Leitl.
C/2025/6438
- Inhalt =>
1. Einleitung
2. Zweck der Bekanntmachung
3. Aufbau der Bekanntmachung
4. Schlussbemerkungen
| Anhang 1 Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz für Nichtwohngebäude und Pfade für die schrittweise Renovierung von Wohngebäuden (Artikel 9) |
| 1. Einführung |
| 2. Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz für Nichtwohngebäude |
| 2.1. Anwendungsbereich der Anforderungen |
| 2.2. Relevante Begriffsbestimmungen |
| 2.2.1. Definition von Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich von Artikel 9 |
| 2.2.2. Definition von Nichtwohngebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz |
| 2.3. Schrittweiser Ansatz für die Gestaltung von Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden |
| Abbildung 1. Empfohlene Schritte für die Gestaltung eines MEPS-Systems für Nichtwohngebäude |
| 2.3.1. Schritt 1: Ermittlung von Datenquellen und Charakterisierung des Bestands an Nichtwohngebäuden |
| 2.3.1.1. Nutzung vorhandener Daten zum Gebäudebestand und ergänzender Datenquellen |
| 2.3.1.2. Statistisches Stichprobenverfahren und Erhebung von Ad-hoc-Daten |
| Tabelle 1: Charakterisierungsansätze für den Bestand an Nichtwohngebäuden |
| 2.3.2. Schritt 2: Festlegung von Indikatoren, Ausgangsbasis und Schwellenwerten für die Gesamtenergieeffizienz. |
| Abbildung 2: Definition der wichtigsten Merkmale des MEPS-Systems für Nichtwohngebäude |
| 2.3.2.1. Indikator für die Umsetzung der MEPS |
| Tabelle 2: Optionen für Schwellenwert-Indikatoren |
| 2.3.2.2. Ausgangsbasis für das MEPS-System |
| Abbildung 3: Bestand an Nichtwohngebäuden nach Energieverbrauch in einer Häufigkeitsverteilung |
| Abbildung 4. Veranschaulichung der Ausgangsbasis für den Nichtwohngebäudebestand |
| Abbildung 5: Veranschaulichung der Ausgangsbasis für verschiedene Kategorien von Nichtwohngebäuden |
| 2.3.2.3. Schwellenwerte für die Gesamtenergieeffizienz für die MEPS |
| Abbildung 6: Festlegung des Schwellenwerts für 16 % der Gebäude: a) Ermittlung der 16 % der Gebäude, b) Festlegung des Schwellenwerts |
| Abbildung 7: Darstellung der Schwellenwerte für die Gesamtenergieeffizienz für die MEPS für die Jahre 2030 und 2033 |
| Abbildung 8. Darstellung der Schwellenwerte für die Gesamtenergieeffizienz für die MEPS für die Jahre 2030 und 2033 bei Verwendung mehrerer Kategorien |
| 2.3.2.4. Schwellenwerte für die Gesamtenergieeffizienz über das Jahr 2033 hinaus |
| Abbildung 9. Abbildung der Schwellenwerte für die Jahre 2040 und 2050 für Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden |
| 2.3.2.5. Vorübergehende Anpassung des Schwellenwerts im Falle schwerer Schäden infolge einer Naturkatastrophe |
| 2.3.3. Schritt 3: Gestaltung der MEPS-Governance und Erfüllungsregeln |
| Abbildung 10. Schritte zur Gestaltung der rechtlichen Architektur des MEPS-Systems |
| 2.3.3.1. Governance und Zuständigkeiten |
| 2.3.3.2. Erfüllung: Ermittlung von Gebäuden/Eigentümern, welche die MEPS einhalten müssen |
| 2.3.3.3. Erfüllung: Einrichtung eines Erfüllungsmechanismus |
| 2.3.3.4. Fakultativ: Ausnahmeregelungen für einzelne Gebäude |
| Abbildung 11: Ausnahmen: a) Gebäude ausgenommen, b) Erzielung gleichwertiger Verbesserungen in anderen Teilen des Nichtwohngebäudebestands |
| Abbildung 12: Ausnahmen: a) Gebäude ausgenommen, b) Erzielung gleichwertiger Verbesserungen bei den Nichtwohngebäuden mit der nächstschlechtesten Gesamtenergieeffizienz |
| 2.3.4. Schritt 4: Einrichtung eines unterstützenden Rahmens |
| 2.3.4.1. Zweck des unterstützenden Rahmens und wichtige Aspekte |
| 2.3.4.2. Unterstützungsmechanismen |
| 2.3.5. Schritt 5: Einrichtung eines Überwachungsmechanismus und Sanktionssystems |
| 2.3.5.1. Überwachung |
| 2.3.5.2. Sanktionssystem |
| 3. Pfad für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands |
| 3.1. Anwendungsbereich der Anforderungen |
| 3.2. Begriffsbestimmungen |
| 3.2.1. Definition des Begriffs "Wohngebäude" im Anwendungsbereich von Artikel 9 |
| 3.3. Gestaltung eines Pfads für die Renovierung des Wohngebäudebestands |
| Abbildung 13. Empfohlene Schritte zur Gestaltung eines Pfads für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands |
