Beschluss (GASP) 2025/2586 des Rates vom 15. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

(ABl. L 2025/2586 vom 16.12.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 13. November 2017 den Beschluss (GASP) 2017/2074 1 angenommen.

(2) Angesichts der sich verschärfenden politischen Krise in Venezuela sowie der anhaltenden Handlungen, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit untergraben, fortwährender Menschenrechtsverletzungen und der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition, auch im Zusammenhang mit der Durchführung der Präsidentschaftswahlen vom 28. Juli 2024 in diesem Land und den darauf folgenden Entwicklungen, und auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 sollten die in dem genannten Beschluss festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 10. Januar 2027 verlängert werden.

(3) Darüber hinaus sollten die Einträge zu vier natürlichen Personen in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 aktualisiert werden.

(4) Der Beschluss (GASP) 2017/2074 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2017/2074 wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 13 Absatz 1 wird das Datum "10. Januar 2026" durch das Datum "10. Januar 2027" ersetzt.

2. Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 15. Dezember 2025.

1) Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 295 vom 14.11.2017 S. 60, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/2074/oj).


.

Anhang

In Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 erhalten die Einträge 2, 11, 31 und 37 in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen folgende Fassung:

Name Angaben zur Person Begründung Datum der Aufnahme in die Liste
"2. Gustavo Enrique GONZÁ LEZ LÓPEZ Geburtsdatum: 2.11.1960
Geschlecht: männlich
Präsident von Petróleos de Venezuela (PDVSA). Generaldirektor des bolivarischen nationalen Geheimdienstes (SEBIN) von April 2019 bis Oktober 2024. Seit Januar 2019 Sicherheits- und Geheimdienstberater für Präsident Maduro und von Februar 2014 bis Oktober 2018 Generaldirektor des SEBIN. Während der Zeit seiner Tätigkeit als Direktor des SEBIN wurden von seiner obersten Autorität unterstellten Beamten willkürliche Verhaftungen vorgenommen und in der Haftanstalt El Helicoide Folter sowie brutale und unmenschliche Behandlung einschließlich sexueller Gewalt verübt. Als Generaldirektor des SEBIN ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich willkürlicher Verhaftung, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Folter sowie für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela. 22.1.2018
11. Iván HERNÁ NDEZ DALA Geburtsdatum: 18.5.1966
Geschlecht: männlich
Präsident der Nationalen Telefongesellschaft Venezuelas (Cantv). Generalmajor der bolivarischen nationalen Streitkräfte (FANB). Von Januar 2014 bis Oktober 2024 Generaldirektor des Generaldirektorats für militärische Spionageabwehr (DGCIM), von September 2015 bis Oktober 2024 Leiter der Präsidentengarde. Als Leiter der DGCIM ist Iván Hernández Dala verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition und für schwere Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der DGCIM unter seinem Kommando, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen. 25.6.2018
31. Jorge Elieser MÁ RQUEZ MONSALVE Geburtsdatum: 20.2.1971
Geburtsort: Caracas, Venezuela
Personalausweis-Nr.: V-8714253
Geschlecht: männlich
Seit dem 23. April 2024 Minister für Elektrizität und Vizepräsident der Dienststellen für öffentliche Arbeiten und Versorgungswirtschaft. Ehemaliger Minister des Präsidialamtes und seit dem 7. August 2017 Generaldirektor der Nationalen Kommission für Telekommunikation (CONATEL). Mit seinen Handlungen hat er die Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, unter anderem indem er die Rechte des venezolanischen Volkes auf freie Presse, freie Meinungsäußerung und Information stark eingeschränkt hat. Er hat die besonderen Befugnisse der CONATEL genutzt, um Regimekritiker und Dissidenten zum Schweigen zu bringen, indem er Websites blockierte, filterte und sperrte und bestehende Lizenzen für Radio- und Fernsehsender widerrief bzw. neue Lizenzen nicht erteilte. 29.6.2020
37. Remigio CEBALLOS ICHASO Geburtsdatum: 1.5.1963
Personalausweis-Nr.: V-6557495
Geschlecht: männlich
Botschafter Venezuelas in China. Ehemaliger Innen- und Justizminister von Venezuela (August 2021-August 2024) und Vizepräsident der Regierung für die Sicherheit der Bevölkerung. Ehemaliger Befehlshaber des operativen und strategischen Kommandos der bolivarischen nationalen Streitkräfte Venezuelas (Comando Estratégico Operacional Fuerzas Armadas Nacionales Bolivarianas (CEOFANB)), dem höchsten Organ der venezolanischen Streitkräfte (Juni 2017-Juli 2021). CEOFANB kontrolliert die bolivarischen nationalen Streitkräfte (FANB) und die bolivarische Nationalgarde. CEOFANB ist darüber hinaus verantwortlich für die Koordination der Einsätze der FANB bei Demonstrationen. In seiner Funktion als Befehlshaber des CEOFANB war er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, unter anderem durch unverhältnismäßige Gewaltanwendung, unmenschliche und erniedrigende Behandlung durch Angehörige der FANB und durch untergeordnete Einheiten unter seinem Kommando, einschließlich der bolivarischen Nationalgarde. Verschiedene Quellen, darunter die unabhängige internationale Ermittlungsmission betreffend die Bolivarische Republik Venezuela, machen die FANB und die bolivarische Nationalgarde für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. 22.2.2021"


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