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Beschluss (GASP) 2025/2565 des Rates vom 15. Dezember 2025 zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen für Kleinwaffen und leichte Waffen unter allen Aspekten und des Globalen Rahmens für Munition
(ABl. L 2025/2565 vom 16.12.2025)
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 19. November 2018 hat der Rat die Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition mit dem Titel "Gefahren abwenden, Bürger schützen" (im Folgenden "EU-SALW-Strategie") angenommen, in der die Leitlinien für das Vorgehen der Union im Bereich Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) vorgegeben werden. In der EU-SALW-Strategie wird das Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (im Folgenden "VN-Aktionsprogramm") als globaler Rahmen zur Bekämpfung der Bedrohung durch unerlaubte SALW betrachtet und seine vollständige und wirksame Umsetzung auf nationaler, regionaler und globaler Ebene unterstützt.
(2) Am 17. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1965 1 angenommen, mit dem die Unterstützung des VN-Aktionsprogramms durch die Union fortgesetzt wurde. Mit dem Beschluss (GASP) 2022/1965 und anderer einschlägiger EU-Unterstützung konnten das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), seine regionalen Zentren und Durchführungspartner Projekte zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und Munition in Afrika, Asien und im Pazifik, Lateinamerika und der Karibik durchführen.
(3) Am 28. Juni 2024 haben die Staaten auf der vierten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm und zum Internationalen Rechtsinstrument zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen einvernehmlich ein zukunftsorientiertes Abschlussdokument angenommen. Die Staaten haben sich kollektiv auf Wege zur weiteren Bekämpfung von unerlaubten SALW geeinigt, darunter die Einsetzung einer neuen, staatlich geleiteten, offenen technischen Sachverständigengruppe (Open-ended Technical Expert Group - OETEG), die sich mit den Entwicklungen bei der Herstellung, Technologie und Konzeption von SALW, mit der Verbesserung geschlechtergerechter SALW-Kontrolle und mit der stärkeren Beteiligung junger Menschen an SALW-Kontrollprozessen befassen soll.
(4) Am 27. Juni 2025 wurden auf einer Vorbereitungstagung der Staaten zum Globalen Rahmen für die Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer Empfehlungen zur Vorbereitung der Tagung der Staaten im Jahr 2027 und zu Verfahren und Modalitäten für die wirksame Umsetzung des Globalen Rahmens angenommen, einschließlich Empfehlungen an das VN-Sekretariat, dessen Abteilung das UNODA ist.
(5) Der Rat hat am 14. April 2025 Schlussfolgerungen über die Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern angenommen, die unter anderem die Stärkung multilateraler Verpflichtungen wie des VN-Aktionsprogramms, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments und des Globalen Rahmens betrafen sowie die Verbesserung der technischen Umsetzung durch Maßnahmen wie Bestandsverwaltung (auch durch Unterstützung des Kapazitätsaufbaus in Drittstaaten), Registrierung, Kontrolle der Verbringung und Rückverfolgung
- hat folgenden Beschluss erlassen:
(1) Im Einklang mit der SALW-Strategie der EU besteht der Zweck dieses Beschlusses darin, die Verbreitung von illegalen Waffen und Munition zu verringern und ihre verheerenden menschlichen Kosten zu verhindern. Dies wird erreicht werden durch:
(2) Gemäß Absatz 1 werden mit dem Beschluss die folgenden Ziele verfolgt:
(3) Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang des vorliegenden Beschlusses enthalten.
(1) Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") zuständig.
(2) Die fachlich-technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts erfolgt durch das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA).
(3) Das UNODA nimmt diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem UNODA.
(1) Der als finanzielle Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des von der Union finanzierten Projekts beläuft sich auf EUR 4.399.030,86.
(2) Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
(3) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie die erforderliche Finanzierungsvereinbarung mit dem UNODA. In der Finanzierungsvereinbarung wird festgehalten, dass das UNODA zu gewährleisten hat, dass dem Unionsbeitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.
(4) Die Kommission bemüht sich, die in Absatz 3 genannte Finanzierungsvereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Finanzierungsvereinbarung geschlossen wird.
(1) Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat über die Durchführung dieses Beschlusses auf der Grundlage regelmäßig erstellter, ausführlicher Berichte des UNODA. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.
(2) Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.
( 1) Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
( 2) Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung. Dieser Beschluss endet jedoch sechs Monate nach dem Tag seines Inkrafttretens, falls innerhalb dieses Zeitraums keine solche Finanzierungsvereinbarung geschlossen worden ist.
