Durchführungsverordnung (EU) 2026/123 des Rates vom 16. Januar 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/386 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen

(ABl. L 2026/123 vom 16.01.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/386 des Rates vom 19. Januar 2024 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen 1, insbesondere auf deren Artikel 13 Absätze 1 und 4,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 19. Januar 2024 die Verordnung (EU) 2024/386 angenommen.

(2) Gemäß Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/386 hat der Rat die in Anhang I der genannten Verordnung aufgeführten restriktiven Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Gruppen, Organisationen und Einrichtungen überprüft. Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass der Eintrag zu einer verstorbenen Person gestrichen und der Eintrag zu einer Person aktualisiert werden sollte.

(3) Die Verordnung (EU) 2024/386 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2024/386 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 16. Januar 2026.

1) ABl. L, 2024/386, 19.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/386/oj.


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Anhang

Anhang I der Verordnung (EU) 2024/386 wird wie folgt geändert:

1. Unter der Überschrift " A. Natürliche Personen" erhält Eintrag 1 folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Begründung Datum der Aufnahme in die Liste
"1. Abdelbasit Elhassan Mohamed Khair HAMZA Geburtsdatum: 28.8.1955
Geburtsort: Sudan
Staatsangehörigkeit: sudanesisch
Reisepass-Nr.: B00018729 (Sudan)
Geschlecht: männlich
Abdelbasit Elhassan Mohamed Khair Hamza ist ein in Sudan ansässiger Financier der Hamas, der Unternehmen im Anlageportfolio der Hamas verwaltet. Abdelbasit Elhassan Mohamed Khair Hamza hat über ein Netzwerk von Unternehmen, insbesondere Al Rowad Real Estate Development und Al Zawaya Group for Development and Investment, die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Hamas ermöglicht. Abdelbasit Elhassan Mohamed Khair Hamza beteiligt sich daher an der Finanzierung der Hamas. 19.1.2024"

2. Unter der Überschrift " A. Natürliche Personen" wird der folgende Eintrag gelöscht:

11. Ismail Barhoum.


UWS Umweltmanagement GmbH ENDE