Durchführungsverordnung (EU) 2025/2553 der Kommission vom 17. Dezember 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1147 hinsichtlich verwaltungstechnischer Änderungen an der Unionszulassung für das Biozidprodukt "ClearKlens product based on IPA"
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/2553 vom 18.12.2025)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 50 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 31. Juli 2020 wurde Diversey Europe Operations B.V. mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1147 der Kommission 2 eine Unionszulassung mit der Nummer EU-0022128-0000 für das Inverkehrbringen und die Verwendung des Biozidprodukts "ClearKlens product based on IPA" erteilt. Der Anhang der genannten Durchführungsverordnung enthält die Zusammenfassung der Eigenschaften für das genannte Biozidprodukt.
(2) Am 21. Oktober 2021 übermittelte Diversey Europe Operations B.V. der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission 3 eine Notifizierung betreffend eine verwaltungstechnische Änderung an der Unionszulassung für das Biozidprodukt "ClearKlens product based on IPA", die unter der Nummer BC-DN070816-28 in das Register für Biozidprodukte eingetragen wurde. Die notifizierte vorgeschlagene Änderung betrifft die Hinzufügung eines Wirkstoffherstellers.
(3) Am 10. November 2021 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 eine Stellungnahme 4 zu der vorgeschlagenen verwaltungstechnischen Änderung der Unionszulassung für das Biozidprodukt "ClearKlens product based on IPA". In ihrer Stellungnahme gelangt die Agentur zu dem Schluss, dass es sich bei der vorgeschlagenen Änderung um eine verwaltungstechnische Änderung nach Artikel 50 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und gemäß Titel 1 Abschnitt 1 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 handelt und dass die Voraussetzungen des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 nach der Umsetzung der Änderung weiterhin erfüllt sein werden.
(4) Am 3. Januar 2022 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 die überarbeitete Fassung der zur Unionszulassung für das Biozidprodukt "ClearKlens product based on IPA" gehörenden Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften in allen Amtssprachen der Union, die die beantragte verwaltungstechnische Änderung abdeckt.
(5) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und hält es daher für angezeigt, die Unionszulassung für das Biozidprodukt "ClearKlens product based on IPA" dahin gehend zu ändern, dass die von Diversey Europe Operations B.V. beantragte verwaltungstechnische Änderung vorgenommen wird.
(6) Mit Ausnahme der verwaltungstechnischen Änderung bleiben alle anderen Informationen, die in der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1147 enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "ClearKlens product based on IPA" aufgeführt sind, unverändert.
(7) Im Interesse der Klarheit und zur Erleichterung des Zugangs für Verwender und interessierte Kreise zur konsolidierten Fassung der von der Agentur zu veröffentlichenden Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts sollte der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1147 vollständig ersetzt werden. Wegen einer im Februar 2024 vorgenommenen Änderung des für die Erstellung der Zusammenfassung der Eigenschaften von Biozidprodukten im Register für Biozidprodukte verwendeten Formats sollte die Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts im genannten Anhang auch einige kleinere redaktionelle und gestalterische Änderungen umfassen.
(8) Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1147 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1147 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 17. Dezember 2025
2) Durchführungsverordnung (EU) 2020/1147 der Kommission vom 31. Juli 2020 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt "ClearKlens product based on IPA" (ABl. L 252 vom 04.08.2020 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2020/1147/oj).
3) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.04.2013 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).
4) Stellungnahme der ECHA Nr. UAD-C-1543546-33-00/F vom 10. November 2021 zu verwaltungstechnischen Änderungen an der Unionszulassung für das Biozidprodukt "ClearKlens product based on IPA", https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.