Geschehen zu Brüssel am 15. Dezember 2025.
| Projektdokument | Anhang |
Für einen Beschluss (GASP) des Rates zur Unterstützung des Aktionsprogramms für Kleinwaffen und leichte Waffen und des globalen Rahmens für Munition
I. Hintergrund
Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) und die dazugehörige Munition sind die Hauptursache für gewaltsame Todesfälle in Konflikten als auch in Situationen ohne Konflikte. Tatsächlich verliert weltweit alle zwei Minuten ein Mensch das Leben durch aus einer Kleinwaffe abgefeuerte Munition.
Sowohl die Nachfrage nach als auch das Angebot von SALW und konventioneller Munition befinden sich aufgrund der geopolitischen Spannungen, regionaler Instabilität und der zunehmenden Ausbrüche von bewaffneten Konflikten im Aufschwung. Vergangene Konflikte und politische Unsicherheit haben gezeigt, dass selbst bei legal erworbenen Waffen und Munition die Gefahr der Umlenkung an unbefugte Nutzer besteht, wodurch die Instabilität weit über deren Ursprungsorte hinaus aufrechterhalten wird. In auf schwachen Füßen stehenden Kontexten befeuert die breite Verfügbarkeit von SALW und Munition anhaltende bewaffnete Gewalt und organisierte Kriminalität und verhindert nachhaltige Entwicklung.
Das vielschichtige Problem unerlaubter SALW und konventioneller Munition erfordert konzertierte Anstrengungen auf internationaler, regionaler, subregionaler und nationaler Ebene und an der Basis, um ihre verheerenden Kosten an Menschenleben zu verhindern. Die entscheidenden Schritte zur Verhinderung der Umlenkung und zur Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW, die in der Strategie der EU "Gefahren abwenden, Bürger schützen" und in den Schlussfolgerungen des Rates der EU vom 14. April 2025 über die Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern anerkannt wurden, umfassen: die Stärkung multilateraler Verpflichtungen wie das VN-Aktionsprogramm zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (im Folgenden "VN-Aktionsprogramm"), das Internationale Rückverfolgungsinstrument und des neuen Globalen Rahmens für die Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer (im Folgenden "Globaler Rahmen") sowie die Verbesserung der technischen Umsetzung durch Maßnahmen wie Bestandsverwaltung (auch durch Unterstützung des Kapazitätsaufbaus in Drittstaaten), Registrierung, Kontrolle der Verbringung und Rückverfolgung.
Darüber hinaus können, wie in dem 2024 von den VN-Mitgliedstaaten angenommenen Pakt für die Zukunft anerkannt, praktische Instrumente zur Kontrolle von SALW und Munition eingesetzt werden, um bewaffnete Gewalt und bewaffnete Konflikte zu verhindern. Die Einbeziehung dieser Praktiken in nationale Präventionsstrategien, in die Bemühungen zur Friedenskonsolidierung und in die Pläne für nachhaltige Entwicklung wird die Resilienz in Staaten und Gemeinschaften stärken und der Nachfrage nach diesen Waffen und dieser Munition entgegenwirken.
Fortschrittschancen
In einem angespannten multilateralen Umfeld ist die multilaterale Zusammenarbeit im Bereich Kleinwaffen und leichte Waffen und konventionelle Munition ein Gebiet, auf dem in Bezug auf das Voranbringen globaler Verpflichtungen und die Zusammenarbeit bei Abrüstung und Rüstungskontrolle Fortschritte erzielt werden können. So ergänzte die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2023 ihre internationalen Abrüstungsverpflichtungen durch die Annahme des Globalen Rahmens - das erste spezielle Instrument zur Bewältigung von Sicherheitsrisiken während des gesamten Lebenszyklus von Munition -, mit dem Ziel, die Umlenkung und den unerlaubten Handel zu verhindern und unbeabsichtigte Explosionen einzudämmen.
Im Jahr 2024 haben die Staaten auf der vierten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm und zum Internationalen Rückverfolgungsinstrument einvernehmlich ein zukunftsorientiertes Abschlussdokument angenommen. Die Staaten haben sich kollektiv auf Wege zur weiteren Bekämpfung von unerlaubten SALW geeinigt, darunter die Einsetzung einer neuen, staatlich geleiteten, offenen technischen Sachverständigengruppe (Open-ended Technical Expert Group - OETEG), die sich mit den Entwicklungen bei der Herstellung, Technologie und Konzeption von SALW, mit der Verbesserung geschlechtergerechter SALW-Kontrolle und mit der stärkeren Beteiligung junger Menschen an SALW-Kontrollprozessen befassen soll.