| 3.3.1. Schritt 1: Ermittlung von Datenquellen und Klassifizierung des Wohngebäudebestands |
| 3.3.1.1. Datenquellen, vorläufige Klassifizierung und Gebäudekategorien |
| 3.3.1.2. Schätzung der Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden auf der Grundlage von EPC und Daten zu den physischen Merkmalen der Gebäude |
| 3.3.1.3. Statistisches Stichprobenverfahren und Erhebung von Ad-hoc-Daten |
| 3.3.2. SCHRITT 2: Festlegung des Pfads und der Etappenziele für eine schrittweise Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs |
| Abbildung 14: Überblick über den nationalen Pfad und die Etappenziele für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands |
| Abbildung 15. Veranschaulichung des ergänzenden Indikators für Treibhausgasemissionen für den Wohngebäudebestand |
| 3.3.2.1. Durchschnittlicher Primärenergieverbrauch im Jahr 2020 |
| 3.3.2.2. Etappenziele und Teilziele |
| Abbildung 16: Pfad für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands |
| Abbildung 17: Nullemissionsgebäudebestand 2050 |
| 3.3.2.3. In Betracht kommende Maßnahmen zur Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs des Wohngebäudebestands |
| 3.3.2.4. Anforderungen an die Berichterstattung über den Pfad |
| Abbildung 18: Berichterstattung über den Pfad für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands |
| 3.3.2.5. Schätzung der Anzahl oder der Fläche der zu renovierenden Gebäude, um die Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs zu erreichen |
| 3.3.3. Schritt 3: Festlegung des Teilziels, mindestens 55 % der Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs durch Renovierung der 43 % der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz zu erreichen |
| 3.3.3.1. Festlegung des Schwellenwerts für die 43 % der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz |
| Abbildung 19: Die 43 % der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz innerhalb des Bestands an Wohngebäuden |
| 3.3.3.2. Schätzung der Anzahl oder Fläche der Gebäude zur Erreichung jedes Teilziels |
| 3.3.4. Schritt 4: Festlegung politischer Maßnahmen zur Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs |
| Abbildung 20: Politische Maßnahmen zur Erreichung der erforderlichen Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs |
| 3.3.4.1. Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden |
| 3.3.4.2. Finanzielle Unterstützung |
| 3.3.4.3. Finanzielle Unterstützung für die Renovierung der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz |
| 3.3.4.4. Finanzielle Unterstützung für schutzbedürftige Gruppen bei der Renovierung von Gebäuden |
| 3.3.4.5. Leistungsbasierte Förderregelungen |
| 3.3.4.6. Technische Hilfe |
| 3.3.4.7. Beobachtung der Auswirkungen |
| Anhang 2 Finanzielle Anreize, Kompetenzen und Marktschranken (Artikel 17) und zentrale Anlaufstellen (Artikel 18) |
| 1. Einführung |
| 2. Hindernisse für Renovierungen, Finanzierungsinstrumente und Zugänglichkeit von Finanzierungen (Artikel 17 ABSÄTZE 2 BIS 9, 11 UND 13) |
| 2.1. Umfang und Ziele der Anforderungen |
| 2.2. Auswahl politischer Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen |
| 2.2.1. Unterstützende Finanzierungen und Finanzierungsinstrumente sowie Förderung von Kreditprodukten für Gebäuderenovierungen |
| 2.2.2. Umgang mit divergierenden Anreizen |
| 2.2.3. Miteigentumsstrukturen |
| 2.2.4. Administrative Komplexität, Unsicherheit und Verzögerungen bei der Planung energetischer Renovierungen |
| 2.2.5. Zugänglichkeit: einfache und gestraffte Anträge und Verfahren für die Gewährung von Unterstützung |
| 2.2.6. Zugänglichkeit: Leicht zugängliche Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten |
| 3. Einsatz von Finanzierungen (Artikel 17 - Absätze 12 sowie 14 bis 16) |
| 3.1. Anwendungsbereich und Zielsetzungen der Anforderungen |
| 3.2. Auswahl politischer Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen |
| 3.2.1. Verknüpfung der finanziellen Maßnahmen mit den angestrebten oder erzielten Energieeinsparungen und Verbesserungen |
| 3.2.2. Verstärkte Unterstützung für umfassende Renovierungen und groß angelegte Programme |