| Anhang |
Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts
ClearKlens product based on IPA
Produktart(en)
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
Zulassungsnummer: EU-0022128-0000
R4BP-Assetnummer: EU-0022128-0000
Kapitel 1
Administrative Informationen
1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts
| Handelsname(n) | ClearKlens IPA ClearKlens IPA 70% ClearKlens IPA 70% v/v ClearKlens IPA VH1 ClearKlens IPA Airless ClearKlens IPA Pouch ClearKlens IPA Non Sterile ClearKlens IPA Non Sterile VH1 ClearKlens IPA SS ClearKlens IPA SS VH1 ClearKlens IPA RTU ClearKlens IPA RTU VH1 Texwipe® Sterile 70% Isopropanol VH01 ClearKlens IPA |
1.2. Zulassungsinhaber
| Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | Diversey Europe Operations B.V. |
| Anschrift | De Corridor 4 (Regulatory team) 3621 ZB Breukelen NL | |
| Zulassungsnummer | EU-0022128-0000 | |
| R4BP-Assetnummer | EU-0022128-0000 | |
| Datum der Zulassung | 24.8.2020 | |
| Ablauf der Zulassung | 31.7.2030 |
1.3. Hersteller des Produkts
| Name des Herstellers | Diversey Europe Operations B.V. | |||||
| Anschrift des Herstellers | Maarssenbroeksedijk 2 3542 DN Utrecht Niederlande (die) | |||||
| Standort der Produktionsstätten |
|
| Name des Herstellers | Multifill BV |
| Anschrift des Herstellers | Constructieweg 25a 3640 AJ Mijdrecht Niederlande (die) |
| Standort der Produktionsstätten | Multifill BV site 1 Constructieweg 25a 3640 AJ Mijdrecht Niederlande (die) |
| Name des Herstellers | Flexible Medical Packaging Ltd |
| Anschrift des Herstellers | Unit 8, Hightown, White Cross Industrial Estate LA1 4XS Lancaster, Lancashire Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das) |
| Standort der Produktionsstätten | Flexible Medical Packaging Ltd site 1 Unit 8, Hightown, White Cross Industrial Estate LA1 4XS Lancaster, Lancashire Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das) |
| Name des Herstellers | Ardepharm |
| Anschrift des Herstellers | Les Iles Ferays 07300 Tournon-sur-Rhône Frankreich |
| Standort der Produktionsstätten | Ardepharm site 1 Les Iles Ferays 07300 Tournon-sur-Rhône Frankreich |
| Name des Herstellers | Entegris Cleaning Process (ECP) S.A.S |
| Anschrift des Herstellers | 395 rue Louis Lépine 34000 Montpellier Frankreich |
| Standort der Produktionsstätten | Entegris Cleaning Process (ECP) S.A.S site 1.395 rue Louis Lépine 34000 Montpellier Frankreich |
1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
| Wirkstoff | Propan-2-ol | ||
| Name des Herstellers | INEOS Solvents GmbH | ||
| Anschrift des Herstellers | Anckelmannsplatz D-20537 Hamburg Deutschland | ||
| Standort der Produktionsstätten |
|
| Wirkstoff | Propan-2-ol |
| Name des Herstellers | Shell Chemicals Europe B.V. |
| Anschrift des Herstellers | Postbus 2334 3000 CH Rotterdam Niederlande (die) |
| Standort der Produktionsstätten | Shell Chemicals Europe B.V. site 1 Vondelingenweg 601 3196 KK Rotterdam-Pernis Niederlande (die) |
| Wirkstoff | Propan-2-ol |
| Name des Herstellers | Novapex |
| Anschrift des Herstellers | 21 Chemin de la Sauvegarde - 21 Ecully Parc - CS 33167 69134 Écully Cedex Frankreich |
| Standort der Produktionsstätten | Novapex site 1 Novapex SAS Usine de Rousillon, Rue Gaston Monmousseau 38556 Saint Maurice l'Exil, Cédex Frankreich |
| Wirkstoff | Propan-2-ol | ||
| Name des Herstellers | Exxon Mobil Chemicals | ||
| Anschrift des Herstellers | Hermeslaan 2 1831 Machelen Belgien | ||
| Standort der Produktionsstätten |
|
Kapitel 2
Produktzusammensetzung und -Formulierung
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Propan-2-ol | Wirkstoff | 67-63-0 | 200-661-7 | 63,1 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung
AL Alle anderen Flüssigkeiten
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise
| Gefahrenhinweise | H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. |
| Sicherheitshinweise | P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten.