In den nächsten drei Jahren haben die Staaten die Chance, gemeinsame Verpflichtungen weiter voranzutreiben und die Umsetzung dieser kritischen Rahmen auf allen Ebenen und im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der EU zu beschleunigen. Die erste Tagung der Staaten im Rahmen des Globalen Rahmens wird 2027 stattfinden, während zwei zweijährliche Tagungen der Staaten im Rahmen des VN-Aktionsprogramms in den Jahren 2026 und 2028 abgehalten werden, einschließlich der ersten Einberufung der OETEG. Der Erfolg all dieser Tagungen ist abhängig von i) intensiven Vorbereitungsarbeiten, wobei regionale Treffen als wesentliche Bausteine für abgestimmte Maßnahmen dienen, und ii) der Gewährleistung einer inklusiven und wirksamen Beteiligung verschiedener Staaten und Organisationen.
Anerkennung der Erfolge und der Auswirkungen früherer Projekte
Das Büro der VN für Abrüstungsfragen (UNODA), seine Regionalzentren und Durchführungspartner haben mit der jüngsten Unterstützung der EU, einschließlich des Beschlusses (GASP) 2022/1965 des Rates der EU, eine mehrschichtige Unterstützung für Staaten eingerichtet. Das UNODA und seine Durchführungspartner konnten die Staaten sowohl bei der Stärkung globaler Rahmen als auch bei deren Umsetzung in die technische Durchführung unterstützen, indem die einzigartige Einberufungsposition der VN und ihre Rolle als Sekretariat relevanter zwischenstaatlicher Prozesse sowie ihre Präsenz in Afrika, Asien und im pazifischen Raum sowie in Lateinamerika und der Karibik wirksam eingesetzt wurden.
Das Projekt erleichterte beispielsweise die weltweite Politikgestaltung im Rahmen des VN-Aktionsprogramms durch umfangreiche Vorbereitungsarbeiten durch die Überprüfungskonferenz wie eine Reihe von Sachverständigen-Seminaren und regionalen Vorbereitungstagungen, durch die sichergestellt wurde, dass nationale und regionale Prioritäten identifiziert und abgestimmt wurden. Diese fortgeschrittenen Gespräche führten zu wirksameren und reibungsloseren Verhandlungen im Rahmen der Konferenz, die letztlich zu einem einvernehmlichen Abschlussdokument führten.
Auf regionaler und nationaler Ebene erleichterte das Projekt die regionale Zusammenarbeit, einschließlich der Ausarbeitung eines Fahrplans für Zentralamerika und die Dominikanische Republik zur Verhütung des unerlaubten Handels mit und der Verbreitung von Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen, und weitete die nationalen Kapazitäten für die Kontrolle von SALW erheblich aus. Mit dem Fahrplan wurden spezielle Ausbildungsmaßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels in El Salvador, Guatemala und Kolumbien sowie der Kapazitätsaufbau bei den nationalen Kontaktstellen in Asien und im Pazifikraum geschaffen, was dazu führte, dass die höchste Anzahl nationaler Berichte über das Aktionsprogramm seit zehn Jahren vorgelegt wurde. In Sri Lanka wurden Anlagen zur Waffenlagerung gebaut, um die Sicherung von Lagerbeständen zu verbessern, und die Offiziere wurden in der Verwaltung von Waffen geschult. In Papua-Neuguinea, wo unerlaubte SALW während des gesamten Projektzeitraums weiterhin eine Herausforderung darstellten, stellte das UNODA technische Risikobewertungen und die Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans für SALW bereit. In Gambia und Burundi wurde im Rahmen des Projekts die Aufstellung nationaler Aktionspläne für SALW unterstützt, und in Burundi wurden fehlerhafte Kennzeichnungsmaschinen repariert, während in der Demokratischen Republik Kongo gezielte Unterstützung bei der Rückverfolgung unerlaubter SALW geleistet wurde. Darüber hinaus wurde das Selbstbewertungsinstrument 1 des modularen Kompendiums für die Umsetzung der Kleinwaffenkontrolle (MOSAIC) ins Leben gerufen, um die nationalen Behörden in die Lage zu versetzen, SALW-Systeme in Bereichen wie Kennzeichnung, Rückverfolgung und Bestandsverwaltung zu überprüfen und zu verbessern.
Ferner wurde das Gender-Mainstreaming bei der Kontrolle von SALW im Rahmen des Projekts durch regionale Koordinierung, Seminare und nationale Ausbildungsmaßnahmen gestärkt. Diese Bemühungen führten dazu, dass geschlechtsspezifische Erwägungen in die nationalen Aktionspläne aufgenommen wurden, sowie zum institutionellen Austausch zwischen Fachleuten in den Bereichen Gleichstellungsfragen und SALW. Während die globale finanzielle Unterstützung für Organisationen der Zivilgesellschaft während des Projektzeitraums zurückging, gelang es dem Projekt, wichtiges gemeinschaftsbasiertes Engagement durch gezielte Aufklärungskampagnen, Basisinitiativen und die Beteiligung von Organisationen der Zivilgesellschaft an multilateralen Treffen aufrechtzuerhalten und auszuweiten.
