Gründe für Unterbrechung in Feld 1c)

an..350
g Ergänzende Informationen_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
2 KONTROLLBERICHT Referenz O 9x
a Kontrollbericht Referenz R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II)
Im System gibt es eine Meldung 'Kontrollbericht' (auch für den Fall, dass die Meldung Teil einer eingegangenen Meldung 'Beförderungsverlauf' ist), die dieselbe <Kontrollbericht Referenz> und denselben <ARC> wie die übermittelte Meldung hat.
(Siehe ARC in Feld 1a)
an16
3 EREIGNISBERICHT Referenz O 9x
a Ereignisberichtnummer R (Siehe Codeliste 2 in Anhang II)
Im System gibt es eine Meldung 'Ereignisbericht' (auch für den Fall, dass die Meldung Teil einer eingegangenen Meldung 'Beförderungsverlauf' ist), die dieselbe <Ereignisberichtnummer> und denselben <ARC> wie die übermittelte Meldung hat.
(Siehe ARC in Feld 1a)
an16

Tabelle 14: (gemäß Artikel 13): Warnhinweis oder Ablehnung eines e-VD/v-e-VD

A B C D E F G
1 ATTRIBUTE R
a Datum und Uhrzeit der Validierung des Warnhinweises oder der Ablehnung C
  • 'R', wenn die Meldung validiert ist
  • Gilt nicht anderweitig
DatumUhrzeit
2 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN R
a ARC R Anzugeben ist der ARC des e-VD/v-e-VD.
(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)
an21
b Ordnungsnummer R Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..2
3 EMPFÄNGER D 'R' bei Code Bestimmungsort 8
(Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1a der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)
a Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C
  • 'R' bei <Code Bestimmungsort>:
    • 'Bestimmungsort - Steuerlager'
    • 'Bestimmungsort - Registrierter Empfänger'
    • 'Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall'
    • 'Bestimmungsort - Direktlieferung'
    • 'Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger'
    • 'Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall'
    • 'Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung'
  • 'O' bei <Code Bestimmungsort> 'Bestimmungsort - Ausfuhr'
  • Gilt nicht anderweitig
Die möglichen Kennziffern für <Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer> sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben: an..16

Code Bestimmungsort

EMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

1 - Bestimmungsort - Steuerlager Verbrauchsteuernummer (1)
2 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger Verbrauchsteuernummer (2)
3 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (4)
4 - Bestimmungsort - Direktlieferung Verbrauchsteuernummer (3)
5 - Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger (Nicht zutreffend)
6 - Bestimmungsort - Ausfuhr Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ)
8 - Bestimmungsort - Bestimmungsort unbekannt (noch nicht endgültig feststehender Empfänger) (Nicht zutreffend)
9 - Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger Verbrauchsteuernummer (5)
10 - Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (6)
11 - Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung Verbrauchsteuernummer (7) oder Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (8)
(1) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist 'Zugelassener Lagerinhaber'. Bestehende Kennung <Verbrauchsteuernummer> im Datensatz <ZULASSUNG>.

(2) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist 'Registrierter Empfänger'. Bestehende Kennung <Verbrauchsteuernummer> im Datensatz <ZULASSUNG>.

(3) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist entweder 'Zugelassener Lagerinhaber' oder 'Registrierter Empfänger'. Bestehende Kennung <Verbrauchsteuernummer> im Datensatz <ZULASSUNG>.

(4) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist 'Registrierter Empfänger im Einzelfall'. Bestehende Kennung <Bezugsnummer Einzelfallermächtigung> im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.

(5) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist 'Zertifizierter Empfänger'. Bestehende Kennung <Verbrauchsteuernummer> im Datensatz <ZULASSUNG>.

(6) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist 'Zertifizierter Empfänger im Einzelfall'. Bestehende Kennung <Bezugsnummer Einzelfallermächtigung> im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>.

(7) <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger ist 'Zertifizierter Versender'. Bestehende Kennung <Verbrauchsteuernummer> im Datensatz <ZULASSUNG>.

