Regelwerk, EU 2025

Leitl. C/2025/6438
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1. Einleitung

2. Zweck der Bekanntmachung

3. Aufbau der Bekanntmachung

4. Schlussbemerkungen


Anhang 1 Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz für Nichtwohngebäude und Pfade für die schrittweise Renovierung von Wohngebäuden (Artikel 9)
1. Einführung
2. Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz für Nichtwohngebäude
2.1. Anwendungsbereich der Anforderungen
2.2. Relevante Begriffsbestimmungen
2.2.1. Definition von Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich von Artikel 9
2.2.2. Definition von Nichtwohngebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz
2.3. Schrittweiser Ansatz für die Gestaltung von Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden
Abbildung 1. Empfohlene Schritte für die Gestaltung eines MEPS-Systems für Nichtwohngebäude
2.3.1. Schritt 1: Ermittlung von Datenquellen und Charakterisierung des Bestands an Nichtwohngebäuden
2.3.1.1. Nutzung vorhandener Daten zum Gebäudebestand und ergänzender Datenquellen
2.3.1.2. Statistisches Stichprobenverfahren und Erhebung von Ad-hoc-Daten
Tabelle 1: Charakterisierungsansätze für den Bestand an Nichtwohngebäuden
2.3.2. Schritt 2: Festlegung von Indikatoren, Ausgangsbasis und Schwellenwerten für die Gesamtenergieeffizienz.
Abbildung 2: Definition der wichtigsten Merkmale des MEPS-Systems für Nichtwohngebäude
2.3.2.1. Indikator für die Umsetzung der MEPS
Tabelle 2: Optionen für Schwellenwert-Indikatoren
2.3.2.2. Ausgangsbasis für das MEPS-System
Abbildung 3: Bestand an Nichtwohngebäuden nach Energieverbrauch in einer Häufigkeitsverteilung
Abbildung 4. Veranschaulichung der Ausgangsbasis für den Nichtwohngebäudebestand
Abbildung 5: Veranschaulichung der Ausgangsbasis für verschiedene Kategorien von Nichtwohngebäuden
2.3.2.3. Schwellenwerte für die Gesamtenergieeffizienz für die MEPS
Abbildung 6: Festlegung des Schwellenwerts für 16 % der Gebäude: a) Ermittlung der 16 % der Gebäude, b) Festlegung des Schwellenwerts
Abbildung 7: Darstellung der Schwellenwerte für die Gesamtenergieeffizienz für die MEPS für die Jahre 2030 und 2033
Abbildung 8. Darstellung der Schwellenwerte für die Gesamtenergieeffizienz für die MEPS für die Jahre 2030 und 2033 bei Verwendung mehrerer Kategorien
2.3.2.4. Schwellenwerte für die Gesamtenergieeffizienz über das Jahr 2033 hinaus
Abbildung 9. Abbildung der Schwellenwerte für die Jahre 2040 und 2050 für Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden
2.3.2.5. Vorübergehende Anpassung des Schwellenwerts im Falle schwerer Schäden infolge einer Naturkatastrophe
2.3.3. Schritt 3: Gestaltung der MEPS-Governance und Erfüllungsregeln
Abbildung 10. Schritte zur Gestaltung der rechtlichen Architektur des MEPS-Systems
2.3.3.1. Governance und Zuständigkeiten
2.3.3.2. Erfüllung: Ermittlung von Gebäuden/Eigentümern, welche die MEPS einhalten müssen
2.3.3.3. Erfüllung: Einrichtung eines Erfüllungsmechanismus
2.3.3.4. Fakultativ: Ausnahmeregelungen für einzelne Gebäude
Abbildung 11: Ausnahmen: a) Gebäude ausgenommen, b) Erzielung gleichwertiger Verbesserungen in anderen Teilen des Nichtwohngebäudebestands
Abbildung 12: Ausnahmen: a) Gebäude ausgenommen, b) Erzielung gleichwertiger Verbesserungen bei den Nichtwohngebäuden mit der nächstschlechtesten Gesamtenergieeffizienz
2.3.4. Schritt 4: Einrichtung eines unterstützenden Rahmens
2.3.4.1. Zweck des unterstützenden Rahmens und wichtige Aspekte
2.3.4.2. Unterstützungsmechanismen
2.3.5. Schritt 5: Einrichtung eines Überwachungsmechanismus und Sanktionssystems
2.3.5.1. Überwachung
2.3.5.2. Sanktionssystem
3. Pfad für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands
3.1. Anwendungsbereich der Anforderungen
3.2. Begriffsbestimmungen
3.2.1. Definition des Begriffs "Wohngebäude" im Anwendungsbereich von Artikel 9
3.3. Gestaltung eines Pfads für die Renovierung des Wohngebäudebestands