Ein Projekt, das auf der Grundlage bewährter Ansätze konzipiert wurde und gleichzeitig auf sich abzeichnende Tendenzen eingeht
Die Erfolge, Partnerschaften und die Dynamik, die im Rahmen des vorherigen Projekts erreicht wurden, werden zur Untermauerung der nächsten Phase dienen, während die wichtigsten strukturellen und strategischen Komponenten beibehalten werden. Gender-Mainstreaming ist nach wie vor ein Grundprinzip, und es werden Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft und spezialisierten Organisationen wie dem Internationalen Aktionsnetzwerk zu Kleinwaffen (IANSA) und dem Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) aufrechterhalten. Das Projekt erhält auch seine Komplementarität mit anderen von der EU finanzierten Projekten aufrecht, wobei ein zusätzlicher Schwerpunkt auf Synergien für die technische Umsetzung mit Initiativen, einschließlich jenen, die von UNDP-SEESAC, der OAS, der LAS, der OSZE, der GICHD-AMAT, CAR und der SAS durchgeführt werden, sowie mit den Bemühungen im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Waffenhandel unter der Leitung des BAFA und von Expertise France und mit EMPACT liegt.
Mit der neuen Projektphase werden auch neue Elemente eingeführt. Darunter fällt insbesondere die Ausweitung der thematischen Abdeckung, damit sowohl der Globale Rahmen als auch der Pakt für die Zukunft erfasst werden. Der Schwerpunkt wird verstärkt auf technologische Entwicklungen im Bereich der SALW gelegt, wobei ihre sich weiterentwickelnden Auswirkungen - sowohl in Form von Herausforderungen als auch Chancen für die Rüstungskontrolle - anerkannt werden. Darüber hinaus stärkt das Projekt die Integration der Kontrolle von SALW und Munition in umfassendere Präventionsanstrengungen und Bemühungen zur Friedenskonsolidierung, wodurch es mit umfassenden Konzepten für nachhaltigen Frieden und nachhaltige Entwicklung in Deckung gebracht wird. Schließlich wird der geografische Anwendungsbereich des Projekts ausgeweitet, um neben Afrika, Asien und dem pazifischen Raum sowie Lateinamerika und der Karibik, die vom vorangegangenen Projekt erfasst wurden, auch den Nahen Osten und Nordafrika abzudecken.
II. Projektziele, -Maßnahmen und -Ergebnisse
Hauptziel des Projekts ist es, die Verbreitung von illegalen Waffen und Munition zu verringern und ihre verheerenden menschlichen Kosten durch die Stärkung der einschlägigen internationalen Rahmen zu verhindern. Dies wird dadurch erreicht, dass die globalen politischen Rahmen gestärkt und diese in konkrete Maßnahmen umgewandelt werden, indem zu multilateralen Prozessen, regionaler Zusammenarbeit und gezielter nationaler Unterstützung beigetragen wird, die zur Bekämpfung unerlaubter SALW und Munition und gleichzeitig zur Verhinderung bewaffneter Gewalt und Konflikte beitragen. Das Projekts soll die Widerstandsfähigkeit von Staaten und Organisationen der Zivilgesellschaft stärken, um den unerlaubten Handel mit Waffen und Munition aufgrund von Umlenkung zu verhindern und die Waffen- und Munitionsverwaltung weltweit zu stärken.
Dieses Ziel wird durch nach- und vorgelagerte Ansätze auf lokaler, nationaler, subregionaler, regionaler und globaler Ebene im Rahmen von drei Säulen erreicht, um die folgenden Teilziele zu erreichen:
Die bereichsübergreifenden erwarteten Ergebnisse umfassen:
Ziel 1: Die Stärkung zukunftsorientierter und handlungsorientierter politischer Ergebnisse im Rahmen des Globalen Rahmens der VN, des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments.
1.2 Ergebnisse
1.3 Maßnahmen
1.3.1 Globaler Rahmen für Munition: Regionale Vorbereitungstagungen für die erste Tagung der Staaten
Im Vorfeld der ersten Tagung der Staaten zum Globalen Rahmen im Jahr 2027 findet eine Reihe regionaler Vorbereitungstagungen statt, um Staaten und regionalen Organisationen eine Plattform zur Ermittlung regionenspezifischer Herausforderungen und Prioritäten bei der Munitionsverwaltung zu bieten.
Ein besonderer Schwerpunkt wird auf der Unterstützung der Vorbereitungen für die Vorlage freiwilliger erster Übersichten im Jahr 2026 liegen.
Dem Vorsitz wird ein zusammenfassender Bericht zur Verfügung gestellt, in dem die wichtigsten Diskussionspunkte der Tagungen zur Verwendung bei den Beratungen dargelegt werden.