| 3.2.3. Unterstützung von Ausbildung und Kapazitätsaufbau |
| 4. Soziale Gerechtigkeit (Artikel 17 Absatz 3 sowie Artikel 17 Absätze 17 bis 19) |
| 4.1. Anwendungsbereich und Zielsetzungen der Anforderungen |
| 4.2. Auswahl politischer Maßnahmen zur Erfüllung der Vorgaben |
| 4.2.1. Stärkere Unterstützung für Gebäudeeigentümer mit geringerer finanzieller Kapazität |
| 4.2.2. Umgang mit dem Risiko der "Verdrängungssanierung" und dem Vermieter-Mieter-Dilemma |
| Tabelle 1: Politische Handlungsoptionen zur Beseitigung divergierender Anreize in Abhängigkeit von den bestehenden Schutzmechanismen für schutzbedürftige Mieter |
| 5. Zentrale Anlaufstellen (Artikel 18 UND Artikel 19 Absatz 3) |
| 5.1. Einleitung: Anwendungsbereich, rechtlicher und politischer Kontext |
| 5.2. Relevante Begriffsbestimmungen und Konzepte |
| 5.3. Verfügbarkeit zentraler Anlaufstellen im gesamten nationalen Hoheitsgebiet |
| 5.3.1. Geografische Abdeckung |
| 5.3.2. Kombination von Online- und physischen Ansätzen |
| 5.4. Einladung zur Inanspruchnahme einer zentralen Anlaufstelle |
| Anhang I Weitere einschlägige Dokumente der Kommission zur Umsetzung von Artikel 17 der Richtlinie (EU) 2024/1275 |
| Anhang 3 Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz (Artikel 19-21, Anhang V) und unabhängige Kontrollsysteme (Anhang VI) |
| 1. Einführung |
| 2. Klassen der Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz |
| 2.1. Festlegung der Gesamtenergieeffizienzklassen, Zeitplan und visuelle Identität |
| 2.2. Definition der Klasse A |
| 2.3. Definition der Klasse G |
| 2.4. Verteilung der Klassen B bis F |
| Abbildung 1: Beispiel für Energieeffizienzklassen mit gleichmäßiger Bandbreite beim Primärenergieverbrauch in kWh/(m2.a) |
| Abbildung 2: Beispiel für Energieeffizienzklassen mit variabler Bandbreite einschließlich der fakultativen Klasse A0 (Primärenergieverbrauch in kWh/m2 pro Jahr) |
| 2.5. Klasse A+ |
| 3. Bestimmungen über die Qualität, Zuverlässigkeit und Erschwinglichkeit von EPC |
| 3.1. Erschwinglichkeit |
| 3.2. Kontrollen vor Ort, ergänzt durch virtuelle Mittel und Inaugenscheinnahme |
| 3.3. Zugänglichkeit, Lesbarkeit und maschinenlesbares Format |
| 4. Empfehlungen |
| Tabelle 1: Obligatorische und freiwillige Elemente für Verbesserungsempfehlungen |
| 4.1. Allgemeine Aspekte |
| 4.2. Betriebsbedingte Treibhausgasemissionen |
| 4.3. Raumklimaqualität |
| 4.4. Effizientere Temperatureinstellungen |
| 4.4.1. Terminologie für wasserbasierte Heizsysteme und Schlüsselparameter |
| 4.4.2. Definition von "Niedertemperaturheizung" |
| 4.4.3. Vorgeschlagene Bewertungsschritte |
| 4.5. Restlebensdauer von Heizungs- oder Klimaanlagen |
| 5. Gültigkeit von EPC und vereinfachte Zertifizierungsverfahren |
| 5.1. Gültigkeit von EPC |
| 5.2. Vereinfachte Aktualisierungsverfahren |
| 5.3. Renovierungsberatung für Gebäudeeigentümer |
| 5.4. Kommunikation der überarbeiteten EPC-Regelung |
| 6. Ausstellung und Aushang von EPC |
| 6.1. Auslösepunkte |
| 6.2. Aushang von EPC |
| 7. Anhang V - Vorlage für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPC) |
| 7.1. Verpflichtende Angaben |
| Tabelle 2: Verpflichtende Angaben auf der ersten Seite des EPC |
| Tabelle 3: Verpflichtende Angaben im EPC (Anhang V) |
| Tabelle 4: Verpflichtende Angaben im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz (Artikel 19) |
| 7.2. Freiwillige Angaben |
| Tabelle 5: Freiwillige Elemente des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz (EPC) (Anhang V) |
| 8. Umsetzung der Verpflichtungen gemäss Anhang VI |
| 8.1. Definition eines gültigen EPC |
| 8.1.1. Gültigkeit der Berechnungen |
| 8.1.2. Mindestanzahl von Elementen, die von den Ausgangs- oder Standardwerten abweichen |
| 8.1.3. Validitätsprüfungen der Eingabedaten |
| 8.1.4. Maximale Abweichung von der Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes |
| 8.1.5. Zusätzliche Elemente |
| 8.1.6. Gültigkeit und Bewertung eines EPC nach einer Bewertung durch das unabhängige Kontrollsystem |
| 8.2. Analyse der Qualität des unabhängigen Kontrollsystems für EPC-Systeme |
