Delegierte Verordnung (EU) 2026/48 der Kommission vom 11. Dezember 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2222 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates mit detaillierten Bestimmungen über den Betrieb des zentralen Speichers für Berichte und Statistiken
(ABl. L 2026/48 vom 20.02.2026)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816 1, insbesondere auf Artikel 39 Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit den Verordnungen (EU) 2019/818 und (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wurde ein Rahmen für die Interoperabilität zwischen den EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen, Visa, polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration geschaffen.
(2) Dieser Rahmen umfasst eine Reihe von Komponenten und Instrumenten zur Unterstützung der Interoperabilität, unter anderem einen zentralen Speicher für Berichte und Statistiken (im Folgenden "zentraler Speicher"). Im zentralen Speicher werden anonymisierte Daten aus den zugrunde liegenden EU-Informationssystemen, dem gemeinsamen Dienst für den Abgleich biometrischer Daten, dem gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten und dem Detektor für Mehrfachidentitäten gespeichert, um systemübergreifende statistische Daten und Analyseberichte für politische und operative Zwecke sowie für die Zwecke der Datenqualität bereitzustellen.
(3) Damit der zentrale Speicher seine Aufgaben erfüllen kann, wurden in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2222 der Kommission 3 detaillierte Regeln für den Betrieb des zentralen Speichers, einschließlich spezifischer Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie Sicherheitsvorschriften festgelegt.
(4) Nach der Annahme der Verordnungen (EU) 2024/1358 4, (EU) 2024/982 5 (EU) 2025/13 6 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2222 geändert werden, um die gemäß diesen neuen Verordnungen erhobenen Daten, die im zentralen Speicher gespeichert werden sollen, aufzunehmen.
(5) Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2222 sollte daher entsprechend geändert werden.
(6) Da die Verordnung (EU) 2019/818 den Schengen-Besitzstand ergänzt, hat Dänemark gemäß Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks mitgeteilt, die Verordnung (EU) 2019/818 in nationales Recht umzusetzen. Dänemark ist daher durch die vorliegende Verordnung gebunden.
(7) Die vorliegende Verordnung stellt keine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands dar, an denen sich Irland gemäß dem Beschluss 2002/192/EG des Rates 7 beteiligt. Irland beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieser Verordnung und ist weder durch diese Verordnung gebunden noch zu ihrer Anwendung verpflichtet.
(8) Für Island und Norwegen stellt diese Verordnung eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands im Sinne des Übereinkommens zwischen dem Rat der Europäischen Union sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung der beiden letztgenannten Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands 8 dar, die zu dem in Artikel 1 Buchstabe A des Beschlusses 1999/437/EG des Rates 9 genannten Bereich gehören.
(9) Für die Schweiz stellt diese Verordnung eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands im Sinne des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands 10 dar, die zu dem in Artikel 1 Buchstabe A des Beschlusses 1999/437/EG in Verbindung mit Artikel 3 des Beschlusses 2008/146/EG des Rates 11 genannten Bereich gehören.
(10) Für Liechtenstein stellt diese Verordnung eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands im Sinne des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands 12 dar, die zu dem in Artikel 1 Buchstabe A des Beschlusses 1999/437/EG in Verbindung mit Artikel 3 des Beschlusses 2011/350/EU des Rates 13 genannten Bereich gehören.
(11) Für Zypern stellt diese Verordnung einen auf dem Schengen-Besitzstand aufbauenden oder anderweitig damit zusammenhängenden Rechtsakt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 der Beitrittsakte von 2003 dar.
(12) Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates 14 angehört und hat am 5. Juni 2025 eine Stellungnahme abgegeben
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2222 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Nummer 1 erhält folgende Fassung:
"1. 'statistische Daten' bezeichnet Daten, die anonymisiert sind und ausschließlich für die Erstellung statistischer Berichte gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 *, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1860, (EU) 2018/1861, (EU) 2018/1862, (EU) 2019/816, (EU) 2024/982 **, (EU) 2024/1358 ***, (EU) 2025/12 ****, und (EU) 2025/13 *****, des Europäischen Parlaments und des Rates verwendet werden;
_____
*) Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung) (ABl. L 218 vom 13.08.2008 S. 60, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2008/767/oj).
**) Verordnung (EU) 2024/982 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die automatisierte Abfrage und den Austausch von Daten für die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung der Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates ( Prüm-II-Verordnung) (ABl. L, 2024/982, 5.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/982/oj).