Jede Tagung wird auch dazu dienen, das Wissen über die praktische Umsetzung auf nationaler Ebene im regionalen Kontext zu verbessern.
| Länder aus Unterregionen | Regionalzentrum | Vorläufiger Veranstaltungsort |
| Karibik Lateinamerika | Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik (UNLIREC) | Virtuell (zwei Tagungen) |
| Südasien Südostasien Zentralasien Nordostasien Pazifischer Raum | Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden und Abrüstung in Asien und im Pazifik (UNRCPD) | Kathmandu, Nepal (eine Sitzung) |
| Naher Osten Nordafrika | UNRCPD und Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden und Abrüstung in Afrika (UNREC) | Veranstaltungsort noch offen (eine Tagung) |
| Ostafrika Südliches Afrika Westafrika Zentralafrika | UNREC | Veranstaltungsort noch offen (zwei Tagungen) |
1.3.2 Ausarbeitung maßnahmenorientierter Empfehlungen zur Unterstützung der ersten Tagung der Staaten zum Globalen Rahmen für Munition im Jahr 2027
Es wird eine Reihe von virtuellen Rundtischgesprächen mit Sachverständigen organisiert, und die Ergebnisse und Empfehlungen der einzelnen Rundtischgespräche werden übersetzt und online veröffentlicht, damit die Staaten sie im Vorfeld der Tagung der Staaten berücksichtigen können. Diese Berichte werden auch auf den regionalen Vorbereitungstagungen vorgestellt und erörtert und könnten als Beitrag zu den Beratungen der Staaten über die Themen künftiger Sitzungen der Regierungssachverständigen dienen.
1.3.3 Sachverständigen-Webinare zur Erstellung von materiellen Inhalten und zum Aufbau regionaler Kapazitäten für Entwicklungen bei der Herstellung, Technologie und Konstruktion von SALW
Die OETEG zu Entwicklungen in den Bereichen Technologien, Herstellung und Konstruktion von SALW wird in der jeweiligen Woche der zweijährlichen Tagungen der Staaten in den Jahren 2026 und 2028 zusammentreten und damit beauftragt werden, einvernehmlich vereinbarte Empfehlungen auszuarbeiten, die von den Staaten im Rahmen des politischen Prozesses des VN-Aktionsprogramms bis 2030 geprüft werden sollen. Um den Bedürfnissen der Staaten und des Vorsitzes in der Zeit zwischen den Tagungen gerecht zu werden, werden regionale und globale Webinare für Sachverständige und Diplomaten abgehalten, um Wissen zu generieren, Kapazitäten aufzubauen und Inhalte für die Ausarbeitung von Empfehlungen bereitzustellen.
1.3.4 Sponsoring, um Teilnehmern aus Entwicklungsländern oder stark betroffenen Staaten die Teilnahme an wichtigen zwischenstaatlichen Tagungen über SALW und Munition zu ermöglichen
Viele Entwicklungsländer oder Länder, die stark von SALW und Munition betroffen sind, sind häufig nicht in der Lage, an den Konferenzen in New York teilzunehmen. Ein Sponsoring-Programm für ausgewählte Länder wird eine vielfältigere Teilnahme ermöglichen, was die Beratungen auf der Tagung der Staaten zum Globalen Rahmen im Jahr 2027 und erforderlichenfalls auf anderen Tagungen im Rahmen des VN-Aktionsprogramms bereichert.
Die Teilnehmer werden vom UNODA, einschließlich seiner Regionalzentren, auf der Grundlage festgelegter Kriterien ermittelt, um eine vielfältige Teilnahme zu gewährleisten. Das Sponsoring wird eine Komponente im Bereich Kapazitätsaufbau umfassen, um Wissen über den materiellen Inhalt der Beratungen aufzubauen und Fähigkeiten zur Teilnahme am politischen Prozess zu entwickeln, sowie eine Vernetzungskomponente, um die Teilnehmer zusammenzubringen. Gegebenenfalls wird im Rahmen des Sponsoring ein Zusammenspiel mit den Stipendien im Zusammenhang mit SALW und Munition, welche unter Federführung der VN stehen, in Betracht gezogen. Beim Sponsoring wird der gleichberechtigten, uneingeschränkten und wirksamen Teilhabe von Frauen Vorrang eingeräumt.
1.3.5 Verstärkte Beteiligung der Zivilgesellschaft an globalen zwischenstaatlichen Prozessen
Im Vorfeld der Tagung der Staaten zum Globalen Rahmen und der zweijährlichen Tagung der Staaten zum VN-Aktionsprogramm, einschließlich der OETEG, wird das IANSA Materialien erstellen, einschließlich eines Leitfadens zur Koordinierung der Prioritäten und Strategien für die Bürgerbeteiligung. Ferner wird ein Sponsoring-Programm für die Teilnahme der Zivilgesellschaft, einschließlich Jugendvertretern, an den Tagungen durchgeführt.