Abbildung 13. Empfohlene Schritte zur Gestaltung eines Pfads für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands
3.3.1. Schritt 1: Ermittlung von Datenquellen und Klassifizierung des Wohngebäudebestands
3.3.1.1. Datenquellen, vorläufige Klassifizierung und Gebäudekategorien
3.3.1.2. Schätzung der Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden auf der Grundlage von EPC und Daten zu den physischen Merkmalen der Gebäude
3.3.1.3. Statistisches Stichprobenverfahren und Erhebung von Ad-hoc-Daten
3.3.2. SCHRITT 2: Festlegung des Pfads und der Etappenziele für eine schrittweise Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs
Abbildung 14: Überblick über den nationalen Pfad und die Etappenziele für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands
Abbildung 15. Veranschaulichung des ergänzenden Indikators für Treibhausgasemissionen für den Wohngebäudebestand
3.3.2.1. Durchschnittlicher Primärenergieverbrauch im Jahr 2020
3.3.2.2. Etappenziele und Teilziele
Abbildung 16: Pfad für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands
Abbildung 17: Nullemissionsgebäudebestand 2050
3.3.2.3. In Betracht kommende Maßnahmen zur Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs des Wohngebäudebestands
3.3.2.4. Anforderungen an die Berichterstattung über den Pfad
Abbildung 18: Berichterstattung über den Pfad für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands
3.3.2.5. Schätzung der Anzahl oder der Fläche der zu renovierenden Gebäude, um die Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs zu erreichen
3.3.3. Schritt 3: Festlegung des Teilziels, mindestens 55 % der Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs durch Renovierung der 43 % der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz zu erreichen
3.3.3.1. Festlegung des Schwellenwerts für die 43 % der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz
Abbildung 19: Die 43 % der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz innerhalb des Bestands an Wohngebäuden
3.3.3.2. Schätzung der Anzahl oder Fläche der Gebäude zur Erreichung jedes Teilziels
3.3.4. Schritt 4: Festlegung politischer Maßnahmen zur Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs
Abbildung 20: Politische Maßnahmen zur Erreichung der erforderlichen Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs
3.3.4.1. Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden
3.3.4.2. Finanzielle Unterstützung
3.3.4.3. Finanzielle Unterstützung für die Renovierung der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz
3.3.4.4. Finanzielle Unterstützung für schutzbedürftige Gruppen bei der Renovierung von Gebäuden
3.3.4.5. Leistungsbasierte Förderregelungen
3.3.4.6. Technische Hilfe
3.3.4.7. Beobachtung der Auswirkungen
Anhang 2 Finanzielle Anreize, Kompetenzen und Marktschranken (Artikel 17) und zentrale Anlaufstellen (Artikel 18)
1. Einführung
2. Hindernisse für Renovierungen, Finanzierungsinstrumente und Zugänglichkeit von Finanzierungen (Artikel 17 ABSÄTZE 2 BIS 9, 11 UND 13)
2.1. Umfang und Ziele der Anforderungen
2.2. Auswahl politischer Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen
2.2.1. Unterstützende Finanzierungen und Finanzierungsinstrumente sowie Förderung von Kreditprodukten für Gebäuderenovierungen
2.2.2. Umgang mit divergierenden Anreizen
2.2.3. Miteigentumsstrukturen
2.2.4. Administrative Komplexität, Unsicherheit und Verzögerungen bei der Planung energetischer Renovierungen
2.2.5. Zugänglichkeit: einfache und gestraffte Anträge und Verfahren für die Gewährung von Unterstützung
2.2.6. Zugänglichkeit: Leicht zugängliche Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten
3. Einsatz von Finanzierungen (Artikel 17 - Absätze 12 sowie 14 bis 16)
3.1. Anwendungsbereich und Zielsetzungen der Anforderungen
3.2. Auswahl politischer Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen
