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Leitlinien für effiziente und zeitnahe Netzanschlüsse
C/2025/6703
(ABl. C, C/2025/6703 vom 19.12.2025)
Stromnetze sind das Rückgrat des Stromversorgungssystems; sie versorgen europäische Haushalte, Dienstleister und Industriebetriebe mit Strom. Sie sind für unsere Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Sicherheit und für die Dekarbonisierung von entscheidender Bedeutung.
Um zu erreichen, dass unsere Wirtschaft klimaneutral wird, ist eine verstärkte Nutzung sauberer Energie und die Elektrifizierung aller Sektoren erforderlich, wie dies im Aktionsplan für erschwingliche Energie dargelegt wird 1. Auf der Nachfrageseite ist die Elektrifizierungsquote mit 23 % des Gesamtenergieverbrauchs in den letzten zehn Jahren zwar relativ stabil geblieben, doch dürfte sie aufgrund der Digitalisierung und der Elektrifizierung des Verkehrs, des Wärme- und Kältesektors und der Industrie steigen, wobei gemäß dem Deal für eine saubere Industrie bis 2030 eine Elektrifizierungsquote von 32 % erreicht werden soll.
Die steigende Nachfrage und die Nutzung sauberer Energie bringen eine starke Belastung der Netze mit sich. Dies wird bereits an den zunehmenden Netzanschlussanträgen 2 deutlich, die zu Warteschlangen führen. Einer aktuellen Studie 3 zufolge sahen sich Stand Mitte 2025 mindestens 16 Mitgliedstaaten mit Warteschlangen beim Netzanschluss konfrontiert. Verzögerungen beim Netzanschluss sind ein Hemmschuh für die Energiewende und das Wirtschaftswachstum in Europa. Ein rechtzeitiger Anschluss an das Stromnetz ist von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit und die Dekarbonisierung der europäischen Industrie, unter anderem in den Bereichen Digitalisierung, Daten und KI, Industrie, Automobilbranche und Verkehr, und eine entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung der Ziele des Deals für eine saubere Industrie und die Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050. Aus diesem Grund wird es immer dringlicher, EU-weit etwas gegen Warteschlangen beim Netzanschluss zu unternehmen.
Während die Lösung für die längerfristige Herausforderung der Einschränkungen der Netzverfügbarkeit in einem beschleunigten und zukunftsorientierten Netzausbau besteht, können gleichzeitig kurzfristigere Lösungen zum Einsatz kommen, um durch eine effizientere Netznutzung einen zeitnahen Netzanschluss elektrischer Lasten an saubere Energie zu gewährleisten.
Diese Leitlinien sollen den Mitgliedstaaten, den nationalen Regulierungsbehörden (NRB), den Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreibern (ÜNB) und den Verteilernetzbetreibern (VNB) ein Instrumentarium von Maßnahmen an die Hand geben, um lange Warteschlangen beim Netzanschluss zu verhindern bzw. diese zu optimieren und zu bekämpfen. Das in Anhang I zusammengefasste Instrumentarium zielt darauf ab, die Ursachen des bestehenden Problems sektorübergreifend horizontal und kohärent anzugehen und die Mitgliedstaaten, die NRB, die ÜNB und die VNB bei Fragen im Zusammenhang mit den Netzaufnahmekapazitäten und der künftigen Netzentwicklung, Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Netzanschlussanträgen sowie im Umgang mit spekulativen und unausgereiften Anwendungen und Maßnahmen im Falle knapper Netzkapazitäten anzuleiten. Den Mitgliedstaaten und den nationalen Regulierungsbehörden kommt bei der Einrichtung von Netzanschlussverfahren eine besonders wichtige Rolle zu, da sie gemäß der Elektrizitätsrichtlinie 4 sicherstellen müssen, dass ein nationaler Rahmen vorhanden ist, der diskriminierungsfrei, transparent und auf die Anforderungen für den Zugang Dritter abgestimmt ist.
Diese Leitlinien stützen sich auf bewährte Verfahren in Europa 5. Sie sind auf der Grundlage umfassender Konsultationen entstanden, einschließlich einer gezielten Konsultation der Interessenträger, die zwischen Juni und Juli 2025 durchgeführt wurde und an die Mitgliedstaaten, die nationalen Regulierungsbehörden, Netzbetreiber, Erzeuger und Verbraucher (Industrie, Verkehr, Digitales, Haushalte usw.) gerichtet war.
1.1 Ursachen des Rückstaus bei den Netzanschlüssen
Es gibt mehrere Ursachen dafür, dass Netznutzer mehrere Monate oder sogar Jahre warten müssen, um einen Netzanschluss zu erhalten, von verfahrensbedingten und organisatorischen Beschränkungen bis hin zu rechtlichen, Lieferketten- und technischen Schwierigkeiten. Diese Ursachen lassen sich in drei Hauptbereiche untergliedern.
1. Unzulängliche Netzplanung und -entwicklung
Als ein wichtiger Grund für Warteschlangen beim Netzanschluss wurde mangelnde physische Netzkapazität (Netzengpässe) genannt. Dies ist in erster Linie auf die Diskrepanz zwischen den Bauzeiten für neue Infrastruktur (4-10 Jahre) und dem Anschluss von Nachfrage oder Erzeugung (2-3 Jahre) zurückzuführen. Diese Diskrepanz ist auf eine ineffiziente Planung (z.B. unzureichende Berücksichtigung der künftigen Nachfrage und des künftigen Angebots), die Nichtberücksichtigung von Alternativen zum physischen Netzausbau, langwierige Genehmigungsverfahren und lange Netzausbauzeiten aufgrund von Baukomplexität, einschließlich Verzögerungen bei der Lieferung wichtiger Komponenten aufgrund von Engpässen bei Komponenten und des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften, zurückzuführen. Die Beschleunigung des Netzausbaus und die Lösung dieser Probleme sind Hauptziele des Pakets "Europäische Netze", zu dem auch diese Leitlinien gehören.
Wie im Leitfaden für vorgezogene Investitionen 6 dargelegt, könnte die Überwindung der üblichen Praxis reaktiver Netzinvestitionen, die weitgehend auf bestehenden Netzanschlussanträgen beruhen, und deren Ersatz durch eine auf Plänen und Zukunftsprognosen basierende Netzentwicklung dazu beitragen, den Netzanschlussstau zu verringern und sicherzustellen, dass die Netze für künftige Lasten bereit sind.
2. Mangelnde Transparenz in Bezug auf verfügbare Kapazität und standortbezogene Signale für Netznutzer
Zum schleppenden Netzausbau hinzu kommen ein Mangel an Transparenz darüber, wo der Netzanschluss innerhalb des von den Marktteilnehmern für ihren Anschluss benötigten Zeitrahmens realisierbar wäre, sowie fehlende Anreize für den Anschluss in Gebieten, in denen die Netzkapazität ausreichend ist oder in naher Zukunft sein könnte. Die jüngsten Änderungen der Regulierung des Strommarkts erfordern Transparenz in Bezug auf die verfügbaren Netzaufnahmekapazitäten (siehe Kapitel 1.2). Die praktische Umsetzung ist in Europa jedoch sehr unterschiedlich. In den meisten Mitgliedstaaten fehlen auch Anreize wie standortabhängige Anschlussgebühren oder Netztarife, die Anreize für den Anschluss an Standorten bieten, an denen Netzkapazität verfügbar ist; mangelhaft ist ebenso die effiziente Nutzung zugewiesener Netzkapazität und deren Rückverlagerung in das Netz 7. Die Folge ist, dass Anschlussanträge in bereits überlasteten Gebieten gestellt werden, anstatt dorthin gelenkt zu werden, wo Kapazitäten verfügbar sind, was wiederum zu einem Rückstand beim Netzanschluss, aber auch zu einem ineffizienten Netzbetrieb und einem höheren Investitionsbedarf führt. Letztlich führt dies auch zu höheren Gesamt-Stromsystemkosten.
3. Netzanschlussverfahren
Spekulative Anschlussanträge, nicht zur Reife gelangende Anträge sowie organisatorische Beschränkungen bei der Verwaltung der Netzanschlussanträge (aufgrund des Fehlens von Personal oder digitalisierter Prozesse) sind der drittwichtigste Faktor für die bestehenden Warteschlangen. In einigen Mitgliedstaaten ist durch spekulative Anträge Netzkapazität für Projekte reserviert, die nicht verwirklicht werden, wodurch der Zugang für umsetzbare Projekte blockiert wird. So bleiben Schätzungen zufolge beispielsweise in der Slowakei etwa 50 % der reservierten Kapazität ungenutzt. 8
Die sequenzielle Bearbeitung von Netzanschlussanträgen, wie das "Windhundverfahren", bei dem die Anschlussbereitschaft der Antragsteller nicht berücksichtigt wird, kann zu einer ineffizienten Zuweisung von Aufnahmekapazität und insgesamt zu Verzögerungen und Ineffizienzen bei der Netzplanung führen. In ähnlicher Weise erhöht sich das Risiko eines Rückstands, wenn Netzbetreiber nicht über ein Mandat aus einem nationalen verordnungsrechtlichen Rahmen verfügen, Projekte herauszufiltern, die nicht vorankommen oder sich erheblich verzögern.
Das andere Element in dieser Hinsicht ist die Verwaltung der Netzanschlüsse. Zwar bieten alle Länder in Europa digitale Anschlussanträge in welcher Form auch immer an, doch gibt es nur in elf Ländern vollständig digitalisierte Verfahren, mit denen interne Netzinformationssysteme mit einem Kundenschnittstellensystem kombiniert werden können, um eine automatische und intelligente Bearbeitung von Anschlussanträgen zu gewährleisten, die Zeit- und Kosteneinsparungen mit sich bringt. 9 Fehlende Digitalisierung bei gleichzeitiger stetiger Zunahme der Anschlussanträge kann dazu führen, dass Anträge auf Eis liegen, weil sie administrativ nicht rechtzeitig bearbeitet werden können. 10
1.2 Rechtlicher Rahmen
Die Anforderungen an den Netzzugang, den Netzanschluss und die Transparenz in Bezug auf Netzaufnahmekapazitäten sowie flexible Netzanschlussverträge sind in der Elektrizitätsrichtlinie 11 und der Elektrizitätsverordnung 12 festgelegt. Das Grundprinzip des Netzzugangs ist in der Elektrizitätsrichtlinie verankert, wonach die Mitgliedstaaten bzw. die Regulierungsbehörden sicherstellen müssen, dass der Netzzugang nach objektiven Kriterien und ohne Diskriminierung zwischen den Netzbenutzern angewandt wird ( Artikel 6). Wichtig ist, dass die Möglichkeit, den Netzzugang zu verweigern, nur unter klar definierten Bedingungen besteht, d. h. wenn das Netz nicht über die erforderliche Kapazität verfügt oder, wie in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 13 festgelegt, wegen begründeter Sicherheitsbedenken oder wegen technischer Inkompatibilität der Systemkomponenten. Eine solche Verweigerung muss auf objektiven sowie technisch und wirtschaftlich gerechtfertigten Kriterien beruhen. In diesem Fall müssen die Netzbetreiber Informationen über die zum Ausbau des Netzes erforderlichen Maßnahmen bereitstellen. Die Elektrizitätsrichtlinie sieht daher eine allgemeine Verpflichtung für VNB und ÜNB vor, einen diskriminierungsfreien Zugang Dritter zu ihren Netzen zu gewährleisten und gleichzeitig den Mitgliedstaaten und Regulierungsbehörden die Flexibilität einzuräumen, die Einzelheiten ihres Anschlussverfahrens so zu gestalten, dass sie den Besonderheiten ihrer jeweiligen Netze gerecht werden. Insbesondere schreibt die Elektrizitätsrichtlinie bei der Bearbeitung von Anschlussanträgen nicht die Anwendung des Windhundverfahrens vor.
Im Rahmen der Reform der Gestaltung des Strommarkts 2024 14 wurden Bestimmungen aufgenommen, um den zunehmenden Warteschlangen beim Netzanschluss entgegenzuwirken:
In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 15 sind auch spezifische Höchstfristen für Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien festgelegt, was auch den Netzanschluss umfasst (jedoch nicht den Netzausbau). Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird darüber hinaus ein spezifischer Rahmen für eine beschleunigte Bearbeitung bei der Prüfung von Anschlussanträgen für den Netzanschluss bestimmter Anlagen auf der Basis erneuerbarer Energien, wie z.B. bestimmte Fälle von Repowering, kleine Solaranlagen und Wärmepumpen, eingeführt.
2. Bestehende Verfahren und Lösungen
2.1 Netzplanung und -entwicklung
Die Netzplanung dient mehreren Zwecken, wobei das letztendliche Ziel darin besteht, den Zugang von Verbrauchern und Erzeugern zum Stromnetz sicherzustellen und gleichzeitig dessen Betrieb sicher zu halten. Die Netzplanung ist unweigerlich mit Netzanschlussprozessen verbunden, da die Netzentwicklungspläne zum Teil auf Netzanschlussanträgen sowie auch auf Prognosen für eine plausible Zukunft über Szenarien oder Datenerhebungsprozesse beruhen. Ohne eine solide Netzplanung besteht die Gefahr, dass die zeitliche Lücke zwischen Netzentwicklung und Projektentwicklung nie geschlossen wird und somit Warteschlangen beim Netzanschluss faktisch zu einem Dauerzustand werden.
Um in Zukunft einen reibungslosen Netzanschluss gewährleisten zu können, müssen die Netzbetreiber den künftigen Bedarf der Netznutzer sowohl auf der Nachfrage als auch auf der Erzeugungsseite kennen und geplante Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Klima- und Energieziele berücksichtigen. Wie in den Leitlinien zu vorgezogenen Investitionen gesagt, sollte die Netzplanung auf robusten Szenarien beruhen, unterstützt durch die Erhebung von Informationen über geplante Projekte, und in einem klaren nationalen verordnungsrechtlichen Rahmen müssen Risikobewertungssysteme verankert sein, die solche Investitionen ermöglichen.