| 8.2.1. Festlegung von Qualitätszielen in den Mitgliedstaaten |
| 8.2.2. Bewertung des Qualitätsniveaus anhand von Stichproben |
| 8.2.3. Inaugenscheinnahme zur Überprüfung von Eingabedaten |
| 8.2.4. Delegation von EPC-Systemen und unabhängigen Kontrollsystemen |
| 8.3. Qualitätsmanagement von EPC-Systemen |
| 8.3.1. Qualifikation und Zertifizierung |
| 8.3.2. Schulung |
| 8.3.3. Integrierte Kontrolle und Beratung in Berechnungsinstrumenten oder EPB-Datenbanken |
| 8.3.4. Laufende Qualitätskontrolle und -verifizierung |
| 8.3.5. Durchsetzung/Sanktionen |
| 8.3.6. Umfassendes Qualitätsmanagement |
| 8.4. Unabhängige Kontrollsysteme und EPB-Datenbanken |
| 8.5. Verfügbarkeit von EPC |
| 8.6. Veröffentlichung von Informationen über Qualitätsniveaus |
| 8.6.1. Unterschiede zwischen der berechneten/geschätzten und der gemessenen Gesamtenergieeffizienz |
| Anhang 4 Renovierungspässe (Artikel 12, Anhang VIII) |
| 1. Einführung |
| 2. Zweck |
| 3. Umsetzung der Rechtsvorschriften |
| 3.1. Zusammenfassung der Rechtsvorschriften |
| 3.2. Für Artikel 12 und Anhang VIII der Neufassung der EPBD relevante Begriffsbestimmungen |
| 3.3. Auslegung und Umsetzung von Artikel 12 der Neufassung der EPBD |
| 3.3.1. Einführung von Renovierungspasssystemen |
| 3.3.2. Inhalt von Renovierungspässen |
| 3.3.3. Zugang der Eigentümer von Gebäuden und Gebäudeteilen zu Renovierungspasssystemen, einschließlich Erschwinglichkeit |
| 3.3.4. Verknüpfung von Renovierungspasssystemen mit Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz |
| 3.3.5. Anforderungen an die Verfahren für die Ausstellung von Renovierungspässen |
| 3.3.6. Digitale Instrumente zur Erstellung, Aktualisierung und Simulation von Renovierungspässen |
| 3.3.7. Hochladen von Renovierungspässen in Datenbanken zur Gesamtenergieeffizienz |
| 3.3.8. Speicherung von und Zugang zu Renovierungspässen in digitalen Gebäudelogbüchern |
| 3.4. Auslegung und Umsetzung der in Anhang VIII der Neufassung der EPBD festgelegten Bestimmungen |
| 3.4.1. Obligatorische Elemente |
| 3.4.1.1. Angaben zur aktuellen Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes |
| 3.4.1.2. Grafische Darstellung |
| 3.4.1.3. Informationen zu den einschlägigen nationalen Anforderungen |
| 3.4.1.4. Erläuterung zur optimalen Abfolge der Schritte |
| 3.4.1.5. Angaben zu den einzelnen Schritten |
| 3.4.1.6. Angaben zu einem möglichen Anschluss an ein effizientes Fernwärme- und Fernkältesystem |
| 3.4.1.7. Geschätzter Anteil der individuellen oder kollektiven Erzeugung und des Eigenverbrauchs erneuerbarer Energien |
| 3.4.1.8. Informationen über die Kreislauffähigkeit, die Emissionen über den gesamten Lebenszyklus und die weiter reichenden Vorteile |
| 3.4.1.9. Angaben zu verfügbaren Finanzmitteln |
| 3.4.1.10. Angaben zu technischer Beratung und Beratungsdiensten |
| 3.4.2. Optionale Elemente |
| 3.4.3. Im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz enthaltene Angaben |
| 3.4.4. Standardbedingungen |
| Anhang 5 Datenbanken für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Artikel 22) |
| 1. Allgemeine Erwägungen |
| 2. Zeitplan der Umsetzung |
| 3. In den Datenbanken zu speichernde Informationen |
| 3.1. Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz (Energieausweise) |
| 3.2. Inspektionen von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen |
| 3.3. Renovierungspass |
| 3.4. Intelligenzfähigkeitsindikator (Smart Readiness Indicator, SRI) |
| 3.5. Berechneter oder gemessener Energieverbrauch der erfassten Gebäude |
| 3.6. Informationen über Gebäudetypologien und Gebäudebestand |
| 4. Architektur, Interoperabilität, Datenspeicherformat, Datenzugang |
| 4.1. Datenstruktur, Kommunikation und Datenzugang |
| 4.2. Datenbankarchitektur und Interoperabilität mit anderen Datenbanken |
| Abbildung 1: Mögliche Architektur einer Datenbank zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden |
| 5. Datenschutz, Anonymisierung und ausreichende Aggregationsebenen |
| 6. Berichterstattung an die Beobachtungsstelle für den EU-Gebäudebestand |
| 7. Beispiele für aktuelle Datenbanken und bewährte Verfahren |
| 7.1. Größe der Datenbank |