1.4 Ergebnisse
Ziel 2: Die Unterstützung der Koordinierung und der verstärkten Umsetzung der internationalen Instrumente auf nationaler, subregionaler und regionaler Ebene
2.2 Ergebnisse
2.3 Maßnahmen
2.3.1 Verbesserung des MOSAIC und Stärkung des MOSAIC-Bewertungsinstruments
Die Bekanntheit und der Nutzen des MOSAIC-Bewertungsinstruments werden durch Ausbildungsmaßnahmen zur Einführung und für verschiedene Interessenträger sowie durch die Entwicklung zusätzlicher Bewertungskriterien und neuer Funktionen für die Softwarekomponente verbessert. Das Verzeichnis der Bewertungskriterien des MOSAIC-Bewertungsinstruments wird auf der Grundlage von Nutzerrückmeldungen erweitert, um zusätzliche MOSAIC-Module abzudecken, wodurch Bewertungen anderer relevanter Bereiche der Kontrolle von SALW ermöglicht werden. Diese Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit dem UNIDIR und den Mitgliedstaaten durchgeführt.
2.3.2 Unterstützung der Staaten, um die Durchführungsbemühungen und die Zusammenarbeit im Rahmen des VN-Aktionsprogramms/Internationalen Rückverfolgungsinstruments sowie des Globalen Rahmens für Munition zu stärken
Im asiatisch-pazifischen Raum vom UNRCPD umgesetzt
In Afrika vom UNREC umgesetzt
In Lateinamerika und der Karibik vom UNLIREC umgesetzt
2.3.3 Broschüre und gezielte Unterstützung der Zivilgesellschaft und der Parlamentarier in bis zu drei (3) Ländern in Bezug auf die wirksame Unterstützung der nationalen Behörden bei der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms/Internationalen Rückverfolgungsinstruments und des Globalen Rahmens: Angesichts der hochentwickelten Fachkenntnisse einiger nationaler Organisationen der Zivilgesellschaft in Fragen im Zusammenhang mit dem VN-Aktionsprogramm, dem Internationalen Rückverfolgungsinstrument und dem Globalen Rahmen wird in bis zu drei Ländern eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen für Pilotorganisationen und Parlamentarier durchgeführt. Die Unterstützung umfasst eine Broschüre, die darauf abzielt, die Universalisierung des Globalen Rahmens unter dem Hauptaspekt "Was kann die Zivilgesellschaft tun?" zu unterstützen, einschließlich der Frage, wie Materialien und Instrumente, die durch andere im Rahmen eines Beschlusses des Rates der EU eingerichtete Projekte, vom UNODA und von anderen Partnerorganisationen erstellt wurden, genutzt und die nationale Berichterstattung oder die Festlegung von Zielen unterstützt werden können. Die Unterstützung ist ein konkreter Beitrag zur Zielvorgabe 15 des Globalen Rahmens.
2.4 Ergebnisse
Ziel 3: Die Nutzung der Kontrolle von SALW und Munition in umfassenderen Friedens- und Sicherheitsbemühungen, um bewaffnete Gewalt wirksamer zu verhindern und Frieden und Entwicklung zu erhalten
3.2 Ergebnisse
3.3 Maßnahmen
3.3.1 Entwicklung eines "Unterstützungspakets" für die Integration der Kontrolle von SALW und der Munitionsverwaltung in die Präventionsanstrengungen und Bemühungen zur Friedenskonsolidierung
Es wird ein Paket zur Unterstützung der Staaten bei der Integration der Kontrolle von SALW und der Munitionsverwaltung in nationale Präventionsstrategien, friedensbildende Maßnahmen und Entwicklungspläne entwickelt. Das Paket wird eine Reihe von Produkten umfassen, wie eine Bestandsaufnahme der bestehenden Initiativen und Akteure im Bereich der Prävention und SALW/Munition, einen Leitfaden zu bewährten Verfahren zur Stärkung der Verbindungen zwischen diesen Bereichen, die Entwicklung anpassbarer Beispiele nationaler Ziele, die von den Staaten verwendet werden können, ein neues MOSAIC-Modul zur Verhütung bewaffneter Gewalt (übersetzt in mindestens zwei Sprachen) und eine weltweite Sensibilisierungs- und Informationskampagne. Diese Materialien werden zusammen mit anderen einschlägigen vorhandenen Ressourcen auf einer eigens eingerichteten Website für die Kontrolle von SALW, die Munitionsverwaltung und die Wahrung des Friedens veröffentlicht, die den Staaten bei ihren diesbezüglichen Bemühungen als Ressourcenportal dienen kann.