Projektbezogene Informationen (z.B. über erneuerbare Energien, Ladepunkte, Wärmepumpen, Speicherung usw.) können Standortinformationen liefern, die für die nähere Spezifizierung eines konkreten Netzausbaus erforderlich sind, da solche Informationen aufgrund unzureichender Granularität möglicherweise nur schwer aus landesweiten allgemeinen Szenarien für die künftige Entwicklung des Energiesystems zu gewinnen sind. Die Planung auf lokaler Ebene, wie z.B. die nationalen Gebäuderenovierungspläne oder die lokalen Wärme- und Kältepläne 16, kann beispielsweise Informationen darüber liefern, wie sich der Wärme- und Kältebedarf und das Wärme- und Kälteangebot vor Ort entwickeln werden, wodurch Bedarf für einen Netzausbau entsteht, aber auch Möglichkeiten für einen flexiblen Netzbetrieb und die Wärmespeicherung geschaffen werden. Gleiches gilt für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in städtischen Gebieten, in denen Busdepots und Logistikzentren mit Ladepunkten und TEN-V-Seehäfen mit landseitiger Stromversorgung ausgestattet werden müssen. Die jüngsten ACER-CEER-Leitlinien zur Planung der Stromverteilung enthielten Empfehlungen für die Einbeziehung der Interessenträger und die Transparenz auf der Ebene der Verteilung 17.
Handlungsstrategien zur Stärkung der industriellen Produktionskapazitäten und zur Entwicklung von Industriezentren sollten auch mehr Sicherheit in Bezug auf die Ausgereiftheit der Projekte bieten und somit in die vorausschauende Netzplanung einfließen. Eine Bezuschussung mit öffentlichen Mitteln, die auf diskriminierungsfreie Weise und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und dem Wettbewerbsrecht erfolgen muss, kann auch das Risiko und die finanzielle Belastung im Zusammenhang mit dem zukunftsorientierten Ausbau der Netzkapazitäten verringern und sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft insgesamt auswirken 18.
Die Einrichtung des Netzanschlussverfahrens hängt eng mit der Netzplanung zusammen, da Anschlussanträge unmittelbar Informationen liefern, die beim Netzausbau berücksichtigt werden müssen. Wenn die Anträge spekulativ, ungenau oder veraltet sind, gehen von ihnen falsche Signale für die Netzplanung aus und können Investitionen in den Netzausbau von Gebieten abgezogen werden, in denen der dringlichste Bedarf besteht.
Die folgende Tabelle enthält bewährte Verfahren in den EU-Mitgliedstaaten für die Beteiligung der Nutzer am Planungsprozess in einer Weise, die ihren künftigen Bedürfnissen ausreichend Rechnung trägt. Sie berücksichtigt auch die Transparenz von Netzentwicklungsplänen.
Tabelle 1: Bestehende Verfahren für die Netzplanung, die einen zeitnahen Netzanschluss ermöglichen 1
| Land | Verfahren |
| Frankreich | Die koordinierte Planung zwischen ÜNB und VNB wird flankiert von einer Zusammenarbeit zwischen nationalen und regionalen Akteuren (durch die Einrichtung von S3RenR und S2RenR (Regionale Masterpläne für den Anschluss erneuerbarer Energien)) sowie zwischen Industriegebieten. Daraus ergeben sich Einblicke in die Entwicklung erneuerbarer Energien und der Industrie, sodass Netzbeschränkungen in den kommenden 10 bis 15 Jahren für jede Region modelliert und Anschlusskapazitäten über einen Zeitraum von 10 Jahren reserviert werden können. Dies geht einher mit der Aufteilung eines Teils der tatsächlichen Netzintegrationskosten unter den Erzeugern (durch eine einheitliche Gebühr pro MW in der betreffenden Region, um Erschwinglichkeit der Gesamtnetztarife zu gewährleisten) 2.Netzzugang innerhalb von vier Jahren wird für Industriekunden mit einem Bedarf von 400 MW bis 1 GW im Rahmen eines HTB3-Anschlusses verbindlich gewährleistet, wenn ein Projekt in einem vordefinierten Industriegebiet nahe dem 400-kV-Netz angesiedelt ist und bei einer Ausschreibung den Zuschlag erhält. |
| Deutschland | Investitionen in die Verteilernetzentwicklungspläne fließen in detaillierte Karten der Netzaufnahmekapazitäten ein und bieten einen Überblick über die Investitionen bis 2045, die auf der zentralen digitalen Webportalplattform www.vnbdigital.de veröffentlicht werden. |
| Ungarn | Entwicklung eines gemeinsamen Netzentwicklungsplans von ÜNB/VNB, in dem gemeinsame Berechnungen durchgeführt und gemeinsame Infrastrukturprojekte skizziert werden, die für die Elektrifizierung erforderlich sind, insbesondere in Gebieten hoher Nachfrage wie dem Industriepark Göd. |
| Niederlande | Aufnahme von Maßnahmen zum Entlastungsmanagement in den Verteilernetzentwicklungsplan (z.B. Pläne für die Bündelung/Hybridisierung von Kabeln, flexible Netzanschlussverträge, Verträge zur Kapazitätsbegrenzung innerhalb der Gruppe). |
| 1) VNB-Studie.
2) https://www.services-rte.com/en/news/mapping-of-consumption-pooling-areas.html, La CRE approuve la convention de raccordement "fast track" au réseau très haute tension (400 kV) de RTE pour les sites de consommation de grande puissance | CRE | |
Häufig verzögert sich der Netzausbau nicht aufgrund der Art seiner Planung, sondern aufgrund anderer Faktoren wie Engpässen in der Lieferkette, einem Mangel an Fachkräften oder an Verwaltungskapazität für die parallele Durchführung aller Projekte, die erforderlich wäre, um die wachsende Zahl von Anschlussanträgen bewältigen zu können. Mit dem Paket "Europäische Netze" sollen die meisten dieser Probleme mit nichtlegislativen Maßnahmen angegangen werden, indem bestehende Initiativen wie die Maßnahme 13 des EU-Aktionsplans für Strometze 19 fortgesetzt und weiter gestärkt werden. Um den Netzanschluss zu beschleunigen, wenn Netzbetreiber mit Problemen im Zusammenhang mit zu vielen parallel durchgeführten Projekten konfrontiert sind, könnten Projektträger, insbesondere diejenigen, die den Abschluss physischer Strombezugsverträge planen, eine stärkere Entwicklung von Direktleitungen zwischen Erzeugung und Verbrauch von Strom im Einklang mit Artikel 7 der Elektrizitätsrichtlinie in Erwägung ziehen, um den benötigten Anschluss schneller zu realisieren, sofern der erforderliche nationale Rahmen vorhanden ist. Während die Entwicklung von Direktleitungen den Netzanschluss zwischen Erzeugern und Nutzern beschleunigen kann, würde eine solche Infrastruktur in der Regel vollständig von den beteiligten Parteien und zu deren ausschließlicher Nutzung finanziert, was die Projektkosten erhöhen und möglicherweise zu Ineffizienzen führen kann.
Generell muss angesichts der begrenzten Personalkapazitäten sowohl auf der Seite der Netzbetreiber als auch auf der Seite der Lieferanten bei der Netzplanung erwogen werden, welche Infrastrukturprojekte vorrangig gebaut werden sollen. Letztlich steht dies im Zusammenhang mit der Behandlung eingehender Anschlussanträge, insbesondere solcher mit höheren beantragten Anschlusskapazitäten, was zu einem höheren Netzausbaubedarf führt. Ein WindhundAnsatz bei der Bearbeitung eingehender Anschlussanträge - auf den weiter unten näher eingegangen wird - führt dazu, dass für diese Nutzer eine faktische Abfolge des Netzausbaus festgelegt wird, während andere Ansätze vorteilhafter und effizienter sein können und auch sicherstellen, dass jeder Sektor einen fairen Netzzugang erhält. Eine Möglichkeit könnte beispielsweise darin bestehen, als vorübergehende Alternative zum Netzausbau die Modernisierung der Netze in bestimmten Gebieten durch eine breitere Nutzung nichtfossiler Flexibilität, den Einsatz digitaler und netzverbessernder Technologien und flexible Netzanschlussverträge in Verbindung mit Anreizen aufzuschieben und gleichzeitig dem physischen Netzausbau in stärker überlasteten Gebieten Vorrang einzuräumen, in denen diese Lösungen nicht zur Verfügung stehen. Jede Lösung muss jedoch den spezifischen lokalen Bedingungen Rechnung tragen, und es müssen gezielte Untersuchungen zu den Strategien durchgeführt werden, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Netzplanung ordnungsgemäß mit den Netzanschlussverfahren verknüpft ist.
| Maßnahmen und Empfehlungen | |
| Nationale Regulierungsbehörde (NRB) | Sicherstellung, dass die Netzentwicklung im Einklang mit den Empfehlungen des Leitfadens für vorgezogene Investitionen vorausschauend erfolgt. |
| Kommission | Die Kommission sollte eine Arbeitsgruppe mit Übertragungs- und Verteilernetzbetreibern sowie nationalen Regulierungsbehörden zu bewährten Verfahren und Strategien für die Sequenzierung des Netzausbaus (d. h. Strategien zur Umwandlung von Netzanschlussanträgen in einen Netzausbau im Falle unzureichender Ressourcen) einrichten, um einen fairen Netzzugang für alle Nutzergruppen zu gewährleisten. |
| Mitgliedstaaten, NRB, ÜNB, VNB, Netznutzer | Die Netzbetreiber sollten eine nationale Zusammenarbeit mit den Netznutzern aufbauen, die sowohl auf der Nachfrageals auch auf der Angebotsseite in die Netzplanung einfließt, um einen ausreichenden Austausch standortbezogener Informationen über künftige Erzeugung und Lasten zwischen Netzbetreibern und Netznutzern, insbesondere Erzeugern, Speicherbetreibern und Verbrauchern, einschließlich der Sektoren Industrie, Verkehr und Daten, sicherzustellen. Diese Arbeitsgruppen sollten die Behörden der Mitgliedstaaten sowie die nationalen Regulierungsbehörden regelmäßig konsultieren, um eine Abstimmung mit der allgemeinen Energiepolitik und anderen lokalen Verfahrensweisen, wie z.B. bezüglich des Wärme- und Kältesektors oder Industriezentren und Beschleunigungsbereichen, sicherzustellen und Input für den verordnungsrechtlichen Rahmen zu liefern. Das Ergebnis einer solchen Zusammenarbeit könnte beispielsweise die Abgrenzung bestimmter Netzbeschleunigungsgebiete für den beschleunigten Anschluss sauberer Energiequellen, die Elektrifizierung des Wärme- und Kältesektors oder der Industrie, einschließlich der Datenindustrie, sein. |
| Nationale Regulierungsbehörde (NRB) VNB, ÜNB | Sicherstellung der Weiterverfolgung (Umsetzbarkeit) der Netzentwicklungspläne, indem die Aufnahme detaillierter Investitionspläne und die Entwicklung zukunftsorientierter Kapazitätskarten gewährleistet werden, wobei die Ergebnisse des Investitionsplans in Bezug auf die Netzentwicklung zu berücksichtigen sind, um für Transparenz in Bezug auf die künftige Netzkapazität zu sorgen. |
| Mitgliedstaaten, NRB | Prüfung von Optionen für einen verstärkten Ausbau von Direktleitungen, wo dies einen schnelleren Anschluss von Erzeugung und Lasten ermöglicht. |
2.2 Transparenz und Anreize für den Netzanschluss
Die Netznutzer entscheiden auf der Grundlage mehrerer Kriterien über den Standort ihrer Anschlussanträge. Dies betrifft unter anderem den Standort ihrer bestehenden Nachfrage- oder Erzeugungsquellen, die Nähe zum bestehenden Netz, die Nähe zur Hauptwirtschaftstätigkeit oder bestehende Anreize für eine effiziente Netznutzung. Letztere sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass das bestehende Netz so effizient wie möglich genutzt wird, und ermöglichen somit den Anschluss einer größeren Zahl von Antragstellern, ohne dass direkt ein Netzausbau erforderlich ist, wobei zugleich die geringsten Kosten für die Netzbenutzer und das gesamte EU-System entstehen. Daher gehen transparente Informationen über die verfügbare und geplante Netzkapazität Hand in Hand mit Anreizen, die künftige Erzeugung oder Nachfrage dorthin zu lenken, wo Kapazität verfügbar ist oder sein wird.
2.2.1 Transparenz in Bezug auf Netzaufnahmekapazitäten
Detaillierte und zugleich kundenfreundliche Portale für die Netzaufnahmekapazitäten sorgen für Transparenz und können daher die Interessenträger bei ihren Investitionsplanungsentscheidungen unterstützen und den Druck bezüglich einer weiteren Netzentwicklung mindern. Eine größere Sichtbarkeit und ein besserer Netzzugang können auch die Attraktivität eines Mitgliedstaats als Wirtschaftsstandort und seine Wettbewerbsfähigkeit steigern. Auf Seiten der Netznutzer kann dies zu durchdachteren Standortentscheidungen führen, was in kürzeren Anschlusszeiten und niedrigeren Anschlusskosten resultiert.