Nicht rauchen. P261: Einatmen von Aerosol vermeiden. P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen. P403 + P235: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501: Inhalt gemäß nationaler Vorschriften der Entsorgung zuführen. P501: Behälter gemäß nationaler Vorschriften der Entsorgung zuführen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P370 + P378: Bei Brand: Alkoholresistenten Löschschaum zum Löschen verwenden. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en)
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Desinfektionsmittel für nicht poröse, harte Oberflächen - Für den professionellen Einsatz zum Wischen mit einem Mopp
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefepilze Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Gebrauchsfertiges Produkt zur Desinfektion von gereinigten, nicht porösen, harten Oberflächen in pharmazeutischen und kosmetischen Produktionsstätten mit Luftwechseln von 60 oder mehr pro Stunde und Reinräumen mit Luftwechseln von 150 oder mehr pro Stunde. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Desinfektion mit einem Wischmopp Detaillierte Beschreibung: - |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 18,4 ml des Produkts pro m2 Fläche auftragen. 0 Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: - |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Behälter (HDPE, PP, PE): 1 - 20 l |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Gebrauchsfertiges Produkt für die Desinfektion von nicht porösen, harten Oberflächen.
Den Boden vor der Desinfektion reinigen und trocknen. Den Mopp mit dem Desinfektionsmittel befeuchten und den Boden damit wischen. Die Oberfläche muss vollständig benetzt sein. Das Desinfektionsmittel mindestens 30 Sekunden lang einwirken lassen.
Gebrauchte Mopps müssen in einem geschlossenen Behälter aufbewahrt werden.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Das Produkt darf nur in ausreichend belüfteten Räumen aufgetragen werden. Die erforderlichen Mindestluftwechselraten sind:
Nicht mehr als 18,4 ml des Produkts pro Quadratmeter Fläche verwenden.
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2: PT02: Desinfektionsmittel für nicht poröse, harte Oberflächen - Für den professionellen Einsatz zur Desinfektion mit einem Tuch
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefepilze Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Gebrauchsfertiges Produkt zur Desinfektion von gereinigten, nicht porösen, harten Oberflächen in Labors mit Luftwechseln von 8 oder mehr pro Stunde und pharmazeutischen und kosmetischen Produktionsstätten mit Luftwechseln von 60 oder mehr pro Stunde und Reinräumen mit Luftwechseln von 150 oder mehr pro Stunde. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Desinfektion mit einem Tuch Detaillierte Beschreibung: - |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 18,4 ml des Produkts pro m2 Fläche auftragen. 0 Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: - |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Gebrauchsfertiges Produkt für die Desinfektion von nicht porösen, harten Oberflächen.
Die Fläche vor der Desinfektion reinigen und trocknen. Das Tuch mit dem Desinfektionsmittel befeuchten und die Fläche damit abwischen. Die Oberfläche muss vollständig benetzt sein. Das Desinfektionsmittel mindestens 30 Sekunden lang einwirken lassen. In Reinräumen kann die exakte Menge des benötigten Desinfektionsmittels ebenfalls entweder mit einer Sprühlanze mit geringer Durchflussrate oder über ein Rohrsystem in einen Eimer dosiert werden. Gebrauchte Desinfektionstücher müssen in einem geschlossenen Behälter aufbewahrt werden.
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Das Produkt darf nur in ausreichend belüfteten Räumen aufgetragen werden. Die erforderlichen Mindestluftwechselraten sind:
Nicht mehr als 18,4 ml des Produkts pro Quadratmeter Fläche verwenden.
Kann die Wischdesinfektion nicht durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen ersetzt werden, sind folgende persönlichen Risikominderungsmaßnahmen in Betracht zu ziehen: Verwendung eines Augenschutzes bei der Handhabung des Produktes.
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 3: PT02: Desinfektionsmittel für nicht poröse, harte Oberflächen - Für den professionellen Einsatz zum Sprühen
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefepilze Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Gebrauchsfertiges Produkt zur Desinfektion von gereinigten, nicht porösen, harten Oberflächen in Labors mit Luftwechseln von 8 oder mehr pro Stunde und pharmazeutischen und kosmetischen Produktionsstätten mit Luftwechseln von 60 oder mehr pro Stunde und Reinräumen mit Luftwechseln von 150 oder mehr pro Stunde. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Desinfektion mit einer Sprühflasche Detaillierte Beschreibung: Optional kann das Desinfektionsmittel zusätzlich mit einem Tuch auf der Oberfläche verteilt werden. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 18,4 ml des Produkts pro m2 Fläche auftragen. 0 Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: - |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Gebrauchsfertiges Produkt für die Desinfektion von nicht porösen, harten Oberflächen.
