Delegierte Verordnung (EU) 2025/2514 der Kommission vom 29. Juli 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2202 durch Aktualisierung der Liste ausgewählter grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/2514 vom 23.12.2025)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014 1, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EU) 2021/1153 wird eine Kategorie von grenzüberschreitenden Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien eingeführt, die zur Dekarbonisierung, zur Vollendung des Energiebinnenmarkts und zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit beitragen. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1153 beruhen diese Projekte auf einem Kooperationsabkommen zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten oder zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und einem oder mehreren Drittländern gemäß den Artikeln 8, 9, 11 und 13 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates 2.
(2) Die Auswahl grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien unterliegt den in der Verordnung (EU) 2021/1153 festgelegten allgemeinen Kriterien und Verfahren sowie weiteren spezifischen Auswahlkriterien und Einzelheiten des Auswahlverfahrens gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/342 der Kommission 3.
(3) Grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien werden ausgewählt und in eine zu diesem Zweck im Wege delegierter Rechtsakte erstellte Liste aufgenommen.
(4) Nach der Aufnahme in die Liste können für die grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien Mittel aus der Fazilität "Connecting Europe" 4 beantragt werden.
(5) Im Anschluss an eine am 3. September 2024 veröffentlichte und am 7. Januar 2025 abgeschlossene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurden fünf neue grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien ausgewählt. Die ausgewählten Projekte wurden von externen Sachverständigen sowie von Sachverständigen der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt und der Europäischen Kommission bewertet, insbesondere im Hinblick auf die kosteneffiziente Nutzung erneuerbarer Energien und den Einsatz verschiedener Technologien für erneuerbare Energien, einschließlich Offshore- und Onshore-Windenergie, im Rahmen dieser Projekte.
(6) Die Kommission übermittelte die Ergebnisse der Bewertung der ausgewählten neuen grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien der Sachverständigengruppe, die mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/342, dem delegierten Rechtsakt zur Ergänzung der Fazilität "Connecting Europe" in Bezug auf die Ermittlungskriterien und das Verfahren für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, eingerichtet wurde. Nach Zustimmung der Gruppe für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien gemäß Teil IV Nummer 4 Buchstabe b des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/1153 sollten die ausgewählten neuen grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien in die Liste aufgenommen werden.
(7) Die Aufnahme von Projekten in die Liste grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien erfolgt vorbehaltlich deren Übereinstimmung mit dem Unionsrecht, einschließlich der Ergebnisse der einschlägigen Umweltprüfungs- und Genehmigungsverfahren.
(8) Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/2202 der Kommission 5 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2202 erhält folgende Fassung:
"Artikel 1
Die Liste der gemäß Teil IV Nummer 4 Buchstabe g des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/1153 ausgewählten grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien lautet wie folgt:
| Projektnummer | Projektbezeichnung | Projektträger | Teilnehmende Länder |
| 2022-05 | ELWIND - gemeinsames estländisch/lettisches hybrides Offshore-Windenergie-Projekt | Ministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten und Kommunikation Estlands; Ministerium für Wirtschaft der Republik Lettland | Estland und Lettland |
| 2022-07 | CICERONE - CEO-Allianz für eine grenzüberschreitende europäische Wertschöpfungskette für grünen Wasserstoff | EON.SE; IBERDROLA CLIENTES S.A.U. | Deutschland, Spanien und Niederlande |
| 2022-10 | UNITED HEAT - Klimaneutrale Fernwärme in der Europastadt Görlitz/Zgorzelec | Stadtwerke Görlitz AG; SEC Zgorzelec Sp. z o.o. | Deutschland und Polen |
| 2023-2 | ULP-RES WP - Utilitas-Windpark Lode-Penuja | Utilitas Wind SIA; Utilitas Wind OÜ | Lettland und Estland |
| 2023-3 | SLOWP - Offshore-Windpark Saare-Liivi | Utilitas Wind OÜ | Luxemburg und Estland |
| 2023-6 | TMNHSA - Wasserbauwerke Turnu Magurele - Nikopol | Natsionalna Elektricheska Kompania EAD; S.P.E.E.H. HIDROELECTRICA S.A. | Bulgarien und Rumänien |
| 2023-7 | BEI - Energieinsel Bornholm | Ministerium für Klima, Energie und öffentliche Dienste | Dänemark und Deutschland |
| 2023-9 | PONTIS - Fortschritte beim Transfer erneuerbarer Energie für internationale Lieferungen in einem vernetzten Europa | Iberdrola Clientes S.A.U.; Mitsubishi Corporation | Spanien und Niederlande |
| 2024-1 | CORES - Umfassende Studien zum Potenzial erneuerbarer Offshore-Energie | DGEG - Direção Geral de Energia e Geologia | Portugal und Luxemburg |
| 2024-2 | Erneuerbare Erzeugung Medlink - MedGen | Zhero Europe B.V: Privater Rechtsträger in einem Mitgliedstaat (NL - Koordinator) Medlinks Algeria B.V.: Privater Rechtsträger in einem Mitgliedstaat (NL - Projektträger) Medlinks Tunisia B.V: Privater Rechtsträger in einem Mitgliedstaat (NL - Projektträger) | Italien, Algerien und Tunesien |
| 2024-3 | Windpark Utilitas Eleja-Joniski - UELJO WP | Utilitas Wind SIA; Utilitas Wind UAB | Lettland und Litauen |
| 2024-4 | Offshore-Windpark LiiviBay | Enefit Green AS | Estland und Lettland |
| 2024-6 | Grüner Wandel der Fernwärmeversorgung in den Partnerstädten Słubice und Frankfurt (Oder) - Twin Heat | SEC Region Sp. z o.o und Stadtwerke Frankfurt (Oder) GmbH | Polen und Deutschland" |
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 29. Juli 2025
2) Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018 S. 82, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2018/2001/oj).
3) Delegierte Verordnung (EU) 2022/342 der Kommission vom 21. Dezember 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die spezifischen Auswahlkriterien und die Einzelheiten des Verfahrens zur Auswahl grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (ABl. L 62 vom 01.03.2022 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2022/342/oj).
4) Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014 (ABl. L 249 vom 14.07.2021 S. 38, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1153/oj).
5) Delegierte Verordnung (EU) 2022/2202 der Kommission vom 29. August 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Erstellung einer Liste ausgewählter grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (ABl. L 293 vom 14.11.2022 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2022/2202/oj).
| ENDE |