3.2.1. Verknüpfung der finanziellen Maßnahmen mit den angestrebten oder erzielten Energieeinsparungen und Verbesserungen
3.2.2. Verstärkte Unterstützung für umfassende Renovierungen und groß angelegte Programme
3.2.3. Unterstützung von Ausbildung und Kapazitätsaufbau
4. Soziale Gerechtigkeit (Artikel 17 Absatz 3 sowie Artikel 17 Absätze 17 bis 19)
4.1. Anwendungsbereich und Zielsetzungen der Anforderungen
4.2. Auswahl politischer Maßnahmen zur Erfüllung der Vorgaben
4.2.1. Stärkere Unterstützung für Gebäudeeigentümer mit geringerer finanzieller Kapazität
4.2.2. Umgang mit dem Risiko der "Verdrängungssanierung" und dem Vermieter-Mieter-Dilemma
Tabelle 1: Politische Handlungsoptionen zur Beseitigung divergierender Anreize in Abhängigkeit von den bestehenden Schutzmechanismen für schutzbedürftige Mieter
5. Zentrale Anlaufstellen (Artikel 18 UND Artikel 19 Absatz 3)
5.1. Einleitung: Anwendungsbereich, rechtlicher und politischer Kontext
5.2. Relevante Begriffsbestimmungen und Konzepte
5.3. Verfügbarkeit zentraler Anlaufstellen im gesamten nationalen Hoheitsgebiet
5.3.1. Geografische Abdeckung
5.3.2. Kombination von Online- und physischen Ansätzen
5.4. Einladung zur Inanspruchnahme einer zentralen Anlaufstelle
Anhang I Weitere einschlägige Dokumente der Kommission zur Umsetzung von Artikel 17 der Richtlinie (EU) 2024/1275
Anhang 3 Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz (Artikel 19-21, Anhang V) und unabhängige Kontrollsysteme (Anhang VI)
1. Einführung
2. Klassen der Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz
2.1. Festlegung der Gesamtenergieeffizienzklassen, Zeitplan und visuelle Identität
2.2. Definition der Klasse A
2.3. Definition der Klasse G
2.4. Verteilung der Klassen B bis F
Abbildung 1:
Beispiel für Energieeffizienzklassen mit gleichmäßiger Bandbreite beim Primärenergieverbrauch in kWh/(m2.a)
Abbildung 2:
Beispiel für Energieeffizienzklassen mit variabler Bandbreite einschließlich der fakultativen Klasse A0 (Primärenergieverbrauch in kWh/m2 pro Jahr)
2.5. Klasse A+
3. Bestimmungen über die Qualität, Zuverlässigkeit und Erschwinglichkeit von EPC
3.1. Erschwinglichkeit
3.2. Kontrollen vor Ort, ergänzt durch virtuelle Mittel und Inaugenscheinnahme
3.3. Zugänglichkeit, Lesbarkeit und maschinenlesbares Format
4. Empfehlungen
Tabelle 1: Obligatorische und freiwillige Elemente für Verbesserungsempfehlungen
4.1. Allgemeine Aspekte
4.2. Betriebsbedingte Treibhausgasemissionen
4.3. Raumklimaqualität
4.4. Effizientere Temperatureinstellungen
4.4.1. Terminologie für wasserbasierte Heizsysteme und Schlüsselparameter
4.4.2. Definition von "Niedertemperaturheizung"
4.4.3. Vorgeschlagene Bewertungsschritte
4.5. Restlebensdauer von Heizungs- oder Klimaanlagen
5. Gültigkeit von EPC und vereinfachte Zertifizierungsverfahren
5.1. Gültigkeit von EPC
5.2. Vereinfachte Aktualisierungsverfahren
5.3. Renovierungsberatung für Gebäudeeigentümer
5.4. Kommunikation der überarbeiteten EPC-Regelung
6. Ausstellung und Aushang von EPC
6.1. Auslösepunkte
6.2. Aushang von EPC
7. Anhang V - Vorlage für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPC)
7.1. Verpflichtende Angaben
Tabelle 2: Verpflichtende Angaben auf der ersten Seite des EPC
Tabelle 3: Verpflichtende Angaben im EPC (Anhang V)
Tabelle 4: Verpflichtende Angaben im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz (Artikel 19)
7.2. Freiwillige Angaben
Tabelle 5: Freiwillige Elemente des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz (EPC) (Anhang V)
8. Umsetzung der Verpflichtungen gemäss Anhang VI
8.1. Definition eines gültigen EPC
8.1.1. Gültigkeit der Berechnungen
8.1.2. Mindestanzahl von Elementen, die von den Ausgangs- oder Standardwerten abweichen
8.1.3. Validitätsprüfungen der Eingabedaten
8.1.4. Maximale Abweichung von der Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes
8.1.5. Zusätzliche Elemente
8.1.6. Gültigkeit und Bewertung eines EPC nach einer Bewertung durch das unabhängige Kontrollsystem