(8) Bestehende Kennung <Bezugsnummer Einzelfallermächtigung> im Datensatz <EINZELFALLERMÄCHTIGUNG>, wobei der Code für <Wirtschaftsbeteiligter (Art)> für den Empfänger 'Zertifizierter Versender im Einzelfall' ist.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

b Name R an..182
c Straße R an..65
d Hausnummer O an..11
e Postleitzahl R an..10
f Ort R an..50
g NAD_LNG R Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
h EORI-Nummer C
  • 'O' bei <Code Bestimmungsort> 'Bestimmungsort - Ausfuhr'

Gilt nicht anderweitig

Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2020/262. an..17
4 ZUSTÄNDIGE DIENSTSTELLE für den Empfänger R
a Dienststellenschlüsselnummer R (Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an8
5 WARNHINWEIS ODER ABLEHNUNG R
a Datum des Warnhinweises oder der Ablehnung R Datum
b Kennzeichen 'e-VD/v-e-VD abgelehnt' R Der Boole'sche Operator hat Zahlenformat: '0' oder '1' ('0' = nein oder falsch, '1' = ja oder richtig). n1
6 Code für WARNHINWEIS ODER ABLEHNUNG EINES e-VD/v-e-VD - GRÜNDE C
  • 'R', wenn <Kennzeichen e-VD/v-e-VD abgelehnt> richtig ist
  • 'O' in anderen Fällen
- 9x
a Code für Warnhinweis oder Ablehnung einer Beförderung - Gründe R (Siehe Codeliste 5 in Anhang II) n..2
b Ergänzende Informationen C
  • 'R' bei <Code für Warnhinweis oder Ablehnung einer Beförderung - Gründe> 'Sonstiges'
  • 'O' in anderen Fällen

(Siehe Code für Warnhinweis oder Ablehnung einer Beförderung - Gründe in Feld 6a)

an..350
c Ergänzende Informationen_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2

Tabelle 15: (gemäß Artikel 6a): Ersuchen um manuelle Erledigung

A B C D E F G
1 ATTRIBUT R
a ARC R Anzugeben ist der ARC des e-VD oder v-e-VD.
(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)
an21
b Ordnungsnummer R Anzugeben ist die Ordnungsnummer des e-VD/v-e-VD. n..2
c Code für Gründe für Ersuchen um manuelle Erledigung R (Siehe Codeliste 16 in Anhang II) n1
d Ergänzung zu Code für Gründe für Ersuchen um manuelle Erledigung C
  • 'R' bei <Code für Gründe für Ersuchen um manuelle Erledigung> 'Sonstiges'
  • 'O' in anderen Fällen
an..999
e Ergänzung zu Code für Gründe für Ersuchen um manuelle Erledigung_LNG C
  • 'R', wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
2 BELEGDOKUMENTE O 9x
a Kurzbeschreibung Belegdokument C
  • 'R' wenn <Art Belegdokument> 'Sonstiges'
  • Gilt nicht anderweitig
an..999
b Kurzbeschreibung Belegdokument_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
c Referenz Belegdokument C Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • <Art Belegdokument>
  • <Referenz Belegdokument>
  • <Bild Dokument>

(Siehe Bild Dokument in Feld 2e und Art Belegdokument in Feld 2f)

an..999
d Referenz Belegdokument_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
e Bild Dokument C Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • <Art Belegdokument>
  • <Referenz Belegdokument>
  • <Bild Dokument>

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 2c und Art Belegdokument in Feld 2f)

f Art Belegdokument C Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • <Art Belegdokument>
  • <Referenz Belegdokument>
  • <Bild Dokument>

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 2c und Bild Dokument in Feld 2e)

(Siehe Codeliste 15 in Anhang II) an..4
3 MANUELLE ERLEDIGUNG Hauptteil O 999X
a Positionsnummer R Dieser Wert bezieht sich auf <Positionsnummer> des Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD und muss innerhalb der Meldung einmalig sein.
Der Wert dieses Feldes muss größer als Null sein.
n..3
b Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge O Mögliche Kennwerte:

S = Fehlmenge

E = Mehrmenge

a1
c Festgestellte Fehl-/Mehrmenge C
  • 'R', wenn <Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge> verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge in Feld 3b)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..15,3
d Verbrauchsteuer-Produktcode O (Siehe Codeliste 10 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an4
e Zurückgewiesene Menge O Der Wert dieses Feldes muss größer als Null sein. n..15,3
f Ergänzende Informationen O an..350
g Ergänzende Informationen_LNG C
  • 'R', wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2

Tabelle 16: (gemäß Artikel 14 a): Antwort 'manuelle Erledigung'