| 7.2. Interoperabilität von Datenbanken |
| 7.3. Schnittstelle und Funktionen der Datenbank |
| Abbildung 2: Kartierungsschnittstelle der Datenbank der Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz in Dänemark |
| Abbildung 3: Screenshots aus der öffentlichen Schnittstelle des französischen Portals Go-Rénove |
| 7.4. Liste der ermittelten nationalen Datenbanken |
| Tabelle 1: Nationale Datenbanken zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in den EU-Mitgliedstaaten |
| Anhang 6 Datenaustausch (Artikel 16) |
| 1. Zusammenfassung der Rechtsvorschriften |
| 2. Begründung der Bestimmungen über den Zugang zu den Daten von Gebäudesystemen |
| 3. Überlegungen zu Artikel 16 |
| 3.1. Daten der Gebäudesysteme |
| 3.2. Die Datenverordnung in Bezug auf Artikel 16 |
| 3.3. Sonstige einschlägige Rechtsvorschriften |
| 4. Leitlinien für die Umsetzung der Rechtsvorschriften |
| 4.1. Zugang zu den Daten von Gebäudesystemen |
| 4.1.1. Begründung |
| 4.1.2. Begriffsklarstellungen |
| 4.1.3. Bedeutung des Begriffs "Daten der Gebäudesysteme" gemäß Artikel 16 |
| 4.1.4. Direkter Zugang |
| 4.1.5. Umsetzung und Durchführung |
| 4.2. Zugangsrechte für Dritte |
| 4.3. Einhaltung des geltenden EU-Rechts |
| 4.4. Diskriminierungsfreier und fairer Zugang zu Daten |
| 4.4.1. Kostenloser Zugang für Gebäudeeigentümer, Mieter und Verwalter |
| 4.4.2. Zugang durch befugte Dritte |
| 4.4.3. Zugang anderer berechtigter Parteien |
| 4.4.4. Schaffung von Anreizen für den Austausch von Daten der Gebäudesysteme |
| 4.5. Konsultationsstrategie für die Durchführungsrechtsakte gemäß Artikel 16 Absatz 5 |
| 4.5.1. Konsultationsziele |
| 4.5.2. Zielgruppen |
| 4.5.3. Konsultationstätigkeiten |
| Anhang 7 Nullemissionsgebäude (Artikel 7 und 11) |
| 1. Nullemissionsgebäude (Zero Emission Buildings, ZEB): Begriffsbestimmung und damit zusammenhängende Bestimmungen |
| 2. Artikel 11 Absatz 1 - Keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort |
| 3. Artikel 11 Absatz 7 - Energiequellen |
| 3.1. Energie aus erneuerbaren Quellen |
| 3.1.1. Am Standort und in der Nähe erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen |
| 3.1.2. Erneuerbare Energie aus einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft |
| 3.2. Effizientes Fernwärme- und Fernkältesystem |
| 3.3. Energie aus kohlenstofffreien Quellen |
| 3.4. Gesamter gedeckter jährlicher Primärenergieverbrauch und Ausnahmen |
| Abbildung 1: Die Gebäude-Bewertungsgrenze (Fall 1, obere Abbildung) und die Gebäude-Standortgrenze (Fall 2, untere Abbildung) in der Berechnung der Primärenergie. |
| Tabelle 1: Der gesamte Primärenergieverbrauch des Gebäudes und der Ausgleich der nicht konformen Energie aus dem Stromnetz durch die am Standort erzeugte und ins Netz eingespeiste oder am Standort für Nicht-EPB-Nutzungen verwendete erneuerbare Energie |
| Abbildung 2: Die Gebäude-Bewertungsgrenze (Fall 1, obere Abbildung) und die Gebäude-Standortgrenze (Fall 2, untere Abbildung) in der Berechnung der Primärenergie. |
| Tabelle 2: Der gesamte Primärenergieverbrauch des Gebäudes und der Ausgleich der nicht konformen Energie aus dem Stromnetz durch die am Standort erzeugte und ins Netz eingespeiste oder am Standort für Nicht-EPB-Nutzungen verwendete erneuerbare Energie |
| 4. Artikel 11 Absätze 2 und 3 - Maximaler Schwellenwert für den Energiebedarf |
| Abbildung 3: Beispiel einer Prüfung und, falls nötig, Überarbeitung des Energiebedarf-Schwellenwerts von Nullemissionsgebäuden (ZEB) |
| 5. Artikel 11 Absatz 4 - Maximaler Schwellenwert für den Energiebedarf eines Nullemissionsgebäudes nach der Renovierung |
| 6. Artikel 11 Absatz 5 - Maximaler Schwellenwert für betriebsbedingte Treibhausgasemissionen |
| Tabelle 3: Beispiel: Berechnung der betriebsbedingten Treibhausgasemissionen. |
| 7. Artikel 11 Absatz 1 Nummer 2 - Reaktion auf externe Signale und Anpassung |
| 8. Zeitrahmen und Meldebestimmungen |
| Abbildung 4: Zeitplan für Nullemissionsgebäude (ZEB) |
| Anhang 8 Solarenergie in Gebäuden (Artikel 10) |
| 1. Politischer und rechtlicher Hintergrund |
| 2. Relevante Definitionen |
| 3. Umsetzung der Verpflichtungen nach Artikel 10 |