8.2. Analyse der Qualität des unabhängigen Kontrollsystems für EPC-Systeme
8.2.1. Festlegung von Qualitätszielen in den Mitgliedstaaten
8.2.2. Bewertung des Qualitätsniveaus anhand von Stichproben
8.2.3. Inaugenscheinnahme zur Überprüfung von Eingabedaten
8.2.4. Delegation von EPC-Systemen und unabhängigen Kontrollsystemen
8.3. Qualitätsmanagement von EPC-Systemen
8.3.1. Qualifikation und Zertifizierung
8.3.2. Schulung
8.3.3. Integrierte Kontrolle und Beratung in Berechnungsinstrumenten oder EPB-Datenbanken
8.3.4. Laufende Qualitätskontrolle und -verifizierung
8.3.5. Durchsetzung/Sanktionen
8.3.6. Umfassendes Qualitätsmanagement
8.4. Unabhängige Kontrollsysteme und EPB-Datenbanken
8.5. Verfügbarkeit von EPC
8.6. Veröffentlichung von Informationen über Qualitätsniveaus
8.6.1. Unterschiede zwischen der berechneten/geschätzten und der gemessenen Gesamtenergieeffizienz
Anhang 4 Renovierungspässe (Artikel 12, Anhang VIII)
1. Einführung
2. Zweck
3. Umsetzung der Rechtsvorschriften
3.1. Zusammenfassung der Rechtsvorschriften
3.2. Für Artikel 12 und Anhang VIII der Neufassung der EPBD relevante Begriffsbestimmungen
3.3. Auslegung und Umsetzung von Artikel 12 der Neufassung der EPBD
3.3.1. Einführung von Renovierungspasssystemen
3.3.2. Inhalt von Renovierungspässen
3.3.3. Zugang der Eigentümer von Gebäuden und Gebäudeteilen zu Renovierungspasssystemen, einschließlich Erschwinglichkeit
3.3.4. Verknüpfung von Renovierungspasssystemen mit Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz
3.3.5. Anforderungen an die Verfahren für die Ausstellung von Renovierungspässen
3.3.6. Digitale Instrumente zur Erstellung, Aktualisierung und Simulation von Renovierungspässen
3.3.7. Hochladen von Renovierungspässen in Datenbanken zur Gesamtenergieeffizienz
3.3.8. Speicherung von und Zugang zu Renovierungspässen in digitalen Gebäudelogbüchern
3.4. Auslegung und Umsetzung der in Anhang VIII der Neufassung der EPBD festgelegten Bestimmungen
3.4.1. Obligatorische Elemente
3.4.1.1. Angaben zur aktuellen Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes
3.4.1.2. Grafische Darstellung
3.4.1.3. Informationen zu den einschlägigen nationalen Anforderungen
3.4.1.4. Erläuterung zur optimalen Abfolge der Schritte
3.4.1.5. Angaben zu den einzelnen Schritten
3.4.1.6. Angaben zu einem möglichen Anschluss an ein effizientes Fernwärme- und Fernkältesystem
3.4.1.7. Geschätzter Anteil der individuellen oder kollektiven Erzeugung und des Eigenverbrauchs erneuerbarer Energien
3.4.1.8. Informationen über die Kreislauffähigkeit, die Emissionen über den gesamten Lebenszyklus und die weiter reichenden Vorteile
3.4.1.9. Angaben zu verfügbaren Finanzmitteln
3.4.1.10. Angaben zu technischer Beratung und Beratungsdiensten
3.4.2. Optionale Elemente
3.4.3. Im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz enthaltene Angaben
3.4.4. Standardbedingungen
Anhang 5 Datenbanken für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Artikel 22)
1. Allgemeine Erwägungen
2. Zeitplan der Umsetzung
3. In den Datenbanken zu speichernde Informationen
3.1. Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz (Energieausweise)
3.2. Inspektionen von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
3.3. Renovierungspass
3.4. Intelligenzfähigkeitsindikator (Smart Readiness Indicator, SRI)
3.5. Berechneter oder gemessener Energieverbrauch der erfassten Gebäude
3.6. Informationen über Gebäudetypologien und Gebäudebestand
4. Architektur, Interoperabilität, Datenspeicherformat, Datenzugang
4.1. Datenstruktur, Kommunikation und Datenzugang
4.2. Datenbankarchitektur und Interoperabilität mit anderen Datenbanken
Abbildung 1: Mögliche Architektur einer Datenbank zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
5. Datenschutz, Anonymisierung und ausreichende Aggregationsebenen
6. Berichterstattung an die Beobachtungsstelle für den EU-Gebäudebestand