In 22 Ländern sind auf VNB-Ebene bereits Karten der Netzaufnahmekapazitäten verfügbar. 20 Obwohl die Zuständigkeit bei den Netzbetreibern liegt, haben einige Mitgliedstaaten oder nationale Regulierungsbehörden auf nationaler Ebene Initiativen eingeleitet, um Transparenz über eine einzige digitale Plattform zu schaffen. Der Detaillierungsgrad ist jedoch sehr unterschiedlich. Die meisten europäischen Länder stellen Netzkapazitätskarten zur Verfügung, die das Mittelspannungsnetz darstellen, in der Regel einschließlich Transformatorenstationen, die mit oder etwa 110 kV betrieben werden. Dänemark bietet durch die Einbeziehung von Daten bis zu 50 kV eine größere Granularität, während die Tschechische Republik Farbindikatoren für die Darstellung der Niederspannungsnetzkapazität verwendet. 21
Tabelle 2: Aktuelle Praxis bezüglich der Transparenz der Netzkapazitäten in den EU-Mitgliedstaaten 1
| Land | Verfahren |
| Estland | Die Kunden haben Zugang zu einer Web-Anwendung über das Anschlusskapazitätspotenzial, der sogenannten e-Gridmap, die auf einem landesweiten Überwachungssystem beruht, das sowohl die ÜNB- als auch die VNB-Ebene abdeckt. Die Kapazitätsberechnungen sind spannungsspezifisch und berücksichtigen sowohl aktive als auch ausstehende Anschlussverpflichtungen. |
| Frankreich | Aktuelle und künftige Anschlusskapazitäten für bestehende und geplante Stationen, Übergabestationen und Anschlussleitungen werden auf der öffentlichen Plattform www.capareseau.fr veröffentlicht, auf der die Gesamtanschlusskapazität (auch für RES-Projekte) in Form einer echtzeitnahen Auflösung nach verfügbarer, reservierter und genutzter Kapazität für ganz Frankreich kategorisiert ist. |
| Deutschland | Das Netzanschlusstool SNAP mit erweiterten Funktionen für potenzielle Entwickler, das unter anderem Simulations- und Überwachungsfunktionen für Planer von Anlagen im Kapazitätsbereich von 135 kW bis 10 MW bietet. Die Plattform ermittelt anhand der Projektadresse und der angefragten Leistung automatisch den nächstgelegenen Anschlusspunkt und berechnet die kürzeste Strecke. |
| Irland | Interaktives Heatmap-Tool, das die verfügbare Transformatorkapazität an Übergabestationen auf verschiedenen Spannungsebenen (LV, MV, HV) zeigt, mit getrennten Übersichten für Bedarf und Erzeugung. Es umfasst Filter für Spannung, Kapazitätsbereich und andere Parameter. |
| Italien | Eine Karte der Netzaufnahmekapazitäten, die monatlich aktualisiert wird, zeigt die verfügbaren und die beantragten Kapazitäten für Last und Erzeugung, sowie die erwartete künftige Entwicklung der Netzaufnahmekapazitäten sowohl für die Erzeugung als auch für den Bedarf in den nächsten drei Jahren. |
| 1) VNB-Studie. | |
Die gemeldeten Kapazitäten spiegeln im Allgemeinen die Situation auf den niedrigsten Spannungsebenen nicht vollständig wider. Der hierfür angeführte Grund ist häufig die geringe Beobachtbarkeit des Niederspannungsnetzes, wobei die Einführung intelligenter Verbrauchsmessung in mehreren EU-Ländern hinterherhinkt 22, sowie die enorme Menge an Datenpunkten im Niederspannungsbereich. Dies erschwert in hohem Maße die Schaffung von Transparenz, wie sie nicht nur für den Einsatz erneuerbarer Energien, sondern auch für den Ausbau der Elektromobilität oder die weitere Elektrifizierung erforderlich ist. Die Bereitstellung eines kohärenten Rahmens für die Beurteilung und Veröffentlichung der verfügbaren Netzaufnahmekapazität sowohl für Lasten als auch für Erzeugung bei den Netzbetreibern ist von entscheidender Bedeutung, um eine effiziente Projektplanung zu ermöglichen und die Unsicherheit für die Entwickler zu verringern. Die Integration von KI-gestützten Analysen in Kapazitätskarten könnte deren Genauigkeit und Aktualisierungshäufigkeit verbessern und käme der Transparenz und Entscheidungsfindung sowohl für Betreiber als auch für Nutzer zugute.
Die Notwendigkeit einer größeren Transparenz bei den Netzaufnahmekapazitäten wurde auch auf europäischer Ebene anerkannt, was nicht nur im Rechtsrahmen, sondern auch im Aktionsplan für Stromnetze und dessen Umsetzung seinen Niederschlag fand. Im Rahmen der Maßnahme 6 des Aktionsplans für Stromnetze zu Netzaufnahmekapazitäten arbeiten ENTSO-E und die EU-VNBO an Definitionen der Netzkapazitäten mit harmonisierten Parametern (bekannt als "Capacitypaedia") und an der Einrichtung eines nutzerorientierten Informationsportals, um die Netzkapazitäten transparent zu machen (d. h. einer Karte mit Links zu den jeweiligen nationalen Karten der Netzaufnahmekapazitäten, die auch Erläuterungen zur Herleitung enthält). Diese Plattform befindet sich derzeit in der Phase der Konsultation der Interessenträger und wird voraussichtlich Anfang 2026 in Betrieb gehen, um einen europaweiten Überblick zu bieten 23.
| Maßnahmen und Empfehlungen | |
| ÜNB, VNB | Sicherstellung, dass die Karten der Netzaufnahmekapazitäten auch alle Spannungsebenen abdecken und regelmäßig aktualisiert werden, idealerweise mindestens monatlich auch auf den niedrigeren Spannungsebenen, einschließlich der Verteilernetze. |
| ÜNB, VNB | Sicherstellung, dass die Karten der Netzaufnahmekapazitäten nicht nur den aktuellen Zustand des Netzes, sondern auch die geplanten Kapazitäten für den Netzausbau und den Netzanschluss in der Warteschlange und dementsprechend die Netzaufnahmekapazitäten zeigen, die voraussichtlich in den folgenden Jahren zur Verfügung stehen werden. |
| NRB, ÜNB, VNB | Sicherstellung, dass die Netzbetreiber ausreichend Anreize haben, ein angemessenes Maß an Netzbeobachtbarkeit zu erreichen, auf transparente Weise granulare Daten über die verfügbaren Aufnahmekapazitäten bereitzustellen und digitalisierte Verfahren verfügbar zu machen, die einen schnelleren Netzanschluss ermöglichen. |
| Nationale Regulierungsbehörde (NRB) | Um die Nutzererfahrung zu verbessern, sollten die NRB die Einrichtung einer einzigen nationalen Plattform für Netzaufnahmekapazitäten in Erwägung ziehen oder deren Einrichtung vorschreiben. Die Methoden zur Bewertung der Kapazitäten sollten transparenter gestaltet und zumindest auf Ebene der ÜNB und VNB in den Mitgliedstaaten harmonisiert werden. |
2.2.2 Anreize für einen effizienten Netzanschluss und eine effiziente Netznutzung
Eine effiziente Nutzung des bestehenden Netzes kann die Notwendigkeit eines Netzausbaus in bestimmten Gebieten erheblich reduzieren oder verzögern und gleichzeitig den effizienten Anschluss neuer Erzeugung und neuer Lasten ermöglichen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine bessere Netznutzung zu erreichen. Zunächst einmal könnten bestehende Anschlusskapazitätsverträge und ihre tatsächliche Nutzung regelmäßig überprüft werden (d. h. es wird sichergestellt, dass keine systematische Überreservierung von Kapazitäten besteht, was bei älteren Verträgen der Fall sein kann, bei denen der Kunde bereits Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt, aber nicht parallel dazu einen neuen Netzanschlussvertrag mit niedrigeren Kapazitäten abgeschlossen hat). Anreize können beispielsweise durch die Verwendung standortbezogener Signale in Anschlussgebühren sowie dynamischer oder zeitlich differenzierter Netztarife geschaffen werden. Auf der Netzseite kann die Effizienz durch eine physische Stärkung des Netzes mithilfe nicht drahtgebundener Lösungen, z.B. netzverbessernder Technologien wie Dynamic oder Ambient Line Rating (DRL: dynamische Netzführung) oder durch den Einsatz digitalisierter Lösungen wie fortschrittlicher Energiemanagementsysteme und Stromflusssteuerungen, die eine effizientere Nutzung der bestehenden Netzanlagen ermöglichen, erhöht werden. KI-gestützte Prognose- und Optimierungsinstrumente können diese Lösungen weiter unterstützen, indem sie die Vorhersagen verbessern und den Betrieb optimieren. 24
Wie in den Leitlinien über zukunftssichere Netzentgelte zur Senkung der Systemkosten 25 erläutert, sollten sich die Regulierungsbehörden für die Verwendung standortbezogener Signale in Netztarifen einsetzen, da sie Signale für eine sinnvollere Standortwahl hinsichtlich der notwendigen Erzeugung und des notwendigen Verbrauchs im Netz liefern. Dies kann durch die Verwendung "tiefer" und "flacher" Anschlussgebühren erfolgen, sollte jedoch mit Vorsicht geschehen, da sie, wenn sie nicht korrekt festgesetzt werden und nicht nur die unmittelbar damit verbundenen Kosten widerspiegeln, Vorreiter abschrecken und Zugangsbarrieren für den Anschluss darstellen können 26. Tiefe Anschlussgebühren (deep connection cost charging) können in Regionen verwendet werden, in denen eine Netzverstärkung erforderlich wäre, während andererseits flache Anschlussgebühren Anreize für Nutzer in Gebieten schaffen können, in denen das Netz ausreichend ausgebaut ist oder in naher Zukunft ausgebaut werden soll 27. Tiefe Anschlussgebühren können auch die Sozialisierung eines Teils der Netzentwicklungskosten verhindern, aber, wie bereits erwähnt, auch von der Elektrifizierung abschrecken, wenn sie nicht sorgfältig gestaltet werden. Die Abgrenzung zwischen flachen und tiefen Anschlusskosten könnte mit Kapazitätskarten verknüpft werden, die den Netznutzern klare und aktuelle Informationen über verfügbare Kapazitäten und potenzielle Kapazitätserhöhungen in absehbarer Zukunft liefern, sodass Netznutzer die zu erwartenden Kosten bereits bei der Planung ihres Anschlusses berücksichtigen können. Anreize für einen netzfreundlichen Standort können auch im Rahmen einer flachen Entgeltregelung mit unterschiedlichen Anschlussgebühren je nach der Netzkapazität an den jeweiligen Standorten geschaffen werden. Die Regulierungsbehörden sollten transparent über die verschiedenen Regelungen für die Anschlussgebühren Auskunft erteilen, um die Netznutzer bei ihren Entscheidungen im Hinblick auf kosteneffiziente Standorte im Interesse des Gesamtnutzens des Energiesystems anzuleiten.
Netztarife können sich erheblich auf das Verhalten der Netzbenutzer auswirken und somit Anreize bieten, die Spitzenkapazität durch eine zeitliche Verlagerung des Verbrauchs zu verringern. Dies verringert den Gesamtinvestitionsbedarf, da Stromnetze nach Maßgabe der Spitzennachfrage gebaut werden, sodass jede diesbezügliche Reduzierung auch zu einer Senkung der Gesamtsystemkosten führt und die Bereitstellung von mehr Netzaufnahmekapazität ermöglicht, ohne dass das Netz zu diesem Zweck verstärkt werden muss. Eine Tarifreform in Spanien, mit der nach Nutzungszeit differenzierte (Block-)Tarife eingeführt wurden, führte von 2018 bis 2023 zu einem Rückgang der durchschnittlichen Kapazität für den Morgenspitzenwert an Winterarbeitstagen um rund 3,5 GW. Eine ähnliche Reform wurde 2024 auch von Slowenien als Reaktion auf die unzureichenden Netzaufnahmekapazitäten durchgeführt, als flächendeckend ein intelligentes Verbrauchserfassungssystem, verbunden mit einer regelmäßigen Bewertung auf der Grundlage vorab festgelegter zentraler Leistungsindikatoren, eingeführt wurde. Innerhalb von drei Monaten nach der Einführung ergab sich im System eine Lastentlastung von mehr als 50 MW, was etwa 2,4 % des durchschnittlichen nationalen Höchstwerts im Januar entspricht 28.
Trotz des enormen Potenzials für Systemvorteile, auf das im ACER-Tarifbericht 2025 hingewiesen wird, sind die Netztarife in Europa nach wie vor relativ flach, wenn es um die Anwendung von Nutzungszeitelementen oder standortbezogenen Signalen geht. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission in ihren im Juli 2025 veröffentlichten Leitlinien über zukunftssichere Netzentgelte zur Senkung der Systemkosten Empfehlungen zu Netztarifen abgegeben.
| Maßnahmen und Empfehlungen | |
| Nationale Regulierungsbehörde (NRB) | Umsetzung der Empfehlungen im Rahmen der Leitlinien der Kommission über zukunftssichere Netzentgelte zur Senkung der Systemkosten, zu folgenden Themen:
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| NRB, ÜNB, VNB | Prüfung bestehender Anschlussverträge, um zu berechnen, ob eine Unterauslastung der Kapazität in den Anschlussverträgen vorliegt, und gegebenenfalls entsprechende Neuzuweisung. Regelmäßige Berechnung der Effizienz der zugewiesenen Netzkapazität, um eine systematische Überreservierung zu verhindern, und Einführung von Mechanismen für eine Neuzuweisung. Prüfung der Einführung einer Effizienzklausel in Netzanschlussverträgen, die es ermöglichen würde, nicht genutzte vergebene Kapazität zu entziehen und an andere Antragsteller zu vergeben. |
2.3 Netzanschlussverfahren
Der Gestaltung der Verfahren für die Bearbeitung von Anschlussanträgen wird angesichts des zunehmenden Drucks auf die verfügbare Netzaufnahmekapazität mehr Aufmerksamkeit gewidmet. Durch eine effiziente Einrichtung von Netzanschlussverfahren wird sichergestellt, dass Anträge so schnell wie möglich bearbeitet werden und Antragsteller wichtige Rückmeldungen zur Durchführbarkeit und zum voraussichtlichen Zeitplan des physischen Netzanschlusses erhalten. Dem tragen auch die jüngsten Änderungen der Rechtsvorschriften für den Strommarkt Rechnung, die eine rechtzeitige Antwort an alle Antragsteller sowie regelmäßige Informationen über den Stand der Antragsbearbeitung vorschreiben 30. Effiziente Netzverfahren stellen auch sicher, dass einfache Anträge automatisch bearbeitet werden, sodass die Kapazitäten der Netzbetreiber für die Bearbeitung komplexerer Anfragen frei werden. Schließlich werden auch spekulative Antragsteller abgeschreckt, was zusammen mit der im bestehenden EU-Rechtsrahmen 31 geforderten ausreichenden Transparenz in Bezug auf die Netzaufnahmekapazität das Risiko verringert, dass Kapazitäten für andere Nutzer blockiert werden.