3.3.2 Instrumentarium zur Erhebung von Daten über SALW und Munition
Es wird ein Instrumentarium für Staaten und einschlägige Organisationen entwickelt, um bewährte Verfahren und Leitlinien für Datenindikatoren und -variablen im Zusammenhang mit SALW und Munition bereitzustellen, die nach sozialem/biologischem Geschlecht, Alter und Behinderung aufgeschlüsselt sind. Das Instrumentarium wird auch Leitlinien für die ethische Datenerhebung und den Schutz der Privatsphäre enthalten, Verweise auf bestehende Arbeiten in diesem Bereich, einschließlich der Arbeiten im Rahmen des Vertrags über den Waffenhandel, enthalten und möglicherweise auf dem "Ressourcenportal" verfügbar sein.
3.3.3 Entwicklung und Einführung eines praktischen Leitfadens Afrikas/der AU zu Gleichstellungsfragen, SALW und Munition
Das UNREC und die Afrikanische Union werden einen praktischen Leitfaden zu Gleichstellungsfragen, SALW und Munition ausarbeiten. Dadurch wird die Operationalisierung der 2023 unterzeichneten Kooperationsmatrix des UNODA und der AU unterstützt werden und dadurch werden wichtige Empfehlungen der im Jahr 2025 abgehaltenen UNREC-Workshops zu Gleichstellungsfragen und Abrüstung umgesetzt, in deren Rahmen erste Konsultationen und Sondierungen zum Leitfaden stattgefunden haben. Der Leitfaden wird Leitlinien für die Entwicklung einer geschlechtergerechten SALW-Politikgestaltung und -planung, für die Unterstützung der uneingeschränkten, gleichberechtigten und wirksamen Beteiligung von Frauen an der Entscheidungsfindung im Bereich der Waffenkontrolle und für die Entwicklung nationaler Aktionspläne, die Geschlechter- und Jugendperspektiven und -bedürfnisse berücksichtigen, enthalten. Der Leitfaden wird auch Leitlinien zu bewährten Verfahren für die Datenerhebung, -überwachung und -bewertung zu geschlechtersensiblen SALW-Programmen enthalten (im Zusammenhang mit Maßnahme 3.3.2).
3.3.4 Unterstützung eines informellen Netzwerks von Jugendexperten im Bereich SALW und Munition, um ihre Arbeit zur Prävention von Gewalt und zur Umsetzung der einschlägigen globalen Rahmen zu fördern
Mit dieser Initiative wird ein informelles, von jungen Menschen geleitetes Netzwerk von Sachverständigen im Bereich SALW und Munition gefördert, das den Wissensaustausch, die Koordinierung von Maßnahmen und die Verstärkung ihrer Vorbringen und Stimmen bei von den VN unterstützten Maßnahmen zum VN-Aktionsprogramm, zum Internationalen Rückverfolgungsinstrument und zum Globalen Rahmen ermöglicht, wobei der Schwerpunkt auf Beiträgen zur Gewaltprävention und zur Wahrung des Friedens liegt. Wo dies machbar ist, werden Jugendexperten zur Teilnahme an den Projektmaßnahmen im Rahmen der Säulen I und II eingeladen (z.B. Maßnahmen 1.3.1, 1.3.2, 1.3.3, 2.3.2 und 2.3.3).
3.3.5 Initiative zur Verhinderung von Feuerwaffen in Schulen
Das Bewusstsein und die institutionellen Kapazitäten zur Bekämpfung des Vorhandenseins von Feuerwaffen in Schulen in Lateinamerika und der Karibik werden durch nationale Webinare, die Verbreitung von Lehrmaterialien und/oder maßgeschneiderte technische Unterstützung für Staaten, einschließlich der Entwicklung von Leitlinien für Schulbehörden zur Verhütung von Vorfällen im Zusammenhang mit Feuerwaffen und zur Reaktion darauf, gestärkt.
3.3.6 Programm für kleinere Zuschüsse für die Zivilgesellschaft
Es wird ein Programm für kleinere Zuschüsse für die Zivilgesellschaft durchgeführt, um faktenbasierte Interessenvertretungsinitiativen einschlägiger Organisationen der Zivilgesellschaft zu unterstützen, damit die relevanten Behörden und die Öffentlichkeit konstruktiv einbezogen werden. Im Zusammenhang mit den regionalen Vorbereitungstagungen zu Munition ( Maßnahme 1.3.1) werden einige kleinere Zuschüsse gewährt.