7. Beispiele für aktuelle Datenbanken und bewährte Verfahren
7.1. Größe der Datenbank
7.2. Interoperabilität von Datenbanken
7.3. Schnittstelle und Funktionen der Datenbank
Abbildung 2: Kartierungsschnittstelle der Datenbank der Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz in Dänemark
Abbildung 3: Screenshots aus der öffentlichen Schnittstelle des französischen Portals Go-Rénove
7.4. Liste der ermittelten nationalen Datenbanken
Tabelle 1: Nationale Datenbanken zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in den EU-Mitgliedstaaten
Anhang 6 Datenaustausch (Artikel 16)
1. Zusammenfassung der Rechtsvorschriften
2. Begründung der Bestimmungen über den Zugang zu den Daten von Gebäudesystemen
3. Überlegungen zu Artikel 16
3.1. Daten der Gebäudesysteme
3.2. Die Datenverordnung in Bezug auf Artikel 16
3.3. Sonstige einschlägige Rechtsvorschriften
4. Leitlinien für die Umsetzung der Rechtsvorschriften
4.1. Zugang zu den Daten von Gebäudesystemen
4.1.1. Begründung
4.1.2. Begriffsklarstellungen
4.1.3. Bedeutung des Begriffs "Daten der Gebäudesysteme" gemäß Artikel 16
4.1.4. Direkter Zugang
4.1.5. Umsetzung und Durchführung
4.2. Zugangsrechte für Dritte
4.3. Einhaltung des geltenden EU-Rechts
4.4. Diskriminierungsfreier und fairer Zugang zu Daten
4.4.1. Kostenloser Zugang für Gebäudeeigentümer, Mieter und Verwalter
4.4.2. Zugang durch befugte Dritte
4.4.3. Zugang anderer berechtigter Parteien
4.4.4. Schaffung von Anreizen für den Austausch von Daten der Gebäudesysteme
4.5. Konsultationsstrategie für die Durchführungsrechtsakte gemäß Artikel 16 Absatz 5
4.5.1. Konsultationsziele
4.5.2. Zielgruppen
4.5.3. Konsultationstätigkeiten
Anhang 7 Nullemissionsgebäude (Artikel 7 und 11)
1. Nullemissionsgebäude (Zero Emission Buildings, ZEB): Begriffsbestimmung und damit zusammenhängende Bestimmungen
2. Artikel 11 Absatz 1 - Keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort
3. Artikel 11 Absatz 7 - Energiequellen
3.1. Energie aus erneuerbaren Quellen
3.1.1. Am Standort und in der Nähe erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen
3.1.2. Erneuerbare Energie aus einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft
3.2. Effizientes Fernwärme- und Fernkältesystem
3.3. Energie aus kohlenstofffreien Quellen
3.4. Gesamter gedeckter jährlicher Primärenergieverbrauch und Ausnahmen
Abbildung 1: Die Gebäude-Bewertungsgrenze (Fall 1, obere Abbildung) und die Gebäude-Standortgrenze (Fall 2, untere Abbildung) in der Berechnung der Primärenergie.
Tabelle 1: Der gesamte Primärenergieverbrauch des Gebäudes und der Ausgleich der nicht konformen Energie aus dem Stromnetz durch die am Standort erzeugte und ins Netz eingespeiste oder am Standort für Nicht-EPB-Nutzungen verwendete erneuerbare Energie
Abbildung 2: Die Gebäude-Bewertungsgrenze (Fall 1, obere Abbildung) und die Gebäude-Standortgrenze (Fall 2, untere Abbildung) in der Berechnung der Primärenergie.
Tabelle 2: Der gesamte Primärenergieverbrauch des Gebäudes und der Ausgleich der nicht konformen Energie aus dem Stromnetz durch die am Standort erzeugte und ins Netz eingespeiste oder am Standort für Nicht-EPB-Nutzungen verwendete erneuerbare Energie
4. Artikel 11 Absätze 2 und 3 - Maximaler Schwellenwert für den Energiebedarf
Abbildung 3: Beispiel einer Prüfung und, falls nötig, Überarbeitung des Energiebedarf-Schwellenwerts von Nullemissionsgebäuden (ZEB)
5. Artikel 11 Absatz 4 - Maximaler Schwellenwert für den Energiebedarf eines Nullemissionsgebäudes nach der Renovierung
6. Artikel 11 Absatz 5 - Maximaler Schwellenwert für betriebsbedingte Treibhausgasemissionen
Tabelle 3: Beispiel: Berechnung der betriebsbedingten Treibhausgasemissionen.
7. Artikel 11 Absatz 1 Nummer 2 - Reaktion auf externe Signale und Anpassung
8. Zeitrahmen und Meldebestimmungen
Abbildung 4: Zeitplan für Nullemissionsgebäude (ZEB)
Anhang 8 Solarenergie in Gebäuden (Artikel 10)