Im folgenden Kapitel werden die Netzanschlussverfahren im Wesentlichen aus zwei Perspektiven betrachtet und mögliche Alternativen zum Windhundverfahren erläutert, das nach wie vor am häufigsten angewandt wird:
2.3.1 Einrichtung des Netzanschlussverfahrens
Ein richtig gestaltetes Verfahren für den Netzanschluss ist auch dann, wenn reichlich Netzkapazität vorhanden ist, eine Maßnahme, die sich immer lohnt, da es die allgemeine Zufriedenheit der Nutzer und die Attraktivität für Unternehmen erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit erhöht. Es kann auch die Akzeptanz der Industrie und die Beschleunigung der Elektrifizierung und der Energiewende im Allgemeinen verbessern. Die Verfahren sollten ein nahtloses Kundenerlebnis bieten, z.B. durch Digitalisierung und Zentralisierung von Prozessen. Gleichzeitig sollten die Netzbetreiber in der Lage sein, Anschlussanträge zu identifizieren, bei denen die Gefahr besteht, dass sie aufgrund ihres spekulativen, unreifen oder nicht zur Reife gelangenden Charakters die Warteschlange blockieren.
Digitalisierung der Verfahren für Netzanschlussanträge
Die mit der Reform der Gestaltung des Strommarkts 2024 eingeführten Rechtsvorschriften verlangen, die Option anzubieten, Netzanschlüsse ausschließlich in digitaler Form zu verarbeiten. Während fast alle Mitgliedstaaten über digitale Lösungen in irgendeiner Form verfügen, haben nur elf vollständig digitalisierte Prozesse durch Lösungen wie vollständig interaktive Plattformen 32. Diese haben durch die effizientere Bearbeitung von Netzanschlussanträgen, insbesondere dort, wo sie vollständig in Netzinformationssysteme integriert sind, Zeitverzögerungen und Rückstände erheblich verringert. Digitale Zwillinge und KI-Optimierung können die Verarbeitung für Routineanwendungen beschleunigen und gleichzeitig mehrere Netzprozesse optimieren und integrieren. Die nachstehende Tabelle zeigt bewährte Verfahren, die derzeit von Verteilernetzbetreibern in Europa angewandt werden 33.
Tabelle 3: Bestehende Verfahren bei der Digitalisierung des Netzanschlusses innerhalb der VNB der EU
| Gebiet | Konkrete Lösung |
| Front-End-Dienste und Kundeneinbindung | Selbstbedienungsportale für Kunden, womit eine automatische Datenvorvalidierung, Dokumentenprüfung und Vorabprüfung unter Verwendung künstlicher Intelligenz ermöglicht wird |
| Digitale Touchpoints, um Antragsteller über den Stand des Verbindungsantrags und die entsprechenden Phasen auf dem Laufenden zu halten | |
| Effizienz und operative Erkenntnisse | Automatisierung der Arbeitsabläufe, durchgängige Digitalisierung - Verringerung manueller Eingriffe in den Anschlussprozess |
| Fortgeschrittene Datenverwaltung - Unterstützung von Algorithmen zur Entschlüsselung falscher oder unvollständiger Daten | |
| Integriertes internes Datenmanagement- und Netzinformationssystem mit Kundenschnittstelle, das durch automatische Berechnung der verfügbaren Kapazitäten erhebliche Zeiteinsparungen ermöglicht (Deutschland: 90 % Verkürzung der Bearbeitungszeit für Anträge auf Nieder- und Mittelspannungsanschlüsse gemeldet) | |
| Digitale Zwillinge von Netzen 1 | |
| Institutionelle Koordinierung und Systemintegration | Kollaborative Planungsplattformen (mit Gemeinden, Genehmigungsbehörden). |
| Zentralisierte Systeme für Anschlussanträge | |
| 1) Siehe die Arbeit der Netzbetreiber (https://www.entsoe.eu/technopedia/techsheets/digital-twin-dt/) und von der EU finanzierte Projekte (https://twineu.net/ und https://eudsoentity.eu/dso4dt/). | |
Filtern auf der Grundlage der Ausgereiftheit der Anfragen und der Bearbeitung spekulativer Verbindungen
Das Horten von Netzanschlusskapazitäten kann ebenfalls ein erhebliches Problem darstellen, wenn Entwickler Genehmigungen für den Netzanschluss einholen, aber den Bau des Projekts verzögern oder nie fortsetzen, oder wenn sie mehrere Anschlussanträge für ein einziges Projekt stellen, um sich so viel Flexibilität wie möglich bei der Lokalisierung eines Projekts zu sichern, wodurch der Zugang für andere Nutzer, die möglicherweise baubereit sind, blockiert wird. Sie verschärfen damit bestehende und wahrgenommene Anschlussprobleme, was zu einer ineffizienten Netzausbauplanung führt. Regulierungsbehörden und Netzbetreiber sollten Mechanismen einführen, um spekulatives Verhalten zu verhindern, mit dem Kapazität für unreife Projekte frühzeitig gebunden wird, häufig mit dem Ziel, die Anschlussrechte zu verkaufen oder mehrere Optionen für den Standort der Anlage verfügbar zu halten. Während solche Praktiken häufig auf zu wenig oder nicht ausreichend detaillierte Transparenz bezüglich der Netzaufnahmekapazitäten zurückzuführen und daher aus Sicht der Geschäftsentwicklung teilweise auch verständlich sind, verschärfen sie die Anschlussverzögerungen für alle Nutzer im Gebiet, verringern die Wirksamkeit vorgezogener Investitionen und können den wahrgenommenen Netzausbaubedarf künstlich aufblähen.
Nach dem Auftreten langer Warteschlangen bei Anschlussanträgen haben mehrere Länder beschlossen, bei der Behandlung eingehender Verbindungsanfragen anders zu verfahren, indem sie sie auf der Grundlage ihrer Begründung oder ihres Reifegrads filtern. Andere Länder haben klare Fristen für den Projektfortschritt festgelegt, die ihnen dabei helfen, die Warteschlange zu verwalten und Kapazitäten für neue Nutzer oder Nutzer weiter oben in der Warteschlange freizusetzen. Einige Länder haben auch ihre Anforderungen bezüglich Kautionen zur Gewährleistung der Inanspruchnahme des Netzanschlusses (Reservierungsgebühr) verschärft, um spekulativen Antragstellern keinen Anreiz zu bieten. Diese Reservierungsgebühr geht verloren, wenn das Projekt nicht durchgeführt wird, um spekulative Anträge zu verhindern, und sollte im Voraus festgelegt werden. Diese Verfahrensweise kann jedoch nur dann wirksam sein, wenn ein strenger Zeitplan für den Nachweis der Projektfortschritte festgelegt wird und es keinen Sekundärmarkt für Kapazitätsreservierungen gibt. Solche Märkte bergen ein erhebliches Risiko, weiter zu spekulativem Verhalten zu ermuntern, wobei Verbindungskapazitäten ohne echte Projekte gehortet und weiterverkauft werden, in dem Wissen, dass andere Antragsteller kommen und erhebliche Summen für das Anschlussrecht zahlen werden. Daher wird davon abgeraten, solche Märkte einzuführen oder einen solchen Sekundärhandel zuzulassen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die bestehenden Verfahren in den EU-Ländern. Mehrere dieser Maßnahmen wurden erst kürzlich eingeführt, um den wachsenden Warteschlangen beim Netzanschluss entgegenzuwirken, weshalb ihre volle Wirkung und Effizienz zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vollständig beurteilt werden kann.
Tabelle 4: Bestehende nationale Netzanschlussverfahren
| Land | Verfahren |
| Tschechien | Nicht erstattungsfähige Kaution für Antragsteller für einen Netzanschluss, eingeführt 2025 im Rahmen der Änderung des Energiegesetzes. |
| Estland | Zentrale Anlaufstelle für Netzanschlüsse mit vollständig digitalisierten Prozessen in Verbindung mit der Netzkapazitätskarte. Die Abstimmung mit dem ÜNB ist klar definiert und systematisch in den Arbeitsablauf integriert. Der Antragsstatus ist in Echtzeit online verfügbar. |
| Italien | In stark gesättigten Netzgebieten erfolgt Stapelverarbeitung (das Land ist in Mikrozonen unterteilt). Projekte werden über einen Zeitraum von drei Monaten gesammelt und dann gemeinsam ausgewertet und verarbeitet. |
| Irland | Antragsteller müssen eine Baugenehmigung für das Projekt vorweisen, bevor sie einen Netzanschluss beantragen können. Das System nutzt einen Batching-Ansatz: Zweimal pro Jahr gibt es ein einmonatiges Zeitfenster für Anträge. |
| Niederlande | Einsatz eines Ampelsystems zur Überwachung der Fortschritte und zur Streichung verzögerter Projekte. Seit 2023 müssen die Netznutzer gemäß den Vorschriften der NRB nachweisen, dass die reservierte Kapazität innerhalb von zwei Jahren genutzt wird, da sie andernfalls Gefahr laufen, sie zu verlieren. |
| Polen | Im derzeit im Genehmigungsverfahren befindlichen Reformentwurf 1 wird vorgeschlagen, klare Etappenziele für den Projektfortschritt nach der Gewährung von Anschlussrechten einzuführen. Die Netzanschlusskapazität wird für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr gesperrt, wenn der Antragsteller die Vertragsbedingungen nicht einhält. Das Verfahren soll vollständig digitalisiert werden, und es sollen weniger Dokumente erforderlich sein.Mit der Reform wurde auch eine nicht erstattungsfähige Gebühr (festgesetzt pro beantragter kW) für die Bearbeitung des Antrags auf Netzanschluss eingeführt sowie eine obligatorische finanzielle Sicherheit in Form einer Kaution oder einer Bankgarantie. |
| 1) Stand Oktober 2025 auf der Grundlage der Ergebnisse der VNB-Studie und des Entwurfs einer Gesetzesänderung, abrufbar unter https://legislacja.rcl.gov.pl/projekt/12396003. | |
Wird ein Stapelsystem (d. h. Zeitfenster für die Beantragung eines Netzanschlusses) auf eine bestimmte installierte Kapazität angewandt, kann dies nicht nur dazu beitragen, ausgereifte und weniger ausgereifte Projekte zu filtern und einzureihen, sondern auch eine gemeinsame Berechnung mehrerer Anschlussanträge zu einem bestimmten Zeitpunkt ermöglichen und somit bei unzureichender Netzkapazität nützlich sein. Auf diese Weise könnte die Netzplanung durch einen besseren Überblick über die Gesamtzahl der Anschlussanträge optimiert werden. Das System kann Komplementaritäten zwischen Projekten automatisch berechnen oder sogar virtuelle Hybridverbindungen schaffen, wenn es weiter fortgeschritten ist. Es muss ein Gleichgewicht zwischen der Anzahl solcher Einreichungsfenster in einem Jahr (aus Sicht der Verarbeitung) und den Erwartungen der Netznutzer in Bezug auf einen zeitnahen Netzanschluss gefunden werden.
Reifekriterien sind in hohem Maße geeignet, von einer Beantragung unausgereifter Projekte abzuhalten. Ein Beispiel hierfür ist Irland, das einen erheblichen Rückgang der Warteschlangen beim Netzanschluss auf bestimmten Ebenen meldete, nachdem es die Anforderung eingeführt hatte, dass vor der Beantragung eines Netzanschlusses eine Baugenehmigung eingeholt werden muss 34.
Die Beantragung eines Netzanschlusses erst nach Erhalt der Genehmigung verhindert zwar spekulative Anträge, kann aber auch die Durchführung von Projekten unnötig verzögern und die Wartezeiten verlängern, da der Netzbetreiber die Informationen über den geplanten Anschluss relativ spät erhält. Um dies zu verhindern, können Zeitpläne für Anschlüsse eingeführt werden, mit denen ausgereiftere Projekte Vorrang erhalten (wobei weniger ausgereifte Projekte in der Warteschlange bleiben), oder ein Voranschlussverfahren, mit dem sichergestellt wird, dass die Netzbetreiber rechtzeitig im Voraus Informationen über die geplante Kapazität der Anschlüsse erhalten und zeitnah mit dem Netzausbau beginnen können. Die Reifekriterien sollten an die spezifischen örtlichen Gegebenheiten angepasst sein.
Regelmäßige Kontrollen der Leistung der Projekte in der Warteschlange (d. h. ihrer Fortschritte bei der Erreichung der Etappenziele) müssen ebenfalls als Teil des Gesamtrahmens durchgeführt werden, da Projekte, bei denen keine Fortschritte erzielt werden, nachhaltig Aufnahmekapazität, die anderen Teilnehmern angeboten werden könnte, blockieren oder falsche Informationen für die Planung des Netzausbaus liefern könnten.
Umgang mit bestehenden Anschlüssen und Hybridisierung
Trotz der bestehenden Vorschriften für das Repowering von Anlagen für erneuerbare Energie im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie gibt es in mehreren Ländern kein gesondertes Verfahren für Anschlussanträge für das Repowering von Kraftwerken oder für die Anpassung vertraglich vereinbarter Kapazität für Lasten nach oben oder für die Hinzufügung neuer Quellen zu einem bestehenden Anschlusspunkt. In solchen Fällen muss für jede zusätzliche Kapazität ein neuer Anschluss beantragt werden. Einige Länder verlangen auch einen völlig neuen Anschlussantrag, wenn Speicher oder neue Lasten zum selben Anschlusspunkt hinzukommen, selbst wenn dies nicht über die ursprünglich vereinbarte Anschlusskapazität hinausgeht, was den weiteren Ausbau sauberer Energiequellen und Lasten behindern könnte.