A B C D E F G
1 ATTRIBUT R
a ARC R Anzugeben ist der ARC des e-VD/v-e-VD.
(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)
an21
b Ordnungsnummer R Anzugeben ist die Ordnungsnummer des e-VD/ v-e-VD. n..2
c Ankunftsdatum verbrauchsteuerpflichtige Waren O Für verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung:
Datum, an dem die Beförderung gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates endet
Für verbrauchsteuerpflichtige Waren, die versteuert wurden:
Datum, an dem die Beförderung gemäß Artikel 33 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates endet
Datum
d Empfangsergebnis O Mögliche Kennziffern:

1 = Empfang der Waren erfolgt, keine Beanstandung

2 = Empfang der Waren erfolgt trotz Beanstandung

3 = Empfang der Waren verweigert

4 = Empfang der Waren teilweise verweigert

21 = Ausgang der Waren erfolgt, keine Beanstandung

22 = Ausgang der Waren erfolgt, geringfügige Abweichungen wurden festgestellt

23 = Ausgang der Waren verweigert

n..2
e Ergänzende Informationen O an..350
f Ergänzende Informationen_LNG C
  • 'R', wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
g Code für Gründe für Ersuchen um manuelle Erledigung R (Siehe Codeliste 16 in Anhang II) n1
h Ergänzung zu Code für Gründe für Ersuchen um manuelle Erledigung C
  • 'R' bei <Code für Gründe für Ersuchen um manuelle Erledigung> 'Sonstiges'
  • 'O' in anderen Fällen
an..999
i Ergänzung zu Code für Gründe für Ersuchen um manuelle Erledigung_LNG C
  • 'R', wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
j Ersuchen um manuelle Erledigung angenommen R Der Boole'sche Operator hat Zahlenformat: '0' oder '1' ('0' = nein oder falsch, '1' = ja oder richtig). n1
k Code für Gründe für Ablehnung der manuellen Erledigung C
  • 'R' wenn <Ersuchen um manuelle Erledigung angenommen> '0'
  • Gilt nicht anderweitig
(Siehe Codeliste 17 in Anhang II) n1
l Ergänzung zu den Gründen für die Ablehnung der manuellen Erledigung C
  • 'R' bei <Code für Gründe für Ablehnung der manuellen Erledigung> 'Sonstiges'
  • 'O' in anderen Fällen
an..999
m Ergänzung zu den Gründen für die Ablehnung der manuellen Erledigung_LNG C
  • 'R', wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
2 BELEGDOKUMENTE O 9x
a Kurzbeschreibung Belegdokument C
  • 'R' wenn <Art Belegdokument> 'Sonstiges'
  • Gilt nicht anderweitig
an..999
b Kurzbeschreibung Belegdokument_LNG C
  • 'R', wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
c Referenz Belegdokument C Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • <Art Belegdokument>
  • <Referenz Belegdokument>
  • <Bild Dokument>

(Siehe Bild Dokument in Feld 2e und Art Belegdokument in Feld 2f)

an..999
d Referenz Belegdokument_LNG C
  • 'R', wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2
e Bild Dokument C Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • <Art Belegdokument>
  • <Referenz Belegdokument>
  • <Bild Dokument>

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 2c und Art Belegdokument in Feld 2f)

f Art Belegdokument C Mindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • <Art Belegdokument>
  • <Referenz Belegdokument>
  • <Bild Dokument>

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 2c und Bild Dokument in Feld 2e)

(Siehe Codeliste 15 in Anhang II) an..4
3 MANUELLE ERLEDIGUNG Hauptteil O 999X
a Positionsnummer R Dieser Wert bezieht sich auf <Positionsnummer> des Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD und muss innerhalb der Meldung einmalig sein.
Der Wert dieses Feldes muss größer als Null sein.
n..3
b Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge O Mögliche Kennwerte:

S = Fehlmenge

E = Mehrmenge

a1
c Festgestellte Fehl-/Mehrmenge C
  • 'R', wenn <Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge> verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge in Feld 3b)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein. n..15,3
d Verbrauchsteuer-Produktcode O (Siehe Codeliste 10 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) an4
e Zurückgewiesene Menge D
  • 'O' bei <Empfangsergebnis> 'Empfang der Waren teilweise verweigert'
  • Gilt nicht anderweitig
Der Wert dieses Feldes muss größer als Null sein. n..15,3
f Ergänzende Informationen O an..350
g Ergänzende Informationen_LNG C
  • 'R', wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben. a2"


UWS Umweltmanagement GmbH ENDE