1. Politischer und rechtlicher Hintergrund
2. Relevante Definitionen
3. Umsetzung der Verpflichtungen nach Artikel 10
3.1. Entwurf neuer Gebäude
3.2. Verfahren zur Genehmigungserteilung
3.3. Zeitplan für den Einsatz von Solaranlagen
3.4. Auslegung des Begriffs "Öffentliches Gebäude"
3.5. Auslegung des Begriffs "Nutzfläche"
Tabelle 1: Zeitplan für den Einsatz von Solaranlagen
3.6. Solaranlagen auf bestehenden Nichtwohngebäuden
3.7. Überdachte Parkplätze
3.8. Was ist eine geeignete Solaranlage?
3.8.1. Auslegung des Begriffs "Geeignete Solaranlagen"
3.8.2. Technische Eignung, wirtschaftliche und finanzielle Durchführbarkeit
Tabelle 2: Auslegung der technischen Eignung sowie der wirtschaftlichen und funktionellen Durchführbarkeit
3.9. Nationale Kriterien für die praktische Umsetzung und mögliche Ausnahmen
3.9.1. Technologieneutralität im Zusammenhang mit Artikel 10
3.9.2. Leitlinien zu den Grundsätzen für mögliche Ausnahmen
3.9.3. Geschützte Gebäude
3.10. Administrative, technische und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen
3.10.1. Zentrale Anlaufstellen
3.10.2. Finanzielle Anreize
3.10.3. Schutzbedürftige Haushalte
Anhang 9 Infrastruktur für nachhaltige Mobilität (Artikel 14)
1. Politischer und rechtlicher Hintergrund
1.1. Rechtlicher Rahmen
1.1.1. Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
1.1.2. Erneuerbare-Energien-Richtlinie
2. Zusammenfassung der Verpflichtungen
Tabelle 1: Zusammenfassung der Verpflichtungen nach Artikel 14
3. Einschlägige Begriffsbestimmungen
4. Umsetzung der Verpflichtungen
4.1. Ladeinfrastruktur in neuen und renovierten Nichtwohngebäuden
4.2. Ladeinfrastruktur in bestehenden Nichtwohngebäuden
4.2.1. Auslegung der Leitungsinfrastruktur
4.2.2. Kombination von Ladepunkten und Leitungsinfrastruktur
Tabelle 2: Beispiele für Erwägungen in Bezug auf Ladeinfrastruktur in verschiedenen Gebäudearten
4.3. Ladeinfrastruktur in neuen und renovierten Wohngebäuden
4.4. Vorverkabelung und Leitungsinfrastruktur
4.5. Merkmale der Ladepunkte
4.5.1. Intelligentes und bidirektionales Laden
4.5.2. Klarstellung, wo das bidirektionale Laden als angemessen erachtet wird
4.5.3. Leistung von Ladepunkten
4.5.4. Betrieb von Ladepunkten
4.6. Lastmanagementsysteme
4.7. Mögliche Ausnahmen
4.7.1. Isolierte Kleinstnetze und Gebiete in äußerster Randlage
4.7.2. Kostenbefreiung
4.8. Fahrradstellplätze
Tabelle 3: Zusammenfassung der Verpflichtungen für Fahrradstellplätze
4.8.1. Festlegung der Anzahl der Fahrradstellplätze in Nichtwohngebäuden
4.8.2. Mögliche Ausnahme für Fahrradstellplätze in Nichtwohngebäuden
4.8.3. Mögliche Ausnahmen für Fahrradstellplätze in Wohngebäuden
4.8.4. Leitungsinfrastruktur und Vorverkabelung für Elektrofahrräder
4.8.5. Bestehende Praxis in Bezug auf Fahrradstellplätze
4.9. Vereinfachung, Straffung und Beschleunigung der Errichtung von Ladepunkten
Tabelle 4: Nationale Initiativen zur Förderung der Ladeinfrastruktur.
4.9.1. Technische Kontrollen
4.9.2. Zustimmung des Vermieters oder der Miteigentümer
4.10. Technische Hilfe und Unterstützung
Tabelle 5: Beispiele für Förderregelungen
4.11. Barrierefreiheit von Ladepunkten
5. Brandschutz auf Parkplätzen
5.1. Herausforderungen und Risiken
5.1.1. Herausforderungen und Risiken für Parkplatzbetreiber und Gebäudeeigentümer
5.2. Aufrechterhaltung hoher Brandschutzstandards für BEV auf überdachten Parkplätzen
5.2.1. Vorbeugender Brandschutz
5.2.1.1. Zugang von BEV zu überdachten Parkplätzen
5.2.1.2. Feuerfeste Materialien
5.2.2. Branderkennung
5.2.3. Evakuierung
5.2.4. Eindämmung
5.2.4.1. Bauliche Brandschutzmaßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung
5.2.4.2. Technische Brandschutzmaßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung
5.2.5. Brandlöschung
5.3. Empfehlungen für Interessenträger aus Industrie und Wirtschaft
5.4. Empfehlungen für BEV-Nutzer
5.5. Empfehlungen für die Feuerwehr
5.6. Empfehlungen für Behörden
Anhang 10 Gebäudetechnische Systeme, Raumklimaqualität und Inspektionen (Artikel 13, 23 und 24)
1. Einführung
2. Gebäudetechnische Systeme
2.1. Erweiterung der Begriffsbestimmung für "gebäudetechnische Systeme"
2.1.1. Erzeugung von erneuerbarer Energie am Gebäudestandort
2.1.2. Energiespeicherung
2.2. Festlegung von Systemanforderungen
Tabelle 1: Unterschiedliche Bereiche von Systemanforderungen
2.3. Hydraulischer Abgleich
2.3.1. Anforderungen an den hydraulischen Abgleich für gebäudetechnische Systeme
Tabelle 2: Beispiel für Anforderungen an den hydraulischen Abgleich von gebäudetechnischen Systemen. Die Anforderungen basieren auf EN ISO 52120, Tabelle 5, M3-6 und M4-6.