Bei spezifischen Lösungen unterscheidet sich der Ansatz je nach Art der Kapazitätserhöhung und den damit verbundenen Auswirkungen auf das Netz im Falle von Repowering. Dies ist durch die Bestimmungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie durch den Netzkodex "Anforderungen an Stromerzeuger" 35 gedeckt, worin festgelegt ist, dass die technischen Bedingungen für den Anschluss von Stromerzeugern auf neue oder erheblich veränderte Anlagen (einschließlich Repowering) angewandt werden, wodurch die Tür für begrenzte Anpassungen bestehender Anschlusspunkte offen bleibt. Derzeit wird der Netzkodex überarbeitet, um den Umfang einer "erheblichen Modernisierung" zu klären.
Eine andere Art der Bearbeitung von Anschlussanträgen, die nicht zu einer Erhöhung (oder Verringerung) der vertraglich vereinbarten Kapazität des Anschlusspunkts führen, könnte bei der Einführung hybrider Lösungen helfen."Physische Hybridisierung" bezieht sich auf die Kombination mehrerer Erzeugungs- und/oder Speicheranlagen in derselben Anlage (unter einem einzigen Anschlusspunkt). Dies kann mit Lasten kombiniert werden. Die Einführung eines Rahmens für die Hybridisierung kann Anreize für die weitere Einführung von Speicherlösungen (einschließlich Ladepunkten, die bidirektionales Laden ermöglichen) schaffen, die erheblich dazu beitragen können, Netzengpässe zu verringern, wenn sie in der Lage sind, auf Signale des Netzbetreibers zu reagieren. Ein solcher Rahmen kann auch zu einem effizienteren Eigenverbrauch führen und das Volumen der vertraglich vereinbarten Netzkapazität verringern.
Ziel ist es, Komplementaritäten zwischen Erzeugungsquellen und/oder Speicherung zu nutzen und eine effiziente Nutzung des Netzanschlusses zu allen Tages- und Jahreszeiten zu gewährleisten. Hybridisierung hängt manchmal mit dem Bestehen eines flexiblen Netzanschlussvertrags zusammen. In jedem Fall müssen die Anlagen die erforderlichen Netzsicherheitsbedingungen erfüllen, um einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten (insbesondere, wenn Anlagen mit einem anderen Verhalten (und damit Auswirkungen auf das Netz) in den bestehenden Anschlusspunkt einbezogen werden).
2.3.2 Verfahren bei knapper Kapazität
Flexible Netzanschlussverträge
Im Einklang mit den Anforderungen des Artikels 6a der Elektrizitätsrichtlinie (2019/944) schaffen die NRB einen Rahmen, der es den Netzbetreibern ermöglicht, Probleme im Zusammenhang mit der Netzkapazität anzugehen, indem sie flexible Netzanschlussverträge (flexible connection agreements, FCA) anbieten, die es den Netzbetreibern ermöglichen, den Netzzugang zu bestimmten Zeiten, z.B. Spitzenerzeugungszeiten, zu beschränken. Diese Anschlüsse können genutzt werden, um mehr Erzeugern und neuen Lasten Zugang zum Netz zu gewähren, und zwar kurzfristig und als vorübergehende Lösung, bis eine strukturelle Lösung des Kapazitätsproblems realisiert ist, oder als langfristige Lösung, wenn eine Netzverstärkung keine wirtschaftliche Lösung darstellt. FCA können mit einer entsprechenden Senkung der Netzentgelte verknüpft werden. Auf der Grundlage der Merkmale des FCA muss das Zusammenspiel mit den Tarifen und den von den Netzbetreibern beschafften Dienstleistungen sorgfältig geprüft werden, um Engpässe auf marktbasierte Weise zu bewältigen 36.
FCA können ein nützliches Instrument sein, um den Anschluss neuer Anlagen zu beschleunigen und die Systemkosten zu senken, kann aber Investitionen hinter dem Zähler erfordern, um den Spitzenverbrauch auf netzfreundlichere Zeiten zu verlagern. Beispielsweise könnte eine Ladestation von einem FCA profitieren, wenn sie das Laden zu Spitzenlastzeiten und gegebenenfalls auch das Entladen zu Spitzenerzeugungszeiten begrenzt. Ebenso könnte sich ein Unternehmen ohne Netzverstärkung an das Netz anschließen, wenn es die erforderlichen Investitionen (Eigenerzeugung, Speicherung) tätigt, um seinen eigenen Bedarf über die Kapazität des verfügbaren Netzanschlusses hinaus zu decken.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der VNB-Studie haben 15 Mitgliedstaaten flexible Netzanschlussverträge unterschiedlicher Art und mit spezifischen Ausgestaltungen umgesetzt. Einige werden bereits genutzt (AT, BE, DE, FI, HR, HU, NL, PT, RO, SE), andere werden derzeit getestet oder durch Rechtsakte vorbereitet (CZ, ES, FR, SI, SK). 37 Die nachstehende Tabelle soll einen Überblick über ausgewählte flexible Netzanschlussverträge und Hybridsysteme geben, die derzeit in Europa umgesetzt werden.
Tabelle 5: Bestehende Verfahren für alternative Netzanschlussverträge in der EU 1
| Land | Verfahren |
| Dänemark | Großverbraucher können zwei Varianten eines flexiblen Netzanschlussvertrags nutzen, und zwar unbeschränkt mit einer Ermäßigung der Netzentgelte um mehr als 50 % und einem beschleunigten Anschluss, oder temporär, wobei der Tarifnachlass ein gewichteter Durchschnitt des Standardtarifs und des begrenzten Tarifs ist (siehe oben). |
| Frankreich | Es stehen zwei Anschlussregelungen zur Verfügung, die eine effiziente Netznutzung gewährleisten.
Nach der ersten Regelung kann die reservierte Kapazität verringert werden, wenn sie nicht effizient genutzt wird.
Im Rahmen der zweiten Regelung können die Netznutzer ihre vertraglich vereinbarte Kapazität auf der Grundlage des geschätzten künftigen Bedarfs einstufen (aufstocken), wobei im ursprünglichen Anschlussvertrag konkrete Etappenziele und Kapazitätswerte festgelegt sind. Der Zugang zum Batterienetz mit vordefiniertem Betriebsbereich in Verbindung mit der Tarifregelung ermöglicht den Anschluss von mehr Speichern, da dadurch sichergestellt wird, dass sie während Spitzenerzeugungszeiten keinen Strom in das Netz einspeisen. |
| Litauen | Netzkapazitätsinstrument für Prosumer, mit dem die verfügbare Kapazität automatisch berechnet wird und bei Bedarf alternative Lösungen und alternative Netzanschlüsse bereitgestellt werden. Das System wird dahin gehend erweitert, dass eine "Fernprosumer "Option angeboten wird (d. h. Erwerb eines Anteils am RES-Park statt physischer Kapazitätserweiterung, falls nicht verfügbar) 2. |
| Niederlande | Es werden drei Arten von FCA angeboten: vollständig flexible Verträge, Mindestverfügbarkeitsverträge und Zeitfensterverträge in Verbindung mit spezifischen Regelungen für Netztarife (anderen als bei festen Netzanschlussverträgen). FCA auf Übertragungsebene sollten bis zu 9 GW Kapazität freisetzen, indem sie gegen einen Nachlass bei den Netzentgelten den Netzzugang zu 85 % der Zeit garantieren 3 Die Niederlande bieten auch eine Gruppenübertragungsvereinbarung an, bei der eine Gruppe von Unternehmen gemeinsam eine vereinbarte Netzkapazität nutzt (z.B. in einem Industriegebiet, in dem mehrere Unternehmen die Möglichkeit haben, einen Teil ihres Stromverbrauchs rechtzeitig zu verlagern). |
| 1) Quelle:
VNB-Studie, DSO digitalisation report, BCG Mind the queue report, September 2025.
2) Stand September 2025, gemäß den Ergebnissen der VNB-Studie. 3) https://www.ess-news.com/2025/10/24/6-gw-of-dutch-batteries-about-to-get-grid-access/ | |
Priorisierungsrahmen
Wie bereits erläutert, müssen die Mitgliedstaaten und/oder Regulierungsbehörden dafür Sorge tragen, dass ihr nationaler Rechtsrahmen den Zugang zu ihren Netzen in diskriminierungsfreier Weise gewährt, was jedoch keine Verpflichtung zur Anwendung des Windhundverfahrens für den Netzanschluss bedeutet. Die Mitgliedstaaten oder die NRB können andere Vorschriften festlegen, die von den Netzbetreibern anzuwenden sind (z.B. einen "First ready, first served" oder "Milestone-based, milestone-enforced "Ansatz oder andere Ansätze, wie weiter unten dargelegt), sofern sie diskriminierungsfrei und transparent sind und objektiven sowie technisch und wirtschaftlich gerechtfertigten Kriterien genügen 38.
Wie bereits erwähnt, sind im Zusammenhang mit Artikel 6 der Elektrizitätsrichtlinie diskriminierungsfreie Praktiken solche, die die Gleichbehandlung und den Zugang für alle Marktteilnehmer unabhängig von ihrem Status oder Standort gewährleisten. Dies bedeutet, dass Netzbetreiber und andere am Strommarkt Beteiligte die Vorschriften, Entgelte und Vertragsbedingungen einheitlich und objektiv auf alle Parteien anwenden müssen. Nichtdiskriminierung erfordert Transparenz bei allen Verfahren, einschließlich des Netzzugangs, der Netztarife und der Erbringung von Dienstleistungen, damit jeder Marktteilnehmer die gleichen Chancen hat, am Wettbewerb teilzunehmen und sich am Markt zu beteiligen. So muss beispielsweise der Netzzugang auf klaren, vorab festgelegten Kriterien beruhen, die für alle Nutzer gelten, und alle Entscheidungen, die sich auf die Marktbeteiligung auswirken, müssen auf objektiven und gerechtfertigten Gründen beruhen.
Dies sollte nicht so verstanden werden, dass die Möglichkeit ausgeschlossen wird, bestimmte Nutzungen unter Berücksichtigung der Erfüllung diskriminierungsfreier und transparenter Kriterien zu priorisieren, wie dies durch die jüngste Rechtsprechung bestätigt wird. Das niederländische College van Beroep voor het Bedrijfsleven (im Folgenden "CBb") stellte in einem Urteil vom März 2025 fest, dass die niederländische NRB unabhängig befugt ist, einen Rahmen für die Prioritätensetzung festzulegen, wenn die Kriterien ordnungsgemäß bewertet und gut begründet werden und wenn dies in hinreichend begründeter und diskriminierungsfreier Weise geschieht 39.
Dennoch wird das WindhundVerfahren derzeit von der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten angewandt, entweder weil Warteschlangen beim Netzanschluss ein relativ neues Phänomen sind oder weil Unsicherheit darüber besteht, was der Rechtsrahmen zulässt 40. Vorrangregelungen in dem Sinne, dass eine bestimmte Gruppe von Nutzern bei der Vergabe knapper Kapazitäten bevorzugt behandelt wird (Priorisierung bei der Kapazitätsvergabe), werden von den Mitgliedstaaten nur versuchsweise angewandt und werden nicht in großem Umfang eingesetzt.
Wo es heute Priorisierungsrahmen gibt, unterscheiden sie sich vom Windhundverfahren wie folgt:
Der Vorschlag für den niederländischen Priorisierungsrahmen vom Juni 2025 41 stützt sich auf die Grundsätze der Systemvorteile und soziale Elemente."Engpassminderer" erhalten bei der Bearbeitung von Anschlussanträgen oberste Priorität, da diese Kategorie Anschlüsse betrifft, die dazu beitragen, Kapazitäten für andere Netznutzer freizusetzen. Darüber hinaus wird Anschlüssen, die aus Gründen der nationalen Sicherheit erforderlich sind (z.B. Polizei, Wasseraufbereitungsanlagen, öffentlicher Verkehr, Krankenhäuser usw.) und zur Deckung der Grundbedürfnisse der Haushalte (soziale Zwecke), Vorrang eingeräumt. Innerhalb dieser Warteschlangen gilt der WindhundGrundsatz, wobei klare Etappenziele für den Fortschritt gelten. Die niederländische NRB legte mehrere Kriterien dafür zugrunde, welchen Gruppen konkret Vorrang eingeräumt werden sollte.
Unter netzfreundlicher Nutzung sind Projekte zu verstehen, die mit den Systemerfordernissen und dem neuen Netzausbaubedarf verträglich sind und die Systemkosten für alle Verbraucher senken. Sie sind naturgemäß sehr lokal, da in jedem Netz und jeder Region Engpässe durch unterschiedliche Faktoren verursacht werden können (Erzeugung ggü. Nachfrage, Erzeugungs- oder Verbrauchsmuster - Zeitdifferenzierung, spezifische Spannungsprobleme). Beispiele hierfür sind Speicherung am selben Standort, wenn sie mit einer Begrenzung der Einspeisung in Spitzenerzeugungszeiten einhergeht, neue Nachfrage in erzeugungsreichen Gebieten, wenn die Möglichkeit besteht, Erzeugungsmustern zu folgen (wodurch vermieden wird, dass Leitungen gebaut oder bestehende Leitungen ausgebaut werden müssen), Erzeugung in nachfragestarken Gebieten, industrielle Elektrifizierung, die eine Laststeuerung ermöglichen kann, usw. Auch wenn es aufgrund der Bedeutung der lokalen Bedingungen keine universelle Lösung auf EU-Ebene gibt, sollten auf nationaler Ebene im aufsichtsbehördlichen oder Rechtsrahmen klare Kriterien festgelegt werden, um dem vorerwähnten Erfordernis einer diskriminierungsfreien Behandlung durch die Netzbetreiber gerecht zu werden.