| 3.1. Entwurf neuer Gebäude |
| 3.2. Verfahren zur Genehmigungserteilung |
| 3.3. Zeitplan für den Einsatz von Solaranlagen |
| 3.4. Auslegung des Begriffs "Öffentliches Gebäude" |
| 3.5. Auslegung des Begriffs "Nutzfläche" |
| Tabelle 1: Zeitplan für den Einsatz von Solaranlagen |
| 3.6. Solaranlagen auf bestehenden Nichtwohngebäuden |
| 3.7. Überdachte Parkplätze |
| 3.8. Was ist eine geeignete Solaranlage? |
| 3.8.1. Auslegung des Begriffs "Geeignete Solaranlagen" |
| 3.8.2. Technische Eignung, wirtschaftliche und finanzielle Durchführbarkeit |
| Tabelle 2: Auslegung der technischen Eignung sowie der wirtschaftlichen und funktionellen Durchführbarkeit |
| 3.9. Nationale Kriterien für die praktische Umsetzung und mögliche Ausnahmen |
| 3.9.1. Technologieneutralität im Zusammenhang mit Artikel 10 |
| 3.9.2. Leitlinien zu den Grundsätzen für mögliche Ausnahmen |
| 3.9.3. Geschützte Gebäude |
| 3.10. Administrative, technische und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen |
| 3.10.1. Zentrale Anlaufstellen |
| 3.10.2. Finanzielle Anreize |
| 3.10.3. Schutzbedürftige Haushalte |
| Anhang 9 Infrastruktur für nachhaltige Mobilität (Artikel 14) |
| 1. Politischer und rechtlicher Hintergrund |
| 1.1. Rechtlicher Rahmen |
| 1.1.1. Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe |
| 1.1.2. Erneuerbare-Energien-Richtlinie |
| 2. Zusammenfassung der Verpflichtungen |
| Tabelle 1: Zusammenfassung der Verpflichtungen nach Artikel 14 |
| 3. Einschlägige Begriffsbestimmungen |
| 4. Umsetzung der Verpflichtungen |
| 4.1. Ladeinfrastruktur in neuen und renovierten Nichtwohngebäuden |
| 4.2. Ladeinfrastruktur in bestehenden Nichtwohngebäuden |
| 4.2.1. Auslegung der Leitungsinfrastruktur |
| 4.2.2. Kombination von Ladepunkten und Leitungsinfrastruktur |
| Tabelle 2: Beispiele für Erwägungen in Bezug auf Ladeinfrastruktur in verschiedenen Gebäudearten |
| 4.3. Ladeinfrastruktur in neuen und renovierten Wohngebäuden |
| 4.4. Vorverkabelung und Leitungsinfrastruktur |
| 4.5. Merkmale der Ladepunkte |
| 4.5.1. Intelligentes und bidirektionales Laden |
| 4.5.2. Klarstellung, wo das bidirektionale Laden als angemessen erachtet wird |
| 4.5.3. Leistung von Ladepunkten |
| 4.5.4. Betrieb von Ladepunkten |
| 4.6. Lastmanagementsysteme |
| 4.7. Mögliche Ausnahmen |
| 4.7.1. Isolierte Kleinstnetze und Gebiete in äußerster Randlage |
| 4.7.2. Kostenbefreiung |
| 4.8. Fahrradstellplätze |
| Tabelle 3: Zusammenfassung der Verpflichtungen für Fahrradstellplätze |
| 4.8.1. Festlegung der Anzahl der Fahrradstellplätze in Nichtwohngebäuden |
| 4.8.2. Mögliche Ausnahme für Fahrradstellplätze in Nichtwohngebäuden |
| 4.8.3. Mögliche Ausnahmen für Fahrradstellplätze in Wohngebäuden |
| 4.8.4. Leitungsinfrastruktur und Vorverkabelung für Elektrofahrräder |
| 4.8.5. Bestehende Praxis in Bezug auf Fahrradstellplätze |
| 4.9. Vereinfachung, Straffung und Beschleunigung der Errichtung von Ladepunkten |
| Tabelle 4: Nationale Initiativen zur Förderung der Ladeinfrastruktur. |
| 4.9.1. Technische Kontrollen |
| 4.9.2. Zustimmung des Vermieters oder der Miteigentümer |
| 4.10. Technische Hilfe und Unterstützung |
| Tabelle 5: Beispiele für Förderregelungen |
| 4.11. Barrierefreiheit von Ladepunkten |
| 5. Brandschutz auf Parkplätzen |
| 5.1. Herausforderungen und Risiken |
| 5.1.1. Herausforderungen und Risiken für Parkplatzbetreiber und Gebäudeeigentümer |
| 5.2. Aufrechterhaltung hoher Brandschutzstandards für BEV auf überdachten Parkplätzen |
| 5.2.1. Vorbeugender Brandschutz |
| 5.2.1.1. Zugang von BEV zu überdachten Parkplätzen |
| 5.2.1.2. Feuerfeste Materialien |
| 5.2.2. Branderkennung |
| 5.2.3. Evakuierung |
| 5.2.4. Eindämmung |
| 5.2.4.1. Bauliche Brandschutzmaßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung |
| 5.2.4.2. Technische Brandschutzmaßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung |
| 5.2.5. Brandlöschung |
| 5.3. Empfehlungen für Interessenträger aus Industrie und Wirtschaft |
| 5.4. Empfehlungen für BEV-Nutzer |
| 5.5. Empfehlungen für die Feuerwehr |
| 5.6. Empfehlungen für Behörden |