2.3.2. Anforderungen für den hydraulischen Abgleich bei Inspektionen
2.4. Anforderungen für Niedertemperaturheizungsanlagen
Tabelle 3: Bestimmungen für Niedertemperaturheizungsanlagen
Tabelle 4: Beispiele für Auslegungstemperaturen für Raumheizung mit Wärmepumpen oder Fernwärmesystemen. Die Anforderungen sind für Warmwasserbereitungsanlagen für den häuslichen Gebrauch in der Regel höher, sodass ggf. zusätzliche Heizkapazitäten erforderlich sind.
Tabelle 5: Temperatursysteme für Niedertemperaturheizungsanlagen
2.5. Systeme für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung für Nichtwohngebäude
2.6. Überwachungs- und Steuerungsfunktionen in Wohngebäuden
Tabelle 6: Beispiel für Teil 7. Technische Mindestanforderungen an Überwachungs- und Steuerungsfunktionen in neuen Wohngebäuden oder Wohngebäuden, die größeren Renovierungen unterzogen werden, für die Zwecke des Haus- und Gebäudemanagements
2.7. Fähigkeit, auf externe Signale zu reagieren
Tabelle 7: Maßgebliche Fristen und Pflichten
Tabelle 8: Beispiele für die Auslegung der Anforderungen an die Fähigkeit, auf externe Signale zu reagieren und den Energieverbrauch sowie die Energieerzeugung und -speicherung anzupassen, basierend auf SRI-Funktionsniveaus
2.8. Automatische Beleuchtungssteuerungen
Tabelle 9: Beispielhafte Anforderungen an die automatische Beleuchtungssteuerung
3. Raumklimaqualität
3.1. Quellen für die Anforderungen an die Raumklimaqualität
3.2. Leitlinien zur Messung und Steuerung
3.3. Relevante Parameter für die Raumklimaqualität und Beispiele für optimale Bedingungen für die Raumklimaqualität
3.4. Anpassung an den Klimawandel und extreme Außenklimabedingungen
Tabelle 10: Beispiele für einschlägige Parameter für die Raumklimaqualität
Tabelle 11: Beispielhafte Grenzwerte für eine optimale Raumklimaqualität in neuen Gebäuden gemäß einer mittleren Erwartung der Nutzer
Tabelle 12: Beispiel für extreme Außenklimabedingungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden
4. Inspektionen
4.1. Einleitung und Klarstellung des Anwendungsbereichs
4.2. Festlegung der Inspektionsintervalle
4.3. Neue Inspektionsanforderungen
Tabelle 13: Neue Elemente für die Inspektion von Lüftungsanlagen
4.4. Ausnahmen von Inspektionen
4.5. Alternative Maßnahmen
4.6. Neues Inspektionssystem für Inspektionen nach Bau- und Renovierungsarbeiten
5. Technische, wirtschaftliche und funktionelle Realisierbarkeit
Tabelle 14: Auslegung der technischen, wirtschaftlichen und funktionellen Realisierbarkeit
Anhang 11 Mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel (Artikel 13, Anhang II)
1. Einführung
2. Zusammenfassung der Rechtsvorschriften
3. Zweck
4. Leitlinien zum Ausdruck "mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel" und zu nationalen Ausstiegsplänen
4.1. Einschlägige Begriffsbestimmungen
4.2. Auslegung
4.3. Planungspflicht
4.3.1. Maßnahmen zur vollständigen Dekarbonisierung des Gasnetzes, soweit es im Jahr 2040 zur Beheizung von Gebäuden genutzt wird
4.3.2. Schätzung des Anteils der Heizgeräte, die im Jahr 2040 mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden
4.3.3. Ausarbeitung eines Plans für den Ausstieg aus Heizkesseln, in denen fossile Brennstoffe verfeuert werden, bis 2040
Anhang 12 Gemeinsamer allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Anhang I)
1. Politischer und rechtlicher Hintergrund
2. Zusammenfassung der Verpflichtungen gemäss Anhang I und Berechnungsmethode
Tabelle 1: Zusammenfassung der Verpflichtungen in Anhang I (einschließlich neuer, geänderter und bestehender Verpflichtungen)