Neben den oben genannten Priorisierungsrahmen haben einige Mitgliedstaaten beschlossen, Kapazitäten auf marktbasierte Weise zuzuweisen, d. h. durch die Versteigerung von Netzanschlussrechten, häufig auf höheren Spannungsebenen. Dieser Ansatz ermöglicht eine wirtschaftliche Priorisierung ohne eine explizite rechtliche Rangfolge von Sektoren. Wenn Auktionen jedoch nicht sorgfältig justiert werden, können sie unbeabsichtigt größere gut mit Mitteln ausgestattete Entwickler begünstigen und die Einbeziehung von KMU oder Innovationen beeinträchtigen. Ein früher Zugang kann auch einfach dem am höchsten eingestuften Bieter, anschlussbereiten Bietern oder Projekten zufallen, die aus sozialer Sicht wertvoll sind. Neben der wirtschaftlichen Priorisierung haben einige Länder beschlossen, die Auswirkungen von Emissionsminderungen im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung der Erzeugung, aber auch von Lasten, unter anderem in der Industrie, in Auktionen zu berücksichtigen. In jedem Fall wäre es vor der Anwendung eines solchen Rahmens von entscheidender Bedeutung, ein Auswahlverfahren mit mehreren Kriterien sicherzustellen, das an die lokale Netzsituation angepasst ist, sowie eine breite Einbeziehung von Interessenträgern und Schutzmaßnahmen für kleinere Akteure zu gewährleisten.
Auch wenn Auktionskonzepte nicht-preisbezogene Kriterien enthalten können und daher, wie vorstehend gezeigt wurde, de facto zu einer diskriminierungsfreien Priorisierung bestimmter Nutzergruppen führen können, ist anzumerken, dass es noch kein Beispiel für einen expliziten und direkten Priorisierungsrahmen gibt, der auf wirtschaftlichen Kriterien (d. h. dem Beitrag zu bestimmten wirtschaftlichen Zielen) oder dem Beitrag zu bestimmten politischen Zielen wie der Elektrifizierung des Verkehrs, der Industrie oder dem Aufbau von Rechenzentren beruht. Solche Priorisierungsrahmen können angewandt werden, wenn sie hinreichend begründet sind und eine diskriminierungsfreie und transparente Behandlung der Netznutzer und die Einhaltung der Grundsätze des EU-Rechts über den Netzzugang gewährleistet ist. Darüber hinaus sollte ein solcher Rahmen nicht im alleinigen Ermessen der Netzbetreiber liegen, sondern einem klaren und transparenten nationalen Rechts- oder Regulierungsrahmen unterliegen. Bei kleineren Anlagen (wie sie in der Regel in Wohngebieten errichtet werden und die erneuerbare Quellen, Speicher- oder Ladepunkte nutzen) muss eine beschleunigte Bearbeitung der entsprechenden Anträge im Einklang mit den bereits in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie verankerten Grundsätzen stehen (siehe oben).
Wie bereits erläutert, wäre dagegen bei großen Anschlussanträgen im Zusammenhang mit der Elektrifizierung der Industrie, Power-to-Heat-Anlagen für Fernwärme, Hochleistungsladestandorten für Elektrofahrzeuge (in der Regel für schwere Nutzfahrzeuge) oder Rechenzentren eine Änderung des Netzanschlussverfahrens an sich nicht ausreichend, da in der Regel eine Netzverstärkung erforderlich ist. Für diese Zwecke ist daher die Frage der Sequenzierung der Netzverstärkung und des Netzausbaus wichtiger als die Frage der Zuweisung knapper bestehender Netzkapazitäten. Abgesehen von der allgemeinen Notwendigkeit, den Netzausbau zu beschleunigen, sind Gespräche zwischen den betroffenen Nutzern, den Netzbetreibern und den nationalen Behörden von besonderer Bedeutung, um den zeitnahen Zugang dieser Nutzer zum Netz und zu Sequenzierungsstrategien sicherzustellen.
Tabelle 6: Innerhalb der EU bestehende vom Windhundverfahren abweichende Praktiken 1
| Land | Vom Windhundverfahren abweichender Rahmen |
| Frankreich | Für Hausanschlüsse bis 36 kVA gilt ein vereinfachtes Verfahren, während gewerbliche Kunden, u.a. Industriekunden und Rechenzentren, sowie Betreiber erneuerbarer Energien das S3RenR- und Fast-Track-Verfahren nutzen, um die Planung und den anschließenden Netzanschluss zu beschleunigen (siehe Abschnitt über die Netzplanung). |
| Ungarn | Die Zuweisung der verfügbaren Netzanschlusskapazität für Erzeuger auf Mittel- und Hochspannungsebene durch wettbewerbliche Ausschreibungen auf nationaler Ebene wird von der NRB organisiert. Die Antragsteller müssen eine Garantie dafür hinterlegen, dass das Angebot bindend ist, und die erfolgreichen Bieter müssen außerdem Erfüllungsgarantien vorlegen. Durch Beschränkungen für Mehrfachangebote verbundener Unternehmen und Teilvergabeerklärungen sollen strategische überzählige Anträge verhindert werden. Vorrang sollten Projekte mit einer über dem Mindestniveau liegenden Batteriespeicherung, hybrider Integration, robusteren finanziellen Garantien und geringeren Umweltauswirkungen erhalten. Rekultivierungsverpflichtungen nach der Stilllegung fließen ebenfalls in die Bewertung ein. |
| Niederlande | Ein seit 2024 geltender Priorisierungsrahmen für soziale und nationale Sicherheitszwecke. Netzanschluss für Schulen, Krankenhäuser, Polizeizentren und ähnliche Zwecke wird in einer separaten beschleunigten Warteschlange für den Netzanschluss verarbeitet. Der Priorisierungsrahmen wird ab 2026 überarbeitet, um die Kriterien für die Aufnahme in das beschleunigte Verfahren besser abzugrenzen, die neben sozialen Zielen, Zwecken der nationalen Sicherheit und grundlegenden Bedürfnissen (Wohnraum) auch netzfreundliche Anwendungen (Engpassminderer) umfassen sollten 2. |
| Rumänien | Die verfügbare Netzkapazität wird ab 2026 auf der Grundlage von Auktionen für den Anschluss einer installierten Kapazität von mehr als 5 MW gemeinsam für das Hochspannungsnetz von VNB und ÜNB in ausgewiesenen Gebieten zugewiesen. Für das Jahr J+ 2 werden Maßnahmen organisiert, um künftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen. |
| 1) Quelle:
VNB-Studie, Stand August 2025. Der niederländische Rahmen ist nicht enthalten, da er derzeit überarbeitet wird.
BCG Mind the queue report, September 2025.
2) https://www.acm.nl/en/publications/acm-welcomes-opinions-about-its-new-draft-decision-opportunities-prioritization-projects-contribute-major-social-objectives-getting-connected-grid | |
Eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Anwendung eines Priorisierungsrahmens (aber auch mit neuen Vorschriften für die Filterung unreifer und nicht fortschreitender Anschlüsse) ist, ob solche Vorschriften dann auch auf bestehende Anschlussanträge angewandt werden könnten oder ob sie rückwirkende Wirkung haben, was für Behörden oder Netzbetreiber Klagen seitens betroffener Parteien nach sich ziehen könnte. In der Rechtsauslegung wird bei vergleichbaren Fällen festgehalten, dass solche Änderungen, soweit sie im allgemeinen öffentlichen Interesse vorgenommen werden und hierfür ein Übergangszeitraum vorgesehen ist, nur für die Zukunft und nicht rückwirkend als rechtswirksam angesehen werden können. In jedem Fall muss eine solche Vorgehensweise sorgfältig abgewogen werden, um das Vertrauen der Investoren nicht zu untergraben, und sie muss vollständig transparent sein und rechtzeitig im Voraus kommuniziert werden. So sollten beispielsweise Projekte, die schon weit fortgeschritten sind und in den nächsten ein bis zwei Jahren angeschlossen werden sollen, von Änderungen ausgenommen werden.
| Maßnahmen und Empfehlungen | |
| NRB, ÜNB, VNB | Die NRB sollten die Nutzung vollständig digitalisierter Lösungen mit kundenorientierter Ausgestaltung für die Bearbeitung von Netzanschlussanträgen sicherstellen, um eine rechtzeitige Reaktion, Transparenz und eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Parteien zu gewährleisten. |
| NRB, ÜNB, VNB | Ein ausreichendes Maß an Netzbeobachtbarkeit ist eine notwendige Voraussetzung für die Anwendung digitaler Lösungen. Die Einführung intelligenter Zähler ist ein Schlüsselfaktor, um diese Beobachtbarkeit zu erreichen. |
| Mitgliedstaaten, NRB | Einführung von Zugangskriterien für die Filterung unreifer oder spekulativer Netzanschlussanträge zu Beginn des Netzanschlussverfahrens, wobei sicherzustellen ist, dass die Netzbetreiber rechtzeitig im Voraus Informationen über den geplanten Anschluss erhalten. |
| Mitgliedstaaten, NRB ÜNB, VNB | Erwägung der Einführung von Reservierungsgebühren, die für die Projektgröße und den Projektantragsteller angemessen sind und die zur Deckung der Anschlusskosten verwendet und/oder bei der Realisierung des Projekts gutgeschrieben werden. |
| Mitgliedstaaten, NRB | Erwägung des Übergangs zu einem "First-ready, first-served"System, das der Reife der Netzanschlussanträge Rechnung trägt. Kriterien für die Anschlussbereitschaft können der Erwerb von Landrechten, ein Finanzierungsnachweis, eine endgültige Investitionsentscheidung oder bestimmte Fortschritte bei der Planung oder Genehmigung sein. Dennoch sollte eine vollständige Sequenzierung von Verfahren vermieden werden, da dies zu unnötig langen Verfahren für Projekte führen würde. Ebenso sollte sichergestellt werden, dass Projekte mit längeren Vorlaufzeiten und komplexeren Genehmigungsverfahren (z.B. industrielle Elektrifizierung) nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. |
| Mitgliedstaaten, NRB ÜNB, VNB ENTSO-E EU-VNBO zur Überwachung | Einführung klarer und regulärer Etappenziele für die Filterung von Projekten während ihres Verbleibs in der Warteschlange für den Netzanschluss: Auf Etappenzielen basierender Ansatz zusammen mit dem "Use it or lose it "Grundsatz, wobei Gründe zu berücksichtigen sind, die sich der Kontrolle des Antragstellers entziehen. Regelmäßige Überwachung der Entwicklungen in der Warteschlange und ob die im Entwurf des Anschlussvertrags für die Projektträger festgelegten Etappenziele erreicht werden. Diese Etappenziele können sich auf weitere Fortschritte bei Planung, Genehmigungen, Landrechten oder Bau beziehen. Bleiben Fortschritte aus, sollte ein Projekt ausgesetzt (d. h. an das Ende der Warteschlange verschoben werden, um andere Projekte in der Warteschlange nicht zu blockieren) oder abgesagt werden (wobei die Kaution und die reservierte Kapazität verloren gehen). Gleichzeitig sollten klare Richtwerte für die Wartezeiten beim Anschluss sowie Etappenziele und Effizienzkriterien für die Netzbetreiber eingeführt werden, mit Sanktionen für den Fall, dass diese nicht eingehalten werden, wobei Gründe, die sich der Kontrolle der Netzbetreiber entziehen, zu berücksichtigen sind. |
| Mitgliedstaaten, NRB | In Gebieten mit langen Wartezeiten für den Netzanschluss sollte das Windhundverfahren zugunsten eines Priorisierungsrahmens aufgegeben werden, der auf objektiven und diskriminierungsfreien Kriterien beruht, die zur Verringerung der Engpässe beitragen würden, und immer zusammen mit einem "First-ready, first-served" und auf Etappenzielen beruhenden Ansatz (siehe oben). Weitere Optionen sind die Priorisierung netzfreundlicher Nutzungen, klimafreundlicher Nutzungen, des gesellschaftlichen Werts, des Sicherheitsinteresses, grundlegender Bedürfnisse oder wirtschaftlicher Kriterien, soweit dies in einem bestimmten nationalen Kontext relevant und angemessen ist. All diese Maßnahmen sollten in diskriminierungsfreier Weise angewandt werden, sodass der Netzzugang nicht für bestimmte Nutzergruppen oder -technologien ausgeschlossen wird. |
| Mitgliedstaaten, NRB | Sicherstellung, dass jede Einführung eines Priorisierungsrahmens mit einem klaren Übergangszeitraum verbunden ist und dass andere Nutzer vollständig in die Diskussionen über den Netzausbau einbezogen werden und Gelegenheit haben, frühzeitig Informationen über ihre geplante Netzkapazität bereitzustellen. |
| Mitgliedstaaten, NRB, ÜNB, VNB | Erwägung der Einführung klarer Kriterien für den Netzanschluss, die eine Hybridisierung ermöglichen, damit die bestehende Netzkapazität effizient genutzt wird. Dies betrifft das Netzanschlussverfahren selbst, aber auch die Festlegung der technischen Kriterien für den Anschluss an das Netz im Falle des Anschlusses mehrerer Quellen an einen einzigen Anschlusspunkt. |
| Mitgliedstaaten, NRB | Erwägung der Einführung klarer Zeitpläne für die vollständige Nutzung der reservierten Kapazität für neue Anschlüsse und von Kriterien für die Rückgabe von Kapazität an andere Projekte in der Warteschlange, falls die vertraglich vereinbarte Netznutzung nicht erreicht wird. |
| Mitgliedstaaten, NRB, ÜNB, VNB | Sicherstellung, dass nicht nur der Rahmen, sondern auch die grundlegenden Voraussetzungen für die vollständige Nutzung flexibler Netzanschlussverträge im Einklang mit Artikel 6a der Elektrizitätsrichtlinie gegeben sind. Im Interesse einer stärkeren Nutzung von FCA sollten ihr Zeitrahmen (vorübergehend oder dauerhaft) sowie die begleitenden Bedingungen für die Tarifierung und den Netzzugang stets im Voraus geklärt werden. Erwägung einer Kombination von FCA mit Hybridisierung/Kabelpooling. |
3. Schlussfolgerungen
Die gesammelten Erkenntnisse lassen keinen Zweifel daran, dass klare Vorschriften und Verfahren für den Umgang mit Netzanschlüssen in den drei Hauptproblembereichen (Netzplanung und -entwicklung, Transparenz und Anreize sowie Anschlussverfahren) auf der Ebene eines nationalen Rechtsrahmens festgelegt werden müssen. Auch dort, wo es keine Warteschlangen gibt, verfügen die Mitgliedstaaten über Instrumente, um zu handeln und künftige Staus bei Anschlusskapazitäten zu verhindern oder die Bearbeitung von Anträgen weiter zu beschleunigen.