| Anhang 10 Gebäudetechnische Systeme, Raumklimaqualität und Inspektionen (Artikel 13, 23 und 24) |
| 1. Einführung |
| 2. Gebäudetechnische Systeme |
| 2.1. Erweiterung der Begriffsbestimmung für "gebäudetechnische Systeme" |
| 2.1.1. Erzeugung von erneuerbarer Energie am Gebäudestandort |
| 2.1.2. Energiespeicherung |
| 2.2. Festlegung von Systemanforderungen |
| Tabelle 1: Unterschiedliche Bereiche von Systemanforderungen |
| 2.3. Hydraulischer Abgleich |
| 2.3.1. Anforderungen an den hydraulischen Abgleich für gebäudetechnische Systeme |
| Tabelle 2: Beispiel für Anforderungen an den hydraulischen Abgleich von gebäudetechnischen Systemen. Die Anforderungen basieren auf EN ISO 52120, Tabelle 5, M3-6 und M4-6. |
| 2.3.2. Anforderungen für den hydraulischen Abgleich bei Inspektionen |
| 2.4. Anforderungen für Niedertemperaturheizungsanlagen |
| Tabelle 3: Bestimmungen für Niedertemperaturheizungsanlagen |
| Tabelle 4: Beispiele für Auslegungstemperaturen für Raumheizung mit Wärmepumpen oder Fernwärmesystemen. Die Anforderungen sind für Warmwasserbereitungsanlagen für den häuslichen Gebrauch in der Regel höher, sodass ggf. zusätzliche Heizkapazitäten erforderlich sind. |
| Tabelle 5: Temperatursysteme für Niedertemperaturheizungsanlagen |
| 2.5. Systeme für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung für Nichtwohngebäude |
| 2.6. Überwachungs- und Steuerungsfunktionen in Wohngebäuden |
| Tabelle 6: Beispiel für Teil 7. Technische Mindestanforderungen an Überwachungs- und Steuerungsfunktionen in neuen Wohngebäuden oder Wohngebäuden, die größeren Renovierungen unterzogen werden, für die Zwecke des Haus- und Gebäudemanagements |
| 2.7. Fähigkeit, auf externe Signale zu reagieren |
| Tabelle 7: Maßgebliche Fristen und Pflichten |
| Tabelle 8: Beispiele für die Auslegung der Anforderungen an die Fähigkeit, auf externe Signale zu reagieren und den Energieverbrauch sowie die Energieerzeugung und -speicherung anzupassen, basierend auf SRI-Funktionsniveaus |
| 2.8. Automatische Beleuchtungssteuerungen |
| Tabelle 9: Beispielhafte Anforderungen an die automatische Beleuchtungssteuerung |
| 3. Raumklimaqualität |
| 3.1. Quellen für die Anforderungen an die Raumklimaqualität |
| 3.2. Leitlinien zur Messung und Steuerung |
| 3.3. Relevante Parameter für die Raumklimaqualität und Beispiele für optimale Bedingungen für die Raumklimaqualität |
| 3.4. Anpassung an den Klimawandel und extreme Außenklimabedingungen |
| Tabelle 10: Beispiele für einschlägige Parameter für die Raumklimaqualität |
| Tabelle 11: Beispielhafte Grenzwerte für eine optimale Raumklimaqualität in neuen Gebäuden gemäß einer mittleren Erwartung der Nutzer |
| Tabelle 12: Beispiel für extreme Außenklimabedingungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden |
| 4. Inspektionen |
| 4.1. Einleitung und Klarstellung des Anwendungsbereichs |
| 4.2. Festlegung der Inspektionsintervalle |
| 4.3. Neue Inspektionsanforderungen |
| Tabelle 13: Neue Elemente für die Inspektion von Lüftungsanlagen |
| 4.4. Ausnahmen von Inspektionen |
| 4.5. Alternative Maßnahmen |
| 4.6. Neues Inspektionssystem für Inspektionen nach Bau- und Renovierungsarbeiten |
| 5. Technische, wirtschaftliche und funktionelle Realisierbarkeit |
| Tabelle 14: Auslegung der technischen, wirtschaftlichen und funktionellen Realisierbarkeit |
| Anhang 11 Mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel (Artikel 13, Anhang II) |
| 1. Einführung |
| 2. Zusammenfassung der Rechtsvorschriften |
| 3. Zweck |
| 4. Leitlinien zum Ausdruck "mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel" und zu nationalen Ausstiegsplänen |
| 4.1. Einschlägige Begriffsbestimmungen |
| 4.2. Auslegung |
| 4.3. Planungspflicht |
| 4.3.1. Maßnahmen zur vollständigen Dekarbonisierung des Gasnetzes, soweit es im Jahr 2040 zur Beheizung von Gebäuden genutzt wird |
| 4.3.2. Schätzung des Anteils der Heizgeräte, die im Jahr 2040 mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden |
| 4.3.3. Ausarbeitung eines Plans für den Ausstieg aus Heizkesseln, in denen fossile Brennstoffe verfeuert werden, bis 2040 |
| Anhang 12 Gemeinsamer allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Anhang I) |