Die Fläche vor der Desinfektion reinigen und trocknen. Die Fläche mit dem Desinfektionsmittel besprühen; dieses gegebenenfalls mit einem Tuch verteilen. Die Oberfläche muss vollständig benetzt sein. Das Desinfektionsmittel mindestens 30 Sekunden lang einwirken lassen. Gebrauchte Desinfektionstücher müssen in einem geschlossenen Behälter aufbewahrt werden.
Anzahl der Anwendungen die notwendig sind, um eine Ausbringmenge von 18,4 ml Desinfektionsmittel pro m2 Fläche zu erzielen; je nach Verpackung:
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Das Produkt darf nur in ausreichend belüfteten Räumen aufgetragen werden. Die erforderlichen Mindestluftwechselraten sind:
Nicht mehr als 18,4 ml des Produkts pro Quadratmeter Fläche verwenden.
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 4: Desinfektionsmittel für nicht poröse Handschuhe - Für den professionellen Einsatz zur Desinfektion nicht poröser Handschuhe
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefepilze Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Gebrauchsfertiges Produkt zur Desinfektion von gereinigten, nicht porösen, Handschuhe in Labors mit Luftwechseln von 8 oder mehr pro Stunde und pharmazeutischen und kosmetischen Produktionsstätten mit Luftwechseln von 60 oder mehr pro Stunde und Reinräumen mit Luftwechseln von 150 oder mehr pro Stunde. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Desinfektion von nicht porösen Handschuhe. Detaillierte Beschreibung: - |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge:
Dosierung: 3 ml auf Handschuhen. 0 Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: - |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Automatische Dosierung
Manuelle Dosierung
|
4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Gebrauchsfertiges Produkt für die Desinfektion von nicht porösen Handschuhen.
Automatische Dosierung:
3 ml des Produktes direkt auf die sauberen, behandschuhten Hände auftragen, gleichmäßig verteilen und darauf achten, dass die Oberfläche vollständig benetzt wird. Das Desinfektionsmittel mindestens 30 Sekunden lang einwirken lassen.
Manuelle Dosierung:
3 ml des Produktes direkt auf die sauberen, behandschuhten Hände sprühen, gleichmäßig verteilen und darauf achten, dass die Oberfläche vollständig benetzt wird. Das Desinfektionsmittel mindestens 30 Sekunden lang einwirken lassen.
Anzahl der Anwendungen die notwendig sind, um 3 ml auf die behandschuhten Hände aufzutragen; je nach Verpackungsart:
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Das Produkt darf nur in ausreichend belüfteten Räumen aufgetragen werden. Die erforderlichen Mindestluftwechselraten sind:
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung 1
5.1. Gebrauchsanweisung
Siehe Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Während der Handhabung des Produkts neue, chemikalienbeständige Schutzhandschuhe tragen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Augenkontaktakt vermeiden.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Einatmen: Kann Schläfrigkeit oder Schwindelgefühl verursachen.
Augenkontakt: Ruft schwere Reizungen hervor.
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Rufen Sie ein TOXIKOLOGISCHES/medizinisches ZENTRUM an, wenn es der Person schlecht geht.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Entfernen Sie Kontaktlinsen, falls vorhanden und leicht zu handhaben. Weiter spülen. Bei anhaltender Reizung einen Arzt aufsuchen.
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen
Umwelt-Vorsichtsmaßnahmen
Das Produkt darf nicht unverdünnt oder unneutralisiert ins Abwasser oder in die Kanalisation gelangen.
Das Produkt darf nicht in Gewässer oder ins Grundwasser gelangen. Mit reichlich Wasser verdünnen.
Wurde versehentlich zu viel Desinfektionsmittel ausgebracht, wie folgt vorgehen: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbindemittel, Sägemehl) aufnehmen.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Das Produkt und dessen Behälter müssen auf sichere Art und Weise und unter Einhaltung der relevanten Gesetzgebung zur Entsorgung gefährlicher Abfälle entsorgt werden. Entsorgung oder Verbrennung gemäß den örtlichen Bestimmungen durchführen.
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
2 Jahre haltbar.
Nur in der Originalverpackung aufbewahren.
Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen und unter 30°C lagern.
In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
Kapitel 6
Sonstige Angaben
Das Produkt enthält 2-Propanol (CAS-Nr: 67-63-0), für das ein europäischer Referenzwert von 129,28 mg/m3 für den professionellen Anwender vereinbart und für die Risikobewertung dieses Produktes verwendet wurde.
| ENDE |