***) Verordnung (EU) 2024/1358 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG des Rates sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2024/1358, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1358/oj).
****) Verordnung (EU) 2025/12 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verbesserung und Erleichterung der Grenzübertrittskontrollen an den Außengrenzen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726 und (EU) 2019/817 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2004/82/EG des Rates (ABl. L, 2025/12, 8.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/12/oj).
*****) Verordnung (EU) 2025/13 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/818 (ABl. L, 2025/13, 8.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/13/oj)."
2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
a) Der folgende Absatz 3a wird eingefügt:
"3a. Der zentrale Speicher enthält Statistiken, die für die Erstellung von Berichten über die technische Funktionsweise der Systeme gemäß den in Artikel 1 Nummer 1 genannten Verordnungen erforderlich sind."
b) In Absatz 5 werden folgende Buchstaben angefügt:
"c) Berichte gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/1358 mit folgenden Statistiken:
d) Berichte gemäß Artikel 39 der Verordnung (EU) 2025/13 mit folgenden Statistiken:
e) anpassbare Berichte und Statistiken gemäß Artikel 72 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/982."
c) Absatz 6 erhält folgende Fassung:
"(6) Die in Absatz 3 genannten technischen Berichte enthalten Statistiken über die Nutzung und Verfügbarkeit des Systems, Störfälle, seine Leistungsfähigkeit, biometrische Genauigkeit und Datenqualität sowie gegebenenfalls über noch nicht abgeschlossene Vorgänge."
3. Artikel 6 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
"(1) Der Zugang zum zentralen Speicher durch ordnungsgemäß ermächtigte Bedienstete wird im Einklang mit Artikel 45a der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, Artikel 63 der Verordnung (EU) 2017/2226, Artikel 84 der Verordnung (EU) 2018/1240, Artikel 16 der Verordnung (EU) 2018/1860, Artikel 60 der Verordnung (EU) 2018/1861, Artikel 32 der Verordnung (EU) 2019/816, Artikel 72 der Verordnung (EU) 2024/982, Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/1358, Artikel 38 der Verordnung (EU) 2025/12 und Artikel 39 der Verordnung (EU) 2025/13 gewährt und geregelt."
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Brüssel, den 11. Dezember 2025
2) Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates (ABl. L 135 vom 22.05.2019 S. 27, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/817/oj).
3) Delegierte Verordnung (EU) 2021/2222 der Kommission vom 30. September 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates mit detaillierten Bestimmungen über den Betrieb des zentralen Speichers für Berichte und Statistiken (ABl. L 448 vom 15.12.2021 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2021/2222/oj).
4) Verordnung (EU) 2024/1358 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG des Rates sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2024/1358, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1358/oj).
5) Verordnung (EU) 2024/982 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die automatisierte Abfrage und den Austausch von Daten für die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung der Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates ( Prüm-II-Verordnung) (ABl. L, 2024/982, 5.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/982/oj).
6) Verordnung (EU) 2025/13 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/818 (ABl. L, 2025/13, 8.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/13/oj).
7) Beschluss 2002/192/EG des Rates vom 28. Februar 2002 zum Antrag Irlands auf Anwendung einzelner Bestimmungen des Schengen-Besitzstands auf Irland (ABl. L 64 vom 07.03.2002 S. 20, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2002/192/oj).
8) ABl. L 176 vom 10.07.1999 S. 36, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/1999/439(1)/oj.
9) Beschluss 1999/437/EG des Rates vom 17. Mai 1999 zum Erlass bestimmter Durchführungsvorschriften zu dem Übereinkommen zwischen dem Rat der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.07.1999 S. 31, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1999/437/oj).
10) ABl. L 53 vom 27.02.2008 S. 52, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2008/178(1)/oj.
11) Beschluss 2008/146/EG des Rates vom 28. Januar 2008 über den Abschluss - im Namen der Europäischen Gemeinschaft - des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 53 vom 27.02.2008 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/146/oj).
12) ABl. L 160 vom 18.06.2011 S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/prot/2011/350/oj.
13) Beschluss 2011/350/EU des Rates vom 7. März 2011 über den Abschluss - im Namen der Europäischen Union - des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands in Bezug auf die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen und den freien Personenverkehr (ABl. L 160 vom 18.06.2011 S. 19, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/350/oj).
14) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018 S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj).
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