Zahlreiche "No-regret "Maßnahmen könnten sehr schnell umgesetzt werden, wobei das Gleichgewicht zwischen der Einfachheit der aufsichtsbehördlichen Vorschriften, der Akzeptanz in der Öffentlichkeit und den Vorteilen von Änderungen zu wahren ist. Dabei geht es um Kriterien für die Ausgereiftheit und den Fortschritt von Netzanschlussanträgen mit klaren Etappenzielen, Bußgeldern und Überwachung der Warteschlange, um spekulative und nicht fortschreitende Anschlüsse zu verhindern. Wenn die Kapazität nicht ausreicht, um bestehende Warteschlangen beim Netzanschluss zu bewältigen, haben die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die NRB die Möglichkeit, einen Priorisierungsrahmen für den Netzzugang zu beschließen, sofern dieser auf transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien beruht. Die Kriterien für die Priorisierung müssen auf nationaler Ebene festgelegt werden, um dem unterschiedlichen Ausmaß des Problems in den einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen Rechnung zu tragen und die nationale Subsidiarität zu wahren.
Aus einer umfassenderen Perspektive muss der nationale verordnungsrechtliche Rahmen im Einklang mit dem geltenden EU-Rechtsrahmen sicherstellen, dass das Netz rechtzeitig im Voraus geplant wird, wobei andere energiebezogene Planungen integriert werden müssen und die Bedürfnisse der Netznutzer angemessen berücksichtigt werden müssen. Daran muss sich die Schaffung von Anreizen für eine effiziente Netznutzung anschließen (z.B. Standort- und Nutzungszeitanreize, wie in den Leitlinien über zukunftssichere Netzentgelte zur Senkung der Systemkosten dargelegt). Die Bereitstellung von Informationen und Kenntnis des Anschlussgrads sind Voraussetzungen für eine optimale Nutzung der vorhandenen Netzkapazität.
Schließlich ist die Netzbeobachtbarkeit für die Umsetzung und Kombination vieler fortschrittlicher Lösungen erforderlich. Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass ÜNB und VNB sowohl ausreichende Verpflichtungen als auch Anreize haben, digitale und intelligente Lösungen, einschließlich KI-Tools, zu nutzen, um eine ausreichende Netzbeobachtbarkeit zu gewährleisten.
Die Kommission wird die Entwicklung der Warteschlangen beim Netzanschluss in der gesamten Europäischen Union sowie die Umsetzung der nachstehend genannten Maßnahmen weiterhin genau beobachten. Erforderlichenfalls kann die Kommission zusätzliche rechtliche Maßnahmen vorschlagen, um effiziente und rechtzeitige Netzanschlüsse weiter zu erleichtern.
2) Aus Eurelectric-Daten geht hervor, dass im Jahr 2024 für 450.000 RES in 12 Ländern ein Netzanschluss beantragt wurde, was einem Anstieg um 133 % gegenüber 2021 entspricht.
3) Fraunhofer ISI, Fraunhofer IEG, Guidehouse, REKK, Study on network development planning, tariff structures and connection requests for electricity distribution grids, September 2025, https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/08843617-9cf8-11f0-97c8-01aa75ed71a1. (im Folgenden "DSO-Studie").
4) Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt.
5) VNB-Studie.
6) Bekanntmachung der Kommission über einen Leitfaden für vorgezogene Investitionen zur Entwicklung zukunftsorientierter Stromnetze, C/2025/3291, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52025XC03179&qid=1750695420666.
7) Commission Notice on Guidelines on future proof network charges for reduced system costs, https://energy.ec.europa.eu/publications/communication-future-proof-network-charges-reduced-energy-system-costs_en.
8) Gridlock to grid growth: tackling connection queues for a smoother energy transition - Eurelectric, 2025.
9) VNB-Studie.
10) Es gibt keine europaweit konsistenten Daten über die Gesamtzahl der Anschlussanträge. In der jüngsten Studie der Europäischen Organisation der Verteilernetzbetreiber (VNBO) mit dem Titel "Digital Solutions for Handling Connection Requests" (Digitale Lösungen für die Bearbeitung von Anschlussanträgen) wurden Daten aus elf Ländern erhoben. Diese Daten zeigten eine stetige Zunahme von rund 53 % jährlich seit 2021 (genauer gesagt, das jährliche Wachstum lag zwischen 2021 und 2022 bei 53,6 %, zwischen 2022 und 2023 bei 53,1 % und zwischen 2023 und 2024 bei 52,96 %).
11) Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt; Artikel 6, 6a und 31.
12) Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt; Artikel 50 und 57.
13) Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
14) Richtlinie (EU) 2024/1711 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns der Union.
Verordnung (EU) 2024/1747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns der Union.
15) Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, Artikel 16 Buchstaben a, b, c, d, e, f und Artikel 17.
16) Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung).
17) ACER-CEER Guidance on electricity distribution network planning, Juli 2025, Future-ready grids: ACER and CEER set out blueprint for distribution planning | www.acer.europa.eu.
18) In der Commission Notice on Guidelines on future proof network charges for reduced energy system costs (Bekanntmachung der Kommission zu Leitlinien über zukunftssichere Netzentgelte zur Senkung der Systemkosten) werden die Bedingungen erläutert, unter denen öffentliche Mittel zur Deckung der Gesamtnetzkosten verwendet werden können.
19) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stromnetze, das fehlende Bindeglied - ein EU-Aktionsplan für Stromnetze, COM(2023) 757 final.
20) Stand August 2025, auf der Grundlage der Ergebnisse der VNB-Studie.
21) VNB-Studie.
22) ACER-CEER 2024 Market Monitoring Report on Energy Retail and Consumer Protection.
23) Präsentation der VNBO im Energieinfrastrukturforum 2025, abrufbar unter https://energy.ec.europa.eu/events/11th-energy-infrastructure-forum-2025-06-02_en.
24) KI-Strategie anwenden, https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/apply-ai.
25) Bekanntmachung der Kommission zu Leitlinien über zukunftssichere Netzentgelte zur Senkung der Systemkosten.
26) Ein negatives Beispiel ist etwa die vollständige Finanzierung des übergeordneten Netzes durch eine entsprechende Gestaltung von tiefen Anschlussgebühren, z.B. einer gesamten Übertragungsleitung durch wenige angeschlossene Nutzer an eine angrenzende Übergabestation auf der Ebene der Verteilung.
27) "Flache" Anschlussgebühren (shallow connection cost charging) bedeuten, dass die Netznutzer für die Infrastruktur bezahlen, mit der ihre Anlage an das Übertragungs- oder Verteilernetz angeschlossen wird (Kabel und andere notwendige Ausrüstung), während "tiefe" Anschlussgebühren (deep connection cost charging) bedeuten, dass die Netznutzer (zusätzlich) die Kosten für weitere Verstärkungen/Erweiterungen tragen, die im bestehenden Übertragungs- oder Verteilernetz erforderlich sind, um den Anschluss der Netznutzer zu ermöglichen. Quelle: ACER-Bericht über Netztarifmethoden, März 2025.
28) VNB-Studie.
29) Auch im Einklang mit Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe l der Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt.
30) Artikel 50 der Verordnung (EU) 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt und Artikel 31 der Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt.
31) Artikel 50 der Verordnung (EU) 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt und Artikel 31 der Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt.
32) VNB-Studie.
33) VNBO-Bericht "Digital Solutions for Handling Connection Requests" (Digitale Lösungen für die Bearbeitung von Anschlussanträgen) (Oktober 2025), https://eudsoentity.eu/news/dso-entity-published-a-new-report-on-digital-solutions-for-handling-connection-requests/.
34) VNB-Studie.
35) Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger.
36) Sowohl FCA als auch die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen dienen dem ähnlichen Zweck, Engpässe in den Netzen zu beheben, könnten jedoch so gestaltet sein, dass die Flexibilität der an das Netz angeschlossenen Anlagen nicht optimal genutzt wird. In einigen Fällen zahlt ein Netzbetreiber möglicherweise nicht die Kosten für die Flexibilität von Anlagen im Rahmen eines FCA. Im Falle von Engpässen würde der Netzbetreiber die Flexibilität von FCA dann vorrangig nutzen, um Netzengpässe zu verringern, auch wenn kostengünstigere Lösungen für das Engpassmanagement, z.B. durch explizite Laststeuerung, zur Verfügung stehen, um die Gesamtsystemkosten zu senken. So könnte man sich beispielsweise vorstellen, dass ein Netzbetreiber in einigen Fällen zwei Optionen zur Lösung eines Engpassproblems hat: Aktivierung des FCA oder Nutzung expliziter Flexibilität, die über eine lokale Marktplattform bereitgestellt wird. Aus Sicht des Netzbetreibers könnte der FCA aufgrund seiner Ausgestaltung (z.B. durch niedrigere Tarife) als kostenlos betrachtet werden, während der Anbieter expliziter Flexibilität für jede Aktivierung eine Vergütung erhalten müsste. Selbst wenn aus Sicht des Anbieters die explizite Flexibilität kostengünstiger ist als der FCA, könnte es der Netzbetreiber jederzeit vorziehen, den FCA zu aktivieren, was zu einer ineffizienten Nutzung der Flexibilität des Systems führen würde.
37) VNB-Studie, Stand August 2025.
38) Es ist darauf hinzuweisen, dass nur der Europäische Gerichtshof das EU-Recht vollständig auslegen kann, weshalb die Zusammenfassung nicht als Prüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung des EU-Rechtsrahmens anzusehen ist.
39) https://www.acm.nl/en/publications/acm-working-new-decision-opportunities-prioritization-projects-contribute-major-social-objectives-getting-connected-grid.
40) VNB-Studie.
41) https://www.acm.nl/en/publications/acm-welcomes-opinions-about-its-new-draft-decision-opportunities-prioritization-projects-contribute-major-social-objectives-getting-connected-grid.
| Zusammenfassung der Empfehlungen und Auswirkungen: ein Instrumentarium für einen zeitnahen Netzanschluss | Anhang I |
| Unternehmen | Problembereich | Maßnahmen | Auswirkungen |
| Kommission | Netzplanung und -entwicklung Netzanschlussverfahren | Einrichtung eines Dialogs unter Einbeziehung der ÜNB und VNB sowie der nationalen Regulierungsbehörden über bewährte Verfahren und Strategien für die Reihenfolge des Netzausbaus, um einen fairen Netzzugang für alle Nutzergruppen und die Einhaltung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" zu gewährleisten. | Austausch bewährter Verfahren zur Gewährleistung eines fairen und diskriminierungsfreien Netzausbaus auf möglichst effiziente Weise unter Berücksichtigung begrenzter Kapazitäten in Bezug auf Lieferketten und Komponenten, aber auch der Kapazitäten der Netzbetreiber.