| 1. Politischer und rechtlicher Hintergrund |
| 2. Zusammenfassung der Verpflichtungen gemäss Anhang I und Berechnungsmethode |
| Tabelle 1: Zusammenfassung der Verpflichtungen in Anhang I (einschließlich neuer, geänderter und bestehender Verpflichtungen) |
| 3. Umsetzung der Verpflichtungen gemäss Anhang I |
| 3.1. Bestimmung des Energieverbrauchs |
| 3.1.1. In der EPBD ermittelter Energieverbrauch |
| 3.1.2. Zentrale Begriffsbestimmungen |
| 3.1.3. Gebäudekategorien |
| 3.1.4. Typischer Energieverbrauch und Nutzerverhalten |
| 3.1.5. Energieverbrauch in einem einzelnen Gebäude und Nutzerverhalten |
| 3.1.6. Energieverbrauch bei nicht vorhandenem System |
| 3.1.7. Berechnungsintervalle |
| Tabelle 2: Empfohlene Berechnungsintervalle für die Bewertung der Gesamtenergieeffizienz |
| 3.1.8. Verwendung der erfassten Energie für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz |
| 3.2. Indikatoren für die Gesamtenergieeffizienz und ihre Verwendung in den Anforderungen |
| 3.3. Anwendung von Primärenergiefaktoren oder Gewichtungsfaktoren |
| 3.3.1. Definition der Primärenergiefaktoren (PEF) |
| Abbildung 1: Abbildung aus ISO 52001-1:2017 (Seite 39) zur Darstellung der Ineffizienzen und Verluste bei der Energieverteilung und deren Auswirkungen auf die Primärenergiefaktoren |
| 3.3.2. PEF für am Standort erzeugte und genutzte Energie aus erneuerbaren Quellen |
| 3.3.3. PEF für am Standort erzeugte und in das Netz eingespeiste erneuerbare Energie |
| 3.3.4. PEF für erneuerbare Energie, die am Standort für eine nicht unter die EPBD fallende Nutzung erzeugt und verwendet wird |
| 3.4. Die EPBD und die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte |
| 3.5. Berücksichtigung von Aspekten der Energieeffizienz |
| 3.5.1. Nutzerverhalten |
| 3.5.2. Wassernutzung |
| 3.5.3. Energiespeicherung |
| 3.6. Berichterstattung an die Kommission anhand von EPB-Normen |
| 3.7. Änderungen des Rahmens für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz |
| 4. Leitlinien für transparente Gebäudekomponenten |
| 4.1. Zusammenfassung der Verpflichtungen nach der EPBD |
| 4.2. Umsetzung der Verpflichtungen aus der EPBD |
| 4.3. Hintergrund |
| 4.3.1. Energiebilanz |
| 4.3.2. U-Wert, g-Wert und Schlüsselkonzepte |
| 4.3.3. Heiz- und Kühlperioden |
| 4.3.4. Berechnungsintervalle |
| Tabelle 3: Elemente zur Anrechnung solarer Beiträge |
| Abbildung 2: Bandbreite der g-Werte mit zugehörigen Glasarten (Quelle: Glas for Europe) |
| 4.4. Auswirkungen solarer Beiträge auf verschiedene Gebäudearten |
| 4.4.1. Nichtwohngebäude: Neubauten oder Bestandsbauten, die einer größeren Renovierung unterzogen werden |
| 4.4.2. Wohngebäude: Neubauten oder Bestandsbauten, die einer größeren Renovierung unterzogen werden |
| 4.4.3. Bestehende Wohngebäude und kleine Nichtwohngebäude |
| 4.4.4. Zusammenfassung der Empfehlungen |
| Tabelle 4: Zusammenfassung der Empfehlungen für die Behandlung transparenter Gebäudekomponenten |
| 4.5. Bewährte Verfahren aus verschiedenen Mitgliedstaaten |
| Anhang 13 Lebenszyklus-Treibhauspotenzial neuer Gebäude (Artikel 7 Absätze 2 und 5) |
| 1. Allgemeine Erwägungen |
| 2. Einschlägige Rechtsvorschriften |
| 3. Ausarbeitung des nationalen Fahrplans |
| Abbildung 1. Schritte zur Festlegung von Grenzwerten für das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial von Gebäuden auf nationaler Ebene |
| 3.1. Schritt 0 - Allgemeine Überlegungen zum Rechtsrahmen |
| 3.1.1. Zeitplan für die Festlegung der Grenzwerte |
| 3.1.2. Einhaltung der Grenzwerte |
| 3.1.3. Festlegung von Rollen und Zuständigkeiten |
| 3.2. Schritt 1 - Methodik und Umweltdaten |
| 3.2.1. Schritt 1a - Methodik |
| 3.2.2. Schritt 1b - Umweltdaten |
| 3.3. Schritt 2 - Erhebung von Lebenszyklus-Treibhauspotenzial-Daten von Gebäuden |
| 3.3.1. Schritt 2a - Gebäudebestand |
| 3.3.2. Schritt 2b - Rohbaudaten |
| 3.3.3. Schritt 2c - Lebenszyklus-Treibhauspotenzial-Berechnungen für Gebäude |
| 3.4. Schritt 3 - Analyse der Lebenszyklus-Treibhauspotenzial-Gebäudedaten |
| 3.5. Schritt 4 - Festlegung von Grenzwerten |
| 3.6. Empfohlener Zeitplan |
| Abbildung 2. |