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Durchführungsbeschluss (EU) 2026/53 der Kommission vom 6. Januar 2026 zur Anerkennung, dass der von der Slowakei gemäß Artikel 31 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegte Bericht genaue Daten für die Messung der auf den Anbau von Weizen und Sorghum in diesem Mitgliedstaat zurückgehenden Treibhausgasemissionen enthält

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2026/53 vom 08.01.2026)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung der RL (EU) 2018/2001 ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen 1, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 müssen Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe im Vergleich zu fossilen Brennstoffen erhebliche Treibhausgaseinsparungen erzielen, damit sie auf die in der Richtlinie festgelegten Ziele angerechnet werden können. Zu diesem Zweck werden für diese Brennstoffe in Artikel 29 Absatz 10 dieser Richtlinie spezifische Schwellenwerte für die Emissionsminderung festgelegt, und in Artikel 31 wird geregelt, wie die durch ihre Verwendung erzielten Treibhausgaseinsparungen zu berechnen sind. Bei diesen Berechnungen können die in den Anhängen V und VI der Richtlinie (EU) 2018/2001 festgelegten Standardwerte verwendet werden. Anstelle der Standardwerte für Treibhausgasemissionen aus dem Anbau landwirtschaftlicher Rohstoffe können unter bestimmten Bedingungen typische Werte verwendet werden. Diese typischen Werte, die den Durchschnittswert in einem bestimmten Gebiet darstellen, können der Kommission von den Mitgliedstaaten oder von Drittländern gemeldet werden. Die typischen Werte dürfen nur verwendet werden, wenn von der Kommission anerkannt wurde, dass sie genau sind.

(2) Gemäß Artikel 31 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 können die Mitgliedstaaten der Kommission Berichte mit Angaben zu den typischen Treibhausgasemissionen aus dem Anbau von landwirtschaftlichen Rohstoffen in den Gebieten ihres Hoheitsgebiets unterbreiten, die als Regionen der Ebene 2 der Klassifikation der "Gebietseinheiten für die Statistik" (NUTS) oder als stärker disaggregierte NUTS-Ebenen im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 eingestuft sind.

(3) Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2025/478 3 erkannte die Kommission an, dass der ihr von der Slowakei vorgelegte Bericht genaue Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen enthält, die auf den Anbau von Raps und Mais zurückgehen, der typischerweise in NUTS-2-Regionen in der Slowakei hergestellt wird.

(4) Am 2. April 2025 übermittelte die Slowakei der Kommission einen zusätzlichen Bericht mit Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen, die auf den Anbau von Weizen und Sorghum zurückgehen, die typischerweise in Gebieten des slowakischen Hoheitsgebiets hergestellt werden, die als Regionen der Ebene 3 der Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik eingestuft sind. Die Slowakei hat beantragt, dass die Daten im Einklang mit Artikel 31 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001 als genau anerkannt werden.

(5) Die Kommission hat den Bericht geprüft und festgestellt, dass er genaue Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen enthält, die auf den Anbau von Weizen und Sorghum zurückgehen, die typischerweise in NUTS-3-Regionen in der Slowakei hergestellt werden.

(6) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Bericht, den die Slowakei der Kommission am 2. April 2025 zur Anerkennung vorgelegt hat, enthält genaue Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen, die auf den Anbau von Weizen und Sorghum zurückgehen, die typischerweise in NUTS-3-Regionen in der Slowakei hergestellt werden. Die Zusammenfassung der im Bericht angeführten Daten ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

Werden an den Daten im Bericht, dessen Anerkennung am 2. April 2025 bei der Kommission beantragt wurde, Änderungen vorgenommen, die sich auf die Genauigkeit der Daten und damit die Grundlage dieses Beschlusses auswirken könnten, meldet die Slowakei diese Änderungen unverzüglich der Kommission. Die Kommission prüft die gemeldeten Änderungen, um festzustellen, ob der Bericht weiterhin die genauen Daten enthält, aufgrund derer er anerkannt wurde.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Seine Geltungsdauer endet am 28. Januar 2031.

Brüssel, den 6. Januar 2026

1) ABl. L 328 vom 21.12.2018 S. 82, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2018/2001/oj.

2) Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.06.2003 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2003/1059/oj).

3) Durchführungsbeschluss (EU) 2025/478 der Kommission vom 12. März 2025 zur Anerkennung, dass der von der Slowakei gemäß Artikel 31 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegte Bericht genaue Daten für die Messung der auf den Anbau von Raps und Körnermais in diesem Mitgliedstaat zurückgehenden Treibhausgasemissionen enthält (ABl. L, 2025/478, 13.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2025/478/oj).

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Treibhausgasemissionen aus dem Anbau von Weizen in der Slowakei für die NUTS-3-Regionen (in kg CO2-Äq/t geerntetem Weizen, bezogen auf die Trockensubstanz) Anhang


NUTS-2-Region gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 N2O-Bodenemissionen Graue Emissionen Brennstoffnutzung Saat Insgesamt
Direkt Indirekt Dünger Neutralisierung Pestizide
SK010 Bratislava 83,07 5,37 107,15 17,83 5,43 72,47 13,72 305,07
SK021 Trnava 77,31 5,44 93,73 15,03 3,39 62,86 11,91 269,66
SK022 Trenčín 115,90 20,56 94,44 17,34 3,54 66,58 12,62 330,98
SK023 Nitra 89,84 5,39 105,03 16,85 3,67 61,22 11,60 284,60
SK031 Žilina 213,26 22,81 97,35 17,80 4,01 73,71 13,98 442,93
SK032 Banská Bystrica 125,80 14,97 114,72 20,45 3,86 81,54 15,48 376,81
SK041 Prešov 210,13 44,42 102,25 19,05 4,70 86,05 16,34 482,94
SK042 Košice 112,15 11,88 108,78 19,16 4,55 72,49 13,75 342,76

Treibhausgasemissionen aus dem Anbau von Sorghum in der Slowakei für die NUTS-3-Regionen (in kg CO2-Äq/t geerntetem Sorghum, bezogen auf die Trockensubstanz)

NUTS-2-Region gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 N2O-Bodenemissionen Graue Emissionen Brennstoffnutzung Saat Insgesamt
Direkt Indirekt Dünger Neutralisierung Pestizide
SK010 Bratislava 76,46 8,05 39,47 7,07 9,45 118,85 0,91 260,26
SK021 Trnava 90,17 8,32 85,27 15,22 9,15 129,92 1,02 339,06
SK022 Trenčín 64,20 13,41 27,54 5,88 7,82 95,75 0,67 215,27
SK023 Nitra 75,15 6,24 74,56 13,51 9,52 142,15 1,15 322,28
SK031 Žilina
SK032 Banská Bystrica 209,70 22,21 122,89 24,65 11,98 167,48 1,41 560,32
SK041 Prešov 223,82 47,96 63,82 12,52 7,29 123,26 0,95 579,62
SK042 Košice 237,22 9,21 75,32 14,09 17,87 184,80 1,59 540,10


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