Regelwerk, EU 2025

Bek. C/2025/5885
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Abschnitt 1
Verwendung der Bezeichnung "Europäische grüne Anleihe"

Abschnitt 2
Verwendung der Erlöse

Abschnitt 3
Verwendung der Erlöse/EU-Taxonomie

Abschnitt 4
Informationsblätter und sonstige Offenlegungen/Prospekt/Liste

Abschnitt 5
Externe Prüfung