3. Umsetzung der Verpflichtungen gemäss Anhang I
3.1. Bestimmung des Energieverbrauchs
3.1.1. In der EPBD ermittelter Energieverbrauch
3.1.2. Zentrale Begriffsbestimmungen
3.1.3. Gebäudekategorien
3.1.4. Typischer Energieverbrauch und Nutzerverhalten
3.1.5. Energieverbrauch in einem einzelnen Gebäude und Nutzerverhalten
3.1.6. Energieverbrauch bei nicht vorhandenem System
3.1.7. Berechnungsintervalle
Tabelle 2: Empfohlene Berechnungsintervalle für die Bewertung der Gesamtenergieeffizienz
3.1.8. Verwendung der erfassten Energie für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz
3.2. Indikatoren für die Gesamtenergieeffizienz und ihre Verwendung in den Anforderungen
3.3. Anwendung von Primärenergiefaktoren oder Gewichtungsfaktoren
3.3.1. Definition der Primärenergiefaktoren (PEF)
Abbildung 1: Abbildung aus ISO 52001-1:2017 (Seite 39) zur Darstellung der Ineffizienzen und Verluste bei der Energieverteilung und deren Auswirkungen auf die Primärenergiefaktoren
3.3.2. PEF für am Standort erzeugte und genutzte Energie aus erneuerbaren Quellen
3.3.3. PEF für am Standort erzeugte und in das Netz eingespeiste erneuerbare Energie
3.3.4. PEF für erneuerbare Energie, die am Standort für eine nicht unter die EPBD fallende Nutzung erzeugt und verwendet wird
3.4. Die EPBD und die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte
3.5. Berücksichtigung von Aspekten der Energieeffizienz
3.5.1. Nutzerverhalten
3.5.2. Wassernutzung
3.5.3. Energiespeicherung
3.6. Berichterstattung an die Kommission anhand von EPB-Normen
3.7. Änderungen des Rahmens für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz
4. Leitlinien für transparente Gebäudekomponenten
4.1. Zusammenfassung der Verpflichtungen nach der EPBD
4.2. Umsetzung der Verpflichtungen aus der EPBD
4.3. Hintergrund
4.3.1. Energiebilanz
4.3.2. U-Wert, g-Wert und Schlüsselkonzepte
4.3.3. Heiz- und Kühlperioden
4.3.4. Berechnungsintervalle
Tabelle 3: Elemente zur Anrechnung solarer Beiträge
Abbildung 2: Bandbreite der g-Werte mit zugehörigen Glasarten (Quelle: Glas for Europe)
4.4. Auswirkungen solarer Beiträge auf verschiedene Gebäudearten
4.4.1. Nichtwohngebäude: Neubauten oder Bestandsbauten, die einer größeren Renovierung unterzogen werden
4.4.2. Wohngebäude: Neubauten oder Bestandsbauten, die einer größeren Renovierung unterzogen werden
4.4.3. Bestehende Wohngebäude und kleine Nichtwohngebäude
4.4.4. Zusammenfassung der Empfehlungen
Tabelle 4: Zusammenfassung der Empfehlungen für die Behandlung transparenter Gebäudekomponenten
4.5. Bewährte Verfahren aus verschiedenen Mitgliedstaaten
Anhang 13 Lebenszyklus-Treibhauspotenzial neuer Gebäude (Artikel 7 Absätze 2 und 5)
1. Allgemeine Erwägungen
2. Einschlägige Rechtsvorschriften
3. Ausarbeitung des nationalen Fahrplans
Abbildung 1. Schritte zur Festlegung von Grenzwerten für das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial von Gebäuden auf nationaler Ebene
3.1. Schritt 0 - Allgemeine Überlegungen zum Rechtsrahmen
3.1.1. Zeitplan für die Festlegung der Grenzwerte
3.1.2. Einhaltung der Grenzwerte
3.1.3. Festlegung von Rollen und Zuständigkeiten
3.2. Schritt 1 - Methodik und Umweltdaten
3.2.1. Schritt 1a - Methodik
3.2.2. Schritt 1b - Umweltdaten
3.3. Schritt 2 - Erhebung von Lebenszyklus-Treibhauspotenzial-Daten von Gebäuden
3.3.1. Schritt 2a - Gebäudebestand
3.3.2. Schritt 2b - Rohbaudaten
3.3.3. Schritt 2c - Lebenszyklus-Treibhauspotenzial-Berechnungen für Gebäude
3.4. Schritt 3 - Analyse der Lebenszyklus-Treibhauspotenzial-Gebäudedaten
3.5. Schritt 4 - Festlegung von Grenzwerten
3.6. Empfohlener Zeitplan
Abbildung 2.