Ziel ist es auch, Strategien zu ermitteln, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Netznutzer bei Bedarf Zugang erhalten, während die Auswirkungen auf die Preise so gering wie möglich gehalten werden. Positive Auswirkungen, die sich aus einer breiteren Anwendung dieser Strategien und somit einem geringeren Zeitaufwand für den Netzanschluss ergeben. |
| Mitgliedstaaten, NRB, ÜNB, VNB, Netznutzer | Netzplanung und -entwicklung | Einrichtung von Arbeitsgruppen zwischen ÜNB, VNB und Netznutzern (z.B. Verbänden, die Erzeuger und Verbraucher vertreten, einschließlich Industrie, Daten- und Verkehrssektor, sowie Fernwärme- und Fernkältenetzbetreibern), um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Netznutzer rechtzeitig im Voraus in der Netzplanung berücksichtigt werden, und um ihr Flexibilitätspotenzial für einen effizienteren Netzbetrieb voll auszuschöpfen. Schaffung eines Mechanismus zur gebührenden Berücksichtigung der Bedürfnisse der Netznutzer und der lokalen Strategien, auch in Bezug auf Industriezentren und Beschleunigungsgebiete, bei der Netzplanung, bevor der Netzanschluss erfolgt. Verknüpfung der Vorlaufzeiten geplanter Anschlussanträge mit der Netzentwicklungsplanung. | Bessere Information der Netzbetreiber über die zu erwartende künftige Entwicklung auf der Seite der Netznutzer, was zu einer geringeren Unsicherheit in Bezug auf künftige Anschlussanträge führt (was wiederum die Unsicherheit in Bezug auf vorgezogene Investitionen verringert). Positive Auswirkung in Form einer zukünftig verkürzten Anschlusszeit. |
| Nationale Regulierungsbehörde (NRB) | Netzplanung und -entwicklung | Im Einklang mit dem Leitfaden für vorgezogene Investitionen in vollem Umfang vorgezogene Investitionen in die Netzplanung ermöglichen. | Bessere Abstimmung der Vorlaufzeiten für den Netzausbau und der Bauzeiten der Netznutzer, wodurch ein schnellerer Anschluss ermöglicht wird. Die Bündelung von Investitionen kann sich positiv auf die Beschaffung von Komponenten auswirken und damit die Ausbauzeit verkürzen. Bei bestimmten Anwendungen kann die Dimensionierung größerer Anlagen zu Kosteneinsparungen pro MW der gebauten Netzkapazität führen. Nutzung eines einzigen Genehmigungsverfahrens für den unmittelbaren und künftigen Bedarf, wodurch der Netzausbau beschleunigt und die öffentliche Akzeptanz verbessert wird. |
| VNB, ÜNB | Netzplanung und -entwicklung | Verbesserung der Umsetzbarkeit (Weiterverfolgung) von Netzentwicklungsplänen durch eine bessere Verknüpfung mit Karten der Netzaufnahmekapazitäten und durch eine klare, einfache und benutzerfreundliche Darstellung neuer Infrastrukturentwicklungen. | Bessere Sichtbarkeit der künftigen Netzentwicklung, wodurch für die Nutzer Anreize für einen Anschluss in Gebieten mit bereits geplanter Entwicklung geschaffen werden. Dies bringt eine Verkürzung der Anschlusszeit mit sich, da das Netz bereit wäre. |
| Mitgliedstaaten, NRB | Netzplanung und -entwicklung | Prüfung von Optionen für einen verstärkten Ausbau von Direktleitungen, wo dies für einen zeitnahen Anschluss von Erzeugung und Lasten effizienter ist. | Verringerung des Bedarfs an Investitionen in das Hauptnetz, was in bestimmten Fällen zu einem schnelleren Anschluss führen kann. |
| NRB, ÜNB, VNB | Transparenz und Anreize für den Netzanschluss | Unterstützung der Netzbeobachtbarkeit und des Einsatzes von Prognoseinstrumenten, die für Informationen über die Netzaufnahmekapazität mittels Kapazitätskarten verwendet werden, sowie Verknüpfung mit dem digitalen Anschlussverfahren selbst. | Notwendige Voraussetzung dafür, dass Netzbetreiber in der Lage sind, ausreichend detaillierte Informationen über Netzaufnahmekapazitäten bereitzustellen und somit für eine bessere Kundeninformation. Dies kann zu effizienteren Anschlussanträgen (an Orten, an denen Kapazitäten verfügbar sind) und somit zu einer Verkürzung der Anschlusszeit führen. |
| Verteilernetzbetreiber | Transparenz und Anreize für den Netzanschluss | Sicherstellung, dass die Karten der Netzaufnahmekapazitäten auch die Niederspannungsebene abdecken und regelmäßig, im Idealfall mindestens monatlich, aktualisiert werden. Sicherstellung, dass die Karten der Netzaufnahmekapazitäten nicht nur den aktuellen Zustand des Netzes, sondern auch den geplanten Netzausbau zeigen. | Dies kann zu effizienteren Anschlussanträgen (an Orten, an denen Kapazitäten verfügbar sind) und somit zu einer Reduzierung der Anschlusszeit führen. |
| Mitgliedstaaten, NRB | Transparenz und Anreize für den Netzanschluss | Die Einrichtung einer einzigen nationalen Plattform für Netzaufnahmekapazitäten in Erwägung ziehen, um das Nutzererlebnis zu verbessern. Die Methoden zur Bewertung der Kapazitäten sollten transparenter gestaltet und auf nationaler Ebene harmonisiert werden. | Dies kann zu effizienteren Anschlussanträgen (an Orten, an denen Kapazitäten verfügbar sind) und somit zu einer Reduzierung der Anschlusszeit führen. |
| Nationale Regulierungsbehörde (NRB) | Transparenz und Anreize für den Netzanschluss | Einführung standortabhängiger Anschlussgebühren, um Anreize für Anschlüsse an Standorten zu schaffen, an denen das Netz fertiggestellt ist oder in nächster Zeit ausgebaut wird. | Anreiz für Kunden, sich für einen Anschluss an Orten zu entscheiden, an denen das Netz verfügbar ist oder in naher Zukunft verfügbar sein wird. Positive Auswirkungen in Form kürzerer Anschlusszeiten, aber auch für den Netzausbau, da dies in einigen Fällen den Bedarf an weiteren Netzmodernisierungen verringert. |
| Nationale Regulierungsbehörde (NRB) | Transparenz und Anreize für den Netzanschluss | Erwägung der Einführung dynamischerer Netztarife, um im Einklang mit den Leitlinien über zukunftssichere Netzentgelte zur Senkung der Systemkosten finanzielle Anreize für Netznutzer zu schaffen, ihren Energieverbrauch anzupassen und die Spitzenlast zu senken, wodurch ein Teil der zugewiesenen Netzanschlusskapazität freigesetzt wird. | Zusätzliche Netzaufnahmekapazitäten (in der Regel Spitzenkapazität), die zu einem früheren Anschluss der Antragsteller in der Warteschlange führt. Positive Auswirkungen in Form eines geringeren Netzausbaubedarfs und damit Kosteneinsparungen für das gesamte Stromnetz. |
| Nationale Regulierungsbehörde (NRB) | Transparenz und Anreize für den Netzanschluss | Sicherstellung eines Rechtsrahmens, der Anreize für Netzbetreiber schafft, in kosteneffiziente Systeme zu investieren, die Flexibilität und eine optimale Nutzung des Netzes ermöglichen, einschließlich digitaler Lösungen, Energiespeicherung, einschließlich Wärmespeicherung, und netzverbessernder Technologien. | Erhöhung der Netzaufnahmekapazität bei gleichzeitiger Minimierung des traditionellen Netzausbaus, wodurch Kosteneinsparungen erzielt werden, was sich positiv auf die Tarife auswirkt (Minimierung ihres Anstiegs). Beschleunigung des Netzanschlusses, da einige netzverbessernde Technologien schneller eingeführt werden können als mit dem herkömmlichen (kabelgebundenen) Netzausbau. |
| NRB, ÜNB, VNB | Transparenz und Anreize für den Netzanschluss | Regelmäßige Berechnung der Effizienz der zugewiesenen Netzkapazität, um eine systematische Überreservierung zu verhindern, und Einführung von Mechanismen für eine Neuzuweisung. | Zusätzliche Netzaufnahmekapazitäten werden freigegeben, was zu einem früheren Anschluss der Antragsteller in der Warteschlange führt. Positive Auswirkungen in Form eines geringeren Netzausbaubedarfs und damit Kosteneinsparungen. |
| Mitgliedstaaten, NRB | Netzanschlussverfahren | Neben granularer Transparenz bei den Netzaufnahmekapazitäten sollten klare Zugangskriterien für Netzanschlussanträge festgelegt werden, um sicherzustellen, dass baureife Projekte nicht benachteiligt werden ("First-ready first-served"), sowie klare Etappenziele, die eine Filterung der Warteschlange bei künftigem Bedarf ermöglichen (Etappenziel-basierter Ansatz). Einführung von Reservierungsgebühren, die für die Projektgröße und den Projektantragsteller angemessen sind und die zur Deckung der Anschlusskosten verwendet und/oder bei der Realisierung des Projekts gutgeschrieben werden. | Die Abschreckung spekulativer und unreifer Antragsteller führt zu einer effizienteren und zügigeren Bearbeitung der Anträge von Antragstellern, die in naher Zukunft anschlussbereit sind. Positive Auswirkungen auf die Gesamtlänge des Anschlussverfahrens und der Anschlussschlange. |
| ÜNB, VNB | Netzanschlussverfahren | Regelmäßige Bereitstellung von Informationen über den Stand der Anschlussanträge und die Auswirkungen auf die Netzaufnahmekapazitäten, idealerweise durch den Einsatz digitaler Instrumente und in Echtzeit. | Mehr Transparenz für die Netznutzer, was sich positiv auf das Geschäftsszenario auswirkt (mehr Sicherheit bezüglich der Abschätzung künftiger Anschlüsse, daher Option, die Beschaffungsstrategie entsprechend anzupassen). |
| Mitgliedstaaten, NRB | Netzanschlussverfahren | Einführung klarer Zeitpläne für die vollständige Nutzung der reservierten Kapazität für neue Anschlüsse und Kriterien für die Rückgabe von Kapazität an andere Projekte in der Warteschlange, wenn die vertraglich vereinbarte Netznutzung nicht erreicht wird. | Zusätzliche Netzaufnahmekapazitäten werden freigegeben, was zu einem früheren Anschluss der Antragsteller in der Warteschlange führt. Positive Auswirkungen in Form eines geringeren Netzausbaubedarfs und damit Kosteneinsparungen. |
| NRB, ÜNB, VNB | Netzanschlussverfahren | Sicherstellung der vollständigen Digitalisierung bei der Bearbeitung von Anschlussanträgen und Schaffung entsprechender Anreize, um eine ausreichende Netzbeobachtbarkeit zu ermöglichen. | Beschleunigte Bearbeitung von Netzanschlussanträgen und Minimierung des Verwaltungsaufwands für die Netznutzer und auch für die Netzbetreiber (Option, einfache Anträge automatisch zu bearbeiten, ohne dass detaillierte manuelle Prüfungen erforderlich sind, usw.). |
| ÜNB, VNB ENTSO-E EU-VNBO | Netzanschlussverfahren | Regelmäßige Überwachung der Situation in der Warteschlange für den Netzanschluss (Etappenziel-basierter Ansatz) und Anwendung von Filterkriterien, wenn Etappenziele nicht erreicht werden (Use-it-or-lose-it-Prinzip). Die Netzbetreiber sollten sich bemühen, im Einklang mit den Transparenzanforderungen der Elektrizitätsrichtlinie regelmäßig Informationen über die Dauer der Anschlussschlange zu veröffentlichen, und ENTSO-E und die EU-VNBO sollten sich bemühen, regelmäßig Aktualisierungen auf europäischer Ebene zu veröffentlichen, um die Transparenz insgesamt zu verbessern. | Zusätzliche Netzaufnahmekapazitäten werden freigegeben, was zu einem früheren Anschluss der Antragsteller in der Warteschlange führt. Positive Auswirkungen in Form eines geringeren Netzausbaubedarfs und damit Kosteneinsparungen. Mehr Transparenz für die Netznutzer, was sich positiv auf das Geschäftsszenario auswirkt (mehr Sicherheit bezüglich der Abschätzung künftiger Anschlüsse, daher Option, die Beschaffungsstrategie entsprechend anzupassen). |
| Mitgliedstaaten, NRB | Netzanschlussverfahren | Einführung klarer Richtwerte für die Wartezeiten beim Anschluss, Etappenziele und Effizienzkriterien für Netzbetreiber eingeführt werden, mit Sanktionen für den Fall, dass diese nicht eingehalten werden, wobei Gründe, die sich der Kontrolle der Netzbetreiber entziehen, zu berücksichtigen sind. | Gewährleistung einer Verhältnismäßigkeit zwischen den Anforderungen an die Netznutzer und den Anforderungen an die Netzbetreiber, um eine effiziente Bearbeitung von Anschlussanträgen zu gewährleisten und so die Anschlussvorlaufzeit zu verkürzen. |
| Mitgliedstaaten, NRB, ÜNB, VNB | Netzanschlussverfahren | Festlegung von Vorschriften im nationalen verordnungsrechtlichen Rahmen sowie in den einschlägigen nationalen Modalitäten für Netzzugang und -betrieb, die eine Hybridisierung von Anlagen ermöglichen. | Ermöglichung eines früheren Anschlusses von Anlagen, die hybridisiert werden können, wodurch das Geschäftsszenario verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit erhöht wird. Ansonsten benötigte Netzaufnahmekapazität kann freigegeben werden, was zu einem früheren Anschluss anderer Antragsteller in der Warteschlange führen kann. Positive Auswirkungen in Form eines geringeren Netzausbaubedarfs und damit Kosteneinsparungen. |
| Mitgliedstaaten, NRB, ÜNB, VNB | Netzanschlussverfahren | Uneingeschränkte Nutzung flexibler Netzanschlussverträge. Nutzung ergänzender Lastprofile und Erwägung wirtschaftlicher Anreize für Netznutzer als Gegenleistung für ihre Flexibilität. | Ermöglichung eines früheren Anschlusses von Anlagen, wodurch das Geschäftsszenario verbessert und auch die Wettbewerbsfähigkeit erhöht wird. |
| Mitgliedstaaten, NRB | Netzanschlussverfahren | Ein Priorisierungsrahmen muss erforderlichenfalls auf objektiven, diskriminierungsfreien Kriterien beruhen, die netzfreundlichen Nutzungen (z.B. Speicherung, nichtfossile Flexibilität), klimafreundlichen Nutzungen, gesellschaftlichem Wert, Sicherheitsinteressen, Grundbedürfnissen oder wirtschaftlichen Kriterien Vorrang einräumen können, soweit dies in einem bestimmten nationalen Kontext relevant und angemessen ist. Die Auswirkungen auf Kunden auf mehreren Spannungsebenen und über Kundengruppen hinweg berücksichtigen und sicherstellen, dass der Rahmen den Netzzugang nicht für bestimmte Nutzergruppen oder Technologien ausschließt. | Ermöglichung einer Priorisierung auf der Grundlage der spezifischen nationalen Situation und Präferenzen für den Fall, dass die Netzaufnahmekapazitäten unzureichend sind und diese Situation voraussichtlich andauern wird. Ermöglicht eine frühere Verknüpfung der kritischsten Nutzungszwecke und wirkt sich somit positiv auf die Gesellschaft, das Klima und die Wirtschaft aus. |
| Mitgliedstaaten, NRB | Netzanschlussverfahren | Sicherstellung, dass jede Einführung eines Priorisierungsrahmens mit einem klaren Übergangszeitraum verbunden ist und dass andere Nutzer vollständig in die Diskussionen über den Netzausbau einbezogen werden und Gelegenheit haben, frühzeitig Informationen über ihre geplante Netzkapazität bereitzustellen. | Gewährleistung der Stabilität und Berechenbarkeit des Regelungsumfelds mit positiven Auswirkungen auf die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit des jeweiligen Landes. |
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