3.3.7 Engagement in umfassenderen Foren in den Bereichen Frieden, Sicherheit und Entwicklung
Das Engagement von Sachverständigen in anderen einschlägigen Friedens-, Sicherheits- und Entwicklungsforen wird dazu beitragen, die Kontrolle von SALW und konventioneller Munition zur Erreichung der Friedens- und Sicherheitsziele und der Ziele für nachhaltige Entwicklung, einschließlich der Ziele 5 (Geschlechtergleichstellung und Selbstbestimmung) und 16 (Friedliche und inklusive Gesellschaften), zu fördern. Die Beteiligung an Netzwerken wie dem Netzwerk der Anlaufstellen für Frauen und Frieden und Sicherheit und der Kampagne "Halving Global Violence" (Halbierung der weltweiten Gewalt) von Pathfinders wird das UNODA in die Lage versetzen, Synergien zu nutzen, um umfassende Ansätze für Frieden und Sicherheit zu fördern und Möglichkeiten zu ermitteln, wie eine breitere Gemeinschaft für die Bedeutung der Kontrolle von SALW und Munition gewonnen werden kann, damit gemeinsame Ziele erreicht werden können.
3.4 Ergebnisse
3. Öffentlichkeitsarbeit und Partnerschaften
Aufbauend auf der bisherigen Zusammenarbeit zwischen der EU und dem UNODA und der Fähigkeit der VN, alle globalen Beteiligten an einen Tisch zu bringen, wird das Projekt wichtige VN-Einrichtungen, Regierungen, regionale Organisationen, die Zivilgesellschaft und Forschungseinrichtungen miteinander verbinden.
Das Projekt wird die Verbreitung von Informationen und Ergebnissen der vorgeschlagenen Maßnahmen an ein breites und vielfältiges Publikum unterstützen. Ferner wird im Rahmen aller relevanten Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt, und zwar über die Medien sowie durch Nebenveranstaltungen und Web-Tools.
Das UNODA und seine Durchführungspartner werden anhand wirksamer Sensibilisierungsmaßnahmen sowie durch Mobilisierungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Partnerschaften eine nachhaltige Wirkung erzeugen. Das UNODA wird eine Reihe von Kommunikationsinstrumenten einsetzen, so unter anderem eine Website, eine neue Sensibilisierungskampagne, schriftliche Pressemitteilungen, das "Saving Lives Bulletin", ausgewählte Instrumente der sozialen Medien, Nebenveranstaltungen und informelle Briefings. Die Umsetzung aller Maßnahmen wird durch Überwachungs- und Evaluierungsinstrumente verfolgt, zu denen unter anderem auch Teilnehmerbefragungen und regelmäßige Sitzungen der jeweiligen Arbeitsgruppen zählen.
UNODA ergreift alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass dem Beitrag der Europäischen Union die seinem Umfang entsprechende Beachtung zuteilwird. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union durchgeführt.
Während der gesamten Projektdurchführung wird die Koordinierung mit einem breiten Spektrum von Partnern sichergestellt, einschließlich derjenigen, denen andere Beschlüsse des Rates der EU zugutekommen. Das UNODA wird den Einsatz technischer Instrumente für die Bewertung, Kennzeichnung, Rückverfolgung, physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen unter gebührender Berücksichtigung der von der EU finanzierten oder kofinanzierten Instrumente fördern.
Das UNODA wird sich weiterhin für die Förderung des Projekts und seiner Ergebnisse einsetzen, indem es sich an einschlägigen Netzwerken, Foren und Gruppen beteiligt, und weiterhin den informellen Koordinierungsmechanismus für Gleichstellungsfragen und Maßnahmen gegen Kleinwaffen und leichte Waffen verwalten, der im Rahmen des vorangegangenen von der EU finanzierten Projekts im Jahr 2019 eingerichtet wurde.
4. Begünstigte
Dieses Projekt wird verschiedenen Interessenträgern im Bereich der Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen und der Munitionsverwaltung zugutekommen. Dazu zählen regionale Organisationen, nationale Behörden und/oder Sicherheitsdienste und Streitkräfte sowie die Zivilgesellschaft, die auf nationaler Ebene und auf Gemeinschaftsebene in Afrika, Asien und im pazifischen Raum, in Lateinamerika und der Karibik sowie in Nordafrika und im Nahen Osten tätig sind. Darüber hinaus wird im Rahmen dieses Projekts auch mit nationalen Behörden und der Zivilgesellschaft zusammengearbeitet, die sich für Prävention und Friedenskonsolidierung einsetzen, wodurch gemeinsame Bemühungen zur Verringerung bewaffneter Gewalt verstärkt werden. Im Rahmen des gezielten Schwerpunkts des Projekts auf inklusiveren Ansätzen für Frieden und Sicherheit werden auch Frauen, junge Menschen und andere marginalisierte Gruppen begünstigt.
5. Dauer
Die geschätzte Gesamtlaufzeit des Projekts, einschließlich aller Maßnahmen im Rahmen seiner drei Säulen, beträgt 36 Monate.
6. Berichterstattung
Das UNODA wird im Einklang mit der ausgehandelten Vereinbarung regelmäßig Berichte erstellen.
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